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PRO ASYL: Zwölf Jahre nach dem Genozid: Deutschland muss Jesid*innen endlich dauerhafte Sicherheit geben

Zum zwölften Jahrestag des Genozids an den Jesid*innen am 3. August fordert PRO ASYL ein dauerhaftes Bleiberecht für jesidische Geflüchtete in Deutschland. Bis eine solche bundesweite Regelung geschaffen ist, muss ein Abschiebestopp gelten. Es ist ein eklatanter Widerspruch, den Völkermord an den Jesid*innen anzuerkennen und zugleich Überlebende des Genozids sowie Angehörige der verfolgten Gemeinschaft mit der Abschiebung an den Ort der Verbrechen zu bedrohen.

„Wer den Völkermord anerkennt, übernimmt Verantwortung für die Überlebenden – und muss dieser Verantwortung durch politisches Handeln gerecht werden. Gedenkreden reichen nicht. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen endlich ein dauerhaftes Bleiberecht für Jesid*innen auf den Weg bringen. Bis dahin braucht es einen bundesweiten Abschiebestopp für die im Irak weiterhin gefährdete Gemeinschaft“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Deutlich mehr Abschiebungen in den Irak

Die Abschiebungen in den Irak haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Während im Jahr 2020 insgesamt 27 Menschen dorthin abgeschoben wurden, waren es 2024 bereits 699. Im Jahr 2025 wurden weitere 793 Menschen abgeschoben. Die Religionszugehörigkeit der Abgeschobenen wird statistisch nicht erfasst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich unter ihnen auch Jesid*innen befinden.

Die Folgen des Genozids

Auch zwölf Jahre nach dem Völkermord ist eine sichere und nachhaltige Rückkehr für viele Jesid*innen keine realistische Perspektive. Berichte über Suizide, Drogenabhängigkeit und schwere psychische Belastungen zeigen die Perspektivlosigkeit, unter der viele Menschen in den Flüchtlingslagern leiden. Zehntausende leben weiterhin als Binnenvertriebene in der Autonomen Region Kurdistan. Viele Familien sind bis heute auseinandergerissen.

Gerade in Sindschar sind die Folgen des Genozids weiterhin allgegenwärtig: zerstörte Häuser und Infrastruktur, fehlende Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten, ungeklärte Land- und Eigentumsfragen sowie eine fragile Sicherheitslage. Hinzu kommen politische Konflikte und die Präsenz unterschiedlicher bewaffneter Gruppen in der Region.

Viele Jesid*innen fürchten einen erneuten Völkermord – insbesondere angesichts erstarkender dschihadistischer Kräfte. Der Genozid hat die sozialen und familiären Strukturen der jesidischen Gemeinschaft nahezu zerstört. Auch die Folgen der systematischen sexualisierten Gewalt prägen die Überlebenden, ihre Familien und die gesamte Gemeinschaft bis heute. Davon betroffen sind auch Kinder, die infolge dieser Verbrechen geboren wurden.

Beim Abschiebungsschutz herrscht ein Flickenteppich

Dass Jesid*innen besonderen Schutz benötigen, haben mehrere Bundesländer längst anerkannt. Nordrhein-Westfalen erließ im Dezember 2023 einen Abschiebestopp für jesidische Frauen und Kinder. Thüringen folgte Anfang 2024, Rheinland-Pfalz im Februar 2024. Niedersachsen setzte ab Juni 2024 Abschiebungen jesidischer Frauen und Minderjähriger in den Irak aus und bezog zum Schutz der Familieneinheit auch Angehörige der Kernfamilie ein. Schleswig-Holstein beschloss im Oktober 2024 ebenfalls einen befristeten Abschiebestopp und strebte darüber hinaus eine längerfristige Aufenthaltsregelung an.

Diese Abschiebestopps sind inzwischen ausgelaufen. Weitere Verlängerungen oder längerfristige Lösungen scheiterten teilweise am fehlenden Einvernehmen des Bundes. In anderen Bundesländern gab und gibt es keinen vergleichbaren Schutz. Baden-Württemberg und Brandenburg haben beispielsweise ausdrücklich erklärt, keinen generellen Abschiebestopp für Jesid*innen zu verhängen. Auch Sachsen-Anhalt lehnte einen entsprechenden Vorstoß ab.

Für die Betroffenen bedeutet das: Ob sie zumindest zeitweise vor einer Abschiebung geschützt waren, hing bislang wesentlich davon ab, in welchem Bundesland sie lebten. Ein solcher Flickenteppich wird der besonderen Situation der Überlebenden des Genozids nicht gerecht.

Bundestagsanhörung zeigt: Eine aufenthaltsrechtliche Lösung ist möglich

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich am 23. Februar 2026 in einer öffentlichen Anhörung mit zwei parlamentarischen Initiativen: dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – „Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden“ (Bundestagsdrucksache 21/795) – und dem Antrag der Fraktion Die Linke „Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids“ (Bundestagsdrucksache 21/3601).
Die geladenen Sachverständigen bewerteten die vorgeschlagenen aufenthaltsrechtlichen Lösungen überwiegend positiv. Die rechtlichen und politischen Vorschläge liegen damit auf dem Tisch. Nun müssen die Bundesregierung und der Bundestag handeln.

Hintergrund

Am 3. August 2014 überfiel die Terrormiliz „Islamischer Staat“ die jesidische Bevölkerung in der Region Sindschar im Nordirak. Tausende Menschen wurden ermordet, verschleppt und versklavt. Frauen und Mädchen wurden systematisch Opfer sexualisierter Gewalt. Hunderttausende Menschen wurden vertrieben. Bis heute werden jesidische Frauen und Kinder vermisst.

In Deutschland lebt mit schätzungsweise mehr als 200.000 Menschen die weltweit größte jesidische Diaspora. Im Januar 2023 erkannte der Deutsche Bundestag die Verbrechen des sogenannten Islamischen Staats an den Jesid*innen als Völkermord an. Eine verlässliche Bleibeperspektive für jesidische Geflüchtete in Deutschland hat er bislang jedoch nicht geschaffen

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VGH BW: Änderungen weibliche Schutzberechtigte Griechenland

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in seinem Urteil vom 26.05.2026 (A 4 S 2473/25) entschieden, dass alleinstehende nichtvulnerable weibliche Drittstaatsangehörige, denen in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden ist, bei Rückkehr in das Land nicht pauschal in eine Lage extremer materieller Not geraten.

„Nichtvulnerable alleinstehende weibliche Drittstaatsangehörige, denen in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden ist, werden dort nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit unabhängig von ihren persönlichen Entscheidungen in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene zu befriedigen.“

(amtlicher Leitsatz)


Stuttgart: Refugee Conference

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Vernetzung. Empowerment. Politisch aktiv werden.

Herzliche Einladung zur Refugee Conference am Samstag, den 26. September 2026 von 10 bis 17 Uhr ins Rudolf Steiner Haus in Stuttgart (Zur Uhlandshöhe 10, 70188 Stuttgart).

Die Veranstaltung richtet sich an Geflüchtete. Sie soll einen Raum für Informationsaustausch, Empowerment und Vernetzung schaffen. Gemeinsam kann auf vergangene Kämpfe und zukünftige Herausforderungen geschaut werden.

Die Refugee Conference ist kostenfrei. Es gibt veganes und vegetarisches Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher*innen.

Die Anmeldung erfolgt über das untenstehende Formular.

Die Veranstaltung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen, daher bitten wir alle Teilnehmenden die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

PROGRAMM:

  1. GEAS-Reform
  2. Abschiebungen
  3. Asylverfahren
  4. Resilienz im Alltag: gemeinsam seelisch stark sein

Das Vernetzungstreffen „Refugee Conference“ findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die Deutsche Postcode Lotterie.


BVerfG: Pauschale Rücknahme von Aufnahmezusagen für Afghan*innen zurückgewiesen

Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am 24. Juli veröffentlichten Beschluss die Rechte von Menschen gestärkt, denen im Rahmen eines Aufnahmeprogramms für Afghanistan eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht gestellt worden war.

Geklagt hatte eine Afghanin gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Söhnen. Die Familie war im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste für eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen. Nachdem die Bundesregierung 2025 beschlossen hatte, freiwillige Aufnahmeprogramme weitgehend zu beenden, erklärte das Bundesinnenministerium die entsprechenden Aufnahmeerklärungen pauschal für ungültig.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun klar: Auch wenn die Bundesregierung bei humanitären Aufnahmeentscheidungen über einen weiten politischen Entscheidungsspielraum verfügt, ist sie an rechtsstaatliche Grundsätze und insbesondere an das Willkürverbot gebunden. Eine Abkehr von einer bereits mitgeteilten Aufnahmeerklärung muss deshalb unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls erfolgen.

Für die betroffene Familie bedeutet die Entscheidung noch nicht automatisch die Einreise nach Deutschland. Ihr Fall muss jedoch erneut geprüft werden. Bis zu einer verfassungsgemäßen Entscheidung muss die Bundesregierung zudem die Unterstützung der Familie in Pakistan fortsetzen.

PRO ASYL begrüßt den Beschluss und fordert die Bundesregierung dazu auf, auch die weiteren betroffenen Fälle unverzüglich individuell zu prüfen und die Unterstützung der Wartenden bis zu einer Entscheidung fortzusetzen.

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Vorübergehender Schutz bis März 2028 – außer für neue Anträge von wehrpflichtigen Ukrainern

Mehr als 4,4 Millionen Ukrainer*innen besitzen derzeit vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union. Lange mussten Betroffene bangen, dass ihr aktueller Schutzstatus nicht über März 2027 hinaus verlängert wird. Nun steht fest: Die EU führt den vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 fort. Doch das gilt nicht für alle.

Wehrpflichtige Männer im Alter von 23 und 60 Jahren, die ab dem 5. August 2026 neu eingereist sind, erhalten künftig keinen vorübergehenden Schutz in der EU. Ukrainer müssen in Zukunft nachweisen, dass sie ihren militärischen Verpflichtungen nachgekommen sind und die Ukraine auf legalem Weg verlassen haben. Für Männer im besagten Alter besteht ein Ausreiseverbot. Nicht betroffen sind jene, die bereits einen Schutzstatus in der EU besitzen. Begründet wird die neue Regelung durch die Wahrung der Verteidigungsfähigkeit der Ukraine. Man wolle sicherstellen, dass die Sicherheitsinteressen der Ukraine respektiert werden. 

Der vorübergehende Schutz geht auf die sogenannte EU-Massenzustromsrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) zurück, welche Ukrainer*innen einen kollektiven Schutzstatus gewährt. Betroffene müssen also kein individuelles Asylverfahren durchlaufen und erhalten außerdem sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Der Ausschluss bedeutet nicht, dass Betroffene, die in der EU einreisen, automatisch abgeschoben werden können. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, das reguläre Asylverfahren zu durchlaufen, in welchem der Einzelfall der Person geprüft wird.

Menschenrechtler*innen und Kritiker*innen warnen jedoch vor der neuen Regelung. Durch die individuellen Prüfungen und Gerichtsverfahren kann es zu starken Belastungen der nationalen Asylbehörden kommen. Zudem besteht für Ukrainer so ein höheres Risiko, ein Leben ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Armut zu führen oder faktisch zur Rückkehr gezwungen zu werden. Auch rechtlich gibt es Bedenken: Die Richtlinie beinhaltet bereits eine abschließende Liste möglicher Ausschlussgründe und die Missachtung von Ausreisevorschriften und militärischer Verpflichtungen gehört nicht dazu. Da die Regelung fast ausschließlich Männer im wehrfähigen Alter betrifft, zieht sie außerdem die Gefahr mittelbarer Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Alter mit sich.



Anlaufstelle „Migration und Teilhabe“ (MuT) in Stuttgart

Das bhz Stuttgart hat den besonderen Bedarf von geflüchteten Menschen mit Behinderung erkannt und bietet mit dem Projekt „Migration und Teilhabe“ (MuT) Verlinkung zu Migration und Teilhabe – bhz Stuttgart e.V. praxisnahe Unterstützung. Im Juni 2025 wurde die barrierefreie Anlaufstelle im Quartiers- und Service-Haus „Kitz 7“ in Stuttgart-Feuerbach eröffnet. Dort informieren Projektleiterinnen Hedda Gienger und Jana Maurer mit Unterstützung von Naser Rostami in geschütztem Rahmen zu rechtlichen Möglichkeiten und Unterstützungsangeboten für Geflüchtete mit Beeinträchtigungen.

Eine zentrale Rolle spielen auch Ehrenamtliche, die meist selbst eine Behinderung, Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund haben. Sie fungieren als Sprachvermittler*innen, Begleiter*innen im Alltag oder leisten bei Angeboten des Projekts einen großen Beitrag.

Zum vielfältigen Angebot der Anlaufstelle gehören inklusive Deutschkurse, Koch- und Kunstkurse, ein wöchentlich stattfindendes Begegnungscafé, inklusive Musik- und Tanzworkshops und Kinderbetreuung für Kinder auf dem autistischen Spektrum.

Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt und wird im Rahmen von „Mittendrin – Chancen für morgen gestalten“ unterstützt, einer gemeinsamen Förderinitiative der Bürgerstiftung Stuttgart und Mercedes-Benz. Weitere Fördergelder kommen von der Aktion Mensch und der Lechler-Stiftung

Im Mai belegte das das Projekt “Migration und Teilhabe” des bhz Stuttgart den 3. Platz des mitMenschPreises, der vom evangelischen Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) vergeben wird. Ausgezeichnet wurden Projekte, die neue Wege für mehr Teilhabe eröffnen und Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und/oder hohem Unterstützungsbedarf stärken.

„MuT macht Menschen sichtbar, die sonst unsichtbar bleiben. Hieraus entsteht auch öffentliche Verantwortung für Politik und Kommune Ressourcen bereit zu stellen“, sagte Laudator Andreas Seeger, Leiter Ressort Eingliederungshilfe bei der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Preisgeldstifter). Anlässlich der Preisverleihung wurde ein Kurzfilm über das Projekt gedreht. Verlinkung zu https://www.youtube.com/watch?v=_QMjGsF4GiY&feature=youtu.be


Neues Projekt: „Flucht und Queer – Ankommen in Deutschland“

Das bundesweite Projekt „Flucht und Queer – Ankommen in Deutschland“ unterstützt LSBTIQ* Geflüchtete, Neuzugewanderte und Menschen mit Migrationsgeschichte auf ihrem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus bietet das Projekt praxisnahe Fortbildungen für Fachkräfte, Ehrenamtliche und Multiplikator*innen zu Themen wie Arbeitsmarktintegration, Aufenthaltsrecht, Antidiskriminierung und Beratungskompetenz an.

Die kostenlosen Online-Schulungen richten sich an Fachkräfte, Ehrenamtliche sowie alle Interessierten, die queere Geflüchtete und Neuzugewanderte beim Einstieg in Arbeit und Ausbildung begleiten und unterstützen möchten.

Auf der Homepage des Projekts finden Sie alle aktuellen Schulungstermine sowie weitere Informationen.

Im beigefügten Flyer finden Sie außerdem eine ausführliche Übersicht über die Schulungsinhalte sowie weitere Informationen zum Projekt.


Heidelberg: Human Rights of Girls and Women in Afghanistan

Vortrag und Publikumsgespräch mit Dr. Sima Samar

Altes Tabakmuseum Interkulturelles Zentrum Heidelberg Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg

Mit der erneuten Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 wurden die Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan massiv eingeschränkt. Sie sind heute weitgehend von Bildung, Beruf und öffentlichem Leben ausgeschlossen. Die wiederholten Bemühungen um Demokratie, Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe der vergangenen zwei Jahrzehnte wurden damit größtenteils zunichtegemacht.

Die afghanische Ärztin und Menschenrechtsaktivistin Dr. Sima Samar setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Frauen und Mädchen ein. Sie war unter anderem Ministerin für Frauenangelegenheiten, Vizepräsidentin Afghanistans und Vorsitzende der Afghanistan Independent Human Rights Commission. Für ihr Engagement wurde sie unter anderem mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet. 2025 erschien ihr Buch „Mit zwölf wusste ich, dass sich Afghanistan verändern muss“.

Im Anschluss an den Vortrag findet ein Publikumsgespräch statt.

Es wird um Anmeldung bis zum 23. Juli 2026 unter anmeldung.iz@heidelberg.de gebeten.

Die Veranstaltung wird vom Interkulturellen Zentrum Heidelberg gefördert und in Kooperation mit der Interkulturellen Promotorin Dr. Rajya Karumanchi- Dörsam im Regierungsbezirk Karlsruhe sowie dem Flüchtlingsrat Baden- Württemberg durchgeführt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Homepage des IZ Heidelberg.


Behördliche Informationen: Praktische Umsetzung der GEAS-Reform

Das EU-weite Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 hat zu einer Vielzahl von Unsicherheiten von Unterstützer*innen und Betroffenen geführt. Offene Fragen zur praktischen Umsetzung der Screeningverfahren, potenzielle Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder der Ablauf von Überstellungen in andere Staaten („Dublin 2.0“) erschweren die Arbeit von Ehren- und Hauptamtlichen bundesweit.

Während viele Ungewissheiten vermutlich erst durch die behördliche Umsetzungspraxis im Laufe der Zeit geklärt werden, gibt es für bestimmte Reformpunkte offizielle Informationen, die etwas Klarheit schaffen können.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bereits eine Vielzahl an Informationen aktualisiert und veröffentlicht: Die Broschüre über das deutsche Asylverfahren liefert einen Überblick über die unterschiedlichen Verfahrensarten und Abläufe im Rahmen der GEAS-Reform. Auf  der Webseite des BAMF zu Asyl und Internationaler Schutz finden sich gut strukturiert und umfangreiche Informationen. Beispielsweise Erläuterungen zur Überstellung von Personen, für deren Asylverfahren ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist, dem Ablauf von Grenzverfahren und vielen weiteren Aspekten der GEAS-Reform.

Auch das Justizministerium (JUM) Baden-Württemberg beantwortet in Form eines FAQ grundlegende Fragen zur Umsetzung der GEAS-Reform in Baden-Württemberg. Alle Erlasse und Anwendungshinweise veröffentlicht das JUM auf seiner Internetseite.



Befragung: Praxis-Einblicke in die soziale Lage von Kindern im AsylbLG

Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden von Beratungsstellen, Kitas und Unterkünften mit Geflüchteten. Die Fachkräfte schlagen Alarm: 87 Prozent sehen die Teilhabe der Kinder eingeschränkt; 74 Prozent halten die Gesundheitsversorgung für unzureichend; über 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung der Kinder sei nicht möglich. Die Bezahlkarte erweist sich in der Praxis als nicht alltagstauglich und stigmatisierend. 

Rund 100.000 Kinder in Deutschland beziehen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vom Baby bis zum Teenager erhalten sie noch weniger Leistungen als Kinder, die Grundsicherung beziehen – dabei deckt nach Einschätzung vieler Fachleute schon die Grundsicherung den Bedarf nicht ausreichend. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die am meisten Unterstützung bräuchten: Neugeborene, Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, psychisch belastete Kinder und jene, die in abgelegenen Unterkünften leben. Wie sich das auf ihren Alltag auswirkt, zeigt die Befragung in Bereichen wie Ernährung, Gesundheit, finanzieller Unterstützung, Wohnen, Teilhabe und Mobilität. 

Für die Bezahlkarte sehen 90 Prozent derjenigen Befragten, die dazu Auskunft geben konnten, negative Folgen: vor allem Stigmatisierung und weniger Teilhabe am sozialen Leben. Ob Kuchenbasar oder Jugendclub, ohne Bargeld bleiben Kinder vielfach außen vor. Auch bei Leistungskürzungen sind Kinder mittendrin: Fast jede zweite Fachkraft berichtet, dass Familien mit Kindern zumindest im Einzelfall vollständig von Leistungen ausgeschlossen werden. Verzögerungen bei der Leistungsgewährung bringen ähnlich oft Kinder und Neugeborene in Notsituationen, sagen knapp 70 Prozent der Befragten. Beim Wohnen sehen 73 Prozent Nachteile: Sammelunterkünfte sind selten auf Kinder ausgelegt. 

74 Prozent der Fachkräfte berichten von unzureichender Gesundheitsversorgung der Kinder. Dabei soll das neue GEAS-Gesetz, das die EU-Asylreform umsetzt, beim Leistungsumfang Verbesserungen bringen. Was vielleicht in der Theorie besser wird, scheitert jedoch in der Praxis oft an bürokratischen Hürden und fehlender Übersetzung. Besonders hart trifft es die Kleinsten: Weil Geburtsurkunden oft verzögert ausgestellt werden, bleiben manche Neugeborene monatelang ohne Leistungen und ohne Gesundheitsversorgung.  

Mehr als 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung sei mit dem AsylbLG nicht möglich. Ein Drittel berichtet, dass die Verpflegung in Sammelunterkünften weder ausreicht noch kindgerecht ist. Besonders hart trifft es Kinder außerdem, wenn Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden: Dann fehlt Familien das Geld für Kleidung, Lebensmittel, Schulmaterial oder Hygieneprodukte.

Der Paritätische Gesamtverband und Save the Children haben die Ergebnisse ihrer Umfrage unter dem Titel „Praxis-Einblicke in die soziale Lage von Kindern im AsylbLG“ veröffentlicht.