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Online Fallbuch zum Asylrecht

Die Initiative Open ReWi (offene Rechtswissenschaften) hat es sich zur Aufgabe gemacht, frei zugängliche, hochwertige und aktuelle rechtswissenschaftliche Lehrmaterialien zu erstellen. Nun haben sie das erste Fallbuch im Asyl- und Aufenthaltsrecht herausgebracht.  

Zusammen haben Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen und Mitglieder der deutschlandweiten Law Clinics ein Fallbuch mit asylrechtlichem Schwerpunkt und aufenthaltsrechtlichen Bezügen veröffentlicht. Dieses umfasst 57 aktuelle und praxisrelevante Sachverhalte und ihre juristische Lösung.  

Das Fallbuch richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften, Mitarbeiter*innen in Beratungsstellen, Law Clinics und Behörden sowie an alle Menschen, die ihr Wissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht auffrischen und vertiefen möchten.

Die Autor*innen möchten mit der Leser*innenschaft in einen Dialog treten. So hat jedes Buch einen digitalen Zwilling auf der Plattform Wikibooks. Dort können die Inhalte der Bücher kommentiert und diskutiert werden. Somit bleibt die Aktualität des Fallbuchs gewahrt.



Pforzheim: Fachtvortrag Grundlagen Asyl

Wie läuft das eigentlich ab, wenn Personen nach Deutschland fliehen und Asyl beantragen? In dieser Grundlagenschulung beschäftigen wir uns mit dem Asylverfahren, Folgen von Anerkennung und Ablehnung im Asylverfahren, Unterbringungsformen, sowie dem Zugang zu Sozialleistungen, Arbeit und Ausbildung. Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, die kein Vorwissen vom Asyl- und Aufenthaltsrecht haben und sich für die Themenbereiche interessieren. Es wird ausreichend Zeit für Fragen geben.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Adresse: Cantina Familienzentrum Au, Calwer Straße 2-6, 75175 Pforzheim

Die Veranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich rechtzeitig per E-Mail (beratung@familienzentrum-au.de) oder Telefon (07231 4408352) an.

Veranstaltet vom Interkulturellen Familienzentrum in der Au in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Projektförderung: Aktionsfonds „Stark gegen Rassismus“

Der Aktionsfonds „Stark gegen Rassismus“ fördert Projektideen, welche sich für die Stärkung rassismuskritischen Engagements einsetzen. Neben einer finanziellen Förderung von bis zu 5.000 € bietet der Aktionsfonds ein projektbegleitendes Weiterbildungsprogramm an. Bewerben können sich informelle Gruppen und kleinere Vereine, die sich ehrenamtlich mit einem Projekt gegen Rassismus auf lokaler Ebene engagieren möchten.

Ideen können bis zum 11. Juni 2023 eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind an folgende E-Mail zu schicken: info@starkgegenrassismus.de

Während der Bewerbungsphase wird eine telefonische Sprechstunde angeboten, die auch bei der Projektkonzeption unterstützen kann:

Tel: +49 (0 )30 – 346 274 12; Dienstags (18:00 – 20:00 Uhr) und Mittwochs (10:00 – 12:00 Uhr)



Kriminalisierung von Menschenrechtler*innen

*English version below

Migration und Solidarität mit Menschen auf der Flucht werden in Europa zunehmend kriminalisiert. Um Menschenrechtsverteidiger*innen zu unterstützen, hat die Heinrich-Böll-Stiftung gemeinsam mit Mitgliedern des Border Violence Monitoring Network das Toolkit In defence of defenders: A practical guide to legal means and advocacy tools for criminalised Human Rights Defenders in Europe, veröffentlicht. Dieses stellt verschiedene Mechanismen und Möglichkeiten der Hilfe und Selbstverteidigung im Falle einer Kriminalisierung vor.

Sowohl das Toolkit als auch die Video-Aufzeichnung sind auf Englisch (mit englischen Untertiteln).

Organisiert wurde die Diskussion von der Heinrich Böll-Stiftung Thessaloniki am 6. März 2023.


Migration as well as solidarity with people on the move are increasingly treated as criminal acts in Europe. In order to better support targeted Human Rights Defenders, the Heinrich Böll Foundation, together with members of the Border Violence Monitoring Network, published the toolkit In defense of defenders: A practical guide to legal means and advocacy tools for criminalized Human Rights Defenders in Europe. It introduces various mechanisms and avenues for help and self-defence in case of criminalisation.

Both the toolkit and the video recordings are in English (with English subtitles).

The discussion was organised by the Heinrich Böll-Foundation Thessaloniki on 6th March 2023.



Hinweisblatt zum Chancen-Aufenthalt

Woher wissen Geduldete, ob sie für das Chancen-Aufenthaltsrecht in Frage kommen?

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat ein Hinweisblatt in relativ einfacher Sprache zum Chancen-Aufenthaltsrecht erstellt. Dieses Blatt wird per Post an potentielle Kandidat*innen des Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) verschickt. Es erklärt die Voraussetzungen für § 104c AufenthG und enthält eine Frist: 31.05.2023. Personen, die diesen Brief erhalten haben, sind bis zum 31. Mai 2023 vor einer Abschiebung geschützt. Bis zu diesem Datum soll ein Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt werden. Während der Bearbeitungszeit des Antrages gibt es auch keine Abschiebung.

Wer keinen Brief bekommen hat, aber trotzdem § 104c AufenthG beantragen will, soll sich beraten lassen – vielleicht kommt das Chancen-Aufenthaltsrecht ja trotzdem in Frage. Manche Personen können den Brief nicht verstehen, deshalb ist es wichtig, vom Chancen-Aufenthaltsrecht weiter zu erzählen. Hier gibt es mehrsprachige Informationen.

Wann soll ein Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt werden?

Das kommt darauf an. Am besten man lässt sich vor Antragstellung nochmal beraten. Vor allem Geduldete in Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung und Personen, die schon die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a/§25b AufenthG erfüllen. Man kann den Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht noch bis Ende 2025 stellen. Erst dann ist das Gesetz nicht mehr in Kraft.

Können Abschiebungen erfolgen?

Personen, die das Hinweisblatt bekommen haben, können bis zum 31.05.2023 nicht abgeschoben werden. Danach können Kandidat*innen für das Chancen-Aufenthaltsrecht abgeschoben werden, die keinen Antrag gestellt haben. Aber bei manchen Ländern besteht keine besonders große Abschiebegefahr, zum Beispiel Afghanistan und Irak. Ganz generell soll keine Abschiebung mehr durchgeführt werden, sobald ein Antrag auf § 104c AufenthG erfolgt ist. Nur Personen, welche die Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht offensichtlich nicht erfüllen, können trotz einer Antragstellung abgeschoben werden. Das kann zum Beispiel bei zu hohen Straftaten oder zu später Einreise der Fall sein.



Umfrage: Unterbringungssituation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter

Der Bundesfachverband-unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF e.V.) bittet um Teilnahme an einer Umfrage zur Unterbringungssituation von jungen Geflüchteten.

Bundesweit wurden die Standards für die Unterbringung und Betreuung im Rahmen des SGB-VIII für junge Geflüchtete abgesenkt. Der Bundesfachverband umF e.V. beobachtet mit Sorge, dass an einigen Stellen noch unterhalb der abgesenkten Standards untergebracht wird. Daher sammelt der Verband Informationen über die Umsetzung der Unterbringung unter abgesenkten Standards und will diese für seine Lobbyarbeit nutzen.

Sie arbeiten in der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF)? Sie beobachten besorgniserregende Zustände und sehen das Kindeswohl nicht gewahrt? Sie wissen nicht genau, ob das unter die abgesenkten Standards fällt oder ob es noch darunter ist?

Die Teilnahme an der Umfrage dauert ca. 7 Minuten. Alternativ können Sie eine Mail mit ihrer Einschätzung an beratung@b-umf.de schicken. Ihre E-Mail-Adresse wird vertraulich behandelt.



Trennung von Eheleuten verhindern

Seit 1996 sind die Guineerin Mariama Keita und der Malier Mamadi Kone ein Paar. Seit vier Jahren ist Mariama endlich bei Mamadi in Deutschland. Doch während Mamadi die Einbürgerungsbestätigung erhalten hat, sitzt Mariama seit Anfang März in der Abschiebehaft. Statt rechtliche Möglichkeiten zu nutzen, will die Landesregierung die fast 50-jährige Frau nach Guinea abschieben. Die Ehe könne auf Distanz gelebt werden.

Anfang März wurde Mariama völlig überraschend von der Polizei festgenommen und nach einer gescheiterten Abschiebung inhaftiert. Zuvor lebte Mariama mit ihrem Ehemann in Weisweil, einer Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Emmendingen. Seit einigen Monaten arbeitete sie in der Tourismus-Branche. Nachdem sich Mariama und Mamadi vor über 25 Jahren kennengelernt hatten, lebten sie jahrelang in einer Fernbeziehung. Aufgrund familiärer Widerstände durften die beiden erst 2015 heiraten. Mamadi lebt seit 1998 in Deutschland und steht kurz vor der Einbürgerung. Er arbeitet als Teamleiter im Europapark. Vor etwa vier Jahren folgte Mariama ihrem Ehemann nach Deutschland. Schlecht beraten im Labyrinth des deutschen Aufenthaltsrechts stellte sie nach ihrer Ankunft einen Antrag auf Asyl.
Unterstützt von Ehrenamtlichen begann Mariama, trotz großer Schwierigkeiten, das deutsche Alphabet zu erlernen und besuchte einen Alphabetisierungskurs, den sie leider nicht bestand. „Deutsch zu lernen ist für ältere Menschen, die zudem Analphabet*innen sind sehr schwierig. Mariama leidet außerdem an Spannungskopfschmerzen und könnte sogar eine Lese- und Rechtschreibschwäche haben“, so Mariam Wachsmann, Deutschlehrerin bei der Volkshochschule Emmendingen. Mit der Ablehnung Mariamas Asylantrag und ihrer drohenden Abschiebung steht nun zu befürchten, dass das Ehepaar auf unabsehbare Zeit getrennt wird. Denn einer Wiedereinreise mit einem Visum stehen dann nicht nur eine mehrjährige Wiedereinreisesperre im Weg, sondern auch die fehlenden Deutschkenntnisse. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert die Landesregierung dazu auf, eine pragmatische Lösung zu finden, mit der den Eheleuten ein gemeinsames Leben in Deutschland ermöglicht werden kann. „Eine Möglichkeit wäre es, Mariamas Aufenthalt in Deutschland so lange zu dulden, bis sie den Alphabetisierungskurs Deutsch absolviert hat, für den sie sich bereits angemeldet hatte. Dieser Sprachnachweis würde die Voraussetzung dafür schaffen, dass Mariama nach einer freiwilligen Ausreise im Rahmen des Ehegatt*innennachzugs erneut nach Deutschland einreist“, kommentiert Maren Schulz vom Flüchtlingsrat. Generell kritisiert der Flüchtlingsrat Abschiebungen als unmenschliche Praxis der Asyl- und Migrationspolitik, die sich traumatisierend auf die Betroffenen auswirkt.


Leitfaden zur Dublin-Familienzusammenführung

Häufig leiden Geflüchtete in Deutschland unter der Trennung von ihren Familienangehörigen. Befinden diese sich bereits in Europa, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Familienzusammenführung über die Dublin-III-Verordnung. Daher ist der aktualisierte Leitfaden zur Dublin-Zusammenführung ein wertvoller Ratgeber. Dieser wurde von der Diakonie Deutschland und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V. verfasst und informiert über die rechtlichen Grundlagen, Verfahren und Praxistipps.

Der Leitfaden ist online abrufbar und als gedruckte Version bestellbar.

***english version***

The guide is also available in English and can be accessed online and ordered as a printed version.



Veranstaltung zum Staatsangehörigkeitsrecht und der Reform der Ampel-Koalition

Eine kürzere Aufenthaltsdauer, erleichterte Sprachanforderungen und eine grundsätzliche Akzeptanz des Doppelpasses sollen in Zukunft Einbürgerungen erleichtern. So sieht es der sich noch in der Ressortabstimmung befindende Gesetzesentwurf der Ampelkoalition vor, der das Einbürgerungsrecht reformieren soll. Die Reform wirft altbekannte Fragen der Zuordnung von Personen zu Staaten und die damit verbundenen Zugehörigkeitsvorstellungen zu einem Staatsvolk auf.

Zu Gast sind die Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein und die Ministerialdirektorin des Bundesinnenministeriums, Eva-Lotta Gutjahr. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird mit einer Videobotschaft präsent sein.

Die Diskussion findet in Präsenz im HZ 11 auf dem Campus Westend an der Goethe-Universität statt. Die Veranstaltung wird auf der offiziellen Live-Page der Goethe-Universität in einem Live-Stream übertragen.

Um eine Anmeldung unter folgender E-Mail-Adresse wird gebeten:  s2023830@stud.uni-frankfurt.de



Ein Jahr »vorübergehender Schutz« für Ukrainer*innen

Am 24. Februar 2022 überfällt Russland die Ukraine. In nur 11 Tage fliehen fast 2 Millionen Menschen, viele davon in die europäischen Nachbarstaaten. Nur wenige Tage später, am 4. März 2022, aktiviert der europäische Rat die sogenannte Massenzustroms-Richtlinie (2001/55/EG) und stellt damit das erste Mal in der Geschichte der Europäischen Union das Vorliegen eines Massenzustroms formal fest. Geflüchteten aus der Ukraine soll vorübergehender Schutz gewährt werden.

Massenzustroms-Richtlinie für schnelle und unbürokratische Aufnahme

Das Ziel der sogenannten Massenzustroms-Richtlinie ist die schnelle und unbürokratische Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine außerhalb langwieriger Asylverfahren, welche aufgrund von komplexen Einzelfallentscheidungen zeit- und ressourcenintensiv sind. Wären ukrainische Geflüchtete ins Asylverfahren gedrängt worden, wären langwierige Verfahren, Arbeitsverbote, überfüllte Lager und großer Streit um eine gerechte Verteilung innerhalb der EU wohl kaum zu vermeiden gewesen, so die Einschätzung von Marc Speer.

Freizügigkeit für Ukrainer*innen 

Obwohl die Europäische Asylpolitik in Bezug auf vergangene Fluchtbewegungen repressiv und auf Abwehr ausgerichtet war, einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, Ukrainer*innen Freizügigkeit in der Union zu gewähren. Sie können somit ihren Aufnahmestaat frei wählen. Dies ist eine wichtige Entscheidung, die nach Art. 11 der Massenzustroms-Richtlinie eigentlich nicht vorgesehen ist.  Geflüchteten aus der Ukraine können damit dort Schutz beantragen, wo sich bereits Familie oder ein Unterstützer*innennetzwerk befindet, was das Ankommen ungemein erleichtert. Der Mythos, dass Geflüchtete sich in dem Staat niederlassen würden, welcher ihnen die höchsten Sozialleistungen zahlt, wurde spätestens im vergangenen Jahr widerlegt. Viel wichtiger als monetäre Leistungen sind kulturelle Nähe, Sprache, familiäre und freundschaftliche Bindungen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. So nahm Polen mit Abstand die meisten Ukrainer*innen nach Ausbruch des Krieges auf.

Vereinfachter Zugang zu Leistungen

Der Arbeitsmarkt in der EU stand Ukrainer*innen von Anfang an offen. Sie müssen nicht wie üblich auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten oder eine Arbeitserlaubnis bei der zuständige Ausländerbehörde beantragen. Sie haben vereinfachten Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen sowie zu Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse. Auch bei der Unterbringung wurden Verfahren vereinfacht und die private Aufnahme gezielt gefördert. Heute sind bereits 3 von 4 Ukrainer*innen privat untergebracht und gerade mal neun Prozent aller Ukrainer*innen leben in Sammelunterkünften, eine Wohnsituation, welche bewiesenermaßen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verhindert.

Drittstaatenangehörige sind von Abschiebungen bedroht

Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft sind in Deutschland von Abschiebungen bedroht, da sie nicht pauschal von der Massenzustroms-Richtlinie erfasst werden. Obwohl sie vor demselben Krieg wie ukrainische Staatsangehörige geflohen sind und Schutz suchen, ist ihre derzeitige Situation von Unsicherheit, Diskriminierung und Willkür geprägt. Pro Asyl und 50 weiter Verbände, wie auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, fordern die konsequente Anwendung der Massenzustroms-Richtlinie, und damit des § 24 AufenthG, für alle Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen

Zwischenbilanz „Ein Jahr vorübergehender Schutz“

Der vorübergehende Schutz hat sich das vergangene Jahr bewährt. Berichte von überfüllten Sammelunterkünften und überforderten Behörden blieben aus. Auch das Wort Flüchtlingskrise wie in den Jahren 2015 und 2016 kam nicht auf, obwohl die Fluchtbewegung 2022 aus der Ukraine in die EU deutlich größer war. „Es bleibt zu hoffen, dass aus der positiven Bilanz der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Lehren für ein gemeinsames europäisches Asylsystem gezogen werden“, so das Fazit von Marc Speer