Beiträge

Online-Fachtagung: Professionelles Handeln in krisenhaften Zeiten von Migration und Flucht

Refugio München lädt Sie herzlich zur Online-Fachtagung am Mittwoch, den 25.11.2026 von 9:00 – 15:00 Uhr mit dem Titel „Zwischen Ohnmacht und Verantwortung – Professionelles Handeln in krisenhaften Zeiten von Migration und Flucht“ ein!

Gesellschaftliche Polarisierung, migrationspolitische Verschärfungen und der Abbau sozialer Strukturen verändern die Lebensrealitäten geflüchteter Menschen und stellen Fachkräfte vor zunehmende Herausforderungen. Viele bewegen sich dabei im Spannungsfeld zwischen Ohnmacht und Verantwortung: Wie kann professionelles Handeln unter Bedingungen von Unsicherheit, Belastung und begrenzten Handlungsspielräumen gelingen? Und wie können Fachkräfte ihre Handlungsfähigkeit bewahren und Menschen weiterhin wirksam begleiten?

Der Online-Fachtag greift diese Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven auf. Praxisnahe Impulse zur Krisenintervention werden mit Beiträgen zu kritischer Sozialer Arbeit, Selbstfürsorge und professioneller Handlungsfähigkeit in Zeiten gesellschaftlicher Dauerkrisen verbunden. Ergänzt werden sie durch internationale Perspektiven aus der Begleitung, Beratung und Unterstützung geflüchteter Menschen. Eine abschließende virtuelle Podiumsdiskussion bündelt Erfahrungen aus Praxis und Zivilgesellschaft und richtet den Blick auf konkrete Möglichkeiten, auch unter schwierigen Bedingungen handlungsfähig zu bleiben. Der Fachtag versteht sich nicht als Ort für einfache oder abschließende Lösungen, sondern als fachliche Orientierungshilfe in einem komplexen und von Unsicherheit geprägten Handlungsfeld. Er richtet sich an Fachkräfte aus der psychosozialen, therapeutischen und sozialen Arbeit sowie an alle Interessierten, die Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrungen begleiten. Das vollständige Programm finden Sie im Flyer.


Freiburg: Fortbildungsangebot zur psychosozialen Unterstützung geflüchteter Kinder und Familien

Save the Children Deutschland bietet ein kostenloses zweitägiges Fortbildungsangebot zur psychosozialen Unterstützung geflüchteter Kinder und Familien an.  

Das Training richtet sich an Ehrenamtliche und Fachkräfte, die sich für geflüchtete Kinder und Familien engagieren. Folgende Themen sind Teil des Trainings: Psychologische erste Hilfe, traumasensible Arbeit und Selbstfürsorge. Im Flyer finden Sie weitere Informationen zu den Themen des Trainings.

In Freiburg wird folgender Trainingstermin angeboten: Dienstag und Mittwoch, 29. und 30. September 2026.  

Das Training findet an beiden Tagen von 9 – 17 Uhr statt. Die Räumlichkeiten für die Termine werden Ihnen nach Anmeldung bekannt gegeben.   

Falls Sie Fragen haben oder sich anmelden möchten, finden Sie weitere Informationen auf der Webseite.

Die kostenlosen Trainings richten sich an Einzelpersonen. Wenn mehrere Mitarbeitende oder Ehrenamtliche einer Organisation gemeinsam fortgebildet werden möchten, werden zusätzlich kostenpflichtige Inhouse-Schulungen für Gruppen von 10 bis 15 Personen angeboten. Weitere Informationen zu der Inhouse-Schulung können der Webseite entnommen werden.


Änderung der Integrationskursverordnung

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Anfang Februar einen Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmende an Integrationskursen veranlasste, war die Empörung bei Sprachkursträgern, Geflüchteten und Unterstützer*innen groß. Der Stopp schnitt wissentlich in die Teilhabemöglichkeiten geflüchteter Menschen ein und führte zu Streichungen und Finanzierungsproblemen auf Seiten der Träger.

In Reaktion auf den Protest lockerte die Koalition ihr Vorhaben marginal. Fortan soll vorrangig geflüchteten Ukrainer*innen sowie Unionsbürger*innen die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen offenstehen. Die entsprechende Änderung der Integrationskursverordnung ist nun erfolgt und am 28.07.2026 in Kraft getreten.



Fachinformation: Erweiterung von Arbeitsverboten auf weitere „sichere Herkunftsstaaten“

Im Zuge der GEAS-Umsetzung wurden zum 12. Juni 2026 weitere Staaten auf EU-Ebene als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Der Bundestag hat daraufhin die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung auf diese Staaten ausgeweitet. Zugleich wurden Übergangsregelungen beschlossen, durch die bestimmte Personen von dem Arbeitsverbot ausgenommen sind.

Da die Änderungen kurzfristig und in verschiedenen Gesetzespaketen beschlossen wurden, ist die Rechtslage nur schwer zu überblicken. Eine aktuelle Fachinformation des Paritätischen erläutert die gesetzlichen Grundlagen, die betroffenen Herkunftsstaaten sowie die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang und zu den maßgeblichen Stichtagen.


PRO ASYL: Zwölf Jahre nach dem Genozid: Deutschland muss Jesid*innen endlich dauerhafte Sicherheit geben

Zum zwölften Jahrestag des Genozids an den Jesid*innen am 3. August fordert PRO ASYL ein dauerhaftes Bleiberecht für jesidische Geflüchtete in Deutschland. Bis eine solche bundesweite Regelung geschaffen ist, muss ein Abschiebestopp gelten. Es ist ein eklatanter Widerspruch, den Völkermord an den Jesid*innen anzuerkennen und zugleich Überlebende des Genozids sowie Angehörige der verfolgten Gemeinschaft mit der Abschiebung an den Ort der Verbrechen zu bedrohen.

„Wer den Völkermord anerkennt, übernimmt Verantwortung für die Überlebenden – und muss dieser Verantwortung durch politisches Handeln gerecht werden. Gedenkreden reichen nicht. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen endlich ein dauerhaftes Bleiberecht für Jesid*innen auf den Weg bringen. Bis dahin braucht es einen bundesweiten Abschiebestopp für die im Irak weiterhin gefährdete Gemeinschaft“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Deutlich mehr Abschiebungen in den Irak

Die Abschiebungen in den Irak haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Während im Jahr 2020 insgesamt 27 Menschen dorthin abgeschoben wurden, waren es 2024 bereits 699. Im Jahr 2025 wurden weitere 793 Menschen abgeschoben. Die Religionszugehörigkeit der Abgeschobenen wird statistisch nicht erfasst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich unter ihnen auch Jesid*innen befinden.

Die Folgen des Genozids

Auch zwölf Jahre nach dem Völkermord ist eine sichere und nachhaltige Rückkehr für viele Jesid*innen keine realistische Perspektive. Berichte über Suizide, Drogenabhängigkeit und schwere psychische Belastungen zeigen die Perspektivlosigkeit, unter der viele Menschen in den Flüchtlingslagern leiden. Zehntausende leben weiterhin als Binnenvertriebene in der Autonomen Region Kurdistan. Viele Familien sind bis heute auseinandergerissen.

Gerade in Sindschar sind die Folgen des Genozids weiterhin allgegenwärtig: zerstörte Häuser und Infrastruktur, fehlende Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten, ungeklärte Land- und Eigentumsfragen sowie eine fragile Sicherheitslage. Hinzu kommen politische Konflikte und die Präsenz unterschiedlicher bewaffneter Gruppen in der Region.

Viele Jesid*innen fürchten einen erneuten Völkermord – insbesondere angesichts erstarkender dschihadistischer Kräfte. Der Genozid hat die sozialen und familiären Strukturen der jesidischen Gemeinschaft nahezu zerstört. Auch die Folgen der systematischen sexualisierten Gewalt prägen die Überlebenden, ihre Familien und die gesamte Gemeinschaft bis heute. Davon betroffen sind auch Kinder, die infolge dieser Verbrechen geboren wurden.

Beim Abschiebungsschutz herrscht ein Flickenteppich

Dass Jesid*innen besonderen Schutz benötigen, haben mehrere Bundesländer längst anerkannt. Nordrhein-Westfalen erließ im Dezember 2023 einen Abschiebestopp für jesidische Frauen und Kinder. Thüringen folgte Anfang 2024, Rheinland-Pfalz im Februar 2024. Niedersachsen setzte ab Juni 2024 Abschiebungen jesidischer Frauen und Minderjähriger in den Irak aus und bezog zum Schutz der Familieneinheit auch Angehörige der Kernfamilie ein. Schleswig-Holstein beschloss im Oktober 2024 ebenfalls einen befristeten Abschiebestopp und strebte darüber hinaus eine längerfristige Aufenthaltsregelung an.

Diese Abschiebestopps sind inzwischen ausgelaufen. Weitere Verlängerungen oder längerfristige Lösungen scheiterten teilweise am fehlenden Einvernehmen des Bundes. In anderen Bundesländern gab und gibt es keinen vergleichbaren Schutz. Baden-Württemberg und Brandenburg haben beispielsweise ausdrücklich erklärt, keinen generellen Abschiebestopp für Jesid*innen zu verhängen. Auch Sachsen-Anhalt lehnte einen entsprechenden Vorstoß ab.

Für die Betroffenen bedeutet das: Ob sie zumindest zeitweise vor einer Abschiebung geschützt waren, hing bislang wesentlich davon ab, in welchem Bundesland sie lebten. Ein solcher Flickenteppich wird der besonderen Situation der Überlebenden des Genozids nicht gerecht.

Bundestagsanhörung zeigt: Eine aufenthaltsrechtliche Lösung ist möglich

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich am 23. Februar 2026 in einer öffentlichen Anhörung mit zwei parlamentarischen Initiativen: dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – „Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden“ (Bundestagsdrucksache 21/795) – und dem Antrag der Fraktion Die Linke „Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids“ (Bundestagsdrucksache 21/3601).
Die geladenen Sachverständigen bewerteten die vorgeschlagenen aufenthaltsrechtlichen Lösungen überwiegend positiv. Die rechtlichen und politischen Vorschläge liegen damit auf dem Tisch. Nun müssen die Bundesregierung und der Bundestag handeln.

Hintergrund

Am 3. August 2014 überfiel die Terrormiliz „Islamischer Staat“ die jesidische Bevölkerung in der Region Sindschar im Nordirak. Tausende Menschen wurden ermordet, verschleppt und versklavt. Frauen und Mädchen wurden systematisch Opfer sexualisierter Gewalt. Hunderttausende Menschen wurden vertrieben. Bis heute werden jesidische Frauen und Kinder vermisst.

In Deutschland lebt mit schätzungsweise mehr als 200.000 Menschen die weltweit größte jesidische Diaspora. Im Januar 2023 erkannte der Deutsche Bundestag die Verbrechen des sogenannten Islamischen Staats an den Jesid*innen als Völkermord an. Eine verlässliche Bleibeperspektive für jesidische Geflüchtete in Deutschland hat er bislang jedoch nicht geschaffen

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VGH BW: Änderungen weibliche Schutzberechtigte Griechenland

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in seinem Urteil vom 26.05.2026 (A 4 S 2473/25) entschieden, dass alleinstehende nichtvulnerable weibliche Drittstaatsangehörige, denen in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden ist, bei Rückkehr in das Land nicht pauschal in eine Lage extremer materieller Not geraten.

„Nichtvulnerable alleinstehende weibliche Drittstaatsangehörige, denen in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden ist, werden dort nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit unabhängig von ihren persönlichen Entscheidungen in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene zu befriedigen.“

(amtlicher Leitsatz)


Stuttgart: Refugee Conference

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Vernetzung. Empowerment. Politisch aktiv werden.

Herzliche Einladung zur Refugee Conference am Samstag, den 26. September 2026 von 10 bis 17 Uhr ins Rudolf Steiner Haus in Stuttgart (Zur Uhlandshöhe 10, 70188 Stuttgart).

Die Veranstaltung richtet sich an Geflüchtete. Sie soll einen Raum für Informationsaustausch, Empowerment und Vernetzung schaffen. Gemeinsam kann auf vergangene Kämpfe und zukünftige Herausforderungen geschaut werden.

Die Refugee Conference ist kostenfrei. Es gibt veganes und vegetarisches Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher*innen.

Die Anmeldung erfolgt über das untenstehende Formular.

Die Veranstaltung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen, daher bitten wir alle Teilnehmenden die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

PROGRAMM:

  1. GEAS-Reform
  2. Abschiebungen
  3. Asylverfahren
  4. Resilienz im Alltag: gemeinsam seelisch stark sein

Das Vernetzungstreffen „Refugee Conference“ findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.


BVerfG: Pauschale Rücknahme von Aufnahmezusagen für Afghan*innen zurückgewiesen

Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am 24. Juli veröffentlichten Beschluss die Rechte von Menschen gestärkt, denen im Rahmen eines Aufnahmeprogramms für Afghanistan eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht gestellt worden war.

Geklagt hatte eine Afghanin gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Söhnen. Die Familie war im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste für eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen. Nachdem die Bundesregierung 2025 beschlossen hatte, freiwillige Aufnahmeprogramme weitgehend zu beenden, erklärte das Bundesinnenministerium die entsprechenden Aufnahmeerklärungen pauschal für ungültig.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun klar: Auch wenn die Bundesregierung bei humanitären Aufnahmeentscheidungen über einen weiten politischen Entscheidungsspielraum verfügt, ist sie an rechtsstaatliche Grundsätze und insbesondere an das Willkürverbot gebunden. Eine Abkehr von einer bereits mitgeteilten Aufnahmeerklärung muss deshalb unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls erfolgen.

Für die betroffene Familie bedeutet die Entscheidung noch nicht automatisch die Einreise nach Deutschland. Ihr Fall muss jedoch erneut geprüft werden. Bis zu einer verfassungsgemäßen Entscheidung muss die Bundesregierung zudem die Unterstützung der Familie in Pakistan fortsetzen.

PRO ASYL begrüßt den Beschluss und fordert die Bundesregierung dazu auf, auch die weiteren betroffenen Fälle unverzüglich individuell zu prüfen und die Unterstützung der Wartenden bis zu einer Entscheidung fortzusetzen.

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Vorübergehender Schutz bis März 2028 – außer für neue Anträge von wehrpflichtigen Ukrainern

Mehr als 4,4 Millionen Ukrainer*innen besitzen derzeit vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union. Lange mussten Betroffene bangen, dass ihr aktueller Schutzstatus nicht über März 2027 hinaus verlängert wird. Nun steht fest: Die EU führt den vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 fort. Doch das gilt nicht für alle.

Wehrpflichtige Männer im Alter von 23 und 60 Jahren, die ab dem 31. Juli 2026 neu eingereist sind, erhalten künftig keinen vorübergehenden Schutz in der EU. Ukrainer müssen in Zukunft nachweisen, dass sie ihren militärischen Verpflichtungen nachgekommen sind und die Ukraine auf legalem Weg verlassen haben. Für Männer im besagten Alter besteht ein Ausreiseverbot. Nicht betroffen sind jene, die bereits einen Schutzstatus in der EU besitzen. Begründet wird die neue Regelung durch die Wahrung der Verteidigungsfähigkeit der Ukraine. Man wolle sicherstellen, dass die Sicherheitsinteressen der Ukraine respektiert werden. 

Der vorübergehende Schutz geht auf die sogenannte EU-Massenzustromsrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) zurück, welche Ukrainer*innen einen kollektiven Schutzstatus gewährt. Betroffene müssen also kein individuelles Asylverfahren durchlaufen und erhalten außerdem sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Der Ausschluss bedeutet nicht, dass Betroffene, die in der EU einreisen, automatisch abgeschoben werden können. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, das reguläre Asylverfahren zu durchlaufen, in welchem der Einzelfall der Person geprüft wird.

Menschenrechtler*innen und Kritiker*innen warnen jedoch vor der neuen Regelung. Durch die individuellen Prüfungen und Gerichtsverfahren kann es zu starken Belastungen der nationalen Asylbehörden kommen. Zudem besteht für Ukrainer so ein höheres Risiko, ein Leben ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Armut zu führen oder faktisch zur Rückkehr gezwungen zu werden. Auch rechtlich gibt es Bedenken: Die Richtlinie beinhaltet bereits eine abschließende Liste möglicher Ausschlussgründe und die Missachtung von Ausreisevorschriften und militärischer Verpflichtungen gehört nicht dazu. Da die Regelung fast ausschließlich Männer im wehrfähigen Alter betrifft, zieht sie außerdem die Gefahr mittelbarer Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Alter mit sich.



Anlaufstelle „Migration und Teilhabe“ (MuT) in Stuttgart

Das bhz Stuttgart hat den besonderen Bedarf von geflüchteten Menschen mit Behinderung erkannt und bietet mit dem Projekt „Migration und Teilhabe“ (MuT) Verlinkung zu Migration und Teilhabe – bhz Stuttgart e.V. praxisnahe Unterstützung. Im Juni 2025 wurde die barrierefreie Anlaufstelle im Quartiers- und Service-Haus „Kitz 7“ in Stuttgart-Feuerbach eröffnet. Dort informieren Projektleiterinnen Hedda Gienger und Jana Maurer mit Unterstützung von Naser Rostami in geschütztem Rahmen zu rechtlichen Möglichkeiten und Unterstützungsangeboten für Geflüchtete mit Beeinträchtigungen.

Eine zentrale Rolle spielen auch Ehrenamtliche, die meist selbst eine Behinderung, Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund haben. Sie fungieren als Sprachvermittler*innen, Begleiter*innen im Alltag oder leisten bei Angeboten des Projekts einen großen Beitrag.

Zum vielfältigen Angebot der Anlaufstelle gehören inklusive Deutschkurse, Koch- und Kunstkurse, ein wöchentlich stattfindendes Begegnungscafé, inklusive Musik- und Tanzworkshops und Kinderbetreuung für Kinder auf dem autistischen Spektrum.

Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt und wird im Rahmen von „Mittendrin – Chancen für morgen gestalten“ unterstützt, einer gemeinsamen Förderinitiative der Bürgerstiftung Stuttgart und Mercedes-Benz. Weitere Fördergelder kommen von der Aktion Mensch und der Lechler-Stiftung

Im Mai belegte das das Projekt “Migration und Teilhabe” des bhz Stuttgart den 3. Platz des mitMenschPreises, der vom evangelischen Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) vergeben wird. Ausgezeichnet wurden Projekte, die neue Wege für mehr Teilhabe eröffnen und Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und/oder hohem Unterstützungsbedarf stärken.

„MuT macht Menschen sichtbar, die sonst unsichtbar bleiben. Hieraus entsteht auch öffentliche Verantwortung für Politik und Kommune Ressourcen bereit zu stellen“, sagte Laudator Andreas Seeger, Leiter Ressort Eingliederungshilfe bei der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Preisgeldstifter). Anlässlich der Preisverleihung wurde ein Kurzfilm über das Projekt gedreht. Verlinkung zu https://www.youtube.com/watch?v=_QMjGsF4GiY&feature=youtu.be