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Flüchtlingsräte kritisieren Zusammenarbeit mit dem Talibanregime

Die Bundesregierung hat in der Nacht vom 27. auf den 28. April 2026 25 Afghanen aus Leipzig nach Afghanistan abgeschoben. Angeblich habe es sich um Straftäter gehandelt, die Aussagen zu den konkreten Vorwürfen gegen die Betroffenen bleiben jedoch vage und unkonkret.

Grundlage für die Abschiebungen ist ein Abkommen der Bundesregierung mit der Taliban-Regierung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat das Aufnahmeprogramme für rund die Hälfte der bedrohten Ortskräfte und Menschenrechtler*innen gestoppt, den Taliban die Übernahme der afghanischen Botschaftsvertretungen ermöglicht und im Gegenzug – als „einziges europäisches Land“, wie Dobrindt schwärmt, ein Abschiebungsabkommen mit den Taliban ausgehandelt, das nunmehr wöchentlich Abschiebungen zulasse. Die Vereinbarung schaffe „eine verlässliche Grundlage für direkte und dauerhafte Abschiebungen nach Afghanistan“. Dazu erklären die Landesflüchtlingsräte:

„Als unterzeichnende Flüchtlingsräte sind wir erneut entsetzt über die nunmehr unverhohlene direkte Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und dem Taliban Regime. Die heutige Abschiebung aus insgesamt 13 Bundesländern sowie die geplante Vorführung vor „Botschaftspersonal“ der Taliban von Menschen aus Afghanistan in einer BAMF Außenstelle beweisen, wovor wir lange gewarnt haben: die deutsche Bundesregierung erkennt die Taliban als legitime Regierung und Gesprächspartner an. Wir fordern ein Ende der direkten und auch indirekten Kooperation mit den Taliban sowie ein bundesweites Abschiebeverbot nach Afghanistan.“

  • Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Hessischer Flüchtlingsrat e.V.
  • Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
  • Flüchlingsrat Berlin e.V.
  • Flüchtlingsrat Bremen e.V.
  • Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
  • Flüchtlingsrat Nordrhein- Westfalen
  • Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.
  • Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
  • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
  • Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e.V.
  • Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Nach Kritik am Sondierungspapier: Koalitionsverhandlungen als Chance nutzen

Angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen und eines enttäuschenden Sondierungspapiers appelliert der Flüchtlingsrat an Bündnis 90/Die Grünen und die CDU: Baden-Württemberg darf die Chance nicht verpassen, endlich einen echten Kurswechsel hin zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik einzuschlagen. Hierfür hat der gemeinnützige Verein zehn konkrete Vorschläge, wie die neue Landesregierung landespolitische Spielräume sinnvoll nutzen könnte.

In einer Welt, in der immer mehr Menschen aufgrund von Konflikten, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen zur Flucht gezwungen werden, sollte sich die neue Landesregierung mit der Frage auseinandersetzen, wie fliehende Menschen im Bundesland menschenwürdig behandelt werden können. „Geflüchtete Menschen brauchen Sicherheit, Schutz und Perspektiven. Stattdessen leben viele in belastender Ungewissheit – mit unsicherem Aufenthaltsstatus, ohne ausreichende Grundversorgung und mit dem ständigen Risiko der Abschiebung. Die Koalitionsverhandlungen bieten die Chance für einen echten Kurswechsel hin zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik“, so Lara Böllhoff vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Vor diesem Hintergrund ist das Mitte April verabschiedete Sondierungspapier der beiden Verhandlungsparteien aus der Perspektive des Flüchtlingsrats enttäuschend: Dieses geht mit keinem Wort auf „Flucht“, „Asyl“, „Menschenrechte“ oder die Aufnahme „geflüchteter Menschen“ ein, sondern beschäftigt sich mit der „Stärkung“ des Sonderstabs mit dem offen rassistischen Titel „Gefährliche Ausländer“ und Strategien zur „Gewinnung von Fachkräften“. „Das Sondierungspapier denkt Migration entweder als Gefahr, die es einzudämmen gelte oder von ihrer wirtschaftlichen Notwendigkeit her. Es stimmt uns sehr traurig, dass die Aufnahme von Menschen in Fluchtsituationen und die Beachtung ihrer Menschenrechte offenkundig bislang kein wichtiges Thema für die Verhandler*innen waren“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Vor diesem Hintergrund macht der gemeinnützige Verein nochmals auf seine zehn Forderungen aufmerksam, die er bereits vor den Landtagswahlen veröffentlicht hatte:

1.  Landesaufnahmeprogramme: Sichere und legale Fluchtwege schaffen

Baden-Württemberg muss Verantwortung für den Schutz von Menschen auf der Flucht übernehmen und seine landespolitischen Handlungsspielräume konsequent nutzen. Landesaufnahmeprogramme sind ein wirksames, humanitäres und rechtlich vorgesehenes Instrument, das regelmäßig aufgelegt und transparent ausgestaltet werden muss.

2.  Unterbringung in der Erstaufnahme verbessern und Verteilung beschleunigen

Die Erstaufnahme muss als Schutzraum verstanden und ausgestaltet werden, in dem die Würde jedes Menschen gewahrt bleibt. Dazu braucht es verbindliche landesweite Mindeststandards mit regelmäßiger Überprüfung, abschließbare Zimmer, ausreichend Privatsphäre sowie spezialisierte Plätze für besonders schutzbedürftige Personen. Dies ist insbesondere bei neu geplanten und in der Sanierung befindlichen Einrichtungen von Beginn an zu berücksichtigen.

3.  Grundversorgung geflüchteter Menschen verbessern

Kürzungen bei Sozialleistungen und Einschränkungen bei der Gesundheitsversorgung dürfen nicht als Abschreckungsinstrumente eingesetzt werden. Die neue Landesregierung muss die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende und Geduldete in den ersten 36 Monaten einführen. Für Menschen, die im Kontext der obligatorischen Anschlussversicherung mit horrenden Krankenkassenbeiträgen zu kämpfen haben, muss eine pragmatische Lösung gefunden werden.

4.  Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten und als Willkommensbehörden gestalten

Ausländerbehörden müssen als Willkommensbehörden agieren, die Teilhabe ermöglichen statt behindern. Dazu braucht es verpflichtende rassismuskritische Schulungen, gezielte personelle Aufstockung sowie den konsequenten Ausbau digitaler Verwaltungsprozesse.

5.  Rassismus und Diskriminierung aktiv bekämpfen

Da wir in einer strukturell von Rassismus geprägten Gesellschaft leben, muss die Landesregierung rassistischen Strukturen aktiv entgegenwirken. Dazu gehören die Verabschiedung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes sowie die auskömmliche Finanzierung von Unterstützungsstrukturen für Betroffene rechter Gewalt.

6.  Besseren Schutz für junge Geflüchtete – Kinder- und Jugendhilfe stärken

Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe muss unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Fragen gelten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur unabhängigen Interessenvertretung bei Alterseinschätzungen ist landesweit verbindlich umzusetzen; Ausländerbehörden müssen sich an die fachliche Einschätzung der Jugendämter halten.

7.  Bleiberechtsoptionen konsequent ausschöpfen

Menschen, die Teil der baden-württembergischen Gesellschaft sind, dürfen nicht abgeschoben werden, nur weil sie durch alle Raster des Asyl- und Aufenthaltsrechts gefallen sind. Die neue Landesregierung muss alle Bleiberechts- und Härtefallregelungen voll ausschöpfen und durch progressive Landeserlasse konkretisieren – unter Rückgriff auf bewährte Regelungen anderer Bundesländer.

8.  Von Abschiebungen und Abschiebehaft absehen

Solange Abschiebungen politische Realität sind, müssen dabei rechtsstaatliche Standards strikt eingehalten werden. Für Länder, in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind – insbesondere Afghanistan, Syrien, Iran und den Irak sind generelle Abschiebungsstopps zu verhängen. Die Abschiebungshaft ist abzuschaffen und die Einrichtung in Pforzheim zu schließen. Solange sie besteht, ist die Sozial- und Verfahrensberatung auskömmlich zu finanzieren.

9.  GEAS-Reform transparent, partizipativ und grundrechtskonform umsetzen

Die Umsetzung der GEAS-Reform in Baden-Württemberg muss sich an Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Menschenrechten orientieren. Mit der Reform einhergehende Freiheitseinschränkungen sind auf das rechtlich notwendige Minimum zu begrenzen. Die Errichtung von Sekundärmigrationszentren in Baden-Württemberg wird abgelehnt.

10.  Geflüchtetensolidaritätsarbeit in Baden-Württemberg stärken

Solidarische Strukturen, zivilgesellschaftliches Engagement und migrantische Selbstorganisationen spielen eine zentrale Rolle dabei, dass geflüchtete Menschen in Baden-Württemberg Schutz, Teilhabe und Perspektiven erhalten. Ehrenamtliches Engagement braucht bessere Rahmenbedingungen: finanzielle Förderung, Qualifizierungsangebote und den Abbau bürokratischer Hürden. Migrantische Selbstorganisationen und Organisationen der Geflüchtetensolidaritätsarbeit sind institutionell stärker zu fördern und verbindlich in politische Entscheidungsprozesse auf Landesebene einzubinden.

Angesichts der vom Bund angekündigten Mittelkürzungen muss das Land einspringen – sowohl bei der Finanzierung von Sprachkursen als auch bei der Beratung. Dies gilt nicht nur in den Erstaufnahmeeinrichtungen, sondern auch für Menschen, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben, insbesondere für Personen mit besonderem Schutzbedarf. Dabei kommen der Asylverfahrensberatung und der besonderen Rechtsberatung eine große Bedeutung zu.


Pro Asyl bereitet Klagen gegen EU-Asylpaket GEAS vor

In Zeiten der zunehmenden Angriffe auf Menschenrechte und Flüchtlingsschutz müssen der Rechtsstaat und die Rechte von Flüchtlingen verteidigt werden. Das betont das PRO ASYL-Netzwerk und kündigt an, künftig auch vor Gericht gegen die Verschärfungen des EU-Asylpakts (GEAS) vorzugehen.

„Den Angriffen stellen wir uns bewusst, konsequent und solidarisch entgegen. Wir kämpfen für das Recht auf Schutz, ein Leben in Würde und Glück. Wir benennen Rechtsbrüche, verteidigen Schutzrechte, unterstützen Betroffene, schaffen Öffentlichkeit und wenden uns gegen jede Politik, die auf Abschreckung, Ausgrenzung und Entwürdigung setzt“, steht in der am Freitag verabschiedeten Schmerlenbacher Erklärung zum Flüchtlingsschutz.

Angesichts des massiven Abbaus der Flüchtlingsrechte heißt es weiter: „Wir weigern uns, die Entrechtung Schutzsuchender als neue Normalität hinzunehmen. Wir widersprechen einer Politik, die Leid und Tod an den Grenzen hinnimmt und die Aushöhlung von Recht als Handlungsfähigkeit verkauft. Rechtsbindung ist kein Hindernis. Flüchtlingsschutz ist kein Gnadenakt, sondern eine rechtliche, politische und moralische Verpflichtung.“

Ein Frontalangriff auf das europäische und deutsche Flüchtlingsrecht ist das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das vom 12. Juni an in den EU-Mitgliedstaaten angewendet wird. Das PRO ASYL-Netzwerk erwartet unter anderem, dass mehr Menschen zu Unrecht im Asylverfahren abgelehnt und von neuen harten Abschiebungs- und Haftregelungen betroffen sein werden.

Halima Gutale, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL, kündigt an: „Wir sind vorbereitet. Wir dokumentieren Rechtsbrüche, verteidigen Grundrechte, unterstützen Betroffene, schaffen Öffentlichkeit und werden gegen Menschenrechtsverletzungen infolge der GEAS-Umsetzung vor nationalen und internationalen Gerichten klagen. Diese Politik der Abschreckung, Ausgrenzung und Entwürdigung muss gestoppt werden.“


Handreichung: GEAS-Reform und SGB VIII: Schutz und Versorgung unbegleiteter geflüchteter Kinder/Jugendlicher

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bringt tiefgreifende Veränderungen für das Aufnahme-, Screening- und Asylverfahren von Kindern und Familien mit sich, die in Deutschland Schutz suchen. Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern und Familien bzw. ohne personensorgeberechtigte Erwachsene einreisen, sind unbegleitet und besonders gefährdet.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete gelten zwar in allen relevanten GEAS-Rechtsakten ausdrücklich als besonders schutzbedürftig. Zugleich besteht jedoch die Gefahr, dass ihre spezifischen Schutzbedarfe in den beschleunigten Verfahren nicht hinreichend erkannt werden. Auch können sich an den Schnittstellen zwischen Sicherheits- und Asylsystemen mit dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unklare Zuständigkeiten ergeben, mit negativen Folgen für die jungen Menschen.

Terre des Hommes hat gemeinsam mit dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. eine Handreichung für die zuständigen Stellen in den Bundesländern und Kommunen erarbeitet. Die Handreichung fasst zentrale Punkte zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland zusammen und enthält konkrete Empfehlungen zur Sicherung des Kindeswohls für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.



Online-Grundlagenseminar: Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit

Am 21. Mai 2026 von 9:00 bis 12:00 Uhr bietet NIFA plus in Kooperation mit der Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit! ein kostenfreies Online-Grundlagenseminar zum Thema „Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit“ an.

Das Seminar richtet sich an alle Personen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich geflüchtete Menschen begleiten und unterstützen. Besonders angesprochen sind Beratende und Engagierte, die aktuell Geduldete oder vor Abschiebung bedrohte Menschen beraten, die auf der Suche nach Arbeit oder Ausbildung sind

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie online.


Online-Schulung: Möglichkeiten zur Aufenthaltssicherung für Geflüchtete aus der Ukraine und Syrien


Die aufenthaltsrechtliche Situation vieler Geflüchteter ist derzeit von großer Unsicherheit geprägt – insbesondere für Menschen aus der Ukraine und aus Syrien. Viele Beratende stehen vor der Herausforderung, verlässliche Perspektiven aufzuzeigen und individuelle Wege zur Aufenthaltssicherung zu entwickeln.

Im Rahmen des WIR-Programms bietet NIFA plus am 04. Mai 2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr eine kostenfreie Online-Schulung zu diesem Thema an.

Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie auf der Homepage von NIFA plus.


Rechte unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter schützen!

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V., Terre des Hommes Deutschland e.V. und Save the Children Deutschland e.V. kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den Referentenentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Der Gesetzentwurf enthält insgesamt zwar auch Verbesserungen, die Organisationen warnen allerdings eindringlich vor Verschärfungen im Umgang mit unbegleiteten minderjährig Geflüchteten.

Die Kritik bezieht sich vor allem auf vorgesehene Änderungen im Bereich der Alterseinschätzung und restriktive Aufenthaltsvorgaben mit Bußgeldern für unbegleitete Minderjährige. Demnach wird bei der Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, dem Vorrang infrastruktureller Leistungen oder der Alterseinschätzung – den Betroffenen auferlegt, ihren individuellen Bedarf bzw. ihre Minderjährigkeit aktiv nachzuweisen, etwa durch Mitwirkung an medizinischen Untersuchungen. Zudem sieht die Neufassung von §42e und die in §104 SGB VIII vorgesehene Folge eine Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen im räumlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Jugendamts vor, Abweichungen können mit Bußgeldern gegen den jungen Menschen geahndet werden.

Die geplanten Änderungen zur Alterseinschätzung widersprechen dem europarechtlichen Grundsatz „Im Zweifel für die Minderjährigkeit“. Dieser Grundsatz muss uneingeschränkt gelten. Statt einer Ausweitung medizinischer Untersuchungen braucht es klare Standards, effektiven Rechtsschutz und verlässliche Verfahren“, erklärt Lennart Scholz vom Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht.

Ein Kind ist ein Kind, egal woher es kommt. Die vorgeschlagenen Aufenthaltsvorgaben, die sogar mit Bußgeldern geahndet werden sollen, diskriminieren unbegleitete minderjährige Geflüchtete gegenüber anderen Kindern. Das ist fachlich verfehlt und kinderrechtlich nicht vertretbar. Schutz entsteht nicht durch Zwang, sondern durch passgenaue Hilfen“, kritisiert Annika Schlingheider von der Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes.

Die Organisationen kritisieren außerdem die dem Entwurf zugrunde liegende Absicht, Einsparungen in Milliardenhöhe zu erzielen. Aus kinderrechtlicher Perspektive kann das Ziel der Kostenreduktion niemals über den Schutz, die Beteiligung und die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen gestellt werden.

Außerdem liegt dem Paritätischen Gesamtverband ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Der Paritätische veröffentlicht das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung und Bewertung von 25 exemplarisch ausgewählten Vorschlägen. So sieht etwa einer dieser Vorschläge vor, unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren in Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards unterzubringen – ein Ansatz, der jedoch der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht.


693 Abschiebungen aus BW im ersten Quartal 2026

Im ersten Quartal 2026 wurden insgesamt 693 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Dies entspricht in etwa den Abschiebungen im ersten Quartal 2024 (650 Abschiebungen) und liegt somit unter den Abschiebungen im letzten Jahr (1003 Abschiebungen).

Das häufigste Zielland ist weiterhin Nordmazedonien mit jeweils 62 abgeschobenen Personen (davon eine Person mit einer nicht-nordmazedonischen Staatsangehörigkeit). Das zweithäufigste Zielland ist die Türkei mit 58 Personen. Insgesamt wurden allerdings 94 Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit abgeschoben. Die Differenz erklärt sich damit, dass einige Personen in andere Länder, eventuell im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben wurden. An dritter Stelle steht der Irak als Zielland mit 43 und Herkunftsland mit 46 Personen.

Erstmals seit Jahrzehnten gab es wieder eine Abschiebung nach Syrien. Dies betraf eine Person mit Straftaten. Auch nach Afghanistan wurden drei Personen abgeschoben. Zudem wurde eine Person in den Iran abgeschoben.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandAbschiebungen
Gesamtergebnis693
Nordmazedonien62
Türkei58
Irak43
Griechenland42
Kroatien40
Tunesien38
Algerien31
Marokko27
Schweiz22
Georgien21
Frankreich20
Kosovo20
Spanien20
Nigeria19
Österreich18
Rumänien18
Bulgarien16
Gambia16
Guinea16
Serbien15
Niederlande12
Polen12
Albanien10
Italien10
Indien8
Kamerun7
Schweden6
Slowenien6
Pakistan5
Togo5
Bosnien-Herzegowina4
China4
Sri Lanka4
Vietnam4
Afghanistan3
Belgien3
Portugal3
Ruanda3
Brasilien2
Libanon2
Moldawien2
Montenegro2
Ägypten1
Armenien1
Iran1
Jordanien1
Korea1
Lettland1
Litauen1
Luxemburg1
Marokko1
Niger1
Syrien1
Tschechische Republik1
Unbekannt1
USA1
HerkunftslandAbschiebungen
Gesamtergebnis693
Türkei94
Nordmazedonien61
Algerien46
Irak46
Syrien42
Tunesien40
Marokko30
Unbekannt27
Afghanistan26
Nigeria22
Georgien21
Gambia20
Kosovo20
Guinea19
Rumänien19
Serbien16
China15
Indien11
Albanien10
Kamerun10
Russische Föderation9
Polen8
Sri Lanka7
Pakistan6
Togo6
Iran5
Bosnien-Herzegowina4
Italien4
Kroatien4
Vietnam4
Bulgarien3
Somalia3
Brasilien2
Chile2
Eritrea2
Griechenland2
Moldawien2
Montenegro2
Niederlande2
Portugal2
Slowenien2
Ägypten1
Armenien1
Äthopien1
Jordanien1
Korea1
Libanon1
Litauen1
Marokko1
Niger1
Ruanda1
Senegal1
Staatenlos1
Tschechische Republik1
Turkmenistan1
Ukraine1
Ungarn1
USA1

Sudan nach drei Jahren Krieg

Anlässlich der internationalen Sudan-Konferenz am 15. April 2026 in Berlin richten einige Landesflüchtlingsräte sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen einen dringenden Appell an die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft. Sie fordern, über rein symbolische Unterstützung hinauszugehen und endlich verbindliche politische Maßnahmen zu ergreifen. Im Mittelpunkt stehen dabei ein aktiver Beitrag zur Beendigung des Krieges, wirksamer Schutz für Geflüchtete sowie sichere und verlässliche Aufenthaltsperspektiven in Deutschland.

Drei Jahre nach Ausbruch der Kämpfe zwischen den Rapid Support Forces (RSF) und der sudanesischen Armee hat sich die Lage zu einer der schwersten humanitären Krisen weltweit entwickelt. Millionen Menschen sind auf der Flucht – innerhalb des Landes und über dessen Grenzen hinaus. Internationale Konferenzen in den vergangenen Jahren, unter anderem in Paris (2024) und London (2025), haben zwar finanzielle Zusagen hervorgebracht, jedoch keine nachhaltigen Fortschritte bei der Eindämmung der Gewalt erzielt. Umso dringlicher ist es, humanitäre Hilfe auszuweiten, sichere Fluchtwege zu schaffen und den Schutz für Geflüchtete in Europa und insbesondere in Deutschland zu verbessern.

Derzeit fehlen legale und sichere Zugangswege nahezu vollständig. Programme wie Resettlement wurden ausgesetzt, obwohl der Schutzbedarf massiv gestiegen ist. Gleichzeitig drohen durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) weitere Einschränkungen. Bereits jetzt zeigt sich an den EU-Außengrenzen eine zunehmende Kriminalisierung Schutzsuchender – etwa durch Inhaftierung oder strafrechtliche Verfolgung. Dublin-Überstellungen verschärfen die Situation zusätzlich, da sie Geflüchtete in Länder zurückführen, in denen solche Praktiken dokumentiert sind. Auch innerhalb Deutschlands bleibt die Situation vieler Geflüchteter unsicher, da Aufenthaltstitel häufig nur befristet erteilt werden. „Die Zahl der Menschen aus dem Sudan, die in Deutschland Schutz finden, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Ausmaß der Vertreibung. Während weltweit Millionen betroffen sind, erreichen nur wenige tausend Asylanträge pro Jahr Deutschland. Diese Diskrepanz ist Ausdruck einer restriktiven Politik, die den Zugang zu Schutz erheblich einschränkt“, erklärt Adam Baher vom Flüchtlingsrat Berlin.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher:

– Konsequente Sanktionen gegen die Kriegsökonomie: Maßnahmen gegen Personen, Unternehmen und Netzwerke, die den Konflikt ermöglichen oder wirtschaftlich davon profitieren,

– strenge Kontrolle von Waffenexporten: Es muss sichergestellt werden, dass keine Waffen aus Deutschland in den Sudan-Konflikt gelangen, einschließlich transparenter Endverbleibskontrollen,

– Wiederaufnahme humanitärer Aufnahmeprogramme: Programme wie Resettlement müssen dringend reaktiviert werden, um sichere Fluchtwege – insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen – zu gewährleisten,

– Schutzrechte sichern und Kriminalisierung beenden: Der Zugang zu Asyl darf nicht weiter eingeschränkt werden. Dublin-Überstellungen in Staaten mit dokumentierten Menschenrechtsverletzungen müssen ausgesetzt werden,

– Verlässliche Aufenthaltsperspektiven schaffen: Geflüchtete benötigen langfristige Sicherheit und Abschiebungen in den Sudan müssen ausgeschlossen werden.

Ein nachhaltiger Friedensprozess kann nur gelingen, wenn die sudanesische Zivilgesellschaft, die Diaspora sowie unmittelbar betroffene Menschen aktiv einbezogen werden. Dennoch bleiben ihre Stimmen in internationalen politischen Prozessen bislang oft unterrepräsentiert. „Auf internationalen Konferenzen wird viel über Sudan gesprochen – aber viel zu selten mit uns. Dabei sind wir diejenigen, die täglich mit den Folgen dieses Krieges leben, sowohl hier als auch mit unseren Familien vor Ort. Was wir brauchen, sind nicht nur neue Versprechen, sondern echte Verantwortung: sichere Wege für Geflüchtete und klare politische Konsequenzen für alle, die zu diesem Krieg beigetragen haben“, sagt Hassan Nugud von der sudanesischen Community. Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren daher die unzureichende Einbindung sudanesischer Perspektiven in die Berlin Konferenz und fordern eine stärkere, verbindliche Beteiligung in allen relevanten Entscheidungsprozessen.


Unterzeichnende Organisationen

border-line europe Menschenrechte ohne Grenzen e.V.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.

Flüchlingsrat Berlin e.V.

Flüchtlingsrat Bremen e.V.

Flüchtlingsrat Hamburg e.V.

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein

Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e.V.

Sudan Uprising


Frankfurt a. M.: Fachtag zu unbegleiteten Minderjährigen und GEAS

Am 12. Juni 2026 wird die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wirksam. Auch unbegleitete Minderjährige (UM) sind von tiefgreifenden Änderungen betroffen. In diesem Zusammenhang stellen sich nicht nur rechtliche, sondern auch viele praktische Fragen.

Der gemeinsam von der Diakonie Hessen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen und dem DIJuF ausgerichtete kostenlose Fachtag am 26. Mai 2026 greift diese Fragen auf und hat zum Ziel, erste Lösungsansätze zu finden. Vertreter*innen von Verbänden, Behörden, Anwaltschaft und Wissenschaft stellen die neuen Regelungen des GEAS für UM vor und diskutieren gemeinsam mit den Teilnehmenden in Workshops und im Plenum, wie eine kindeswohlgerechte Umsetzung möglich ist.

Eingeladen sind Fachkräfte aus den Jugendämtern, Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen sowie Vormünder*innen, Anwält*innen und alle weiteren Interessierten, die mit unbegleiteten Minderjährigen arbeiten.

Die Veranstaltung ist kostenlos; für die Verpflegung wird ggf. ein Unkosten-Beitrag erhoben. 

Wenn Sie das Programm erhalten möchten, können Sie sich in diesen Verteiler eintragen.