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Forderung: Abschiebungsstopp nach Griechenland

Keine Überstellungen von Geflüchteten, die nach der Dublin-III-Verordnung oder weil sie interntional schutzberechtigt sind nach Griechenland abgeschoben werden sollen! Wohlfahrtsverbände und der Flüchtlingsrat in Niedersachsen haben ein gemeinsames Plädoyer verfasst und fordern die Bundesrepublik auf, Abschiebungen zu unterlassen.

„Bund und Länder versprechen einerseits, als Zeichen europäischer Solidarität Geflüchtete aus Griechenland aufzunehmen, und versuchen andererseits, eine größere Zahl von Menschen wieder nach Griechenland abzuschieben. Dieses Nebeneinander von Abschiebepolitik und kleineren humanitären Aufnahmen ist ein weiteres Zeichen für die Irrwege deutscher Asyl- und Flüchtlingspolitik.“

Auch uns, den Flüchtlingsrat in BW, erreichen Meldungen, dass Geflüchtete aus Baden-Württemberg nach Griechenland abgeschoben werden. Wir schließen uns den Forderungen aus Niedersachsen an und protestieren gegen diese Abschiebungen.

Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische und der Flüchtlingsrat in Niedersachsen, 26. November 2020: Gemeinsames Plädoyer für einen Abschiebungsstopp nach Griechenland


Vernetzungstreffen in der Flüchtlingsarbeit 2021

Der Flüchtlingsrat möchte auch wieder 2021 regionale Austauschtreffen in Baden-Württemberg veranstalten. Austauschtreffen von und für ehrenamtlich Engagierte bieten wertvollen Raum, sich regional zu vernetzen und Ideen und Projekte zu entwickeln. Gerade in der Corona-Krise und an Orten mit womöglich wenig ehrenamtlich Aktiven sind diese Treffen eine große Bereicherung.

Wenn Sie in Ihrer Region mit uns eine solche Veranstaltung durchführen möchten, schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.


EuGH: Flüchtlingsstatus für syrische Kriegsdienstverweigerer

Am 19.11.2020 urteilte der europäische Gerichtshof, dass syrischen Kriegsdienstverweigerern die Flüchtlingseigenschaft zusteht. Das Urteil widerlegt die Einschätzung des BAMF und etlicher deutscher Gerichte, welche diesen Personen nur subsidiären Schutz zuerkannten. Besonders beim Familiennachzug sind subsidiär Geschützte im Vergleich zu anerkannten Flüchtlingen erheblich benachteiltigt, weswegen das Urteil sehr wichtig ist. PRO ASYL, welches das Verfahren aus dem PRO ASYL-Rechtshilfefonds unterstützt hatte, begrüßt das Urteil.

Subsidiär Schutzberechtigten, deren Asylverfahren bereits beendet ist und die nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH eine Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen hätten sollen, sollen sich anwaltlich beraten zu lassen. Es ist nämlich eine Einzelfallfrage, ob ein Asylfolgeantrag erfolgsversprechend sein könnte. Dieser Asylfolgeantrag ist spätestens bis 19.02.2021 zu stellen. Weitere Hinweise zum Vorgehen finden Sie im Beitrag von PRO ASYL. Rechtsanwält*innen in BW können Sie hier finden. Einen kurzen erklärenden Text in arabischer Sprache, basierend auf die ersten beiden Absätze des Artikels von Pro Asyl, finden Sie hier.

PRO ASYL hat auch Musterschriftsätze für den Folgeantrag zur Verfügung gestellt. Es gibt zwei Varianten: Einmal für Personen mit und einmal für Personen ohne anwaltliche Vertretung. Diese sind hier verlinkt.

Übrigens ist das Urteil auch relevant für subsidiär schutzberechtigte Kriegsdienstverweigerer, im Hinblick auf die Zumutbarkeit Pässe bei der syrischen Auslandsvertretung zu beschaffen! Da Ihnen laut dem EuGH die Flüchtlingseigenschaft zusteht, sollten sie nun zumindestens Reiseausweise für Ausländer bekommen können. Auch für Syrer, die ihre Identität im Rahmen der Niederlassungserlaubnis oder der Einbürgerung klären müssen, sollte das Urteil positive Folgen haben, sprich Erleichterungen bei den Nachweisen mit sich bringen.

PRO ASYL, 25.11.2020: Hinweise zu Folgeanträgen von syrischen Kriegsdienstverweigerern

PRO ASYL, 19.11.2020: Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof: Entscheidung zu syrischen Kriegsdienstverweigerern

Constantin Hruschka, 20.11.2020: Am Schutz orientiert. Der EuGH zum Schutz bei Verweigerung des Militärdienstes in Syrien


Forschungsbericht: Körperverletzungen durch Polizist*innen

Die Ruhr Universität Bochum hat im Rahmen des DFG-Forschungsprojekt KviAPol („Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“) Interviews mit Betroffenen mit Migrationshintergrund und People of Colour, Polizist*innen und Beratungsstellen durchgeführt und analysiert. Aus der Sicht der Opfer arbeitet das Forschungsprojekt rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung auf und thematisiert so Rassismus in der Polizeit.

Laila Abdul-Rahman, Hannah Espín Grau, Luise Klaus, Tobias Singelnstein, November 2020: Zweiter Zwischenbericht zum Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KviAPol). Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung


Online-Seminar: Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia

Diese Veranstaltung führt in die Themenkomplexe Passpflicht, Passbeschaffung und Identitätsklärung ein. Diese sind besonders relevant für Geduldete im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten und in Bezug auf rechtliche Möglichkeiten der Aufenthaltsicherung (z.B. Ausbildungsduldung). Da es in Baden-Württemberg viele Gambier*innen gibt, die als Asylsuchende eingereist und nun in Duldung sind, wird im Speziellen auf gambische Dokumente und die gängige Behördenpraxis eingegangen.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration“ mit Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe.

Zur Anmeldung


Neues Papier zu Menschenhandel im Asylkontext

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. hat ein Papier zur Problematik Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht. Neben der Erläuterung zu möglichen Gründen gibt es Handlungsempfehlungen, um die Identifizierung Betroffener von Menschenhandel und Ausbeutung im Kontext von Flucht und Asyl zu verbessern.

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., November 2020: Betroffene von Menschenhandel im Asylkontext erkennen – Problembeschreibung und Handlungsempehlungen


Arbeitsrechtliche Informationen auf Arabisch, Deutsch und Englisch

Das Projekt „Faire Integration“ hat arbeitsrechtliche Informationen in den Sprachen Arabisch, Deutsch und Englisch zu den Themen Arbeitsvertrag, Ausbildung, Leiharbeit und Kündigung veröffentlicht.

Die Informationsblätter finden Sie hier

Außerdem sind jetzt deutschsprachige Hinweise zu Schadenersatzansprüchen bei vorzeitiger Auflösung von Ausbildungsverhältnissen abrufbar.

Diese Hinweise der Caritas Osnabrück finden Sie hier


Wärme für Alle – Aktionstag „Sicherer Hafen BW“ am Samstag

  • Landesweite Corona-konforme Aktionen am 21.11. geplant
  • Offener Brief und Petition fordern Politiker*innen zum Handeln auf
  • Forderung nach einem Landesaufnahmeprogramm, damit geflüchtete Menschen den Winter nicht in menschenunwürdigen Camps verbringen müssen.

Die im Oktober gestartete Kampagne “Sicherer Hafen Baden-Württemberg” kommt zurück auf die Straße. Wir rufen am kommenden Samstag, den 21.11., zu einem landesweiten Corona-konformen Aktionstag auf, bei welchem Social-Media-Aktionen und die neu gestartete Petition im Mittelpunkt stehen. Aktionen finden in Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Esslingen, Bad Waldsee, Ravensburg, Heidelberg, Konstanz, Reutlingen und Karlsruhe statt.

Anlass für den Aktionstag ist die für unser Bündnis weiterhin absolut inakzeptable Situation geflüchteter Menschen an Europas Außengrenze. Ines Fischer von den Seebrücken Baden-Württemberg weiß: “Nicht nur auf den griechischen Inseln harren Menschen in grausamen nicht winterfesten Lagern aus, sondern auch auf dem gesamten Balkan oder in Libyen. Neben der Mittelmeerroute, die Menschen nehmen um aus den libyschen Folterlagern zu fliehen, scheint sich gerade die Route über den Atlantik in Richtung kanarischer Inseln zu etablieren – leider oft auch tödlich.”

Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, der die Kampagne zusammen mit den Seebrücken koordiniert, fordert deshalb: “Die Landesregierung ist weiterhin in der Pflicht zu handeln, und darf diese Politik des Wegschauens nicht akzeptieren. Seehofers Nein zur Aufnahme, muss durch Politiker*innen der unteren Ebene gekippt werden, damit die Menschen endlich human behandelt werden. Wer jetzt nichts sagt, macht sich an den Verbrechen an Europas Außengrenzen mitschuldig.”

Henri Dubois von den Seebrücken Baden-Württemberg sagt: “Fast 150 Gruppen und Initiativen in Baden-Württemberg unterstützen unseren offenen Brief, mehrere hundert haben unsere Petition unterschrieben. Lasst uns zeigen, dass wir mit der Politik der Bundesregierung nicht einverstanden sind, und deswegen die Landesregierung in die Pflicht nehmen, kommt mit uns am Samstag auf die Straße!”

Unterschreiben und teilen Sie gerne die Petition. Als Gruppe, Initiative, Verein oder Gemeinde können Sie unseren offenen Brief unterzeichnen. Schreiben Sie dafür an bw@seebruecke.org. Außerdem gibt es jetzt eine Website von „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“.

Aktuelles erfahren Sie über die Social Media Kanäle bei Facebook, Instagram und Twitter. Oder per Mail an: Mail der Lokalgruppe oder bw@seebruecke.org

Eine Liste von allgemeinen sowie konkreten Aktionen vor Ort in Baden-Württemberg finden Sie hier


VG Düsseldorf: Keine Durchsuchung zum Zweck der Abschiebung um 4.30 Uhr

Nach dem Aufenthaltsgesetz darf eine Vollstreckungsmaßnahme zur Nachtzeit nur in besonderen Fällen erlaubt werden (§ 58 Abs. 7 AufenthG). Dies könne nicht mit dem Ablauf der gesetzlichen Frist zur freiwilligen Ausreise begründet werden, so das VG Düsseldorf mit dem Beschluss vom 16.11.2020 (Az: 7 I 32/20). Weitere Tatsachen müssten vorliegen, dass die Abschiebung ansonsten nicht erfolgreich durchgeführt werden könnte. Außerdem stellt das Gericht fest, dass „nach den heutigen Lebensgewohnheiten zumindest die Zeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr ganzjährig als Nachtzeit anzusehen sei“ und somit aufenthaltsbeendende Maßnahmen nur ausnahmsweise in diesem Zeitraum vollzogen werden dürften.

In Baden-Württemberg geht das Innenministerium nach wie vor davon aus, dass „Abschiebungen … möglichst erst nach 4 Uhr durchzuführen“ sind. Diese Uhrzeit widerspricht der vom VG Düsseldorf angenommenen Nachtzeit, währenddessen verfassungsrechtlicher Schutz vor nächtlichen Wohnungsdurchsuchungen geboten sei.

Justiz-online, November 2020: Durchsuchung zur Durchführung einer Abschiebung um 4.30 Uhr in der Regel unzulässig

Informationen des Innenministeriums Baden-Württemberg über die bestehende Abschiebungspraxis im Land, März 2015.


Online Seminare – Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext

Am 24. November und 12. Januar findet jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr ein kostenfreies Online-Seminar von ECPAT Deutschland e.V. statt. Zwei Referent*innen vermitteln grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und Betroffenen. Teilnehmer*innen sollen lernen, welche Anzeichen es für Handel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Betroffene sie erkennen können. Außerdem werden spezielle Phänomene des Menschenhandels und besondere Vulnerabilitäten im Migrations- und Asylkontext sowie die aufenthalts- und asylrechtliche Relevanz von Menschenhandel beleuchtet.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier