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Kundgebung in Stuttgart: Nie wieder ist jetzt!

Gestern, am 29. Januar 2025, hat die CDU einen Entschließungsantrag mit rassistischen und menschenunwürdigen Inhalten kalkuliert mit Zustimmung der AfD durchgebracht. Seit 1945 haben somit Demokrat*innen mit Faschist*innen und Feinden der Demokratie gestimmt. Das können wir so nicht stehen lassen. Morgen wird die CDU einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen, der ebenfalls verherrende Folgen für die Rechte schutzsuchender Menschen in Deutschland mit sich bringen würde!

Gemeinsam mit der Grünen Jugend BW und weiteren Bündnispartner*innen positiert sich der Flüchtlingsrat daher ganz klar: Die Brandmauer muss stehen bleiben!

Daher kämpfen wir nun noch lauter gegen Hass und Hetze und rufen dazu auf, unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt!“ heute Abend auf die Stuttgarter Straßen zu gehen!

Wann? 18:30 Uhr
Wo? Stuttgarter Schlossplatz

Jetzt erst recht: Wir sind laut! Wir wollen kein Deutschland der geschlossenen Grenzen! Seid dabei!


Die CDU unter Merz gefährdet Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

PRO ASYL übt scharfe Kritik am vorgelegten Asyl- und Migrationspaket der Union, über das bereits diese Woche im Bundestag abgestimmt werden soll. Neben klar rechtswidrigen Forderungen nehmen CDU/CSU auf ihrem Anti-Asyl-Kurs auch die Stimmen der AfD in Kauf, woran die einst proklamierte Brandmauer nun zu scheitern vermag.

Das Vorhaben der CDU/CSU beinhaltet Anträge zu ihrem Fünf-Punkte-Plan von letzter Woche sowie zu einem „Sicherheitsplan“. Ebenso stehen zwei Gesetzesentwürfe über Zurückweisungen und über ein „Zustromsbegrenzungsgesetz“ von September 2024 im Raum. Grundlegende völker-, menschen- und europarechtliche Standards werden hierbei ignoriert, so PRO ASYL. Zu den Forderungen zählen unbefristete Grenzkontrollen und ein Einreisestopp für Menschen ohne Papiere. Dabei will sich die Union unter dem Vorwand einer „Notlage“ über geltendes europäisches Recht hinwegsetzen. Alarmiert ist PRO ASYL auch angesichts der geplanten Inhaftierungen aller ausreisepflichtigen Personen. Diese würden tausende in Deutschland lebende Menschen treffen. Zudem möchte die CDU/CSU trotz der anhaltenden Krisensituation nach Syrien und Afghanistan abschieben. Auch die geplante Abschaffung von Familienzusammenführungen für subsidiär Schutzberechtigte stellt einen deutlichen Verstoß gegen Menschenrechte dar. Im Widerspruch zur rechtsstaatlichen Gewaltenteilung sieht PRO ASYL außerdem das Vorhaben, der Bundespolizei die Befugnis zu übertragen, selbstständig Haftanträge zu beantragen.

PRO ASYL ruft dazu auf, Haltung gegen diese anti-demokratischen und rechtswidrigen Forderungen einzunehmen und appelliert dabei insbesondere an alle demokratischen Parteien, die Pläne der Union zu verhindern.



Schwäbisch Hall: Klimastreik

Der Zusammenhang zwischen Klimawandel und Flucht wird immer stärker. Weltweit nimmt der Anteil an Menschen zu, deren Lebensgrundlage aufgrund des Klimawandels entfällt. Sei es durch den steigenden Meeresspiegel, Desertifikation, Naturkatastrophen und dadurch entstehende Kämpfe um Nahrungsmittel. Bis 2050 könnten bis zu 143 Millionen Menschen zu „Klimaflüchtlingen“ werden.

Gehen wir auf die Straße und fordern Maßnahmen gegen den Klimawandel!

Ort: Dietrich-Bonhoeffer-Platz Schwäbisch Hall

Bild mit streikenden Menschen.
Klimastreik! Dietrich-Bonhoeffer-Pkatz SHA
14.2. 16 Uhr
Auf die Straße vor der Wahl!
Logos der unterzeichnende Organisationen

Flüchtlingspolitische Positionen der Parteien zur Bundestagswahl 2025

Irgendwie ahnt man schon welche Partei wie zu bestimmten migrations- und flüchtlingspolitischen Themen steht, aber die Parteiprogramme durchforsten tun wahrscheinlich die wenigsten von uns. Zu den Themen (Auslagerung von) Asylverfahren, Integration und Arbeit, Sozialleistungen für Schutzsuchende, Familiennachzug und Aufnahmeprogramme sowie Abschiebung und Ausreise finden sich Hinweise in den Parteiprogrammen bzw. deren Entwürfen.

Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen hat in seiner Handreichung die Positionen von der Alternative für Deutschland (AfD), Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Christlich Demokratische Union/Christlich-Soziale Union (CDU/CSU), Die Linke, Freie Demokratische Partei (FDP) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aufgelistet.



Tabelle: Für welche Aufenthaltstitel braucht es eine Lebensunterhaltsicherung?

Es gibt unglaublich viele Aufenthaltstitel, von denen etliche nichts direkt mit den Bereichen Flucht und Asyl zu tun haben. Trotzdem kommen immer wieder Fragen unter Geflüchteten auf, mit welchen Aufenthaltserlaubnissen/Visa nach Deutschland eingereist werden kann. Oder ob zusätzlich zu einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis noch eine andere möglich ist.

Die Übersicht der GGUA ist sehr hilfreich, um zu prüfen für welche Aufenthaltstitel der Lebensunterhalt gesichert sein soll und welche Ausnahmen es gibt.



Übersicht zur Bezahlkarte in den Bundesländern

Wie wird die Bezahlkarte eigentlich in den Bundesländern umgesetzt? Die Bezahlkarte als „Bürokratiemonster“ ist Ländersache und so gibt es einen Flickenteppich bei der Handhabung. Viele Bundesländer haben inzwischen Erlasse herausgegeben, um die Umsetzung zu regeln.

Die Tabelle der GGUA soll die bislang zugänglichen Informationen übersichtlich darzustellen.



2873 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2024

2873 Menschen wurden 2024 aus Baden-Württemberg abgeschoben. Die Zahl stieg im Vergleich zu 2023 deutlich (um 774 Personen). Erstmals seit der Machtergreifung der Taliban wurden Menschen nach Afghanistan abgeschoben (5). Zudem wurden Abschiebungen in den Irak extrem vorangetrieben: 126 (2023: 29). In den Iran wurden keine Menschen abgeschoben (2023: 2).

Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist erneut Nordmazedonien mit jeweils 458 abgeschobenen Personen (2023: 311). Auf Platz zwei folgt Georgien (281) – das seit Ende 2023 als sog. sicheres Herkunftsland gilt (2023: 118). Das dritthäufigste Zielland ist Gambia mit 154 Personen (2023: 301).

Nicht alle Menschen wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Einige wurden in Länder abgeschoben, die sich für ihre Aufnahme bereit erklärt haben (z.B. Überstellungen von Dublin-Fällen oder Personen mit Schutzstatus in anderen europäischen Ländern). Dies wird am Beispiel Syrien deutlich: 112 Syrer*innen wurden abgeschoben, aber keine einzige Abschiebung erfolgte nach Syrien.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan131
Ägypten1
Albanien65
Algerien150
Armenien2
Äthiopien2
Bosnien-Herzegowina43
Brasilien4
Bulgarien13
China29
Elfenbeinküste2
Eritrea7
Estland2
Frankreich4
Gambia163
Georgien283
Ghana8
Griechenland6
Großbritannien2
Guinea12
Indien51
Irak147
Iran5
Italien12
Jordanien3
Kamerun29
Kap Verde3
Kasachstan1
Kenia1
Kolumbien3
Kosovo141
Kroatien7
Kuba1
Kuwait1
Lettland1
Libanon5
Litauen7
Mali2
Marokko59
Moldawien8
Mongolei1
Montenegro16
Nigeria100
Nordmazedonien459
Österreich3
Pakistan36
Paraguay1
Polen25
Portugal2
Rumänien46
Russische Föderation37
Schweiz1
Senegal3
Serbien117
Sierra Leone1
Slowakische Republik5
Slowenien2
Somalia17
Spanien5
Sri Lanka29
Syrien112
Thailand1
Togo22
Tschechische Republik2
Tunesien50
Türkei323
Ukraine3
Unbekannt21
Ungarn6
USA4
Venezuela1
Vietnam5
Weißrussland1
Gesamtergebnis2873

ZiellandAbschiebungen
Afghanistan5
Albanien65
Algerien108
Armenien2
Äthiopien2
Belgien20
Bosnien-Herzegowina43
Brasilien4
Bulgarien82
China21
Dänemark2
Estland2
Finnland2
Frankreich114
Gambia154
Georgien281
Ghana8
Griechenland30
Großbritannien2
Guinea3
Indien32
Irak126
Italien44
Jordanien4
Kamerun22
Kasachstan1
Kenia1
Kolumbien1
Kosovo141
Kroatien113
Lettland3
Litauen8
Mali1
Malta2
Marokko31
Moldawien8
Mongolei1
Montenegro16
Niederlande35
Nigeria78
Nordmazedonien458
Österreich124
Pakistan27
Paraguay1
Polen43
Portugal11
Rumänien60
Schweden16
Schweiz83
Senegal1
Serbien117
Sierra Leone1
Slowakische Republik5
Slowenien6
Somalia4
Spanien88
Sri Lanka11
Thailand1
Togo16
Tschechische Republik10
Tunesien32
Türkei124
Ungarn6
USA4
Venezuela1
Vietnam4
Gesamtergebnis2873

Biberach: Wie bekomme ich einen deutschen Pass?

Seit Juni 2024 gibt es neue Regeln zur Einbürgerung. Man kann den deutschen Pass jetzt schon nach fünf Jahren bekommen. Außerdem kann man die bisherige Staatsangehörigkeit behalten, wenn man einen deutschen Pass bekommt.

In der Fortbildung gibt es Antworten auf diese Fragen: Welche Voraussetzungen gibt es für den deutschen Pass? Wie läuft das Verfahren zur Einbürgerung ab? Was muss man beachten?

Die Fortbildung richtet sich an Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte. Die Fortbildung findet auf Deutsch statt, die Referentin bemüht sich um einfache Sprache. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Ort: uBUNTu, Waldseer Str. 12/1, 88400 Biberach

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Caritas Biberach-Saulgau statt. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Netzwerk für Demokratie und Courage sucht Teamer*innen

Das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) ist ein bundesweites Netzwerk, das junge Menschen ausbildet, um an Schulen und mit Jugendgruppen Projekttage zu den Themen Rassismus, Diskriminierung, Rechtsextremismus und Zivilcourage durchführen zu können. Die Teamer*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihr Engagement.

Beim NDC in Baden-Württemberg stehen am 3.-9. März sowie am 31. März bis 6. April und am 7.-13. April die nächsten Teamschulungen an. Die Teilnahme inklusive Unterkunft und Verpflegung ist kostenlos und Fahrtkosten werden erstattet.

Um an der Teamschulung teilnehmen zu können, müssen Interessierte zwischen 18 und circa 30 Jahren alt sein und möglichst fließend Deutsch sprechen können. Inhaltliches Vorwissen oder Erfahrungen mit Bildungsarbeit sind nicht nötig. Das NDC bemüht sich darum, insbesondere auch Menschen, die Diskriminierung bzw. gesellschaftliche Benachteiligung erfahren, einen sicheren Raum zu geben, und beantwortet gerne Fragen dazu.

Interessierte an der Teamschulung am 3.-9. März sollten sich bis Donnerstag, 30. Januar, auf der NDC-Homepage registrieren.



Arbeitshilfe: Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten

Immer wieder ist von geflüchteten Menschen mit besonderem Schutzbedarf/besonders schutzbedürftigen Geflüchteten die Rede. Doch welche Personen sind mit diesem Begriff eigentlich gemeint? Wie wird festgestellt, wer als besonders schutzbedürftig gilt? Welche Rechte ergeben sich daraus für die betroffenen Personen? Und wie können ehrenamtlich Engagierte unterstützen?

Um diese Fragen zu beantworten hat der Flüchtlingsrat eine Arbeitshilfe für ehrenamtlich Engagierte erstellet. Diese bezieht sich auf die Situation in Baden-Württemberg. Sie bietet einen ersten Überblick über die Situation von geflüchteten Menschen mit einem besonderen Schutzbedarf. Neben allgemeinen Informationen zu schutzbedürftigen Personen enthält die Arbeitshilfe Informationen zu Personengruppen, auf die sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg im Projekt „Perspektive durch Partizipation“ besonders fokussiert.

Dies sind die folgenden:

  • Geflüchtete Menschen mit Behinderungen
  • Betroffene von Folter, Vergewaltigung und Gewalt
  • Unbegleitete Minderjährige
  • LSBTI*-Geflüchtete

Die Arbeitshilfe wurde im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ erstellt, gefördert durch die Aktion Mensch.