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Gesundheitliche Versorgung von Frauen ohne Papiere im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt

Frauen ohne Papiere haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, können diesen aber aufgrund der im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten de facto nicht in Anspruch nehmen, ohne eine Abschiebung zu riskieren. Der fehlende Zugang zu gesundheitlicher Versorgung in Schwangerschaft und Geburt steht in deutlichem Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsverträgen. Mit dem Arbeitspapier stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft Gesundheit/Illegalität die bestehenden Zugangsbarrieren dar, zeigt verschiedene lokale Lösungen auf, diese zu reduzieren, und formuliert fachpolitische Forderungen, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt für Frauen ohne Papiere zu verbessern ist.


Geflüchtete Frauen endlich umfassend schützen!

Zum internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen am 25. November fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Bundesregierung und die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, den Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen in Deutschland umfassend sicherzustellen.

Frauen, denen die Flucht aus ihrer Heimat gelingt, erleben auf den Fluchtwegen überproportional häufig weitere Gewalt. Diese Situation droht sich zu verschlimmern, sollten die Pläne zur Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), auf die sich der Europäische Rat im Juni geeinigt hat, umgesetzt werden. Geflüchtete sollen in Grenzverfahren zukünftig an den EU-Außengrenzen wochenlang unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden, mit eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten und einem absehbar fehlenden Zugang zu Beratung und adäquater medizinischer Unterstützung. „Die Menschenrechte von Geflüchteten und insbesondere von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen oder queeren Personen werden dabei massiv missachtet. Der ungehinderte Zugang Geflüchteter zu einem fairen, regulären Asylverfahren in der EU muss die oberste Priorität bleiben“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat.

Doch auch in Deutschland sind geflüchtete Frauen Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Gemäß der Istanbul-Konvention, einer der wichtigsten völkerrechtlichen Verträge zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sind Vertragsstaaten dazu verpflichtete, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern und die Betroffenen umfassend zu unterstützen. Deutschland hat sich 2017 zur Umsetzung der Konvention verpflichtetet. In der Praxis kommt es dennoch zu erheblichen Problemen: Das Kontrollgremium für die Istanbul Konvention GREVIO hat der Bundesregierung im Oktober 2022 bescheinigt, dass der Gewaltschutz von Frauen in Deutschland große Mängel aufweist. Dies betrifft insbesondere mehrfach diskriminierte Frauen wie Asylsuchende oder Frauen mit einer Behinderung. So weist GREVIO etwa auf die „anhaltenden Sicherheitsbedenken“ für geflüchtete Frauen und Mädchen in Sammelunterkünften hin. Diese bieten keine Bedingungen, unter denen Frauen und Mädchen, die vor geschlechtsspezifischer Verfolgung geflohen sind, ihre Erlebnisse verarbeiten können, um sie im Rahmen des Asylverfahrens vorzubringen. Der Flüchtlingsrat fordert schon lange einen Kurswechsel in der Unterbringungspolitik: „Asylsuchende sollten von Anfang an dabei unterstützt werden, bei Verwandten, Freund*innen oder in eigenen Wohnungen unterzukommen. Die Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften muss endlich aufgehoben werden“, so Olszak.

Weitere Schutzlücken bestehen bei den aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Betroffene häuslicher Gewalt. Deutschland hatte die Istanbul-Konvention unter Vorbehalt des Artikel 59 Absatz 2 und 3 unterzeichnet. Diese sehen vor, Betroffenen einen aufenthaltsrechtlichen Ausweg aus einer gewaltgeprägten Beziehung zu ermöglichen. Nachdem die Bundesregierung die Vorbehalte nicht verlängert hat, gilt die Konvention seit dem 1. Februar 2023 auch in Deutschland uneingeschränkt. Die bisherigen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen bieten jedoch bisher nicht den von der Konvention vorgesehenen Schutz. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte hierzu kürzlich umfassende Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht. „Statt die gesetzgeberische Energie für Abschottungs- und Abwehrmaßnahmen zu verschwenden, sollte die Bundesregierung endlich die Maßnahmen umsetzen, zu denen sich Deutschland menschenrechtlich verpflichtet hat und dafür Sorge tragen, dass schutzsuchende gewaltbetroffene Frauen sicher, selbstbestimmt und in Würde hier leben können“, so Lena Schmid vom Flüchtlingsrat.

Von der Bundes- und Landesregierung erwartet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen besseren Schutz von geflüchteten Frauen und menschenwürdige Aufnahmebedingungen, wie die Unterbringung in sicheren Wohnungen, geschlechtersensible Asylverfahren und ausreichend medizinische und psychosoziale Unterstützung.


Ampel-Regierung opfert Grundrechte in aufgeheizter Abschiebungsdebatte

Am heutigen Mittwoch soll im Kabinett der von Nancy Faeser vorgeschlagene Entwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ beschlossen werden. Diese rechtsstaatlich fragwürdigen Verschärfungen rund um Abschiebungen sind jedoch schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte ohne jede Verhältnismäßigkeit, die dem Rechtspopulismus weiter Vorschub leisten. Zudem werden die Kommunen so nicht entlastet. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor. Außerdem sollen mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer – auch nachts – in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen, traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen sollen forciert werden. Zudem sollen durch neue Regelungen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys ausgelesen werden können.

„Die Bundesregierung opfert mit dem Abschiebungsgesetz die Grundrechte der Betroffenen dem aktuellen rechtspopulistischen Diskurs. Verschärfte Abschiebungsregeln werden kaum dazu führen, dass nennenswert mehr Menschen abgeschoben werden, aber sie führen zu noch mehr Härte und Verletzungen der Grundrechte. Schon jetzt ist jede zweite Abschiebungshaft rechtswidrig, schon jetzt werden Familien getrennt und Kinder nachts aus dem Schlaf gerissen. Dabei ist schon lange klar: Abschiebungen lösen weder die Probleme der Kommunen noch die Herausforderungen bei der Aufnahme fliehender Menschen“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Die von Nancy Faeser vorgeschlagenen Maßnahmen greifen unter anderen in das Recht auf Freiheit (Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz), das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) – das auch für Zimmer in Geflüchtetenunterkünften gilt – sowie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre (Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz) ein.

Mit diesem Abschiebungs-Verschlimmerungsgesetz wird so getan, als würden noch härtere Abschiebungen zur Entlastung von Kommunen führen. Dabei bekommen aktuell 71 Prozent der Menschen, deren Asylgründe vom BAMF geprüft werden, Schutz in Deutschland. Die Quote liegt damit auf Rekordniveau und beweist, dass der allergrößte Teil der Menschen, die nach Deutschland kommen und Schutz suchen, sehr gute Asylgründe hat. Deshalb sollte der Fokus auf ihrer Aufnahme und nicht auf Abschiebungen liegen. Auch die öffentliche Debatte über ausreisepflichtige Personen ist oft verzerrt: Ende 2022 lebten knapp 250.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland und waren ausreisepflichtig. Viele der Ausreisepflichtigen können jedoch überhaupt nicht abgeschoben werden, auch wenn unterschiedliche Politiker*innen das immer wieder suggerieren: Rund 3.000 Geduldete können wegen schwerwiegender medizinischer Gründe nicht abgeschoben werden. In 25.000 Fällen wurden Duldungen wegen familiärer Bindungen erteilt, die eine Abschiebung nicht zulassen. Auch Menschen in einer Berufsausbildung bleiben in Deutschland bislang in der Duldung, sind damit weiterhin ausreisepflichtig und Teil der Statistik: Ende 2022 waren das 6.000 Auszubildende. Zudem wird nur etwa neun Prozent der geduldeten Menschen vorgeworfen, ihre eigene Abschiebung zu verhindern, weshalb sie eine sogenannte Duldung Light haben.

PRO ASYL fordert alle demokratischen Parteien im Bundestag auf, Ziel und Mittel des Abschiebegesetzes zu hinterfragen, die flüchtlingsfeindliche Debatte zu beenden und stattdessen echte Lösungen zur Entlastung von Kommunen zu verfolgen. Rund 136.000 Geduldete könnten zum Beispiel von einer großzügigen Anwendung des Chancen-Aufenthaltsrechts profitieren, was die Zahl der Ausreisepflichtigen verringert.


Georgien und Moldau sind nicht sicher!

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern die Bundesländer auf, sich am 20.10.2023 im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens und Moldaus als “sichere” Herkunftsländer auszusprechen und sich stattdessen einer rationalen, faktenbasierten und lösungsorientierten Migrationspolitik zuzuwenden.

“Die Wahlen in Hessen und Bayern haben klar gezeigt: Je mehr SPD und Grüne sich rechts anbiedern, desto weiter verschiebt sich der gesamte Diskurs nach rechts – und gewählt wird dann dennoch das rechtsradikale Original. Wir brauchen endlich eine rationale und faktenbasierte Debatte über Flucht und Migration”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsländer grundsätzlich ab. Im konkreten Fall von Moldau und Georgien gibt es zudem etliche tatsächliche Gründe, die der Einstufung als “sicher” entgegenstehen. Denn zu einer solchen Einstufung gelten klare gesetzliche Vorgaben: Staaten dürfen nur dann als “sichere Herkunftsstaaten” gelten, wenn „landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen“ Sicherheit vor Verfolgung besteht. Dies ist weder in Georgien noch in Moldau gegeben. PRO ASYL hat dazu eine ausführliche Stellungnahme verfasst.

In beiden Ländern gibt es abtrünnige Regionen, die von Russland und nicht von der jeweiligen Regierung kontrolliert werden: In Georgien die Regionen Abchasien und Südossetien und in der Republik Moldau die Region Transnistrien. Außerdem geht der Gesetzentwurf nicht auf die Gefahr des zunehmenden russischen Einflusses auf Politik und Gesellschaft auch außerhalb der abtrünnigen Gebiete ein und auch nicht auf die geänderte geopolitische Gefahrenlage seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.

Weiterhin sind nachweislich nicht alle Personen- und Bevölkerungsgruppen sicher. In Georgien gilt das speziell für die Gruppe der LGTBIQ*-Personen, in Moldau insbesondere für die Gruppe der Rom*nja. Beide Gruppen sind von Diskriminierung, Ausschlüssen und sogar von Angriffen betroffen. Auch Presse- und Medienvertreter*innen sowie Kunst- und Kulturschaffende geraten in jüngster Zeit zunehmend unter Druck. In Belgien wurde im Juli dieses Jahres das Land Georgien nach nicht einmal drei Monaten wieder von der Liste der sicheren Herkunftsländer genommen, insbesondere wegen der gefährlichen Situation für LGTBIQ*-Personen.

Der Gesetzentwurf wird als Maßnahme zur Entlastung von kommunalen Strukturen vermarktet. Dabei handelt es sich in Wahrheit bei diesen beiden Ländern nur um eine kleine Gruppe Asylsuchender, denen durch die Einstufung als “sicheres Herkunftsland” ihr Recht auf eine individuelle Überprüfung ihrer Asylanträge verweigert wird. Das wird nicht zu einer Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten führen. Was die Kommunen hingegen brauchen, ist eine rationale und faktenbasierte Debatte über echte Maßnahmen, die ihnen helfen – zum Beispiel eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung mit einer Pro-Kopf-Pauschale je aufgenommener Person, eine Digitalisierungsoffensive und die Aufhebung der Arbeitsverbote, von denen Tausende Geduldete betroffen sind.

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern Bund und Länder auf, eine Migrationspolitik zu verfolgen, die tatsächlich die Kommunen bei der Aufnahme sowie die Menschen beim Ankommen unterstützt, statt weiter rechte Stimmungsmache zu befördern.


Debatte über Arbeitspflicht, Abschiebungen und Bezahlkarten für Flüchtlinge stärkt rechte Diskurse

PRO ASYL und Flüchtlingsräte kommentieren Vorschläge der Ministerpräsident*innenkonferenz, das ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetz‘ von Nancy Faeser und den drohenden Schulterschluss mit rechten Positionen in einem „Deutschlandpakt“.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer kritisieren die aktuellen Vorschläge zur weiteren Entrechtung von Geflüchteten scharf. Hierzu gehört der Vorstoß auf der heute beginnenden Ministerpräsident*innenkonferenz, unter anderem die Bezahlkarte und die Arbeitspflicht für Schutzsuchende einzuführen. Begründet wird dies mit dem Ziel, die Zuzugszahlen von Geflüchteten zu senken, um die Kommunen zu entlasten.

“Worüber sprechen wir hier? Dass Menschen ihr Leben riskieren, auf der Flucht gefoltert und vergewaltigt werden, nur weil sie in Deutschland vierhundert Euro im Monat bekommen wollen? Und wenn es nun statt Bargeld eine Bezahlkarte gibt, gehen sie lieber in Baschar al-Assads Gefängnisse in Syrien oder liefern sich der Taliban in Afghanistan aus? Uns fehlen die Worte über diese unredlichen Vorschläge”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ von Schutzsuchenden, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Blanker Hohn, wenn man bedenkt, wie viele Geflüchtete in Deutschland mit einem Arbeitsverbot belegt werden. Wir sind entsetzt über diesen unmenschlichen Umgang mit Geflüchteten und die rein von rechts dominierte Migrationsdebatte, die allein dem Aufschwung antidemokratischer Kräfte dient und nichts mit tatsächlichen Lösungsansätzen zu tun hat.

“Gebot der Stunde ist es, schutzsuchenden Menschen eine gleichberechtige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, das schafft zugleich Entlastung in den Kommunen“, sagt Ulrike Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Zudem ist der Vorschlag nicht mit Artikel 20 der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar und auch Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention statuiert das Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit.

Nach dem Debakel in den Landtagswahlen in Hessen und Bayern für die Ampel-Parteien legte nun Innenministerin Faeser einen Gesetzesentwurf vor, der rechtsstaatlich höchst fragwürdige Verschärfungen bei Abschiebungen vorsieht. Mehr und längere Haft, das Durchsuchen von Wohnungen und das Handyauslesen sind alles schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, wobei auch die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird.

„Wir lehnen schon die Prämisse dieses ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetzes‘ ab, dass mehr Abschiebungen das Mittel der Wahl sind, um die Kommunen zu unterstützen. Abschiebungen sind schon heute oft brutal für die betroffenen Menschen, das wird noch schlimmer, wenn sie regelmäßig überfallartig und nachts passieren. Auch ist jede zweite Abschiebungshaft rechtswidrig – dieses Instrument jetzt noch auszubauen widerspricht jedem Verständnis von Rechtsstaat“, so Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Den Verbänden ist der Gesetzesentwurf am Mittwoch mit Veröffentlichung auf der Homepage zur Kommentierung zugeleitet worden. Die Stellungnahmefrist von zwei Tagen zeigt, dass auch diese Einbindung der Zivilgesellschaft zur Farce geworden ist.

Statt immer neuer Abschreckungsmaßnahmen, sollten sich die Ministerpräsident*innen den pragmatischen Lösungsvorschlägen von zivilgesellschaftlichen Organisationen zuwenden. Dazu gehören zum Beispiel eine Pro-Kopf-Pauschale für die Kommunen für jede aufgenommene Person und die im Koalitionsvertrag versprochene Aufhebung aller Arbeitsverbote. Auch die Aufweichung restriktiver Gesetze, die verhindern, dass Geflüchtete aus den ihnen zugewiesenen Unterkünften ausziehen können, würde Kommunen entlasten. Nötig sind zudem der zügige Ausbau von Kita- und Schulplätzen und die Digitalisierung der Behörden.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder appellieren an alle Politiker*innen in Bund und Ländern, sich an einem menschenrechtlichen Kompass zu orientieren: “Stoppen Sie diese irrwitzigen Debatten! Und vor allem: Hören Sie auf, den rechten Diskurs zu führen, der Geflüchtete zu Sündenböcken für verfehlte Sozialpolitik macht.”


Zahlen zu Abschiebungen aus BW

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fragt immer wieder diverse Zahlen zu Abschiebungen aus BW beim Regierungspräsidium Karlsruhe, beim Justizministerium und ggf. beim Innenministerium ab. Die Zahlen sollen öffentlich verfügbar sein, um die Abschiebepraxis besser verstehen zu können. Auf dieser Überblicksseite finden Sie die uns bis dato vorliegenden Zahlen zum Themenbereich Abschiebung. Bundesweite Zahlen finden Sie bei Pro Asyl.

Abschiebungen aus Baden-Württemberg

Die Excel-Tabellen unterscheiden zwischen Ziel- und Herkunftsland. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit). Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind (unabhängig davon in welches Zielland). Die Differenz zwischen dieser beiden Zahlen erklärt sich oft damit, dass die verbliebenen Personen in andere Länder, vermutlich im Rahmen des Dublin-Verfahrens, abgeschoben wurden. In europäische Länder werden hauptsächlich Drittstaatsangehörige im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben.


Ärztekammer: Menschen ohne Papiere brauchen Zugang zur Gesundheitsversorgung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg macht sich zum Tag der Menschenrechte (10. Dezember) dafür stark, dass Menschen ohne Krankenversicherung und ohne entsprechende Papiere („Papierlose“) schnellstmöglich landesweit Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung bekommen. „Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben jedes Gemeinwesens “, betont Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. „Ob und wie gut ein Mensch behandelt wird, darf weder vom Beruf noch vom sozialen Status und schon gar nicht von seinen Lebensverhältnissen abhängen. Das ist im ärztlichen Berufsethos fest verankert.“ Dr. Miller verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Genfer Gelöbnis und die ärztliche Berufsordnung.

In Deutschland besteht eigentlich eine Krankenversicherungspflicht; dennoch kann es vielfältige Gründe geben, ohne Krankenversicherung dazustehen: Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsstatus, Wohnungslose, Sexarbeitende oder Personen, die „aus der Bahn geworfen“ wurden und / oder ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlen können: Alle diese Menschen können zur Gruppe der „Papierlosen“ gehören. Sie können sich gesundheitliche Behandlung nicht leisten oder werden durch Bürokratie behindert. Manche befürchten sogar – wenn sie das Gesundheitswesen beispielsweise im Notfall in Anspruch nehmen müssen – schwerwiegende Konsequenzen wie beispielsweise die Abschiebung.

Auf lokaler Ebene gibt es zivilgesellschaftliche Initiativen, die (eingeschränkte) ärztliche Behandlung unter Wahrung der Anonymität möglich machen oder gegebenenfalls weitervermitteln. Auch wird im Rahmen von Clearingstellen versucht, Betroffene in eine Krankenversicherung zu bringen oder behördliche Kostenübernahme zu erreichen. „Vielerorts werden solche Vermittlungs- und Behandlungsleistungen ehrenamtlich geleistet und sind spendenfinanziert“, weiß Dr. Robin Maitra, der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer. „Unser großer Dank gilt allen vor Ort Engagierten, die den Menschen in Not sehr konkret helfen.“

Hintergrund für die Redaktionen

Die Landesärztekammer hat das Vorhaben der baden-württembergischen Landesregierung begrüßt, neun Modellprojekte für die anonyme Krankenbehandlung und zum Clearing für Menschen ohne Papiere mit erschwertem Zugang zum Gesundheitswesen mit 400.000 Euro zu fördern. Flankierend soll eine Evaluation erfolgen, um unter anderem den Beratungs- und Behandlungsbedarf zu ermitteln. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Versorgung“, lobt Dr. Maitra. „Wir sind froh, dass diese Patientengruppe die Aufmerksamkeit bekommt, die sie so dringend braucht.“

Allerdings gibt der Menschenrechtsbeauftragte zu bedenken, dass die Not der Betroffenen schon jetzt groß ist und jeden Tag wächst. Zudem braucht es statt lokaler Initiativen ein landesweit gültiges und sich an einheitlichen Qualitätsstandards orientierendes Konzept, wie die Behandlung papierloser Menschen flächendeckend gelingen und bei Inanspruchnahme vor Repressalien geschützt werden kann. 

Die Kammer hat die Landesregierung daher erst kürzlich gebeten, weitere Finanzmittel bereitzustellen, um an der kurz- und langfristigen Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung zu arbeiten. Hierfür kann sie sich Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern zunutze machen: In Thüringen, Berlin und Niedersachsen gibt es – auch hinsichtlich Finanzierung und Bedarfsplanung – evaluierte Projekte, aus denen wertvolle Erkenntnisse gewonnen und für eine zügige Verbesserung der Situation im eigenen Land genutzt werden können.

Kurzfristig könnten durch die Bereitstellung weiterer Gelder neue lokale Projekte auf den Weg gebracht oder bestehende Projekte gestärkt und weiterentwickelt werden. Langfristig geht es darum, landesweite, einheitlichen Qualitätsstandards folgende Strukturen aufzubauen, die den Menschen ohne Papiere flächendeckend und dauerhaft Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg sichern. Dies vor allem vor dem Hintergrund, Hilfsangebote verstetigen zu können. 

Über die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de) vertritt alle Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu ihren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.


Handreichung: Abschiebungen aus stationärer Behandlung

Immer werden Patient*innen aus stationären Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser und Psychiatrien, abgeschoben – auch in Baden-Württemberg. Diese Orte müssten eigentlich geschützte Orte sein, wo Abschiebungen nicht durchgeführt werden sollten. Nach Einschätzung von Ärztekammern und gemäß der Beschlusslage des Deutschen Ärztetages sind stationär behandlungsbedürftige Personen generell nicht reisefähig und sollten demnach nicht abgeschoben werden dürfen. Da Abschiebungen trotzdem stattfinden, richtet sich die Handreichung an Mitarbeitende in Kliniken. Sie informiert über deren Rechte und Möglichkeiten, in Abschiebesituationen aufzuklären und gegenüber Behörden, Amtspersonen und Polizei für das Wohl der Patient*innen einzutreten.

Die Handreichung wurde erarbeitet und veröffentlicht von IPPNW (Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzt*innen in Sozialer Verantwortung).

Sind Sie selbst Mitarbeitende in einer stationären Einrichtung und erfahren von einer Abschiebung? Dann melden Sie die Abschiebung bitte anonym bei der Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus.



Waldkirch: Infoabend und Diskussion geplante Landeserstaufnahmeeinrichtung

In Waldkirch soll eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) errichtet werden. In der Infoveranstaltung werden LEAs aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive problematisiert, rechtlich eingeordnet und aus Erfahrungen von anderen LEAs berichtet. Denn in LEAs wird intensiv in die Grundrechte der Bewohner*innen eingegriffen. Dazu gehören Eingriffe in die Handlungsfreiheit, in das Persönlichkeitsrecht und in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Selbstbestimmte Essenszubereitung und Besuche sind nicht möglich. Die Zimmer sind nicht abschließbar. Deshalb werden in der Diskussion Alternativen aufgezeigt, wie eine andere Aufnahme von geflüchteten Menschen möglich ist.

Die Veranstaltung wird von Aktion Bleiberecht Freiburg und LEA-Watch Freiburg organisert. Sie wird vom DGB Kreisverband Emmenendingen – Ortsgruppe Waldkirch, von DIE LINKE KV Emmendingen und von der Anlaufstelle PRO ROMA & SINTI Waldkirch unterstützt.



Stopp die GEAS-Reform: Eine Perspektive aus dem europäischen Grenzgebiet

Initiativen und Netzwerke aus Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien haben eine ausführliche Stellungnahme zu der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verfasst. Sie warnen vor einem drohenden Abbau der Menschenrechte und einer Legalisierung von Rechtsbrüchen an Menschen auf der Flucht. Es ist mit einer Zunahme an Pushbacks, Kollektivausweisungen und Kettenabschiebungen zu rechnen. Die Reform hindert weiter den effektiven Zugang zu Asyl, angemessenem Schutz, adäquater medizinischer Behandlung und zu Rechtsbeiständen. Menschen werden mehr Gewalt erfahren und in Haftanstalten festgehalten werden.

Die Unterzeichner:innen des gemeinsamen Statements: Balkanbrücke (Deutschland), SOS Balkanroute (Österreich), KlikAktiv (Serbien) und das tägliche Integrationszentrum INTERGreat (Bosnien-Herzegowina), Border Violence Monitoring (10 Organisationen aus ganz Europa),frachcollective (Deutschland), Compass071 (Bosnien-Herzegowina), Blindspots (Deutschland) und Centre for Peace Studies (Kroatien).



Hilfreiche Fakten zur Migrationsdebatte

Häufig geht es in den Debatten nicht mehr um tatsächliche Lösungen, sondern nur noch darum, abzuschrecken und abzuschieben. Bislang undenkbare Maßnahmen, bis hin zum Einsatz von Gewalt, werden nun vorstellbar. Flüchtlingspolitische Fragen werden missbraucht, um die Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Versäumnisse und infrastrukturelle Mängel auf andere zu schieben. Jedoch: Wenn sich Mehrheiten zusammenfinden, um Minderheiten ihre Rechte zu nehmen, erodieren zugleich Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Pro Asyl hat Argumente zusammengestellt, die dabei helfen können, in der aktuellen Debatte sprachfähig zu bleiben und sich somit für die Rechte von geflüchteten Menschen einzusetzen.

Caritas Deutschland hat Faktenblätter mit Hintergründen und Vorschlägen zu verschiedenen Themenbereichen zusammengestellt, um einen deeskalierenden und lösungsorientierten Beitrag in den polarisierenden Debatten zu leisten.

Der Mediendienst Integration stellt übersichtlich Fragen & Antworten (FAQ) mit etlichen Zahlen und Fakten zu einer Vielzahl an Themen im Bereich Flucht, Asyl, Migration und Integration bereit.



Kommentar zur aktuellen Migrationspolitik

Größtmögliche Abschreckung – so lautet die Devise in der flüchtlingspolitischen Debatte. Von der CDU bis hin zu den Grünen. Die Bühne dafür bieten Medien, die nur noch denen zuhören, die am lautesten schreien. Der baden-württembergische Flüchtlingsrat fordert ein Ende des Populismus.

Fluchtmigration muss endlich als Phänomen begriffen werden, das in unterschiedlichsten Ausprägungen seit Menschheitsgedenken existiert und auf das ein Nationalstaat nur sehr bedingt Einfluss nehmen kann. Fluchtmigration nicht als Problem zu fassen, sondern als unumstößliche Tatsache, bringt auch Erleichterung: Statt Energie durch Abwehrpolitik zu verschwenden, können wir uns endlich ganz pragmatisch auf die Frage konzentrieren, wie geflüchtete Menschen möglichst gut aufgenommen werden können.

Anja Bartel und Meike Olszak (Leiterinnen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates) haben mit Blick auf die aktuelle Debatte einen Gastbeitrag für die Kontext Wochenzeitung verfasst. Den vollständigen Artikel lesen Sie hier.


Netiquette: Unsere Social-Media-Regeln

Liebe Nutzer*innen,

für ein respektvolles, faires und solidarisches Miteinander im Netz stellen wir für unsere Social-Media-Kanäle folgende Regeln auf, gegen die wir keine Verstöße dulden:

1. Nicht tolerierbar

Jede Form der Diskriminierung oder Diffamierung von Menschen oder Gruppen aufgrund deren Herkunft, religiöser Zugehörigkeit, Nationalität, körperlicher Verfassung, sexueller Identität, Geschlechts, Einkommensverhältnisse oder ihres Alters wird nicht akzeptiert. Entsprechende Beiträge werden von uns gelöscht, um Betroffenen einen geschützten Raum bieten zu können. Die User*innen sperren wir für unsere Seite und erstatten ggf. Anzeige. Das Gleiche gilt für persönliche Beleidigungen, verletzende Äußerungen oder Drohungen sowie Fake-News.


2. Identität von Unser*innen

Fake-Profile sind von uns nicht erwünscht. Hier behalten wir uns die Löschung von Kommentaren und die Sperrung von Fake-Profilen vor.  


3. Verantwortlichkeit

Wir übernehmen keine Verantwortung für die Beiträge der User*innen, diese liegt bei der jeweiligen Person selbst.


4. Verstöße gegen die Netiquette

Kommentare die gegen unsere Netiquette verstoßen werden gelöscht und gegebenenfalls gemeldet. Hierbei behalten wir uns das Recht vor auch ohne Angaben von Gründen Beiträge zu entfernen. Bei Verstößen können User*innen geblockt, gemeldet oder angezeigt werden (u.a. § 185 StGB). Dies bezieht sich ebenfalls auf das Zusenden von Direkt-Nachrichten. Mit der Interaktion auf den Social-Media-Kanälen des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg stimmt ihr diesen Regeln zu.


5. Beratung und Anfragen

Wir können über unsere Social-Media-Kanäle keine Beratung anbieten und Anfragen beantworten. Bitte wendet euch dafür per Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de oder ruft  uns an: Mo, Di, Mi: 14.00 – 16.00 Uhr, 0711 / 55 32 83-4

Mit solidarischen Grüßen, Euer Social Media Team vom FRBW


Pushbacks von Kindern und Jugendlichen an EU-Außengrenzen

Mit dem aktuellen Bericht „Vor Mauern und hinter Gittern“ zeigt terre des hommes am Beispiel von Ungarn, Griechenland, Bulgarien und Polen die kinderrechtswidrigen Praktiken von Pushbacks und Migrationshaft auf. Die Folgen für Betroffene sind gravierend: Infolge von Migrationshaft, die immer gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, leiden Kinder und Jugendliche häufig an Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen und Angstzu­ständen. Auch die Erfahrung von Gewalt gegen sie selbst oder Verwandte und Freunde im Rahmen von Pushbacks ist für Kinder und Jugendliche traumatisierend und begleitet sie oft ein Leben lang.



Stuttgart: Europa schottet sich ab

Die EU hat ihre Abschottungspolitik gegenüber Menschen auf der Flucht 
erneut massiv verschärft. Die Bundesregierung hat dies unter dem Druck 
rechter Wahlerfolge ermöglicht und plant für Deutschland selbst weitere 
Verschärfungen. Die heute schon inhumane Situation in den grenznahen 
Flüchtlingslagern wird dadurch weiter eskalieren. 

Dr. Arndt Dohmen, Refudocs Freiburg e.V., Facharzt für Innere Medizin, 
ehemals Chefarzt der Hochrhein-Klinik Bad Säckingen, berichtet über 
seine ärztlichen Erfahrungen aus dem Erstaufnahme-Lager Moria 
(Griechenland). 

Veranstalter: Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkrieges, Ärzt*innen in sozialer 
Veantwortung e.V.“(IPPNW), Stuttgart und Refugio Stuttgart e.V.

Ort: Bürgerzentrum West, Bebelstr. 22, 70193 Stuttgart


Fellbach: Unbegleitete Minderjährige unterstützen und vertreten

Unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete gelten als besonders schutzbedürftig. Daher existieren für sie im Vergleich zu volljährigen oder begleiteten minderjährigen Geflüchteten spezielle Garantien u.a. mit Blick auf die Unterbringung, das Asylverfahren und den Sozialleistungsbezug. Wer unbegleitete minderjährige und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich daher häufig mit neuen rechtlichen Fragen konfrontiert. Die wichtigsten Sonderregelungen sollen in dieser Fortbildung erläutert werden.

Referentin: Meike Olzak, Flüchtlingsrat BW

Die Fortbildung findet in den barrierefreien Räumlichkeiten von PLEKS Fellbach (Kubus e.V.) in der Schorndorferstr. 37/1 in 70736 Fellbach statt. Für Getränke und Snacks ist gesorgt.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“ von der Aktion Mensch gefördert.