Beiträge

Enttäuschung nach dem Koalitionsvertrag

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zeigt sich enttäuscht vom neuen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg. Statt den Kurs hin zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik im Bundesland einzuschlagen, ist im migrationspolitischen Kapitel vor allem von Abschiebungen zu lesen.

Migration „ordnen, steuern und begrenzen“, heißt es direkt in der Einleitung des Kapitels 7 „Justiz und Migration“ des neuen Koalitionsvertrags für Baden-Württemberg. Das gibt den Ton an für eine Migrationspolitik, die den Fokus neben der Fachkräfteeinwanderung vor allem auf Abschreckung, Abschottung und Abschiebung richten soll.

So bekennt sich die neue Landesregierung z.B. zur Notwendigkeit der aktuellen Kontrollen an den deutschen Grenzen, möchte nur noch Asylsuchende mit Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilen und außerdem die „Rückkehrberatung“ intensivieren. Darüber hinaus soll es zusätzliche Mittel geben für den Sonderstab mit dem rassistischen Titel „gefährliche Ausländer“, die Abschiebungshaft in Pforzheim soll weiter ausgebaut und eine zusätzliche Abschiebungshaft am Stuttgarter Flughafen eingerichtet werden. „Es ist schockierend, welche Hebel die neue Landesregierung in Bewegung setzen möchte, um Menschen aus Baden-Württemberg zu entfernen. Abschiebungshaft ist bereits jetzt häufig rechtswidrig, extrem teuer und es bleibt einfach grundfalsch, Menschen einzusperren, nur weil sie durch migrationsrechtliche Raster fallen“, kommentiert Lara Böllhoff vom Flüchtlingsrat.

Nur wenige positive Maßnahmen haben es in dieses Kapitel des Koalitionsvertrags geschafft: Kleine Trostpflaster sind die Versprechen, endlich 20 bis 35 Familienangehörige zu den im Rahmen des Sonderkontingents in Baden-Württemberg aufgenommenen Jesid*innen nachziehen zu lassen, ein gemeinsames Gewaltschutzkonzept für Landeserstaufnahmeeinrichtungen zu erarbeiten, den „Runden Tisch Abschiebungshaft“ fortzuführen sowie Versicherungsbeiträge im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung zu übernehmen.

Doch nicht nur mit Blick auf die angekündigten Maßnahmen lässt der Koalitionsvertrag aus der Perspektive des Flüchtlingsrats zu wünschen übrig. Zum Teil schürt er außerdem faktenferne Vorurteile gegenüber geflüchteten Menschen und bedient sich dabei einer Sprache, die die Spuren der sich zunehmend brutalisierenden öffentlichen Debatte über Flucht und Migration der letzten Monate aufweist. So folgt beispielsweise dem grundsätzlich wünschenswerten Bekenntnis zum Grundrecht auf Asyl und den Menschenrechten die Ansage: „Wir unterscheiden klar zwischen Asyl und Zuwanderung. Die Zuwanderung von Fachkräften […] fördern wir, während wir die Migration in die Sozialsysteme verhindern […].“ „Es traurig, dass die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag das Narrativ schürt, geflüchtete Menschen würden in die Sozialsysteme einwandern und damit üble Vorurteile gegenüber geflüchteten Menschen verbreitet – und das in einem Kontext, in dem es wichtiger denn je wäre, sich für eine offene, gleichberechtigte, rassismuskritische Gesellschaft einzusetzen“, kommentiert Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.


Leitfaden: Abschiebungen im Kontext Schule

Der baden-württembergische Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat eine aktualisierte Version des Leitfadens Abschiebungen im Kontext Schule. Rechtslage und individuelle Handlungsmöglichkeiten veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Informationen für Lehrkräfte.



Online-Vortrag: Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) und praktische Änderungen

Ab dem 12.06.2026 tritt mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) die umfassendste Reform des europäischen Asylrechts seit Jahrzehnten in Kraft. Die insgesamt 11 EU-Gesetzgebungsakte bringen tiefgreifende Veränderungen mit sich, die sich unmittelbar auf die Praxis auswirken.

Im Mittelpunkt des Vortrags mit RA.in Claire Deery stehen die konkreten praktischen Änderungen für die tägliche Arbeit sowie deren Auswirkungen auf Schutzsuchende. Dabei wird insbesondere beleuchtet, welche neuen Regelungen für besonders schutzbedürftige Personen gelten und wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Ziel ist es, einen kompakten, praxisnahen Überblick zu vermitteln und Orientierung im Umgang mit den neuen Anforderungen zu geben.

Der Vortrag richtet sich an Sozialarbeiter*innen, Ehrenamtliche, Multiplikator*innen, Interessierte und ist kostenlos.

Datum: 24. Juni 2026
Uhrzeit: 17:00 – 18:30 Uhr
Anmeldeschluss: 19. Juni 2026

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.


Online-Workshop: Grundlagenwissen und Sensibilisierung zu FGM/C

Plan International e.V. organisiert einen zweitägigen digitalen Workshop für Fachkräfte mit dem Thema „Grundlagenwissen und Sensibilisierung zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C)“.

Dieser findet am 09. Juni und 10. Juni 2026, jeweils von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (4 Stunden inklusive Pausen) statt.

Diese praxisorientierte Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Pädagogik, Medizin und Schulwesen sowie an weitere Interessierte und vermittelt fundiertes Wissen zum Thema FGM/C. Sie bereitet Sie darauf vor, professionell mit Risiko- und Gefährdungssituationen umzugehen. Der interaktive Workshop bietet Raum für Austausch und Reflexion und verbindet theoretische Grundlagen mit praxisnahen Fallbeispielen. Begleitende Lesematerialien werden zur Verfügung gestellt.

Themen:

  • Einführung in das Thema FGM/C
  • Kulturelle Hintergründe und soziale Dynamiken
  • Rechtliche Aspekte in Deutschland
  • Umgang mit Gefährdungssituationen, einschließlich Verpflichtungen und Handlungsspielräumen für Fachkräfte

Referentin: Edell Otieno-Okoth

Teilnahmegebühr: 65,00 € (inkl. 19 % Ust.), Zahlung per Rechnung.

Eine Anmeldung ist erforderlich, die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt. Anmeldeschluss ist am 30. Mai 2026.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.


Online-Infoabend: Berufliche Orientierung für Ukrainer*innen

Текст українською мовою

Die Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg lädt am 07. Mai 2026 von 18:00 bis 19:30 Uhr zu einem digitalen Informationsabend zur Beruflichen Orientierung für ukrainische Eltern und ihre Kinder ein. An diesem Abend soll es darum gehen, wie Eltern ihre Kinder auf dem Weg in den Beruf unterstützen können.

Viele junge Menschen in Deutschland entscheiden sich nach der Schule z.B. für eine berufliche Ausbildung, bei der praktische Erfahrungen im Unternehmen mit theoretischem Wissen aus der Berufsschule kombiniert werden. Die berufliche Ausbildung ist hoch anerkannt und führt in allen Branchen zu qualifizierten Berufsabschlüssen. Die Veranstaltung soll Sie darüber informieren, wie eine solche Ausbildung abläuft und welche weiteren Wege und Abschlüsse es gibt.

Zur Unterstützung wird eine Sprachmittlerin die Informationen in die ukrainische Sprache übersetzen.

Das Angebot ist kostenfrei und es ist keine Anmeldung notwendig.

Teilnahme über Zoom: https://us06web.zoom.us/j/82335769703


Plakate: Infos für Kinder in Gemeinschaftsunterkünften

Auch geflüchtete Kinder haben ein Recht auf Information und Selbstbestimmung. Deshalb sind mehrsprachige und kindgerecht gestalteten Plakate super, sodass sich Kinder in ihrer neuen Umgebung besser zurecht finden können. Die Plakate informieren über konkrete Freizeitangebote und Beratungsstellen vor Ort und enthalten einen QR-Code, der zu einer mehrsprachigen Internetseite mit Informationen zu Rechten, Gesundheit, Bildung, Erziehung, Freizeit und psychosozialer Hilfe führt.

Die Plakate können heruntergeladen und kostenlos bestellt werden. Die örtlichen Freizeit- und Beratungsangebote wie Vereine, Bibliotheken usw. können dann selbstständig eingetragen werden. Die Plakate wurden von Save the Children im Rahmen des Projekts „Mitmachen, dazugehören: Wege zur Teilhabe geflüchteter Kinder im Sozialraum“ erstellt.


Online-Seminar: Asylverfahrensberatung für Dublin- und Anerkannten-Fälle

Fälle von Schutzsuchenden, die sich im Dublin-Verfahren befinden oder denen bereits Schutz in einem anderen europäischen Staat zuerkannt wurde (sog. Anerkannte) gehören zu den komplexesten Konstellationen in der Asylverfahrensberatung. Sie stellen besondere Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Beratenden und erfordern fundiertes Wissen über Zuständigkeitsregelungen und Zulässigkeitsprüfungen sowie die Rechte der Betroffenen.

Die Fortbildung beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Was sind die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an eine qualifizierte, unabhängige Asylverfahrensberatung und wie gestaltet sich der Zugang zu Rechtsberatung nach der GEAS-Reform?
  • Grundlagen der Zuständigkeitsprüfung: Wie funktioniert die Dublin-Verordnung und welche Änderungen ergeben sich durch die GEAS-Reform?
  • Grundlagen zu sog. Anerkannten-Fällen: Was gilt rechtlich für Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten haben?
  • Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen der Asylverfahrensberatung und wann ist die Einbeziehung anwaltlicher Unterstützung erforderlich?

Referentin: Johanna Mantel (Juristin)

Das kostenlose Online-Seminar findet im Rahmen der Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“ des Flüchtlingsrats Thüringen statt. Es richtet sich an an Hauptamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten.

Weitere Informationen und Anmeldung.


Internetseite: Rainbow Shelter – Gewaltfrei Ankommen

Queere Geflüchtete in Aufnahmeeinrichtungen stehen vor vielen Herausforderungen und machen leider immer wieder leidvolle Gewalterfahrungen. Dann ist es wichtig, dass Betroffene Unterstützung bekommen und Mitarbeitende in den Einrichtungen, bei der Polizei und weiteren Stellen wissen, wie sie handeln sollen. Dabei hilft das Projekt „Rainbow Shelter – Gewaltfrei Ankommen: Die Rechte von queeren Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen„.

Im Rahmen des Projekts wurde eine tolle mehrsprachige Internetseite mit Informationen für Betroffen und Beratungsstellen erstellt. Zudem finden kostenlose Beratung und Schulungen zu Gewaltschutz und Prävention und den Rechten von queeren Geflüchteten statt.

Rainbow Shelter ist ein deutschlandweites Projekt des Familien- und Sozialvereins des LSVD+-Verbands Queere Vieltfalt Köln e.V. und Partnerorganisation der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ des LSVD+.


Freiburg: Tag der offenen Gesellschaft und Tag des Flüchtlings

Anlässlich des Tags der Offenen Gesellschaft und des Weltflüchtlingstags der Vereinten Nationen, die beide im Juni stattfinden, lädt der Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald ein:

Wir wollen gemeinsam zu erschiedenen Aspekten von Integration miteinander ins Gespräch kommen. Über das Format „Worldcafe“ wollen wir uns zu Spracherwerb, Arbeitsmarktintegration, Gesundheitsversorgung, aufenthaltsrechtlichen Fragen und Empowerment von Frauen u.a.m. austauschen. Zu jedem Thema werden Expert:innen vor Ort sein. Und(!), wir haben auch die frisch gewählten Landtagsabgeordneten aus der Region eingeladen.

Wir schließen das Zusammentreffen gegen 19.30 Uhr mit einem Buffet und Kaltgetränken – bei gutem Wetter im Freien – ab.

Wir freuen uns auf bereichernde Gespräche und ein buntes Miteinander!


Wo: Räumlichkeiten des Caritasverbandes Breisgau-Hochschwarzwald, Alois-Eckert-Str. 6, 79111 Freiburg

Anmeldungen bis zum 10. Juni: marion.marzel[at]caritas-bh.de


Flüchtlingsräte kritisieren Zusammenarbeit mit dem Talibanregime

Die Bundesregierung hat in der Nacht vom 27. auf den 28. April 2026 25 Afghanen aus Leipzig nach Afghanistan abgeschoben. Angeblich habe es sich um Straftäter gehandelt, die Aussagen zu den konkreten Vorwürfen gegen die Betroffenen bleiben jedoch vage und unkonkret.

Grundlage für die Abschiebungen ist ein Abkommen der Bundesregierung mit der Taliban-Regierung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat das Aufnahmeprogramme für rund die Hälfte der bedrohten Ortskräfte und Menschenrechtler*innen gestoppt, den Taliban die Übernahme der afghanischen Botschaftsvertretungen ermöglicht und im Gegenzug – als „einziges europäisches Land“, wie Dobrindt schwärmt, ein Abschiebungsabkommen mit den Taliban ausgehandelt, das nunmehr wöchentlich Abschiebungen zulasse. Die Vereinbarung schaffe „eine verlässliche Grundlage für direkte und dauerhafte Abschiebungen nach Afghanistan“. Dazu erklären die Landesflüchtlingsräte:

„Als unterzeichnende Flüchtlingsräte sind wir erneut entsetzt über die nunmehr unverhohlene direkte Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und dem Taliban Regime. Die heutige Abschiebung aus insgesamt 13 Bundesländern sowie die geplante Vorführung vor „Botschaftspersonal“ der Taliban von Menschen aus Afghanistan in einer BAMF Außenstelle beweisen, wovor wir lange gewarnt haben: die deutsche Bundesregierung erkennt die Taliban als legitime Regierung und Gesprächspartner an. Wir fordern ein Ende der direkten und auch indirekten Kooperation mit den Taliban sowie ein bundesweites Abschiebeverbot nach Afghanistan.“

  • Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
  • Flüchlingsrat Berlin e.V.
  • Flüchtlingsrat Bremen e.V.
  • Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
  • Flüchtlingsrat Nordrhein- Westfalen
  • Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.
  • Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
  • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
  • Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e.V.
  • Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.