Beiträge

Handreichung: Voraussetzungen Berufsausbildung und -förderung

Die umfassende Arbeitshilfe des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge befasst sich mit den Voraussetzungen für die Aufnahme von Berufsausbildungen und deren Förderinstrumenten. Sie geht sowohl auf Asylsuchende und Geduldete, als auch auf Schutzberechtigte sowie Inhaber*innen anderer humanitärer Aufenthaltstitel ein. Thematisiert werden: Beschäftigungserlaubnis, Förderinstrumente zur Vorbereitung einer Berufsausbildung einschließlich der Sprachförderung, Förderinstrumente zur Durchführung einer Berufsausbildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen, räumliche Beschränkungen und Wohnsitzregelungen sowie die zielgruppengerechte Ausgestaltung der Berufsausbildung.


Geänderte Zeiten für Telefonberatung

Ab sofort gelten beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eingeschränkte Telefonberatungszeiten. Anstatt wie bisher montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr, sind wir künftig montags, donnerstags und freitags von 14 bis 16 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr erreichbar. Die Telefonsprechstunde am Dienstag fällt weg. Hintergrund: Das Beratungsangebot des Flüchtlingsrats für Ehrenamtliche wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ von Land Baden-Württemberg gefördert. Im Rahmen dieses Projekts wurde eine bestimmte Planzahl an zu beantwortenden Anfragen zugrundegelegt, auf deren Basis auch die personellen Ressourcen berechnet werden. Die bis zum Ende des Jahres angesetzte Anzahl an beantworteten Anfragen ist bereits über ein halbes Jahr vor Projektende erreicht. Da sich menschliche Arbeitskraft nicht beliebig vermehren lässt, und da im Rahmen des Projekts auch andere Aufgaben anfallen (wie z.B. Veranstaltungen, Vernetzungsarbeit, Erstellung von Informationsressourcen wie der Newsletter und das Magazin „perspektive“ des Flüchtlingsrats), sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen, um die Erfüllung aller Projektziele zu gewährleisten und unser Personal vor Überlastung zu schützen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.


VG Freiburg: Ausbildungsduldung trotz Dublin-Verfahren?!

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit seinem Urteil vom 19.5.2021 (AZ: A 14 K 173/20) festgestellt, dass bestimmte Asylsuchende trotz Dublin-Verfahren einen Anspruch auf eine Ausbildungsduldung haben. Dies ist dann der Fall, wenn im Dublin-Verfahren der Klageweg beschritten und währenddessen eine Ausbildung aufgenommen wird.

In dem vorliegenden Fall wurde der Asylantrag des Betroffenen vom BAMF als unzulässig abgelehnt, da ein Dublin-Verfahren eingeleitet wurde und der Betroffene nach Italien überstellt werden sollte. Klage und Eilantrag dagegen hatte das VG Freiburg stattgegeben und setzte das Verfahren aus. Grund dafür war, dass das VG Freiburg eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg abwarten wollte. In diesem Verfahren (AZ: A 11 S 2151/16) ging es um die Frage, ob Geflüchtete in Italien in Gefahr laufen zu verelenden. In etlichen Italien-Dublin-Verfahren gingen die Verwaltungsgerichte ähnlich vor.

Der Betroffene erhielt währenddessen eine Aufenthaltsgestattung und nahm eine Ausbildung auf.

Mit seinem Urteil stellt das VG Freiburg zwar fest, dass Italien für das Asylverfahren des Betroffenen weiter zuständig sei, dass aber die Abschiebungsanordnung den Kläger in seinen Rechten verletze. Eine Abschiebungsanordnung erlässt das BAMF zusammen mit dem Unzulässigkeitsbescheid über den Asylantrag. Die Abschiebungsanordnung wird nach § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG erlassen, wonach die Abschiebung angeordnet wird, sobald sie durchführbar ist. In dem vorliegenden Fall geht das VG Freiburg nicht davon aus, dass die Abschiebung nach Italien durchgeführt werden kann, denn es sei zu erwarten, dass der Kläger eine Ausbildungsduldung nach § 60c Abs. 1 S. 1 Nr. 1a) AufenthG erhalten werde. Obwohl der Betroffene erst nach Erhalt der Abschiebungsanordnung die Ausbildung aufnahm, sind damit Duldungsgründe entstanden, die der Abschiebungsanordnung, sprich einer Überstellung nach Italien, entgegen stehen.

Das Gericht begründet den Anspruch auf eine Ausbildungsduldung wie folgt: „Der Kläger ist sodann auch als Asylbewerber im Sinne des § 60c Abs. 1 Nr. 1 a) AufenthG einzustufen, und er möchte die Ausbildung nach der (vorliegend streitgegenständlichen) Ablehnung seines Asylantrags (als unzulässig) fortsetzen… Da der Kläger in den Anwendungsfall einer privilegierten Asylbewerber-Ausbildungsduldung i.S.v. § 60c Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (vgl., auch zur Terminologie, Breidenbach, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 29. Ed. 01.07.2020, § 60c AufenthG Rn. 8) fällt, greift zudem der (weitere) Versagungstatbestand der Einleitung konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nach § 60c Abs. 2 Nr. 5 AufenthG nicht ein.“

Das Gericht hat mit dieser Entscheidung keine Behörde (hier wäre das das Regierungspräsidium Karlsruhe) verpflichtet, dem Betroffenen eine Ausbildungsduldung zu erteilen. Aber es geht von einem Anspruch darauf aus und hat den Weg dahin geebnet.


Ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler*innen gesucht

Das Projekt „Fugee Angels“ geht in die nächste Runde

Seit einem Jahr führen der Verein Zukunftswerkstatt Rückenwind (ZWR) und das Reutlinger Gesundheitsprojekt Beratung-Inklusion-Gesundheit (BIG) von pro juventa das Projekt „Fugee Angels“ durch. Hierbei werden Menschen mit Fluchterfahrung oder Migrationsgeschichte als ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittler*innen ausgebildet, um besonders schutzbedürftigen Geflüchteten als Schutzengel zur Seite zu stehen: Sie beraten und begleiten Familien, Frauen und unbegleitete Minderjährige mit Gewalterfahrung oder Behinderung in ihren schwierigen Lebenslagen. Umgesetzt wird das Projekt in den Regionen Rems-Murr-Kreis, Stuttgart und Reutlingen.

Die Ausbildung zum Fugee Angel findet im Rahmen verschiedener Schulungen und Austauschrunden statt. Bei der ZWR stehen vor allem die sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Menschen im Asylverfahren oder Menschen mit Fluchterfahrung und Behinderung im Fokus. Dabei werden ehrenamtliche Geflüchtete empowert und aktiv in die Beratungs- und Betreuungsangebote miteingebunden. Der Schwerpunkt des Reutlinger Kooperationspartners liegt mit einem kultur- und traumasensiblen Ansatz auf dem Thema Gesundheit: Die Frauen- und Mädcheninitiative BIG bietet Angebote zur Stärkung der seelischen und körperlichen Gesundheit, womit sie sich ausschließlich an Frauen richtet.

Bei beiden Kooperationspartnern startet die Ausbildung der Fugee Angels bald in die nächste Runde. Wer im Rems-Murr-Kreis oder in Stuttgart als Sprach- und Kulturmittler*in ehrenamtlich aktiv werden möchte, kann sich unter der folgenden E-Mail-Adresse an Hannah Nothstein (ZWR) wenden: hannah.nothstein@zwrev.de. Interessierte Frauen aus der Region Reutlingen werden gebeten, sich unter der E-Mail-Adresse big@pro-juventa.de bei Beate Schäffer (BIG) zu melden.

Das Projekt „Fugee Angels“ wird noch bis zum 30. September 2022 durchgeführt und aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union kofinanziert. Die Hauptziele des Projekts liegen sowohl in der Beratung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte als auch in der Weiterentwicklung ihrer therapeutischen sowie sozial- und gesundheitspädagogischen Beratung und Betreuung im Asyl- und Integrationsprozess. Neben der Selbstermächtigung von geflüchteten Ehrenamtlichen als Sprach- und Kulturmittler*innen zielt das Projekt auch darauf ab, Fachkräfte in relevanten Feldern zu qualifizieren und so die Kultur- und Traumasensibilität in interkulturellen Hilfekonzepten zu erhöhen. Darüber hinaus soll eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Geflüchteter sowie für die besonderen Anforderungen erfolgen, die sowohl an die Fugee Angels als auch an Fachkräfte gestellt werden.


Das NIFA-Netzwerk sucht freiwillig Engagierte für eine Bewerbungswerkstatt für geflüchtete Menschen in Stuttgart

Das „Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ unterstützt geflüchtete Menschen bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssuche ist das Schreiben von Bewerbungen. Dabei möchte das NIFA-Netzwerk Menschen mit Fluchthintergrund künftig noch besser unterstützen und sucht daher nach ehrenamtlicher Unterstützung für eine im Aufbau befindliche Bewerbungswerkstatt. Der Umfang des Engagements kann ganz individuell festgelegt werden. Computerkenntnisse und Vorkenntnisse über das Erstellen von Bewerbungen sind von Vorteil. Ort des Engagements sind das Familienzentrum Nord und der Begegnungsraum in Stuttgart West. Digitale Unterstützung ist ebenfalls möglich. Fachliche Begleitung durch das Projekt NIFA. Bei Interesse und/oder offenen Fragen kann Julie Leube (julie.leube@agdw.de) kontaktiert werden.


Studie von PRO ASYL zum Flughafenverfahren

PRO ASYL hat eine Studie mit dem Titel „Abgelehnt im Niemandsland“ zum deutschen Flughafenverfahren veröffentlicht. Das deutsche Flughafenverfahren wird häufig als Positivbeispiel für funktionierende Grenzverfahren gesehen, doch für die Schutzsuchenden sieht die Praxis anders aus: Die Betroffenen stehen unter hohem psychischen Druck, die gestellte Rechtsberatung ist unzureichend, um faire Verfahren zu gewährleisten, und die Menschen sind auch nicht „kurz“ am Flughafen, sondern oft über Monate. Die Studie schlägt auch den Bogen zu den aktuellen Verhandlungen zum „New Pact on Migration and Asylum“. Denn dieser übernimmt einige Elemente des Flughafenverfahrens – wie die vorgelagerte Befragung durch den Grenzschutz und die Fiktion der Nicht-Einreise –, weshalb die Erkenntnisse zum Flughafenverfahren für die Diskussion um den »New Pact« höchst relevant sind. Eine neue Asylverfahrensverordnung würde aber auch das deutsche Flughafenverfahren gravierend verändern, insbesondere durch die Vervierfachung der Dauer des Asylverfahrens. PRO ASYL fordert basierend auf der Studie, dass der Europäische Gesetzgeber bei einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die Regeln zu Grenzverfahren grundsätzlich streichen und auf das Screening verzichten sollte.


Kein Datenschutz zweiter Klasse! Baden-Württemberg muss AZR-Gesetz im Bundesrat ablehnen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg erwartet von der Landesregierung, dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag die Zustimmung zu verweigern. Mit dem Gesetz sollen die im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Datensätze, die von allen in Deutschland lebenden Ausländer*innen erhoben werden, erheblich ausgeweitet werden. Bereits in der Anhörung im Bundestag war der Gesetzentwurf von Verbänden und Datenschützer*innen – auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten – einhellig abgelehnt worden. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) bezeichnete das Gesetz als „gefährlich“ und „massive Gefahr“ für LSBTTIQ*-Geflüchtete, weil im Asylverfahren gemachte Angaben zur sexuellen Orientierung und Identität nun im AZR gespeichert werden sollen.

Auch die Opposition im Bund, allen voran Bündnis90/Die Grünen, lehnte den Entwurf aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken ab. „Mit der immer weiter ausufernden Datensammelwut in Bezug auf ausländische Menschen wird der Datenschutz komplett ausgehöhlt, für Ausländer:innen gilt nur ein Datenschutz zweiter Klasse“, erklärte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg angesichts der Planungen. „Ein ohnehin schon problematisches Gesetz wird durch die Änderungen noch einmal deutlich verschärft.“ Insbesondere sollen im Fall von Schutzberechtigten auch die Bescheide des Bundesamtes sowie Gerichtsentscheidungen gespeichert werden, und somit die Gründe für einen Schutzstatus für eine unübersichtliche Anzahl von Menschen zugänglich gemacht werden.

Über 16.500 Behörden haben nach Aussage des Bundesverwaltungsamts Zugriff auf das Bundeszentralregister. Zwar sollen laut Gesetzentwurf „Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ unkenntlich gemacht werden, doch es bleibt die Frage, wie und mit welchem Aufwand dies geschehen wird und welchen Nutzen die Speicherung fast vollständig geschwärzter Dokumente haben würde – denn dies wäre die Konsequenz, wenn man das Schwärzungsvorhaben in Bezug auf Asylverfahren ernst nähme.

Für die Betroffenen hingegen bliebe unklar, welche sensiblen Informationen über sie denn nun dort gespeichert und für eine große Zahl von potentiellen Nutzer*innen zugänglich sind, und wer welche Informationen als schwärzungswürdig ansieht. „Wir haben gerade in letzter Zeit erlebt, wie gespeicherte Daten missbräuchlich abgerufen wurden, wie beispielsweise der Skandal um den NSU 2.0 eindrücklich zeigt. Jetzt soll ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem sehr viel mehr und sehr viel sensiblere Daten einem sehr viel größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden sollen“, empörte sich McGinley. „Wir erwarten insbesondere von Bündnis90/Die Grünen als stärkste Partei in der Landesregierung, dass sie sich der Haltung ihrer Bundespartei anschließen und dafür sorgen, dass Baden-Württemberg diesen Gesetzesentwurf im Bundesrat ablehnt.“ Gerade unter Schutzberechtigten ist die Gefahr groß, dass Informationen über die Asylverfahren auch in das Herkunftsland gelangen können – mit fatalen Folgen für die Flüchtlinge und ihre Angehörigen.


Einstiegsqualifizierung für Jugendliche bei der Deutschen Bahn

Das Einstiegsqualifizierungsprogramm der Deutschen Bahn, Chance plus, soll Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz für 2021 gefunden haben, innerhalb von 6-12 Monaten auf den Berufseinstieg vorbereiten.

Das Programm wird an 10 Standorten in Baden-Württemberg mit Schwerpunkten im kaufmännisch-serviceorientierten und gewerblich-technischen Bereich angeboten.

Weitere Informationen sowie Beratungstermine finden Sie hier


Wir klagen an! – Menschenrechte sind #Unverhandelbar

Am Wochenende des 19. und 20.06. rufen die Seebrücken Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat zu unterschiedlichen Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen in zahlreichen baden-württembergischen Städten und Gemeinden auf. Im Rahmen des überregionalen Aktionstages finden in ganz Deutschland rund um den Weltflüchtlingstag am 20. Juni Veranstaltung unter dem Motto “Wir klagen an! – Menschenrechte sind #Unverhandelbar statt. 

„Uns ist es wichtig, erneut deutlich zu machen, dass zahlreiche Städte und Kommunen in Baden-Württemberg aufnahmebereit sind. Das Landesaufnahmeprogramm, dass in dem Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung festgeschrieben wurde, muss schnell umgesetzt werden – das Warten, z.B. auf eine neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl, kann den Menschen an Europas Außengrenzen nicht zugemutet werden. Deshalb fordern wir schnelles Handeln!“, so Ulrich Bamann vom Aktionsbündnis Sicherer Hafen Bad Waldsee, das die Seebrücken Baden-Württemberg unterstützt. .

Anlässlich des Kampagnenstarts #Unverhandelbar zur Bundestagswahl im September adressiert die Seebrücke deutschlandweit ihre scharfe Kritik hinsichtlich der Politik der Untätigkeit nicht nur an die aktuelle, sondern auch an die zukünftige Bundesregierung. Die Bewegung formuliert dabei vier Kernforderungen:

  1. Die sofortige Evakuierung aller Lager an den EU-Außengrenzen und die selbstbestimmte Aufnahme der Menschen in aufnahmebereite Länder und Kommunen
  2. Das Ende deutscher Beteiligung an allen Frontex- und EUNAVFOR MED-Einsätzen. 
  3. Staatlich organisierte Seenotrettung und ein Ende der Kriminalisierung ziviler Seenotrettung
  4. Sichere und legale Fluchtwege und die Gewährleistung des individuellen Rechts auf Asyl. 

“Auch neun Monate nach dem Brand in Moria gehören Polizeigewalt, Überschwemmungen und Stürme zum Alltag der Menschen in griechischen Lagern. Frontex und die europäische Mission IRINI unterstützen weiterhin die sogenannte libysche Küstenwache bei ihren menschenrechtswidrigen Pushbacks, verweigern die Rettung aus Seenot und lassen schutzsuchende Menschen ertrinken. Menschenrechte werden an den europäischen Außengrenzen gezielt missachtet” sagt Ines Fischer von den Seebrücken Baden-Württemberg.

“Menschenrechte dürfen nicht weiter als Verhandlungsmaße und Spielball der Parteien und Politiker*innen benutzt werden. Für uns ist klar: Menschenrechte sind unverhandelbar!”, so Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Einhaltung gesundheitlicher Hygienemaßnahmen wird von den Veranstalter*innen durch Abstandsregelungen und das obligatorische Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes aller Teilnehmer*innen sichergestellt.

Aktionen in Baden-Württemberg finden u.a. in Stuttgart am 19. Juni ab 10 Uhr am Kronprinzplatz (Protestcamp) , in Mannheim am 20. Juni am Paradeplatz ab 15 Uhr (Laufdemo) und in Reutlingen am 20. Juni am Listplatz/Bahnhof ab 15 Uhr (Demo). In weiteren Städten sind Aktionen geplant, siehe dazu mehr unter www.sichererhafen-baden-wuerttemberg.com


Aufruf: Leave no one in bihac – Sammelaktion bis 21. Juni

Das Bündnis Bleiberecht Tübingen, move on – menschen.rechte Tübingen e.V., Fluchtpunkte Tübingen e.V. und die Seebrücke Tübingen rufen zu Sach- und Geldspenden für Geflüchtete an der bosnisch-kroatischen Grenze auf. Die Situation rund um Bihac hatte sich in letzter Zeit immer weiter zugespitzt, es werden jetzt dringende Hilfen vor Ort benötigt. 

Sachspenden bis zum 21. Juni:
– stabile (Turn-)Schuhe in den Größen 40 bis 44
– Hosen/ Jogginghosen Größen S/M/L
– T-Shirts Größe S/M/L
– Schlafsäcke, (große) Rucksäcke, Zelte, Planen, Decken, Taschenlampen, Powerbanks und Anderes für das Überleben unter freiem Himmel

Annahme von Sachspenden:
– Mittwoch von 11 – 13 Uhr: Fairer Kaufladen, Marktgasse 12, Tübingen
– Freitag 12 – 15 Uhr: Marktladen, Vogelbeerweg 4, Tübingen
– Samstag 11 bis 15 Uhr, SOS-Lager, Pfrondorferstr. 12/1, Tübingen

Geldspenden
– für weitere Hilfstransporte und Aktivitäten aus Tübingen und der Region
– zur Unterstützung von Hilfsorganisationen wie SOS Bihac, Sea-Watch, Balkanbrücke, Frach-Kollektiv, NoNameKitchen, Medical Volunteers International u.a.
– zur Unterstützung von Organisationen, die die Gewalt gegen Geflüchtete bei „Pushbacks“ an der Grenze dokumentieren und auf der rechtlichen und politischen Ebene dagegen vorgehen
– zur Unterstützung von lokalen Organisationen wie z.B. pomozi.ba, die soziale und humanitäre Projekte für die lokale (Armuts-)Bevölkerung organisieren.

Konto:
menschen.rechte Tübingen e.V.
VR Bank Tübingen, IBAN: DE25 6406 1854 0308 1020 02, BIC: GENODES1STW
ggf. Verwendungszweck: Bihac