2099 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2023

2099 Menschen wurden 2023 aus Baden-Württemberg abgeschoben. Die Zahl stieg im Vergleich zu 2022 deutlich (1654 Personen). Nicht alle Menschen wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Einige wurden in Länder abgeschoben, die sich für ihre Aufnahme bereit erklärt haben (z.B. Überstellungen von Dublin-Fällen oder Personen mit Schutzstatus in anderen europäischen Ländern). Dies wird am Beispiel Afghanistan deutlich: 124 Afghan*innen wurden abgeschoben, aber keine einzige Abschiebung durfte nach Afghanistan erfolgen.

Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist Nordmazedonien mit jeweils 311 abgeschobenen Personen. Auf Platz zwei folgt Gambia (301) – hier sind Abschiebungen massiv angestiegen (2022: 87). Das dritthäufigste Zielland ist Österreich mit 164 Personen. Hierbei handelt es sich vermutlich überwiegend um Dublin-Überstellungen bzw. Personen mit Schutzstatus in Österreich. Danach kommen Georgien (118), Türkei (102), Serbien (99) und Nigeria (84).

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan124
Ägypten3
Albanien57
Algerien101
Armenien2
Äthopien2
Benin1
Bosnien-Herzegowina63
Bulgarien8
China13
Dominikanische Republik2
Eritrea1
Frankreich3
Gambia321
Georgien124
Ghana16
Griechenland2
Großbritannien2
Guinea6
Guinea-Bissau1
Indien28
Irak54
Iran15
Italien10
Jordanien1
Kamerun17
Kasachstan3
Kirgisistan1
Kolumbien1
Kosovo57
Kroatien8
Lettland5
Libanon1
Litauen9
Luxemburg1
Marokko18
Moldawien5
Montenegro11
Mosambik1
Niederlande3
Nigeria93
Nordmazedonien311
Pakistan42
Polen33
Portugal4
Rumänien48
Russische Föderation31
Russland1
Senegal4
Serbien100
Slowakische Republik5
Slowenien1
Somalia16
Spanien2
Sri Lanka11
Staatenlos2
Syrien35
Togo9
Tschechische Republik2
Tunesien45
Türkei165
Turkmenistan1
Ukraine4
unbekannt14
Ungarn5
USA3
Usbekistan1
Venezuela1
Vietnam6
Weißrussland3
Gesamtergebnis2099
ZiellandAbschiebungen
Ägypten3
Albanien57
Algerien81
Armenien2
Belgien8
Benin1
Bosnien-Herzegowina63
Bulgarien28
China10
Dänemark5
Dominikanische Republik2
Finnland9
Frankreich61
Gambia301
Georgien118
Ghana15
Griechenland12
Großbritannien2
Guinea5
Indien6
Irak29
Iran2
Israel1
Italien36
Jordanien1
Kamerun12
Kasachstan2
Kirgisistan1
Kolumbien1
Kosovo55
Kroatien38
Lettland6
Litauen11
Luxemburg1
Malta2
Marokko8
Moldawien5
Montenegro11
Mosambik1
Niederlande9
Nigeria84
Nordmazedonien311
Norwegen1
Österreich164
Pakistan38
Polen50
Portugal11
Rumänien58
Schweden14
Schweiz20
Senegal2
Serbien99
Slowakische Republik6
Slowenien7
Somalia2
Spanien51
Sri Lanka9
Togo4
Tschechische Republik5
Tunesien24
Türkei102
Turkmenistan1
Ungarn6
USA2
Venezuela1
Vietnam5
Zypern1
Gesamtergebnis2099

Aufzeichnung: Einigung zum GEAS

Die Mitgliedstaaten der EU und das europäische Parlament haben sich auf fatale Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 20.12.23 geeinigt. Die Organisation Europe Calling hat deswegen kurzfristig eine Online-Veranstaltung organisiert gehabt, um die Ergebnisse einzuordnen. Die Aufzeichnung dafür ist auf Youtube frei zugänglich.

Das GEAS diskutierten Dr. Raphael Bossong (Forscher), Anne Pertsch (Juristin) und Erik Marquardt (Europaabgeordneter). Die nun vereinbarten Änderungen wurden scharf kritisiert – vor allem im Hinblick auf die bereits jetzt bestehende Lage an den Außengrenzen der EU mit zahlreichen Menschenrechtsverletzungen. Das GEAS werde zukünftig die schweren Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen rechtlich legalisieren. Bei den Verhandlungen herrschte großer Druck eine Einigung zu erzielen, sodass viele Teile der Gesetzestexte gar nicht verhandelt wurden. Da viele Details nicht klar seien, wird man sehen wie die Mitgliedstaaten die Reformen umsetzen.

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Forschungsbericht: Einbürgerungspotenziale bei Geflüchteten

Die Analyse aus dem Jahr 2021 zeigt, dass Geflüchtete sehr hohe Einbürgerungsabsichten haben, aber unter der jetzigen Gesetzeslage nur 16 Prozent die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt hätten. Zu den Voraussetzungen zählen Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse. 71 Prozent der Geflüchteten verfügten über einen erforderlichen Aufenthaltsstatus. 43 Prozent waren lange genug in Deutschland (Aufenthaltsdauer). 48 Prozent verfügte über ausreichende Deutschkenntnisse. 57 Prozent sicherte ihren Lebensunterhalt. Trotzdem konnten alle vier Voraussetzungen nur 16 Prozent erfüllen. Sollten die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz kommen, dann wird eine Vielzahl an Personen alle vier Kriterien erfüllen (2021 wären das 21 Prozent gewesen).

Es ist mit steigenden Einbürgerungszahlen in den nächsten Jahren zu rechnen.

Die Studie stammt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).



Schwäbisch Hall: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde beschlossen. Ein Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz wird bereits diskutiert. Ein zweites Migrationspaket wird noch erwartet. In dieser Fortbildung wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps in bestimmten Themen in der Geflüchtetenarbeit.

Die Fortbildung richtet sich an Interessierte und ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Vorkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Ort: Haus der Bildung, Salinenstr. 6-10 (Raum 1.07, 1. OG, Eingang Nord), Schwäbisch Hall

Referentinnen: Maren Schulz und Lara Kühnle

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt, um Anmeldung wird gebeten: integration@schwaebischhall.de

Eine Kooperation der Integrationsbeauftragten der Stadt Schwäbisch Hall mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus

Immer wieder geschehen Abschiebungen aus stationärer Behandlung. Das ist grundsätzlich ein schwerer Eingriff in eine medizinische Behandlung. Durch Abschiebungen kann sich der Gesundheitszustand der Patient*innen massiv verschlechtern und langfristig negative Folgen nach sich ziehen. IPPNW (Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/in sozialer Verantwortung e.V.) haben eine erste unabhängige bundesweite Meldestelle geschaffen. Hier können Vorfälle von Abschiebungen und Abschiebeversuchen im Kontext stationärer Behandlung dokumentiert werden.

Abschiebungen aus Krankenhäusern und Kliniken sind bundesweit schlecht dokumentiert. Deshalb ruft IPPNW alle Personen auf, die Abschiebungen/Abschiebeversuche im Kontext stationärer Behandlung mitbekommen, diese anonym zu melden.

Mehr zu medizinischen und ärztlichen Grundsätzen, zur ärztlichen Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit, Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht sowie hilfreiche Infomaterialien finden Sie auf der Internetseite www.behandeln-statt-verwalten.de.



Ärztekammer: Menschen ohne Papiere brauchen Zugang zur Gesundheitsversorgung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg macht sich zum Tag der Menschenrechte (10. Dezember) dafür stark, dass Menschen ohne Krankenversicherung und ohne entsprechende Papiere („Papierlose“) schnellstmöglich landesweit Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung bekommen. „Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben jedes Gemeinwesens “, betont Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. „Ob und wie gut ein Mensch behandelt wird, darf weder vom Beruf noch vom sozialen Status und schon gar nicht von seinen Lebensverhältnissen abhängen. Das ist im ärztlichen Berufsethos fest verankert.“ Dr. Miller verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Genfer Gelöbnis und die ärztliche Berufsordnung.

In Deutschland besteht eigentlich eine Krankenversicherungspflicht; dennoch kann es vielfältige Gründe geben, ohne Krankenversicherung dazustehen: Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsstatus, Wohnungslose, Sexarbeitende oder Personen, die „aus der Bahn geworfen“ wurden und / oder ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlen können: Alle diese Menschen können zur Gruppe der „Papierlosen“ gehören. Sie können sich gesundheitliche Behandlung nicht leisten oder werden durch Bürokratie behindert. Manche befürchten sogar – wenn sie das Gesundheitswesen beispielsweise im Notfall in Anspruch nehmen müssen – schwerwiegende Konsequenzen wie beispielsweise die Abschiebung.

Auf lokaler Ebene gibt es zivilgesellschaftliche Initiativen, die (eingeschränkte) ärztliche Behandlung unter Wahrung der Anonymität möglich machen oder gegebenenfalls weitervermitteln. Auch wird im Rahmen von Clearingstellen versucht, Betroffene in eine Krankenversicherung zu bringen oder behördliche Kostenübernahme zu erreichen. „Vielerorts werden solche Vermittlungs- und Behandlungsleistungen ehrenamtlich geleistet und sind spendenfinanziert“, weiß Dr. Robin Maitra, der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer. „Unser großer Dank gilt allen vor Ort Engagierten, die den Menschen in Not sehr konkret helfen.“

Hintergrund für die Redaktionen

Die Landesärztekammer hat das Vorhaben der baden-württembergischen Landesregierung begrüßt, neun Modellprojekte für die anonyme Krankenbehandlung und zum Clearing für Menschen ohne Papiere mit erschwertem Zugang zum Gesundheitswesen mit 400.000 Euro zu fördern. Flankierend soll eine Evaluation erfolgen, um unter anderem den Beratungs- und Behandlungsbedarf zu ermitteln. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Versorgung“, lobt Dr. Maitra. „Wir sind froh, dass diese Patientengruppe die Aufmerksamkeit bekommt, die sie so dringend braucht.“

Allerdings gibt der Menschenrechtsbeauftragte zu bedenken, dass die Not der Betroffenen schon jetzt groß ist und jeden Tag wächst. Zudem braucht es statt lokaler Initiativen ein landesweit gültiges und sich an einheitlichen Qualitätsstandards orientierendes Konzept, wie die Behandlung papierloser Menschen flächendeckend gelingen und bei Inanspruchnahme vor Repressalien geschützt werden kann. 

Die Kammer hat die Landesregierung daher erst kürzlich gebeten, weitere Finanzmittel bereitzustellen, um an der kurz- und langfristigen Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung zu arbeiten. Hierfür kann sie sich Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern zunutze machen: In Thüringen, Berlin und Niedersachsen gibt es – auch hinsichtlich Finanzierung und Bedarfsplanung – evaluierte Projekte, aus denen wertvolle Erkenntnisse gewonnen und für eine zügige Verbesserung der Situation im eigenen Land genutzt werden können.

Kurzfristig könnten durch die Bereitstellung weiterer Gelder neue lokale Projekte auf den Weg gebracht oder bestehende Projekte gestärkt und weiterentwickelt werden. Langfristig geht es darum, landesweite, einheitlichen Qualitätsstandards folgende Strukturen aufzubauen, die den Menschen ohne Papiere flächendeckend und dauerhaft Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg sichern. Dies vor allem vor dem Hintergrund, Hilfsangebote verstetigen zu können. 

Über die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de) vertritt alle Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu ihren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.


Handreichung: Abschiebungen aus stationärer Behandlung

Immer werden Patient*innen aus stationären Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser und Psychiatrien, abgeschoben – auch in Baden-Württemberg. Diese Orte müssten eigentlich geschützte Orte sein, wo Abschiebungen nicht durchgeführt werden sollten. Nach Einschätzung von Ärztekammern und gemäß der Beschlusslage des Deutschen Ärztetages sind stationär behandlungsbedürftige Personen generell nicht reisefähig und sollten demnach nicht abgeschoben werden dürfen. Da Abschiebungen trotzdem stattfinden, richtet sich die Handreichung an Mitarbeitende in Kliniken. Sie informiert über deren Rechte und Möglichkeiten, in Abschiebesituationen aufzuklären und gegenüber Behörden, Amtspersonen und Polizei für das Wohl der Patient*innen einzutreten.

Die Handreichung wurde erarbeitet und veröffentlicht von IPPNW (Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzt*innen in Sozialer Verantwortung).

Sind Sie selbst Mitarbeitende in einer stationären Einrichtung und erfahren von einer Abschiebung? Dann melden Sie die Abschiebung bitte anonym bei der Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus.



Waldkirch: Infoabend und Diskussion geplante Landeserstaufnahmeeinrichtung

In Waldkirch soll eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) errichtet werden. In der Infoveranstaltung werden LEAs aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive problematisiert, rechtlich eingeordnet und aus Erfahrungen von anderen LEAs berichtet. Denn in LEAs wird intensiv in die Grundrechte der Bewohner*innen eingegriffen. Dazu gehören Eingriffe in die Handlungsfreiheit, in das Persönlichkeitsrecht und in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Selbstbestimmte Essenszubereitung und Besuche sind nicht möglich. Die Zimmer sind nicht abschließbar. Deshalb werden in der Diskussion Alternativen aufgezeigt, wie eine andere Aufnahme von geflüchteten Menschen möglich ist.

Die Veranstaltung wird von Aktion Bleiberecht Freiburg und LEA-Watch Freiburg organisert. Sie wird vom DGB Kreisverband Emmenendingen – Ortsgruppe Waldkirch, von DIE LINKE KV Emmendingen und von der Anlaufstelle PRO ROMA & SINTI Waldkirch unterstützt.



Stopp die GEAS-Reform: Eine Perspektive aus dem europäischen Grenzgebiet

Initiativen und Netzwerke aus Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien haben eine ausführliche Stellungnahme zu der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verfasst. Sie warnen vor einem drohenden Abbau der Menschenrechte und einer Legalisierung von Rechtsbrüchen an Menschen auf der Flucht. Es ist mit einer Zunahme an Pushbacks, Kollektivausweisungen und Kettenabschiebungen zu rechnen. Die Reform hindert weiter den effektiven Zugang zu Asyl, angemessenem Schutz, adäquater medizinischer Behandlung und zu Rechtsbeiständen. Menschen werden mehr Gewalt erfahren und in Haftanstalten festgehalten werden.

Die Unterzeichner:innen des gemeinsamen Statements: Balkanbrücke (Deutschland), SOS Balkanroute (Österreich), KlikAktiv (Serbien) und das tägliche Integrationszentrum INTERGreat (Bosnien-Herzegowina), Border Violence Monitoring (10 Organisationen aus ganz Europa),frachcollective (Deutschland), Compass071 (Bosnien-Herzegowina), Blindspots (Deutschland) und Centre for Peace Studies (Kroatien).



Online-Veranstaltung: Defending Human Rights on Lesvos

Das Legal Centre Lesvos stellt an seine Arbeit vor. Bestehend aus Anwält*innen und anderen Freiwilligen kämpft das Legal Centre auf der griechischen Insel Lesbos für die Einhaltung der Menschenrechte. Dazu gehört gegen illegale Abschiebungen (Push-backs) vorzugehen, Menschen zu verteidigen, denen die Schmugglerei unterstellt wird, gegen unzureichende medizinische Versorgung zu klagen und Vertuschungen von Menschenrechtsverletzungen aufzudecken.

Diese wichtige und staatlich unabhängige Arbeit wird bei der Online-Veranstaltung vorgestellt. Der Vortrag ist auf Englisch, es gibt Übersetzungen auf Deutsch und Arabisch.

Über diesen Zoom-Link kann man sich einwählen: https://fhws.zoom.us/j/65770623438

Zeitgleich gibt es eine Spendenkampagne, damit das Lega Centre weiter seine Arbeit machen kann.