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Freiburg im Breisgau: Filmabend und Gespräch mit Olympiateilnehmer Saeid Fazloula

Am 23. März 2026 findet von 17 Uhr bis 19.30 Uhr ein Filmabend mit Gespräch mit Olympiateilnehmer Saeid Fazloula statt. Bei der Veranstaltung mit dem Titel Deutschland hat mein Leben gerettet! erzählt der ehemalige Profi-Kanute Saeid Fazloula von seiner Flucht aus dem Iran, seinem Weg zu Olympia und wie wichtig sein Verein Rheinbrüder für diesen erfolgreichen Weg war.

Gemeinsam wird zuerst ein Teil der SWR-Dokumentation angeschaut, danach berichtet Saeid Fazloula von spannenden Abschnitten aus seinem Leben und steht für Fragen und Gespräche bereit. Die Veranstaltung wird vom Badischen Sportbund Freiburg e. V. (Team Integration durch Sport) organisiert und findet im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus statt. Sie widmet sich der Frage: Integration durch Sport – wie gelingt das?

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Veranstaltungsort: Walter Hasper-Raum (Multimedia-Raum) in der Act-Now-Halle der Freiburger Turnerschaft von 1844 e. V. (barrierefrei)
Schwarzwaldstraße 181
79117 Freiburg im Breisgau
Baden-Württemberg


Neue Broschüre: Krankheit als Abschiebungshindernis

In verschiedenen Bereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts spielt die Frage eine wichtige Rolle, ob krankheitsbedingte Umstände ein Abschiebungshindernis darstellen können. Im Asylverfahren muss beispielsweise geprüft werden, ob eine Rückkehr ins Herkunftsland bei erkrankten Personen zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands führen würde. Auch bei einer drohenden Beendigung des Aufenthalts stehen Beratende und Behörden häufig vor der Frage, ob durch Ausreise oder Abschiebung gesundheitliche Risiken entstehen.

Die überarbeitete Broschüre „Krankheit als Abschiebungshindernis“ (Stand: Januar 2026), herausgegeben vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V., erläutert die Zuständigkeiten der Behörden, die Unterscheidung zwischen Erkrankungen mit Bezug zum Zielland oder zum Inland sowie die rechtlichen Grundlagen für Abschiebungshindernisse und mögliche Ansprüche auf Aufenthaltstitel oder Duldung. Sie enthält zudem praxisnahe Hinweise und übersichtliche Darstellungen, zum Beispiel zu den Kriterien, die bei der Vorlage ärztlicher Atteste zu beachten sind.

Die Broschüre kann als PDF heruntergeladen werden.


Grundrechtliche Vorgaben bei Abschiebungen aus Zimmern in Geflüchtetenunterkünften

Mit Beschluss vom 30. September 2025 (2 BvR 460/25) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass auch Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften vom Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) geschützt sind. Behörden dürfen diese Räume nicht ohne richterliche Anordnung betreten oder gewaltsam öffnen – selbst dann nicht, wenn eine Abschiebung durchgeführt werden soll.

Die Entscheidung erging in einem Verfahren, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und PRO ASYL unterstützt wurde.

Auf Grundlage der Entscheidung hat PRO ASYL Praxishinweise erarbeitet. Sie sind kostenlos als PDF verfügbar.


Schutzquote für geflüchtete Menschen in Deutschland sinkt

Betrachtet man die Zahlen des BAMF zu den Schutzquoten 2026, entsteht der Eindruck, weltweit gebe es weniger Konflikte und Krisen als in den vergangenen Jahren. Doch Betroffene, Augenzeug*innen und Berichte unabhängiger Medien zeigen das Gegenteil: Die Lage in Syrien und Afghanistan, im Iran, in Venezuela, im Sudan oder in Eritrea hat sich nicht verbessert. Stattdessen wird die Suche nach Schutz für Menschen, die keinen anderen Ausweg sehen, als aus ihrem Herkunftsland zu flüchten, immer schwieriger.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge für das Jahr 2025 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr wurden 113.236 Erstanträge gestellt. Das ist die niedrigste Zahl seit 2013 – mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020.

Aus den Zahlen des BAMF lässt sich die (bereinigte) Schutzquote errechnen. Die Schutzquote zeigt, wie groß der Anteil an Menschen aus einem bestimmten Herkunftsland ist, die in Deutschland einen Schutzstatus bekommen. Die „bereinigte Schutzquote“ bedeutet, dass nur die Asylanträge gezählt werden, die inhaltlich geprüft wurden und nicht die Gesamtzahl der gestellten Asylanträge. So wird sichergestellt, dass Dublin-Fälle, Rücknahmen oder andere Asylanträge, die aus formalen Gründen abgelehnt wurden und daher keiner inhaltlichen Prüfung unterlagen, nicht die Schutzquote verzerren.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat eine Liste der bereinigten Schutzquoten 2025 für Asylsuchende pro Herkunftsland erstellt – sortiert ist diese nach Anzahl der geprüften Asylanträge.

Im Fall von Syrien zeigt sich das Sinken der Schutzquote am drastischsten: Während diese im Jahr 2024 noch bei 100 % lag, ist sie im Jahr 2025 nach dem Sturz Assads auf 5,3 % gefallen. Insgesamt liegt die Schutzquote für alle Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, im vergangenen Jahr bei 37,5 %, im Jahr 2024 betrug sie noch 59,3 %. Die Schutzquote für Menschen aus Afghanistan ist mit 78,9 % noch relativ hoch. Diese Zahl lässt sich jedoch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückführen, nach der Frauen und Mädchen aus Afghanistan als soziale Gruppe als verfolgt gelten. Im Jahr 2025 haben daher viele Frauen und Mädchen, die in Deutschland bereits einen Schutzstatus haben, einen Asylfolgeantrag gestellt, um den Flüchtlingsstatus zu erlangen. Die Schutzquote von Männern aus Afghanistan hingegen lag im Juni 2025 bei nur 33,7 % und beträgt inzwischen vermutlich weniger als 30 %.

Die rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen, die härtere Abschiebepraxis und die geplante besonders restriktive Umsetzung der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland – nicht nur hier zeigt sich der zunehmend harte Umgang mit geflüchteten Menschen. Die gesunkenen Schutzquoten für Menschen aus verschiedensten Herkunftsländern passen in dieses Bild.


Eine gute Nachricht gibt es aber:

Zwar hat das BAMF im vergangenen Jahr mehr Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen eingeleitet, doch der Schutzstatus der betroffenen Menschen wurde in den meisten Fällen bestätigt. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken wurden von Januar bis November 2025 insgesamt 23.101 Widerrufs- oder Rücknahmeprüfungen neu eingeleitet, mehr als noch 2024. In ungefähr 93 % der Fälle wurde der bereits zugesprochene Schutzstatus erneut anerkannt. Schutzberechtigte aus Syrien waren besonders von den Prüfungen betroffen – doch auch hier wurde sogar in 96,7 % der Fälle der bestehende Schutzstatus bestätigt.

Das lässt die Hoffnung auf eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik, in welcher der einzelne Mensch und seine individuelle Geschichte im Mittelpunkt steht, etwas wachsen.



Stuttgart: Frauen und Minderheiten in Afghanistan

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, der Arbeitskreis Asyl Stuttgart, die Seebrücke Stuttgart und der Tübinger Verein move on laden am 20. Februar 2026 um 18 Uhr zur Veranstaltung Frauen und Minderheiten in Afghanistan unter den Taliban – Status quo und was getan werden kann ein. Es werden Redebeiträge von akademischen Forscher*innen, sozialen Aktivist*innen sowie Vertreter*innen politischer Parteien geboten.

Programm:

  • Teil 1 Fokus auf die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten.
  • Teil 2 Austausch mit Vertreter*innen politischer Parteien über die politische Verantwortung aus einer Menschenrechtsperspektive.

Ort: Christophstraße 34, 70180 Stuttgart

Um Anmeldung wird gebeten.


Stuttgart: Menschen erzählen, Kandidierende hören zu

Am Dienstag, 10. Februar 2026, vier Wochen vor der Landtagswahl, laden die Evangelische Kirche, das Asylpfarramt, die Vesperkirche und das Sozialunternehmen Neue Arbeit zu einem Raum der Begegnung und zum Gespräch ein. Langzeitarbeitslose, Armutsbetroffene und Asylbewerber:innen kommen zu Wort, erzählen aus ihrem Leben und berichten von ihren Sorgen, Nöten und Hoffnungen. Kandidierende für den Landtag hören zu und nehmen das Gehörte mit in den Wahlkampf und ihre politische Arbeit im Landesparlament.

Die Veranstaltung Langzeitarbeitslose, Armutsbetroffene und Asylbewerber:innen erzählen –Kandidierende für den Landtag hören zu findet von 18.00 bis 19.45 Uhr in der Vesperkirche Stuttgart (Leonhardsplatz 26, 70182 Stuttgart; Stadtbahnhaltestellen Rathaus und Charlottenplatz) statt.


Der Eintritt ist frei. Für eine bessere Planung wird um Anmeldung unterdiakoniepfarramt.stuttgart@elkw.de gebeten.


3397 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2025

Insgesamt wurden im Jahr 2025 3.397 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Im Vergleich zu 2024 stiegen die Zahlen erneut an (2.873 Personen). Bereits von 2023 auf 2024 waren die Zahlen deutlich gestiegen, von 2.099 auf 2.873 Abschiebungen.

Im Jahr 2025 wurden 13 Menschen nach Afghanistan abgeschoben, im Jahr 2024 waren es noch fünf. Zudem wurde 2025 eine Person in den Iran abgeschoben.

Die meisten abgeschobenen Personen stammten aus der Türkei (411 Personen), gefolgt von Georgien (329 Personen) und Nordmazedonien (248 Personen).

Die Tabellen unterscheiden zwischen Herkunftsland und Zielland. Nicht alle Menschen werden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Dies hängt unter anderem mit sogenannten Dublin-Überstellungen zusammen oder mit Fällen, in denen Personen bereits in einem anderen europäischen Staat einen Schutzstatus erhalten haben. So stammten beispielsweise 411 abgeschobene Personen aus der Türkei, tatsächlich in die Türkei abgeschoben wurden jedoch nur 248 Personen.

Anhand der Zahlen zu den Herkunftsländern wird ersichtlich, wie viele Menschen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit abgeschoben wurden. Die Zahlen zu den Zielländern zeigen hingegen, in welche Staaten wie viele Personen tatsächlich abgeschoben wurden.

Nach Herkunftsland
Afghanistan130
Ägypten2
Albanien94
Algerien200
Armenien1
Aserbaidschan1
Äthiopien4
Belgien3
Bosnien-Herzegowina57
Bulgarien19
China34
Dominikanische Republik2
DR Kongo1
Elfenbeinküste2
Eritrea1
Frankreich5
Gambia190
Georgien329
Ghana6
Griechenland4
Großbritannien3
Guinea43
Indien38
Irak162
Iran13
Italien7
Jordanien2
Kamerun43
Kasachstan2
Kenia1
Kirgisistan1
Kolumbien4
Kongo1
Kosovo208
Kroatien4
Lettland3
Libanon2
Litauen7
Marokko154
Moldawien9
Montenegro8
Mosambik2
Nepal1
Niederlande1
Nigeria146
Nordmazedonien248
Pakistan29
Polen26
Portugal1
Rumänien41
Russische Föderation33
Schweden1
Schweiz3
Senegal4
Serbien156
Slowakische Republik1
Somalia32
Spanien2
Sri Lanka34
Staatenlos9
Sudan5
Syrien173
Tansania1
Thailand1
Togo23
Tschechische Republik1
Tunesien115
Türkei411
Ukraine2
Unbekannt84
Ungarn3
USA2
Usbekistan1
Venezuela3
Vietnam2
Gesamt3397

Nach Zielland
Afghanistan13
Ägypten2
Albanien86
Algerien131
Aserbaidschan1
Äthiopien4
Belgien18
Bosnien-Herzegowina54
Bulgarien88
China13
Dänemark6
Dominikanische Republik2
DR Kongo3
Eritrea1
Estland3
Frankreich133
Gambia179
Georgien328
Ghana6
Griechenland127
Großbritannien3
Guinea6
Indien17
Irak137
Iran1
Island1
Italien52
Jordanien2
Kamerun28
Kasachstan2
Kenia1
Kirgisistan1
Kolumbien4
Kosovo216
Kroatien120
Lettland9
Libanon1
Litauen8
Luxemburg2
Malta3
Marokko116
Moldawien9
Montenegro8
Mosambik1
Nepal1
Niederlande14
Nigeria114
Nordmazedonien248
Norwegen6
Österreich53
Pakistan28
Polen53
Portugal16
Ruanda1
Rumänien54
Russische Föderation10
Schweden20
Schweiz139
Senegal2
Serbien156
Slowakische Republik1
Slowenien19
Somalia6
Spanien125
Sri Lanka14
Tansania1
Thailand1
Togo8
Tschechische Republik8
Tunesien93
Türkei248
Ungarn5
USA2
Usbekistan1
Venezuela3
Vietnam1
Gesamt3397

Handreichung Alterseinschätzung

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. hat im November 2025 die Handreichung Unabhängige Interessenvertretung bei der Alterseinschätzung veröffentlicht.

Die Alterseinschätzung hat zentrale Bedeutung für die Zukunftsperspektiven der betroffenen jungen Menschen. Sie ist das „Nadelöhr“, an dem sich entscheidet, ob Kinderrechte in Anspruch genommen werden können oder nicht. Die bisherigen Regelungen und Standards in diesem Verfahren zeigen erhebliche Schwächen, insbesondere bei der Gewährleistung einer unabhängigen Interessenvertretung.

Die Verpflichtung zu einer solchen Vertretung ist im Völker- und Unionsrecht fest verankert. Die hier aufgegriffene Regelungslücke gewinnt zudem besondere Relevanz im Hinblick auf die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die GEAS-Verordnungen enthalten verbindliche Vorgaben zu Schutz, Vertretung und Verfahren, die spätestens ab Mitte 2026 gelten und bereits jetzt den künftigen Standard markieren.

Diese Handreichung gibt eine erste Einschätzung zur Ausgestaltung einer solchen Interessenvertretung und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Umsetzung. Sie ist kostenlos als PDF verfügbar.

Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projektes Kindgrechtes Ankommen sicherstellen
und wird kofinanziert vom Asyl- und Migrationsfonds der EU.



Glossar: Sprache. Macht. Teilhabe.

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. hat ein Glossar zu Sprache im Kontext von Flucht und Migration erstellt. Das Glossar lädt dazu ein, Begriffe zu hinterfragen und diskriminierungskritisch zu handeln. Es richtet sich an alle, die mit jungen geflüchteten Menschen arbeiten – in Jugendhilfe, Bildung, Gesundheit, Verwaltung oder Ehrenamt. Es ist nicht abschließend und nicht allgemeingültig: Sprache verändert sich, ebenso wie gesellschaftliche Debatten.

Das Glossar kann hier kostenlos heruntergeladen werden und ist demnächst auch gedruckt bestellbar.

Die Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projektes Kindgerechtes Ankommen sicherstellen und wird kofinanziert vom Asyl- und Migrationsfonds der EU.



1556 Abschiebungen aus BW im zweiten Halbjahr 2025

Im zweiten Halbjahr 2025 wurden insgesamt 1.556 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Am häufigsten betroffen waren Menschen aus der Türkei mit 206 Abschiebungen insgesamt und 130 Abschiebungen in die Türkei. Diese Differenz lässt sich unter anderem auf Abschiebungen in andere Staaten im Zusammenhang mit Dublin-Verfahren zurückführen. Es folgten Georgien mit 122 Abschiebungen und Algerien mit 111 Abschiebungen, wobei 75 Personen nach Algerien abgeschoben wurden. Nach Afghanistan wurden im zweiten Halbjahr 2025 13 Menschen abgeschoben.

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan61
Ägypten1
Albanien43
Algerien111
Aserbaidschan1
Äthopien2
Belgien1
Bosnien-Herzegowina23
Bulgarien9
China22
Dominikanische Republik1
Elfenbeinküste2
Eritrea1
Frankreich4
Gambia70
Georgien122
Ghana2
Griechenland1
Großbritannien3
Guinea27
Indien12
Irak94
Iran2
Italien4
Kamerun18
Kasachstan1
Kenia1
Kirgisistan1
Kolumbien4
Kongo1
Kosovo100
Kroatien2
Lettland1
Libanon1
Litauen3
Marokko68
Moldawien7
Montenegro2
Mosambik2
Nepal1
Nigeria74
Nordmazedonien72
Pakistan15
Polen10
Rumänien17
Russische Föderation25
Schweden1
Schweiz3
Senegal3
Serbien50
Somalia10
Spanien1
Sri Lanka16
Staatenlos7
Syrien74
Tansania1
Togo15
Tunesien59
Türkei206
Ukraine1
Unbekannt60
Ungarn2
USA1
Venezuela1
Gesamt1556
ZiellandAbschiebungen
Afghanistan13
Ägypten1
Albanien35
Algerien75
Aserbaidschan1
Äthopien2
Belgien9
Bosnien-Herzegowina22
Bulgarien45
China9
Dänemark2
Dominikanische Republik1
Elfenbeinküste2
Eritrea1
Frankreich58
Gambia66
Georgien122
Ghana2
Griechenland91
Großbritannien3
Guinea4
Indien7
Irak87
Italien18
Kamerun12
Kasachstan1
Kenia1
Kirgisistan1
Kolumbien4
Kosovo108
Kroatien46
Lettland3
Litauen4
Marokko60
Moldawien7
Montenegro2
Mosambik1
Nepal1
Niederlande4
Nigeria65
Nordmazedonien72
Norwegen6
Österreich24
Pakistan14
Polen22
Portugal10
Ruanda1
Rumänien27
Russische Föderation8
Schweden4
Schweiz58
Senegal2
Serbien50
Slowenien7
Somalia2
Spanien51
Sri Lanka6
Tansania1
Togo4
Tschechische Republik1
Tunesien56
Türkei130
Ungarn2
USA1
Venezuela1
Gesamt1556