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Stuttgart: Film „Kein Land für Niemand“ mit Filmgespräch

Die Seebrücke Stuttgart veranstaltet am 26. Februar 2026 ab 19.30 Uhr in der Raupe Immersatt (Johannesstraße 97, 70176 Stuttgart) eine Vorführung des Dokumentarfilms Kein Land ohne Niemand mit anschließendem Filmgespräch mit Sea-Eye Stuttgart.

Europa zieht die Mauern hoch – mitten in einer humanitären Katastrophe. Die Dokumentation Kein Land für Niemand – Abschottung eines Einwanderungslandes beleuchtet die drastischen Folgen der europäischen Abschottungspolitik und die Rolle Deutschlands in diesem Paradigmenwechsel. Der Film begleitet eine Rettungsmission im Mittelmeer, zeigt die katastrophalen Zustände in Lagern für Geflüchtete und gibt Menschen eine Stimme, die den lebensgefährlichen Weg nach Europa überlebt haben. Gleichzeitig blickt er auf die politische und gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland: Ein erstarkender Rechtspopulismus prägt den Diskurs. Flucht und Migration werden zunehmend kriminalisiert, und humanitäre Hilfe gerät unter Druck. Deutschland gibt hier immer wieder den Takt vor und Europa zieht nach. Durch exklusive Interviews mit Wissenschaftler*innen, politischen Entscheidungsträger*innen und Aktivist*innen hinterfragt Kein Land für Niemand die aktuellen Narrative über Flucht und Migration und beleuchtet die Mechanismen, mit denen Angst und Populismus die politische Agenda bestimmen. Wie konnte es so weit kommen? Und welche Alternativen gibt es zu einem Europa, das sich immer weiter abschottet?


Freiburg: Film „Kein Land für Niemand“ mit Podiumsdiskussion

Die Refugee Law Clinic Freiburg e.V . lädt am 30. Januar 2026 ab 17.30 Uhr zu einer Vorführung des Dokumentarfilms Kein Land für Niemand mit anschließender Podiumsdiskussion ein.

Im vergangenen Jahr wurde ein migrationspolitischer Entschließungsantrag mit Unterstützung der AfD im Deutschen Bundestag angenommen. Dieser Antrag markiert einen politischen Kurswechsel: weg vom Schutz von Geflüchteten und hin zu einer Politik der Abschottung und Abschreckung. Er reiht sich ein in eine europäische Entwicklung, die auf Grenzschließungen, Auslagerung von Verantwortung und die Einschränkung von Asyl- und Menschenrechten setzt – mit weitreichenden Folgen für Schutzsuchende.

Der Dokumentarfilm Kein Land für Niemand setzt sich eindrücklich mit dieser Migrations- und Abschottungspolitik auseinander. Er beleuchtet die konkreten Lebensrealitäten von Menschen auf der Flucht, die direkt von diesen politischen Entscheidungen betroffen sind, und wirft zugleich grundlegende Fragen nach Verantwortung, Solidarität und der Bedeutung von Menschenrechten in Europa auf.

Um den Film einzuordnen und Raum für Gedanken, Fragen und Sorgen zu schaffen, laden wir im Anschluss zu einer Podiumsdiskussion ein. Gemeinsam mit Akteur*innen aus der Geflüchtetenhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen möchten wir die aktuellen Entwicklungen diskutieren und miteinander ins Gespräch kommen. Moderiert wird das Podium von Johanna Bücker vom Max-Planck-Institut. Auf dem Podium ist unter anderen der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg vertreten.

Einlass: 17.30 Uhr

Podiumsdiskussion: 19.45-21.00 Uhr

Ort: Hebelschule Freiburg, Mensa


Praktikant*innen gesucht: Du möchtest dich aktiv für die Rechte von Geflüchteten einsetzen?

Dann bist Du bei uns genau richtig. Ab September 2026 suchen wir noch engagierte Praktikant*innen, die unsere Arbeit unterstützen, und in Baden-Württemberg auf eine menschlichere Flüchtlingspolitik hinwirken wollen.

Während Deines Praktikums bei uns erhältst Du nicht nur spannende Einblicke in die Arbeit einer NGO, die sich leidenschaftlich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt, sondern kannst auch aktiv in verschiedenen Bereichen mitwirken. Ob eine Hospitation in der Beratung und die Teilnahme an Fortbildungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht oder die kreative Gestaltung von Social-Media-Posts und dem Verfassen von Artikeln für unser Magazin „Perspektive“ – bei uns kannst Du wertvolle Erfahrungen sammeln. Dich erwarten zudem flache Hierarchien, ein junges, engagiertes Team und die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte je nach Interessen und Fähigkeiten zu setzen.

Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt für ein mindestens 6-wöchiges Praktikum.

Aufgabenprofil

  • Arbeit im Bereich Migrationsrecht: Hospitation in der Beratung, Rechercheaufgaben, Unterstützung bei und Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Teilnahme an Lobbyterminen, Mitarbeit bei Pressemitteilungen und Social Media-Veröffentlichungen sowie Verfassen von Artikeln auf der Homepage und im Magazin „Perspektive“
  • Büroorganisation & administrative Aufgaben
  • Flexible Schwerpunktsetzung nach Deinen Interessen und Fähigkeiten

Anforderungen

  • Interesse an Migrationsrecht, Asylpolitik und sozialen Themen
  • Bereitschaft zur Unterstützung im Büromanagement und -verwaltung
  • Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Erfahrung im Verfassen von Texten
  • Eigeninitiative, Teamgeist und Engagement
  • Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse (v.a. Asyl- und Aufenthaltsrecht) von Vorteil, aber nicht notwendig

Rahmenbedingungen

  • Aufwandsentschädigung von 600€ pro Monat für Vollzeitpraktika
  • Teilzeitpraktika nach Absprache möglich
  • Mindestdauer von 6 Wochen (bis maximal 3 Monate bei freiwilligen Praktika, bei Pflichtpraktika gerne auch länger) 
  • Präsenzpraktikum im Herzen des schönen Stuttgarter Westens
  • Weiterbildungsmöglichkeiten, inklusive monatlichem rassismuskritischen Austausch
  • Einblicke in die Arbeitsweise und Abläufe einer NGO

Bewerbung

Interesse geweckt? Bewirb Dich jetzt mit Anschreiben, Lebenslauf und relevanten Zeugnissen unter info@fluechtlingsrat-bw.de mit dem Betreff ‚Praktikum (gewünschter Zeitraum)‘. Der Flüchtlingsrat behandelt alle Bewerbungen vertraulich und freut sich besonders über Bewerbungen von migrantisierten Menschen, People of Colour und Menschen mit Fluchtgeschichte.

Lass uns gemeinsam für eine menschlichere Flüchtlingspolitik aktiv werden – werde Teil unseres Teams!


Gesetzentwurf: Keine obligatorische Anschlussversicherung mehr für Menschen im AsylbLG-Grundleistungsbezug

Menschen in Aufenthaltsgestattung und Duldung, die während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts einen sozialversicherungspflichtigen Job finden und wieder verlieren, stecken momentan in einem Dilemma namens obligatorischer Anschlussversicherung. Für dieses Problem wird es demnächst eine Lösung geben.

Der oben genannte Personenkreis ist kraft Gesetzes (§ 188 Abs. 4 SGB V) Mitglied der obligatorischen Anschlussversicherung, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung endet. Die dafür anfallenden Beiträge werden aufgrund eines Rundschreibens des federführenden Ministeriums von den Asylbewerberleistungsbehörden aber nach wie vor nicht übernommen, obwohl sämtliche in Baden-Württemberg ergangenen Sozialgerichtsentscheidungen eine entsprechende Verpflichtung annehmen. Perspektivisch wird sich dieses vornehmlich in Baden-Württemberg auftretende Problem voraussichtlich erledigen.

Grund dafür ist eine bislang weitgehend unbemerkt gebliebene Regelung im sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz. Namensgebendes Hauptziel des Gesetzes ist es, neu einreisende vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine leistungsrechtlich dem AsylbLG statt wie bisher dem SGB II bzw. SGB XII zuzuweisen. In dem Gesetzesentwurf ist aber eben auch eine Regelung ‚versteckt‘, die das oben beschriebene Problem löst und einen Austritt aus der obligatorischen Anschlussversicherung ermöglicht. Durch eine Ergänzung von § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V soll erreicht werden, dass die während der ersten 36 Monate reduzierte Absicherung im Krankheitsfall nach § 4 AsylbLG ausreicht, um nicht in die obligatorische Anschlussversicherung zu fallen. Allerdings befreit die Regelung nicht von bis dahin aufgelaufenen Beitragsschulden. Insoweit enthält der Gesetzesentwurf aber eine deutliche Empfehlung an die Krankenkassen, von der Möglichkeit des Erlasses der Beitragsschulden Gebrauch zu machen. Wörtlich heißt es in der Entwurfsbegründung auf Seite 27:

„Für die aufgelaufenen Beitragsschulden in Folge der durch das Urteil begründeten freiwilligen Mitgliedschaften steht den Krankenkassen im Rahmen ihres Ermessens das Instrument des Erlasses von Beiträgen zur Verfügung. Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber mittels der Klarstellung in § 5 Absatz 8a Satz 2 eine missverständliche Formulierung ausräumt und zwischenzeitlich begründete Mitgliedschaften mit hiesiger Regelung kraft Gesetzes beendet werden, um den Rechtszustand vor dem Urteil wiederherzustellen, dürften regelhaft Billigkeitsgründe für einen Erlass der Beitragsschulden gegeben […] sein.“

Eine ausführliche Darstellung der Problematik und weitere Handlungsmöglichkeiten sind in dem Beitrag Mangel an Gerechtigkeit bei obligatorischer Anschlussversicherung für Menschen im AsylbLG zu finden.


Dringende Erklärung zur Situation in Aleppo (Syrien), Rojava sowie in Iran 

von Dilnaz Alhan und Julian Staiger (Mitglieder im Vorstand des Flüchtlingsrates)

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zeigt sich zutiefst alarmiert über die eskalierende menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage in Nord- und Ost­syrien (Rojava), in Aleppo sowie im Iran, insbesondere in den kurdischen Gebieten des Iran (Rojhilat). Vor allem ethnische und religiöse Minderheiten in Syrien sind erneut gezielten Angriffen durch dschihadistische Gruppen ausgesetzt.

Syrien: Gezielte Gewalt gegen Minderheiten

In mehreren Regionen Syriens nehmen Übergriffe durch dschihadistische Milizen weiter zu. Diese richten sich gezielt gegen Minderheiten wie Kurd*innen, Jesid*innen, Christ*innen, Alevit*innen und andere religiöse und ethnische Gemeinschaften. Berichtet wird von Entführungen, gezielten Tötungen, Zwangsvertreibungen sowie der Zerstörung religiöser und ziviler Infrastruktur.

In Rojava sind Zivilist*innen trotz bestehender Selbstverwaltungsstrukturen nicht ausreichend geschützt. Die letzten Tage gab es massive Angriffe auf eben diese Selbstverwaltungsstrukturen und Menschen, die in Royavaleben. Wiederholte Angriffe destabilisieren die Region und verschärfen die humanitäre Lage. Frauen, Kinder sowie politisch engagierte Personen und Angehörige von Minderheiten sind besonders gefährdet.

Auch in Aleppo bleibt die Situation für Minderheiten prekär. Viele Menschen leben in ständiger Angst vor Repression, Gewalt und erneuter Vertreibung. Eine sichere und freiwillige Rückkehr ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.

Iran: Repression 

Im Iran – insbesondere in den kurdischen Gebieten – setzt sich die systematische Verfolgung fort. Angehörige ethnischer Minderheiten, politische Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen sind willkürlichen Festnahmen, Folter und unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt. Die Anwendung der Todesstrafe, auch nach politischen Protesten, verstößt eklatant gegen internationale Menschenrechtsstandards.

Forderungen des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg

  1. Einen sofortigen und uneingeschränkten Abschiebestopp nach Syrien. Abschiebungen in ein Land, in dem weiterhin Massaker unter Beteiligung von Regierungstruppen stattfinden und die humanitäre Lage katastrophal ist, sind mit dem internationalen und europäischen Menschenrechtsverpflichtungen unvereinbar.
  2. Einen sofortigen Abschiebestopp in den Iran (vgl. Pressemitteilung „Schutz statt Abschiebung“ vom 16.1.26)
  3. Das Bundesamt muss bei den Asylanträgen, bei denen Bedrohung oder Verfolgung klar erkennbar sind, zeitnah entscheiden und Schutz zuerkennen. Das gilt für Menschenrechtsverteidiger*innen, queere Personen und Angehörige ethnischer und religiöser Gruppen. Bei Asylanträgen anderer Personengruppen sollte das Bundesamt abwarten und keine Asylanträge ablehnen, solange die Situation in Syrien so unsicher ist.
  4. Keine Widerrufsverfahren, solange Unterdrückung, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen anhalten.
  5. Keine politische Normalisierung oder diplomatische Aufwertung von Akteur*innen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
  6. Druck auf die aktuellen Machthaber Syriens, die Verbrechen unter der Assad-Diktatur und der Al Sharaa-Regierung unabhängig aufzuklären. Mindestanforderungen sind die Einrichtung unabhängiger Mechanismen zur Transitional Justice, Kooperation mit internationalen Untersuchungsstellen und der klare Ausschluss pauschaler Amnestien für schwere Völkerrechtsverbrechen.
  7. Eine Syrien-Politik, die sich nicht an kurzfristiger asylpolitischer Abschreckung, sondern an Menschenrechten, Schutz und langfristiger Stabilität orientiert.

Abschiebungen in diese Regionen sind unter den aktuellen Umständen nicht verantwortbar und stellen eine ernsthafte Gefährdung der Betroffenen dar. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg warnt eindringlich davor, die reale Bedrohungslage – insbesondere für Minderheiten – zu verharmlosen oder politisch zu relativieren.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg steht solidarisch an der Seite der Betroffenen und fordert wirksamen Schutz statt Abschiebungen.


Enttäuschender Start in den Landtagswahlkampf

Weder die baden-württembergische CDU noch die Grünen haben das Fairness-Abkommen unterzeichnet, welches der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für den anstehenden Landtagswahlkampf vorgeschlagen hat. Der gemeinnützige Verein zeigt sich enttäuscht angesichts der mangelnden Haltung der beiden aktuellen Regierungsparteien. Mit der Unterzeichnung des Abkommens hätten diese ein klares Zeichen gegen Hass und Hetze setzen können.  

Anfang Dezember hatte der Flüchtlingsrat die baden-württembergischen Parteispitzen von CDU, Grünen, SPD, FDP, der Linken und BSW dazu eingeladen, bis Ende des Jahres 2025 ein Fairness-Abkommen zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Abkommens sollte die Selbstverpflichtung einhergehen, in Zeiten des Wahlkampfes hinsichtlich der Themen Flucht und Migration inhaltlich fair zu bleiben und keinen Wahlkampf auf Kosten von Menschen mit Migrationsgeschichte zu betreiben.

Die Parteispitzen von SPD und der Linken haben das Abkommen noch Ende 2025 unterzeichnet und haben somit einen aktiven Beitrag geleistet, um ein Instrument für einen fairen Wahlkampf zu etablieren. Das ist aus der Perspektive des Flüchtlingsrats ein ermutigendes Zeichen.

FDP, BSW, CDU und Bündnis 90/die Grünen allerdings tragen die Initiative des Flüchtlingsrats für einen fairen Wahlkampf nicht mit. Dass sich ausgerechnet die beiden Noch-Regierungsparteien gegen eine Unterzeichnung des Fairness-Abkommens entschieden haben, ist aus der Perspektive des gemeinnützigen Vereins besonders enttäuschend. „Wir bedauern sehr, dass weder die CDU noch die Grünen diese Gelegenheit genutzt haben, um ein deutliches Zeichen für einen fairen Wahlkampf bei den Themen Flucht und Migration zu setzen“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich nach wie vor um eine sachliche migrationspolitische Debatte bemühen, in der Hass und Hetze keinen Platz finden.“

Die Nicht-Unterzeichnung des Abkommens durch eine Mehrheit der angefragten Parteien stimmt den Flüchtlingsrat generell besorgt mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Lage: „Inzwischen scheint es als politisches Risiko zu gelten, sich für eine faktenbasierte migrationspolitische Debatte einzusetzen. Das zeigt: Rechte Kräfte haben ganze Arbeit geleistet“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.


Online-Veranstaltung: Aktiv werden gegen rechte Strategien

Rechtsextremismus und menschenfeindliche Ideologien begegnen uns in vielen gesellschaftlichen Bereichen – ob im Alltag, im Netz oder in politischen Debatten. Doch wie können wir ihnen wirksam entgegentreten? Dies erläutert Joachim Glaubitz am 4. Februar 2026 im Workshop Aus der Analyse zur Aktion – Aktiv werden gegen rechte Strategien, mit Haltung, Wissen und Visionen.

Innerhalb des Workshops werden Argumentationsstrategien vorgestellt. Ziel ist es, Sicherheit im Umgang mit rechten Parolen zu gewinnen und eigene Handlungsspielräume klarer zu sehen.
Dabei werden drei Ebenen in den Blick genommen:

  • Verstehen: rechte Strategien und ihre Wirkmechanismen durchschauen
  • Wissen: Fakten und Informationen gezielt einsetzen
  • Gestalten: positive Narrative platzieren, die Mut machen und Orientierung geben

Referent: Joachim Glaubitz (arbeitet im Themenfeld Rechtsextremismus im Kompetenzzentrum Soziale Arbeit & Sozialpolitik der Caritas-Dienste in der Flüchtlingsarbeit)

Die Veranstaltung findet am 4. Februar 2026 von 18.30 – 20.30 Uhr auf Zoom statt. Nach der Anmeldung erhalten Sie keine sofortige Bestätigung. Die Zugangsdaten für Zoom erhalten Sie spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Es können maximal 25 Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Bei mehr als 25 Anmeldungen gibt es eine Warteliste. Bitte geben Sie Bescheid, wenn Sie doch nicht teilnehmen können, damit andere Personen nachrücken können.

Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.


Online-Beratung für Eltern auf Ukrainisch

Die Elternstiftung Baden-Württemberg bietet regelmäßig kostenlose Sprechstunden für Eltern an. Das Angebot richtet sich an Eltern, die neu in Baden-Württemberg sind und sich in ihrer Muttersprache über die Themen Kita, Schule und Berufswahl informieren möchten. In den Online-Beratungen mit Übersetzung haben sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Am 7. Juli 2026 findet von 17 bis 19 Uhr die nächste Sprechstunde mit ukrainischer Übersetzung statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Einwahldaten für die Online-Sprechstunde finden sich in der Übersicht aller Termine, die auch auf Englisch, Türkisch, Arabisch und Farsi angeboten werden. Interessierte, die keine dieser Sprachen sprechen, können sich an info@elternstiftung.de wenden.


Фонд батьків Баден-Вюртемберга регулярно пропонує безкоштовні консультації для батьків. Пропозиція спрямована на батьків, які нещодавно переїхали до Баден-Вюртемберга і бажають отримати інформацію про дитячі садки, школи та вибір професії своєю рідною мовою. Під час онлайн-консультацій з перекладом вони мають можливість задавати питання.

7 липня 2026 року з 17:00 до 19:00 відбудеться наступна консультація з перекладом українською мовою. Реєстрація не потрібна. Дані для підключення до онлайн-консультації можна знайти в огляді всіх термінів, які також доступні англійською, турецькою, арабською та фарсі. Зацікавлені особи, які не володіють жодною з цих мов, можуть звернутися за адресою info@elternstiftung.de.

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Online-Beratung für Eltern auf Türkisch

Die Elternstiftung Baden-Württemberg bietet regelmäßig kostenlose Sprechstunden für Eltern an. Das Angebot richtet sich an Eltern, die neu in Baden-Württemberg sind und sich in ihrer Muttersprache über die Themen Kita, Schule und Berufswahl informieren möchten. In den Online-Beratungen mit Übersetzung haben sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Am 16. Juni 2026 findet von 17 bis 19 Uhr die nächste Sprechstunde mit türkischer Übersetzung statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Einwahldaten für die Online-Sprechstunde finden sich in der Übersicht aller Termine, die auch auf Ukrainisch, Englisch, Arabisch und Farsi angeboten werden. Interessierte, die keine dieser Sprachen sprechen, können sich an info@elternstiftung.de wenden.


Baden-Württemberg Ebeveyn Vakfı, ebeveynlere düzenli olarak ücretsiz danışma saatleri sunmaktadır. Bu hizmet, Baden-Württemberg’e yeni taşınan ve ana dillerinde kreş, okul ve meslek seçimi konularında bilgi almak isteyen ebeveynlere yöneliktir. Çeviri hizmetinin de sunulduğu çevrimiçi danışma saatlerinde, ebeveynler sorularını sorma fırsatı bulurlar.

16 Haziran 2026 tarihinde saat 17:00 ile 19:00 arasında Türkçe çeviri ile bir sonraki danışma saati düzenlenecektir. Kayıt gerekmemektedir. Çevrimiçi danışma saatine giriş bilgileri, Ukrayna dili, İngilizce, Arapça ve Farsça dillerinde de sunulan tüm tarihlerin özetinde bulunabilir. Bu dillerden hiçbirini konuşmayan ilgililer, info@elternstiftung.de adresine başvurabilirler.

Translated with DeepL.com (free version)


Online-Beratung für Eltern auf Englisch

Die Elternstiftung Baden-Württemberg bietet regelmäßig kostenlose Sprechstunden für Eltern an. Das Angebot richtet sich an Eltern, die neu in Baden-Württemberg sind und sich in ihrer Muttersprache über die Themen Kita, Schule und Berufswahl informieren möchten. In den Online-Beratungen mit Übersetzung haben sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Am 5. Mai 2026 findet von 10 bis 12 Uhr die nächste Sprechstunde mit englischer Übersetzung statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Einwahldaten für die Online-Sprechstunde finden sich in der Übersicht aller Termine, die auch auf Ukrainisch, Türkisch, Arabisch und Farsi angeboten werden. Interessierte, die keine dieser Sprachen sprechen, können sich an info@elternstiftung.de wenden.


The Elternstiftung Baden-Württemberg offers regular free consultation hours for parents. The service is aimed at parents who are new to Baden-Württemberg and would like to find out about childcare, schools and career choices in their native language. The online consultations with translation give them the opportunity to ask questions.

The next consultation with English translation will take place on 5 May 2026 from 10 a.m. to 12 p.m. Registration is not required. The dial-in details for the online consultation can be found in the overview of all dates, which are also available in Ukrainian, Turkish, Arabic and Farsi. Anyone interested who does not speak any of these languages can contact info@elternstiftung.de.