Beiträge

Asperg: LEAs abschaffen – Unterbringung von Geflüchteten verbessern

Das Land Baden-Württemberg prüft den Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für geflüchtete Menschen auf dem Schanzacker zwischen Tamm und Asperg. Seit dem Bekanntwerden gibt es öffentliche Diskussionen über den Standort der LEA und durch rassistische Vorurteile geprägte Proteste einer Bürgerinitiative. Die Perspektive von Betroffenen fehlt gänzlich. LEAs sind geprägt von Besuchsverboten, keiner Selbstversorgung, kaum Privatsphäre und willkürlichen Security-Kontrollen. Was bedeutet es in einer LEA untergebracht zu sein? Darüber wird Rex Osa vom Verein Refugees4Refugees sprechen. Danach gibt es Zeit für Austausch

Die Veranstaltung findet in Kooperation zwischen dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg und dem Verein „Asperg Anders“ statt.

Der Vortrag findet auf Englisch statt und wird in bei Bedarf vor Ort übersetzt.

Ort: Schillerstraße 3, 71679 Asperg


Geflüchtete Roma aus der Ukraine. Ein Zustandsbericht

Das Roma Center hat in einem Zustandsbericht Informationen über die Situation geflüchteter Roma aus der Ukraine zusammengefasst. Der Bericht zeigt u.a., dass ukrainische Roma im Vergleich zu Geflüchteten aus der ukrainischen Mehrheitsbevölkerung benachteiligt werden und dass das Erleben von Rassismus die Regel, nicht die Ausnahme ist.



Stuttgart: Landeskongress zur Situation ukrainischer Roma

Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V., lädt herzlich zum Landeskongress der Sinti und Roma mit dem Themenschwerpunkt „Solidarität mit den aus der Ukraine geflüchteten Roma“ ein. Die Veranstaltung findet am Montag, 24. Juli 2023, von 11:00 bis 17:00 Uhr im Evangelischen Bildungszentrum, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart statt.

Anmeldung bitte per E-Mail an: info@sinti-roma.com

Zum Programm


Russischsprachiger Telegram-Kanal: Kriegsdienstverweigerung und Asyl

Ab sofort betreut Connection e.V. einen russischsprachigen Telegram-Kanal zum Thema Kriegsdienstverweigerung und Asyl.
Neben regelmäßigen Updates zur aktuellen Situation russischer, belarussischer und ukrainischer Kriegsdienstverweiger*innen und hilfreichen Verweisen, finden sich dort Kontakte zu russischen, belarussischen, ukrainischen und georgischen Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind und kompakte Informationen zu den wichtigsten Themenfeldern bieten wie Kriegsdienstverweigerung in Russland, das Dublin-Abkommen oder Asylverfahren in der Europäischen Union, usw.

Der Kanal verfügt auch über einen regelmäßig aktualisierten FAQ-Bereich (Frequently Asked Questions).

Der Kanal richtet sich an russischsprachige Kriegsdienstverweiger*innen, Angehörige und Freund*innene sowie Unterstützer*innen der Antikriegsbewegung.

Der Kanal ist unter folgendem Link abrufbar: https://t.me/connection_ev


OVG Nordrhein-Westfalen: Aufhebung Dublin-Bescheid Italien

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 16.06.2023 – 11 A 1132/22.A entschieden:

Der Dublin-Bescheid ist wegen systemischer Mängel in Italien aufzuheben:

Asylsystem und Aufnahmebedingungen in Italien weisen systemische Mängel gemäß Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO auf, weil die italienischen Behörden Dublin-Rückkehrenden auf unbestimmte Zeit die Aufnahme und den Zugang zum Asylverfahren verweigern.

(Leitsätze von asyl.net)


Spendenaktion für Sea-Eye beim Konstanzer Kultur Sommer

Die Sea-Eye Lokalgruppe Konstanz sammelt in Kooperation mit Café Mondial Konstanz e.V., Konstanzer Seebrücke, Save me Konstanz e.V., Stabsstelle Konstanz International und den Veranstaltenden des Kultur Sommer Konstanz vom 9. Juli – 19. August 2023 Spenden für das Konstanzer Patenschiff Sea-Eye. Mit der Aktion möchte das Bündnis auf die Situation der geflüchteten Menschen auf dem Mittelmeer und auf die zivile Seenotrettung aufmerksam machen und einen Beitrag dazu leisten, dass die Rettungseinsätze der zivilen Seenotrettung weiterhin möglich sind.



VG Schleswig-Holstein: Alleinstehenden Frauen droht in Afghanistan Verfolgung

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 15.03.2023 – 7 A 94/22 entschieden:

1. Zumindest alleinstehende Frauen sind in Afghanistan eine soziale Gruppe gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 AsylG.

2. Als alleinstehende Frau wäre die Klägerin vom öffentlichen Leben in nahezu jeder Hinsicht ausgeschlossen, hätte praktisch keine Möglichkeit, sich zu versorgen und müsste mit körperlichen Misshandlungen staatlicher und nichtstaatlicher Organe rechnen. Zumindest kumulativ sind diese Maßnahmen gemäß § 3a Abs. 1 Nr. 2 AsylG derart schwerwiegend, dass sie eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte und mithin Verfolgung gemäß § 3a AsylG darstellen.

(Leitsätze von asyl.net)


Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Faktencheck von PRO ASYL

Seit der Entscheidung über die EU-Asylreform im Europäischen Rat versuchen Mitglieder der Bundesregierung, u.a. Annalena Bärbock und Olaf Scholz, die Zustimmung dazu zu rechtfertigen – und greifen dabei immer wieder auf unrichtige und unkorrekte Behauptungen zurück. Diese widerlegt PRO ASYL im Faktencheck.



Unterbringung: So schaffen Kommunen das

2022 flüchteten etwa 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland – circa eine Million davon aus der Ukraine. Viele Kommunen meldeten sich in den vergangenen Monaten zu Wort, dass sie keinerlei Kapazitäten mehr hätten, Geflüchtete aufzunehmen, Belastungsgrenzen erreicht seien und Aufnahmestopps notwendig wären. Solidarität und Asyl müssen Grenzen haben, so suggerieren diese Stimmen. Aber dass das keine Lösung sein kann, zeigen die gewaltsamen Konflikte, die globale Ungerechtigkeit und steigenden Fluchtbewegungen. Ein Blick in das System „Aufnahme“ werfen Mitarbeitende zweier Kommunen. Ihre Recherche zeigt ein sehr unterschiedliches Bild von den kommunalen Belastungen. Was führt zu Belastungen und wie kann Aufnahme gelingen? Diese und mehr Fragen beantwortet die Analyse, die der MEDIENDIENST Integration in Auftrag gab.



Selektive Solidarität? Wovon Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen abhängt

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat im Frühjahr 2023 Daten zur Flüchtlingssolidarität in Deutschland erhoben. In einer sog. Vignetten-Studie haben Befragte eine kurze Beschreibung einiger Geflüchteten in Deutschland gelesen und angegeben, inwieweit sie ihnen solidarisch gegenüberstehen. Die Geflüchteten unterschieden sich nach Herkunftsland, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Ausbildungsstatus und Bleibe- bzw. Rückkehrabsicht.

Es zeigt sich: Erhebliche Teile der Bevölkerung sind bereit, aktiv für Flüchtlinge einzustehen. Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von geflüchteten Menschen auch aus anderen Weltregionen ist bedeutsam, dass es dieses Unterstützungspotenzial nicht nur für ukrainische Flüchtlinge gibt, sondern auch für Schutzsuchende aus anderen Ländern. Dennoch würde ukrainischen, christlichen, hochgebildeten Frauen mit Rückkehrabsicht laut der Untersuchung besonders häufig Hilfe entgegengebracht. Neben den Eigenschaften der Flüchtlinge wurden persönliche Eigenschaften der Befragten betrachtet. Als besonders relevant für ihre Solidarität erweisen sich politische Einstellungen, das Gefühl politischer Selbstwirksamkeit sowie Vertrauen in Institutionen. Besonders die kommunale Ebene könnte daher eine wichtige Rolle spielen: Wo auf den Bedarf der schon ansässigen Bürger*innen eingegangen wird, ist ein positiver Effekt auf die Flüchtlingssolidarität zu erwarten.