Freiburg: Syrien – Zwischen Perspektivlosigkeit und Aufbruch

In Syrien hat sich die Lage seitdem Sturz des Diktaturs Ende 2024 ganz wesentlich verändert und bleibt doch unsicher. Viele syrische Geflüchtete in Deutschland sind ebenfalls verunsichert durch politische Forderungen nach Rückkehr und Abschiebungen.

In der Veranstaltung der Caritas geht es sowohl um die Lage in Syrien als auch um die aufenthaltsrechtliche Situation von Syrer*innen in Deutschland. Zudem gibt es ausreichend Zeit zum gemeinsam Diskutieren und Netzwerken.

Adresse: Weihbischof-Gnädinger-Haus; Alois-Eckert-Straße 6, 79111 Freiburg

Weitere Informationen


Anerkannte Griechenland

Viele Geflüchtete, die in Griechenland internationalen Schutz (Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz) erhalten, finden dort keine Lebensgrundlage und fliehen weiter innerhalb der EU. In Deutschland stellen etliche einen Asylantrag – wie diese entschieden werden hat sich in den letzten Jahren immer wieder geändert. Aktuell ist vermehrt mit Unzulässigkeitsentscheidungen zu rechnen. Anbei ein kleine Historie der Entscheidungspraxis des BAMF.

2025

  • Zu Beginn des Jahres werden viele Asylanträge weiterhin als unzulässig abgelehnt, mit der Begründung, dass Geflüchteten in Griechenland eine Lebensgrundlage vorfinden würden.
  • Zudem erhalten Asylsuchende mit einer Anerkennung in Griechenland noch während des laufenden Asylverfahrens Hinweisschreiben des BAMF mit Informationen zu einer „freiwilligen Rückkehr“. Dies versunsichert viele und hat nichts mit der Entscheidung über ihren Asylantrag zu tun.
  • April: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass „alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ drohen (BVerwG, Urteil v. 16.4.25, 1 C 18.24 und G 1 C 19.24). Mit dieser Entscheidung wird es vermutlich noch mehr Unzulässigkeitsentscheidungen und Überstellungen nach Griechenland geben. Trotzdem sollten Geflüchtete, die eine Unzulässigkeitsentscheidung erhalten, sich über ein Klageverfahren informieren. Denn die Lebensbedingungen in Griechenland sind immer noch sehr schlecht (Bericht 04/2025 Pro Asyl).

2024

  • Mai: Entscheidungsstopp des BAMF für Asylanträge von Personen, bei denen vermutet wird, dass sie ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) in Griechenland nicht befriedigen können und somit eine menschenrechtswidrige Behandlung nach Art. 3 EMRK vorliegt.
  • Der Verwaltungsgerichtshof Hessen entscheidet, dass alleinstehende männliche Anerkannte, die jung, gesund und arbeitsfähig sind, keine unmenschliche Behandlung bei einer Rückkehr nach Griechenland drohe (z.B. VGH Hessen, August 2024, 2 A 1131/24.A und 2 A 489/23.A).
  • Zweites Halbjahr: Das BAMF ändert seine Entscheidungspraxis wonach die Asylanträge der meisten Asylsuchenden mit einer Anerkennung in Griechenland nun (wieder) als unzulässig abgelehnt werden.
  • Juni: Der Europäische Gerichtshof entscheidet (18. Juni 2024, Az.: C-753/22), dass keine Verpflichtung für Mitgliedstaaten (hier: Deutschland) besteht, die in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannte Flüchtlingseigenschaft (hier: Griechenland) automatisch anzuerkennen. D.h. der Asylantrag einer in Griechenland als Flüchtling anerkannten Person darf in Deutschland nach umfänglicher Prüfung abgelehnt werden.

Ab 2022:

  • Asylanträge von Anerkannten aus Griechenland werden nun unterschiedlich entschieden: Das BAMF unterscheidet zwischen Anträgen, bei denen eine menschenunwürdige Behandlung nach Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh vorliegt (hier muss es inhaltlich entscheiden) und Anträge, wo keine menschenunwürdige Behandlung angenommen wird. Diese werden als unzulässig abgelehnt. Die meisten Anträge werden allerdings inhaltlich geprüft.

2019-2022:


1003 Abschiebungen aus BW im ersten Quartal 2025

Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt 1003 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Dies entspricht einer Steigerung von 54 % im Vergleich zum ersten Quartal von 2024 (650 Abschiebungen). Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist Nordmazedonien mit jeweils 106 abgeschobenen Personen. Das zweithäufigste Herkunftsland ist die Türkei mit 102 Personen. Davon wurden 59 Personen in die Türkei abgeschoben. Die Differenz erklärt sich damit, dass die verbliebenen Personen in andere Länder, eventuell im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben wurden. An dritter Stelle steht Georgien als Zielland mit 93 und Herkunftsland mit 94 Personen.

Erstmals seit dem Krieg in der Ukraine wurde eine Person nach Russland abgeschoben! Das Regierungspräsidium Karlsruhe teilte uns mit, dass Abschiebungen nach Russland nun wieder möglich sind.

Bei den abgeschobenen Personen nach Italien handelt es sich um keine Dublin-Überstellungen, teilte uns das Regierungspräsidium Karlsruhe mit.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandErgebnis
Albanien24
Algerien22
Äthopien1
Belgien2
Bosnien-Herzegowina12
Bulgarien15
China1
Dominikanische Republik1
Estland2
Frankreich47
Gambia48
Georgien93
Ghana2
Griechenland17
Guinea2
Indien3
Irak41
Italien20
Kamerun11
Kasachstan1
Kosovo87
Kroatien59
Lettland3
Litauen3
Luxemburg1
Malta2
Marokko21
Moldawien2
Niederlande8
Nigeria34
Nordmazedonien106
Österreich13
Pakistan14
Polen14
Portugal4
Rumänien16
Russische Föderation1
Schweden6
Schweiz37
Serbien74
Slowenien6
Somalia1
Spanien33
Sri Lanka5
Togo2
Tschechische Republik6
Tunesien15
Türkei59
Ungarn2
USA1
Venezuela2
Vietnam1
Gesamtergebnis1003
HerkunftslandErgebnis
Afghanistan40
Albanien24
Algerien41
Armenien1
Äthopien1
Belgien1
Bosnien-Herzegowina14
Bulgarien5
China3
Dominikanische Republik1
Gambia53
Georgien94
Ghana2
Griechenland2
Guinea7
Indien11
Irak51
Iran8
Italien2
Kamerun18
Kasachstan1
Kosovo87
Kroatien1
Litauen3
Marokko41
Moldawien2
Nigeria51
Nordmazedonien106
Pakistan14
Polen8
Portugal1
Rumänien14
Russische Föderation6
Serbien74
Somalia9
Spanien1
Sri Lanka8
Sudan5
Syrien44
Togo5
Tschechische Republik1
Tunesien22
Türkei102
Ukraine1
Unbekannt12
USA1
Venezuela2
Vietnam2
Gesamtergebnis1003

Save the date: Sommertagung 2025

Eine herzliche Einladung zu unserer diesjährigen Sommertagung am Samstag, den 5. Juli 2025! Wie jedes Jahr erwartet Sie ein spannendes Programm mit Vorträgen und Themengruppen. Merken Sie sich das Datum vor und kommen Sie gerne schon vorab auf uns zu, wenn Sie von Projekten und Entwicklungen Ihres Engegaments berichten möchten und/oder uns bei der Tagung praktisch unterstützen können: info@fluechtlingsrat-bw.de

Näheres zum Ablauf und den einzelnen Programmpunkten erfahren Sie in den nächsten Monaten.

Die Tagung ist (wie immer) kostenlos und richtet sich in erster Linie an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart


Überteuerte Gebühren in Unterkünften für Geflüchtete

Mehrere hundert Euro pro Person für mit Mitbewohner*innen geteilte Zimmer in einer heruntergekommenen Unterkunft, womöglich mit Schimmel und Insektenbefall? Das ist kein Einzelfall. Doch die meisten Geflüchteten haben keine Kraft, keine Unterstützung und kein Wissen, um sich gegen menschenunwürdige und überteuerte Unterkünfte zu wehren. In Müllheim haben sich Geflüchtete und Ehrenamtliche zusammengetan.

Die Stadt Müllheim hatte die Gebühren für die Anschlussunterbringungen 2023 verdoppelt. Dagegen haben sich Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen erfolgreich gewehrt. Der Rechtsstreit ist jedoch noch nicht beendet. Frontal 21 berichtet nun davon.

Wichtig zu wissen ist, dass dieser Kampf auf lokaler Ebene geführt werden muss. Denn die Höhe der jeweiligen Gebühren ist lokal äußerst unterschiedlich, weil alle Stadt- und Landkreise (vorläufige Unterbringung) und Kommunen (Anschlussunterbringung) in einer eigenen Gebührenverordnung oder Satzung die Höhe selbst festlegen müssen.

Möchten auch Sie gegen erhöhte Gebühren vorgehen, dann vernetzen Sie sich gerne mit dem Verein Zuflucht in Müllheim.



Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine bibbern Jahr für Jahr, ob ihre eine einjährige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) weiterhin verlängert wird. Aktuell hat die EU eine Verlängerung bis März 2026 beschlossen. Viele Geflüchtete wünschen sich eine sicherere langfristigere Aufenthaltsperspektive.

Die Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege informiert über Optionen der Aufenthaltsverfestigung für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Die Publikation richtet sich vor allem an Berater*innen in den Flüchtlings- und Migrationsdiensten. Es werden verschiedene Aufenthaltserlaubnisse und deren Erteilungsvoraussetzungen vorgestellt.



Gegen die Stigmatisierung psychisch erkrankter Geflüchteter: Fragen und Antworten

Erschütternde Angriffe wie der eines Asylsuchenden in Aschaffenburg wurden in den letzten Monaten immer wieder politisch dafür genutzt, geflüchtete und psychisch erkrankte Menschen zu stigmatisieren und ihre Entrechtung zu fordern. Dabei liegt das Risiko, psychisch zu erkranken allein in der Gesamtbevölkerung bei fast einem Drittel. Geflüchtete, die oft Gewalt und Traumata erfahren haben, sind davon umso mehr betroffen.

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer hat daher Stellung zum aktuellen politischen Diskurs genommen. Damit ordnet sie häufig gestellte Fragen sachlich ein und positioniert sich klar gegen menschenverachtende Forderungen: „Nur durch eine solidarische Gesellschaft und ein unterstützendes Versorgungssystem können wir denjenigen gerecht werden, die unsere Hilfe benötigen.



Frühjahrstagung 2025

Information in English

Herzliche Einladung zur diesjährigen Frühjahrstagung am Samstag, den 12. April 2025, in Stuttgart. Wir haben ein spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Im Hauptvortrag wird es um hybride Identitäten von Geflüchteten gehen. Danach gibt es eine Blitzlicht-Runde, in der die Themen Rechtsruck und Ehrenamt, Gesundheit und Abschiebungen, Straftaten und Aufenthalt sowie Tauschaktionen zur Bezahlkarte vorgestellt werden. In der anschließenden Vertiefungsphase können Sie sich für eines der Themen entscheiden und sich in kleinerem Rahmen intensiver damit auseinander setzen.

Am späten Nachmittag schließt sich die Mitgliederversammlung, einschließlich der Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Engagierte im Bereich Flucht und Asyl.

Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und eine Dolmetscherin für Englisch.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.

Es klingt vollkommen normal und wird trotzdem immer wieder problematisiert: Menschen fühlen sich mehreren kulturellen Räumen zugehörig. Doch der Druck sich anzupassen ist für migrantisierte Menschen riesig und belastet die persönliche Entwicklung stark. Gerade geflüchtete Menschen spüren einen enormen „Integrationszwang“. Dabei leben wir längst in einer pluralen Gesellschaft, in der Mehrsprachigkeit, religiöse Vielfalt und Interkulturalität Alltag geworden sind. Über hybride Identitäten und damit einhergehende Aushandlungs- und Anerkennungsprozesse ganz konkret am Beispiel von ukrainischen Geflüchteten spricht Afina Albrecht.

Referentin: Afina Albrecht (Bürgerstiftung Stuttgart und Ukrainisches Atelier für Kultur & Sport)

In 15 Minuten pro Thema geben die Referierenden einen kurzen Überblick über die wichtigsten Inhalte ihrer Themenschwerpunkte, denen am Nachmittag in der Vertiefungsphase nachgegangen wird:

  • Zu den Auswirkungen des Rechtsrucks auf Engagierte sprechen Joachim Glaubitz (u.a. Amadeu Antonio Stiftung) und Julian Staiger (u.a. Leuchtlinie)
  • Wie Abschiebungsankündigungen die Gesundheit gefährden zeigen Ulrike Schneck (Refugio Stuttgart e.V.) und Dr. Robin Maitra (Landesärztekammer BW) auf
  • Strafrechtliche Auswirken auf den Aufenthalt stellt Laura Noehte-Shinwari vor (Rechtsanwältin Mannheim/Heilbronn)
  • Über Tauschaktionen für Menschen mit Bezahlkarten berichtet Matthias Weinzierl (Kampagne „Offen!“ München)

Wählen Sie ein Thema aus den vier Themenbereichen, die in der Blitzlicht-Runde vorgestellt wurden.

Rechtspopulistische Forderungen im Bereich Asyl und Migration erhalten immer mehr Anklang in Gesellschaft und Politik auf Lokal-, Bundes- und Europaebene. Rechtswidrige und unmenschliche Vorschläge sind salonfähig geworden. Was hat das für Auswirkungen auf Engagierte im Bereich Flucht? Nimmt Kriminalisierung zu? Kommt es zu Gewaltvorfällen und wie kann man sich davor schützen? Wird das Engagement zu zermürbend und wie kann man sich ermutigen? Welche neue Solidaritätsnetzwerke braucht es? Joachim Glaubitz berichtet von den politischen Entwicklungen und den praktischen und psychosozialen Auswirkungen aufs Ehrenamt. Julian Staiger geht insbesondere auf Schutzmaßnamen ein. Es wird ausreichend Raum zum Austausch und für Vernetzung geben.

Referenten: Joachim Glaubitz (Amadeu Antonio Stiftung, Caritasverband und Flüchtlingsrat BW) und Julian Staiger (Leuchtlinie und Flüchtlingsrat BW)

Die meisten geflüchteten Menschen haben in ihrem Herkunftsland und auf der Flucht schwere Menschenrechtsverletzungen erlebt. Nach der Ankunft in Deutschland wirken diese Erfahrungen mit unterschiedlichen gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen fort. Behandlungsmöglichkeiten sind im Asylbewerberleistungsgesetz stark begrenzt. Zudem erschweren die Unsicherheit während des Asylverfahrens, ein auf Erkrankungen basierender Schutzstatus sowie der negative Ausgang des Asylverfahrens eine Genesung ungemein. Von Abschiebung bedrohte Menschen können so kaum gesunden. Darüber berichten Ulrike Schneck aus psychotraumatologischer Sicht und Dr. Robin Maitra aus menschenrechtlicher Perspektive.

Referierende: Dr. Robin Maitra (Menschenrechtsbeauſtragter der Landesärztekammer Baden-Württemberg) und Ulrike Schneck (Fachliche Leitung Refugio Stuttgart e.V.)

Immer wieder stehen Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen vor dieser Frage. Oft ist gar nicht klar, wann es zu der Verurteilung kam, ob es eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat war und wie hoch das Strafmaß tatsächlich ist. Auch sind die aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen von Straftaten zunächst unüberschaubar. In diesem Vortrag geht es darum Straftaten erstmal einordnen zu lernen – was man alles herausfinden muss, um die aufenthaltsrechtlichen Folgen abschätzen zu können. Dann geht es um die unterschiedlichen Aspekte, wie sich Straftaten auf den Aufenthalt auswirken, z.B. auf Aufenthaltstitel, Asylverfahren, Ausweisungen und Abschiebungen.

Referentin: Laura Noehte-Shinwari (Rechtsanwältin Mannheim/Heilbronn)

In Baden-Württemberg erhalten nun immer mehr Geflüchtete, die Asylbewerberleistungen beziehen, eine Bezahlkarte statt Bargeld. Das Bezahlkartensystem wird flächendeckend eingeführt und früher oder später haben alle dasselbe Problem: 50 € Bargeld als Abhebebetrag reicht nicht für Einkäufe auf dem Flohmarkt, im afrikanischen Supermarkt oder über Kleinanzeigen. Deshalb richten Ehrenamtliche überall in der Bundesrepublik solidarische Bargeldtausch-Stellen ein. Die Kampagne „Offen!“ in München hat schon seit Juli 2024 Tauschaktionen umgesetzt und berichtet in der Arbeitsgruppe von Stolpersteinen, Kriminalisierungsversuchen und Erfolgen. Ihr überlegt selbst, eine Tauschaktion bei euch vor Ort umzusetzen? Hier könnt ihr euch vernetzen und inspirieren lassen.

Referent: Matthias Weinzierl (Kampagne „Offen!“ München)

Herzliche Einladung an alle Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Dieses Jahr stehen wieder die Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an. Auch Sie können kandidieren!

Hinweis: Die Anmeldung zur Veranstaltung ist geschlossen. Wenn Sie noch dazukommen möchten, kommen Sie bitte einfach direkt zum Tagungsort.


Bundesweiter Aktionstag: NEIN zur Bezahlkarte

Viele Engagierte im Bereich Flucht stellen sich hinter die Forderung Nein zur ausgrenzenden Bezahlkarte. Gleiche soziale Rechte für alle“. Deshalb ruft das bundesweites Netzwerk „Gleiche soziale Rechte für ALLE!“ zu Aktionen am Internationalen Tag gegen Rassismus auf. In den sozialen Medien soll der Protest sichtbar werden:

Postet Protestbilder vor Sozialämtern, Rathäusern oder dem Justizministerium. Nutzt diese Hashtags: #neinzurbezahlkarte2103 und #TagGegenBezahlkarte.

Vernetzt euch mit dem Bündnis und schreibt an info@asylblg-abschaffen.de.



ARI-Dokumentation: Ehrenamtliche gesucht

Immer wieder sterben und werden Geflüchtete im Rahmen von Abschiebungen verletzt. Die Aufarbeitung solcher Menschenrechtsverletzungen ist schwierig. Die Antirassistische (ARI) Dokumentationsstelle sammelt bundesweit solche Fälle seit über drei Jahrzehnten und veröffentlicht sie. Dabei wird tatkräftige Unterstützung benötigt.

Hast Du Lust auf Einzelfall-Recherche zu dem Thema? Die Organisation braucht Hilfe beim Recherchieren, Texten, der Öffentlichkeitsarbeit, Technik, Netzwerk-Arbeit und vieles mehr. Wenn Du mehr als zwei Stunden pro Woche Zeit für ein solches Ehrenamt hast, melde dich gerne bei ARI:   ari-berlin-dok@gmx.de