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Pro Asyl: Infos zur geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Am 8./9. Juni 2023 soll beim EU-Rat für Inneres eine Vorentscheidung über die Zukunft des Flüchtlingsschutzes in Europa fallen. Mit dem Gesetzespaket drohen Schutzsuchenden Grenzverfahren unter Haftbedingungen, eine Verschärfung des Dublin-Systems. Letztlich die Aushebelung des Flüchtlingsschutzes. Pro Asyl beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.

Gegen die Pläne formiert sich in der deutschen Zivilgesellschaft ein starker Protest: Mehr als 60 Organisationen fordern, dass die Bundesregierung keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes eingeht, über 40 Organisationen mahnen, den Schutz von Kindern nicht zu vergessen, über 700 Anwält*innen und Jurist*innen appellieren in einem offenen Brief an die Bundesregierung, gegen die Reform zu stimmen.


ECPAT: Seminare zum Handel mit Kindern

Die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung  ECPAT Deutschland e.V. bietet kostenfreie Online-Seminare zum Thema Handel mit Kindern an.

Es werden zwei unterschiedliche Online-Seminare angeboten. Zum einen gibt es Seminare zur Identifizierung von und dem Umgang mit betroffenen Kindern. Zum anderen werden Online-Seminare angeboten, die zusätzlich zu der Einführung in das Thema Handel mit Kindern auch besondere Vulnerabilitäten sowie rechtliche Bestimmungen im Migrations- und Asylkontext beleuchten.

1. Online-Seminar: Identifizierung von und Umgang mit Kindern und Jugendlichen als mögliche Opfer des Menschenhandels

Mittwoch, 14.06.2023, 10:00– 11:30 Uhr
Donnerstag, 05.10.2023, 14:00 – 15:30 Uh
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2. Online-Seminar: Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext – (Un)begleitete Minderjährige als Betroffene in Ausbeutungsstrukturen erkennen und reagieren

Montag, 03.07.2023, 14:00-16:00 Uhr
Mittwoch, 23.08.2023, 10:00-12:00 Uhr
Dienstag, 07.11.23, 10:00-12:00 Uhr
Montag, 11.12.23, 14:00 – 16:00

Menschenhandel, auch mit Kindern, ist eines der am schnellsten wachsenden Delikte weltweit. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Das Online-Seminar richtet sich an Praktiker*innen unterschiedlicher Berufsgruppen und vermittelt grundlegendes Wissen zu Handel mit Kindern und den Betroffenen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen und unterstützen können.



Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Am 26. Mai 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl (Grundgesetz Artikel 16) massiv eingeschränkt. Als Teil dieses sogenannten „Asylkompromisses“ wurde außerdem das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beschlossen. Anlässlich dieses Jahrestages fordert die Kampagne „30 Jahre sind genug! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen“, die Abschaffung des ausgrenzenden Gesetzes. Derzeit finden in über 30 Städten Veranstaltungen und Aktionen gegen das AsylbLG statt. Auch 200 bundesweite Organisationen sprechen sich in einem Appell gegen das AsylbLG aus, darunter die Diakonie und AWO, der Paritätische sowie Menschenrechts- und Hilfsorganisationen wie Oxfam und medico international.

Als Kampagnenbündnis verurteilen wir die jüngste populistische Stimmungsmache gegenüber Asylsuchenden aufs Schärfste. Am 22 Mai hatte der sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmar in einem Zeitungsinterview Leistungskürzungen für Asylbewerber*innen gefordert. Weitere Stimmen aus der Union sowie der FDP sprechen sich für eine Wiedereinführung der Sachleistungsversorgung durch Gutscheine bzw. Essenspakete aus. „Es ist erschreckend, dass erneut ideologische und zu Teilen rassistische Kampagnen gefahren werden. Geflüchtete Menschen werden so, in Zeiten zunehmender rassistischer Angriffe, erneut zum Spielball politischer Kampagnen“, so Julian Staiger vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Kretschmann und Co ignorieren wissenschaftliche Fakten, indem sie verkürzte Theorien von Sozialleistungen als migrationspolitischen Pull-Faktor immer wieder aufs Neue wiederholen. Des Weiteren zeigt sich eine Missachtung menschenrechtlicher Grundsätze sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses erklärte 2012 in einem Grundsatzurteil eine pauschale Absenkung der Leistungen für Asylsuchende für verfassungswidrig: Die Menschenwürde ist aus migrationspolitischen Gründen nicht relativierbar!

Als Kampagnenbündnis fordern wir die Politiker*innen aller demokratischen Parteien auf, sich für menschrechtskonforme und pragmatische Lösungen in der Asylpolitik einzusetzen. Für uns kann da nur eine Abschaffung des ausgrenzenden AsylbLG bedeuten. 2022 wurde entschieden, ukrainischen Geflüchteten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu gewähren. Die pragmatische Entscheidung, das restriktive AsylbLG nicht anzuwenden, führte zu einer Entlastung der Kommunen. Tatsächlich konnte das AsylbLG seit seiner Einführung 1993 nur mit einem zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand von hunderten Millionen DM/EUR durchgesetzt werden.


Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden

Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten.

Mehr als 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen haben am einen offenen Brief an die Bundesregierung, die Ministerpräsident*innen der Länder und an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Europaparlaments veröffentlicht. Genau 30 Jahre nach dem sogenannten Asylkompromiss kritisieren sie die geplanten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts auf nationaler und europäischer Ebene auf das Schärfte und lehnen sie entschieden ab.

Konkret werden vor allem folgende Forderungen erhoben:

  • Der Zugang zum Recht darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Asylrechts unterminiert werden.
  • Der effektive Rechtsschutz an den Außengrenzen muss gewährleistet sein.
  • Es darf keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten geben.
  • Es sollen keine Migrationsabkommen mit Staaten abgeschlossen werden, die Menschen- und Flüchtlingsrechte nicht gewährleisten.
  • Das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ darf nicht durch eine Senkung der völkerrechtlichen Standards ausgeweitet werden.
  • Es muss ein echter Solidaritätsmechanismus in Europa etabliert werden.

Der offene Brief im Wortlaut steht u.a. auf der Website des RAV.


Kundgebung in Stuttgart: Stop the Deportation

Am 27.05. um 14 Uhr findet auf dem Stuttgarter Schillerplatz eine Kundgebung mit anschließendem Demozug statt. Mit der Veranstaltung soll gegen die aktuell hohen Abschiebezahlen und die Inhaftierung vieler Menschen in der Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim protestiert werden. Anlass der Kundgebung sind die aktuell häufigen Abschiebungen nach Gambia.

Veranstaltet/unterstützt von: Gambia Refugees Association, Legal Café Stuttgart, Refugees4Refugees, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg



Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung nochmals verlängert

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde bis zum 2. Juni 2024 verlängert. Somit sind nun bis zum 4.3.2024 weiterhin alle Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.


Materialien von Terre des Femmes zum Thema Zwangsverheiratung/Frühehen

Terre des Femmes hat die Broschüre „Starke Familien haben starke Töchter“ zum Thema Zwangsverheiratung/Frühehen veröffentlicht. Die Broschüre, die sich an Eltern richtet, ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Romanes und demnächst auch in Farsi erhältlich und kann bestellt und auch als PDF heruntergeladen werden. Außerdem hat Terre des Femmes einen kurzen Aufklärungsfilm veröffentlicht, der betroffenen Jugendlichen zeigen soll, dass sie nicht alleine sind und sich Hilfe holen können.



Vernetzungstreffen Südwürttemberg/Allgäu

Liebe Engagierte in Südwürttemberg und im Allgäu,

hiermit laden wir Sie gemeinsam mit dem Menschenrechtsverein GLOBAL e.V. Bad Waldsee ganz herzlich zu einem regionalen Austauschtreffen für Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit ein!

Das Vernetzungstreffen findet am Samstag, den 24. Juni 2023, im Katholischen Gemeindehaus (Peterskeller), Klosterhof 3, 88339 Bad Waldsee statt.

Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen ermöglichen, andere Engagierte in Südwürttemberg und dem Allgäu wiederzutreffen, kennenzulernen, sich zu vernetzen und auszutauschen.

Das Vernetzungstreffen soll Ihnen Gelegenheit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen, Ideen, Erfahrungen und Problemstellungen zu teilen sowie Aktionen, Projekte und Vorgehensweisen zu planen.

Außerdem bieten wir Ihnen einen spannenden Input-Vortrag mit dem Rechtsanwalt Stumm-Szelenczy sowie einen Überblick über Angebote für Ehrenamtliche in Ihrer Region.

Wir haben uns das folgende Programm für Sie überlegt:

10:30 – 11:00 Uhr: Begrüßung

11:00 – 12:30 Uhr: Input „Ärger mit der Bürokratie in den Ausländer*innen- und Migrationsverwaltungen vor Ort – welche Möglichkeiten haben Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen?“

Referent: Rechtsanwalt Stumm-Szelenczy für Asyl- und Ausländerrecht (Biberach), Mitglied der Rechtsberaterkonferenz

Wer kennt das nicht: Anfragen und Anträge werden nur schleppend oder nicht bearbeitet, Geflüchtete haben bei Behördenterminen und -kontakten den Eindruck, sie werden ungleich behandelt und ihre Anliegen werden nicht ernstgenommen, Sachbearbeiter*innen entscheiden ohne ersichtlichen Grund unterschiedlich…

Der Vortrag soll praxisorientiert einen Input für den Umgang mit solchen Problemen geben und die Fragen beantworten, welche Reaktionen auf Bürokratie-Probleme sinnvoll sind, wann juristische Schritte angebracht sind, wie diese aussehen können und wie erfolgsversprechend sie sind.

12:30 – 13:00 Uhr: Vorstellung von Initiativen in Südwürttemberg und dem Allgäu

Möchten Sie Ihre Initiative oder aktuellen Angebote vorstellen? Vermerken Sie dies gerne an der entsprechenden Stelle im untenstehenden Anmeldeformular.

13:00 – 14:00 Uhr: Mittagspause (inkl. Snacks)

14:00 – 15:30 Uhr: Erfahrungsaustausch in Form von Arbeitsgruppen

Nach der Mittagspause gibt es die Möglichkeit sich über Themen aus der ehrenamtlichen Arbeit auszutauschen: Welche Themen sind gerade in Ihrer Region präsent? Wo besteht Austauschbedarf? Wie gehen andere Engagierte mit bestimmten Themen um?

Hierzu werden wir Themen sammeln und nach Bedarf themenspezifische Arbeitsgruppen bilden.

Folgende Themen könnten unter anderem zur Auswahl stehen:

  • Frauenspezifische Fluchtgründe
  • Aktuelle Probleme im Kontext Unterbringung in der Region
  • Ungleichbehandlung von Geflüchteten
  • Erfahrungen zum neuen Chancenaufenthaltsrecht

Bitte beachten Sie, dass hier der Austausch von Engagierten im Vordergrund steht und es keinen inhaltlichen Input von externen Personen geben wird. Die obengenannten Themen dienen als Beispiele/Ideen für einen Austausch und sollten nicht als festgelegte Themen verstanden werden.

Im Anmeldeformular haben Sie vorab die Möglichkeit Themenwünsche zu vermerken.

15:30 – 16:00 Uhr: Zusammentragen der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen & gemeinsamer Abschluss

Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 22. Juni über das untenstehende Formular an.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Das Vernetzungstreffen findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch und im Rahmen des Projektes „Aktiv für Integration“, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, statt.


Neues Online-Portal zur Unterstützung für geflüchtete Mädchen und junge Frauen

Auf dem neuen Portal flucht-gender.de werden Informationen rund um die Situation, die Bedarfe und die Rechte von geflüchteten Mädchen und jungen Frauen gesammelt. Die Datenbank hilft dabei, auf schnellem Wege Angebote, Gruppen und Aktionen in dem gewählten Bundesland oder bundesweit zu finden.



Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – Fokus: Besonders Schutzbedürftige

Im Rahmen dieser dreistündigen Fortbildung werden den Teilnehmenden die Grundzüge des Asyl- und Aufenthaltsrechts vermittelt. Folgende Fragen sollen beantwortet werden: Wie läuft das Asylverfahren ab? Was setzt eine Anerkennung als Flüchtling voraus? Wie kann ich bei der Anhörungsvorbereitung unterstützen? Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung? Welche Aufenthaltserlaubnisse gibt es?
Immer wieder wird dabei auf die Bedarfe und Rechte besonders vulnerabler geflüchteter Menschen eingegangen. Als besonders schutzbedürftig gelten unter anderem (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen, Schwangere, Alleinerziehende, ältere Menschen sowie LSBTI*-Personen.

Referentin: Meike Olszak, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Das Angebot richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Die Schulung findet in Kooperation mit und in den Räumlichkeiten des Legal Cafés Stuttgart statt: Bahnhofstraße 14-18, 70372 Stuttgart (Bad Cannstatt).

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.