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Keine Abschiebungen von Überlebenden des Völkermordes in den Irak

Zwei Wochen vor der Konferenz der Innenminister*innen (IMK) fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg einen sofortigen Abschiebestopp für Jesid*innen in den Irak.

Ein kürzlich erschienenes Gutachten zeigt: Die Lage der Jesid*innen im Irak ist düster – und wird es absehbar bleiben. Ungeachtet dessen schiebt Deutschland aktuell Jesid*innen in eine prekäre Sicherheitslage ab und überlässt sie ihrem perspektivlosen Schicksal.

Die baden-württembergische Landesregierung kündigte 2021 im Koalitionsvertrag an ein weiteres Sonderkontingent für besonders schutzbedürftige Personen, die Opfer traumatisierender Gewalt durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) geworden sind, ins Leben zu rufen. Doch das versprochene Sonderkontingent lässt auf sich warten. Das baden-württembergische Staatsministerium versprach zu Beginn der Legislaturperiode „aufgrund von erlittenen Gewalterfahrungen durch den Genozid, zerrissenen Familienstrukturen, Selbstmorden in den Flüchtlingslagern und zerstörten Dörfern und Städten wird die Landesregierung die betroffenen Menschen nicht alleine lassen, sondern weiterhin unterstützen.“

„Nun ist es Zeit, dieses Versprechen einzulösen und sich im Rahmen der anstehenden IMK für einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesid*innen einzusetzen. Es ist und bleibt unverantwortlich, jesidische Männer, Frauen und Kinder in ein Land abzuschieben, in dem sie keine Lebensgrundlage haben und ihre Sicherheit fundamental bedroht ist“, so Mariella Lampe vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Dennoch ist genau das derzeit traurige Realität: Seit Mitte 2023 finden aufgrund enger werdenden Kooperation mit dem Irak wieder Abschiebungen in das Land statt. Mehrere Bundesländer haben daher bereits Abschiebestopps in den Irak für jesidische Frauen und Minderjährige erlassen (so zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen). Doch die baden-württembergische Landesregierung schiebt trotz eigener Schutzversprechen und Handlungsspielräume die Verantwortung auf den Bund. Dieser hatte zwar erst Anfang 2023 die Verbrechen des IS an den Jesid*innen im Jahr 2014 als Völkermord anerkannt und leistete in diesem Zuge der jesidischen Gemeinschaft ein besonderes Schutzversprechen. Widersprüchlicherweise hat das Bundesinnenministerium derzeit dennoch keine Bedenken, Jesid*innen in den Irak abzuschieben.

 „Den Überlebenden des Genozids sollte eine Bleibeperspektive geboten werden. Stattdessen werden sie zurück an den Ort des Völkermords geschickt, wo sie ehemaligen Tätern begegnen, sich ständig bedroht fühlen müssen und keine Zukunft haben. Das ist grausam und unmenschlich und widerspricht den Schutzversprechen von Land und Bund fundamental“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.


Pforzheim: Landesweite Demonstration „Social Rights for ALL“

Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits – und Wohnungslosen.

Ein landesweites Bündnis fordert am Samstag, den 22.6.24 um 14 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Pforzheim:

Kein Ausspielen gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander.

Sozialleistungen sind keine Almosen, sondern überlebensnotwendig, sie müssen bedingungslos gewährt werden.

Keine Einführung einer ausgrenzenden Bezahlkarte, für niemanden. Rassismus raus aus den Gesetzen!

Keine Kürzungen beim Bürgergeld. Für ein ausreichendes Existenzminimum. Der Mensch darf nicht auf seine Leistungsfähigkeit, sprich Verwertbarkeit auf den (Arbeits-)Markt reduziert werden.

Keine Arbeitspflicht für 80 Cent/h oder 1€/h. Wir stellen uns gegen alle politischen Bestrebungen, ein national-autoritäres Sozialsystem aufzubauen. Dazu muss das Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos gestrichen werden.

Schluss mit den Abschiebungen und der Zivilhaft in Abschiebegefängnissen gegen Geflüchtete.

Gehen wir gemeinsam in Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen auf die Straße. Erkämpfen wir das gute Leben für alle!

Mehr Informationen


Arbeitshilfe: Das Dublin-Verfahren

Bei jeder Person, die in Deutschland einen Asylantrag stellt, wird zunächst geprüft, ob Deutschland überhaupt für die inhaltliche Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Hintergrund dafür ist, dass es eine europäische Verordnung gibt, die regelt, welcher Mitgliedstaat des sog. Dublin-Raums für einen Antrag auf internationalen Schutz zuständig ist: die sog. Dublin III-Verordnung (VO).

Die vorliegende Arbeitshilfe erklärt den Ablauf des Dublin-Verfahrens und zeigt auf, wie ehrenamtlich Engagierte hier unterstützen können.



Befragung Unterbringung: Lage der Kommunen hat sich verbessert

Laut einer Befragung der Universität Hildesheim und des Mediendienst Integrations hat sich die Situation der Kommunen bzgl. der Aufnahme von Geflüchteten verbessert. Die Forscher*innen hatten sowohl im Herbst 2023 als auch im April 2024 deutschlandweit Kommunen zur Situation der Aufnahme von Geflüchteten befragt.

Dabei ergab sich u.a. das folgende Bild:

  • 71,2 Prozent der Kommunen sehen die Situation als herausfordernd, aber machbar an. 22,9 Prozent der Kommunen geben an, im Notfallmodus zu arbeiten – im Herbst 2023 waren es noch 40 Prozent.
  • Ostdeutsche Kommunen kommen tendenziell besser zurecht – hier sind nur rund 7,7 Prozent der Kommunen im Notfallmodus. Sie müssen etwa deutlich seltener auf Notunterkünfte zurückgreifen.  
  • Viele Kommunen haben zusätzliche Kapazitäten für Geflüchtete aufgebaut und bereiten sich auf weitere Aufnahmen vor.  
  • Andere Bereiche der Aufnahme und Integration scheinen stärker belastet zu sein als die Unterbringung. Dazu gehören besonders die Ausländerbehörden und Kitas. 

Eine ausführlichere Zusammenfassung des Mediendienstes Integration finden Sie hier.


Universität Hildesheim & Mediendienst Integration / Boris Kühn, Franziska Ziegler, Mai 2024: Expertise – Weiter am Limit? Zur Lage der Kommunen bei der Aufnahme Geflüchteter



Europawahl: Das sagen die Parteien zum Flüchtlingsschutz

Am 9. Juni wird ein neues Europaparlament gewählt. Die Wahl wird auch dafür wegweisend sein, ob fliehende Menschen künftig Schutz in der EU finden oder nicht. PRO ASYL zeigt deswegen die Positionen zum Flüchtlingsschutz aus den Wahlprogrammen von sechs deutschen Parteien. Mit der Darstellung der Parteiprogramme zu acht ausgewählten Themenfeldern möchte PRO ASYL Menschen, die sich für den Flüchtlingsschutz engagieren, einen Eindruck zu der Positionierung relevanter Parteien ermöglichen:


Einreise aus der Ukraine

Die visumsfreie Einreise und Aufenthalt für 90 Tage für Geflüchtete aus der Ukraine war seit dem 04.03.2024 unterbrochen. Nur bestimmte Personengruppen konnten dann noch visumsfrei einreisen. Seit dem 28.5.2024 gilt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 05.03.2024.

Eine visumsfreie Ersteinreise bis zum 31.12.2024 ist nach wie vor möglich für:

  • Ukrainer*innen, die sicham 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben
  • Ukrainer*innen, die am 24.02.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben
  • Drittstaatsangehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
  • Drittstaatsabgehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten

Für Staatenlose und Drittstaatsangehörige gibt es nun weniger legale Einreisemöglichkeiten. Bis zum 04.03.2024 konnten auch Drittstaatsangehörige visumsfrei erstmalig einreisen, wenn sie in der Ukraine einen befristeten Aufenthaltstitel haben. Dies gilt nun nicht mehr – diese Personengruppe reist seit dem 05.03.2024 illegal ein.



Spendenaufruf: Ausreisen aus Afghanistan

Viele Afghan*innen verstecken sich verzweifelt vor den Taliban und sehnen sich nach einer Möglichkeit, aus Afghanistan zu fliehen. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan soll besonders gefährdeten Menschen eine Ausreise nach Deutschland ermöglichen. Doch das Programm läuft nur schleppend. Zudem: Selbst nach einer Zusage stehen die Betroffenen vor riesigen Herausforderungen: u.a. müssen sie selbst die sehr teuren Visa von Afghanistan nach Pakistan zahlen.

Deshalb ruft move on – menschen.rechte Tübingen e.V. als eine Meldestelle im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auf, für Menschen mit Aufnahmezusagen zu spenden oder ein Darlehen zu gewähren. Diese werden benötigt damit:

  • Afghan*innen vorübergehend bis zur Ausreise an einem möglichst sicheren Ort untergebracht werden können
  • Reisepässe (Kosten pro Person ca. 200 Euro) und Visa für Pakistan (pro Person Kosten von ca. 1.000 Euro) beantragt werden können
  • Reisekosten und sonstige Kosten, die zum Gelingen der Ausreise beitragen, beglichen werden können

Folgende Möglichkeiten gibt es:

Private Darlehen von 1.000 Euro oder mehr (mehr Infos bei Andreas Linder info@menschen-rechte-tue.org.
Spende: Andreas Linder, GLS Bank, IBAN DE55 4306 0967 7007 8401 00, BIC GENODES1GLS. (Spendenbescheinigung nicht möglich).

Spenden für sonstige Afghanistan-Hilfe im Rahmen von save our families nimmt menschen.rechte Tübingen e.V. auf dem Vereinskonto an: menschen.rechte Tübingen e.V. ,Volksbank in der Region,
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02, BIC: GENODES1VBH, 
ggf. Verwendungszweck: Afghanistan-Hilfe


Gemeinsam für eine offene und solidarische Gesellschaft

Die Seebrücke ist eine internationale zivilgesellschaftliche Initiative, die sich für sichere Fluchtwege, ungehinderte Seenotrettung und ein Ende des Sterbens an den Grenzen Europas einsetzt. Mit einem offenen Brief im Kontext der baden-württembergischen Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni zeigt sie sich solidarisch mit allen Menschen auf der Flucht. Die Seebrücke erinnert: „Niemand flieht freiwillig: Kriege, Verfolgung, Gewalt, Armut und die Klimakrise führen dazu, dass Menschen ihr Zuhause verlassen müssen“ . In ihrem Brief greift die Seebrücke einige Beispiele auf, um zu zeigen, wie komplex das Thema Migration ist. Sie ruft dazu auf, sich bei den anstehenden Wahlen zu informieren und für Menschlichkeit und Miteinander zu stimmen.


Pro Asyl: Rechtsruck und Angriffe auf Flüchtlingsrechte

Anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes wurde am 23.5.24 der „Grundrechte-Report 2024. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. PRO ASYL gehört seit vielen Jahren zum Kreis der Herausgeber*innen. 

Schwerpunkte des 28. Grundrechte-Reports sind die Gefährdung von Grundrechten durch den Aufstieg der radikalen Rechten sowie die Angriffe auf die Rechte von geflüchteten Menschen und anderen marginalisierten Gruppen infolge des gesellschaftlichen Rechtsrucks. Diskutiert werden zudem Einschränkungen bei liberalen Kernthemen wie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Betont werden auch die sozialen Grundrechte, etwa beim Thema Kindergrundsicherung, dem Recht auf Wohnen und der Überwachung am Arbeitsplatz.

Der Report versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.

Dr. Gerhart Baum, ehemaliger Bundesminister des Inneren, präsentierte den Grundrechte-Report heute per Zuschaltung in Berlin. Er betonte die Bedeutung der Verteidigung von Grundrechten: „Wir kritisieren heftig die Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt. Aber nur dann sind wir dabei glaubwürdig, wenn wir solche Verletzungen auch in unserer Demokratie benennen und bekämpfen. Das tut der Grundrechte-Report in jedem Jahr.“

Stefanie Tiepelmann-Halm ist bei schrankenlos e.V. im Thüringischen Nordhausen aktiv und betreibt ein interkulturelles Café. Sie beschrieb ihre Situation vor Ort: „Die Bedrohung von rechts greift lokal ganz subtil um sich, zum Beispiel in Gesprächen, Blicken auf der Straße. Der Hass gegen Minderheiten ist alltagstauglich geworden. In Kommunalparlamenten wird die Arbeit von Vereinen bereits erschwert, sogar offene Drohungen werden ausgesprochen. Dagegen müssen wir uns stellen.“

Hedi Tounsi, Vertrauensmann von ver.di und Betriebsratsmitglied bei Amazon, berichtete von der Dauerüberwachung im Logistik-Unternehmen und resümierte: „Amazon interessiert der Schutz der Kolleg*innen nicht wirklich, für das Unternehmen zählt nur: Wie viele Pakete schaffst du in der Stunde? In dieser Situation müssen wir jeden Tag für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.“

Marie Volkmann, die Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und Mitglied im Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen ist, verdeutlichte die Ziele der Redaktion des Grundrechte-Reports: „Der Report will eine Brücke schlagen. Indem er über die Lage der Menschenrechte informiert, soll er zugleich Grundlage und Bestärkung für die aktivistische Arbeit sein.“

Der Grundrechte-Report 2024 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte



650 Abschiebungen im ersten Quartal 2024

Im ersten Quartal des Jahres wurden insgesamt 650 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Mit Abstand betraf dies am häufigsten Menschen aus Nordmazedonien (151), gefolgt von Personen aus der Türkei (85) und Gambia (48). Am häufigsten abgeschoben wurde nach Nordmazedonien (151), aber auch nach Österreich (57) und Gambia (48).

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandAbschiebungen
Albanien8
Algerien26
Belgien8
Bosnien-Herzegowina6
Brasilien2
Bulgarien21
China8
Finnland1
Frankreich20
Gambia48
Georgien1
Georgien24
Ghana1
Griechenland9
Indien3
Irak37
Italien5
Jordanien1
Kamerun14
Kasachstan1
Kosovo6
Kroatien33
Lettland1
Litauen2
Marokko7
Moldawien2
Montenegro5
Niederlande6
Nigeria5
Nordmazedonien151
Österreich57
Pakistan9
Paraguay1
Polen6
Portugal3
Rumänien18
Schweden1
Schweiz5
Serbien24
Slowakische Republik4
Spanien15
Sri Lanka2
Thailand1
Togo5
Tschechische Republik6
Tunesien4
Türkei24
Ungarn2
Vietnam1
Gesamtergebnis650
  
HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan32
Albanien8
Algerien38
Bosnien-Herzegowina6
Brasilien2
Bulgarien2
China11
Elfenbeinküste2
Eritrea2
Frankreich1
Gambia48
Georgien1
Georgien25
Ghana1
Indien8
Irak43
Iran2
Jordanien1
Kamerun16
Kasachstan1
Kosovo6
Kroatien4
Libanon4
Litauen1
Marokko13
Moldawien2
Montenegro5
Nigeria12
Nordmazedonien151
Pakistan13
Paraguay1
Polen4
Rumänien15
Russische Föderation6
Serbien24
Slowakische Republik4
Somalia1
Spanien1
Sri Lanka2
Syrien19
Thailand1
Togo6
Tschechische Republik1
Tunesien7
Türkei85
Ukraine1
Unbekannt7
Ungarn2
Vietnam2
Gesamtergebnis650