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Weil am Rhein: Dreiländerdemonstration

Mit der am 12. Juni 2026 in Kraft tretenden Reform des Europäischen Migrations- und Asylpakts (GEAS) wird das Asylrecht auf jeder Ebene für geflüchtete Menschen fundamental angegriffen. Die EU-Länder – inklusive der Schweiz – verfolgen eine Abschottungspolitik, durch die Menschen entrechtet und in die Irregularität gedrängt werden. Das individuelle Asylrecht wird durch Verordnungen ausgehebelt und Geflüchtete werden an den EU-Außengrenzen in Haftlagern über Monate festgehalten. Auch im Inneren der Länder werden immer mehr Haftgründe für Geflüchtete geschaffen. 


Gruppen aus dem Dreiländereck rufen zu einer Protestaktion an den Grenzen der Schweiz, Frankreichs und Deutschlands auf. Demonstriert wird am 18. April 2026 für eine solidarische Gesellschaft, für das Recht auf Freizügigkeit und gegen die Gewalt an den Grenzen!

TREFFPUNKTE:


  • Für Menschen aus der Schweiz: 12:30 Uhr, Basel Badischer Bahnhof 
  • Für Menschen aus Deutschland und Frankreich 13:00 Uhr, Europaplatz, Nähe Bahnhof Weil am Rhein

  • Gemeinsame Demonstration mit Schlusskundgebung im Rheinpark (D)


Avec la réforme du pacte européen sur la migration et l’asile (GEAS) qui entrera en vigueur le 12 juin 2026, le droit d’asile des réfugiés est fondamentalement remis en cause à tous les niveaux. Les pays de l’UE, y compris la Suisse, mènent une politique de fermeture des frontières qui prive les personnes de leurs droits et les pousse vers l’irrégularité. Le droit d’asile individuel est vidé de sa substance par des règlements et les réfugiés sont détenus pendant des mois dans des camps aux frontières extérieures de l’UE. À l’intérieur des pays également, de plus en plus de motifs de détention sont créés pour les réfugiés.

Des groupes de la région des trois frontières appellent à une action de protestation aux frontières de la Suisse, de la France et de l’Allemagne. Le 18 avril 2026, nous descendrons ensemble dans la rue pour une société solidaire, pour le droit à la libre circulation et contre la violence aux frontières !

POINTS DE RENDEZ-VOUS :


  • Pour la Suisse : 12h30, gare Bâle Badischer Bahnhof
  • Pour l’Allemagne et la France : 13h00, Europaplatz, près de la gare de Weil am Rhein
 (D) 
  • Manifestation commune avec rassemblement final au Rheinpark (Allemagne)


Freiburg: Erzählcafé zur diskriminierenden Bezahlkarte

Was ist die Bezahlkarte? Von der Bezahlkarte sind alle Personen betroffen, die die minimalen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Mit der Bezahlkarte laufen die finanziellen Angelegenheiten nicht mehr über eine Bank, sondern direkt über die Behörden. Diese übernehmen die Tätigkeiten der Bank. So kann die Behörde über den monatlichen Barbetrag, erlaubte Lastschriften, Online-Einkäufe sowie Überweisungen bestimmen. Auch darüber, welche Geschäfte mit der Karte blockiert werden und in welchem Gebiet die Karte gültig ist. Ein Einblick in den Kontenverlauf ist für die Behörden jederzeit möglich. Das private Girokonto der betroffenen Personen wird, mit Ausnahmen, hinfällig, da sämtliche finanzielle Transaktionen über die Bezahlkarte laufen.

Wie erleben Betroffene diese intensiven Eingriffe in ihre finanzielle Selbstbestimmung? Wie wird ihr alltägliches Leben eingeschränkt? Darüber berichten betroffene Menschen beim Erzählcafé am 6. März 2026 ab 18:30 Uhr im Haus des Engagements (Rehlingstr. 9, Freiburg). Dies ist eine Veranstaltung in der Reihe „Die Ausgrenzung vor unserem Auge“, unterstützt von Aktion Bleiberecht Freiburg, Bezahlkarte STOPPEN und ANDA e. V.

Wie ist die Situation in Freiburg? Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald führte die Bezahlkarte im Rahmen eines Pilotprojekts ein. Die Stadt Freiburg wurde vom Land Baden-Württemberg nach einer Protesthaltung zweimal angewiesen, die Bezahlkarte im Stadtgebiet durchzusetzen. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurden rund 950 Personen zur Nutzung der Bezahlkarte verpflichtet. In Freiburg sind es rund 200 Personen. Auch in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in FR werden aktuell an rund 350 Personen Karten ausgegeben. Ab Juli 2026 sollen auch ukrainische Geflüchtete die Bezahlkarte erhalten.

Zu Ort und Austausch: Es wird ein laute französische Übersetzung sowie eine englische Flüsterübersetzung geben. Der Veranstaltungsraum ist über eine Rampe (Steigung 10%, 110 cm breit) im Innenhof erreichbar. Die Eingangstüren sind 110 cm und 93 cm breit. Eine berollbare all-gender Toilette mit Schiebetür steht zur Verfügung. Ebenso akustische Verstärkungsmöglichkeiten.


Qu’est-ce que la carte de paiement ? La carte de paiement concerne toutes les personnes qui perçoivent les prestations minimales prévues par la loi sur les prestations aux demandeurs d’asile.

Avec la carte de paiement, les opérations financières ne passent plus par une banque, mais directement par les autorités. Celles-ci prennent en charge les activités de la banque. Les autorités peuvent ainsi déterminer le montant mensuel en espèces, les prélèvements autorisés, les achats en ligne et les virements. Elles peuvent également décider des transactions qui seront bloquées avec la carte et de la zone dans laquelle la carte est valable. Les autorités peuvent consulter à tout moment l’historique du compte. Le compte courant privé des personnes concernées devient caduc, à quelques exceptions près, car toutes les transactions financières sont effectuées via la carte de paiement. 

Comment les personnes concernées vivent-elles ces interventions intensives dans leur autonomie financière ? Comment leur vie quotidienne est-elle restreinte ? Les personnes concernées en parleront lors du café-rencontre du 6 mars 2026 à partir de 18h30 à la Maison de l’engagement (Rehlingstr. 9, Fribourg).

Quelle est la situation à Fribourg ? Le district de Brisgau-Haute Forêt-Noire a introduit la carte de paiement dans le cadre d’un projet pilote. Après avoir manifesté son opposition, la ville de Fribourg a reçu deux fois l’ordre du Land de Bade-Wurtemberg d’imposer la carte de paiement dans la zone urbaine. Dans le district de Brisgau-Haute Forêt-Noire, environ 950 personnes ont été obligées d’utiliser la carte de paiement. À Fribourg, ce chiffre est d’environ 200 personnes. Dans le centre d’accueil régional de Fribourg, environ 350 personnes se voient actuellement remettre une carte. À partir de juillet 2026, les réfugiés ukrainiens devraient également recevoir la carte de paiement.

À propos du lieu et de l’échange : une traduction française à voix haute ainsi qu’une traduction chuchotée en anglais seront assurées. La salle de réunion est accessible par une rampe (pente de 10 %, largeur 110 cm) dans la cour intérieure. Les portes d’entrée mesurent 110 cm et 93 cm de large. Des toilettes accessibles aux personnes en fauteuil roulant avec porte coulissante sont disponibles. Des dispositifs d’amplification acoustique sont également disponibles.


What is the payment card? The payment card affects all persons who receive the minimum benefits under the Asylum Seekers Benefits Act.

With the payment card, financial matters are no longer handled by a bank, but directly by the authorities. The authorities take over the activities of the bank. This allows the authorities to determine the monthly cash amount, permitted direct debits, online purchases, and transfers. They can also decide which transactions are blocked with the card and in which area the card is valid. The authorities can view the account history at any time. With a few exceptions, the private checking accounts of the individuals concerned become obsolete, as all financial transactions are carried out via the payment card.

How do those affected experience these intense interventions in their financial self-determination? How is their everyday life restricted? People affected will report on this at the storytelling café on March 6, 2026, starting at 6:30 p.m. at the Haus des Engagements (Rehlinstr. 9, Freiburg).

What is the situation in Freiburg? The district of Breisgau-Hochschwarzwald introduced the payment card as part of a pilot project. After protests, the city of Freiburg was instructed twice by the state of Baden-Württemberg to enforce the payment card in the city area. In the district of Breisgau-Hochschwarzwald, around 950 people were required to use the payment card. In Freiburg, the number is around 200. Cards are also currently being issued to around 350 people at the state reception center in Freiburg. From July 2026, Ukrainian refugees will also receive the payment card.

About the venue and the discussion: There will be a loud French translation and a whispered English translation. The event room is accessible via a ramp (10% incline, 110 cm wide) in the courtyard. The entrance doors are 110 cm and 93 cm wide. A wheelchair-accessible, all-gender toilet with a sliding door is available. Acoustic amplification is also available.


Freiburg: Frauen*, Migration und Unsichtbarkeit

Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung sind oft von strukturellen Ausschlussmechanismen betroffen und in gesellschaftlichen Debatten unsichtbar.

Die Veranstaltung Frauen*, Migration und Unsichtbarkeit verbindet persönliche Erfahrungen mit politischer und wissenschaftlicher Einordnung und soll zur Sichtbarkeit von Frauen* mit Flucht- und Migrationsserfahrung und ihrer Lebensrealitäten beitragen. Sie findet am Dienstag, den 10. März 2026 um 14 Uhr im Huji Maja in Freiburg statt (Friedrichstraße 58, 79098 Freiburg).

Verschiedene Frauen* eröffnen die Veranstaltung mit einer persönlichen Erzählrunde – über ihre Erfahrungen mit gesellschaftlicher Teilhabe und Ausgrenzung, über Herausforderungen beim Spracherwerb sowie zu ihrer Perspektive auf niedrigschwellige Unterstützungsangebote. Im Anschluss folgt ein Impuls von Sozialwissenschaftlerin Nausikaa Schirilla, der die strukturellen Rahmenbedingungen und Ausschlussmechanismen einordnet. Danach berichten Vertreterinnen aus der Praxis über Herausforderungen und Potenziale niedrigschwelliger Angebote – aus den Projekten My Turn und Frauen* im Südwind. Die Veranstaltung endet mit einem Beitrag des Migrantinnenbeirats Freiburg.


Online-Veranstaltung: Solidarität gegen das EU-Grenzregime in der Sahara

Am Donnerstag, den 26. Februar 2026, findet von 18.00 bis 19.30 Uhr die zweite Veranstaltung der Reihe „Fluchtmigration & Europäische Asylpolitik: Externalisierung, Routen und Realitäten“ statt. Zu Gast ist Leonie Jantzer vom Alarme Phone Sahara.

Die Grenzen, die die europäischen Staaten gegen Migrant*innen und Flüchtende hochziehen, verlaufen längst weit außerhalb der EU-Außengrenzen, u.a. durch viele Länder auf dem afrikanischen Kontinent. Das repressive Grenzregime schafft lebensgefährliche Bedingungen und lässt Menschen auf den Reisewegen durch die Sahel-Sahara-Raum sterben. Das Alarme Phone Sahara wirkt der brutalen Externalisierung des EU-Grenzregimes im Sahel-Sahara-Raum mit solidarischen Interventionen, vor allem Rettungs- und praktischer Hilfe, entgegen. Ein wichtiger Teil der Arbeit ist heute die Unterstützung von Opfern von Pushbacks in der Wüste aus Algerien, Libyen und Niger sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Menschenrechtsverletzungen. In dem Vortrag werden sowohl politische Entwicklungen hinsichtlich der Pushbacks aus den Maghreb-Staaten als auch Erfahrungen von Migrant*innen, die von dort abgeschoben wurden, aufgegriffen.

Im Anschluss an den Vortrag von Leonie Jantzer gibt es Raum für Fragen, gemeinsame Einordnung und Diskussion.

Die Veranstaltung findet via Zoom statt und ist kostenlos. Die Zugangsdaten für den Zoomraum werden vor der Veranstaltung verschickt, dafür ist eine Anmeldung notwendig.


Online-Fortbildung: Einführung in die GEAS-Reform

Ab dem 12. Juni 2026 kommt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Anwendung. Bis dahin müssen alle Mitgliedstaaten, auch Deutschland, die neuen Rechtsakte umsetzen. Die Reform ist die größte Asylrechtsverschärfung seit 1993 – mit erheblichen Folgen für die Rechte Schutzsuchender.

Die Online-Fortbildung am 25. März 2026 von 17 bis 19 Uhr bietet eine kompakte Einführung in das GEAS, ordnet die Reform politisch und rechtlich ein und stellt die neuen Rechtsakte sowie den Umsetzungsprozess in Deutschland vor.

Referentin: Wiebke Judith, Rechtspolitische Sprecherin Pro Asyl

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Sie ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Sie benötigen einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Bitte melden Sie sich bis zum 23. März 2026 über das untenstehende Formular an.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenfreien Online-Fortbildungen stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


BAMF-Zulassungsstopp für Integrationskurse

Sogenannte Sprach- und Integrationskurse sollen Geflüchtete auf das Leben in Deutschland vorbereiten. Je nach Aufenthaltsstatus haben Geflüchtete einen Anspruch auf eine Teilnahme, viele nehmen aber auch freiwillig an solchen Kursen teil. Laut einem Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Anträge von Personen, die den Integrationskurs freiwillig machen wollen und finanzielle Unterstützung beantragen, nicht mehr zugelassen. Während Geflüchteten immer wieder vorgeworfen wird, sie würden sich nicht integrieren (wollen), wird ihnen die gesellschaftliche Teilhabe nun von staatlicher Seite verwehrt.

Bereits im November letzten Jahres berichteten die Träger von Integrationskursen, darunter vor allem Volkshochschulen, dass das BAMF offenbar keine Anträge für Integrationskurse mehr bearbeite. Es handelt sich dabei um Anträge von Personen, die keinen Anspruch auf eine Teilnahme haben, aber freiwillig teilnehmen möchten. Einen Anspruch haben u.a. Menschen, die im Asylverfahren einen Schutzstatus bekommen haben (Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz) oder im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind (siehe § 44 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)).

Auf Nachfrage Seitens der Träger antworteten die Behörden, man solle „von weiteren Nachfragen absehen und noch etwas Geduld aufbringen“ (Frankfurter Rundschau, Februar 2026). Es schien vorerst, als handle es sich um einen kurzfristigen Bearbeitungsstopp. Inzwischen ist ein Trägerrundschreiben inkl. Anlage vom BAMF veröffentlicht worden, in dem darüber informiert wird, dass „im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG erteilt werden können. Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten ihre Gültigkeit. Es ist möglich, dass die Träger anfragende Personen, die keine Zulassung erhalten können, als Selbstzahlende in die Kurse aufnehmen.“

Der Zulassungsstopp soll für das gesamte Haushaltsjahr 2026 gelten. Begründet wird die Entscheidung mit „finanziellen Herausforderungen der vergangenen Jahre, in denen mehrere überplanmäßige Ausgaben beantragt werden mussten“, offenbar würde die Entscheidung des BAMF „eine dauerhaft tragfähige Finanzierung des Integrationskursangebots sicher[]stellen“. Der Sprecher des BAMF verkündete hingegen, dass für 2026 ca. eine Milliarde Euro Haushaltsgelder für die Finanzierung der Integrationskurse zur Verfügung ständen, eine vergleichbare Summe wie im vergangenen Jahr. Mitte des Jahres 2025 war die Finanzierung für Integrationskurse von der Bundesregierung erst aufgestockt worden, nachdem die Ampel-Regierung diese Ausgaben im November 2024 halbiert hatte. Gelder aus dem Bundeshaushalt stehen also eigentlich zur Verfügung. Als weitere Gründe für die Entscheidung des BAMF werden reduzierte Migrationszahlen und die Senkung von „Fehlanreize[n]“ genannt.

Dieser Zulassungsstopp wirkt sich auch auf Menschen aus, die einen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Da die vom Bundesamt vorgegebene Mindestanzahl an Teilnehmer*innen nicht erfüllt ist, starten geplante Kurse verspätet oder fallen komplett aus, denn: mehr als die Hälfte der Teilnehmenden war bisher freiwillig dort. Dies bedeutet auch erhebliche finanzielle Schäden für Träger und Deutschlehrkräfte.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert diesen Zulassungsstopp scharf. Gesellschaftliche Teilhabe funktioniert nicht ohne Sprache. Dass Geflüchtete bei den geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als Selbstzahlende teilnehmen dürfen, ist zynisch und ein Armutszeugnis für den Sozialstaat. Es ist heuchlerisch, von Geflüchteten gesellschaftliche Teilhabe zu fordern und gleichzeitig die Zulassung zu Integrationskursen zu verweigern.

Auch andere Fachleute warnen vor dem negativen Effekt für die Gesellschaft: Wer kein Deutsch lerne, finde oft keinen Job und sei auf staatliche Leistungen angewiesen. Auf lange Sicht bedeute dies höhere Kosten für den Staat, da u.a. weniger Einnahmen durch Steuern und Abgaben von weniger Beschäftigten mit geringeren Löhnen bevorständen. Durch den erschwerten Zugang zu Integrationskursen werde die gesellschaftliche Teilhabe beschränkt sowie Arbeits- und Fachkräften der (zukünftige) Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt. Daher sei der Zulassungsstopp sowohl integrationspolitisch katastrophal als auch ökonomisch fatal.

Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) hält den Zulassungsstopp zudem für rechtlich nicht haltbar:

  • Der Zulassungsstopp verletze das Diskriminierungsverbot für Unionsbürger*innen aus Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 24 Absatz 1 der Unionsbürger*innen-Richtlinie (RL 2004/38/EG). Demnach müssen Unionsbürger*innen gleichbehandelt werden wie die eigenen Staatsangehörigen, was nun nicht mehr der Fall ist. Denn neu einreisende deutsche Staatsangehörige, die als Spätaussiedler*innen anerkannt sind, haben gemäß § 9 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) einen Anspruch auf kostenlosen Integrationskurs. Neu einreisende Unionsbürger*innen können hingegen nun keinen (kostenlosen) Integrationskurs mehr machen, sofern sie nicht über das Jobcenter dazu verpflichtet werden. Dies dürfte eine unzulässige Diskriminierung sein.
  • Die Entscheidung des BAMF widerspreche ab Inkrafttreten der GEAS-Reform im Juni dem Artikel 18 der neuen EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2024/1346), wenn Asylsuchende keinen (kostenlosen) Zugang mehr zum Integrationskurs haben. Denn demnach hat Deutschland dafür zu „sorgen“ bzw. es zu „erleichtern“, dass Asylsuchende einen Zugang zu Sprachkursen bekommen. Kosten dürfen nur verlangt werden, wenn die Person ausreichende Mittel hat. Die Richtlinie wird somit nicht korrekt umgesetzt werden, Asylsuchende können sich unmittelbar auf EU-Recht berufen.

Außerdem liefert Claudius Voigt eine Einordnung, wie ausgeschlossene Personengruppen möglicherweise doch einen finanzierten Integrationskurs besuchen können. Für Personen im Leistungsbezug nach SGB II oder AsylbLG besteht oft eine anderweitige Zugangsmöglichkeit über Jobcenter oder Sozialämter bzw. die Bezirksregierung. Auf kommunaler Ebene sollten hier Gespräche gesucht werden, damit der Jobcenter oder das Sozialamt die Zulassung bzw. Verpflichtung im konstruktiven Sinne nutzen, um den Weg in den Integrationskurs zu ermöglichen. Für Personen, die keine Leistungen beziehen, ist dieser Weg jedoch versperrt. Es könnte aber die Ausländerbehörde helfen, indem diese die Teilnahme verpflichtet und somit eine Berechtigung zum Integrationskurs herstellt. Ausführlich erläutert werden diese alternativen Wege auf der Homepage der GGUA.

Trotz dieser Umgehungsmöglichkeiten muss der Zulassungsstopp so schnell wie möglich aufgelöst werden, damit geflüchteten Menschen zeitnah nach Ankunft eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland ermöglicht wird. Außerdem müssen wichtige Trägerstrukturen erhalten bleiben – und die finanziellen Mittel für all dies wurden im Haushalt für 2026 eigentlich schon eingeplant. Finanzielle Argumente greifen folglich nicht. Dies scheint eine rein politische Entscheidung zu sein, die Zeichen der aktuellen, immer menschenfeindlicheren Migrationspolitik ist. Aber: Ein Integrationskurs darf nicht an Bleiberechtsperspektiven geknüpft sein und muss allen Menschen eine gesellschaftliche Teilhabe erleichtern!   



Policy Paper: Die Menschenrechtslage im Iran und die deutsche Asylpraxis

Massenfestnahmen, Folter, sexualisierte Gewalt, immer mehr Hinrichtungen. Obwohl die Repression in der Islamischen Republik Iran im Jahr 2025 und Anfang 2026 massiv zugenommen hat, nimmt die Quote der Verfolgten, die in Deutschland Schutz bekommen, massiv ab. Dreiviertel der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inhaltlich geprüften Asylanträge wurden 2025 trotz eindeutiger Menschenrechtsverletzungen abgelehnt.

Diesen Widerspruch benennt PRO ASYL im veröffentlichten Policy Paper Die Menschenrechtslage im Iran und die deutsche Asylpraxis, analysiert problematische Argumentationsmuster des BAMF und fordert Konsequenzen: Schutz statt Abschiebung, faktenbezogene Entscheidungen im BAMF und die Anerkennung struktureller Verfolgung.



Tübingen: Fortbildung zu syrischen Geflüchteten nach dem Sturz des Assad-Regimes

Der politsche Umbruch in Syrien wirft viele Fragen auf – besonders für hier lebende syrische
Geflüchtete sowie für Menschen, die sie begleiten und unterstützen. Dieser Infoabend schafft einen groben Überblick über die aktuelle asyl- und aufenthaltsrechliche Situation syrischer
Schutzsuchender in Deutschland. Eine Einzelfallberatung wird vor Ort nicht möglich sein.

Die Veranstaltung wird organisiert vom AK Asyl Südstadt in Tübingen. Als Referentin ist Meike Olszak, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, vor Ort. Die Fortbildung richtet sich an syrische Geflüchtete, ehrenamtliche Begleiter*innen und alle Interessierten.

Wann? Donnerstag, 5. März 2026, 18 Uhr

Wo? Katholische Kirche St. Michael (Hechinger Str. 45, 72072 Tübingen)

Themen des Abends:

  • Auswirkungen auf Asyl- und Aufenthaltsverfahren
  • Widerrufsprüfungen und Schutzstatus
  • Handlungsmöglichkeiten und Beratungsangebote
  • Zeit für Fragen und Austausch

Die Teilnahme ist kostenfrei, herzliche Einladung!


Online-Workshop: Grenzkontrollen mit KI

Die europäische Migrationspolitik setzt alles auf Abschottung und gefährdet damit das Leben von Menschen, die zur Flucht gezwungen sind. Um erzwungene Migration in die EU zu verhindern, setzt die EU neben Stacheldraht und ominösen Deals mit Drittstaaten zunehmend auch auf digitale Technologien und Künstliche Intelligenz (KI). Ob autonome Drohnen, biometrische Identifizierung oder KI-unterstütze Visavergabe – das Instrumentarium an verwendeten Technologien ist groß, der Zweck gesetzt: Abschottung, Ausgrenzung und Ausweisung.

AlgorithmWatch hat sich in den letzten drei Jahren in zahlreichen Recherchen mit KI-Nutzung und KI-Forschung an Europas Grenzen beschäftigt und für Transparenz und Verantwortung bei politischen Entscheider*innen geworben.

In diesem Workshop am 4. März 2026 um 17 Uhr geht es um die aktuellen Tendenzen und Zukunftsszenarien in der Grenzkontrolle mithilfe von KI und es werden folgende Fragen thematisiert:

  • Welche Technologien werden wofür eingesetzt?
  • Welche Schutzmechanismen gibt es, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen?
  • Was muss auf politischer Ebene geschehen, um den Einsatz dieser Technologien menschenrechtskonform zu gestalten?

Der Workshop dauert eine Stunde, findet online über Zoom statt und wird in deutscher Lautsprache durchgeführt. Nach der Anmeldung wird der Link zum Zoom-Raum per E-Mail zugesendet.


Online-Veranstaltung: sprachreduzierte Interventionen in der Traumatherapie

Am 24. März 2026 von 18.00 bis 19.30 Uhr findet die 2. Informationsveranstaltung im Rahmen des Qualitätszirkels Migration, Flucht und seelische Gesundheit statt. Dieser entsteht aktuell in Zusammenarbeit von Plus e.V. und dem ZI Mannheim und soll Möglichkeiten zur Vernetzung, Austausch und gegenseitiger Fortbildung im Themenbereich Migration und Flucht geben.

Die Veranstaltung beschäftigt sich mit der Frage, wie psychiatrische und psychotherapeutische Hilfe bei sprachlichen und kulturellen Barrieren gelingen kann. Dazu wird es einen Impulsvortrag zum Thema Wenn die Worte fehlenSprachreduziertes therapeutisches Arbeiten mit Geflüchteten geben, anschließend besteht die Möglichkeit sich über Fälle auszutauschen und sich über die Angebote in der Region zu informieren.

Die Online-Veranstaltung findet über Zoom statt und richtet sich an alle ärztlichen und psychotherapeutischen Kollegen und Kolleginnen, die Patient*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte behandeln. Gerne auch noch im Ausbildungsstadium.

Um Anmeldung per E-Mail bis zum 17.03.2026 wird gebeten: team@plus-rheinneckar.de
Geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie gerne einen Fall vorstellen wollen.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Dann wenden Sie sich an:

  • Kristin Pelzer, Psychologische Psychotherapeutin und Leiterin des Bereichs PLUS for Refugees: leitung.refugees@plus-rheinneckar.de
  • Sophie Kalweit de Arbulu, Psychologische Psychotherapeutin und Beauftragte für interkulturelle Öffnung, ZI Mannheim: Sophie.Kalweit@zi-mannheim.de