Beiträge

Offener Brief des LSVD ans BAMF

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland wandte sich in einem offenen Brief an den Präsidenten das Bundesamt für Migration und Flucht, Dr. Sommer. Darin kritisiert der LSVD, dass Asylanträge von homosexuellen und bisexuellen Geflüchteten aus Marokko mit einem Verweis auf das Diskretionsgebot in ihrem Herkunftsland abgelehnt wurden. Dies widerspricht einer Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs sowie des Verfassungsgerichts.

Den offenen Brief des LSVD finden Sie hier


Fachtag „Endstation Erstaufnahme?“ geht online

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens haben wir beschlossen, unseren für den 7. November in Karlsruhe geplanten Fachtag „Endstation Erstaufnahme?“ in Karlsruhe nicht als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Stattdessen werden an diesem Termin zwei der vorgesehenen Beiträge online präsentiert. Die genauen Uhrzeiten werden zeitnah ergänzt. Für die Veranstaltungen können Sie sich mit dem untenstehenden Formular anmelden. Sie bekommen einige Tage vor den Veranstaltungen Ihre persönlichen Zugangsdaten per E-Mail.

Rechte in der Erstaufnahme, 13.45 – 15.45 Uhr
Referentin: Anne-Marlen Engler (ref. lur, Berlin/Jena)
Die in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg verwendete Hausordnung ist in verschiedenen Punkten grundrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Rechtsgutachten von Rechtsanwältin Anja Lederer und Anne-Marlen Engler. Die Autorinnen kritisieren das Fehlen von Rechtsbehelfsbelehrungen und Konkretisierungen, wann und in welcher Form Eingriffe gerechtfertigt sind, sowie die Übertragung hoheitlicher Befugnisse an private (Security-)Firmen ohne gesetzliche Grundlage. Andere Grundrechtsverletzungen ergeben sich etwa durch die strengen Besuchsregulierungen oder die regelmäßigen Zimmerkontrollen, die einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstellen.

Faire Asylverfahren?, 10.30 – 12.30 Uhr
Referentinnen: Dr. med. Katharina Corrinth (Verein Unterstützung traumatisierter Migranten e.V.) und Beate Deckwart-Boller (Einrichtungsleitung Verfahrens- und Sozialberatung für Flüchtlinge Karlsruhe)
Asylverfahren stellen Asylsuchende vor die große Herausforderung, ihre Fluchtgründe glaubhaft darzulegen. Das ist besonders schwierig für besonders schutzbedürftige Geflüchtete, die traumatisiert sind. Deshalb ist eine fundierte Rechtsberatung unerlässlich. Diese soll seit 2019 durch die entscheidende Behörde selbst, das BAMF, durchgeführt werden. In dieser Arbeitsgruppe gehen die Referentinnen den Fragen nach, welche Folgen politisch gewollte Schnellverfahren für besonders Schutzbedürftige haben. Wie können besonders Schutzbedürftige identifiziert und unterstützt werden, um Trauma etc. im Asylverfahren geltend machen zu können? Wie können Verfahrensgarantien kommuniziert und eingehalten werden können? Was bedeutet die Asylverfahrensberatung des BAMF für Geflüchtete und die bereits bestehenden unabhängigen Verfahrensberatungsstellen?

Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist am Freitag, 6. November um 16 Uhr geschlossen worden.


Tübingens OB Palmer darf seine „Liste der Auffälligen“ nicht mehr nutzen

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat Anfang 2019 eine Liste über Asylsuchende angelegt, die vermeintlich gefährlich sein sollen. Es folgten Verlegungen in besondere Unterbringungen, offiziell diente die Datensammlung dem Schutz der städtischen Mitarbeiter. Nach welchen Kriterien Geflüchtete in der Liste landeten, war intransparent. Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat der Stadt Tübingen nach langem Streit nun untersagt, polizeiliche Daten für diese „Liste der Auffälligen“ zu nutzen. Brink hat dafür eine förmliche Untersagungsverfügung erlassen, der Datenaustausch sei rechtswidrig und ihm fehle die Rechtsgrundlage.

Den vollständigen Artikel dazu finden Sie hier


Tagung: „Die kurdische Perspektive aus Europa“

Die Evangelische Akademie Bad Boll lädt zu einer Veranstaltung vom 11. bis 13.03.22 ein, bei der Teilnehmer*innen die Möglichkeit gegeben wird, mit Referent*innen der kurdischen Gemeinschaft in Dialog zu treten und mehr über deren politische, kulturelle und soziale Perspektive zu lernen.

Unter anderem sollen folgende Fragen beantwortet werden: Welches sind die Hintergründe der kurdischen Frage und welche politische Perspektive haben die Kurd*innen derzeit? Wie steht es um die Menschenrechten in den Ländern, wo sie keine Rolle mehr spielen? Die kurdische Diaspora ist vielfältig engagiert, aber welche Perspektiven hat sie?


Schulung: Mieterqualifizierung für wohnungssuchende Geflüchtete

Vom 16.10 bis 24.10 findet in Mainz eine Schulung für wohnungssuchende Geflüchtete zur Mietqualifizierung statt. Es werden unter anderem folgende Fragen geklärt: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mieter in Deutschland? Was beinhaltet ein Mietvertrag? Und wie überzeuge ich bei einem Besichtigungstermin? Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung ist das Sprachniveau B1. Für die viertägige Schulung fallen Kosten von fünf Euro an.

Wann: Fr, 16.10. von 17:00-19:30 Uhr, Sa, 17.10. von 14:00-16:30 Uhr, Fr, 23.10. von 17:00 -19:30 Uhr und Sam, 24.10. von 14:00-16:30 Uhr

Wo: Malteser Hilfsdienst e.V., Robert-Koch-Straße 21, 55129 Mainz

Am 17.10.2020 findet die Schulung bei der Verbraucherzentrale, Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz im 1. OG statt.

Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss der vier Module ein Zertifikat, das sie bei der Wohnungssuche vorlegen können.

Weitere Informationen zu der Schulung finden sie hier

Anmeldungen bis 11.10 unter integrationslotsen@malteser-mainz.de 06131 2858-830 oder 0170 9447458


Asylbwerberleistungsgesetz – Kläger*innen aus dem Großraum Karlsruhe gesucht

Letzte Woche hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Mustervorlage zum Asylbewerberleistungsgesetz veröffentlicht. Ziel ist es, die sehr niedrigen Grundleistungen möglichst schnell vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Die Mustervorlage kann von Sozialrichter*innen genutzt werden, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu richten. Hintergrund ist, dass bereits mehrere Sozialgerichte verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz
geäußert haben. Mehr Infos dazu finden sie hier

Vor dem Sozialgericht Karlsruhe sind – soweit bekannt – noch keine Fälle anhängig. Um die Chancen einer Richtervorlage zu erhöhen, sucht die Gesellschaft für Freiheitsrechte daher nach geeigneten Kläger*innen, um auch dort ein Verfahren anzustrengen.

Das Sozialgericht Karlsruhe ist zuständig für die Stadt Karlsruhe, den Landkreis Karlsruhe, den Landkreis Pforzheim, den Enzkreis, den Landkreis Calw, den Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden.

Der/Die Kläger*in sollte nach Möglichkeit folgende Voraussetzungen erfüllen:

    * Der Kläger/Die Klägerin bezieht Leistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG (dazu I.)
    * Der notwendige und der notwendige persönliche Bedarf werden vollständig durch Geldleistungen an den Kläger/die Klägerin erbracht (II.)
    * Der Kläger/Die Klägerin ist alleinstehend oder alleinerziehend und wohnt innerhalb der Sammelunterkunft nicht in einer baulich abgeschlossenen, getrennten Wohnung mit eigenem Sanitärbereich und Küche (III.)
    * Es liegt keine gesteigerte Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des gemeinsamen Wirtschaftens aufgrund Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie vor oder aufgrund von Leistungseinschränkungen gegenüber sämtlichen sonstigen Bewohner*innen der Sammelunterkunft
(IV.)

Näheres zu den geeigneten Fallkonstellationen finden Sie hier


Wenn Sie Kontakt zu geeigneten Personen haben, wenden Sie sich bitte an david.werdermann@mailbox.org! Die Gesellschaft für Freiheitsrechte vermittelt dann einen Anwalt oder eine Anwältin. Ein Kostenrisiko besteht nicht.


Dublin-Verfahren: Vorgehen Aussetzungen der Überstellungsfristen wegen Corona

Pro Asyl und der Fluchtpunkt Hamburg haben einen Musterschriftsatz für klagewillige Geflüchtete in Dublin-Verfahren entworfen, die sich gegen die Bescheide des BAMF im Frühjahr 2020 wenden möchten, in denen die Aussetzung ihrer Überstellungsfrist festgestellt wurde. Etliche Gerichte halten dieses Vorgehen für europarechtswidrig. „Der Musterschriftsatz soll dabei unterstützen, Betroffenen zumindest zu einem vorläufigen Schutz vor der Überstellung zu verhelfen – bis zu einer juristischen Klärung der offenen Fragen im Hauptsacheverfahren.“

Musterschriftsatz für Klagen gegen Aussetzung der Fristen wegen Corona


Wir setzen ein Zeichen zum Tag des Flüchtlings 2020!

Heute, am Freitag, den 2. Oktober, ist der Tag des Flüchtlings. Knapp 80 Millionen Menschen sind derzeit vor Krieg, Terror, ethnischer oder religiöser Verfolgung und unerträglichen Existenzbedingungen auf der Flucht – ein trauriger Rekord.

Wir wollen die aktuellen Zustände und Entwicklungen nicht einfach hinnehmen. Deshalb haben wir gemeinsam ein Zeichen gesetzt. Vielen Dank für die vielen Zusendungen, danke für eure Solidarität! Für eine menschliche Flüchtlingspolitik, für eine offene Gesellschaft, für eine Welt, in der niemand fliehen muss!


Online-Diskussion: Gewaltsames Verschwindenlassen von Migrant*innen und Geflüchteten

Unglaublich viele Menschen verschwinden jährlich auf ihrer Flucht- oder Migrationsroute. Am 6.Oktober von 18.00 bis 19.30 Uhr laden deshalb das Deutsche Institut für Menschenrechte und Brot für die Welt zu einer Online-Diskussion ein, die sich mit prekären Bedingungen auf den Flucht- und Migrationsrouten auseindersetzt. Mangelnder Rechtsschutz, politischer Wille und Sprachkenntnisse begünstigen das Verschwinden vieler Menschen unterwegs in ihr Zielland. Es diskutieren Dr. Grazyna Baranowska, Wissenschaftlerin und Politikberaterin am Deutschen Institut für Menschenrechte, Claudia Interiano, regionale Koordinatorin der Stiftung für
Gerechtigkeit und demokratischer Rechtsstaat, und Barbara Lochbihler, Mitglied des UN Ausschusses gegen gewaltsames Verschwindenlassen.


Die Anmeldung zur Online-Diskussion finden Sie hier


Wir machen Baden-Württemberg zum sicheren Hafen!

  • Landesweiter Aktionstag zum Kampagnenstart “Sicherer Hafen Baden-Württemberg” am 02.Oktober.
  • Unterstützer*innen gesucht! Online-Petition gestartet
  • Baden-Württemberg soll als sicherer Hafen für die Rechte geflüchteter Menschen einstehen, und einen Beitrag für die Wahrung der Menschenrechte leisten.

Die Seebrücken und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg rufen gemeinsam zur Unterstützung der Kampagne “Sicherer Hafen Baden-Württemberg” auf. Erste Gruppen wie Fridays for Future, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft oder der Landesjugendring e.V. haben sich den Forderungen des Bündnis bereits angeschlossen. 

Der Kampagnenstart ist für den internationalen Tag des Flüchtlings am kommenden Freitag, den 2. Oktober, mit einem landesweiten Aktionstag geplant. Das Bündnis ruft andere Gruppen und Initiativen dazu auf, sich der Kampagne anzuschließen, und einen offenen Brief der Ende des Monats an die Landesregierung übergeben werden soll zu unterzeichnen.

In dem Brief heißt es: “Wir erinneren daran, dass Baden-Württemberg bei der Aufnahme von Geflüchteten einmal Vorreiter unter den Bundesländern war.” Henri Dubois von den Seebrücken Baden-Württemberg sagt: “Die Katastrophe von Moria hat deutlich vor Augen geführt, dass ein Umdenken in der europäischen Migrationspolitik unverzichtbar ist. Bundesregierung und EU-Kommission haben mit dem Abschottungspakt vergangene Woche den falschen Weg eingeschlagen. Baden-Württemberg muss nun wirklich solidarische Politik vorleben und seinen Beitrag für die Wahrung der Menschenrechte leisten, denn EU und Bundesregierung versagen bei dieser Aufgabe.”

So fordern die Initiativen im weiteren Verlauf des Briefs: “neue Landesaufnahmeprogramme (…) um sichere Fluchtewege für Schutzsuchende zu schaffen und diese zusätzlich zum Königsteiner Schlüssel in Baden-Württemberg aufzunehmen.” sowie: “sichere Bleibeperspektiven (…) Anstatt – wie seit Jahren praktiziert – Monat für Monat Menschen abzuschieben”

Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg sagt: “Wir rufen im Rahmen des Aktionstages Gruppen und Initiativen in Baden-Württemberg dazu auf sich unserer Kampagne und den Forderungen an das Land anzuschließen. Zusammen machen wir Baden-Württemberg zum sicheren Hafen.”

Ines Fischer von den Seebrücken Baden-Württemberg betont: “Die Zustände an Europas Außengrenze egal, ob auf den griechischen Inseln, der bosnisch-kroatischen Grenze oder auf dem Mittelmeer müssen sich unverzüglich ändern. Wir dürfen nicht dabei zusehen wie die Genfer Flüchtlingskonvention und Menschenrechte de facto abgeschafft werden.”

Die Kampagne startete mit Aktionen an sechs verschiedenen Orten am Freitag, 2. Oktober – dem Tag des Flüchtlings. Aktuelle Informationen zur Kampagne finden Sie bei Facebook und Instagram Außerdem kann jetzt auch eine Online-Petition unterschrieben werden.