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#dontforgetafghanistan: Demonstration und Aktionscamp in Berlin

Vom 13.08.-15.08.2022 planen wir – das Netzwerk der Kampagne #dontforgetafghanistan – ein Protestcamp und eine Großdemonstration, die Menschen aus ganz Deutschland nach Berlin mobilisiert. Es ist genau ein Jahr her, dass die Taliban Kabul eingenommen haben, doch das Schicksal der afghanischen Bevölkerung sowie der aus Afghanistan geflüchteten Menschen ist weitgehend in Vergessenheit geraten, egal ob sie sich in den Nachbarländern Afghanistans aufhalten oder an den Innen- und Außengrenzen der EU.

Die Taliban haben in Afghanistan ein Terrorregime errichtet, ehemalige Mitarbeiter:innen der westlicher Organisationen, der afghanischen Regierung, Menschenrechtsaktivist:innen, Frauen und Mädchen, LGTBQ+ Community, Angehörige von Minderheiten müssen um ihr Leben kämpfen. Ausrüstung und Waffen im Wert von Milliarden von Dollar wurden den Taliban von der NATO überlassen, die das Material nun gegen die zivile Gesellschaft vor allem friedliche Demonstranten so wie bei Hausdurchsuchungen der
Bürger:Innen eingesetzt.

Verlassene Häuser und ganze Landstriche, deren Bewohner*innen in der Not Sicherheit suchten. Ein Jahr ist vergangen, und noch immer warten Zehntausende auf ihre Evakuierung. Ein Jahr lang stehen unzählige Namen auf Sicherheitslisten. Ein Jahr, in dem das Regime nicht anerkannt wird, ohne dass sich der Asylstatus der afghanischen Asylbewerber ändert. 365 Tage, in denen Mädchen nicht zur Schule gehen und Frauen systematisch aus der Öffentlichkeit verschwinden. 12 Monate, in denen die Lebensmittelknappheit immer weiter zunimmt, in denen Menschen keinen Zugang zu ihrem eigenen Geld haben, da dieses durch die US-Regierung unter Joe Biden eingefroren wurde, während 98 % der Bevölkerung vor dem Hungertod stehen. Tagtäglich werden Felder ausgebeutet, Häuser geräumt, Essen von den Taliban gestohlen und Hilfsaktionen verhindert – alles unter den Augen der NATO-Mitgliedsstaaten.

Dies zwingt die Menschen zu verzweifelten Maßnahmen wie dem Verkauf ihrer Organe, sich selbst und ihrer Kinder. 365 Tage lang wird uns gesagt, dass wir Geduld haben sollen, während Menschen unterdrückt, vergewaltigt, gefoltert und ermordet werden.
In Qatar, den Ort, wo die Taliban ihre Headquarters haben, wurde das Qatar Peace Agreement im Jahr 2013 angefangen zwischen der Taliban-Terroristengruppe und den NATO-Mitgliedstaaten, den Gulfstaaten, Pakistan jedoch ohne Repräsentant:innen der afghanischen Bevölkerung oder Regierung und somit das Schicksal der afghanischen Bevölkerung beschlossen.

Es ist eine Schande, dass auch ein Jahr nach der Machtübergabe durch die Taliban nur ein Bruchteil der Menschen evakuiert wurde, die wegen ihrer Arbeit für die Nato, die Bundeswehr, die GIZ oder andere deutsche Organisationen und ihre Subunternehmen in Lebensgefahr sind und sich seit Monaten versteckt halten müssen. Sie werden von der deutschen Regierung elendig im Stich gelassen. Unerträglich sind auch die langen Wartezeiten für den Nachzug von Familienmitgliedern von Afghan:innen, die bereits in Deutschland leben. Die Steuerzahler der NATO-Staaten verlangen Rechenschaft und Antworten. 20 Jahre „Engagement“, endeten mit einer verantwortungslosen Evakuierung, bei der es den Anschein hatte, dass die Leben der afghanischen Menschen nicht die oberste Priorität hatten wie z.B. den Alkohol von der deutschen Botschaft und der deutschen Bundeswehr. Afghan:innen auf der Flucht erleben täglich Menschenrechtsverletzungen. Ob in den Nachbarländern Afghanistans, der Türkei, den griechischen Inseln, auf der Balkanroute oder anderen Grenzen der EU, so wie nach dem Ankommen und bei der Beantragung des Asyl – Afghan:innen werden misshandelt, missbraucht, gepushbackt, geschlagen, vergewaltigt, rassistisch beleidigt und sogar umgebracht.

Auch hier in Deutschland werden ihre Rechte missachtet. Jahrelang warteten Afghan:innen auf Ent-
scheidungen über ihre Asylanträge und ihre Folgeanträge oder hatten lediglich eine Duldung – oftmals mit Ausbildungs- und Arbeitsverbot. Statt den vollen Flüchtlingsstatus bekommen Geflüchtete aus Afghanistan i.d.R. nun lediglich ein Abschiebeverbot, mit dem der Familiennachzug kaum möglich ist. Weil die Menschen im Krieg aufgewachsen sind, hatten viele keinen Zugang zu Bildung, und auch hier in Deutschland wird ihnen der Zugang zu Deutschkursen oder einer Ausbildung verwehrt. Im Niedriglohnsektor, durch Zeitarbeitsfirmen wird nun ihre Arbeitskraft ausgebeutet.

Wir haben gekämpft, wir haben uns gequält, wir haben nächtelang nicht geschlafen und immer wieder
wurden wir blockiert und unsere Rechte verletzt. Die Realität, dass die Prozesse der Evakuierungen
gefährdeten Afghan:innen schwieriger ist als die Machtübergabe der Taliban nehmen wir nicht länger hin!

Wir vom Bündnis #dontforgetafghanistan fordern:

  • zügige unbürokratische AsylFolge-Anträge!
  • Anerkennung alle Afghanische Menschen zum § 23 Abs. 1 & 2 !
  • keine nachweise von Deutsche Sprachzertifikat beim Familiennachzug aus Afghanistan!
  • Evakuieren alle Hinterlassene Ortskräfte/ Ladenbesitzer der Marmel-Camp!
  • die schnelle und unbürokratische Evakuierung aller gefährdeter Personen und ihre Familienmitglieder!
  • Die Hungersnotkrise in Afghanistan nachhaltig Verantwortung nehmen!
  • Keine Anerkennung für das Taliban Regime und keine finanziellen Kooperationen mit ihnen!
  • sichere Fluchtwege und Verantwortung des Involvements der Nachbarländer!

Lasst uns zusammenstehen und hör- und sichtbar werden bei einer ➤ zentralen Demonstration am Samstag, 13.08.2022 | Start: 14.00 h vor dem Auswärtigen Amt, Werderscher Markt 1 | Ende 18.00 h vor dem Bundeskanzleramt.
Nach der Demo startet unser ➤ Aktionscamp vom 13.08. | 18 h – 15.08.22 | 10 h
(Ort wird noch bekanntgegeben, achtet auf die Anküngigungen!)

Alle Berliner Aktivist:innen stehen euch zur Verfügung. Es gibt Workshops, Erfahrungsaustausch, Diskussionen mit Expert:innen, Redebeiträge wie künstlerische Vorführungen so wie Berichte von Aktiven außerhalb Berlins. Dazu organisieren wir Essen und Livemusik.
Wir wollen einen Ort schaffen, um eine bundesweite Vernetzung aufzubauen und laden euch alle ein, diesen Schritt zusammen zu gehen.
Lasst uns gemeinsam die Stimme erheben und Gerechtigkeit für afghanischen Menschen fordern, die seit Jahren Gewalt erfahren haben!


Online-Seminar: Neues im Asyl- und Aufenthaltsrecht

Im Rahmen der Veranstaltung, die zusammen mit dem Diakonischen Werk Göppingen durchgeführt wird, werden die aktuellen Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht vorgestellt. Ein Schwerpunkt wird das neue „Chancenaufenthaltsrecht“ sein, zu dem inzwischen ein erster Gesetzesentwurf vorliegt und das bis zur Veranstaltung möglicherweise schon in Kraft getreten sein wird. Außerdem werden für das (ehrenamtliche) Engagement wichtige Gerichtsentscheidungen erörtert und die Behördenpraxis in den Blick genommen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich mit eigenen Fragen einzubringen.

Aktueller Hinweis: Die Anmeldung ist geschlossen.

Referent: Sebastian Röder

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und ist kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Menschen mit Migrationsgeschichte für Bewegungs-Studie der Universität Mannheim gesucht

Ein Forschungsteam der Universität Mannheim untersucht schützende Faktoren bei Migrationsstress und lädt dafür insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte ein, an ihrer Bewegungs-Studie teilzunehmen. Die Forscher*innen interessieren sich dafür, wie alltägliche Ereignisse, Stress und Sport zusammenwirken.

Die Teilnahme an der Studie, die mit 10 € vergütet ist, ist bequem vom Smartphone aus möglich. Die Studie dauert eine Woche und beinhaltet kurze tägliche Befragungen (ca. 5 min) in einer Tagebuch-App. Unter diesem Link können Sie an der Studie teilnehmen.


Neue Internetseite: Abschiebegeschäft von Fluggesellschaften aufgedeckt

Die neue Internetseite von „Deportation Alarm“ (DA) veröffentlicht seit neuestem geheim gehaltene Informationen über Fluggesellschaften, die im Jahr 2021 Sammelabschiebungen aus Deutschland durchgeführt haben. Die interaktive, datengestützte Website informiert detailliert über die Fluggesellschaften, die von Sammelabschiebungen per Charterflug profitieren. Sie stellt Informationen über die 206 Charterflüge bereit, mit denen im Jahr 2021 mindestens 5.484 Menschen abgeschoben wurden. Außerdem listet sie die Ausgaben des deutschen Staates und von Frontex in Höhe von über 22 Mio. Euro auf.

Die Informationen dieser Website basieren auf öffentlich zugänglichen Flugdaten. Mit Hilfe eines Algorithmus, der bestimmte Muster erkennt, wurden die Abschiebeflüge identifiziert. Die Daten wurden dann mit redigierten parlamentarischen Anfragen abgeglichen.

Deportation Alarm begann Abschiebeflüge zu beobachten und zu verfolgen, als die Bundesregierung 2020 entschied, Namen von Fluggesellschaften zurückzuhalten, die von Sammelabschiebungen profitieren.


Ukrainischer Führerschein gilt auch in der EU

Seit dem 27. Juli 2022 gelten die ukrainischen Führerscheine auch in der EU. Alle Menschen, denen nach der Massenzustromrichtlinie oder nach nationalem Recht vorübergehender Schutz vor dem Krieg in der Ukraine gewährt wird, benötigen seitdem weder eine Übersetzung ihres ukrainischen Führerscheins noch einen internationalen oder deutschen Führerschein. Weitere Informationen finden Sie in einer Zusammenfassung des Mittelhessischen Landboten oder direkt in der Verordnung im Amtsblatt der EU.


Pro Asyl: EuGH: Deutschland verhinderte rechtswidrig Familiennachzug

Gute Nachricht für zerrissene Familien: Der Europäische Gerichtshof hat heute der europarechtswidrigen Praxis deutscher Behörden, einem volljährig gewordenen Kind die Zusammenführung mit den Eltern zu verwehren, eine klare Absage erteilt. Entscheidend für das Recht auf Familiennachzug sei, dass das Kind minderjährig war, als der Asylantrag gestellt wurde.

In gleich zwei heute ergangenen Urteilen gegen Deutschland stellt der Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) unmissverständlich fest, dass die bisherige deutsche Praxis beim Familiennachzug von bzw. zu Kindern „weder mit den Zielen der Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung noch mit den Anforderungen im Einklang stünde, die sich aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergeben“.

Für Deutschland bedeutet dies eine 180-Grad-Wende, denn bislang verweigert das Auswärtige Amt trotz eines gleichlautenden Urteils des EuGH von 2018 die Familienzusammenführung, sobald die Kinder volljährig geworden sind – obwohl dies zum Beispiel an den langen Asylverfahren oder den langen Verfahren zum Familiennachzug liegt. Nach dieser Logik büßen die Familien dafür, dass die deutsche Bürokratie so langsam arbeitet. Damit ist nun Schluss: Laut dem EuGH kann der Anspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge durch die eintretende Volljährigkeit der Kinder nicht verloren gehen.

„Viele durch die Flucht zerrissenen Familien können nach den Urteilen aufatmen: ihr Anspruch auf Familiennachzug besteht weiter, auch wenn ein Kind volljährig wird. Es ist aber ein Skandal, dass Deutschland diese Familien vier weitere Jahre hingehalten hat, obwohl die Rechtslage bereits nach dem Urteil des EuGHs von 2018 eindeutig war. Den Familien wurde so wertvolle Zeit geraubt. Die neue Bundesregierung muss dies jetzt zügig gesetzlich anpassen und auch weitere notwendige Schritte zur Beschleunigung des Familiennachzugs gehen. Denn angesichts der weiterhin zähen Verfahren zum Familiennachzug wird für viele in Deutschland anerkannte Flüchtlinge die Frage offen bleiben, wann sie ihre engsten Angehörige in die Arme schließen können“, so Wiebke Judith, Teamleitung Recht & Advocacy bei PRO ASYL.

Die Urteile beziehen sich auf zwei Fallkonstellationen: In einem Fall geht es um die Situation, wenn Eltern zu ihrem in Deutschland lebenden Kind nachziehen möchten, das hier eine Flüchtlingsanerkennung erhalten hat. In dem anderen Fall geht es um den Nachzug von Kindern zu ihren in Deutschland lebenden und als Flüchtling anerkannten Eltern.

Bisherige deutsche Rechtsauffassung

Die deutsche Regierung vertritt bislang die Auffassung, dass es beim Familiennachzug auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem das nachziehende Familienmitglied den Visumantrag gestellt hat oder zu dem das Visum erteilt wurde. Ist das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits 18 Jahre oder älter, wurde ihm das Recht abgesprochen, zu seinen Eltern einzureisen, oder den Eltern das Recht abgesprochen, zu ihrem Kind einzureisen.

Diese Rechtsauffassung nahm in den letzten Jahren unzähligen Familien die Möglichkeit in Deutschland zusammen zu leben, obwohl bei mindestens einem Familienmitglied eine Flüchtlingsanerkennung vorlag. Und das meist unverschuldet, denn häufig werden die Kinder während der langen Visaverfahren und zum Teil der sich anschließenden Klageverfahren volljährig. Davon betroffene Familien, die ohnehin durch die langen Verfahren litten, wurden obendrein damit bestraft, dass ihnen dann auch noch das Recht auf Familienleben genommen wird.

Außerdem öffnete diese Rechtsauslegung Tür und Tor für Ungleichbehandlung: Wenn eine Behörde einen Antrag schneller bearbeitet und einen anderen schlicht einfach liegen lässt, hat sie die Macht darüber zu entscheiden, dass die eine Familie zusammenleben darf, während einer anderen Familie dieses Recht vorenthalten wird. Für die Betroffenen blieb daher bisher völlig unvorhersehbar, ob sie das Recht auf Familienzusammenführung in Anspruch nehmen können, was die Rechtssicherheit beeinträchtigte. Das sieht auch der EuGH in seinen Urteilen heute so und fügt außerdem an: „Die zuständigen nationalen Behörden und Gerichte hätten dann nämlich keine Veranlassung, die Anträge der Eltern Minderjähriger mit der Dringlichkeit, die geboten ist, um der Schutzbedürftigkeit der Minderjährigen Rechnung zu tragen, vorrangig zu bearbeiten, und könnten somit in einer Weise handeln, die das Recht auf Familienleben sowohl eines Elternteils mit seinem minderjährigen Kind als auch des Kindes mit einem Familienangehörigen gefährden würde.“

Eigentlich hatte der EuGH bereits im April 2018 anhand eines Falls aus den Niederlanden, bei dem es um den Nachzug eines Kindes zu einem als Flüchtling anerkannten Vater ging, bereits deutlich gemacht, dass es auf den Zeitpunkt der Asylantragsstellung des anerkannten Flüchtlings ankommt. Urteile des EuGHs gelten verbindlich für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und geben vor, wie Unionsrecht auszulegen ist. Die deutsche Regierung ignorierte dieses Urteil aber bislang und behauptete, die Rechtslage in den Niederlanden sei mit der in Deutschland nicht zu vergleichen.

Zu den Urteilen

In dem Urteil zu der Rechtssache 279/20 geht es um eine junge Syrerin, die zu ihrem Vater ziehen möchte. Als der Vater seinen Asylantrag in Deutschland stellte, war sie noch 17 Jahre alt, als ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde und er den Antrag auf Familienzusammenführung endlich stellen konnte, war sie bereits 18 Jahre alt. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall dem EuGH vor, mit der Frage, ob es nach der EU-Richtlinie beim Kindernachzug zu Flüchtlingen für die Minderjährigkeit des nachzugswilligen Kindes auf den Zeitpunkt der Asylantragstellung des Flüchtlings (hier also des Vaters) ankommt. Zudem wollte das Bundesverwaltungsgericht vom EuGH wissen, welche Anforderungen an das Bestehen von tatsächlichen familiären Bindungen zwischen dem inzwischen volljährig gewordenen Kind und dem Flüchtling zu stellen sind. Die Schlussanträge des Generalanwalt Collins vom 16.12.2021 hatten bereits mutmachende Signale für eine Stärkung des Rechts auf Familiennachzug gegeben. Heute ist die Klägerin 23 Jahre alt und wartet seit dem Tod ihrer Mutter in der Türkei auf den Familiennachzug zu ihrem Vater.

In der Entscheidung zu den verbundenen Rechtssachen C‑273/20 und C‑355/20 geht es um syrische Kinder, die als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland kamen und hier als Flüchtlinge anerkannt wurden. Die daraufhin gestellten Visa-Anträge der Eltern zur Familienzusammenführung wurden abgelehnt, weil die Kinder zwischenzeitlichvolljährig geworden waren. Unter Berufung auf die o.g. EuGH-Entscheidung im Jahr 2018 verpflichtete das angerufene Verwaltungsgericht Berlin mit Urteilen vom 01. Februar 2019 sowie vom 30. Januar 2019 die Bundesrepublik Deutschland jeweils zur Erteilung der beantragten Visa an die Eltern. Gegen diese Entscheidungen legte die Bundesrepublik Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht ein, das dem EuGH diese Konstellation noch einmal vorlegte. Heute sind die Kläger*innen 23 Jahre alt und warten weiterhin auf ihre Eltern.


Veranstaltung von Handicap International für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine

Handicap International veranstaltet am Donnerstag, dem 04.08.2022, von 16-18 Uhr die kostenfreie Online-Veranstaltung „Austausch für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine in Deutschland: Fragen und Antworten zum Thema: Was sind meine Rechte? Wo bekomme ich Hilfe?“. Die Veranstaltung richtet sich an Menschen mit Behinderung aus der Ukraine und bietet Raum für Fragen und Antworten. Das Treffen findet online via Zoom statt und wird von Dolmetscher*innen auf Ukrainisch und Russisch begleitet. Ukrainische Gebärdensprachdolmetscher*innen übertragen den Austausch in ukrainische Gebärdensprache. Bei Bedarf erfolgt auch Schriftdolmetschung in russischer Sprache. Weitere Informationen zur Veranstaltungen und Registrierung lassen sich im Flyer von Handicap International nachlesen.


Landesregierung muss Zusammenarbeit mit Bulgaria Air einstellen und aufklären!

Enthüllungen der Initiative „No Border Assembly“ haben ergeben, dass die Fluggesellschaft „Bulgaria Air“, die seit 2009 im Auftrag des Landes Baden-Württemberg Sammelabschiebungen in die Länder des Westbalkans durchführt, sich im Besitz einer Holding-Gesellschaft befindet, die wiederum Akteuren gehört, die dem Milieu des organisierten Verbrechens zugerechnet werden. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert vor diesem Hintergrund von der Landesregierung Aufklärung und eine Offenlegung der Beziehung zwischen dem Land und der Fluggesellschaft.

Seit 2009 wurden mindestens 8000 Menschen mit Bulgaria Air aus Baden-Württemberg abgeschoben. Dabei hat der Flüchtlingsrat immer wieder auf aus seiner Sicht besonders skandalösen Abschiebungen hingewiesen, etwa von Menschen die seit Jahrzehnten in Deutschland gelebt haben, teilweise hier geboren wurden, von schwer kranken und alten Menschen, von unbegleiteten Minderjährigen. Wir erinnern etwa an Sali Krasniqi,der trotz schwerer Krankheit in den Kosovo abgeschoben wurde und kurz darauf starb, an die Tahiri-Schwestern, die nach Serbien abgeschoben wurden obwohl sie Kosovarinnen sind, als Kleinkinder nach Deutschland gekommen sind und in Serbien weder die Sprache sprechen noch irgendjemanden kennen, und an die minderjährigen Geschwister Dana und Edi, die aus einer Jugendhilfeeinrichtung nach Albanien abgeschoben wurden. „Sie und viele andere waren die Opfer einer radikalen und rücksichtslosen Abschiebungspolitik, angetrieben von rassistischer Stimmungsmache und Fake News über ein angebliches ‚Vollzugsdefizit‘ bei Abschiebungen. Menschen aus den Westbalkanländern – von denen viele seit langer Zeit in Deutschland gelebt haben – sind hier „leichte Beute“ für die Behörden, die auf der Jagd nach der Fata Morgana des ‚Vollzugsdefizits‘ so viele Abschiebungen wie möglich vollziehen wollten. Viele Betroffene waren und sind Roma, unter ihnen Betroffene oder Nachfahren von Betroffenen von Genozid, Vertreibung und Zwangsarbeit seitens Nazi-Deutschlands und seiner Verbündeten, zu denen auch Bulgarien gehörte.“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Aus den aktuellen Enthüllungen geht hervor, dass an diesen Abschiebungen ein zwielichtiges Syndikat namens „TIM“ verdient, zu dessen sonstigen Einnahmequellen Prostitution, Drogenhandel, Autoschieberei und Schutzgelderpressung gehören sollen. In Medienberichten und in einem von Wikilieaks veröffentlichten Bericht des US-Amerikanischen Botschafters in Bulgarien wird diese Organisation als einer der führenden Akteure des organisierten Verbrechens in Bulgarien benannt.

Doch Bulgaria Air hat viel mehr gemacht als nur die Flugzeuge für die Abschiebungen zu stellen: In vielen Fällen stellte sich auch „Sicherheitspersonal“ zur Begleitung der Flüge zur Verfügung. Dieses Modell wurde bei der Innenministerkonferenz in Magdeburg 2018 von Innenminister Thomas Strobl seines Amtskolleg*innen in anderen Bundesländern zur Nachahmung empfohlen als Maßnahme zur Steigerung der „Schlagzahl“ bei Abschiebungen. Die Stuttgarter Zeitung vom 27.11.2018 zitierte Strobl mit den Worten: „Was Rückführungen in den Westbalkan angeht, haben wir in Baden-Württemberg mit diesem Modell gute Erfahrungen gemacht“. Im fraglichen Jahr 2018 wurden 1085 Personen unter Begleitung von „Sicherheitskräften“ von Bulgaria Air abgeschoben. 2017 sogar 1808. Für die Jahre danach sind keine offiziellen Zahlen bekannt.

Seán McGinley kommentiert dazu: Staatliche Stellen stehen in der Pflicht, auch beim Vollzug von Abschiebungen die Einhaltung von Gesetzen und Menschenrechten zu garantieren. Es ist völlig inakzeptabel, diese Verantwortung zu ‚outsourcen‘ auf ein Unternehmen, das sich zahlreichen Berichten zufolge im Besitz einer kriminellen Vereinigung befindet. Das hat die Landesregierung in ihrem Eifer, möglichst viele Abschiebungen durchzuführen, gemacht. Innenminister Strobl hat dieses Modell sogar als besonders vorbildlich zur Nachahmung empfohlen. Die Landesregierung muss nun erklären, ob ihr bekannt war, wer sich hinter Bulgaria Air verbirgt. Falls dies der Landesregierung nicht bekannt war, wirft dies  die Frage auf, wie sorgfältig das Land seine Auftragnehmer auswählt und ob es auch in anderen Bereichen zur Vergabe von Aufträgen an Unternehmen mit Verbindungen in die kriminelle Unterwelt gekommen ist. Sie muss auch erklären, welche Schritte sie unternommen hat, um zu kontrollieren, wer als ‚Sicherheitspersonal‘ bei Abschiebungsflügen mitwirkt und auf welcher Weise gewährleistet werden sollte, dass dieses private ‚Sicherheitspersonal‘ geltendes Recht und Menschenrechte achtet.“

Der Flüchtlingsrat fordert die sofortige Einstellung der Zusammenarbeit mit Bulgaria Air, die Offenlegung aller Verträge und Vereinbarungen zwischen der Regierung bzw. Behörden des Landes Baden-Württemberg und Bulgaria Air inklusive Antworten auf die Fragen, wie, wann und durch wen die Entscheidung für eine Zusammenarbeit mit Bulgaria Air gefallen ist, und eine Offenlegung aller Zahlungen des Landes an Bulgaria Air.


„Von erheblicher Diskriminierung betroffen“

Die Anlaufstelle / Netzwerk Pro Sinti und Roma (ANPSR) berichtet in einer Stellungnahme von ihren Erfahrungen bei der Unterstützung geflüchteter Rom*nija aus der Ukraine. Wir dokumentieren die Stellungnahme im Wortlaut:

Durch den Krieg in der Ukraine seit Februar 2022 kommen Rom*nja aus der Ukraine mit, aber auch ohne ukrainische Staatsbürgerschaft als Geflüchtete nach Deutschland. Vielen ukrainischen Rom*nja war es durch eine jahrhundertealte diskriminierende Praxis in der Ukraine, aber auch in anderen europäischen Ländern, kaum möglich an gleichwertige Ausweis-Papiere zu kommen wie anderen Bürger*innen der entsprechenden Länder, in denen sie leben.

Nach Einschätzung der ANPSR sind ca. 3000 – 4000 Rom*nja in Baden – Württemberg angekommen. Die Zahl der geflüchteten Rom*nja endet hier nicht, sondern wird sich zukünftig womöglich noch verdoppeln, denn die Lage der Rom*nja in der Ukraine ist schon seit langem besonders prekär. Dort sind sie von erheblicher Diskriminierung betroffen, in 2018 gab es mehrere rechtsradikale Angriffe auf Rom*nja mit Todesopfern.

Auch in Deutschland ankommende Rom*nja erleben häufig rassistische Gewalt durch Polizei, Sicherheitskräfte, Behörden, Dolmetschende und Helfende, die ihnen vielfach Übernachtungsmöglichkeiten, frische Kleidung, sogar Essen oder Hygieneprodukte verweigern. Dies unter anderem mit der Begründung, sie seien seit Tagen oder schon öfter da gewesen, würden betrügen, wären gar keine Kriegsgeflüchtete, obwohl die Betreffenden nachweislich gerade erst mit dem Zug aus der Ukraine ankamen.

Hier nennen wir einige Fälle als Beispiele, die die ANPSR erreicht haben und in denen wir schnell intervenieren mussten:

Eine ukrainische alleinerziehende Mutter mit zwei kleinen Kindern, wurde in einem Lebensmittelmarkt in der Nähe von Stuttgart von einer Sicherheitsfirma kontrolliert und die Polizei eingeschaltet. Eines der Kinder hatte sich ein Überraschungsei genommen. Die Polizei fuhr daraufhin die Frau mit den Kindern zur Polizeistation, das Jugendamt wurde alarmiert. Die Frau musste 24 Stunden zur „Untersuchung“ in einer Polizeizelle verbringen, die Kinder wurden dem Jugendamt übergeben und fremd untergebracht. Nachdem die Frau frei gelassen wurde, bekam sie ihre Kinder nicht zurück, dies könnte noch Wochen dauern. Erst nach Intervention der ANPSR kam die Familie wieder zusammen. Dieses Vorgehen entspricht einer jahrhundertealten rassistischen Praxis .

In anderen Fällen erreichte uns die Nachricht, dass Reisepässe von der Behörde als „verdächtig“ und gefälscht eingestuft und an das LKA Stuttgart weitergeleitet wurden.

Kolleg*innen (Sozialarbeiter*innen) informierten die ANPSR darüber, dass die Behörden immer wieder nachfragten: „Haben Sie Probleme mit Roma? … Sind die sauber?“ und dass, je nach ethnischer Herkunft, ein sehr deutlicher Unterschied gegenüber anderen- weißen ukrainischen Geflüchteten gemacht wird. So haben Rom*nja, im Gegensatz zu anderen Ukrainer*innen, meist noch keinen Aufenthaltstitel erhalten, mit der fadenscheinigen „Begründung“: „die müssen erst noch überprüft werden“. Diese abwertende und
ausgrenzende Praxis muss beendet werden.

Dolmetscher*innen übersetzen oft nicht 1/1, was die Betroffenen Rom*nja sagen und wie es ihre Pflicht wäre, sondern geben ihre eigenen „Einschätzungen“, aus einer rassistischen Perspektive an die Behörden weiter. So, dass diese Rom*nja wären und keine „Original Ukrainer*innen“, was aufgrund der deutschen Geschichte, der Ausgrenzung, der Verfolgung und systematischen Ermordung von Rom*nja im Holocaust mit der damit einhergehenden gesonderten Erfassung von Rom*nja, besonders unerträglich ist. Hier muss Deutschland seiner besonderen Verantwortung gerecht werden und solche Formen der Diskriminierung
abstellen. Doch die Lage von Rom*nja droht sich im Gegenteil aufgrund einer diskriminierenden Ausschluss-Praxis eher zu verschlechtern, als zu verbessern.

Dennoch wollen wir auch gute Beispiele der Zusammenarbeit in dieser Presseklärung erwähnen. Die Stadt Freiburg – ABH und das Amt für Migration und Integration setzten sich in einigen Fällen schnell und offen für geflüchtete Rom*nja aus dem Westbalkan ein. Die Stadt Freiburg hat das Gespräch mit der ANPSR gesucht, um gemeinsam nach Lösungen gegen Diskriminierung und anderen Problemen zu suchen und hat zum Teil bereits Verbesserungen erreicht. Als weiteres gutes Beispiel können wir das Regierungspräsidium in Karlsruhe anführen, das der ANPSR den Zugang zur LEA erteilt hat, um dort Beratungen in Romanes durchzuführen.

Wir fordern nun dazu auf, der besonderen Verantwortung Deutschlands gerecht zu werden und sich aktiv für gleiche Voraussetzungen und Chancen aller aus der Ukraine geflohenen Rom*nja, im Sinne gleichwertiger Menschenrechte für Alle, einzusetzen.

Die Anlaufstelle /Netzwerk Pro Sinti und Roma bietet dabei Aufklärung für die deutsche Öffentlichkeit und Behörden, der Polizei und der ABH aber auch Unterstützung für Betroffene, an. Die ANPSR steht euch zu Verfügung mit:

  • Dolmetscher*innen in der Sprache Romanes
  • Aufklärung über Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zzi /Antiziganismus
  • Konflikt-Gespräche
  • Erstgespräche für Neuankommende
  • Workshop für MitarbeiterInnen der Behörden gegen Rassismus/ Antiziganismus
  • Strategische Unterstützung für Städte und Kommunen im B.W.

Wenden Sie sich gerne an uns mit Ihren Fragen.
Geflüchtete Rom*nja und Institutionen, wendet Euch in dringenden Fällen bitte direkt an die ANPSR oder an unsere Kooperationspartner*innen:
Sprachen : Romanes, Russisch, Ukrainisch, Serbisch, Mazedonisch, Deutsch

  • Roma Antidisc. Network : +491623554670 / 49 6221 9811 52 /49 176 88215091
  • hotline-ukraine@sintiundroma.de .
  • Zentralrat Deutscher Sinti &Roma Tel. 06621/9811-53
  • Anlaufstelle/Netzwerk Pro S.R. : 07681/4930645 / Mob: 0151 63385224
  • K.ahmed@ksew.de

refugio stuttgart e.V. sucht Sprachmittler*innen für Beratung und Therapie

refugio stuttgart e.v. ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Verein, der das psychosoziale Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge betreibt. Im Rahmen von gezielten Beratungen und Therapien begleitet refugio stuttgart e.V. diese Menschen bei der Bearbeitung ihrer traumatischen Erlebnisse. Für diese Begleitung ist die Mitarbeit von Sprachmittler*innen unerlässlich. Dafür ist refugio stuttgart e.V. derzeit wieder auf der Suche nach Sprachmittler*innen, besonders für die Sprachen Paschtu und Urdu, aber auch für andere Sprachen. Voraussetzung ist neben entsprechenden Sprachkenntnissen die Teilnahme an einer kostenlosen Schulung, die wieder Ende September/Anfang Oktober angeboten wird. Alle weiteren Voraussetzungen und Informationen können in der Ausschreibung von refugio stuttgart e.V. nachgelesen werden.