Gegen die Stigmatisierung psychisch erkrankter Geflüchteter: Fragen und Antworten

Erschütternde Angriffe wie der eines Asylsuchenden in Aschaffenburg wurden in den letzten Monaten immer wieder politisch dafür genutzt, geflüchtete und psychisch erkrankte Menschen zu stigmatisieren und ihre Entrechtung zu fordern. Dabei liegt das Risiko, psychisch zu erkranken allein in der Gesamtbevölkerung bei fast einem Drittel. Geflüchtete, die oft Gewalt und Traumata erfahren haben, sind davon umso mehr betroffen.

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer hat daher Stellung zum aktuellen politischen Diskurs genommen. Damit ordnet sie häufig gestellte Fragen sachlich ein und positioniert sich klar gegen menschenverachtende Forderungen: „Nur durch eine solidarische Gesellschaft und ein unterstützendes Versorgungssystem können wir denjenigen gerecht werden, die unsere Hilfe benötigen.



Frühjahrstagung 2025

Information in English

Herzliche Einladung zur diesjährigen Frühjahrstagung am Samstag, den 12. April 2025, in Stuttgart. Wir haben ein spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Im Hauptvortrag wird es um hybride Identitäten von Geflüchteten gehen. Danach gibt es eine Blitzlicht-Runde, in der die Themen Rechtsruck und Ehrenamt, Gesundheit und Abschiebungen, Straftaten und Aufenthalt sowie Tauschaktionen zur Bezahlkarte vorgestellt werden. In der anschließenden Vertiefungsphase können Sie sich für eines der Themen entscheiden und sich in kleinerem Rahmen intensiver damit auseinander setzen.

Am späten Nachmittag schließt sich die Mitgliederversammlung, einschließlich der Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Engagierte im Bereich Flucht und Asyl.

Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und eine Dolmetscherin für Englisch.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.

Es klingt vollkommen normal und wird trotzdem immer wieder problematisiert: Menschen fühlen sich mehreren kulturellen Räumen zugehörig. Doch der Druck sich anzupassen ist für migrantisierte Menschen riesig und belastet die persönliche Entwicklung stark. Gerade geflüchtete Menschen spüren einen enormen „Integrationszwang“. Dabei leben wir längst in einer pluralen Gesellschaft, in der Mehrsprachigkeit, religiöse Vielfalt und Interkulturalität Alltag geworden sind. Über hybride Identitäten und damit einhergehende Aushandlungs- und Anerkennungsprozesse ganz konkret am Beispiel von ukrainischen Geflüchteten spricht Afina Albrecht.

Referentin: Afina Albrecht (Bürgerstiftung Stuttgart und Ukrainisches Atelier für Kultur & Sport)

In 15 Minuten pro Thema geben die Referierenden einen kurzen Überblick über die wichtigsten Inhalte ihrer Themenschwerpunkte, denen am Nachmittag in der Vertiefungsphase nachgegangen wird:

  • Zu den Auswirkungen des Rechtsrucks auf Engagierte sprechen Joachim Glaubitz (u.a. Amadeu Antonio Stiftung) und Julian Staiger (u.a. Leuchtlinie)
  • Wie Abschiebungsankündigungen die Gesundheit gefährden zeigen Ulrike Schneck (Refugio Stuttgart e.V.) und Dr. Robin Maitra (Landesärztekammer BW) auf
  • Strafrechtliche Auswirken auf den Aufenthalt stellt Laura Noehte-Shinwari vor (Rechtsanwältin Mannheim/Heilbronn)
  • Über Tauschaktionen für Menschen mit Bezahlkarten berichtet Matthias Weinzierl (Kampagne „Offen!“ München)

Wählen Sie ein Thema aus den vier Themenbereichen, die in der Blitzlicht-Runde vorgestellt wurden.

Rechtspopulistische Forderungen im Bereich Asyl und Migration erhalten immer mehr Anklang in Gesellschaft und Politik auf Lokal-, Bundes- und Europaebene. Rechtswidrige und unmenschliche Vorschläge sind salonfähig geworden. Was hat das für Auswirkungen auf Engagierte im Bereich Flucht? Nimmt Kriminalisierung zu? Kommt es zu Gewaltvorfällen und wie kann man sich davor schützen? Wird das Engament zu zermürbend und wie kann man sich ermutigen? Welche neue Solidatitätsnetzwerke braucht es? Joachim Glaubitz berichtet von den politischen Entwicklungen und den praktischen und psychosozialen Auswirkungen aufs Ehrenamt. Julian Staiger geht insbesondere auf Schutzmaßnamen ein. Es wird ausreichend Raum zum Austausch und für Vernetzung geben.

Referenten: Joachim Glaubitz (Amadeu Antonio Stiftung, Caritasverband und Flüchtlingsrat BW) und Julian Staiger (Leuchtlinie und Flüchtlingsrat BW)

Die meisten geflüchteten Menschen haben in ihrem Herkunftsland und auf der Flucht schwere Menschenrechtsverletzungen erlebt. Nach der Ankunft in Deutschland wirken diese Erfahrungen mit unterschiedlichen gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen fort. Behandlungsmöglichkeiten sind im Asylbewerberleistungsgesetz stark begrenzt. Zudem erschweren die Unsicherheit während des Asylverfahrens, ein auf Erkrankungen basierender Schutzstatus sowie der negative Ausgang des Asylverfahrens eine Genesung ungemein. Von Abschiebung bedrohte Menschen können so kaum gesunden. Darüber berichten Ulrike Schneck aus psychotraumatologischer Sicht und Dr. Robin Maitra aus menschenrechtlicher Perspektive.

Referierende: Dr. Robin Maitra (Menschenrechtsbeauſtragter der Landesärztekammer Baden-Württemberg) und Ulrike Schneck (Fachliche Leitung Refugio Stuttgart e.V.)

Immer wieder stehen Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen vor dieser Frage. Oft ist gar nicht klar, wann es zu der Verurteilung kam, ob es eine Ordungswidrigkeit oder Straftat war und wie hoch das Strafmaß tatsächlich ist. Auch sind die aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen von Straftaten zunächst unüberschaubar. In diesem Vortrag geht es darum Straftaten erstmal einordnen zu lernen – was man alles herausfinden muss, um die aufenthaltsrechtlichen Folgen abschätzen zu können. Dann geht es um die unterschiedlichen Aspekte, wie sich Straftaten auf den Aufenthalt auswirken, z.B. auf Aufenthaltstitel, Asylverfahren, Ausweisungen und Abschiebungen.

Referentin: Laura Noehte-Shinwari (Rechtsanwältin Mannheim/Heilbronn)

In Baden-Württemberg erhalten nun immer mehr Geflüchtete, die Asylbewerberleistungen beziehen, eine Bezahlkarte statt Bargeld. Das Bezahlkartensystem wird flächendeckend eingeführt und früher oder später haben alle dasselbe Problem: 50 € Bargeld als Abhebebetrag reicht nicht für Einkäufe auf dem Flohmarkt, im afrikanischen Supermarkt oder über Kleinanzeigen. Deshalb richten Ehrenamtliche überall in der Bundesrepublik solidarische Bargeldtausch-Stellen ein. Die Kampagne „Offen!“ in München hat schon seit Juli 2024 Tauschaktionen umgesetzt und berichtet in der Arbeitsgruppe von Stolpersteinen, Kriminalisierungsversuchen und Erfolgen. Ihr überlegt selbst, eine Tauschaktion bei euch vor Ort umzusetzen? Hier könnt ihr euch vernetzen und inspirieren lassen.

Referent: Matthias Weinzierl (Kampagne „Offen!“ München)

Herzliche Einladung an alle Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Dieses Jahr stehen wieder die Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an. Auch Sie können kandidieren!


Bundesweiter Aktionstag: NEIN zur Bezahlkarte

Viele Engagierte im Bereich Flucht stellen sich hinter die Forderung Nein zur ausgrenzenden Bezahlkarte. Gleiche soziale Rechte für alle“. Deshalb ruft das bundesweites Netzwerk „Gleiche soziale Rechte für ALLE!“ zu Aktionen am Internationalen Tag gegen Rassismus auf. In den sozialen Medien soll der Protest sichtbar werden:

Postet Protestbilder vor Sozialämtern, Rathäusern oder dem Justizministerium. Nutzt diese Hashtags: #neinzurbezahlkarte2103 und #TagGegenBezahlkarte.

Vernetzt euch mit dem Bündnis und schreibt an info@asylblg-abschaffen.de.



ARI-Dokumentation: Ehrenamtliche gesucht

Immer wieder sterben und werden Geflüchtete im Rahmen von Abschiebungen verletzt. Die Aufarbeitung solcher Menschenrechtsverletzungen ist schwierig. Die Antirassistische (ARI) Dokumentationsstelle sammelt bundesweit solche Fälle seit über drei Jahrzehnten und veröffentlicht sie. Dabei wird tatkräftige Unterstützung benötigt.

Hast Du Lust auf Einzelfall-Recherche zu dem Thema? Die Organisation braucht Hilfe beim Recherchieren, Texten, der Öffentlichkeitsarbeit, Technik, Netzwerk-Arbeit und vieles mehr. Wenn Du mehr als zwei Stunden pro Woche Zeit für ein solches Ehrenamt hast, melde dich gerne bei ARI:   ari-berlin-dok@gmx.de


SG Marburg: „Minusrunde“ im AsylbLG ist rechtswidrig

Das Sozialgericht (SG) Marburg hat mit Beschluss vom 14.02.2025 – S 16 AY 11/24 ER festgestellt, dass das Sozialamt Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG in Höhe der Sätze vom Jahr 2024 weiter bewilligen muss. 2025 wurden die Leistungen um 16 bis 19 Euro gekürzt.
Das SG Marburg hält den sog. Bestandsschutz nach § 28 Abs. 5 SGB XII, der dafür sorgen soll, dass Regelsätze nicht abgesenkt werden dürfen, auf Bezieher*innen von Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG anwendbar.



Bitte klagen: Asylbewerberleistungsempfänger*innen nach §§ 3,3a AsylbLG

Es gibt viele gute Gründe zu klagen für alle Menschen in BW, die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Die Erfolgschancen vor den Sozialgerichten liegen bei manchen Konstellationen bei 100 Prozent. Und das Beste: Diese Klagen haben keinerlei Einfluss auf das Asylverfahren, den aufenthaltsrechtlichen Status und Abschiebungen. Zudem übernehmen einige Anwält*innen die Verfahren kostenlos, weil sie sowieso gewonnen werden.

Zielgruppe: Menschen, die Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG erhalten. Das sind alle Geflüchteten, die noch nicht länger als 36 Monate in Deutschland sind. Zudem Personen, die wegen eines Vorwurfs der rechtsmissbräuchlichen Verlängerung des eigenen Aufenthalts keine höheren Leistungen bekommen.

  1. Grund: Pauschal weniger Geld für die gesamte Zielgruppe seit dem 1.1.2025 („Minusrunde“)
    Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Regelbedarfe für die Sozialleistungen jährlich an die Entwicklung von Preisen und Löhnen anzupassen. Die Anpassung führte jedoch nicht zu einer Steigerung, sondern zur Kürzung der Grundleistungen im AsylbLG.
    Das Sozialgericht Marburg hat mit Beschluss vom 14.02.2025 – S 16 AY 11/24 ER festgestellt, dass es einen Bestandsschutz gibt und die Leistungen nicht gekürzt werden dürfen.
    Mehr Infos und Hilfe:
    – Kanzlei Sven Adam, Februar 2025: Minusrunde“ im AsylbLG ab 01.01.2025
    – Anwalt Volker Gerloff, Februar 2025: Newsletter

  1. Grund: Alleinstehende Personen in Gemeinschaftsunterkünften (GU)
    Seit 2019 erhalten alleinstehende Personen, die in einer GU leben nur Leistungen nach Regelbedarfstufe 2 statt Regelbedarfstufe 1. Diese Regelung wird verfassungswidrig sein. Auch das Bundessozialgericht (BSG) hält im Vorlagebeschluss vom 26.09.2024 – B 8 AY 1/22 R die Regelung für verfassungswidrig und hat sie dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
    Mehr Infos und Hilfe:
    – Kanzlei Sven Adam, Februar 2025: Regelbedarfskürzungen bei Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG für Alleinstehende und Alleinerziehende
    – Anwalt Volker Gerloff, Februar 2025: Newsletter
    – Sächsischer Flüchtlingsrat, 2025: Muster-Widerspruch
    – Niedersächsischer Flüchtlingsrat, 2019: Musterargumentation für Widerspruch und Eilantrag

  1. Grund: Bezugslänge der Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG
    Ganz allgemein bestehen verfassungsrechtliche Zweifel, ob die Grundleistungen im AsylbLG über einen so langen Zeitraum unter dem Niveau des „normalen“ Existenzminiums des Bürgergelds verhältnismäßig sind. Hierüber wird das Bundesverfassungsgericht in der Zukunft entscheiden.
    Mehr Infos und Hilfe:
    – Kanzlei Sven Adam, Februar 2025: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG

Weitere Gründe zu klagen, können sein:

  1. Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG
  2. Erhalt einer Bezahlkarte
  3. Leistungsausschluss für Dublin-Fälle
  4. Obligatorische Anschlussversicherung der Krankenversicherung

Weitere Anwält*innen für Klagen im AsylbLG finden sich bei Mit Recht zum Recht. Selbstverständlich kann man auch selbst Widersprüche und Klagen schreiben.


Flüchtlingsrat BW: Leider keine Beratung vor Ort

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Immer wieder klingeln Ratsuchende bei unserer Geschäftsstelle in Stuttgart und bitten um Beratung. Der Flüchtlingsrat hat jedoch keine personellen und räumlichen Kapazitäten, um vor Ort zu beraten. Wir beraten gerne landesweit per Email und Telefon. Wir bitten daher, keine Personen zu uns in die Geschäftsstelle zu schicken. Es ist für alle Beteiligten äußerst unangenehm abgewiesen zu werden bzw. abzuweisen.

Hilfreiche Kontakte finden Sie auf unserer Internetseite unter Kontaktadressen.

Neueinreisende Geflüchtete, die einen Asylantrag stellen möchten, wenden sich bitte an eine Erstaufnahmeeinrichtung. Die Erstaufnahmeeinrichtung in der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe ist die erste Anlaufstelle. Geflüchtete aus der Ukraine können sich an die Ausländerbehörden an ihrem Wunschwohnort werden.

Refugee Council BW: Unfortunately no legal advice is offered on the spot

Occasionally, people seeking advice come directly to our office in Stuttgart. However, the Refugee Council does not have the personnel or the facilities to provide in-person consultations. We are happy to offer advice by email and telephone on a statewide basis. We therefore kindly ask you not to send individuals to our office. It is extremely uncomfortable for everyone involved to either be turned away or to have to turn someone away.

You can find helpful contacts on our website under contact addresses.

Newly arrived refugees who wish to apply for asylum are advised to contact a reception centre. The central reception centre is located at Durlacher Allee 100 in Karlsruhe. Refugees from Ukraine can contact the immigration authorities in their desired place of residence.

Conseil des Réfugiés du Land du Baden Wurttemberg: Malheureusement, aucun conseil juridique n’est proposé sur place

Des personnes en quête de conseils sonnent régulièrement à notre bureau de Stuttgart pour demander des conseils. Le Conseil aux réfugiés n’a cependant pas les capacités en termes de personnel et de locaux pour conseiller sur place / sur rendez-vous. Nous conseillons volontiers dans toute la Région du Baden Wurttemberg par e-mail et par téléphone. Nous vous prions donc de ne pas envoyer de personnes à notre bureau. Il est extrêmement désagréable pour toutes les personnes concernées de se voir refuser l’accès ou d’être rejeté.

Vous trouverez des contacts utiles sur notre site Internet sous la rubrique Adresses de contact.

Les nouveaux arrivants qui souhaitent déposer une demande d’asile doivent s’adresser à un centre de premier accueil. Le centre de premier accueil de la Durlacher Allee 100 à Karlsruhe est le premier point de contact. Les personnes ayant fui l’Ukraine peuvent s’adresser aux services d’immigration du lieu de résidence de leur choix.

باللغة العربية: للأسف لا نستطيع تقديم أي استشارة قانونية في الموقع ضمن مكتبنا

يأتي الأشخاص الذين يطلبون المشورة مراراً وتكراراً الى مكتبنا في شتوتغارت. للأسف يتوجب علينا إبلاغكم أن مجلس اللاجئين ليس لديه موظفين أو مكان مناسب لتقديم المشورة في الموقع ضمن مكاتبنا. يسعدنا تقديم المشورة عن طريق البريد الإلكتروني والهاتف. لذلك نطلب منكم عدم إرسال الأشخاص إلى مكتبنا. فمن غيرالمُلائم للغاية بالنسبة لجميع المعنيين أن يتم إبعادهم أو رفضهم دون القدرة على تقديم المشورة لهم.

يمكنكم العثور على جهات اتصال مفيدة على موقعنا الإلكتروني تحت قسم عناوين الاتصال

بالنسبة اللاجئين الوافدين حديثاً الذين يرغبون في تقديم طلب اللجوء الاتصال يرجى الاتصال بمركز الاستقبال الأولي
 مركز الاستقبال الأولي في كارلسروه هو نقطة الاتصال الأولى. يمكن للاجئين من أوكرانيا الاتصال بمكتب الهجرة في المكان الذي ينوون الإقامة به

در شورای مهاجرین ایالت بادن-وورتمبرگ: متأسفانه مشاوره حضوری امکان‌پذیر نیست.

بارها و بارها، مراجعه‌کنندگان به دفتر ما در اشتوتگارت مراجعه کرده و درخواست مشاوره می‌کنند. اما شورا نه ظرفیت پرسنلی و نه فضای کافی برای ارائه مشاوره حضوری دارد. ما با کمال میل در سراسر ایالت از طریق ایمیل و تلفن مشاوره ارائه می‌دهیم. بنابراین، خواهشمندیم از فرستادن افراد به دفتر ما خودداری کنید. برای همه افراد به تازگی وارد کشور شدن و مشکلات زیادی دارن بسیار ناخوشایند است که از مراجعه در دفتر جلوگیری شود.

شما می‌توانید اطلاعات تماس مفید را در وب‌سایت ما در بخش آدرس‌های تماس پیدا کنید https://fluechtlingsrat-bw.de/adressen/

پناهندگان تازه‌وارد که می‌خواهند درخواست پناهندگی بدهند، لطفاً به یک مرکز پذیرش اولیه مراجعه کنند. آدرس مرکز پذیرش اولیه در Durlacher Allee 100 در شهر کارلسروهه است، آنجا اولین نقطه تماس است.
پناهندگان اهل اوکراین می‌توانند به اداره‌های امور خارجه در محل اقامت موردنظر خود مراجعه کنند.

Рада у Справах Біженців землі Баден-Вюртемберг: На жаль, особисті консультації не надаються 

Останнім часом до офісу Ради у Справах Біженців у м. Штутгарті  надходять чисельні дзвінки з проханням в особистій консультації. На превеликий жаль, Рада у Справах Біженців не має в своєму розпорядженні достатньої кількості персоналу та приміщень для надання подібної послуги. Тому ми щиро просимо Вас, будь ласка,  не радити наш офіс для проведення індивідуальних зустрічей, оскільки, як нам не було би прикро, ми будемо вимушені Вам відмовити у допомозі. 

Проте ми з радістю приймаємо і оброблюємо запити електронною поштою або телефоном з усієї території землі Баден-Вюртемберг. 

Корисні контактні дані ви можете знайти на нашому вебсайті в розділі «Контактні адреси». 

Новоприбулі біженці, які бажають подати заяву на отримання притулку, будь ласка,  звертайтесь до установи первинного прийому, яка знаходиться  за адресою Алея Дюрлахер, 100 у м. Карлсруе. Біженці з України можуть звертатися до відомств у справах іноземців за самостійно обраним місцем проживання. 


Banner-Aktion: #du entscheidest

„Menschenrechte gelten für alle Menschen. Wir wollen ein Land, das niemanden im Stich lässt.“ – mit solchen Slogans könnt ihr am 10.2.25 um 10 Uhr ein Zeichen setzen. Zeigt welche Werte euch wichtig sind! Die Materialien und Banner können teilweise kostenlos im Shop bestellt und heruntergeladen werden.

Die Banner sollen am besten öffentlichkeitswirksam im Außenbereich angebracht werden. Zum Beispiel an Kirchen, Gewerkschaftshäusern, Vereinssitzen und sozialen Einrichtungen. Lasst sie gerne bis zur Bundestagswahl hängen.

Weitere Sharepics und Plaktvorlagen können heruntergeladen werden.

Das Bündnis „Zusammen für Demokratie“ ruft zu der Banner-Aktion auf.


Online-Veranstaltung: Migrationspolitische Debatten im Vorfeld der Bundestagswahl

Im Bundestagswahlkampf überbieten sich Parteien mit Vorschlägen zu Verschärfungen im Bereich Flucht und Asyl. Es klingt als habe Deutschland die Kontrolle über die Migration verloren und deswegen seien Aufnahmestopps, Zurückweisungen, Ausbürgerungen von Straftäter*innen usw. notwendig. Wie lassen sich diese Forderungen rechtlich, politisch und ethisch bewerten? Welche Maßnahmen wären angemessen? Welche Positionen vertreten die politischen Parteien?

In der kostenlosen Veranstaltung sprechen Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins (Universität Münster), Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl (Hochschule Rhein-Main) und Prof. Dr. Andreas Wüst (Hochschule München).

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg.

Programm und Anmeldung (bis zum 14. Februar 2025)


Gutachten: Die „sicheren Herkunftsstaaten“ des Westbalkans

Geflüchtete aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ haben im Asylverfahren sehr geringe Chancen auf einen Schutzstatus. Hinter dem Konzept „sichere Herkunftsstaaten“ steckt die Idee, dass es sich dort sicher leben ließe. Und dennoch müssen viele fliehen und stellen einen Asylantrag. Gerade in der Westbalkan-Region bestehen erhebliche menschenrechtliche und strukturelle Defizite.

Das Gutachten hinterfragt die Einstufung von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien als „sicher“. Die Lage vor Ort zeigt, dass es Verfolgungssituationen gibt, die dazu führen, dass Menschen fliehen müssen, um zu überleben. Das Gutachten gilt als Schattenbericht zum Bericht der Bundesregierung von 2024 über die Menschenrechtslage in den „sicheren Herkunftsstaaten“ in der Westbalkan-Region.