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15. Stuttgarter LebenSLauf zugunsten von LSBTTIQ geflüchteten Menschen

Abseitz Stuttgart e.V., der Sportverein für Schwule, Lesben und Freund*innen, richtet seinen diesjährigen 15. Stuttgarter LebenSLauf zu Gunsten von Menschen aus, die wegen ihrer sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität flüchten mussten. Das Event in der Woche vom 12. bis 19. September 2021 wird von Bürgermeisterin Frau Dr. Alexandra Sußmann, Referat Soziales und gesellschaftliche Integration, als Schirmfrau sowie von den Abteilungen Integrationspolitik und individuelle Chancengleichheit der Stadt Stuttgart unterstützt. Es steht für eine Welt, in der Menschen, egal wo sie geboren sind und sich aufhalten, angstfrei und ohne Selbstverleugnung in Sicherheit, Würde und Respekt lieben und leben können.

Corona-bedingt läuft oder walkt in dieser Woche jede*r alleine oder zusammen mit Freund*innen zwei, fünf oder zehn Kilometer, egal wo und egal um welche Uhrzeit. Gruppenanmeldungen sind möglich. Zudem wird bei mindestens fünf Läufer*innen oder alternativ einer Spende von 100 Euro auf der Webseite unter Partner*innen das Logo der Gruppe / Firma oder Institution veröffentlicht. Jede*r sendet sportlich-lustige Fotos und/oder die gemessene Zeit an die Organisatoren des LebenSLauf. Alternativ kann dies auf der Facebook- oder Instagram-Seite des Sportvereins gepostet werden. Für beide Kategorien winken Überraschungspreise. Sofern es die Corona-Situation zulässt, wird die Woche mit einem geselligen Zusammensein bei Kaffee und Kuchen und einem kleinen Programm am 19. September 2021 um 15 bis 17 Uhr bei der Friedrich-von-Cotta-Schule abgeschlossen

Lange Zeit galt auch in Deutschland: es gibt nur Mann und Frau, zwei Geschlechter, und alle Menschen sind heterosexuell. Menschen, die nicht in diese Norm passen, wurden bei uns insbesondere in der NS-Zeit terrorisiert und entwürdigt. In vielen Ländern der Erde wie z. B. Syrien, Uganda oder Iran erfahren sie bis heute Verfolgung und Gewalt. In Deutschland angekommen, ist für viele von ihnen ein Leben in Sicherheit noch nicht erreicht. Zu den oft langwierigen und schwierigen Asylverfahren kommen Erfahrungen von Rassismus und von LSBTTIQ-Feindlichkeit, letzteres gerade auch in Flüchtlingsunterkünften und Integrationskursen, hinzu. Der Erlös des LebenSLauf wird der LSBTTIQ-Geflüchtetenarbeit von just human e. V. Stuttgart (just-human.de/) und vom Regenbogenrefugium des Weissenburg LSBTTIQ-Zentrum Stuttgart e.V. (zentrum-weissenburg.de/regenbogen-refugium/) zugutekommen. Diese setzen sich dafür ein, dass lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen – kurz LSBTTIQ – ein Gefühl von Sicherheit erleben und dass sie in ihrer geschlechtlichen und/oder sexuellen Identität und Orientierung frei sein können.

Anmeldung und weitere Informationen: stuttgarter-lebenslauf.de


Bundesregierung setzt Abschiebungen nach Afghanistan aus

Angesichts der sich verschärfenden Sicherheitslage in Afghanistan hat die Bundesregierung Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt. Zuvor hatten mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat BW, einen Abschiebestopp gefordert. Eine wesentliche Rolle für diese politische Entscheidung dürfte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gespielt haben, der eine für den 3. August geplante Abschiebung von Österreich nach Afghanistan im Eilverfahren gestoppt hatte.

In der Folge hat auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Entscheidungen über Asylanträge von Geflüchteten aus Aufghanistan vorläufig ausgesetzt. Die Behörde will einen aktualisierten Lagebericht des Auswärtigen Amts abwarten, der die durch das Vorrücken der Taliban veränderte Situation im Land berücksichtigt. Pro Asyl kritisiert diesen Entscheidungsstopp. Geflüchtete bräuchten Schutz und keine Warteschleife im Asylverfahren. Stattdessen fordert Pro Asyl eine sofortige Notaufnahme von gefährdeten Menschen aus Afghanistan sowie ein unbürokratisches Familiennachzugsverfahren.


Studie: „Ohne Angst zum Arzt“

Wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitssystem für die Gesellschaft, aber auch für jede*n Einzelne*n ist, wurde uns allen durch die Corona-Pandemie vor Augen geführt. Der Besuch beim Arzt ist jedoch nicht für alle Menschen in Deutschland so einfach möglich: Hunderttausende Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sind praktisch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Denn – im Gegensatz zur Praxis in anderen europäischen Staaten – sind staatliche Stellen hier dazu verpflichtet, Menschen ohne Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde zu melden. Mit einem Arztbesuch riskieren Personen ohne geregelten Aufenthalt also im schlimmsten Fall eine Abschiebung.

Die Pflicht zur Datenübermittlung sorgt in der Folge dafür, dass Betroffene lieber auf einen Arztbesuch verzichten. Damit steht diese Regelung im Gegensatz zum Grundrecht auf ein medizinisches Existenzminimum, welches den Betroffenen einen Anspruch auf Behandlung bei akuten Erkrankungen einräumt.  

Eine neue Studie der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und „Ärzte der Welt“ zeigt nun die Auswirkungen der Übermittlungspflicht und macht daran deutlich, weshalb diese Regelung als verfassungswidrig einzustufen ist.


Pressemitteilung : Keine Abschiebungen nach Afghanistan

Mit über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlicht der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung und fordert erneut einen vollständigen Abschiebestopp nach Afghanistan.

In Afghanistan vergeht kaum ein Tag ohne Anschlag. Seit dem Abzug der NATO-Truppen sind die Taliban auf dem Vormarsch: über die Hälfte der Bezirke in Afghanistan steht schon unter Kontrolle der Taliban. Die dritte Welle der Covid-19-Pandemie verschärft die humanitäre Situation im Land zusätzlich. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich aller Voraussicht nach weiter verschlechtern.

Ein Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan ist vor diesem Hintergrund dringend geboten.

Die afghanische Regierung hat bereits im Juli die europäischen Staaten aufgefordert, vorläufig keine Abschiebungen mehr durchzuführen. Norwegen, Finnland und Schweden sind dieser Aufforderung nachgekommen. Auch die Grenzschutzagentur Frontex hat Anfang August bekanntgegeben, keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr unterstützen zu wollen. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Eilentscheidung am 2. August eine Abschiebung aus Österreich nach Kabul, die ursprünglich gemeinsam mit Deutschland stattfinden sollte, mit Verweis auf die dortige Sicherheitslage gestoppt.

Auch Deutschland darf die Augen vor der sich immer weiter verschlechternden Lage in Afghanistan nicht verschließen und muss alle Abschiebungen einstellen.

Rechtsstaat heißt, dass menschenrechtliche Prinzipien eingehalten werden. Sie dürfen auch nicht in einem Wahlkampf zur Verhandlung gestellt werden. Das völkerrechtliche Nicht-Zurückweisungsgebot, das aus dem absoluten Folterverbot abgeleitet wird und das Abschiebungen bei zu erwartenden schwersten Menschenrechtsverletzungen verbietet, gehört hierzu. Dieses Abschiebungsverbot gilt unabhängig von individuellem Verhalten.

Aufruf unterzeichnet von:

AG Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein

Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT-Deutschland)

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)

Amnesty International

AWO Bundesverband

Brot für die Welt

Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

Bundesweite Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan

Deutscher Caritasverband

Diakonie Deutschland

Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland

KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.

Landesflüchtlingsräte

medica mondiale e.V.

medico international

MISEREOR

Neue Richtervereinigung e.V.

Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V.

Oxfam Deutschland

PRO ASYL

Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV)

Seebrücke

terre des hommes Deutschland e.V.

Women’s International League for Peace and Freedom (WILPF)

YAAR e.V.


Online-Seminar: Passbeschaffung

„Hilfe, die Behörde hat mich aufgefordert einen Pass zu beschaffen. Was muss ich jetzt machen?“ Vor dieser Fragen stehen etliche Geflüchtete. Inwieweit sie verpflichtet sind, bei der Beschaffung eines Passes mitzuwirken, hängt allerdings von ihrem Aufenthaltsstatus ab. In dieser Veranstaltung geht es sowohl um Personen mit Aufenthaltsgestattung als auch mit Duldung und Aufenthaltserlaubnis. Welche Rolle die Passpflicht, Passbeschaffungspflicht und Identitätsklärung in diesen drei Aufenthaltskategorien spielt, werden wir uns genauer anschauen. Dabei werden wir uns auch damit beschäftigen, ab wann eigentlich eine Mitwirkung bei der Passbeschaffung unzumutbar ist.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar. Datenschutzhinweise für das online-Seminar via „Zoom“ finden Sie hier.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen.


OVG Berl-Bbg: Wiedereinreise subsidiär Schutzberechtigten trotz abgelaufenem Aufenthaltstitel

Können subsidiär Schutzberechtigte ein Visum zur Wiedereinreise bekommen, obwohl ihre Aufenthaltserlaubnis erloschen ist? Dies betrifft Personen, die ausreisten und sich eine längere Zeit im Ausland aufhielten, sodass ihre Aufenthaltserlaubnis gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 AufenthG erlosch. Diese Frage hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Beschluss vom 09.07.2021 (Az: 3 S 24/21) positiv im Sinne der klagenden Person beantwortet.

Es besteht ein Anspruch auf ein Visum nach § 6 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. AufenthG. Denn das BAMF hatte dem Betroffenen subsidiären Schutz zuerkannt und solange das BAMF diesen Schutzstatus nicht widerruft oder zurücknimmt, dürfen andere Behörden den Schutzstatus nicht in Zweifel ziehen. Auch muss nach Europarecht die Wiedereinreise ermöglicht werden. Denn der Mitgliedstaat, der einer Person internationalen Schutz (dies umfasst subsidiären Schutz und die Flüchtlingseigenschaft) gewährte, muss seiner Verantwortung weiter nachkommen, sonst befände sich die Person in einem“ nicht zu vereinbarenden Schwebezustand“.

Alle Entscheidungen über Visaangelegenheiten werden deutschlandweit von dem Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die nächste Instanz ist dann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Somit sind die Entscheidungen dieser Gerichte deutschlandweit von unmittelbarer Bedeutung.


Analyse: Wo stehen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) 2021?

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete befinden sich in dem rechtlichen Spannungsfeld zwischen Migrationsrecht und dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe. Die Analyse des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge analysiert wie sich diese beiden Rechtsgebiete in den letzten Jahren entwickelt haben und bietet einen Ausblick zum Ende der Legislaturperiode.


Online-Workshop: Receiving a Duldung and being asked to obtain a passport

„Help, the authorities have asked me to get a passport. What do I have to do now?“ Many refugees are faced with this question. The extent to which you are obliged to cooperate in obtaining a passport, however, depends on your residence status. The workshop focuses on people with a Duldung.

We will take a closer look at the legal obligation to cooperate with the authorities: What are the implications of cooperation and non-cooperation? We will also discuss what kind of acts of cooperation might be unreasonable or simply impossible. In addition there will be room to speak about individual dilemmas that come with the obligation to obtain a passport for a person with a Duldung.

The workshop is primarily aimed at refugees and will be held in English. It will be held with Zoom and participants will receive the link one day before the seminar.

Please make sure your internet connection is stable and check whether you can follow the workshop including a presentation on a suitable screen.

Speaker: Maren Schulz (Refugee Council Baden-Württemberg)

Questions can be asked in advance during registration.

Please register until 04.10.2021 to: bastian.raedle@lrasig.de

The workshop is organised by Caritas Biberach-Saulgau and Landkreis Sigmaringen as part of the intercultural weeks 2021. It takes place within the framework of the project „Active for Refugees“ from the Refugee Council Baden-Württemberg. This project is funded by the State of Baden-Württemberg, Ministry of the Interior, for Digitalisation and Communities, as well as UN Refugee Aid and the German Postcode Lottery.


Online-Diskussion und Lesung: „Die Würde des Menschen ist Abschiebbar“

Das Buch „Die Würde des Menschen ist Abschiebbar“ vereint Texte zu Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft sowie Erfahrungsberichte, Portraits und Gespräche mit Inhaftierten über ihre Erfahrungen in Deutschland und ihren Herkunftsländern. Eingeleitet wird das Buch mit einer historischen Einordnung der Institution Abschiebehaft und dem aktuellen rechtlichen Rahmen. Somit dient es auch als eine Einführung in die Thematik Abschiebehaft. Es gibt Antworten auf die Fragen: Was ist und war Abschiebehaft? Wer ist davon betroffen? Wie verläuft der institutionelle Prozess der Abschiebehaft? Die Herausgeber*innen lesen am 9. August zusammen mit Frank Gockel vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. kurze Passagen aus dem Buch und diskutieren diese im Anschluss mit dem Publikum. Die Veranstaltung findet auf Zoom statt. Um eine Anmeldung unter anmelden@gegenabschiebehaft.de wird gebeten.

 
 
 

OVG NRW: Keine Abschiebung nach Italien bei fehlender Aussicht auf Unterbringung und Arbeit

Das OVG NRW hat am 29. Juli im Falle eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia sowie eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, entschieden, dass das BAMF die Asylanträge der Männer nicht als unzulässig hätte ablehnen dürfen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass den Klägern für den Fall ihrer Rücküberstellung nach Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe, da sie in Italien ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen könnten. Beide Kläger hätten nämlich für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und einer damit verbundenen Versorgung.