Beiträge

SG Karlsruhe: Leistungskürzungen nach § 5 AsylbLG evident verfassungswidrig

Mit Beschluss vom 12. Januar 2026 (S 12 AY 3874/25 ER) hat das Sozialgericht Karlsruhe im Eilverfahren eine weitreichende Entscheidung getroffen:
Die Kürzung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wegen angeblich unentschuldigten Fehlens bei einer Arbeitsgelegenheit („80-Cent-Job“) ist nach Auffassung des Gerichts evident verfassungswidrig. Auch die Streichung des Existenzminimums sei „verfassungsrechtlich nicht zulässig“, so das Gericht.

Hintergrund

Asylsuchende können in Deutschland zu sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ verpflichtet werden. Häufig wurde ihnen gleichzeitig eine reguläre Arbeit (noch) nicht gestattet. In der Praxis dienen diese Arbeitsgelegenheiten jedoch oft nicht der Integration in den Arbeitsmarkt, sondern sollen eher als erzieherische Maßnahme wirken.
Wer nicht teilnimmt, riskiert Kürzungen der ohnehin niedrigen Leistungen bis auf das physische Existenzminimum. Das Gericht betont, dass diese Praxis verfassungsrechtlich problematisch ist.
Ein Geflüchteter hatte gegen die Leistungskürzungen geklagt, die er erhalten hatte, da er angeblich unentschuldigt nicht zur Arbeitsgelegenheit erschienen war – und bekam Rechtt.


Pressemitteilung LAKA: Wegfall der freiwilligen BAMF-Sprachkurse

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) und seine Mitgliedsorganisationen sind bestürzt über den Wegfall der freiwilligen Sprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieser sorgt gleichermaßen für erhebliche Verunsicherung bei Zugewanderten, Bildungsträgern und Betrieben. Die Entscheidung trifft insbesondere Menschen, die sich aktiv um Integration bemühen, eine Ausbildung anstreben oder bereits erste Schritte in Richtung Arbeitsmarkt unternommen haben.

„Der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ist die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Integration“, betont die bildungspolitische Sprecherin des LAKA, Helene Khuen-Belasi. Und sie fügt hinzu: „Ohne ausreichende Sprachkenntnisse bleiben Chancen auf Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung stark eingeschränkt.“

Gerade in Zeiten akuten Fach- und Arbeitskräftemangels ist diese Entscheidung ein falsches Signal. Viele Unternehmen sind dringend auf motivierte Nachwuchs- und Fachkräfte angewiesen. Zahlreiche Zugewanderte bringen berufliche Vorerfahrungen, Motivation und Lernbereitschaft mit – doch ohne die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse systematisch zu verbessern, wird ihr Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung erschwert. Somit zahlen sie keine Steuern und Sozialabgaben und sind auf Transferleistungen angewiesen.

Besonders betroffen sind junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen oder aufnehmen möchten. Fehlende Sprachförderung führt dazu, dass Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben oder Ausbildungsverhältnisse gefährdet sind, weil die notwendige sprachliche Begleitung fehlt. Betriebe verlieren dadurch wertvolles Potenzial und Planungssicherheit.

Sprache ist jedoch weit mehr als ein Instrument für den Arbeitsmarkt. Gute Deutschkenntnisse der Eltern sind ein entscheidender Faktor für die Bildungschancen ihrer Kinder. Eltern, die schulische Informationen verstehen, Gespräche mit Lehrkräften führen und ihre Kinder beim Lernen unterstützen können, stärken deren Bildungsweg nachhaltig. Fehlende Sprachkompetenz wirkt sich daher nicht nur individuell, sondern generationenübergreifend aus.

Hinzu kommt: In Baden-Württemberg ist Deutsch die Behördensprache. Anträge, Beratungen und offizielle Kommunikation erfolgen grundsätzlich auf Deutsch. Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, steht im Alltag vor erheblichen Hürden – sei es bei der Beantragung von Leistungen, bei aufenthaltsrechtlichen Fragen oder im Kontakt mit Schulen und Behörden. Sprachförderung ist daher auch eine Frage der praktischen Lebensbewältigung und gleichberechtigten Teilhabe.

„Wir brauchen verlässliche und niedrigschwellige Zugänge zu Sprach- und Integrationsangeboten. Investitionen in Sprachförderung sind Investitionen in Beschäftigung, wirtschaftliche Stabilität, Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt,“ sagt der Vorsitzende des LAKA, Daniel Setzler. Und ergänzt: „Wer an Sprachkursen spart, spart am falschen Ende – und riskiert, dass Integration, Ausbildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe dauerhaft ausgebremst werden.“

Hintergrundinformationen:

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) vertritt seit 1998 die Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte auf kommunaler und Landesebene – parteiunabhängig, überkonfessionell und überethnisch. Im Fokus stehen demokratische Teilhabe, politische Mitbestimmung und eine chancengerechte Gesellschaft. Er ist legitimierter Ansprechpartner der Landesregierung (PartIntG BW § 10), des Landtages, aller relevanten Organisationen auf Landesebene, vergleichbarer Migrantengremien in anderen Bundesländern und dem Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI). 

Er setzt sich seit seiner Gründung 1998 auf politischer Ebene für die konstruktive Zusammenarbeit und Verständigung zwischen baden-württembergischen Einwohnerinnen und Einwohnern unterschiedlicher Herkunft ein. Wichtige Forderungen des LAKA Baden-Württemberg sind die Verankerung der kommunalen Migrantenvertretungen in der Gemeindeordnung, das kommunale Wahlrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs, die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen sowie die Einführung des herkunftssprachlichen Unterrichtes unter staatlicher Aufsicht an den Schulen in Baden-Württemberg.


VG Berlin: Alleinstehende Frauen im Jemen als soziale Gruppe verfolgt

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (1 K 6/24 A) festgestellt, dass Frauen „von der sie umgebenen Gesellschaft im Jemen insgesamt als bestimmte soziale Gruppe“ angesehen werden. „Alleinstehende Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige werden im Jemen […] wegen ihrer Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen verfolgt“. Sie sind systematisch und bewusst einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt und aus der Zivilgesellschaft ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass für sie kein menschenwürdiges Alltagsleben möglich ist. Nach dieser Einstufung steht alleinstehenden Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige aus dem Jemen Schutz (Flüchtlingseigenschaft) zu.


Hintergrundinformationen:


Perspektive durch Partizipation – Unser Angebot für das Jahr 2026

Unser Projekt Perspektive durch Partizipation zielt darauf ab, Menschen, die „besonders schutzbedürftige“ Geflüchtete unterstützen, umfassend zu sensibilisieren und zu schulen.

Der Begriff „besonders schutzbedürftig“ wird in der Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) der Europäischen Union (EU) benutzt und umfasst unter anderem folgende Personengruppen:  

  • Unbegleitete Minderjährige.
  • LSBTI*- Geflüchtete.
  • Personen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen schwerwiegenden Formen psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind
  • Menschen mit Behinderung
  • Ältere Menschen
  • Opfer von Menschenhandel
  • Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen

Angebote des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts für das Jahr 2026

Fortbildungen: (Vor Ort & Online): Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Engagement mit gezielten Fortbildungen. Auf Anfrage bieten wir Schulungen zu folgenden Schwerpunkten an:

  • Queere Geflüchtete: Vorbereitung auf die Anhörung
  • Unbegleitete Minderjährige: Basiswissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht
  • Frauen auf der Flucht: Sensibilisierung für frauenspezifische Fluchtgründe
  • Inklusion: Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung“

Workshops Selbstreflexion & Selbstfürsorge: Um Sie in Ihrem Ehrenamt bestmöglich zu begleiten, bieten wir Workshops zu Selbstreflexion und Selbstfürsorge an. Gemeinsam mit Expert*innen schauen wir uns psychosoziale Herausforderungen an, tauschen uns aus und entwickeln praktische Strategien, die Ihren Alltag im Ehrenamtskreis erleichtern.

Vernetzungstreffen: Tauschen Sie sich bei unseren regionalen Treffen mit anderen Engagierten aus.

Erst- und Verweisberatung: Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht per E-Mail: partizipation@fluechtlingsrat-bw.de. und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Fachstellen weiter.

Interesse? Kontaktieren Sie uns für individuelle Anfragen unter: partizipation@fluechtlingsrat-bw.de.

Dieses Projekt wird durch die Aktion Mensch gefördert. Dank der Spenden unserer Unterstützer*innen können wir den Eigenanteil für dieses Jahr sicherstellen und das Projekt wie geplant umsetzen.


Stuttgart-Hohenheim/online: Vortrag und Gespräch zu Einwanderungsgeschichte(n)

Ob „Stadtbild“, „Ausländer“ oder „Migrantin“, ob „Flüchtlingswelle“ oder „Einwanderungsland“: Wie wir über Einwanderung nach Deutschland, die einwandernden Personen und die sich dadurch verändernde Gesellschaft sprechen, ist nicht nebensächlich. Sprache prägt Wahrnehmung und schafft Tatsachen. Politische, gesellschaftliche und mediale Diskurse stehen nicht im luftleeren Raum, sondern in unmittelbarem Zusammenhang mit Gesetzgebung, Bürokratie und individuellen Lebensläufen. Das gilt heute genauso wie zu Zeiten der „Gastarbeiter:innen“ oder in den Debatten um die Einschränkung des Asylrechts Anfang der 1990er Jahre.

Wir wollen im Vorfeld der baden-württembergischen Landtagswahl diskutieren, wie wirkmächtig das Sprechen über Migration ist und wie wir – sowohl aus historischer als auch aus aktueller und praktisch-politischer Perspektive – zu neuen Narrativen über das Einwanderungsland Deutschland gelangen können.

Welche roten Fäden ziehen sich durch die Vorstellungen und Erzählungen über Einwanderung und Einwanderer:innen nach Deutschland? Wie wird rassistisches Wissen konstruiert und weitergetragen – und was können wir ihm entgegensetzen? Kann die Erinnerung an die lange deutsche Einwanderungsgeschichte für aktuelle Diskurse konstruktiv fruchtbar gemacht werden? Welche Folgen haben Rückkehrdebatten für Politik und gesellschaftliche Diskurse? Wie könnte Sprechen und Handeln über Flucht und Migration dem Menschen zugewandt und sachorientiert gestaltet werden? Und schließlich: Wie erleben Menschen mit relativ junger „Migrationsgeschichte“ die Diskurse in Deutschland und Europa? Wie können – auch aus migrantischen Communitys heraus – gelingende, konstruktive Erzählungen entstehen?

Die Veranstaltung Vortrag und Gespräch: Einwanderungsgeschichte(n). Wie wollen wir Migration erzählen? findet am 5. März 2026 von 18.00 bis 21.00 Uhr und im Rahmen von Nachgefragt – Abendgespräche zu Gesellschaft, Religion und Politik der Diözese Rottenburg-Stuttgart statt. Die Teilnahme ist sowohl vor Ort im Tagungszentrum Stuttgart-Hohenheim (Paracelsusstraße 91, 70599 Stuttgart) als auch online möglich. Um Anmeldung wird gebeten.


Stipendium der START Stiftung für Schüler*innen mit Migrationsbezug

Seit dem 1. Februar 2026 können sich Schüler*innen mit Migrationsbezug aller weiterführenden und berufsbildenden Schulen für ein kostenfreies dreijähriges START Stipendium bewerben. Unterstützt und befürwortet wird das START-Programm in Baden-Württemberg durch die Dieter Schwarz Stiftung und die Dietmar Hopp Stiftung.

Das bietet das START Stipendium:

  • Drei Jahre lang Kurse und Workshops zu Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Engagement und vielem mehr
  • Betreuung durch pädagogische Fachkräfte im eigenen Bundesland
  • Insgesamt 3.500 Euro finanzielle Unterstützung

Die formalen Kriterien sind:

  1. Die Schüler*innen sind zwischen 14 und 20 Jahre alt.
  2. Die Schüler*innen besuchen ab dem Schuljahr 2026/27 voraussichtlich noch drei Jahre eine weiterführende oder berufsbildende Schule im Bundesgebiet.
  3. Die Schüler*innen sind selbst nach Deutschland zugewandert oder Kind eines zugewanderten Elternteils.

Für START sind die schulischen Leistungen, die besuchte Schulform oder der angestrebte Abschluss nicht entscheidend. Was zählt, sind Persönlichkeit und Gestaltungswille. 

So funktioniert die Bewerbung:

Interessierte Jugendliche können sich seit dem 1. Februar 2026 registrieren. Für die einzelnen Programme gelten unterschiedliche Anmeldefristen sowie Aufnahmeverfahren. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der START-Geschäftsstelle telefonisch unter der 069/300 388 419 oder per Mail an campus@start-stiftung.de zu Verfügung.


Online-Veranstaltung: Updates von der „Balkanroute“

Am Mittwoch, den 11. Februar 2026 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr findet die Veranstaltung Updates von der ‚Balkanroute‘ – Fluchtmigration und die europäische Asylpolitik zwischen Reform und Realität statt. Die Organisation Balkanbrücke gibt aktuelle Updates von der Balkanroute und ordnet Entwicklungen rund um Fluchtmigration und europäische Asylpolitik zwischen Reformankündigungen und der Realität vor Ort ein. Im Fokus stehen unter anderem aktuelle Verschärfungen der europäischen Migrations- und Grenzpolitik und ihre Auswirkungen auf die Region. Dabei werden sowohl politische Dynamiken als auch Erfahrungen und Geschichten aus dem Alltag entlang der Route und in Camps aufgegriffen.

Referent*innen: Franz und Theresa von der Balkanbrücke

Eine kostenlose Anmeldung ist erforderlich. Die Zugangsdaten für den Zoomraum erhalten angemeldete Personen einen Tag vor der Veranstaltung.


Forderungen des Flüchtlingsrats zu den Landtagswahlen

Vier Wochen vor dem 8. März macht der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg auf seinen Forderungskatalog zu den Landtagswahlen aufmerksam. Dieser formuliert konkrete Schritte für eine menschlichere Flüchtlingspolitik im Bundesland und zeigt auf, wie eine solidarischere Gesellschaft gestaltet werden kann.  

Der Flüchtlingsrat nimmt die bevorstehenden Wahlen am 8. März zum Anlass, um innezuhalten und grundlegende Fragen zu stellen: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Welche Werte sollen das politische Handeln im Land prägen? „In einer Zeit, in der migrationspolitische Debatten zunehmend von Abschottung, Ausgrenzung und rechten Narrativen bestimmt werden, ist es dringend notwendig, den Fokus wieder auf Menschenrechte, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu richten“, kommentiert Lara Böllhoff vom Flüchtlingsrat.

Aus dieser Überzeugung heraus hat der Flüchtlingsrat angesichts der Landtagswahlen einen umfassenden Forderungskatalog erarbeitet. Dieser zeigt auf, dass eine menschenfreundlichere Flüchtlingspolitik im Bundesland möglich ist – wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist. Sei es bei der Unterbringung, dem Ausschöpfen von Bleiberechtsoptionen oder bei Abschiebungen – an vielen Stellen verfügt Baden-Württemberg auf Landesebene über erhebliche Gestaltungsmacht, um die Lebensbedingungen geflüchteter Menschen konkret zu verbessern, ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und Perspektiven für eine sichere Zukunft zu schaffen. „Wir wünschen uns von der Landespolitik, dass sie diese Spielräume auch nutzt“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.

Der Flüchtlingsrat appelliert an die politisch Verantwortlichen, Mut zu zeigen und angesichts des Erstarkens rechter Kräfte Rückgrat zu zeigen und nicht den Kopf in den Sand zu stecken. „Eine solidarische Gesellschaft ist keine naive Utopie, sondern ein realistisches politisches Ziel, das entschlossenes Handeln erfordert“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg versteht seinen Forderungskatalog als konstruktives Angebot und steht politischen Entscheidungsträger*innen jederzeit für Austausch zur Verfügung.


Freiburg im Breisgau: Filmabend und Gespräch mit Olympiateilnehmer Saeid Fazloula

Am 23. März 2026 findet von 17 Uhr bis 19.30 Uhr ein Filmabend mit Gespräch mit Olympiateilnehmer Saeid Fazloula statt. Bei der Veranstaltung mit dem Titel Deutschland hat mein Leben gerettet! erzählt der ehemalige Profi-Kanute Saeid Fazloula von seiner Flucht aus dem Iran, seinem Weg zu Olympia und wie wichtig sein Verein Rheinbrüder für diesen erfolgreichen Weg war.

Gemeinsam wird zuerst ein Teil der SWR-Dokumentation angeschaut, danach berichtet Saeid Fazloula von spannenden Abschnitten aus seinem Leben und steht für Fragen und Gespräche bereit. Die Veranstaltung wird vom Badischen Sportbund Freiburg e. V. (Team Integration durch Sport) organisiert und findet im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus statt. Sie widmet sich der Frage: Integration durch Sport – wie gelingt das?

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Veranstaltungsort: Walter Hasper-Raum (Multimedia-Raum) in der Act-Now-Halle der Freiburger Turnerschaft von 1844 e. V. (barrierefrei)
Schwarzwaldstraße 181
79117 Freiburg im Breisgau
Baden-Württemberg


Neue Broschüre: Krankheit als Abschiebungshindernis

In verschiedenen Bereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts spielt die Frage eine wichtige Rolle, ob krankheitsbedingte Umstände ein Abschiebungshindernis darstellen können. Im Asylverfahren muss beispielsweise geprüft werden, ob eine Rückkehr ins Herkunftsland bei erkrankten Personen zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands führen würde. Auch bei einer drohenden Beendigung des Aufenthalts stehen Beratende und Behörden häufig vor der Frage, ob durch Ausreise oder Abschiebung gesundheitliche Risiken entstehen.

Die überarbeitete Broschüre „Krankheit als Abschiebungshindernis“ (Stand: Januar 2026), herausgegeben vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V., erläutert die Zuständigkeiten der Behörden, die Unterscheidung zwischen Erkrankungen mit Bezug zum Zielland oder zum Inland sowie die rechtlichen Grundlagen für Abschiebungshindernisse und mögliche Ansprüche auf Aufenthaltstitel oder Duldung. Sie enthält zudem praxisnahe Hinweise und übersichtliche Darstellungen, zum Beispiel zu den Kriterien, die bei der Vorlage ärztlicher Atteste zu beachten sind.

Die Broschüre kann als PDF heruntergeladen werden.