Fortbildung: Passbeschaffung und Identitätsklärung

„Hilfe, die Behörde hat mich aufgefordert einen Pass zu beschaffen. Was muss ich jetzt machen?“ Vor dieser Fragen stehen etliche Geflüchtete. Inwieweit sie verpflichtet sind, bei der Beschaffung eines Passes mitzuwirken, hängt allerdings von ihrem Aufenthaltsstatus ab. In dieser Veranstaltung geht es sowohl um Personen mit Aufenthaltsgestattung als auch mit Duldung und Aufenthaltserlaubnis. Welche Rolle die Passpflicht, Passbeschaffungspflicht und Identitätsklärung in diesen drei Aufenthaltskategorien spielt, werden wir uns genauer anschauen. Dabei werden wir uns auch damit beschäftigen, ab wann eigentlich eine Mitwirkung bei der Passbeschaffung unzumutbar ist.

Die kostenlose Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Ort: Globales Klassenzimmer im Welthaus Stuttgart, Charlottenplatz 17.

Zur Anmeldung

Die Fortbildung findet in Kooperation mit Arrival Aid Stuttgart statt und wird gefördert über das Projekt „Aktiv für Flüchtlinge“ durch das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg

Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg wurde evaluiert. Die Evaluation wird allerdings (noch) nicht veröffentlicht, sondern in einer nicht-öffentlichen Sitzung diskutiert. Dies wirft Fragen auf. Die Initiative LEA Watch richtet sich mit einem Offenen Brief an die Stadt Freiburg. Kritisiert wird darüber hinaus, dass bei Begehungen der LEA nicht die Sichtweisen von Geflüchteten und anderer Initiativen erfragt wurden. Der Eindruck entsteht, dass die Evaluation sich nur aus den einseitigen Informationen des Regierungspräsidiums speist. Die Initiative fordert, dass die Stadt ihre kommunalpolitischen Handlungsspielräume nutzt und sich mit den Zuständen in der LEA auseinandersetzt sowie Verantwortung übernimmt.

Der Brief gibt außerdem einen Überblick über die Bedingungen der Unterbringung in der LEA Freiburg.


Online-Veranstaltung für Afghan*innen in Deutschland

In der spannenden Informationsveranstaltung geht es um viele brennende Fragen von Afghan*innen rund um Folgeanträge, Familiennachzug und die Ausreise aus Afghanistan. Es wird eine Übersetzung auf dari geben und es bietet sich an, die Veranstaltung gemeinsam mit Betroffenen anzuschauen. Organisiert wird die Veranstaltung von dem Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., den niedersächsischen IvAF-Netzwerke AZF3, Netwin 3 und TAF und FairBleib Südniedersachsen-Harz.

Zugang: online unter https://t1p.de/z1al, Meeting-ID: 946 9539 6662, Kenncode: YE3Nz8

Referentinnen:

  • RA’in Claire Deery (Fachanewältin für Migrationsrecht)
  • Annika Hesselmann (Flüchtlingsrat Niedersachsen, Familienzusammenführung)
  • Maryam Mohammadi (Flüchtlingsrat Niedersachsen, Ausreisemöglichkeiten)

    Weitere Informationen:

Online-Seminar: Das AsylbLG: Wem steht wieviel zu?

Personen im Asylverfahren (mit einer Aufenthaltsgestattung) und nach abgelehntem Asylverfahren (mit einer Duldung) erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesem online-Seminar schauen wir uns die Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes an. Insbesondere geht es um die Leistungshöhe und die gängigsten Leistungskürzungen. Die Veranstaltung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Asylbewerberleistungsgesetz, die sich immer wieder fragen bzw. gefragt werden, wieviel monatliche Leistungen einer gestatteten/geduldeten Person eigentlich zustehen.

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Zur Anmeldung.

Dieses Online-Seminar wird in Kooperation mit Landratsamt Hohenlohekreis durchgeführt und findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


BMI: Hinweise zur Niederlassungserlaubnis

Das Bundesinnenministerium hat Anwendungshinweise zur Identitätsklärung als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis herausgegeben. Konkret geht es um Niederlassungserlaubnisse für Personen mit einer Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigung (§ 26 Abs. 3 AufenthG) und Personen mit anderen humanitären Aufenthaltserlaubnissen (§ 26 Abs. 4 AufenthG), z.B. dem subsidiären Schutz und Abschiebungsverbot.

Gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 AufenthG kann von der Erteilungsvoraussetzung einer geklärten Identität für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels abgesehen werden. Das BMI präzisiert nun, dass bei einer Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 und 4 AufenthG dieses Ermessen in der Regel nur dann zu Gunsten der Betroffenen auszuüben ist, wenn die Betroffenen nachweislich, schlüssig und plausibel darlegen können, warum und welche Schritte der Identitätsklärung für sie unzumutbar sind. Bei Menschen, die eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis ohne geklärte Identität erhalten haben, ist nun zu befürchten, dass das Erfordernis, die Unzumutbarkeit der Identitätsklärung zu beweisen, in Zukunft eine erhebliche Hürde bei der Erlangung einer Niederlassungserlaubnis darstellen wird. Davon betroffen sind auch Menschen mit Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft.

Falsch ist zudem, dass die Niederlassungserlaubnis ein für die Einbürgerung erforderlicher Aufenthaltstitel sei. Eine Einbürgerung ist in bestimmten Konstellationen ohne Niederlassungserlaubnis aber mit einer Aufenthaltserlaubnis möglich.

Die Hinweise enthalten zudem „Beweismittel-Stufen“, die Auskunft geben, mit welchen Dokumenten die Identität zu klären ist und wie die Ausländerbehörden bei der Prüfung vorgehen sollen.


VG Berlin: Visum für afghanische Ortskraft

Nachdem das Auswärtige Amt das Visum für die afghanische Ortskraft und seine Familie abgelehnt hatte, erhielt die Familie nun Recht von dem Verwaltungsgericht Berlin: Sie haben Anspruch auf ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik.

Das VG Berlin entschied dies am 25.08.2021 im Eilverfahren (AZ: VG 10 L 285/21 V). Das Auswärtige Amt hatte die Visumsanträge mit der Begründung abgelehnt, dass der Vater bereits seit 2017 nicht mehr als Ortskraft tätig sei und somit nicht in die Zweijahresfrist falle, innerhalb derer eine Aufnahme nach Deutschland stattfinden könne. Zudem stehe die Aufnahmeentscheidung im Ermessen des Auswärtigen Amtes. Das Verwaltungsgericht entschied allerdings, dass dem Vater und der Familie durchaus Verfolgung durch die Taliban drohten. Darüber hinaus seien die Aufnahmekriterien geändert worden und schließen nun ehemalige Ortskräfte ein, die bis 2013 tätig waren. Nachdem der Entwicklungsminister erklärt hatte, dass erwachsene Kinder nicht mehr zurückgelassen werden sollten, ordnete das Gericht auch für die zwei erwachsenen Kinder die Visaerteilung an.


Online-Seminar: Passbeschaffung

„Hilfe, die Behörde hat mich aufgefordert einen Pass zu beschaffen. Was muss ich jetzt machen?“ Vor dieser Fragen stehen etliche Geflüchtete. Inwieweit sie verpflichtet sind, bei der Beschaffung eines Passes mitzuwirken, hängt allerdings von ihrem Aufenthaltsstatus ab. In dieser Veranstaltung geht es sowohl um Personen mit Aufenthaltsgestattung als auch mit Duldung und Aufenthaltserlaubnis. Welche Rolle die Passpflicht, Passbeschaffungspflicht und Identitätsklärung in diesen drei Aufenthaltskategorien spielt, werden wir uns genauer anschauen. Dabei werden wir uns auch damit beschäftigen, ab wann eigentlich eine Mitwirkung bei der Passbeschaffung unzumutbar ist.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Datenschutzhinweise für das online-Seminar via „Zoom“ finden Sie hier.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen.


OVG Berl-Bbg: Wiedereinreise subsidiär Schutzberechtigten trotz abgelaufenem Aufenthaltstitel

Können subsidiär Schutzberechtigte ein Visum zur Wiedereinreise bekommen, obwohl ihre Aufenthaltserlaubnis erloschen ist? Dies betrifft Personen, die ausreisten und sich eine längere Zeit im Ausland aufhielten, sodass ihre Aufenthaltserlaubnis gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 AufenthG erlosch. Diese Frage hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Beschluss vom 09.07.2021 (Az: 3 S 24/21) positiv im Sinne der klagenden Person beantwortet.

Es besteht ein Anspruch auf ein Visum nach § 6 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. AufenthG. Denn das BAMF hatte dem Betroffenen subsidiären Schutz zuerkannt und solange das BAMF diesen Schutzstatus nicht widerruft oder zurücknimmt, dürfen andere Behörden den Schutzstatus nicht in Zweifel ziehen. Auch muss nach Europarecht die Wiedereinreise ermöglicht werden. Denn der Mitgliedstaat, der einer Person internationalen Schutz (dies umfasst subsidiären Schutz und die Flüchtlingseigenschaft) gewährte, muss seiner Verantwortung weiter nachkommen, sonst befände sich die Person in einem“ nicht zu vereinbarenden Schwebezustand“.

Alle Entscheidungen über Visaangelegenheiten werden deutschlandweit von dem Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die nächste Instanz ist dann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Somit sind die Entscheidungen dieser Gerichte deutschlandweit von unmittelbarer Bedeutung.


Analyse: Wo stehen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) 2021?

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete befinden sich in dem rechtlichen Spannungsfeld zwischen Migrationsrecht und dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe. Die Analyse des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge analysiert wie sich diese beiden Rechtsgebiete in den letzten Jahren entwickelt haben und bietet einen Ausblick zum Ende der Legislaturperiode.


Online-Workshop: Receiving a Duldung and being asked to obtain a passport

„Help, the authorities have asked me to get a passport. What do I have to do now?“ Many refugees are faced with this question. The extent to which you are obliged to cooperate in obtaining a passport, however, depends on your residence status. The workshop focuses on people with a Duldung.

We will take a closer look at the legal obligation to cooperate with the authorities: What are the implications of cooperation and non-cooperation? We will also discuss what kind of acts of cooperation might be unreasonable or simply impossible. In addition there will be room to speak about individual dilemmas that come with the obligation to obtain a passport for a person with a Duldung.

The workshop is primarily aimed at refugees and will be held in English. It will be held with Zoom and participants will receive the link one day before the seminar.

Please make sure your internet connection is stable and check whether you can follow the workshop including a presentation on a suitable screen.

Speaker: Maren Schulz (Refugee Council Baden-Württemberg)

Questions can be asked in advance during registration.

Please register until 04.10.2021 to: bastian.raedle@lrasig.de

The workshop is organised by Caritas Biberach-Saulgau and Landkreis Sigmaringen as part of the intercultural weeks 2021. It takes place within the framework of the project „Active for Refugees“ from the Refugee Council Baden-Württemberg. This project is funded by the State of Baden-Württemberg, Ministry of the Interior, for Digitalisation and Communities, as well as UN Refugee Aid and the German Postcode Lottery.