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Online – Fortbildung GEAS

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bringt tiefgreifende Veränderungen für die rechtliche und praktische Arbeit mit sich. Unter dem Titel „Was ändert sich mit dem neuen GEAS? – Ausgewählte Praxisfragen für die Beratung“ lädt Sie der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg herzlich zu einer Online-Fortbildung am Montag, den 14.09.2026, von 18:00 bis 20:00 Uhr ein.

Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Heiko Habbe wollen wir sowohl inhaltliche Verschärfungen als auch neue verfahrensrechtliche Herausforderungen diskutieren.

Die Schwerpunkte der Fortbildung:

  • Inhaltliche Neuerungen in der Praxis:
    • Sekundärmigrationszentren: Wie werden die neuen Zentren geplant und welche Bedingungen gelten dort? Muss die Unterbringung rechtlich als Form des Freiheitsentzuges begriffen werden?
    • Zukunft des Kirchenasyls: Welche Spielräume und Risiken verbleiben nach der Reform?
    • Grenzverfahren: Der Wechsel vom klassischen Flughafenasylverfahren hin zu den neuen, verschärften Außengrenzverfahren.
    • Verfahrensbeschleunigung: Die Zunahme von „beschleunigten“ Verfahren und deren direkte Konsequenzen für die Betroffenen.
    • Familienasyl bzw. familiäre Aufenthaltserlaubnis
    • Beschäftigungserlaubnis
  • Verfahrensfragen in der Beratung:
    • Das Zusammenspiel der neuen EU-Verordnungen parallel zum nationalen Asylgesetz (AsylG).

Über den Referenten:
Herr Heiko Habbe ist Rechtsanwalt und Mitglied der Rechtsberater*innenkonferenz. Er arbeitet überwiegend in der Kirchlichen Hilfsstelle „Fluchtpunkt“ in Hamburg und ist Dozent an der Refugee Law Clinic der Universität Hamburg.

Organisatorische Details:

  • Datum / Uhrzeit: Montag, 14.09.2026, von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Ort: Online (der Zugangslink wird Ihnen einige Tage vor dem Termin zugeschickt)
  • Anmeldung und Kosten: Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung über das unten stehende Formular ist erforderlich.

Online-Fortbildungsreihe: Abschiebungen aus Unterkünften – Flüchtlingsrecht für die Beratungspraxis

Asylbewerberleistungen, Abschiebungen aus Unterkünften, Syrien und Iran

Die Online-Fortbildungsreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) bietet auch in diesem Jahr eine praxisorientierte und vertiefende Auseinandersetzung zu ausgewählten Themen. Fachexpert:innen vermitteln fundiertes Wissen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Berater:innen mit rechtlichen Vorkenntnissen und bietet neben inhaltlichen Impulsen auch Raum für Fragen und Austausch. Die diesjährige Fortbildungsreihe wird durch die Diakonie Deutschland in Zusammenarbeit mit der BAGFW Geschäftsstelle organisiert.

Durchsuchungen und Abschiebungen in Geflüchteten-Unterkünften mit Prof Dr. Marei Pelzer

Dienstag 17.11.2026 09:00 bis 12:00 Uhr

Die Veranstaltung stellt den aktuellen Rechtsrahmen vor, innerhalb dessen Abschiebungen aus Flüchtlingsunterkünften möglich sind. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Grundrechtsschutz in Unterkünften soll ebenso beleuchtet werden, wie die Frage von Handlungsmöglichkeiten für Berater:innen.

Dr. Marei Pelzer ist Professorin für das Recht der Sozialen Arbeit und der sozialen Einrichtungen an der Hochschule Fulda.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zur Anmeldung


Online-Fortbildungsreihe: Schutzsuchende aus dem Iran – Flüchtlingsrecht für die Beratungspraxis

Asylbewerberleistungen, Abschiebungen aus Unterkünften, Syrien und Iran

Die Online-Fortbildungsreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) bietet auch in diesem Jahr eine praxisorientierte und vertiefende Auseinandersetzung zu ausgewählten Themen. Fachexpert:innen vermitteln fundiertes Wissen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Berater:innen mit rechtlichen Vorkenntnissen und bietet neben inhaltlichen Impulsen auch Raum für Fragen und Austausch. Die diesjährige Fortbildungsreihe wird durch die Diakonie Deutschland in Zusammenarbeit mit der BAGFW Geschäftsstelle organisiert.

Schutzsuchende aus dem Iran – Hinweise für die Beratungspraxis mit RA Jens Dieckmann

Donnerstag, 19.11.2026 13:00 bis 15:30 Uhr

Was bedeutet die Aktuelle Situation im Iran für Iraner:innen in Deutschland. Welche Gruppen sind besonders gefährdet? Hat sich die Lage im Iran nur verschärft oder ist sie gänzlich neu zu bewerten?

RA Jens Dieckmann ist seit 30 Jahren bundesweit im Asyl- und Aufenthaltsrecht als Rechtsanwalt tätig. Er befasst sich fortlaufend mit der Lage im Iran und berät Iraner:innen zu sämtlichen Fragen in laufenden Verfahren.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zur Anmeldung


Online-Fortbildungsreihe: Schutzsuchende aus Syrien – Flüchtlingsrecht für die Beratungspraxis

Asylbewerberleistungen, Abschiebungen aus Unterkünften, Syrien und Iran

Die Online-Fortbildungsreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) bietet auch in diesem Jahr eine praxisorientierte und vertiefende Auseinandersetzung zu ausgewählten Themen. Fachexpert:innen vermitteln fundiertes Wissen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Berater:innen mit rechtlichen Vorkenntnissen und bietet neben inhaltlichen Impulsen auch Raum für Fragen und Austausch. Die diesjährige Fortbildungsreihe wird durch die Diakonie Deutschland in Zusammenarbeit mit der BAGFW Geschäftsstelle organisiert.

Schutzsuchende aus Syrien – Hinweise für die Beratungspraxis mit RA Jens Dieckmann

Donnerstag, 05.11.2026 13:00 bis 15:30 Uhr

Wie geht es weiter mit den Asylverfahren von Syrer:innen in Deutschland? Müssen syrische Staatsangehörige mit Schutzstatus in Deutschland mit einem Widerruf ihres Schutzstatus rechnen? Welche Perspektiven bestehen für Inhaber:innen humanitärer Aufenthaltserlaubnisse aus Syrien?

RA Jens Dieckmann ist seit 30 Jahren bundesweit im Asyl- und Aufenthaltsrecht als Rechtsanwalt tätig. Er berät Syrer:innen zu sämtlichen Fragen in laufenden Verfahren.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Online-Fortbildungsreihe: Asylbewerberleistungsgesetz – Flüchtlingsrecht für die Beratungspraxis

Asylbewerberleistungen, Abschiebungen aus Unterkünften, Syrien und Iran

Die Online-Fortbildungsreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) bietet auch in diesem Jahr eine praxisorientierte und vertiefende Auseinandersetzung zu ausgewählten Themen. Fachexpert:innen vermitteln fundiertes Wissen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Berater:innen mit rechtlichen Vorkenntnissen und bietet neben inhaltlichen Impulsen auch Raum für Fragen und Austausch. Die diesjährige Fortbildungsreihe wird durch die Diakonie Deutschland in Zusammenarbeit mit der BAGFW Geschäftsstelle organisiert.

Asylbewerberleistungsgesetz in der Praxis mit RA Volker Gerloff.

In den vier Teilveranstaltungen erfolgt ein umfassender Einblick zu den wichtigsten Fragen für die Beratungspraxis zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Rechtsanwalt Volker Gerloff ist Fachanwalt für Sozialrecht und ein ausgewiesener Experte zu Fragen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Er berät und vertritt seit über 20 Jahren bundesweit Mandant:innen in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Dienstag 08.09.2026, 09:00 bis 12:30 Uhr

Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

Dienstag 15.09.2026 09:00 bis 12:30 Uhr

Existenzsicherung

Dienstag 22.09.2026 09:00 bis 12:30 Uhr

Gesundheitsversorgung

Dienstag 29.09.2026 09:00 bis 12:30 Uhr

Rechtsschutz

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Ihre Anmeldung gilt für alle 4 Termine. Sollten Sie bestimmte Termine nicht wahrnehmen können, entstehen Ihnen keine Kosten.

Zur Anmeldung


Musterschriftsätze: Widerspruch und Überprüfungsantrag gegen Dublin-Leistungskürzungen nach EuGH-Urteil

Seit der Gerichtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juni 2026 ist klar: Die bisherigen Dublin-Leistungskürzungen nach dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) waren rechtswidrig. Menschen im Dublin-Verfahren wurden jahrelang Leistungen ausgezahlt, die zu gering waren, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten.

Ehemals Betroffene können hiergegen nun mithilfe der von Pro Asyl entwickelten Musterschriftsätze vorgehen. Bei Bescheiden die unter einem Monat (bzw. ein Jahr bei Fehlen der Rechtsmittelbelehrung) alt sind kann Widerspruch und eine anschließende Klage beim Sozialgericht sowie ggfs. ein zusätzlicher Eilantrag beim Sozialgericht eingelegt werden, damit die Kürzung aufgehoben und ungekürzte Leistungen gezahlt werden. Bei älteren Kürzungen, die bereits bestandskräftig geworden sind, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden, um vorenthaltene Leistungen einzufordern (rückwirkend ab dem 1.1.2025). So lässt sich das Verwaltungsverfahren erneut öffnen. Betroffene können hierfür die  Musterschriftsätze für den Widerspruch und den Überprüfungsantrag nutzen.



Bericht: Zwischenbilanz der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten

Eine Familie und trotzdem voneinander getrennt. Seit einem Jahr ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte nun ausgesetzt und Betroffene leiden unter enormen psychischen und sozialen Folgen.

Diese Bilanz ziehen das International Refugee Assistance Projekt (IRAP) und der Deutsche Caritasverband in ihrem Bericht „Familien leben ausgesetzt: Zwischenbilanz nach einem Jahr Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte“. Verdeutlicht wird das Leid und die zeitgleiche Dysfunktionalität, Langwierigkeit und den erschwerten Zugang zum Rechtsschutz durch den Ablauf der Einzelfallprüfung für Härtefälle. Die Härtefallregelung, die die grund- und menschenrechtliche Last der Aussetzung auffangen sollte, droht damit, ins Leere zu laufen. 

Der Bericht fasst die Erkenntnisse aus einer Umfrage unter knapp 300 Migrationsberaterinnen und -beratern und Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis des International Refugee Assistance Project mit der Aussetzung zusammen und ordnet diese in höchstgerichtliche Rechtsprechung ein. Ein Vergleich mit der Praxis anderer EU-Staaten macht darüber hinaus deutlich, dass der deutsche Gesetzgeber die Aussetzung ausgesprochen restriktiv ausgestaltet hat.



GEAS: FAQ zu den wichtigsten Aspekten

Seit dem 12. Juni 2026 gilt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedstaaten. Die neuen Regelungen verändern das europäische Asylrecht grundlegend und erschweren den Zugang zu Schutz für viele geflüchtete Menschen.

Welche Änderungen bringt die Reform konkret mit sich? Welche neuen Verfahren werden eingeführt? Und was bedeuten diese für Asylsuchende in Deutschland?

In einem umfassenden Beitrag beantwortet PRO ASYL die wichtigsten Fragen zur GEAS-Reform. Unter anderem werden folgende Themen erläutert:

  • Warum wurde das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformiert?
  • Welche Rechtsakte umfasst die Reform?
  • Ab wann gelten die neuen Regelungen und für wen?
  • Was passiert im neuen Screening-Verfahren?
  • Was sind die neuen Asylgrenzverfahren – und werden sie auch in Deutschland angewendet?
  • Gibt es weiterhin unabhängige Beratung für Asylsuchende?
  • Führt die Reform zu einer Verbesserung des Dublin-Systems?

Den Artikel von PRO ASYL finden Sie hier.


Positionspapier: Bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung von geflüchteten Kindern

Der Bundesverband Psychosozialer Zentren hat ein Positionspapier zur bedarfsgerechten psychosozialen Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten der europäischen Asylregeln haben mehrere Kinderschutzorganisationen, soziale Träger und der Bundesverband Psychosozialer Zentren ihre Forderungen nach einer bedarfsgerechten Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen erneuert.

Schutzbedarfe sollen demnach frühzeitig erkannt, der Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung geschaffen und die psychosoziale Versorgungsstruktur substantiell gestärkt werden.

Offensichtlich ist: Viele Kinder mit Fluchterfahrung leiden unter Angst, Depression oder PTBS. 76% berichten von Gewalterfahrungen, doch in der Praxis erhalten viele Kinder und Jugendliche keine Hilfe und werden nicht adäquat versorgt – mit verheerenden Folgen für ihre Integration und Gesundheit.

Die Forderungen im Überblick:

Schutzbedarfe frühzeitig erkennen und sichern

  1. Vulnerabilität erkennen und Versorgung gewährleisten
  2. Altersfeststellung im Zweifel für Kinder und Jugendliche
  3. Keine Ausschlüsse aus der Kinder- und Jugendhilfe

Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung schaffen

  1. Die vollständige Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen
  2. Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung verbindlich einführen

Psychosoziale Zentren als spezialisierte Versorgungsstruktur erhalten und ausbauen

  1. Verlässliche finanzielle Absicherung auf Bundesebene schaffen
  2. Bedarfsgerechte Finanzierung psychosozialer Leistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus sicherstellen
  3. Psychosoziale Zentren strukturell verankern


Gleiche Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche im AsylbLG

Minderjährige im Grundleistungsbezug erhalten eine Versichertenkarte:

Am 12. Juni 2026 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Asyl- Aufenthalts- und Leistungsrecht in Kraft, um europäische Vorgaben umzusetzen („GEAS-Reform“). Fast alle diese Änderungen sind mit Verschärfungen für Geflüchtete verbunden.
Einer der sehr wenigen positiven Aspekte des Gesetzespakets, die Verbesserung bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG, wird dabei leicht übersehen.

Seit dem 12. Juni haben alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie alle gesetzlich Versicherten.

Die Einschränkungen auf eine Notfallversorgung, die das Gesetz in § 4 AsylbLG bislang vorsah, werden für sie nicht mehr gelten.

Fast alle AsylbLG-berechtigten Minderjährigen werden zwar keine Mitglieder einer Krankenkasse, aber müssen von der Leistungsbehörde zur Auftragsversorgung bei einer Krankenkasse gem. § 264 Abs. 2 SGB V angemeldet werden. Sie bekommen daher eine Gesundheitskarte und brauchen für medizinische Behandlungen normalerweise keine Genehmigung mehr vom Sozialamt.

Diese Regelungen gelten seit dem 12. Juni 2026 für alle Kinder und Jugendlichen, die Grundleistungen nach dem AsylbLG erhalten (in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts). Für Personen, die Analogleistungen (nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt) oder lebensunterhaltssichernde Leistungen der Jugendhilfe erhalten, war dies auch zuvor schon so.

Der Paritätische hat dazu eine ausführliche Fachinformation herausgegeben.