Beiträge

Überstellungen nach Italien wieder ausgesetzt

Italien hatte 2022 mit der Begründung von kapazitären Grenzen die Aufnahme von Dublin-Überstellungen eingestellt. Mit dem Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen  Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12.06.2026 sollten entsprechende Überstellungsverfahren jedoch wieder aufgenommen werden.

Seitdem haben die deutschen Behörden entsprechend Wiederaufnahmeersuchen an Italien gerichtet. Wie eine Anfrage bei FragdenStaat allerdings ergeben hat, wurden mögliche Überstellungen ab dem 20.08. nach internen Gesprächen auf Ministeriumsebene wieder ausgesetzt. 


Forschungsbericht: Was die Kinder- und Jugendhilfe von jungen Geflüchteten lernen kann

Wie erleben junge Geflüchtete das Ankommen, den Hilfeverlauf und den Übergang in die Eigenständigkeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe? An welchen Stellen können junge Geflüchtete eigene Entscheidungen treffen? Woran werden sie beteiligt und wie gestalten sie mit? Und was können Fachkräfte und Organisationen aus ihren Erfahrungen lernen? Diesen und ähnlichen Fragen widmet sich die Abschlusspublikation der Servicestelle junge Geflüchtete:

„Selbstständigkeit ermöglichen, Beteiligung leben. Was die Kinder- und Jugendhilfe von jungen Geflüchteten lernen kann. Ein Forschungsbericht mit Praxishinweisen für Fachkräfte.“

Der Bericht basiert in besonderer Weise auf den Erfahrungen und Perspektiven der jungen Menschen, die während des Projektzeitraums kontinuierlich begleitet wurden. In wiederkehrenden Gesprächen haben sie Einblicke in ihre Lebenssituationen gegeben und ihre Wahrnehmungen, Wünsche und Einschätzungen geteilt. Ihre Beiträge bilden die zentrale Grundlage der Veröffentlichung und machen sichtbar, wie Selbstständigkeit und Beteiligung aus Sicht junger Geflüchteter ermöglicht, ausgehandelt oder auch begrenzt werden. Aus den Ergebnissen leitet die Publikation konkrete Hinweise für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ab.

Dem Bericht ist zudem ein Plakat zu den Beteiligungsrechten junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe beigelegt. Das Plakat soll junge Menschen über Ihre eignen Rechte informieren und kann beispielsweise in Einrichtungen, Teamsitzungen oder Fortbildungen eingesetzt werden.

Der Forschungsbericht kann kostenfrei als Print-Version über die Homepage der Servicestelle junge Geflüchtetes bestellt werden, darin ist standardmäßig ein Plakat enthalten. Sie können Plakate gerne auch separat oder in einer größeren Stückzahl bestellen. 

Zur digitalen Ausgabe des Forschungsberichts kommen Sie hier.


Online-Fachtag: Die GEAS-Reform, geflüchtete Familien und Kinder

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Asylverfahren in Europa grundlegend verändert. Die neuen Regelungen betreffen nahezu alle Bereiche des Ankommens und der Teilhabe geflüchteter Menschen – vom Zugang zum Asylverfahren über Unterbringung und Versorgung bis hin zu Bildung und besonderen Schutzbedarfen.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Beratung und Begleitung geflüchteter Menschen? Welche Veränderungen kommen insbesondere auf Familien, Kinder und andere besonders schutzbedürftige Personen zu? Und wie können Fachkräfte und Ehrenamtliche die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in ihrer täglichen Arbeit einordnen?

Gemeinsam mit Andrea Kothen, Referentin in den Bereichen Frauen und Soziales bei Pro Asyl, Charlotte Föcking, juristische Referentin bei Equal Rights Beyond Borders e.V., Anna Frölich, Fachanwältin für Migrationsrecht, und Hannah Sommer wirft die Veranstaltung einen praxisnahen Blick auf einige der wichtigsten Änderungen der GEAS-Reform und deren Auswirkungen für Familien und Kinder.

Der Fachtag findet am Donnerstag, den 17. September 2026, von 9:00 – 15:30 Uhr statt und wird vom Bayerischen Flüchtlingsrat organisiert. Er richtet sich an Fachkräfte und interessierte Ehrenamtliche aus den Bereichen Migrations- und Flüchtlingsarbeit, Frauenberatung, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialberatung, Bildungs- und Schuleinrichtungen, Integrationsarbeit und zivilgesellschaftliche Initiativen.

Die Kosten für die Teilnahme liegen bei 30 Euro. Der ermäßigte Preis liegt bei 15 Euro nach Selbsteinschätzung.

Anmeldung unter: frauen@fluechtlingsrat-bayern.de


SG Stuttgart: Kein Leistungsausschluss für Dublin-Fälle

Das Sozialgericht (SG) Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 23.07.2026 (S 9 AY 2055/ 26) geurteilt, dass der vollständige Leistungsausschluss nach §1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AsylbLG für vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung im Dublin-Verfahren europarechtswidrig ist:

„[Zudem] ist die angewandte Vorschrift europarechtswidrig, was sich aus der Entscheidung des EuGH zur Vorgängerregelung des §1a Abs.7 AsylbLG, die lediglich eine Leistungsabsenkung vorsah […] folgerichtig ergibt.“


Bundesweiter Gedenktag für die Toten in Abschiebungshaft

Am 30. August wird bundesweit der Toten in Abschiebungshaft gedacht. Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg nimmt diesen Tag zum Anlass, an Menschen zu erinnern, die in deutscher Haft gestorben sind, und ein Ende der Abschiebungshaft zu fordern.Abschiebungshaft ist keine abstrakte verwaltungsrechtliche Maßnahme, sondern ein Freiheitsentzug, der Menschenleben kostet“, so Anja Bartel vom FRBW.

Der bundesweite Gedenktag wurde 2002 von PRO ASYL ins Leben gerufen und erinnert an mehrere Menschen, die an diesem Datum in verschiedenen Jahren in Zusammenhang mit Abschiebung und Abschiebungshaft starben – darunter Kemal Altun, der sich 1983 nach 13 Monaten Auslieferungshaft aus dem Fenster des Westberliner Verwaltungsgerichts stürzte, sowie drei weitere Todesfälle in den Jahren 1994, 1999 und 2000.

Auch in Baden-Württemberg starb im letzten Jahr ein inhaftierter Mensch in der Abschiebungshaft. Anfang November 2025 nahm sich ein Mann in der Einrichtung in Pforzheim das Leben. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hatte bereits damals auf die katastrophalen Bedingungen für psychisch erkrankte Inhaftierte hingewiesen und einen migrationspolitischen Kurswechsel gefordert. Bis heute ist offen, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem Todesfall in der Abschiebungshaft zieht.

Stattdessen plant die baden-württembergische Landesregierung im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) den Bau einer weiteren Hafteinrichtung am Stuttgarter Flughafen. Tatsächlich ist das Bundesland dafür verpflichtet, 15 Plätze für sog. Asylgrenzverfahren einzurichten, die unter haftähnlichen Bedingungen durchgeführt werden. Aus der Perspektive des Flüchtlingsrats ist es allerdings skandalös, dass die Landesregierung diese Verpflichtung als Vorwand nutzt, eine zweite Abschiebungshaft im Bundesland einzurichten: „Die Behörden sind jetzt schon nicht in der Lage, in Pforzheim eine angemessene psychologische und medizinische Versorgung sicherzustellen. In einer neuen Einrichtung drohen dieselben strukturellen Probleme mit gravierenden Folgen für die Betroffenen“, so Lara Böllhoff vom FRBW.

Grundsätzlich fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine Abschaffung der Abschiebungshaft.: „Es ist und bleibt falsch, Menschen ausschließlich aufgrund ihrer Herkunft einzusperren“, so Anja Bartel vom FRBW.


VG Sigmaringen: Ausbildungsduldung für Anerkannte

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) hat in seinem Urteil vom 23.07.2026 (8 K 2362/26) entschieden, dass vorbereitende Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, die über einen Zeitraum von drei Monaten hinausgehen, keine Sperrwirkung für eine Ausbildungsduldung entfalten.

„Zum „hinreichenden zeitlichen Zusammenhang“ einer konkreten Maßnahme zur Vorbereitung der Aufenthaltsbeendigung i.S.d. § 60c Abs. 2 Nr. 5 Buchst. d) AufenthG (hier: unbeantwortetes Rückübernahmeersuchen für einen Begünstigten internationalen Schutzes gegenüber Griechenland) mit derAufenthaltsbeendigung selbst.“

(amtlicher Leitsatz)


Online-Workshop: Die Toolbox „Unbegleitete Minderjährige & Asyl“ kennenlernen

Die Toolbox „Unbegleitete Minderjährige & Asyl“ unterstützt Vormund*innen und rechtliche Vertreter*innen sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Beratungsstellen bei der Begleitung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren. Sie bündelt praxisnahes Fachwissen zur GEAS-Reform ab Juni 2026 sowie mehrsprachige Materialien für eine verständliche und zielgerichtete Anhörungsvorbereitung beim BAMF.

Am 01.09.2026 findet von 13:00 bis 14:00 Uhr online via Zoom ein Workshop statt, der einen kompakten Einblick in die Toolbox und ihre Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bietet. Vorgestellt werden das Praxishandbuch, die mehrsprachige Broschüre für Jugendliche sowie die Infoposter. Zudem wird aufgezeigt, wie sich die Materialien wirkungsvoll in Beratung, Vormundschaft und Jugendhilfe einsetzen lassen.

Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Zoom-Link:
https://us06web.zoom.us/j/88532296695?pwd=sIVdjvA8Wfma7MAe3uLlkh0RjVZ5k2.1

Weitere Informationen zum Workshop gibt es auf der Homepage des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt e.V.

Die Toolbox kann ab Anfang September 2026 kostenfrei vorbestellt werden und wird ab Anfang Oktober kostenfrei versendet.
Die Toolbox Unbegleitete Minderjährige & Asyl wurde vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. und Flüchtlingsrat Thüringen e.V. im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ entwickelt.


Flyer Vorstellungsworkshop Toolbox


Land übernimmt endlich die Kosten der obligatorischen Anschlussversicherung

Lange wurde darauf gewartet: Mit Erlass vom 04.08.2026 hat das Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg (JuM)  überraschend seine eigenen Vorgaben geändert und übernimmt nun endlich die Kosten der obligatorischen Anschlussversicherung (OAV) (§ 188 Abs. 4 SGB V) für Menschen im AsylbLG-Grundleistungsbezug.

Die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung soll verhindern, dass Menschen ohne Krankenversicherungsschutz dastehen. Menschen, die arbeiten und ihre Beschäftigung wieder verlieren, werden entsprechend automatisch weiter durch die gesetzliche Krankenkasse versichert. Das ist an sich gut, aber für Menschen im AsylbLG-Bezug bedeutet das immense Summen, die sie kaum stemmen können.

Nach der bisherigen Rechtsauffassung des JuM mussten die Kosten nämlich von den Betroffenen selbst getragen werden, da die Übernahme der Versicherungsbeiträge nicht über das AsylbLG erstattungsfähig sei. Nach baden-württembergischer Auffassung handelte es sich hierbei um eine zu regelnde Gesetzeslücke beim Bundesgesetzgeber. Im Ergebnis bedeutete das, dass Menschen aus ihren monatlich 455 Euro-AsylbLG-Leistungen (für alleinstehende Personen) ungefähr 250€ Krankenversicherungsbeitrag zahlen sollten. Kaum zu bewältigen; viele verschuldeten sich entsprechend.

Betroffene klagten gegen die Nichtübernahme der monatlichen Beiträge und bundesweit fielen die Urteile in ihrem Sinne aus (bspw. S 3 AY 61/25 ER, S 12 AY 706/25 ER). Auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied, dass die OAV-Beitragskosten unter „sonstige Leistungen“ nach §6 AsylbLG fallen, die übernommen werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind.  

Nun hat das JuM nachgezogen und seine Auffassung an die zahlreichen Entscheidungen der Sozialgerichte und Praxis anderer Ministerien wie der in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfahlen angepasst. Die laufenden Beiträge, die durch die OAV anfallen und die aufgelaufenen Beitragsschulden können auf Grundlage des §6 Abs.1 AsylblG übernommen werden. Das gilt auch dann, wenn die Übernahme von Beiträgen davor bereits abgelehnt wurde.

Damit hat das JuM nun endlich umgesetzt, was von zivilgesellschaftlichen Organisationen seit Jahren gefordert und in diversen Urteilen bestätigt wurde. Viele Menschen in Baden-Württemberg werden endlich entlastet und nicht mehr dafür bestraft, dass sie gearbeitet und ihren Job dann wieder verloren haben.



VGH BW: Recht ukrainischer Geflüchteter Mitgliedstaat zu wählen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in seinem Urteil vom 03.07.2026 (11 S 1284/26) entschieden, dass ukrainische Staatsangehörige das Recht haben den EU-Mitgliedstaat frei zu wählen, der vorübergehenden Schutz nach der Massenzustrom-Richtlinie gewähren soll, auch wenn sie zuvor in einem anderen Mitgliedstaat einen entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten hatten, der wieder erloschen ist.

„Auf Basis dieser Beschlusslage ist die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union […], wonach der Betreffende frei in der Wahl des schutzgewährenden Mitgliedstaats ist[…]. Es dürfte vielmehr weiterhin maßgeblich darauf ankommen, dass der vorübergehende Schutz nicht gleichzeitig in mehreren Mitgliedstaaten gewährt wird.“


Karlsruhe: Landesweites Vernetzungstreffen für Unterstützer*innen junger Geflüchteter

Austausch, Wissen und praktische Unterstützung

Die Arbeit mit jungen Geflüchteten ist vielfältig und bringt immer wieder neue Herausforderungen mit sich. Rechtliche Veränderungen, Fragen rund um das Asyl- und Aufenthaltsrecht, die Auswirkungen von Fluchterfahrungen oder ganz praktische Fragen wie die Passbeschaffung stellen Haupt- und Ehrenamtliche in ihrer Arbeit immer wieder vor neue Aufgaben.

Gleichzeitig gibt es zahlreiche Erfahrungen, Kompetenzen und Lösungsansätze, von denen wir gegenseitig profitieren können.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt deshalb gemeinsam mit dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht und dem Caritasverband Karlsruhe e.V.: zu einem baden-württembergweiten Vernetzungstreffen für haupt- und ehrenamtliche Unterstützer*innen junger Geflüchteter ein.

Das Treffen bietet Raum für Information, Austausch, Vernetzung und praktische Unterstützung. Neben einem Impuls zum aktuellen Stand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gibt es zwei praxisorientierte Workshops.

Wir wollen nicht nur auf bestehende Herausforderungen schauen, sondern auch darauf, was sich positiv verändert hat, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und wo Unterstützer*innen konkrete Hilfe finden können.

Es gibt vegetarisches Mittagessen, die Teilnahme ist kostenfrei.

Was bedeutet die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) für junge Geflüchtete und diejenigen, die sie begleiten und unterstützen? Der Impuls gibt einen Überblick über den aktuellen Stand und richtet den Blick insbesondere auf die praktischen Auswirkungen. Dabei soll es nicht nur um bestehende Herausforderungen gehen, sondern auch um positive Entwicklungen.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der begrenzten Kapazität des Raumes die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Die Anmeldung wird geschlossen, sobald diese Zahl erreicht ist. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Das Vernetzungstreffen findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation 2.0“ gefördert durch Aktion Mensch e.V. und in Kooperation mit dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BUMF) und dem Caritasverband Karlsruhe e.V. statt.