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Studie: Keine positiven Entwicklungen zur Teilhabe Geflüchteter am Arbeitsmarkt

Eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) berichtet von zunehmend positiven Entwicklungen bei der Teilhabe von Geflüchteten am Arbeitsmarkt. Wissenschaftler*innen vom Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) e.V. stellen mit ihrer Studie “Hinter den Kulissen des Erfolgs”, welche sich ebenfalls mit den Themen Ausbildung und Erwerbsarbeit von Geflüchteten beschäftigt, allerdings genau das Gegenteil dar.

Ihrer Studie zur Folge ist die Arbeitsbereitschaft vieler Geflüchteter hoch, da ihr Verbleib in Deutschland an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt ist. Arbeitgeber*innen nutzen diese Zwangslage leider oft aus: In ihrer Studie berichten die Wissenschaftler*innen von problematischen Arbeitsbedingungen und niedrigen Löhnen in Branchen und Beschäftigungsverhältnissen, die statistisch gesehen als typisch für die Beschäftigung von Geflüchteten gelten. Untersucht wurden hier vor allem die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, im Online-Versandhandel, im Gesundheitswesen sowie in der der Metall- und Elektroindustrie.

Die Verkopplung von Erwerbstätigkeit und Bleibeperspektive führt außerdem oft dazu, dass Geflüchtete Jobs annehmen die eigentlich nicht ihren Qualifikationen und Interessen entsprechen. Von einer gelungenen Teilhabe kann dann eher nicht geredet werden.

Die Wissenschaftler*innen des Göttinger Forschungsinstituts fordern für eine allgemeine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse von Geflüchteten die Schaffung von sicheren, nicht an Arbeit gekoppelte Aufenthaltsperspektiven, sowie bessere Arbeitsbedingungen in Branchen, in denen Geflüchtete schwerpunktmäßig Beschäftigung finden.

Einen ausführlicheren Artikel des MiGAZINs sowie die Möglichkeit zum Download der Studie “Hinter den Kulissen des Erfolgs” finden Sie hier


Bündnis Sicherer Hafen Baden-Württemberg drängt Landesregierung zur zügigen Aufnahme geflüchteter Menschen!

  • Landesweiter Aktionstag “Aufnehmen statt Reden” am 15.05.
  • Aktionsbündnis sieht positive Ansätze im Koalitionsvertrag und fordert zügige Umsetzung.

Die baden-württembergischen Seebrücken und der Flüchtlingsrat rufen als Erstunterzeichner*innen der Kampagne „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“ am Samstag, 15.5. zum Aktionstag unter der Überschrift „Aufnehmen statt Reden“ auf. Nach der Verabschiedung des Koalitionsvertrages sieht das Bündnis zahlreiche seiner Forderungen aus dem Landtagswahlkampf verschriftlicht. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung Landesaufnahmeprogramme für geflüchtete Menschen an den Außengrenzen und in Fluchtländern verabschieden und durchführen will. Wir gehen aber auch davon aus, dass alle diese Programme nun so schnell wie möglich in Angriff genommen und hier nicht verschiedene Menschengruppen gegeneinander ausgespielt werden“, so Ines Fischer von der Seebrücke BW.

Die im Koalitionsvertrag deklarierte Unterstützung von Kommunen, die bereit sind zur Aufnahme, wird bei dem Aktionstag ebenfalls im Mittelpunkt in verschiedenen baden-württembergischen Städten stehen. „34 Städte und Kreise in Baden-Württemberg haben sich dazu bereit erklärt, geflüchtete Menschen aufzunehmen. Sie repräsentieren über ein Drittel der Menschen im Land. Es gibt eine sehr große Bereitschaft solidarisch zu handeln. Diesen Menschen wollen wir mit unserer Kampagne eine politische Stimme geben und den Protest gegen die unwürdigen Zustände in den Lagern an den Außengrenzen auch weiterhin in die Politik einbringen“, so Henri Dubois von der Seebrücke Baden-Württemberg.

Das Bündnis hat sich im Vorfeld der Landtagswahlen zusammengeschlossen und wird von 181 Organisationen unterstützt, die für eine solidarische Politik im Umgang mit geflüchteten Menschen in Baden-Württemberg stehen. „Wir erwarten, dass die Maßgaben des Koalitionsvertrages hinsichtlich der Unterbringung von Schutzsuchenden und den Bleiberechtsmöglichkeiten für langjährig Geduldete jetzt auch umgesetzt werden und es nachhaltig Verbesserungen für die Betroffenen gibt“ so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Weiter Infos zur Kampagne sind abrufbar auf der Homepage: www.sichererhafen-baden-wuerttemberg.com

Auflistung aller Aktionen:
Bad Waldsee, Sa 11-13 Uhr und So 12-13.30 Uhr, Kirchplatz, Ausstellung.
Freiburg, Sa 18.30 Uhr, Augustinerplatz, Kundgebung und Protestcamp.
Heidelberg, Beteiligung an Aktion in Mannheim, Treffpunkt am Bahnhof, 13 Uhr Abfahrt.
Mannheim, Sa 13.30 Uhr, Schlossvorplatz, Kundgebung und Fahrraddemo.
Ravensburg, Sa 10-13 Uhr, Marienplatz, Mahnwache.
Reutlingen, Sa 16 Uhr, Stadthalle, Kundgebung.
Stuttgart, So 13 Uhr, Karlsplatz, Kundgebung und Fahrraddemo.


Fluchtursache Geschlecht – am Beispiel Libanon

Wenn von Menschen auf der Flucht gesprochen wird, werden meistens Bilder von jungen Männern assoziiert, kletternd auf den Stacheldraht von Ceuta oder fahrend auf einem Schlauchboot nach Lampedusa. Wenn Frauen erwähnt werden, dann oft als „Begleiterinnen“, oder im Rahmen einer „Familienzusammenführung“. Frauen sind aber nicht (und waren nie) von der großen Migrationsgeschichte abwesend. Laut Zahlen der UNHCR sind 50% der Menschen auf der Flucht Frauen und Mädchen. Die „Beweggründe“, ihre Heimat zu verlassen, sind vielfältig und mit dem Krisen und Kriegskontext in ihrem Herkunftsland verschränkt. Frauen haben aber auch spezifische Gründe, basierend auf geschlechtsbezogenen Bedingungen, vor denen sie fliehen: sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Ausbeutung, Zwangsheiraten, Marginalisierung und Diskriminierung gehören dazu. Geschlechtsspezifische Verfolgung ist zum einen also eine Fluchtursache. Doch Frauen erfahren aufgrund ihres Geschlechts auch Gefahren auf der Flucht. Über die geschlechtsspezifischen Fluchtursachen und -bedingungen wird Dagmar Ihlau, AMICA-Referentin für den Nahost, am Beispiel Libanon berichten. Nach dem Vortrag wird es noch Möglichkeit zu einer gemeinsamen Diskussion geben. Die Veranstaltung richtet sich an bürgerschaftlich Engagierte, Hauptamtliche in der Integrationsarbeit sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Die Veranstaltung findet digital als Live Vortrag statt. Anmeldung per E Mail an o. g. Adresse. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anmeldung über Carmen Langenbacher, 07222 381 4336, c.langenbacher@landkreis-rastatt.deeinige Tage vor der Veranstaltung.


Familien gehören zusammen!

Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie, ein offizieller Gedenktag der Vereinten Nationen. Doch hunderttausende Geflüchtete leben nicht mit ihren Liebsten zusammen. Krieg und Verfolgung haben Familien getrennt. Ein Weg zurück in die Herkunftsländer wie z.B. in Syrien, Afghanistan oder Eritrea ist den Geflüchteten aufgrund der dortigen politischen Verhältnisse versperrt. Um wieder gemeinsam als Familie in Sicherheit zusammen zu leben, bleibt nur der Familiennachzug nach Deutschland.

In Deutschland erschweren oder verhindern das Auswärtige Amt und die gesetzlichen Bestimmungen massiv die Familienzusammenführung. PRO ASYL startet deshalb die Aktion #FamilienGehörenZusammen mit der heutigen Veröffentlichung des Aufrufs #FamilienGehörenZusammen. Sieben (Ober-) Bürgermeister aus unterschiedlichen Parteien gehören zu den Erstunterzeichnern, darunter: Mike Schubert – Oberbürgermeister von Potsdam (SPD), Belit Onay – Oberbürgermeister Hannovers (Grüne), Stephan Neher – Oberbürgermeister von Rottenburg (CDU), sowie Burkhard Jung – Oberbürgermeister von Leipzig und Präsident des Deutschen Städtetags (SPD). Der Aufruf wird getragen von rund 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen – von der Caritas und der Diakonie über verschiedene evangelische Landeskirchen, den Kinderschutzbund bis hin zu Flüchtlingsräten und Verbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der AWO. Ziel ist es, dass getrennte Familien schnell zusammenkommen.

Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf: 

Stellen Sie sicher, dass Geflüchtete als Familie zusammenleben können! Setzen Sie sich ein:

  • Für eine rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten und Flüchtlingen 
  • Für eine digitale Beantragung von Visaanträgen und die Bearbeitung innerhalb von wenigen Wochen
  • Auch minderjährige Geschwisterkinder dürfen nicht vom Familiennachzug ausgeschlossen werden“

Zur Begründung unserer Forderungen:
Für subsidiär Geschützte, vor allem aus Syrien, Afghanistan und Eritrea nach Deutschland gekommen, ist am 1. August 2018 das Familiennachzugsneuregelungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass pro Monat maximal 1000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Kernfamilie mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen dürfen. Diese Kontingentregelung hat aus dem Rechtsanspruch auf Familiennachzug einen Gnadenakt des Staates gemacht. Und noch nicht einmal dieses Kontingent wird ausgeschöpft. In 2020 wurden nur 5300 Visa erteilt – statt der 12 000 möglichen. Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern daher die rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten mit Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Das Auswärtige Amt erschwert den Familiennachzug durch bürokratische Hürden zusätzlich massiv: Tausende Geflüchtete warten jahrelang auf ihre engsten Angehörigen, weil keine Termine zur Visabeantragung bei den Botschaften zeitnah vergeben werden und eine digitale Antragstellung nicht möglich ist. Ist der Antrag irgendwann endlich gestellt, zieht sich das Visumsverfahren selbst in den meisten Fällen noch einmal unzumutbar lange hin. Das führt dazu, dass selbst nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Schutzberechtigte mit Rechtsanspruch auf sofortigen Familiennachzug über Jahre getrennt sind. Die langen Wartezeiten allein auf einen Termin zur Antragstellung eines Visums könnten vermieden werden. Die Tatsache, dass es bei Familiennachzug im Rahmen von Fachkräften um ein Vielfaches schneller geht, zeigt, dass dies prinzipiell möglich ist.

PRO ASYL und alle Unterzeichner*innen fordern weiterhin, dass minderjährige Geschwisterkinder nicht weiter vom Familiennachzug ausgeschlossen werden dürfen. Eltern haben rechtlich einen Anspruch darauf, zu ihrem als Flüchtling in Deutschland anerkannten Kind zu ziehen; Geschwisterkindern wird dieses Recht jedoch verweigert. Konkret bedeutet dies, dass sich Eltern zwischen ihren Kindern entscheiden müssen: Entweder sie lassen ihre weiteren minderjährigen Kinder allein im Ausland zurück, oder die Eltern verzichten auf den Familiennachzug und damit auf die familiäre Gemeinschaft mit ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind.

PRO ASYL ruft dazu auf, die Trennung von Familien zu einem Schwerpunkt der Interkulturellen Wochen zu machen und alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag zu befragen, wie sie diese Ungerechtigkeit lösen wollen. Die Interkulturelle Woche findet bundesweit in 500 Kommunen auf Initiative der Kirchen und in zeitlicher Nähe zur Wahl des Deutschen Bundestages statt.

Zum Aufruf mit der Liste der Erstunterzeichnenden geht es hier.


Kampagne „GleichBeHandeln“

Ohne Angst zum Arzt zu gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Ein Bündnis von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter Ärzte der Welt, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Amnesty International, die Diakonie, Pro Asyl, die Arbeiterwohlfahrt, der Dachverband Migrantinnenorganisationen, die Deutsche Aidshilfe, die Seebrücke – fordert mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ daher eine Gesetzesänderung. Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Kampagne.

Die Kampagne fordert die Abschaffung von § 87 Aufenthaltsgesetz. Gemäß dieser Vorschrift ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde illegalisierten Personen die Abschiebung drohen. Mit der Petition wollen die beteiligten Organisationen die Übermittlungspflicht einschränken und allen Menschen – unabhängig von ihrem Status – ermöglichen, ohne Angst zum Arzt gehen zu können.


Freispruch: Angeklagte von Bürger*innenasyl-Initiativen

In zwei Städten wurden in der ersten Maiwoche Aktivist*innen, die sich für Bürger*innenasyle einsetzen, freigesprochen. Mit Bürger*innenasyl ist gemeint, dass Geflüchtete privat aufgenommen werden, um vor einer Abschiebung geschützt zu sein und ein Bleiberecht erhalten zu können. Es gibt in mehreren deutschen Städten Bürger*innenasyl-Initiativen.

In Münster endete das Strafverfahren gegen drei Engagierte vor dem Amtsgericht Münster, das einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft abwies und auf die Meinungs- und Pressefreiheit verwies. Die drei Angeklagten hatten einen Presseartikel veröffentlicht und wurden dann angeklagt öffentlich zu einer Straftat aufgerufen zu haben, indem sie sich für die Aufnahme von durch Abschiebung Bedrohten aussprachen.

In Aschaffenburg entschied das Langericht bereits in zweiter Instanz den Fall eines Engagierten aus Hanau. Auch er war wegen „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ angeklagt gewesen – hier weil er mit seinem Namen im Impressum der Webseite https://aktionbuergerinnenasyl.de steht. Die Staatsanwaltschaft hat nun auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht verloren, das die Berufung als unbegründet zurückwies.


Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan

In Afghanistan herrscht seit über 40 Jahren Krieg – Bombenanschläge, Mordanschläge, bewaffnete Konflikte und Selbstmordattentate prägen den Alltag. Mit der Corona-Pandemie hat sich die Situation in Afghanistan nochmals massiv verschlechtert. Der Großteil der Bevölkerung lebt in Armut und hat keinerlei Zugang zur Gesundheitsversorgung. Trotzdem finden weiterhin regelmäßig Abschiebungen nach Afghanistan statt.

Daher ruft der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gemeinsam mit einer Vielzahl anderer flüchtlingspolitischer Organisationen am Samstag, den 5. Juni 2021, zum bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan auf.

Den Aufruf, sowie Ideen und Bastelanleitungen für Aktionen zu diesem Anlass finden Sie hier.
Beteiligen Sie sich auch in Ihrer Stadt und schicken Sie Informationen zu geplanten Aktionen zum Veröffentlichen an kontakt@karawane-muenchen.org.


Online-Veranstaltung: “Familientrennungen beenden! Über die Blockade des Familiennachzugs zu Geflüchteten aus Eritrea”

Das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen veranstaltet in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Berlin eine Info-Veranstaltung rund um das Thema Familiennachzug zu Geflüchteten aus Eritrea. Durch ausufernde Bürokratie und teils unerfüllbare Anforderungen durch das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen wird Geflüchteten aus Eritrea dieses Recht leider oft verwehrt: Sowohl auf einen Botschaftstermin zur Antragstellung als auch auf eine Entscheidung über ihren eingereichten Antrag müssen Familien oft jahrelang warten. Oft werden auch Dokumente zum Nachweis der Identität und der familiären Bindungen verlangt, die die Familien nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen beschaffen können. 

Die Veranstaltung findet am 11.05. von 18.30 – 20.30 Uhr über die Plattform Zoom statt. Anwesend werden unter anderem Vertreter*innen der Initiative Familiennachzug Eritrea, sowie Corinna Ujkašević von Equal Rights Beyond Borders sein.

Für eine Teilnahme bitte bis spätestens eine Stunde vor Veranstaltungs-Beginn eine E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung VA Eritrea 15.05.“ an s.muy(at)kommmitbbz.de schicken


Jetzt klagen: Corona-Zuschuss für Kinder im AsylbLG-Bezug

Im Mai 2021 erhalten Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen eine pandemiebedingte Einmalzahlung in Höhe von 150,- Euro. Auch einige Kinder erhalten einen Corona-bedingten Zuschuss, den sogenannte Kinderbonus. Den Kinderbonus über 150 € bekommen allerdings nur diejenigen Kinder, die kindergeldberechtigt sind. Kindergeldberechtigt sind aber nur Kinder, bei denen eine Freizügigkeitsberechtigung, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Beschäftigungsduldung besteht (§ 62 Abs. 2 EStG). Die meisten Kinder im AsylbLG-Bezug werden demnach keinen Anspruch auf diese Einmalzahlung haben.

Dies ist eine offensichtliche Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Kindern, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, als auch zu Erwachsenen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen und einen Anspruch auf die Einmalleistung nach § 3 Abs. 6 AsylbLG haben. Dabei betrifft der Mehrbedarf, der durch die Pandemie entstanden ist, alle Kinder gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie kindergeldberechtigt sind oder nicht.

Der Flüchtlingsrat rät allen Personensorgeberechtigten von Kindern im AsylbLG-Bezug, die nicht kindergeldberechtigt sind, gegen die Versagung einer pandemiebedingte Einmalzahlung nach § 3 Abs. 6 AsylbLG im Mai vorzugehen. Es gibt nämlich sowohl europa- als auch verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich dieser Ungleichbehandlung. Anwaltschaftliche Begleitung kann ggf. die Anwaltskanzlei Sven Adam übernehmen. Wer selbstständig gegen neue Sozialleistungsbescheide für Mai 2021 vorgehen möchte, kann diesen Musterschriftsatz nutzen, um Widerspruch einzulegen und und gleichzeitig einen Eilantrag bei dem jeweils zuständigen Sozialgericht zu stellen. Auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, kann rechtlich gegen die Verweigerung des Zuschusses vorgegangen werden.


OVG Berlin-Brandenburg: Botschaftsvorsprache bei unbeschiedenem Asylfolgeantrag im Einzelfall zumutbar

Für Personen mit einer Flüchtlingsanerkennung gilt die Vorsprache bei der Botschaft des Herkunftsstaates in vielen Fällen als unzumutbar. Nun hat das OVG Berlin-Brandenburg festgestellt, dass sich aus dem Stellen eines Asylfolgeantrages nicht zwingend ergibt, dass bis zur Entscheidung über diesen Antrag eine Kontaktaufnahme mit dem Herkunftsstaat unzumutbar ist.

Es sei vielmehr im Einzelfall zu prüfen, ob durch eine solche Kontaktaufnahme die Grundrechte der betroffenen Person unzulässig beschränkt werden oder das Asylbegehren gefährdet ist. In die Abwägung sei unter anderem das öffentliche Interesse an der Vorbereitung der Abschiebung miteinzubeziehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2021 – 3 S 19/21