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GEAS: FAQ zu den wichtigsten Aspekten

Seit dem 12. Juni 2026 gilt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedstaaten. Die neuen Regelungen verändern das europäische Asylrecht grundlegend und erschweren den Zugang zu Schutz für viele geflüchtete Menschen.

Welche Änderungen bringt die Reform konkret mit sich? Welche neuen Verfahren werden eingeführt? Und was bedeuten diese für Asylsuchende in Deutschland?

In einem umfassenden Beitrag beantwortet PRO ASYL die wichtigsten Fragen zur GEAS-Reform. Unter anderem werden folgende Themen erläutert:

  • Warum wurde das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformiert?
  • Welche Rechtsakte umfasst die Reform?
  • Ab wann gelten die neuen Regelungen und für wen?
  • Was passiert im neuen Screening-Verfahren?
  • Was sind die neuen Asylgrenzverfahren – und werden sie auch in Deutschland angewendet?
  • Gibt es weiterhin unabhängige Beratung für Asylsuchende?
  • Führt die Reform zu einer Verbesserung des Dublin-Systems?

Den Artikel von PRO ASYL finden Sie hier.


Positionspapier: Bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung von geflüchteten Kindern

Der Bundesverband Psychosozialer Zentren hat ein Positionspapier zur bedarfsgerechten psychosozialen Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten der europäischen Asylregeln haben mehrere Kinderschutzorganisationen, soziale Träger und der Bundesverband Psychosozialer Zentren ihre Forderungen nach einer bedarfsgerechten Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen erneuert.

Schutzbedarfe sollen demnach frühzeitig erkannt, der Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung geschaffen und die psychosoziale Versorgungsstruktur substantiell gestärkt werden.

Offensichtlich ist: Viele Kinder mit Fluchterfahrung leiden unter Angst, Depression oder PTBS. 76% berichten von Gewalterfahrungen, doch in der Praxis erhalten viele Kinder und Jugendliche keine Hilfe und werden nicht adäquat versorgt – mit verheerenden Folgen für ihre Integration und Gesundheit.

Die Forderungen im Überblick:

Schutzbedarfe frühzeitig erkennen und sichern

  1. Vulnerabilität erkennen und Versorgung gewährleisten
  2. Altersfeststellung im Zweifel für Kinder und Jugendliche
  3. Keine Ausschlüsse aus der Kinder- und Jugendhilfe

Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung schaffen

  1. Die vollständige Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen
  2. Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung verbindlich einführen

Psychosoziale Zentren als spezialisierte Versorgungsstruktur erhalten und ausbauen

  1. Verlässliche finanzielle Absicherung auf Bundesebene schaffen
  2. Bedarfsgerechte Finanzierung psychosozialer Leistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus sicherstellen
  3. Psychosoziale Zentren strukturell verankern


Gleiche Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche im AsylbLG

Minderjährige im Grundleistungsbezug erhalten eine Versichertenkarte:

Am 12. Juni 2026 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Asyl- Aufenthalts- und Leistungsrecht in Kraft, um europäische Vorgaben umzusetzen („GEAS-Reform“). Fast alle diese Änderungen sind mit Verschärfungen für Geflüchtete verbunden.
Einer der sehr wenigen positiven Aspekte des Gesetzespakets, die Verbesserung bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG, wird dabei leicht übersehen.

Seit dem 12. Juni haben alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie alle gesetzlich Versicherten.

Die Einschränkungen auf eine Notfallversorgung, die das Gesetz in § 4 AsylbLG bislang vorsah, werden für sie nicht mehr gelten.

Fast alle AsylbLG-berechtigten Minderjährigen werden zwar keine Mitglieder einer Krankenkasse, aber müssen von der Leistungsbehörde zur Auftragsversorgung bei einer Krankenkasse gem. § 264 Abs. 2 SGB V angemeldet werden. Sie bekommen daher eine Gesundheitskarte und brauchen für medizinische Behandlungen normalerweise keine Genehmigung mehr vom Sozialamt.

Diese Regelungen gelten seit dem 12. Juni 2026 für alle Kinder und Jugendlichen, die Grundleistungen nach dem AsylbLG erhalten (in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts). Für Personen, die Analogleistungen (nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt) oder lebensunterhaltssichernde Leistungen der Jugendhilfe erhalten, war dies auch zuvor schon so.

Der Paritätische hat dazu eine ausführliche Fachinformation herausgegeben.



30 Resettlement-Flüchtlinge in Kenia warten noch immer auf ihre Einreise nach Deutschland

Aufnahmezusage erhalten, Habseligkeiten verkauft, die Unterkunft verlassen, und trotzdem keine Ausreise. So geht es derzeit 30 Geflüchteten in Kenia, die noch immer auf die Erfüllung ihres Resettlementversprechens warten.

Das Resettlement-Team der Caritas berichtet über die Situation der Betroffenen. Sie gehören zu einer Gruppe von 183 Personen mit besonderen Schutzbedarfen, die im Flüchtlingslager Kakuma in Kenia lebten. Mit besonderen Schutzbedarfen sind Personen gemeint, die aufgrund bestimmter Merkmale oder Erfahrungen besonders verletzlich sind. Hierzu gehören unter anderem Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere und viele weitere Personengruppen.

Während des deutschen Regierungswechsels im Mai 2025 und dem daraus resultierenden Stopp von humanitären Aufnahmeprogrammen / Resettlement war das Verfahren für die Geflüchteten in Kenia bereits besonders weit fortgeschritten. So war das Auswahlverfahren abgeschlossen, die Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, die Aufnahmeentscheidungen getroffen und ein Flug ursprünglich für den 8. Mai 2025 geplant worden.

Auf Grundlage dessen entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, nach Klage einer Betroffenen, es bestünde ein Anspruch, aufgenommen zu werden, da die Reise unmittelbar bevorstand und die Gruppe auf diese vertrauen konnte. Nachdem die Bundesregierung in Folge des Urteils die Einreise der gesamten Gruppe ermöglichte, flog der Charterflug schließlich am 17. Dezember 2025 Richtung Deutschland. Statt der 183 waren jedoch nur 143 Personen an Bord der Maschine. Denn: Unter anderem 30 Personen konnten den Flug aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen bzw. medizinischen Notfällen nicht wie geplant antreten.

Obwohl die Personen nun schon seit einigen Monaten wieder reisefähig sind und wiederholte Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt wurden, hat noch immer kein Ersatzflug stattgefunden. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums über den Zeitpunkt der Einreise steht noch immer aus, während die Betroffenen weiterhin getrennt von ihren Familien im Flüchtlingscamp Kakuma ausharren müssen. Diese Situation stellt eine enorme psychische Belastung dar und nimmt willentlich in Kauf, dass Personen mit besonderen Schutzbedarfen weiterhin unter den schwierigen Bedingungen eines Camps leben müssen.

Auf der Website der Caritas resettlement finden Sie aktuelle Informationen zu Resettlement und humanitären Aufnahmeprogrammen in Deutschland.



Online-Veranstaltung: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg

Viele Menschen mit internationaler Geschichte bringen wertvolle Qualifikationen und Berufserfahrungen mit. Dennoch stehen zahlreiche Fachkräfte bei der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland weiterhin vor Herausforderungen.

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretung (LAKA) lädt zu einer Online-Infoveranstaltung ein, in der das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg über das Thema „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg“ informieren wird.

Themen der Veranstaltung:
• Wege und Verfahren der Anerkennung
• Beratungs- und Unterstützungsangebote
• Berufliche Perspektiven und Teilhabemöglichkeiten
• Fragen aus der Praxis

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich über folgenden Link an. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten zur Zoom-Veranstaltung:

https://eveeno.com/229494553


Zwei Online-Workshops: Erfahrungen im Umgang mit der Bezahlkarte

Die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ lädt alle Bezahlkarten-Initiativen zu zwei Online-Workshops auf Grundlage ihres Berichtes „Erfahrungen im Umgang mit der Bezahlkarte“ ein.

Im Rahmen eines von der GFF angestoßenen und von der Robert-Bosch-Stiftung geförderten Projekts haben Mitarbeitende des Vereins „Multitude“ und die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ letzten Oktober ein Beschwerdeprojekt für Nutzerinnen der Bezahlkarte aufgebaut. In diesem Projekt leistet die Initiative „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“ einerseits direkte Unterstützung bei Problemen rund um die Bezahlkarte und erfasste andererseits aus Umfragen und Gesprächen systematisch die Erfahrungen und Probleme der Nutzerinnen. Diese wurden anschließend in einem Bericht veröffentlicht.

Die Initiative, „Hamburg sagt NEIN zur Bezahlkarte“, möchte sich in einem zweiteiligen Workshop über die Ergebnisse dieses Berichts austauschen, aber auch über die Erfahrungen sprechen, die im Rahmen des Beschwerdeprojekts gesammelt wurden, welche zu dem Bericht geführt haben.
Ziel ist es, diese Erfahrungen zu diskutieren und die Ausweitung möglicher weiterer regionaler Beschwerdeprojekte zu planen.

Warum?

Die Herausforderungen, vor die Menschen im Alltag durch die Bezahlkarte gestellt werden, sind vielerorts ähnlich, auch wenn es natürlich regionale Unterschiede gibt. Daher möchte die Initiative ihr bislang erlangtes Wissen teilen und mit euch und euren jeweiligen Erfahrungen in einen Austausch kommen. Gleichzeitig kann die Dokumentation von Problemen sehr hilfreich für strategische Prozessführungen oder andere Anknüpfungspunkte sein. Sie stellt zudem ein deutliches Gegennarrativ zur politischen Erzählung dar, dass es mit der Bezahlkarte keine Probleme gäbe und alles super laufe.

Die Workshops

Die Workshops sind in zwei Teile aufgeteilt, damit sich fokussiert ausgetauscht werden kann, ohne zeitlich auszuufern.

Teil 1: Ergebnisse des Berichts und Erfahrungen aus dem Beschwerdeprojekt. 22.06.2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Im vollständigen Bericht oder im kurzen Handout für eine erste Übersicht finden sich die relevanten Themen und Fakten.

Teil 2: Aufbau einer bundesweiten Vernetzung von lokalen Beschwerdeprojekten – Anleitung, Toolkit, Austausch, erste Schritte. 09.07.2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Den Link zur jeweiligen Veranstaltung wird nach einer formlosen Anmeldung bei hamburg@bezahlkarte-nein.de geschickt.


275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

„Die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik setzt bewusst auf Abschreckung, Kriminalisierung und Entrechtung, auf Kosten der Menschen, die Schutz brauchen. Wir setzen uns dagegen ein. Das Memorandum zeigt: Ein Schutz für geflüchtete Menschen, der auf Solidarität und Menschenrechten gründet, ist nicht nur möglich, er ist notwendig,“ Sadiq Zartila vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum„Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.


Pro Asyl und Landesflüchtlingsräte fordern den Stopp von Arbeitsverboten für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern!

Arbeitsverbote sind das Ende der Integration! Pro Asyl und die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern fordern deswegen: Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus „sicheren Herkunftsländern“ nach der EU-Liste geben.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, eine Gesetzesänderung(1) beschlossen, die die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten massiv behindern wird, indem noch mehr Menschen als bisher Arbeitsverbote bekommen werden.

Zusätzlich zu den aktuellen sicheren Herkunftsstaaten sollen nun auch Menschen Arbeitsverbote erhalten, wenn sie aus einem von der EU definierten sicheren Herkunftsstaat kommen. Das betrifft u.a. Menschen aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien aber auch alle EU- Beitrittskandidaten(2) wie z.B. die Türkei. Das bedeutet, dass allen Geduldeten per se die Erwerbstätigkeit verboten werden wird, wenn sie aus einem der genannten Länder kommen, und auch bereits bestehende Ausbildungen abgebrochen werden müssten.

Zunächst war die Änderung so eingebracht, dass sie auch bereits arbeitenden Geduldeten die bestehenden Arbeitserlaubnisse entzogen hätte, ob absichtlich oder ausversehen bleibt offen. Nun wurde jedoch verkündet, dass es sich dabei um einen handwerklichen Fehler gehandelt habe, der nun korrigiert werden soll. Die Korrektur darf sich jedoch keinesfalls nur auf eine Stichtagsregelung beziehen. Arbeitsverbote für Menschen aus den EU-sicheren Herkunftsstaaten dürfen nicht umgesetzt werden!

Weitere angeblich geplante Änderungen vom BMI würden zusätzliche Arbeitsverbote auch für Gestattete aus sicheren Herkunftsländern nach der EU-Liste nach sich ziehen. Auch hier würde das bedeuten, dass bestehende Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse beendet werden müssten. Die Konsequenz hiervon werden willentlich verhinderte Integrationsbiographien, geringeres Wirtschaftswachstum und höhere Kosten für die Steuerzahler*innen sein.

Dieser gesetzgeberische Chaos-Prozess hat für massive Verunsicherung bei Geflüchteten und Betrieben gesorgt und ist Auswuchs einer realitätsfremden und rassistischen Politik. Das gesamte Vorhaben untergräbt den Entschließungsantrag des Bundesrates, der auf Initiative von Schleswig- Holstein am 6.03.2026 gefasst wurde. Der Bundesrat hat sich dort deutlich für die Vereinfachung von Bleiberechten von Personen in Arbeit und Ausbildung ausgesprochen.(3)

Die Arbeitsverbote stellen eine unnötige Verschärfung der GEAS-Umsetzung dar und beruhen nicht auf europäischen Vorschriften, sondern werden explizit von der Bundesregierung eingebracht. Von den einen mehr Arbeitszeit, weniger „Life-Style-Teilzeit“ und mehr Engagement für die Wirtschaft zu verlangen, während anderen verboten wird zu arbeiten, das passt nicht zusammen!

Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt muss priorisiert und nicht durch Arbeitsverbote verhindert werden!

Wir fordern alle beteiligten Akteure, insbesondere die Regierungen der Bundesländer, auf, das Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Form zu verhindern. Eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss bietet hierfür eine Möglichkeit.

Wir fordern außerdem die Abschaffung aller Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Weder Geflüchtete in Duldung noch in Gestattung dürfen von Arbeitsverboten betroffen sein. Arbeitsverbote sind das Ende jeglicher Integration, denn die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit ist eine zentrale Säule für soziale Teilhabe.

Die PDF zur Pressemitteilung finden Sie hier.


(1) Versteckt im Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

(2) insofern dort kein Krieg herrscht wie aktuell in der Ukraine.

(3) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0001-0100/14-26(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1


Arbeitshilfen: Drei Broschüren zur GEAS-Reform für die Beratungspraxis

Mit Inkrafttreten der GEAS-Reform am 12. Juni 2026 kam es zu einer Vielzahl von Verschärfungen im Asylverfahren, die im starken Spannungsverhältnis mit Grund- und Menschenrechtsgarantien fliehender Menschen stehen und die Beratung grundlegend verändern.

Die Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V. (IBIS) hat drei neue Broschüren für Fachkräfte in der Beratung herausgebracht, die zentrale rechtliche Grundlagen aufbereiten und konkrete Impulse für die Praxis bieten. Die Inhalte befassen sich mit vulnerablen Asylsuchenden im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), der psychosozialen Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden und den Teilhabemöglichkeiten und Rechten von Familien, Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem.



Arbeitshilfe: Aufenthaltsverfestigung für geflüchtete Ukrainer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Obwohl der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für einen Großteil der ukrainischen Geflüchteten bis zum 04. März 2027 verlängert wurden, stellen sich viele die Frage, wie es danach weitergeht. Wie kann der Aufenthalt in Deutschland unabhängig vom Fortbestand des vorübergehenden Schutzes dauerhaft gesichert werden?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) liefert in ihrer aktualisierten Arbeitshilfe „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ konkrete Antworten auf die in der Beratungspraxis aufkommenden relevanten Fragen.  Die Arbeitshilfe ist auf der Webseite der BAGFW downloadbar.