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Stuttgart-Hohenheim/online: Vortrag und Gespräch zu Einwanderungsgeschichte(n)

Ob „Stadtbild“, „Ausländer“ oder „Migrantin“, ob „Flüchtlingswelle“ oder „Einwanderungsland“: Wie wir über Einwanderung nach Deutschland, die einwandernden Personen und die sich dadurch verändernde Gesellschaft sprechen, ist nicht nebensächlich. Sprache prägt Wahrnehmung und schafft Tatsachen. Politische, gesellschaftliche und mediale Diskurse stehen nicht im luftleeren Raum, sondern in unmittelbarem Zusammenhang mit Gesetzgebung, Bürokratie und individuellen Lebensläufen. Das gilt heute genauso wie zu Zeiten der „Gastarbeiter:innen“ oder in den Debatten um die Einschränkung des Asylrechts Anfang der 1990er Jahre.

Wir wollen im Vorfeld der baden-württembergischen Landtagswahl diskutieren, wie wirkmächtig das Sprechen über Migration ist und wie wir – sowohl aus historischer als auch aus aktueller und praktisch-politischer Perspektive – zu neuen Narrativen über das Einwanderungsland Deutschland gelangen können.

Welche roten Fäden ziehen sich durch die Vorstellungen und Erzählungen über Einwanderung und Einwanderer:innen nach Deutschland? Wie wird rassistisches Wissen konstruiert und weitergetragen – und was können wir ihm entgegensetzen? Kann die Erinnerung an die lange deutsche Einwanderungsgeschichte für aktuelle Diskurse konstruktiv fruchtbar gemacht werden? Welche Folgen haben Rückkehrdebatten für Politik und gesellschaftliche Diskurse? Wie könnte Sprechen und Handeln über Flucht und Migration dem Menschen zugewandt und sachorientiert gestaltet werden? Und schließlich: Wie erleben Menschen mit relativ junger „Migrationsgeschichte“ die Diskurse in Deutschland und Europa? Wie können – auch aus migrantischen Communitys heraus – gelingende, konstruktive Erzählungen entstehen?

Die Veranstaltung Vortrag und Gespräch: Einwanderungsgeschichte(n). Wie wollen wir Migration erzählen? findet am 5. März 2026 von 18.00 bis 21.00 Uhr und im Rahmen von Nachgefragt – Abendgespräche zu Gesellschaft, Religion und Politik der Diözese Rottenburg-Stuttgart statt. Die Teilnahme ist sowohl vor Ort im Tagungszentrum Stuttgart-Hohenheim (Paracelsusstraße 91, 70599 Stuttgart) als auch online möglich. Um Anmeldung wird gebeten.


Stipendium der START Stiftung für Schüler*innen mit Migrationsbezug

Seit dem 1. Februar 2026 können sich Schüler*innen mit Migrationsbezug aller weiterführenden und berufsbildenden Schulen für ein kostenfreies dreijähriges START Stipendium bewerben. Unterstützt und befürwortet wird das START-Programm in Baden-Württemberg durch die Dieter Schwarz Stiftung und die Dietmar Hopp Stiftung.

Das bietet das START Stipendium:

  • Drei Jahre lang Kurse und Workshops zu Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Engagement und vielem mehr
  • Betreuung durch pädagogische Fachkräfte im eigenen Bundesland
  • Insgesamt 3.500 Euro finanzielle Unterstützung

Die formalen Kriterien sind:

  1. Die Schüler*innen sind zwischen 14 und 20 Jahre alt.
  2. Die Schüler*innen besuchen ab dem Schuljahr 2026/27 voraussichtlich noch drei Jahre eine weiterführende oder berufsbildende Schule im Bundesgebiet.
  3. Die Schüler*innen sind selbst nach Deutschland zugewandert oder Kind eines zugewanderten Elternteils.

Für START sind die schulischen Leistungen, die besuchte Schulform oder der angestrebte Abschluss nicht entscheidend. Was zählt, sind Persönlichkeit und Gestaltungswille. 

So funktioniert die Bewerbung:

Interessierte Jugendliche können sich seit dem 1. Februar 2026 registrieren. Für die einzelnen Programme gelten unterschiedliche Anmeldefristen sowie Aufnahmeverfahren. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der START-Geschäftsstelle telefonisch unter der 069/300 388 419 oder per Mail an campus@start-stiftung.de zu Verfügung.


Online-Veranstaltung: Updates von der „Balkanroute“

Am Mittwoch, den 11. Februar 2026 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr findet die Veranstaltung Updates von der ‚Balkanroute‘ – Fluchtmigration und die europäische Asylpolitik zwischen Reform und Realität statt. Die Organisation Balkanbrücke gibt aktuelle Updates von der Balkanroute und ordnet Entwicklungen rund um Fluchtmigration und europäische Asylpolitik zwischen Reformankündigungen und der Realität vor Ort ein. Im Fokus stehen unter anderem aktuelle Verschärfungen der europäischen Migrations- und Grenzpolitik und ihre Auswirkungen auf die Region. Dabei werden sowohl politische Dynamiken als auch Erfahrungen und Geschichten aus dem Alltag entlang der Route und in Camps aufgegriffen.

Referent*innen: Franz und Theresa von der Balkanbrücke

Eine kostenlose Anmeldung ist erforderlich. Die Zugangsdaten für den Zoomraum erhalten angemeldete Personen einen Tag vor der Veranstaltung.


Forderungen des Flüchtlingsrats zu den Landtagswahlen

Vier Wochen vor dem 8. März macht der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg auf seinen Forderungskatalog zu den Landtagswahlen aufmerksam. Dieser formuliert konkrete Schritte für eine menschlichere Flüchtlingspolitik im Bundesland und zeigt auf, wie eine solidarischere Gesellschaft gestaltet werden kann.  

Der Flüchtlingsrat nimmt die bevorstehenden Wahlen am 8. März zum Anlass, um innezuhalten und grundlegende Fragen zu stellen: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Welche Werte sollen das politische Handeln im Land prägen? „In einer Zeit, in der migrationspolitische Debatten zunehmend von Abschottung, Ausgrenzung und rechten Narrativen bestimmt werden, ist es dringend notwendig, den Fokus wieder auf Menschenrechte, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu richten“, kommentiert Lara Böllhoff vom Flüchtlingsrat.

Aus dieser Überzeugung heraus hat der Flüchtlingsrat angesichts der Landtagswahlen einen umfassenden Forderungskatalog erarbeitet. Dieser zeigt auf, dass eine menschenfreundlichere Flüchtlingspolitik im Bundesland möglich ist – wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist. Sei es bei der Unterbringung, dem Ausschöpfen von Bleiberechtsoptionen oder bei Abschiebungen – an vielen Stellen verfügt Baden-Württemberg auf Landesebene über erhebliche Gestaltungsmacht, um die Lebensbedingungen geflüchteter Menschen konkret zu verbessern, ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und Perspektiven für eine sichere Zukunft zu schaffen. „Wir wünschen uns von der Landespolitik, dass sie diese Spielräume auch nutzt“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.

Der Flüchtlingsrat appelliert an die politisch Verantwortlichen, Mut zu zeigen und angesichts des Erstarkens rechter Kräfte Rückgrat zu zeigen und nicht den Kopf in den Sand zu stecken. „Eine solidarische Gesellschaft ist keine naive Utopie, sondern ein realistisches politisches Ziel, das entschlossenes Handeln erfordert“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg versteht seinen Forderungskatalog als konstruktives Angebot und steht politischen Entscheidungsträger*innen jederzeit für Austausch zur Verfügung.


Freiburg im Breisgau: Filmabend und Gespräch mit Olympiateilnehmer Saeid Fazloula

Am 23. März 2026 findet von 17 Uhr bis 19.30 Uhr ein Filmabend mit Gespräch mit Olympiateilnehmer Saeid Fazloula statt. Bei der Veranstaltung mit dem Titel Deutschland hat mein Leben gerettet! erzählt der ehemalige Profi-Kanute Saeid Fazloula von seiner Flucht aus dem Iran, seinem Weg zu Olympia und wie wichtig sein Verein Rheinbrüder für diesen erfolgreichen Weg war.

Gemeinsam wird zuerst ein Teil der SWR-Dokumentation angeschaut, danach berichtet Saeid Fazloula von spannenden Abschnitten aus seinem Leben und steht für Fragen und Gespräche bereit. Die Veranstaltung wird vom Badischen Sportbund Freiburg e. V. (Team Integration durch Sport) organisiert und findet im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus statt. Sie widmet sich der Frage: Integration durch Sport – wie gelingt das?

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Veranstaltungsort: Walter Hasper-Raum (Multimedia-Raum) in der Act-Now-Halle der Freiburger Turnerschaft von 1844 e. V. (barrierefrei)
Schwarzwaldstraße 181
79117 Freiburg im Breisgau
Baden-Württemberg


Neue Broschüre: Krankheit als Abschiebungshindernis

In verschiedenen Bereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts spielt die Frage eine wichtige Rolle, ob krankheitsbedingte Umstände ein Abschiebungshindernis darstellen können. Im Asylverfahren muss beispielsweise geprüft werden, ob eine Rückkehr ins Herkunftsland bei erkrankten Personen zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands führen würde. Auch bei einer drohenden Beendigung des Aufenthalts stehen Beratende und Behörden häufig vor der Frage, ob durch Ausreise oder Abschiebung gesundheitliche Risiken entstehen.

Die überarbeitete Broschüre „Krankheit als Abschiebungshindernis“ (Stand: Januar 2026), herausgegeben vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V., erläutert die Zuständigkeiten der Behörden, die Unterscheidung zwischen Erkrankungen mit Bezug zum Zielland oder zum Inland sowie die rechtlichen Grundlagen für Abschiebungshindernisse und mögliche Ansprüche auf Aufenthaltstitel oder Duldung. Sie enthält zudem praxisnahe Hinweise und übersichtliche Darstellungen, zum Beispiel zu den Kriterien, die bei der Vorlage ärztlicher Atteste zu beachten sind.

Die Broschüre kann als PDF heruntergeladen werden.


Grundrechtliche Vorgaben bei Abschiebungen aus Zimmern in Geflüchtetenunterkünften

Mit Beschluss vom 30. September 2025 (2 BvR 460/25) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass auch Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften vom Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) geschützt sind. Behörden dürfen diese Räume nicht ohne richterliche Anordnung betreten oder gewaltsam öffnen – selbst dann nicht, wenn eine Abschiebung durchgeführt werden soll.

Die Entscheidung erging in einem Verfahren, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und PRO ASYL unterstützt wurde.

Auf Grundlage der Entscheidung hat PRO ASYL Praxishinweise erarbeitet. Sie sind kostenlos als PDF verfügbar.


Schutzquote für geflüchtete Menschen in Deutschland sinkt

Betrachtet man die Zahlen des BAMF zu den Schutzquoten 2026, entsteht der Eindruck, weltweit gebe es weniger Konflikte und Krisen als in den vergangenen Jahren. Doch Betroffene, Augenzeug*innen und Berichte unabhängiger Medien zeigen das Gegenteil: Die Lage in Syrien und Afghanistan, im Iran, in Venezuela, im Sudan oder in Eritrea hat sich nicht verbessert. Stattdessen wird die Suche nach Schutz für Menschen, die keinen anderen Ausweg sehen, als aus ihrem Herkunftsland zu flüchten, immer schwieriger.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge für das Jahr 2025 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr wurden 113.236 Erstanträge gestellt. Das ist die niedrigste Zahl seit 2013 – mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020.

Aus den Zahlen des BAMF lässt sich die (bereinigte) Schutzquote errechnen. Die Schutzquote zeigt, wie groß der Anteil an Menschen aus einem bestimmten Herkunftsland ist, die in Deutschland einen Schutzstatus bekommen. Die „bereinigte Schutzquote“ bedeutet, dass nur die Asylanträge gezählt werden, die inhaltlich geprüft wurden und nicht die Gesamtzahl der gestellten Asylanträge. So wird sichergestellt, dass Dublin-Fälle, Rücknahmen oder andere Asylanträge, die aus formalen Gründen abgelehnt wurden und daher keiner inhaltlichen Prüfung unterlagen, nicht die Schutzquote verzerren.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat eine Liste der bereinigten Schutzquoten 2025 für Asylsuchende pro Herkunftsland erstellt – sortiert ist diese nach Anzahl der geprüften Asylanträge.

Im Fall von Syrien zeigt sich das Sinken der Schutzquote am drastischsten: Während diese im Jahr 2024 noch bei 100 % lag, ist sie im Jahr 2025 nach dem Sturz Assads auf 5,3 % gefallen. Insgesamt liegt die Schutzquote für alle Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, im vergangenen Jahr bei 37,5 %, im Jahr 2024 betrug sie noch 59,3 %. Die Schutzquote für Menschen aus Afghanistan ist mit 78,9 % noch relativ hoch. Diese Zahl lässt sich jedoch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückführen, nach der Frauen und Mädchen aus Afghanistan als soziale Gruppe als verfolgt gelten. Im Jahr 2025 haben daher viele Frauen und Mädchen, die in Deutschland bereits einen Schutzstatus haben, einen Asylfolgeantrag gestellt, um den Flüchtlingsstatus zu erlangen. Die Schutzquote von Männern aus Afghanistan hingegen lag im Juni 2025 bei nur 33,7 % und beträgt inzwischen vermutlich weniger als 30 %.

Die rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen, die härtere Abschiebepraxis und die geplante besonders restriktive Umsetzung der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland – nicht nur hier zeigt sich der zunehmend harte Umgang mit geflüchteten Menschen. Die gesunkenen Schutzquoten für Menschen aus verschiedensten Herkunftsländern passen in dieses Bild.


Eine gute Nachricht gibt es aber:

Zwar hat das BAMF im vergangenen Jahr mehr Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen eingeleitet, doch der Schutzstatus der betroffenen Menschen wurde in den meisten Fällen bestätigt. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken wurden von Januar bis November 2025 insgesamt 23.101 Widerrufs- oder Rücknahmeprüfungen neu eingeleitet, mehr als noch 2024. In ungefähr 93 % der Fälle wurde der bereits zugesprochene Schutzstatus erneut anerkannt. Schutzberechtigte aus Syrien waren besonders von den Prüfungen betroffen – doch auch hier wurde sogar in 96,7 % der Fälle der bestehende Schutzstatus bestätigt.

Das lässt die Hoffnung auf eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik, in welcher der einzelne Mensch und seine individuelle Geschichte im Mittelpunkt steht, etwas wachsen.



Stuttgart: Frauen und Minderheiten in Afghanistan

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, der Arbeitskreis Asyl Stuttgart, die Seebrücke Stuttgart und der Tübinger Verein move on laden am 20. Februar 2026 um 18 Uhr zur Veranstaltung Frauen und Minderheiten in Afghanistan unter den Taliban – Status quo und was getan werden kann ein. Es werden Redebeiträge von akademischen Forscher*innen, sozialen Aktivist*innen sowie Vertreter*innen politischer Parteien geboten.

Programm:

  • Teil 1 Fokus auf die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten.
  • Teil 2 Austausch mit Vertreter*innen politischer Parteien über die politische Verantwortung aus einer Menschenrechtsperspektive.

Ort: Christophstraße 34, 70180 Stuttgart

Um Anmeldung wird gebeten.


Stuttgart: Menschen erzählen, Kandidierende hören zu

Am Dienstag, 10. Februar 2026, vier Wochen vor der Landtagswahl, laden die Evangelische Kirche, das Asylpfarramt, die Vesperkirche und das Sozialunternehmen Neue Arbeit zu einem Raum der Begegnung und zum Gespräch ein. Langzeitarbeitslose, Armutsbetroffene und Asylbewerber:innen kommen zu Wort, erzählen aus ihrem Leben und berichten von ihren Sorgen, Nöten und Hoffnungen. Kandidierende für den Landtag hören zu und nehmen das Gehörte mit in den Wahlkampf und ihre politische Arbeit im Landesparlament.

Die Veranstaltung Langzeitarbeitslose, Armutsbetroffene und Asylbewerber:innen erzählen –Kandidierende für den Landtag hören zu findet von 18.00 bis 19.45 Uhr in der Vesperkirche Stuttgart (Leonhardsplatz 26, 70182 Stuttgart; Stadtbahnhaltestellen Rathaus und Charlottenplatz) statt.


Der Eintritt ist frei. Für eine bessere Planung wird um Anmeldung unterdiakoniepfarramt.stuttgart@elkw.de gebeten.