Ukraine: Verlängerung Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine wird immer nur für ein Jahr verlängert und jedes Jahr ist unklar, ob es zu einer erneuten Verlängerung kommt. Nun haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine geeinigt. Die Verlängerung geht bis zum 4. März 2027. Sobald die Entscheidung formell angenommen ist, wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Vielleicht gelten die deutschen Aufenthaltstitel wieder als automatisch verlängert auch ohne erneute Verlängerung der Plastikkarte. So hatte es die deutsche Bundesregierung in den letzten Jahren veranlasst.

Eine dauerhafte aufenthaltsrechtliche Lösung wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Wann und wie es dazu kommt, ist noch unklar. Mögliche Wege zur Aufenthaltsverfestigung nach deutschem Recht finden sich in dieser Arbeitshilfe.



VG Düsseldorf: § 24 AufenthG nach Aufenthalt in anderem EU-Land

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 7. Februar 2025 (6 L 2667/24.DA) entschieden, dass ein geflüchteter Ukrainer auch nach zwischenzeitlichem Aufenthalt in Polen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum vorübergehenden Schutz erhalten muss.

  1. „Ein ukrainischer Staatsangehöriger, der Vertriebener im Sinne von Art. 1 und 2c) der Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-RL) ist, verliert nicht die Vertriebeneneigenschaft, wenn er sich nach Verlassen der Ukraine zunächst für einen längeren Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgehalten hat und sich dann entschließt in das Bundesgebiet einzureisen.
  2. Weder der Aufenthalt noch die vorläufige Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft steht einem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG entgegen.
  3. Insbesondere enthalten weder die Richtlinie 2001/55/EG noch die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2022/382, (EU) 2023/2409 und (EU) 2024/1836 Regelungen, die eine Weiterwanderung vorläufig Schutzberechtigter verbietet.“

(amtliche Leitsätze)


LSG NDS: Kein Leistungsausschluss von Dublin-Fällen

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 13. Juni 2025; L 8 AY 12/25 B ER festgestellt, dass der Leistungsausschluss in Dublinfällen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG unzulässig ist. Der Leistungsausschluss sei wahrscheinlich unionsrechtswidrig. Zudem, so das LSG, sei die Voraussetzung für den Ausschluss, nämlich dass die „Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist“ nicht erfüllt:

Dem Überstellungsverfahren ist damit das reguläre Institut der freiwilligen Ausreise unbekannt und die Überstellung erfolgt stets im Rahmen eines behördlich überwachten Verfahrens, selbst bei einer Initiative der betreffenden Person (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.2021 – 1 C 26.20 – juris Rn. 22 m.w.N.; Wittmann, Ausschuss-Drs. 20(4)493 A neu, S. 81; Lincoln, Ausschuss-Drs. 20(4)493 G, S. 3 m.w.N.).

Weitere Sozialgerichte haben in Eilverfahren, den Leistungsausschluss für unzulässig erklärt. Auch in Baden-Württemberg müssen wir vermehrt mit Leistungsausschlüssen rechnen, nachdem nun Dublin-Fälle keine Duldungen mehr erhalten (Justizministerium BW, 20.5.25: Änderung der Praxis bei Dublin-Fällen). Betroffene Personen sollten unbedingt Widerspruch und Eilantrag einreichen, wenn ihnen Leistungen gestrichen werden. Rechtsanwaltliche Hilfe gibt es bei mit Recht zum Recht. Tipps zum Widersprüche und Klagen selbst zu verfassen, gibt es in dieser Arbeitshilfe.


Sommertagung 2025

Information in English

Herzliche Einladung zur Sommertagung am Samstag, den 5. Juli 2025, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. In einem Live-Podcast geht es um Rassismus und Antirassismus. In zwei Themenphasen können Sie wählen zwischen Informationen zu Flüchtenden in Libyen, Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht, die Situation von Frauen in Afghanistan sowie was von der neuen Bundesregierung im Bereich Flucht und Migration zu erwarten ist. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Engagierte im Bereich Flucht und Asyl.

Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher*innen für Englisch und Dari/Persisch.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

PROGRAMM

09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:15 11:30 Uhr: migranTEA – eine Tasse Antirassmismus mit einem Schuss Gegen-Rechtsruck, bitte

Fragst du dich auch, ob politisiche Maßnahmen wie Grenzkontrollen nicht total rassistisch sind? Wurdest du schonmal gelobt, weil du den Müll richtig getrennt hast und fragtest dich dann, ob du als weiß gelesene Person auch gelobt worden wärst? Stolperst du immer wieder über rassistische Äußerungen von Politiker*innen, Kolleg*innen, vielleicht in der Familie und ganz womöglich auch von dir selbst? Faisal Osman und Mersedeh Ghazaei geben im Gespräch Einblicke in ihre Leben als migrantisierte Menschen und unterhalten sich über Flucht, Politik und (Anti)Rassismus. Der Vortrag wird als Live-Podcast gestaltet.

Referierende: Faisal Osman (Black Community Foundation) und Mersedeh Ghazaei (Migrantifa Stuttgart)

11:45 – 13:15 Uhr: Themenphase I

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

1. Vortrag: Flüchtende in Libyen – Gefangen in der Gewalt

Tausende flüchtende Menschen sitzen in Libyen fest, während sie versuchen, sicherere Länder zu erreichen. Dort sind sie schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter Inhaftierung, Vergewaltigung, Menschenhandel und Aussetzung in der Wüste – oft mit tödlichen Folgen. Seit 2021 haben Flüchtende begonnen, sich gegen diese Menschenrechtsverletzungen zu wehren und die Einhaltung ihrer Rechte zu fordern. Ein besonders eindrücklicher Moment war der Sitzprotest vor dem UNHCR-Büro in Tripolis, der Hunderte von Flüchtlingen mobilisierte, um Druck auf die UNO auszuüben. Unsere Referierenden haben Menschenrechtsverletzungen in Libyen persönlich erlebt. Sie sind zu engagierten Fürsprecher*innen für die oft unsichtbaren und weitgehend vergessenen Flüchtenden geworden, die in Libyen leiden. Sie werden Einblicke in die aktuelle Situation vor Ort geben und über ihr Engagement für Flüchtende in Libyen berichten.

Referierende: David Yambio und N.N. (Refugees in Libya)

In unserer Beratung erreichen uns viele Anfragen zum Asyl- und Aufenthaltrecht. Das liegt nicht nur an der Komplexität des Themas, sondern auch an den ständigen Neuerungen. Deshalb wollen wir in dieser Arbeitsgruppe einen Raum für Ihre Fragen anbieten. Sie haben die Möglichkeit, die Inhalte der Arbeitsgruppe direkt mitzubestimmen.
Im Anmeldezeitraum zur Tagung sammeln wir vorab Ihre Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht in diesem digitalen Dokument. Oder schreiben Sie eine E-Mail an loeffler@fluechtlingsrat-bw.de. Bitte verzichten Sie auf Einzelfallschilderungen und personenbezogene Daten. Die Fragen werden wir im Vorfeld zu Themenblöcken zusammenfassen. Maria Kalin wird in der Arbeitsgruppe eine juristische Einordnung der Fragen vornehmen. Selbstverständlich haben Sie auch dann noch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Referierende: Maria Kalin (Rechtsanwältin Ulm)

3. Vortrag: Frauen in Afghanistan

Bald jährt sich die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zum vierten Mal. Seit vier Jahren werden Frauen und Mädchen in ihren Rechten massiv eingeschränkt und müssen unter menschenunwürdigen Bedingungen leben. Schaffen sie es nach Europa zu flüchten, erhalten sie deshalb hier den Flüchtlingsstatus. Doch viele können keine Flucht riskieren. Wie ist ihre Lage in Afghanistan? Was haben sie für Perspektiven? Welche legalen Einreisemöglichkeiten nach Deutschland gibt es bezüglich Ausbildung, Sprachkurse, Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Arbeit? Diesen Fragen gehen die Referentinnen nach. Es wird nicht um Familiennachzug, humanitäre Visa und Asyl gehen.

Referierende: Lida Hazrat (Hazara International Einheitszentrum) und Anita Sauer-Nagel und Lisa Hauff (Fachtstelle Migration Stuttgart)

4. Vortrag: Was ist von der neuen Regierung im Bereich Flucht- und Migration zu erwarten?

Nach einem rhetorisch stark aufgeladenen Winterwahlkampf mit vielen Versprechen wollen die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD ihren Worten Taten folgen lassen. Der Koalitionsvertrag enthält dementsprechend harte Verschärfungen in der Migrationspolitik, gleichzeitig wurden neue Maßnahmen angekündigt oder umgesetzt, wie das Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und die Kontrollen an den deutschen Grenzen. Mit welchen weiteren Maßnahmen ist zu rechnen und was sind die Folgen für Geflüchtete und die Arbeit von Unterstützer*innen für Geflüchtete? Diese und andere Fragen werden im Rahmen dieser Themengruppe erörtert.

Referierender: Peter von Auer (Pro Asyl)

13.15 Uhr: Mittagessen

14:15 15:15 Uhr: Aktivistisches Engagement – Projekte & Vernetzung

Drei unterschiedliche Initiativen zum Thema Flucht und Migration stellen ihre Projekte und Ideen vor, in denen sie aktiv sind. Im Anschluss daran gibt es Zeit, sich zu vernetzen und auszutauschen.

  • Duleem Ameen Haji gibt Einblicke in die von ihm mitherausgegebene Zeitschrift ÇÎYA, die Raum für ‚unsichtbare‘ Stimmen schafft und die Vielfalt migrantischer Perspektiven zu gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Debatten abbildet.
  • Kalilu Banja stellt das Dialogue Forum for the Gambian Diaspora in Baden-Württemberg vor, eine Plattform zur Vernetzung der gambischen Community und befreundeten Akteur*innen.
  • Naser Atu berichtet über die aktuelle Situation der Jesid*innen und einer von ihm initiierten Petition an den Landtag von Baden-Württemberg gegen Abschiebungen von Jesid*innen in den Irak.

15:15 Uhr: Pause

15:30 17:00 Uhr Themenphase II

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase am Vormittag.

1. Vortrag: Flüchtende in Libyen – Gefangen in der Gewalt
2. Arbeitsgruppe: Strukturierte Fragerunde zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
3. Vortrag: Frauen in Afghanistan
4. Vortrag: Was ist von der neuen Regierung im Bereich Flucht und Migration zu erwarten?

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.


Straßenfußball-Team in BW gesucht

Ihr habt Lust auf inklusiven Fußball ohne Leistungsdruck? Dann seid ihr richtig beim Straßenfußball! Hier spielen Teams miteinander, die Vielfalt repräsentieren. Klassischerweise sind es Teams aus Einrichtungen der Wohnungslosen-, Drogen- und Straffälligenhilfe, der Hilfe für Geflüchtete und
Straßenzeitungen.

2025 soll es vier Turniertage in BW geben. Gesucht werden soziale Organisationen und engagierte Gruppen, die ein eigenes Straßenfußball-Team aufbauen oder/und ein Turnier ausrichten möchten. Alles findet im Rahmen eines informelles Netzwerks statt, bei dem alle Teams so mitmachen,
wie sie können und wollen.

beneFit e.V. steht euch beratend zur Seite und organisiert selbst Trainings, Spieltreffs und Turniere und möchte ein Netzwerk für den Straßenfußball aufbauen.



Anerkannte Griechenland

Viele Geflüchtete, die in Griechenland internationalen Schutz (Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz) erhalten, finden dort keine Lebensgrundlage und fliehen weiter innerhalb der EU. In Deutschland stellen etliche einen Asylantrag – wie diese entschieden werden hat sich in den letzten Jahren immer wieder geändert. Aktuell ist vermehrt mit Unzulässigkeitsentscheidungen zu rechnen. Anbei ein kleine Historie der Entscheidungspraxis des BAMF.

2025

  • Zu Beginn des Jahres werden viele Asylanträge weiterhin als unzulässig abgelehnt, mit der Begründung, dass Geflüchteten in Griechenland eine Lebensgrundlage vorfinden würden.
  • Zudem erhalten Asylsuchende mit einer Anerkennung in Griechenland noch während des laufenden Asylverfahrens Hinweisschreiben des BAMF mit Informationen zu einer „freiwilligen Rückkehr“. Dies versunsichert viele und hat nichts mit der Entscheidung über ihren Asylantrag zu tun.
  • April: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass „alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ drohen (BVerwG, Urteil v. 16.4.25, 1 C 18.24 und G 1 C 19.24). Mit dieser Entscheidung wird es vermutlich noch mehr Unzulässigkeitsentscheidungen und Überstellungen nach Griechenland geben. Trotzdem sollten Geflüchtete, die eine Unzulässigkeitsentscheidung erhalten, sich über ein Klageverfahren informieren. Denn die Lebensbedingungen in Griechenland sind immer noch sehr schlecht (Bericht 04/2025 Pro Asyl).
  • Mai: Das Bundesinnenministerium kündigt an, dass junge, alleinstehende, gesunde und arbeitsfähige Männer mit Schutzstatus in Griechenland:
    • bis zur Abschiebung in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben und nicht mehr in die Landkreise verlegt werden sollen.
    • zur freiwilligen Ausreise nach Griechenland aufgefordert werden sollen (notfalls Reisekosten über § 1 Abs. 4 S. 7 AsylbLG bereit gestellt werden sollen).
    • Leistungen gekürzt werden müssen. Denjenigen mit Aufenthaltsgestattung nach der Unzulässigkeitsablehnung durch das BAMF nach § 1a Abs. 4 S.2 AsylbLG. Diejenigen, die ausreisepflichtig ohne Duldung sind, sollen gar keine Leistungen mehr bekommen nach § 1 Abs. 4 S.1 Nr.1 AsylbLG. Dagegen muss unbedingt Widerspruch und Eilantrag eingereicht werden, da viele Sozialgerichte einen vollkommenen Leistungsausschluss für rechtswidrig erachten.

2024

  • Mai: Entscheidungsstopp des BAMF für Asylanträge von Personen, bei denen vermutet wird, dass sie ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) in Griechenland nicht befriedigen können und somit eine menschenrechtswidrige Behandlung nach Art. 3 EMRK vorliegt.
  • Der Verwaltungsgerichtshof Hessen entscheidet, dass alleinstehende männliche Anerkannte, die jung, gesund und arbeitsfähig sind, keine unmenschliche Behandlung bei einer Rückkehr nach Griechenland drohe (z.B. VGH Hessen, August 2024, 2 A 1131/24.A und 2 A 489/23.A).
  • Zweites Halbjahr: Das BAMF ändert seine Entscheidungspraxis wonach die Asylanträge der meisten Asylsuchenden mit einer Anerkennung in Griechenland nun (wieder) als unzulässig abgelehnt werden.
  • Juni: Der Europäische Gerichtshof entscheidet (18. Juni 2024, Az.: C-753/22), dass keine Verpflichtung für Mitgliedstaaten (hier: Deutschland) besteht, die in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannte Flüchtlingseigenschaft (hier: Griechenland) automatisch anzuerkennen. D.h. der Asylantrag einer in Griechenland als Flüchtling anerkannten Person darf in Deutschland nach umfänglicher Prüfung abgelehnt werden.

Ab 2022:

  • Asylanträge von Anerkannten aus Griechenland werden nun unterschiedlich entschieden: Das BAMF unterscheidet zwischen Anträgen, bei denen eine menschenunwürdige Behandlung nach Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh vorliegt (hier muss es inhaltlich entscheiden) und Anträge, wo keine menschenunwürdige Behandlung angenommen wird. Diese werden als unzulässig abgelehnt. Die meisten Anträge werden allerdings inhaltlich geprüft.

2019-2022:


Verwaltungsgerichte: Rechtsantragsstellen

Wird der Asylantrag durch das BAMF abgelehnt, geraten Betroffene schnell in Stress: Wo, wie und wann kann eine Klage eingereicht werden? Wo finden sich geeignete Anwält*innen? Wer kann vor einer Klage rechtlich gut beraten? Bei der ersten großen Frage zur Einreichung einer Klage helfen Rechtsantragsstellen, die es bei jedem der vier Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg gibt.

Die Aufgabe von Rechtsantragstellen ist es, bei der schriftlichen Einreichung von Klagen und Anträgen an das zuständige Gericht zu unterstützen. Sie bieten nie Rechtsberatung und Rechtsauskunft an.

Auf dem ablehnenden Bescheid des BAMF steht ganz hinten das zuständige Verwaltungsgericht und die Frist zur Einreichung der Klage. Diese muss unbedingt eingehalten werden. Zur Klageeinreichung bei der Rechtsantragstelle muss der Bescheid mitgebracht werden und alle unterstützenden Dokumente. Bestimmte Herkunftsländer werden nur von einzelnen Gerichten entschieden, andere Herkunftsländer von allen. Eine Auflistung der bestimmten Herkunftsländer findet sich in § 30b ZuVOJu.

Anwält*innen im Migrationsrecht finden Sie unter Kontaktadressen auf unserer Internetseite.

Rechtliche Beratung können Sie bei uns per E-Mail oder Telefon erhalten.

Informationen der Rechtsantragstellen der einzelnen Verwaltungsgerichte:

  • VG Freiburg: Die Öffnungszeiten finden sich auf der Internetseite. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Freiburg entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Äthiopien, Belarus, Eritrea, Guinea und Somalia.
  • VG Karlsruhe: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Karlsruhe entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Albanien, Algerien, Äquatorialguinea, Argentinien, Armenien, Australien, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Cabo Verde, Costa Rica, Demokratische Volksrepublik Korea, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Komoren, Kosovo, Kuba, Macau, Madagaskar, Marokko, Mauritius, Mongolei, Montenegro, Namibia, Nepal, Niger, Nordmazedonien, Panama, Peru, Republik Korea, Republik Moldau, Russische Föderation, Sambia, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Serbien, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Volksrepublik China und Zentralafrikanische Republik.
  • VG Sigmaringen: Es stehen lediglich die Öffnungszeiten auf der Internetseite.
    Das VG Sigmaringen hat keine Zuständigkeit für bestimmte Herkunftsländer.
  • VG Stuttgart: Auf der Internetseite stehen Musterformulare für Asylangelegenheiten Klage/Antrag, Klage, Antrag, Formulare Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung vorab wird gebeten.
    Das VG Stuttgart entscheidet landesweit zu den Herkunftsländern Aserbaidschan, Kamerun, Pakistan und Sri Lanka.


Stuttgart: Hazara Kultur Nacht

Herzliche Einladung zur Hazara Kultur Nacht am Samstag, den 31. Mai 2025 in Stuttgart.

Es wird Essen, Musik und Tanz geben sowie einen Input zum Thema Asyl „Asylanträge und Entscheidungen Afghanistan“ (Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat BW).

Ort: Schlossplatz 2, Stuttgart

Um einen kleinen Unkostenbeitrag und Anmeldung wird gebeten.


Änderungen in Visaverfahren

Visaverfahren sind für Geflüchtete vor allem im Rahmen des Familiennachzugs relevant und hier mit vielen Emotionen verbunden. Die jahrelangen Trennungen von Familien und Verfahrensverzögerungen zehren an der Substanz. Zum 1. Juli 2025 gibt es eine Verfahrensänderungen bei Visaanträgen: Bei Ablehnungen wird das sogenannte Remonstrationsverfahren abgeschafft, in dem die Auslandsvertretungen die Ablehnungen auf Antrag nochmals überprüfen. Bald muss direkt beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht werden, um eine Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Auswärtige Amt teilte mit, dass die die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens, dazu führt, dass mehr Mitarbeitende Visumsanträge bearbeiten können und sich damit Wartezeiten in Visumsverfahren verkürzen. Dies wurde in einer Pilotphase erprobt.

Wer nun eine Ablehnung in einem Visumsverfahren erhält, sollte sich anwaltlich beraten lassen, ob eine Klage sinnvoll ist. Wichtig ist, eine Klage fristgerecht einzureichen. Auch kann ein erneuter Visumsantrag gestellt werden.


Freiburg: Syrien – Zwischen Perspektivlosigkeit und Aufbruch

In Syrien hat sich die Lage seitdem Sturz des Diktaturs Ende 2024 ganz wesentlich verändert und bleibt doch unsicher. Viele syrische Geflüchtete in Deutschland sind ebenfalls verunsichert durch politische Forderungen nach Rückkehr und Abschiebungen.

In der Veranstaltung der Caritas geht es sowohl um die Lage in Syrien als auch um die aufenthaltsrechtliche Situation von Syrer*innen in Deutschland. Zudem gibt es ausreichend Zeit zum gemeinsam Diskutieren und Netzwerken.

Adresse: Weihbischof-Gnädinger-Haus; Alois-Eckert-Straße 6, 79111 Freiburg

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