Zum Internationalen Tag des Gedenkens an den Genozid an Sinti*zze und Rom*nja

Erst am 17. August 1982 wurde die systematische Ermordung von Sinti*zze und Rom*nja im sogenannten Dritten Reich durch den damaligen Kanzler Helmut Schmidt als Völkermord anerkannt. 37 Jahre brauchte die deutsche Regierung also, um Verantwortung für die Verfolgung, Diffamierung und Ermordung von 500.000 Sinti*zze und Rom*nja zu übernehmen. Allein in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 wurden 4.000 Sinti*zze und Rom*nja im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau umgebracht: Der heutige Internationale Tag des Gedenkens an den Genozid an Sinti*zze und Rom*nja soll uns daran und an all die rassistischen Verbrechen an den Sinti*zze und Rom*nja während der NS-Zeit erinnern. Ein Gedenktag, der erkämpft wurde von einer aktiven und unermüdlichen Bürgerrechtsbewegung der Sinti*zze und Rom*nja – einer Bürgerrechtsbewegung, ohne die weder ein deutsches Bekenntnis zum Porajmos noch die Einrichtung des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma überhaupt denkbar gewesen wären.

Rassistische Bilder und Stereotype, die vom NS-Regime genutzt wurden, um den Völkermord zu initiieren, sind bis heute in unseren Köpfen – und wirken fort: in politischen Entscheidungen, in behördlichen Routinen, in sozialarbeiterischem Handeln oder in alltäglichen Interaktionen. Und das hat Folgen: 143 gegen Sinti*zze und Rom*nja gerichtete Straftaten wurden im Jahr 2022 vom Bund erfasst (darunter Körperverletzungen, Brandstiftung und Volksverhetzung). Und das ist nur die Spitze des Eisberges, denn die Dunkelziffer wird von Selbstorganisationen der Sinti*zze und Rom*nja weit höher geschätzt.

Die andauernde rassistische Diskriminierung zeigt sich auch im Asylbereich. So gelangt die Unabhängige Kommission Antiziganismus in ihrem ausführlichen Bericht für die Bundesregierung 2021 zu dem Fazit, dass Antiziganismus eine Konstante in der Asylpolitik in den letzten 30 Jahren darstellt. Dies zeigt sich beispielsweise in der fehlenden Beachtung von Diskriminierungserfahrungen von Rom*nja im Asylverfahren, in der Einordnung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und Kosovo als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ oder in der aktuellen Debatte um die Ausweitung dieses Konzepts auf Moldau. Diese aktuellen Beispiele zeigen, dass die Verfolgung und der Rassismus, der Rom*nja entgegenschlägt, nicht ernst genommen werden. 

Wir wollen den Tag als Anlass nehmen, um an den Genozid an Sinti*zze und Rom*nja zu erinnern und auf die rassistischen Kontinuitäten seit dem NS-Regime hinzuweisen, die sich unter anderem in rechtlichen und tatsächlichen Barrieren beim Zugang zum Recht insbesondere im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Kontext zeigen und geflüchtete Rom*nja von einer gleichberechtigten Teilhabe ausgrenzen.


Demo-Aufruf: Keine Festung Europa!

Die Ergebnisse der gestrigen Verhandlungen der EU-Innenminister*innen sind eine große Enttäuschung und ein weiterer Schritt hin zu einer Festung Europa. Diese Einigung auf eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) ist falsch. Sie wird dazu führen, dass sich die Situation an den Außengrenzen weiter verschlechtert und Menschenrechte sowie das Recht auf Asyl werden durch den Beschluss mit Füßen getreten.

️Deswegen gehen wir in einem breiten Bündnis aus Grüne Jugend, Jusos, dem Flüchtlingsrat, der DGB Jugend und der Seebrücke auf die Straße: Kommt zur Spontan-Kundgebung am Rotebühlplatz!

Informationen zu den Ergebnissen der gestrigen Verhandlungen sind unter anderem hier zu finden.


Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – Fokus: Besonders Schutzbedürftige

Im Rahmen dieser dreistündigen Fortbildung werden den Teilnehmenden die Grundzüge des Asyl- und Aufenthaltsrechts vermittelt. Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Wie läuft das Asylverfahren ab? Was setzt eine Anerkennung als Flüchtling voraus? Wie kann ich bei der Anhörungsvorbereitung unterstützen? Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung? Welche Aufenthaltserlaubnisse gibt es?
Immer wieder wird dabei auf die Bedarfe und Rechte besonders vulnerabler geflüchteter Menschen eingegangen. Als besonders schutzbedürftig gelten unter anderem (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen, Schwangere, Alleinerziehende, ältere Menschen sowie LSBTI*-Personen.

Referentin: Meike Olszak, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Das Angebot richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Die Schulung findet in Kooperation mit und in den Räumlichkeiten des Legal Cafés Stuttgart statt: Bahnhofstraße 14-18, 70372 Stuttgart (Bad Cannstatt).

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.


Herzlich Willkommen: Neuer Vorstand

Am Samstag, den 1. April 2023, wählte die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates einen neuen Vorstand für die kommenden zwei Jahre.

Im Rahmen der Frühjahrstagung fand am vergangenen Samstag die jährliche Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates statt. Insgesamt stellten sich 20 engagierte Personen als Vorstandskandidat*innen auf. Erneut wurden Lucia Braß als erste und Bärbel Mauch als zweite Vorsitzende des ehrenamtlichen Vorstands gewählt. In den erweiterten Vorstand wurden folgende Personen gewählt:

  • Monzer Haider, Nürtingen
  • Mariella Lampe, Stuttgart
  • Lena Schmid, Stuttgart
  • Elisa Söll, Tübingen
  • Julian Staiger, Freiburg
  • Eva Thien, Heidelberg
  • Manfred Weidmann, Tübingen
  • Sadiq Zartila, Schwäbisch Hall

Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit! Darüber hinaus ermütigen wir die ausgeschiedenen Kandidat*innen sowie alle interessierten Mitglieder, sich mit ihren Anliegen, Erfahrungswerten und Kenntnissen aktiv in die Arbeit des Flüchtlingsrates einzubringen.


BVerwG: Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstverweigerer aus Syrien

Die Frage, welcher Schutzstatus Wehrdienstverweigerern aus Syrien zuzusprechen ist, ist seit Jahren umstritten. In vielen Fällen gewähren Gerichte lediglich subsidiären Schutz anstatt eine Flüchtlingsanerkennung zuzusprechen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte allerdings aufgrund einer Entscheidung des EuGH jüngst als einziges Obergericht seine Rechtsprechung geändert und Flüchtlingsschutz gewährt. Die entsprechenden Urteile des OVG wurden nun wiederum vom BVerwG aufgehoben.

Der Informationsverbund Asyl & Migration stellt auf seiner Homepage weiterführende Informationen dazu zur Verfügung.


Der Flüchtlingsrat macht Weihnachtspause!

Die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg ist vom 22.12.2022 bis einschließlich 15.01.2023 geschlossen. In dieser Zeit beantworten wir keine E-Mails und bieten keine telefonische Beratung an. Eingegangene Bestellungen bearbeiten wir im neuen Jahr. Wir wünschen entspannte Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!


Closing gaps between parents and children / youth welfare services

*German version below*

On 21 of November at 2 pm an online exchange meeting with parents affected by negative experiences with children and youth welfare services is taking place. Anyone interested is welcome to join.

Background:

Many migrant families in Germany have experienced trauma by losing legal custody of their children. The resulting widespread fear has continued to hinder communication between parents and institutions responsible for the proper development of a child i.e. nursery schools, Jungendamt and its affiliated agencies.

Exchange meeting:

Therefore, we are challenged with a necessity to develop a platform for affected families to express themselves and share their experiences as part of efforts to empower one another with a better understanding of the responsibility and obligation of the Jugendamt in relation to KITA and other agencies.

This meeting is also expected to identify the lapses in relation to the massive discrimination and repression of migrants parents through administrative arbitrariness of the institutions involved.

Future objective:

The outcome of the meeting is intended to project a next meeting that involves representatives of the Jugendamt, KITA, the childcare department, family lawyers, anti-discrimination experts and other stakeholders involved as guests on the topic.

Please spread the information and invite as many parents as possible to our first meeting – especially asylum seekers and migrants around you.

Login details:

https://us06web.zoom.us/j/82295350169?pwd=WFZSeEpibG9tb2ZNZHdCbWRSSUJjQT09

Meeting-ID: 822 9535 0169

Kenncode: 310557

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Am 21. November um 14 Uhr findet ein Online-Austauschtreffen mit Fokus auf die negativen Erfahrungen von Eltern mit der Kinder- und Jugendhilfe statt. Teilnehmen können sowohl Betroffene als auch Ehren- und Hauptamtliche, die sich zu dem Thema austauschen  möchten.

Hintergrund:

Für viele Migrantenfamilien in Deutschland geht der Verlust des Sorgerechts für ihre Kinder mit einer traumatischen Lebenserfahrung einher. Die daraus resultierende weit verbreitete Angst behindert die konstruktive Kommunikation zwischen Eltern und Institutionen, die im Rahmen der Entwicklung eines Kindes eine Rolle spielen, z. B. Kindergärten, Jungendamt und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Austauschtreffen:

Daher halten wir es für notwendig, eine Plattform für betroffene Familien zu bieten, auf der sie sich äußern und ihre Erfahrungen austauschen können. Ziel ist es, gemeinsam ein besseres Verständnis der Verantwortung und der Verpflichtungen der Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln.

Bei diesem Treffen soll auch die massive Diskriminierung und Unterdrückung von Migranteneltern durch Verwaltungswillkür der beteiligten Institutionen diskutiert werden.

Zukünftiges Ziel:

Als Ergebnis des Treffens soll ein nächstes Treffen mit Vertretern des Jugendamtes, der KITA, der Kindertagespflege, Familienanwälten, Antidiskriminierungsexperten und weiteren Beteiligten als geplant werden.

Bitte verbreitet die Informationen und ladet so viele Eltern und Interessierte wie möglich zu unserem ersten Treffen ein, insbesondere Asylbewerber*innen und Migrant*innen in eurem Umfeld.

Login-Daten:

https://us06web.zoom.us/j/82295350169?pwd=WFZSeEpibG9tb2ZNZHdCbWRSSUJjQT09

Meeting-ID: 822 9535 0169

Kenncode: 310557


Vorgriffserlass jetzt!

Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht wird voraussichtlich im Dezember diesen Jahres in Kraft treten. Es soll der bisherigen Praxis der Kettenduldungen entgegenwirken. Menschen, die bis zum 1. Januar 2022 nur den unsicheren Status der Duldung hatten, sollen ein einjähriges Aufenthaltsrecht auf Probe erhalten, das als Brücke in ein längerfristiges Bleiberecht dienen soll.

Viele Bundesländer haben daher bereits vor Monaten entsprechende Weisungen erlassen bzw. ihre früheren Erlasse und Anwendungshinweise ergänzt: Von Rückführungsmaßnahmen sei demnach für jenen Personenkreis abzusehen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit unter das Chancen-Aufenthaltsrecht fällt.

In Baden-Württemberg hingegen häufen sich die Abschiebungen von Menschen, die von den anstehenden Gesetzesänderungen profitieren würden. Aus der Perspektive des Flüchtlingsrats BW besteht daher die dringende Notwendigkeit, die öffentliche Aufmerksamkeit verstärkt auf diese fragwürdige Praxis zu lenken und zu verhindern, dass Menschen abgeschoben werden, die schon in Kürze die Möglichkeit zum Bleiben gehabt hätten.

Es kann einfach nicht sein, dass die Landesregierung absolut entgegen ihrer Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von 2021 handelt. Darin heißt es, dass „für diejenigen, die viele Jahre im Land leben, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, alle Möglichkeiten im Land genutzt werden, um ein Bleiberecht zu ermöglichen“. Nun steht es der Landesregierung offen, die rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen. Es mangelt also lediglich am politischen Willen.

Werden auch Sie aktiv und fordern gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat einen Vorgriffserlass. Es muss dringend verhindert werden, dass noch mehr Menschen die seit Jahren in Baden-Württemberg leben ohne nachvollziehbaren Grund das Land verlassen müssen. Darunter leider die Betroffenen, ihre Familienangehörigen aber auch Arbeitgeber*innen und ehrenamtlich Engagierte.

Nutzen Sie gerne unsere aktuelle Briefvorlage! Am besten wenden Sie sich direkt an die Abgeordneten der Regierungsparteien aus Ihrem Wahlkreis. Deren Kontaktadressen finden Sie hier.


Wir brauchen eine Vorgriffsregelung für das Chancenaufenthaltsrecht

Sehr geehrte*r Abgeordnete*r der Christlich-Demokratischen Union,

sehr geehrte*r Abgeordnete*r von Bündnis 90/Die Grünen,

wir wenden uns heute an Sie mit der dringenden Bitte, dass die Landesregierung in dem genannten Sachverhalt zeitnah eine Vorgriffsregelung für das Chancenaufenthaltsrecht erlässt:

Geflüchtete, die seit vielen Jahren hier leben sollen laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 6. Juli 2022 das so genannte Chancenaufenthaltsrecht erhalten (§104c AufenthG). Im Hinblick darauf haben Bundesländer wie Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bereits vor Monaten entsprechende Weisungen erlassen bzw. ihre früheren Erlasse und Anwendungshinweise ergänzt: Von Rückführungsmaßnahmen sei demnach für jenen Personenkreis abzusehen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit unter das Chancenaufenthaltsrecht fällt. So hat z.B. das rheinland-pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration bereits am 15.07.2022 in einem Rundschreiben an alle Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte klar formuliert:

„Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, bei anspruchsberechtigten Personen im Vorgriff auf das nach der parlamentarischen Sommerpause des Deutschen Bundestages zu erwartende Inkrafttreten der Regelung bereits jetzt von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen. Ausländischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts gemäß § 104c AufenthG-E erfüllen, soll deshalb eine Ermessensduldung auf der Rechtsgrundlage des § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden.“

Die baden-württembergische Landesregierung hat bisher keine derartige Vorgriffsregelung erlassen und schiebt im Gegenteil noch Personen ab, die alle Kriterien für dieses neue Chancenaufenthaltsrecht erfüllen könnten. Dies ist aus unserer Sicht in keinster Weise mit dem Koalitionsvertrag vom Mai 2021 (!) vereinbar, der formuliert, dass „für diejenigen, die viele Jahre im Land leben, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, alle Möglichkeiten im Land genutzt werden, um ein Bleiberecht zu ermöglichen“ (Koalitionsvertrag, S. 85).

Es kann angesichts dieser Ziele aus unserer Sicht nicht sein und entspricht keiner fairen und  menschenwürdigen Behandlung der betroffenen Personen, dass ausgerechnet in unserem Bundesland Menschen, die exakt zur Zielgruppe des direkt vor der Tür stehenden Chancenaufenthaltsrechtes gehören, kurz vor Inkrafttreten dieser Regelung noch immer in Abschiebehaft gebracht, in Flugzeuge gesetzt und abgeschoben werden.

Dazu einige Beispiele: Es handelt sich bei den Betroffenen um Menschen, die für das Chancenaufenthaltsrecht in Frage gekommen wären.

Am 7.9. 2022 wurde ein gambischer Geflüchteter aus Reutlingen abgeschoben. Er war seit 2014 in Deutschland, spricht fließend Deutsch, arbeitete in Vollzeit, hatte eine eigene Wohnung und keine schwerwiegenden Straftaten. Das zuständige Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag gegen die Abschiebung und den Antrag auf eine Ermessensduldung mit der Begründung ab, dass das geplante Gesetz zum Chancenaufenthaltsrecht noch nicht in Kraft getreten sei.

Am 15.9. 2022 wurde ein Tamile aus Sri Lanka aus Schwaikheim nach Sri Lanka abgeschoben, der seit 7 Jahren in Deutschland lebte, seit 5 Jahren arbeitet.

Am 20.9. 2022 wurden Menschen nach Nigeria abgeschoben, die seit mehreren Jahren in Deutschland gelebt haben und berufstätig waren.

Für Arbeitgeber*innen sind diese Abschiebungen eine Katastrophe. Ehrenamtlich Engagierte haben sich lange für diese Menschen eingesetzt. Die Betroffenen selbst waren in regulären Arbeitsprozessen, haben Steuern gezahlt und sich in Baden-Württemberg eingelebt.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Regelungen, die die Landesregierung bisher beschlossen hat, nicht dafür ausgereicht haben, die Betroffenen vor Abschiebungen zu schützen. Mit unserem Brief appellieren wir dringend an Sie, die von Ihnen im Landeskoalitionsvertrag von 2021 formulierten Zusagen umzusetzen und fordern Sie im Sinne der potentiell betroffenen Geflüchteten und ihrer Arbeitgeber*innen auf, jetzt so schnell wie möglich eine Vorgriffsregelung analog zu anderen Bundesländern zu erlassen.

Es kann nicht sein, dass diese Abschiebungen weitergehen. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass diese so schnell wie möglich gestoppt werden.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Bemühungen,

Lucia Braß
(1. Vorsitzende)


Schreiben, Verteidigungs- und Verhandlungsgeschick und Bewerbung

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führt gemeinsam mit der international tätigen Kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrantinnen durch. In insgesamt neun Sitzungen werden Ihnen von hochqualifizierten Anwältinnen von DLA Piper wichtige Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht. Das vermittelte Wissen soll Ihnen dabei helfen, ein informiertes und selbstbestimmteres Leben in Deutschland zu führen. Erforderlich sind fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und eine technische Ausrüstung, die es Ihnen erlaubt, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen.

Die erste Sitzung findet am 28. September von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Bei der Sitzung „Schreiben, Verteidigungs- und Verhandlungsgeschick und Bewerbung“ werden folgende Fragen im Fokus stehen: Wie setzt man formelle Schreiben auf? Wie tritt man für seine Interessen ein? Wie handelt man Verträge und Geschäfte aus?

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich über dieses Anmeldeformular für die Sitzung an. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-mail den Link zu dem entsprechenden Zoom-Meeting. Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Liste aller Veranstaltungen im Rahmen der Seminarreihe „Know Your Rights“

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.