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Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, der Arbeitskreis Asyl Stuttgart, die Seebrücke Stuttgart und der Tübinger Verein move on laden am 20. Februar 2026 um 18 Uhr zur Veranstaltung Frauen und Minderheiten in Afghanistan unter den Taliban – Status quo und was getan werden kann ein. Es werden Redebeiträge von akademischen Forscher*innen, sozialen Aktivist*innen sowie Vertreter*innen politischer Parteien geboten.
Programm:
Teil 1 Fokus auf die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten.
Teil 2 Austausch mit Vertreter*innen politischer Parteien über die politische Verantwortung aus einer Menschenrechtsperspektive.
Am Dienstag, 10. Februar 2026, vier Wochen vor der Landtagswahl, laden die Evangelische Kirche, das Asylpfarramt, die Vesperkirche und das Sozialunternehmen Neue Arbeit zu einem Raum der Begegnung und zum Gespräch ein. Langzeitarbeitslose, Armutsbetroffene und Asylbewerber:innen kommen zu Wort, erzählen aus ihrem Leben und berichten von ihren Sorgen, Nöten und Hoffnungen. Kandidierende für den Landtag hören zu und nehmen das Gehörte mit in den Wahlkampf und ihre politische Arbeit im Landesparlament.
Insgesamt wurden im Jahr 2025 3.397 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Im Vergleich zu 2024 stiegen die Zahlen erneut an (2.873 Personen). Bereits von 2023 auf 2024 waren die Zahlen deutlich gestiegen, von 2.099 auf 2.873 Abschiebungen.
Im Jahr 2025 wurden 13 Menschen nach Afghanistan abgeschoben, im Jahr 2024 waren es noch fünf. Zudem wurde 2025 eine Person in den Iran abgeschoben.
Die meisten abgeschobenen Personen stammten aus der Türkei (411 Personen), gefolgt von Georgien (329 Personen) und Nordmazedonien (248 Personen).
Die Tabellen unterscheiden zwischen Herkunftsland und Zielland. Nicht alle Menschen werden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Dies hängt unter anderem mit sogenannten Dublin-Überstellungen zusammen oder mit Fällen, in denen Personen bereits in einem anderen europäischen Staat einen Schutzstatus erhalten haben. So stammten beispielsweise 411 abgeschobene Personen aus der Türkei, tatsächlich in die Türkei abgeschoben wurden jedoch nur 248 Personen.
Anhand der Zahlen zu den Herkunftsländern wird ersichtlich, wie viele Menschen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit abgeschoben wurden. Die Zahlen zu den Zielländern zeigen hingegen, in welche Staaten wie viele Personen tatsächlich abgeschoben wurden.
Die Alterseinschätzung hat zentrale Bedeutung für die Zukunftsperspektiven der betroffenen jungen Menschen. Sie ist das „Nadelöhr“, an dem sich entscheidet, ob Kinderrechte in Anspruch genommen werden können oder nicht. Die bisherigen Regelungen und Standards in diesem Verfahren zeigen erhebliche Schwächen, insbesondere bei der Gewährleistung einer unabhängigen Interessenvertretung.
Die Verpflichtung zu einer solchen Vertretung ist im Völker- und Unionsrecht fest verankert. Die hier aufgegriffene Regelungslücke gewinnt zudem besondere Relevanz im Hinblick auf die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die GEAS-Verordnungen enthalten verbindliche Vorgaben zu Schutz, Vertretung und Verfahren, die spätestens ab Mitte 2026 gelten und bereits jetzt den künftigen Standard markieren.
Diese Handreichung gibt eine erste Einschätzung zur Ausgestaltung einer solchen Interessenvertretung und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Umsetzung. Sie ist kostenlos als PDF verfügbar.
Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projektes Kindgrechtes Ankommen sicherstellen und wird kofinanziert vom Asyl- und Migrationsfonds der EU.
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. hat ein Glossar zu Sprache im Kontext von Flucht und Migration erstellt. Das Glossar lädt dazu ein, Begriffe zu hinterfragen und diskriminierungskritisch zu handeln. Es richtet sich an alle, die mit jungen geflüchteten Menschen arbeiten – in Jugendhilfe, Bildung, Gesundheit, Verwaltung oder Ehrenamt. Es ist nicht abschließend und nicht allgemeingültig: Sprache verändert sich, ebenso wie gesellschaftliche Debatten.
Im zweiten Halbjahr 2025 wurden insgesamt 1.556 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Am häufigsten betroffen waren Menschen aus der Türkei mit 206 Abschiebungen insgesamt und 130 Abschiebungen in die Türkei. Diese Differenz lässt sich unter anderem auf Abschiebungen in andere Staaten im Zusammenhang mit Dublin-Verfahren zurückführen. Es folgten Georgien mit 122 Abschiebungen und Algerien mit 111 Abschiebungen, wobei 75 Personen nach Algerien abgeschoben wurden. Nach Afghanistan wurden im zweiten Halbjahr 2025 13 Menschen abgeschoben.
NIFA plus – Das Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten in Baden-Württemberg ist ein überregionaler Netzwerkverbund mit der Werkstatt PARITÄT als Projektträger und acht Teilprojektpartnern an fünf Standorten in Baden-Württemberg. Das Projekt verfolgt ein doppeltes Ziel: Zum einen unterstützt das Netzwerk Geflüchtete an Projektstandorten mit individuellen Maßnahmen bei ihrer stufenweisen und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Zum anderen setzt es sich überregional dafür ein, berufliche Teilhabe als gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung zu begreifen und strukturelle Verbesserungen anzustoßen – eine Aufgabe, zu der jede und jeder auf eigene Weise beitragen kann. Um diese Aufgabe informiert, zeitgemäß, kompetent und mit Engagement ausführen zu können, hilft neben der NIFA plus-Webseite seit Juni 2025 auch der NIFA plus-Newsletter, der immer zum Anfang eines Monats erscheint: Im NIFA plus-Newsletter werden Personen, die Geflüchtete auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf begleiten, über Entwicklungen und Erfolge im Projekt NIFA plus auf dem Laufenden gehalten. Er enthält viele Rubriken und Informationen zur beruflichen Teilhabe Geflüchteter und es werden darin rechtliche Änderungen, Arbeitshilfen für die Beratungspraxis sowie nützliche Infos und Tipps für Arbeitgebende und Betriebe geteilt. Auch zielgruppenspezifische Beiträge, Veranstaltungshinweise und spannendes Material aus dem NIFA plus-Netzwerk und Kooperationen werden Ihnen über den Newsletter zur Verfügung gestellt. Melden Sie sich gerne zum NIFA plus-Newsletter an! Dort finden Sie auch die bisherigen Ausgaben zum Download, um sich einen Eindruck zu verschaffen, ob der Newsletter für Sie relevant ist.
Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten wird im Rahmen des Programms WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Die Online-Schulung ist kostenfrei und findet über die Plattform Zoom statt. Die Schulung richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche, die im Bereich Flucht und Migration arbeiten sowie an Arbeitgeber*innen. Die Anmeldung ist bis zum 6. März 2026 bzw. bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Plätze möglich. Eine Anmeldung gilt für beide Veranstaltungstermine und erfolgt über das Formular unten auf der Webseite.
Der Zugang zu Sozialleistungen ist für Geflüchtete mit Behinderungen im Schnittfeld des Rehabilitationsrechts sowie des Migrationsrechts geregelt, welches beides komplexe Rechtsgebiete sind. In der Online-Schulung werden die Teilnehmenden für die besonders erschwerten Lebensbedingungen von Geflüchteten mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen sensibilisiert. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen durch diese Personengruppe kennen und Beratungsprozesse systematisch zu strukturieren – von der Identifikation benötigter Leistungen über die Prüfung von Aufenthaltspapieren bis zur Klärung zuständiger Träger. Anhand praxisnaher Fallbeispiele aus den Bereichen Bildung, Arbeit, medizinische Rehabilitation und Pflege vertiefen die Teilnehmenden ihr Wissen und stärken ihre Handlungskompetenzen für die Beratung und Begleitung Geflüchteter mit Behinderung.
Die Module im Überblick:
Die Schulung ist in Anknüpfung an die Workshops „Train The Trainer“ während der Umsetzung des Vorgängerprogramms IvAF (ESF-Integrationsrichtlinie Bund) im Zeitraum 2020-2022 sowie innerhalb des WIR-Programms im Zeitraum Oktober 2022 – Juli 2024 und durch die bisherigen Fortbildungseinsätze diverser Kolleg*innen entstanden und mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verwaltungsbehörde der beiden Programme rückgekoppelt. Das Material wurde auf der Basis der Rechtsexpertise (Weiser 2016) sowie des Beratungsleitfadens (Gag/Weiser 2017, 2. Auflage 2020 und 3. Auflage 2022) erarbeitet und wird regelmäßig aktualisiert. Landesspezifische Inhalte wurden von den lokalen WIR-Netzwerken eingearbeitet und als solche gekennzeichnet.
Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten wird im Rahmen des Programms WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
In Kooperation mit der Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit! bietet NIFA plus am 26. Februar 2026 von 9.00 bis 12.00 Uhr das Online-Grundlagenseminar Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit an. Dieses richtet sich an alle Personen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich geflüchtete Menschen in ihrem Alltag unterstützen und begleiten. Eingeladen sind insbesondere diejenigen, die aktuell Geduldete oder vor Abschiebung bedrohte Menschen beraten, die auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung sind und sich hierfür sowohl zu aufenthaltsrechtlichen als auch zu arbeitsrechtlichen Grundlagen informieren möchten. Ziel ist es, Helfer*innen zu befähigen, fundierte und verlässliche Informationen an geflüchtete Menschen weiterzugeben. Das Online-Seminar ist kostenfrei und findet über die Plattform Zoom statt. Eine Anmeldung ist über das Formular unten auf der Webseite erforderlich
Im ersten Seminarteil erhalten die Teilnehmenden einen strukturierten Überblick über verschiedene Möglichkeiten, von einer Duldung in einen sicheren Aufenthaltstitel zu wechseln. Gemeinsam werden folgende zentrale Optionen zur Aufenthaltsverfestigung erarbeitet:
Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG)
Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
Aufenthaltsgewährung für gut Integrierte (§§ 25a und 25b AufenthG)
Härtefallregelung (§ 23a AufenthG)
Im zweiten Teil haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, mit Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle mira – mit Recht bei der Arbeit! ins Gespräch zu kommen. Unsere Kooperationspartner*innen beantworten Fragen rund um Arbeits- oder Ausbildungsverträge, Kündigung, Probezeit sowie weitere arbeitsrechtliche relevante Themen.
Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten wird im Rahmen des Programms WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Die Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit/Faire Integration Baden-Württemberg wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Ehrenamtliche Vormund*innen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Kinder und Jugendliche, insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Sie übernehmen rechtliche Verantwortung, treffen wegweisende Entscheidungen und begleiten junge Menschen auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben.
Ergänzend dazu stehen nun neue Erklärvideos zur Verfügung. In kurzen, anschaulichen Sequenzen fassen sie die zentralen Inhalte verständlich zusammen und bieten eine niedrigschwellige Einführung in Aufgaben, Verantwortung und Rahmenbedingungen der Vormundschaft. Nutzen Sie die Videos zur eigenen Information, in der Beratung oder zur Weitergabe an Ehrenamtliche und Interessierte und tragen Sie dazu bei, Orientierung und Sicherheit in einem anspruchsvollen Tätigkeitsfeld zu stärken.