Beiträge

Freiburg: Infoveranstaltung „Die Einbürgerung“

Im Franz-Hermann-Haus (Sundgauallee 8, 79110 Freiburg) findet am 27. April 2026 von 18 bis 20 Uhr eine Infoveranstaltung zur Einbürgerung statt. Dabei geht es unter anderem um diese Fragen: Welche Voraussetzungen gibt es für den deutschen Pass? Wie läuft das Verfahren zur Einbürgerung ab? Wie stellt man einen Antrag?

Die Veranstaltung findet in einfachem Deutsch statt und ist kostenlos. Eine Anmeldung per Mail an melanie.skiba@caritas-freiburg.de ist erwünscht.


Freiburg: Begegnungsabend Syrien

Der Interkulturelle Verein FAIRburg e.V. veranstaltet am 16. April 2026 um 18 Uhr einen Begegnungsabend Syrien in Freiburg (Schwarzwaldstr. 6, 79102 Freiburg). Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der Freiburger Integrationspreisträger Ali Alsbih angefragt, über Syrien und seine Arbeit in Freiburg zu sprechen. Dazu bietet dieser Abend Vernetzung, Kulinarisches und Musik.

Eine Anmeldung per Mail an Jascha Hilkowitz (Jascha.Hilkowitz@fairburg.de) bis 10. April ist erwünscht.


Frühjahrstagung 2026

Information in English

Herzliche Einladung zur diesjährigen Frühjahrstagung am Samstag, den 18. April 2026, in Stuttgart. Wir haben ein spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt, das Sie unten finden. Der Hauptvortrag behandelt die Kämpfe geflüchteter Menschen in Baden-Württemberg. Anschließend gibt es kleine Vernetzungsrunden, in welchen die Projekte Heval, Justice for Mahdi und Vertrauensperson Abschiebehaft vorgestellt werden. Nach der Mittagspause können Sie innerhalb der Themenphase an einem Vortrag bzw. einem Workshop von insgesamt vier Möglichkeiten teilnehmen. Es gibt eine Teilnahmebegrenzung pro Vortrag/Workshop.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an Engagierte im Bereich Flucht und Asyl. Es gibt veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und eine*n Dolmetscher*in für Englisch und/oder Dari. Bitte melden Sie sich bis zum 15. April 2026 über das untenstehende Formular an.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Beteiligten, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

10:00 Begrüßung durch Lucia Braß, 1. Vorsitzende Flüchtlingsrat BW

10:15 Interview und Vortrag mit Rex Osa: Die Kämpfe geflüchteter Menschen

Seit Jahrzehnten engagieren sich geflüchtete Menschen (auch) in Baden-Württemberg. Sie kämpfen für bessere Lebensbedingungen, gegen rassistische Ausschlüsse und für die Sichtbarkeit von Fluchtursachen.
Rex Osa ist Gründer der Organisation Refugees4Refugees und seit langer Zeit aktivistisch in Baden-Württemberg sowie international aktiv. Mit ihm wollen wir auf erfolgreiche Kämpfe geflüchteter Menschen in Baden-Württemberg zurückblicken und diskutieren, was wir heute daraus lernen können.

11:00 Kaffeepause

11:15 Ehrenamtliches Engagement – Vernetzungsrunde

12:15 Mittagspause

13:15 Themenphase

(1) Demokratische Selbstverwaltung in Rojava: Errungenschaften und Herausforderungen
mit Mizgin Ibin

Im Workshop wird ein Überblick über die aktuelle politische und gesellschaftliche Situation in Rojava gegeben. Thematisiert werden insbesondere demokratische Selbstverwaltungsstrukturen, soziale Entwicklungen sowie zentrale Herausforderungen durch anhaltende Konflikte und äußeren Druck. Zudem wird das neue Abkommen zur Integration zwischen der Selbstverwaltung in Rojava und der syrischen Übergangsregierung eingeordnet und diskutiert. Ein weiterer Fokus liegt auf Fragen von Gleichberechtigung, gesellschaftlicher Teilhabe und zivilgesellschaftlichem Engagement sowie auf der Frage, inwieweit der Druck auf Rojava eine Fluchtursache dartsellt. Neben einem inhaltlichen Input bietet der Workshop Raum für Austausch und Diskussion über die internationale Bedeutung der Entwicklungen sowie Möglichkeiten der Solidarität.

(2) Ukrainische Roma* im Fokus
mit Seán McGinley und Volodymyr Shcherbakov

Der Umgang mit geflüchteten Roma* aus der Ukraine ist stark geprägt von historischen gewachsenen Stereotypen und von Diskriminierung. In diesem Workshop geht es um eine kritische Bestandsaufnahme des medialen und politischen Diskurses zu diesem Thema, um die Lebensrealitäten ukrainischer Roma* vor und während des Krieges, um ihre Situation und Erfahrungen in Deutschland sowie die Arbeit von Selbstorganisationen, die sich dafür einsetzen, dass die Bedarfe und Interessen geflüchteter Roma* angemessen beachtet werden.

(3) Workshop: Rassistische Polizeigewalt verstehen und Betroffene unterstützen
mit Jordan Schwarz und Julian Staiger

Rassistische Polizeigewalt betrifft viele geflüchtete und migrantische Menschen. Im Workshop wird zunächst eine kurze Einführung in Ursachen und Hintergründe gegeben – mit Fokus auf Rassismus und postkoloniale Perspektiven. Anschließend geht es um die Praxis: Wie können Betroffene gut unterstützt werden? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es vor, während und nach Polizeikontakten?
Der Workshop verbindet Input mit Austausch. Ziel ist es, Handlungssicherheit zu stärken und Raum für Fragen und gemeinsame Strategien zu schaffen.

(4) Aktuelle Informationen zu GEAS
mit Jürgen Blechinger

Am 12.06.2026 tritt die GEAS-Reform in Kraft. Was wird sich für Geflüchtete, die in Baden-Württemberg Schutz suchen, ändern? Es geht zum einen um die generellen Änderungen im Asylverfahren. Weiter sollen wichtige Neuerungen im Blick sein, wie das neue Außengrenzverfahren für Ankommende an den Flughäfen im Land, die Umsetzung der sog. „Sekundärmigrationszentren“ sowie das neue Screening Verfahren. Thema wird außerdem sein, wie Verbesserungen für besonders schutzbedürftige Personengruppen erreicht werden können.

14:45 Ende des inhaltlichen Programms

15:00 Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg e.V.

Herzliche Einladung an alle Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Hinweis: Die Anmeldung zur Veranstaltung ist geschlossen. Wenn Sie noch dazukommen möchten, kommen Sie bitte einfach direkt zum Tagungsort.


PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte kritisieren systematische Zerschlagung von Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete

Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL warnen vor einer kalkulierten und systematischen Zerstörung von zivilgesellschaftlichen Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete. Dazu gehören die Kürzungen bei Integrationskursen ebenso wie die vorgesehene Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung.

Der Abbau unabhängiger Beratungsangebote ist keine zufällige politische Entscheidung. Er ist Ausdruck eines umfassenden Angriffs auf gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Strukturen – auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Und das bei gleichzeitig wachsendem Beratungsbedarf von Geflüchteten, denn die Schutzquote beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sinkt deutlich, trotz einer massiven Ausweitung von Konflikten und Kriegen in zahlreichen Herkunftsländern.

„Unabhängige Asylverfahrensberatung ist kein Zusatzangebot, sondern eine zentrale Voraussetzung für faire und funktionierende Verfahren. Wer diese Strukturen abbaut, greift in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats ein“, sagt Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL. Damit werden gezielt die Rechte von Menschen geschwächt, die ohnehin zu den verletzlichsten Gruppen gehören. Der Schutz gesellschaftlicher Minderheiten ist jedoch Teil der demokratischen DNA und unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat.

„Besonders alarmierend ist, dass der gesetzliche Anspruch auf unabhängige Beratung zwar formal laut Paragraf 12a Asylgesetz besteht, in der Praxis jedoch faktisch auf Null gedreht wird“, so Leonie Melk vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein beim bundesweiten Treffen von Landesflüchtlingsräten und PRO ASYL in Kiel.

Diese Entwicklung steht exemplarisch für den systematischen Abbau zivilgesellschaftlicher Infrastruktur. Wenn bei der Vorbereitung auf ein komplexes und existentielles Verfahren und möglicherweise fehlerhaften Bescheiden gleichzeitig die Beratung wegbricht, wird effektiver Rechtsschutz faktisch unmöglich. Hinzu kommen strukturelle Probleme: Chaos im Asylverfahren und eine massive Zunahme von Klagen sind absehbare Konsequenzen.

Diese Politik hindert Schutzsuchende zudem daran, an der Gesellschaft teilzuhaben, verschärft Ausgrenzung und Unsicherheit und verursacht individuelles Leid.

Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern:

·         eine flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung

·         Integrationskurse für alle Schutzsuchenden

·         eine dauerhafte finanzielle Absicherung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen


Freiburg: Vortrag zur GEAS-Reform

Mit der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) vollzieht sich die gravierendste Asylrechtsverschärfung der letzten 30 Jahre. Wie kam es dazu und was wird sich verändern? Wie können wir die Migrationsgesellschaft verteidigen?

Am 26. März 2026 um 20 Uhr findet ein Vortrag dazu mit dem Titel „Zwischen Offenheit und Abschottung“ in Freiburg in der Mensa der Hebelschule (Engelbergerstr. 2, 79106 Freiburg) statt.

Mit Maximilian Pichl (Professor für Recht der Sozialen Arbeit, Frankfurt University of Applied Sciences) analysieren wir das Auf und Ab der europäischen Asyl- und Migrationspolitik des letzten Jahrzehnts und diskutieren Handlungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft.

Dies ist eine Veranstaltung der Reihe „Die Ausgrenzung vor unseren Augen“, veranstaltet und gefördert unter anderem von iz3w, aktion bleiberecht und Brot für die Welt. Weitere Informationen auf der Webseite der Veranstaltungsreihe.


Online-Workshop: Kirchenasyl als Schutzraum für Geflüchtete

Wir laden Interessierte und engagierte Menschen im Bereich Flucht und Asyl am 22. April 2026 von 18 bis 19.30 Uhr zu einem Online-Workshop zum Thema „Kirchenasyl als Schutzraum für Geflüchtete – Möglichkeiten. Grenzen. Erfahrungen.“ ein.

Der Workshop gibt einen verständlichen Einblick in die Hintergründe und Rahmenbedingungen von Kirchenasyl. Welche Umstände führen dazu, dass Menschen Schutz in der Kirche suchen? Welche rechtlichen und ethischen Überlegungen sind wichtig? Welche Herausforderungen sind zu bedenken und welche Risiken und Chancen ergeben sich? Anhand aktueller Zahlen, Praxisbeispielen und Erfahrungsberichten geben wir eine Orientierung und laden zum Austausch ein.

Referenten sind die beiden offiziellen Ansprechpartner der evang. Kirche in Württemberg, Asylpfarrer Dr. Sebastian Molter und der Referent für kirchlich-diakonische Flüchtlingsarbeit der Diakonie Württemberg Dietmar Oppermann.

Der Workshop findet über Zoom statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung per E-Mail. Eine Anmeldung über das untenstehende Formular ist daher notwendig.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Passbeschaffung und Reueerklärung bei Eritreer*innen

In einem Schreiben vom 20. Januar 2026 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) neue Handlungsempfehlungen bezüglich der Passbeschaffung bei eritreischen Geflüchteten gegeben.

Bisher waren subsidiär Schutzberechtigte im dienstpflichtigen Alter (Frauen: 18 bis 47 Jahre und Männer: 18 bis 57 Jahre), die „illegal“ aus Eritrea ausgereist sind und den Nationaldienst nicht (vollständig) erfüllt haben, von der Passbeschaffung befreit, da davon ausgegangen wurde, dass sie im Zuge dessen eine Reueerklärung unterzeichnen müssen. Die Beschaffung von eritreischen Nationalpässen galt in diesen Fällen als grundsätzlich unzumutbar.

Nun sollen eritreische Staatsangehörige (auch solche mit subsidiärem Schutz) dazu aufgefordert werden, bei der eritreischen Auslandsvertretung einen Nationalpass zu beantragen. Erst wenn die betroffene Person „ausdrücklich und plausibel“ darlegt, man verlange im Rahmen der Passbeschaffung von ihr, eine Reueerklärung zu unterzeichnen, muss diese Person nicht mehr bei der Botschaft vorsprechen. „Dies umfasst alle eritreischen Staatsangehörigen, unabhängig von Alter und Geschlecht.“


Webseminar: Rassismuskritische Haltung in der Migrationsarbeit

Gut gemeint ist leider nicht gleich gut gemacht. Dies gilt überall, auch in der Arbeit mit migrierten Menschen. Denn so sehr Begleiter*innen, Berater*innen und Beamt*innen sich Augenhöhe wünschen, diese ist schwer zu erreichen, wenn Personen unterschiedliche Zugänge zu Teilhabe und verschiedene Lebenschancen haben. Als Beraterin oder Begleiter die eigenen Vorannahmen und Stereotype zu reflektieren, ist daher elementar, um eine professionelle und empathische Arbeit machen zu können. Dazu gehört es, sich mehr mit Themen wie ungleichen Machtverhältnissen, Diskriminierung und Rassismus auseinanderzusetzen und deren Hintergründe besser zu verstehen. Unser Ziel ist es, in dem Webseminar gemeinsam an der Entwicklung einer klaren rassismuskritischen Haltung zu arbeiten.

Das Webseminar nimmt sich der Frage an, wie rassismuskritisches Handeln in der Migrationsarbeit gelingen kann und bietet Hilfestellungen, um die eigene pädagogische Arbeit zu reflektieren. Im Vordergrund steht ein Perspektivwechsel hinsichtlich der eigenen Vorstellungen von Rassismus und Narrativen über Migration. Nach einem inhaltlichen Input wird es Raum für Austausch, Diskussionen und kritische Selbstreflexion geben. Wir freuen uns daher über Ihre aktive Teilnahme.

Referentinnen: Anisa Abdulaziz, Tinka Greve (VNB, Fachstelle vielgestaltig*2.0)

Die Veranstaltung richtet hauptsächlich sich an Haupt- und Ehrenamtliche, die mit geflüchteten Menschen arbeiten. Sie ist jedoch ebenso offen für alle Interessierten an dem Thema. Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie fest vorhaben, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Das Webseminar findet am 26. März 2026 von 10 bis 13 Uhr über die Plattform zoom statt – vor der Veranstaltung bekommen Sie einen Link zur Teilnahme zugeschickt. Alles, was Sie brauchen, ist ein internetfähiges Gerät, ein Headset und eine Webcam.

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist notwendig.


Stuttgart: Workshop „Person des Vertrauens in Abschiebehaftverfahren“

In Deutschland werden Menschen inhaftiert, ohne eine Straftat begangen zu haben, allein um ihre Abschiebung zu sichern. Die Haft kann Monate dauern, teils über ein Jahr. Besonders erschütternd: Die Arbeit vergleichbarer Gruppen in Deutschland zeigt, dass etwa die Hälfte aller Haftentscheidungen rechtswidrig sind. Personen des Vertrauens sind selbst Verfahrensbeteiligte. Sie treten vor Gericht auf und legen Rechtsmittel gegen Haftanordnungen ein. Sie widersprechen der Inhaftierung und kämpfen juristisch für die Freiheit der Betroffenen. Das ist keine symbolische Begleitung, sondern eine reale Möglichkeit, Haft zu beenden.

Vom 10. April 2026 18 Uhr bis 12. April 2026 16 Uhr findet in Stuttgart der Workshop „Person des Vertrauens in Abschiebehaftverfahren“ statt, organisiert vom Abschiebehaftsupport BW. Frank Gockel vom Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ wird mit den Teilnehmenden zusammen konkret zur Rolle der Person des Vertrauens als ehrenamtliche Unterstützung im Abschiebehaftverfahren arbeiten.

Bislang konnten Inhaftierte im Abschiebehaftverfahren auf einen Pflichtanwalt zurückgreifen. Diese Regelung endet im Sommer diesen Jahres. Das bedeutet: Menschen können künftig in Haft genommen werden, ohne dass ihnen automatisch eine anwaltliche Vertretung zur Seite gestellt wird. Wer die Sprache nicht spricht, das Rechtssystem nicht kennt und in Haft sitzt, hat faktisch kaum eine Chance, sich selbst wirksam zu verteidigen. Umso wichtiger ist es, dass wir solidarische Strukturen stärken und Menschen als Personen des Vertrauens rechtlich unterstützen.

Der Workshop richtet sich sowohl an Menschen ohne Vorkenntnisse als auch an Aktive, die ihr Wissen vertiefen wollen und sich vorstellen können, sich in unserer Gruppe zu engagieren. Der Workshop ist kostenlos. Am Samstag und Sonntag wird sowohl morgens als auch mittags ein gemeinsames veganes Essen angeboten, dafür werden pro Person ca. 25 € eingesammelt. Wer diesen Betrag nicht aufwenden kann, darf selbstverständlich trotzdem teilnehmen. An- und Abmeldeschluss ist der 05. April 2026.

Anmeldung per E-Mail an: veranstaltung@abschiebehaftsupport-bw.de

Dabei bitte folgende Informationen angeben:
-Vor- und Nachname
-E-Mail-Adresse
-Telefonnummer
-Organisation oder Stadt
-Ob ein Schlafplatz benötigt wird
-Unverträglichkeiten
-Unverbindliche Bereitschaft, künftig als Person des Vertrauens zu unterstützen


Zahlen zu Abschiebungen und Abschiebehaft 2025

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Karlsruhe um Zahlen rund um Abschiebungen und Abschiebehaft aus dem Jahr 2025 gebeten. In beiden Bereichen geschieht Vieles im Verborgenen, da die Betroffenen nach einer Abschiebung meist nicht mehr die Möglichkeit haben, darüber zu sprechen. Mit der Abfrage soll mehr Transparenz geschaffen werden. Ergebnisse zu der Anfrage aus den Jahren 2024 und 2022 und 2023 sind in den jeweiligen Artikeln zu finden.

Eine Vielzahl der Fragen wurde aus unterschiedlichen Gründen leider nicht oder nur unvollständig beantwortet. Hier ein Überblick:

Informationszugang nach § 9Abs.3 Nr.3 LIFG BW abgelehnt:

  • Wie viele Personen mit diagnostizierten Erkrankungen (sowohl psychisch als auch physisch) wurden inhaftiert?
  • Wie viele Fälle von Suizidversuchen und/oder Suizidandrohungen gab es? Bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Zielland der Abschiebung.

Es liegen keine amtlichen Informationen vor:

  • Bei wie vielen Personen wurden während der Abschiebung sog. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt angewandt?
  • Wie viele Personen bekamen Beruhigungsmittel während der Abschiebung?
  • Bei wie vielen Personen wurde das Handywährend der Durchführung der Abschiebung beschlagnahmt?
  • In wie vielen Fällen wurden Entschädigungen für rechtswidrige Haftzeiten an vormals Inhaftierte gezahlt?

Informationen werden statistisch nicht erhoben (Auswahl):

  • Wie viele Personen waren zum Zeitpunkt der Abschiebung im Besitz einer Duldung, wie viele im Besitz einer Grenzübertrittsbescheinigung und wie viele waren zur Fahndung ausgeschrieben?
  • Wie viele Kinder unter 6 Jahren wurden abgeschoben? Wie viele unter 3 Jahren?
  • Wie viele Personen über 60 Jahre wurden abgeschoben?
  • Aus welchen Gründen gab es medizinische Begleitungen während den Abschiebungen?
  • Wie viele Personen wurden aus stationären Einrichtungen, also Krankenhäusern, Wohngruppen, Pflegeheimen, Altenheimen, Einrichtungen der Jugendhilfe, abgeschoben?
  • In wie vielen Fällen wurde ein Antrag auf freiwillige Ausreise aus A-Haft abgelehnt?
  • Wie viele Kinder wurden unbegleitet abgeschoben?

Zudem gibt es zahlreiche Fragen, die vom Regierungspräsidium kommentarlos unbeantwortet blieben, beispielsweise wie viele Frauen im Jahr 2025 abgeschoben wurden sowie wann, wie und wo die Abschiebungen stattfanden. Auch die Frage, in wie vielen Feststellungsverfahren nach der Abschiebung/Freilassung festgestellt wurde, dass die Haftanordnung rechtswidrig war, wurde nicht beantwortet.

Die kommentarlos unbeantworteten Fragen haben wir in der Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe blau hinterlegt. Sensible Daten haben wir geschwärzt.

Die folgenden Tabellen sind ein kleiner Ausschnitt der erfragten Zahlen. Mehr Informationen und Zahlen sind in der Abfrage selbst zu finden.

Anfragen in diesem Umfang sind unter dem Landesinformationsfreiheitsgesetz leider nicht umsonst. Wenn Sie unsere politische Arbeit unterstützen möchten freuen wir uns über eine Spende.