Beiträge

Ausschreibung: Stellvertretende Geschäftsleitung (Vollzeit, befristet)

Der Flüchtlingsrat sucht ab dem 1. November 2025 eine stellvertretende Geschäftsleitung in Vollzeit (39 Stunden/Woche). Das Arbeitsverhältnis in Vertretung ist befristet bis zum 31. März 2027. Der Arbeitsort ist Stuttgart.

Wir suchen eine engagierte stellvertretende Geschäftsleitung. Zu den Leitungsaufgaben gehören vor allem das Projektmanagement, die Unterstützung bei der Vereinsarbeit (u.a. Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Vorstand) sowie die punktuelle Mitwirkung bei der Personalverantwortung und der Vernetzungs- und Pressearbeit. Ein weiterer Aufgabenbereich liegt in der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Beratung und Fortbildung. Diese finden in dem vom Land Baden-Württemberg geförderten Projekt „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ und dem von der Aktion Mensch geförderten Projekt „Perspektive durch Partizipation“ statt.

Wir wünschen uns Bewerbungen von Personen mit:

  • Erfahrung im Projektmanagement (Fördermittelakquise, Verfassen von Verwendungsnachweisen, etc.)
  • Erfahrung in der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Beratung oder guten Vorkenntnissen im Migrationsrecht
  • Interesse an den speziellen Bedarfen von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten (insbesondere Menschen mit Behinderungen und unbegleiteten Minderjährigen)
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Rassismus
  • Organisationsfähigkeit, einer strukturierten Arbeitsweise und einem hohen Maß an Belastbarkeit, Engagement und Eigeninitiative
  • Flexibilität für die Arbeit an Abenden und Wochenenden sowie Reisebereitschaft innerhalb Baden-Württembergs
  • sehr guten Kenntnissen der deutschen Sprache; Mehrsprachigkeit wird begrüßt

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit in dem engagierten und kollegialen Team einer angesehenen Menschenrechtsorganisation
  • Entlohnung in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD BUND), Einstufung in Entgeltgruppe 11
  • stellenbezogene Weiterbildungsmöglichkeiten
  • 31 Tage Jahresurlaub
  • ein Netzwerk haupt- und ehrenamtlich Engagierter

Vollständige Bewerbungen (Motivationsschreiben, Lebenslauf und eventuell Arbeitszeugnisse) bitte bis zum 17. September mit dem Betreff „Bewerbung Vor- und Nachname“ per E‑Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de senden. Die Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich am 29. September, 1. und 2. Oktober statt.

Erfahrungen in einer Leitungsfunktion sind nicht zwingend erforderlich. Wir möchten ausdrücklich Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte zu einer Bewerbung ermutigen.  


Mehrausgaben für die Kommunen: Rechtskreiswechsel Ukrainer*innen

In der Migrationsdebatte betont die Bundesregierung wiederholt die Notwendigkeit, die überlasteten Kommunen durch eine härtere Migrationspolitik zu entlasten. Das Vorhaben der Koalition, neuankommenden Ukrainer*innen Asylbewerberleistungen statt wie bisher Bürgergeld (SGBII/XII) auszuzahlen, hat zynischerweise den gegenteiligen Effekt: Die Kommunen müssen draufzahlen.

Die Aufnahmebedingungen für ukrainische Geflüchtete waren bislang im Vergleich für andere Geflüchtete mehr auf Integration und Teilhabe statt auf Ausgrenzung getrimmt. Beispielsweise erhielten Ukrainer*innen Auszahlungen von Leistungen nach SGB II/XII, was 122 € mehr im Monat als Leistungen nach AsylbLG (441 €) sind. An Ukrainer*innen, die seit dem 01.04.2025 erstmals einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten, sollen bald nur noch Leistungen nach AsylbLG ausgezahlt werden. Das Bundessozialministerium arbeitet derzeit an einer gesetzlichen Regelung dazu. Der bayrische Ministerpräsident erwägt sogar Leistungskürzungen für alle Ukrainer*innen.

Diese Maßnahme drückt Geflüchtete aus der Ukraine unter das Existenzminimum und schränkt ihre Teilhabe an der Gesellschaft, durch zum Beispiel schwierigere Arbeitsmarktintegration, ein. Außerdem widerspricht sich die Bundesregierung in folgendem Punkt: Die angekündigte Entlastung für Kommunen stellt sich als finanzielle Belastung heraus. Asylbewerberleistungen werden nämlich von den Kommunen gestemmt, das Bürgergeld wiederum mehrheitlich vom Bund. An den öffentlichen Ausgaben insgesamt ändert sich fast nichts, Kommunen müssen dafür zusätzlich zu den Asylbewerberleistungen noch Gesundheits- und Pflegekosten stemmen, da die Betroffenen nicht mehr gesetzlich krankrenversichert sein werden.



Online-Talk: Integrationsbegriff revisited!

Der „Kompetenz Kommunale Integrationsarbeit“-Online-Talk ist ein interaktives Dialogformat des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ). Unter dem Motto „Wissenschaft trifft Praxis“ kommen hier in regelmäßigen Abständen Expert*innen aus Wissenschaft und kommunaler Integrationsarbeit ins Gespräch, um aktuelle Studien und Forschungsergebnisse zu Themen wie Integration und Demokratie gemeinsam zu beleuchten und für die Praxis nutzbar zu machen.

In der Ausgabe des Online-Talks am 27. Oktober stellt Anja Bartel das Positionspapier des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zum Integrationsbegriff vor.

Weitere Informationen, den Link zur Teilnahme sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Universität Konstanz.


EuGH: Sichere Herkunftsstaaten müssen für alle sicher sein

Der Europäisch Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 1. August (Rs. C-758/24, C-759/24, Alace) bestimmt, dass sichere Herkunftsstaaten nur dann als sicher gelten dürfen, wenn alle Personengruppen in diesem Land sicher sind. Geklagt hatten zwei Staatsangehörige der Volksrepublik Bangladesch, nachdem ihr Antrag auf internationalen Schutz als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war.

„[…] Art. 37 der Richtlinie 2013/32 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie [ist] dahin auszulegen[…], dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, einen Drittstaat als sicheren Herkunftsstaat zu bestimmen, der für bestimmte Personengruppen die in Anhang I der Richtlinie genannten materiellen Voraussetzungen für eine solche Bestimmung nicht erfüllt.“

(Absatz 109 des Urteils Rs. C-758/24, C-759/24, Alace)


Online-Fachtagung: Psychische Gesundheit in der Arbeit mit geflüchteten Menschen in Unterkünften

Die psychische Gesundheit von geflüchteten Menschen in Unterkünften ist ein zentrales Thema, das in der Praxis oft mit großen Herausforderungen verbunden ist. Traumatische Erfahrungen, rechtliche Unsicherheiten und strukturelle Barrieren erschweren den Zugang zu angemessener Unterstützung. Gleichzeitig sind Fachkräfte gefordert, mit begrenzten Ressourcen und komplexen Bedarfen umzugehen.

Das Team der Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen (DeBUG) lädt hierzu zur bundesweiten Fachtagung zum Thema psychische Gesundheit in der Unterbringung geflüchteter Menschen ein. Im Laufe der Veranstaltung wird Expertise aus der Wissenschaft, der Praxis und der Betroffenenperspektive geteilt und gesammelt um am Schluss möglichst einprägsame Impulse für die Arbeit mitzunehmen. Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Unterkünften, Trägervertretungen, psychosoziale Dienste, Ehrenamtliche sowie Akteur:innen aus Politik und Verwaltung, die im Themenfeld Schutz von geflüchteten Menschen tätig sind. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie online.


Online-Arbeitskreis: Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten in Geflüchtetenunterkünften

Um in den Unterkünften von Geflüchteten den Gewaltschutz weiter zu garantieren, benötigt es die Entwicklung von einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten. Dabei kann z.B. das Austauschen von best-practices im Rahmen eines Online-Arbeitskreises hilfreich sein.

Die Caritas Karlsruhe bietet hierfür eine Plattform. Folgende inhaltliche Punkte werden im Zoom-Arbeitskreis gemeinsam diskutiert:

  • Die Forderungen zu internen Strukturen und externen Kooperationen aus den ,,Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften‘‘
  • Umsetzung des Themas in veröffentlichten Gewaltschutzkonzepten
  • Austausch über Erfahrungen aus der Praxis
  • Gegenseitige Unterstützung bei der Erarbeitung des Themas im Gewaltschutzkonzept

Die Veranstaltung richtet sich primär an Hauptamtliche. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Caritas Karlsruhe.


VG Düsseldorf: §24 AufenthG nach Aufenthalt in Drittstaat doch möglich

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 18. Juni 2025 (24 K 7223/24) entschieden, dass Vertriebene aus der Ukraine nach Aufenthalt und Schutz in einem Drittstaat Anspruch auf Schutz in Deutschland nach §24 AufenthG haben.

Das VG begründet dies folgendermaßen (Vgl. S.9):

„Unschädlich ist auch, dass die Kläger ab Januar 2023 über ein Jahr in der Republik Moldau verbrachten und dort auch einen Schutzstatus erhielten.

Zunächst ist festzustellen, dass ein Wegfall der Vertriebeneneigenschaft bei längerem Aufenthalt bzw. Schutzgewährung in einem Drittstaat weder in der Richtlinie noch im Durchführungsbeschluss noch nach deutschem Recht geregelt ist.

Der Begriff der Vertreibung ist auch nicht dahingehend auszulegen, dass die Länge des Aufenthalts als auch eine eventuelle Schutzgewährung in einem Drittstaat eine Vertreibung ausschließen.“


Stuttgart: Solidarität statt Abschottung – für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik

Das Umsonst & Draußen ist das größte nichtkommerzielle Musik-Polit-Kultur-Festival in Stuttgart. Dieses Jahr legt es den inhaltlichen Schwerpunkt auf konkrete Utopien einer solidarischen Gesellschaft. Neben dem Musikprogramm finden zu diesem Thema zahlreiche Workshops statt.

In diesem Rahmen bietet der Flüchtlingsrat BW einen Workshop zum Thema „Solidarität statt Abschottung“ an.

In diesem Workshop sollen aktuelle migrationspolitische Entwicklungen kritisch eingeordnet werden. Dabei werden häufig auftauchende Fake News dekonstruiert und Argumente für eine humanitäre Flüchtlingspolitik geschärft. Wir möchten uns gegenseitig ermutigen und bestärken, uns weiterhin für eine solidarische und diverse Gesellschaft einzusetzen. Optimismus und Utopien trotz aller Rückschläge und Widerstände setzen Hoffnung und Energie für einen Kampf für eine gerechtere Welt voraus. Daher soll der Workshop mit einer kleinen Übung, inspiriert durch das Konzept des nachhaltigen Aktivismus, abgeschlossen werden.

Referentin: Meike Olszak

Am Sonntag wird der Flüchtlingsrat außerdem mit einem Info-Stand vertreten sein.

Weitere Informationen zum Festival und zu den anderen Workshops finden Sie auf der Webseite vom U&D.

Ort: Festplatz an der Krehlstraße in Stuttgart-Vaihingen


Mosbach: Frauen auf der Flucht

Rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssen ihre Herkunftsländer aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Was sind frauenspezifische Fluchtursachen und wie kann man diese asylrechtlich geltend machen? Wie ist die Lage von Frauen in Afghanistan?

Zur Beantwortung dieser Fragen lädt die Diakonie Neckar-Odenwald zu einem kostenfreiem Infoabend in Mosbach ein. Inhaltliche Beiträge leisten Meike Olszak (Flüchtlingsrat BW) und Atefa Zafari, die bis zur Machtergreifung der Taliban als Staatsanwältin für Menschenrechte in Kabul arbeitete. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Diakonie.

Ort: Dienststelle Mosbach, Neckarelzer Straße 1, 74821 Mosbach


Mannheim: Rechtliche Unterstützung für Inhaftierte in der Abschiebehaft

Werden Personen in Abschiebehaft genommen, dann ist die Not der Betroffenen meist groß. Viele fragen sich, warum sie überhaupt inhaftiert sind und ob das rechtlich richtig ist. Es macht Sinn, Inhaftierungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Bei der gerichtlichen Überprüfung brauchen die Betroffenen Hilfe. Hast du Lust, dich rechtlich in das Themengebiet einzuarbeiten und Betroffene in der Abschiebehaft Pforzheim als sogenannte Person des Vertrauens zu unterstützen?

Es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Die Fortbildung richtet sich an alle Interessierte, die sich vorstellen können, als Personen des Vertrauens tätig zu werden. Die Personen des Vertrauens in Baden-Württemberg sind untereinander vernetzt und unterstützen sich. Möchtest du mehr Informationen zu der Tätigkeit als Person des Vertrauens, dann schreib an info@fluechtlingsrat-bw.de oder info@probono-mannheim.de.

Referent: Frank Gockel (Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.)

Ort: Universität Mannheim (genaue Adresse erhaltet ihr zeitnah zur Veranstaltung)

Uhrzeiten: Freitag: 18:00 – 20:00 Uhr, Samstag: 10:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr, Sonntag: 10:00 – 13:00 Uhr

Die Fortbildung ist begrenzt auf 18 Personen. Es wird eine Warteliste geben. Für Übernachtungsmöglichkeiten wird eine Bettenbörse organisiert.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit Pro Bono Mannheim und Heidelberg statt. Sie wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ veranstaltet, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.