Fachtagung – Inklusion: eine Frage des Aufenthaltstitels?

Im Rahmen des Projektes Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung lädt Handicap International am 9. Juni zur fachpolitischen Online-Tagung zum Thema „Inklusion: eine Frage des Aufenthaltstitels? – Geflüchtete Menschen mit Behinderung zwischen Asyl- und Teilhaberecht“ ein. Expert*innen, Selbstvertreter*innen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden über die Lebenssituation geflüchteter Menschen mit Behinderung in Deutschland sprechen. Gemeinsam sollen Möglichkeiten für Veränderungen diskutiert werden.

Weitere Informationen sowie das Programm finden Sie hier. Anmelden können Sie sich hier.


Online-Seminar: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Das Online-Seminar gibt einen Überblick zu den Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht und den Auswirkungen von Covid-19 auf Asylverfahren. Wir werden uns u.a. mit den Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung beschäftigen, mit Folgeanträgen für Personen aus Afghanistan und Syrien, der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitsmarktzugang für sogenannte „Dublin Fälle“ und Neuerungen im Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt.
Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Anmeldung bitte bis zum 17.05.2021 an Integrationsbegleiter@dwhd.de

Das Online-Seminar ist Teil der Veranstaltungsreihe „Informiert. Engagiert. Qualifizierung für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe“ des Asylarbeitskreises Heidelberg e.V. und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Heidelberg. Es findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.


VGH BW: Keine Flüchtlingseigenschaft per se für syrische Wehrdienstverweigerer

Wieder urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), dass syrischen Wehrdienstverweigerern nicht automatisch die Flüchtlingseigenschaft zu zuerkennen sei. Damit positioniert sich der VGH BW weiter zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.11.2020 (AZ: C-238/19). Der EuGH betonte, dass syrische Wehrdienstverweigerer im Jahr 2017 sehr wahrscheinlich aus politischen oder religiösen Überzeugungen den Militärdienst verweigert hätten und ihnen demnach die Flüchtlingseigenschaft zustehe. Der VGH BW hingegen erklärt, dass besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände hinzutreten müssten, um die Flüchtlingseigenschaft zu zuerkennen. Mit diesen Urteil führt der VGH BW seine Rechtsprechung vom Dezember 2020 fort und steht im Einklang mit den Obverwaltungsgerichten von Nordrhein-Westfalen und Niedersachen.

Konkret urteilte der VGH BW in drei Urteilen am 4.5.2021 (Az. A 4 S 468/21, A 4 S 469/21 und A 4 S 470/21), dass die bloße Furcht nicht ausreiche, um Wehrdienstverweigerern die Flüchtlingseigenschaft zu zuerkennen. In allen drei Verfahren hatten die Syrer vom BAMF nur den subsidiären Schutzstatus zugesprochen bekommen und dagegen geklagt. In erster Instanz gewannen die Männer die Verfahren und das BAMF wurde durch die Verwaltungsgerichte verpflichtet, die Flüchtlingseigenschaft zu zuerkennen. Dagegen hatte das BAMF nunmehr erfolgreich Berufung eingelegt.


VG München: Seehofers Deal mit Griechenland ist rechtswidrig

Das VG München hat angeordnet, einen nach Griechenland abgeschobenen Asylsuchenden umgehend nach Deutschland zurückzuholen. Das ist ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung, denn es erklärt Seehofers Flüchtlingsdeal mit Griechenland aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig.

Im Jahr 2018 focht Seehofer die sogenannte Absichtserklärung mit Griechenland aus. Diese sieht vor, dass Deutschland Schutzsuchende, die vorher in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben und über den Landweg aus Österreich kommend nach Deutschland einreisen, innerhalb von 48 Stunden direkt nach Griechenland abschieben kann. Als Gegenleistung dafür versprach Deutschland der griechischen Regierung, den Familiennachzug im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nicht weiter zu verzögern.

Das Gericht hält die Abschiebung für rechtswidrig und Deutschland muss den Betroffenen zurückholen. Der Asylantrag des Syrers wurde zunächst in Griechenland aufgrund des breit kritisierten EU-Türkei-Deals als unzulässig abgelehnt – ihm drohte die Abschiebung in die Türkei. Er floh weiter nach Deutschland, wo er im August 2020 an der deutschen Grenze abgefangen und am nächsten Tag auf Basis des Flüchtlingsdeals mit Griechenland abgeschoben wurde. Das alles, ohne Zugang zu Beratung, ohne Möglichkeit einen Asylantrag stellen zu können und damit ohne Rücksicht auf europäisches Recht.


Studie: Keine positiven Entwicklungen zur Teilhabe Geflüchteter am Arbeitsmarkt

Eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) berichtet von zunehmend positiven Entwicklungen bei der Teilhabe von Geflüchteten am Arbeitsmarkt. Wissenschaftler*innen vom Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) e.V. stellen mit ihrer Studie “Hinter den Kulissen des Erfolgs”, welche sich ebenfalls mit den Themen Ausbildung und Erwerbsarbeit von Geflüchteten beschäftigt, allerdings genau das Gegenteil dar.

Ihrer Studie zur Folge ist die Arbeitsbereitschaft vieler Geflüchteter hoch, da ihr Verbleib in Deutschland an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt ist. Arbeitgeber*innen nutzen diese Zwangslage leider oft aus: In ihrer Studie berichten die Wissenschaftler*innen von problematischen Arbeitsbedingungen und niedrigen Löhnen in Branchen und Beschäftigungsverhältnissen, die statistisch gesehen als typisch für die Beschäftigung von Geflüchteten gelten. Untersucht wurden hier vor allem die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, im Online-Versandhandel, im Gesundheitswesen sowie in der der Metall- und Elektroindustrie.

Die Verkopplung von Erwerbstätigkeit und Bleibeperspektive führt außerdem oft dazu, dass Geflüchtete Jobs annehmen die eigentlich nicht ihren Qualifikationen und Interessen entsprechen. Von einer gelungenen Teilhabe kann dann eher nicht geredet werden.

Die Wissenschaftler*innen des Göttinger Forschungsinstituts fordern für eine allgemeine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse von Geflüchteten die Schaffung von sicheren, nicht an Arbeit gekoppelte Aufenthaltsperspektiven, sowie bessere Arbeitsbedingungen in Branchen, in denen Geflüchtete schwerpunktmäßig Beschäftigung finden.

Einen ausführlicheren Artikel des MiGAZINs sowie die Möglichkeit zum Download der Studie “Hinter den Kulissen des Erfolgs” finden Sie hier


Bündnis Sicherer Hafen Baden-Württemberg drängt Landesregierung zur zügigen Aufnahme geflüchteter Menschen!

  • Landesweiter Aktionstag “Aufnehmen statt Reden” am 15.05.
  • Aktionsbündnis sieht positive Ansätze im Koalitionsvertrag und fordert zügige Umsetzung.

Die baden-württembergischen Seebrücken und der Flüchtlingsrat rufen als Erstunterzeichner*innen der Kampagne „Sicherer Hafen Baden-Württemberg“ am Samstag, 15.5. zum Aktionstag unter der Überschrift „Aufnehmen statt Reden“ auf. Nach der Verabschiedung des Koalitionsvertrages sieht das Bündnis zahlreiche seiner Forderungen aus dem Landtagswahlkampf verschriftlicht. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung Landesaufnahmeprogramme für geflüchtete Menschen an den Außengrenzen und in Fluchtländern verabschieden und durchführen will. Wir gehen aber auch davon aus, dass alle diese Programme nun so schnell wie möglich in Angriff genommen und hier nicht verschiedene Menschengruppen gegeneinander ausgespielt werden“, so Ines Fischer von der Seebrücke BW.

Die im Koalitionsvertrag deklarierte Unterstützung von Kommunen, die bereit sind zur Aufnahme, wird bei dem Aktionstag ebenfalls im Mittelpunkt in verschiedenen baden-württembergischen Städten stehen. „34 Städte und Kreise in Baden-Württemberg haben sich dazu bereit erklärt, geflüchtete Menschen aufzunehmen. Sie repräsentieren über ein Drittel der Menschen im Land. Es gibt eine sehr große Bereitschaft solidarisch zu handeln. Diesen Menschen wollen wir mit unserer Kampagne eine politische Stimme geben und den Protest gegen die unwürdigen Zustände in den Lagern an den Außengrenzen auch weiterhin in die Politik einbringen“, so Henri Dubois von der Seebrücke Baden-Württemberg.

Das Bündnis hat sich im Vorfeld der Landtagswahlen zusammengeschlossen und wird von 181 Organisationen unterstützt, die für eine solidarische Politik im Umgang mit geflüchteten Menschen in Baden-Württemberg stehen. „Wir erwarten, dass die Maßgaben des Koalitionsvertrages hinsichtlich der Unterbringung von Schutzsuchenden und den Bleiberechtsmöglichkeiten für langjährig Geduldete jetzt auch umgesetzt werden und es nachhaltig Verbesserungen für die Betroffenen gibt“ so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Weiter Infos zur Kampagne sind abrufbar auf der Homepage: www.sichererhafen-baden-wuerttemberg.com

Auflistung aller Aktionen:
Bad Waldsee, Sa 11-13 Uhr und So 12-13.30 Uhr, Kirchplatz, Ausstellung.
Freiburg, Sa 18.30 Uhr, Augustinerplatz, Kundgebung und Protestcamp.
Heidelberg, Beteiligung an Aktion in Mannheim, Treffpunkt am Bahnhof, 13 Uhr Abfahrt.
Mannheim, Sa 13.30 Uhr, Schlossvorplatz, Kundgebung und Fahrraddemo.
Ravensburg, Sa 10-13 Uhr, Marienplatz, Mahnwache.
Reutlingen, Sa 16 Uhr, Stadthalle, Kundgebung.
Stuttgart, So 13 Uhr, Karlsplatz, Kundgebung und Fahrraddemo.


Fluchtursache Geschlecht – am Beispiel Libanon

Wenn von Menschen auf der Flucht gesprochen wird, werden meistens Bilder von jungen Männern assoziiert, kletternd auf den Stacheldraht von Ceuta oder fahrend auf einem Schlauchboot nach Lampedusa. Wenn Frauen erwähnt werden, dann oft als „Begleiterinnen“, oder im Rahmen einer „Familienzusammenführung“. Frauen sind aber nicht (und waren nie) von der großen Migrationsgeschichte abwesend. Laut Zahlen der UNHCR sind 50% der Menschen auf der Flucht Frauen und Mädchen. Die „Beweggründe“, ihre Heimat zu verlassen, sind vielfältig und mit dem Krisen und Kriegskontext in ihrem Herkunftsland verschränkt. Frauen haben aber auch spezifische Gründe, basierend auf geschlechtsbezogenen Bedingungen, vor denen sie fliehen: sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Ausbeutung, Zwangsheiraten, Marginalisierung und Diskriminierung gehören dazu. Geschlechtsspezifische Verfolgung ist zum einen also eine Fluchtursache. Doch Frauen erfahren aufgrund ihres Geschlechts auch Gefahren auf der Flucht. Über die geschlechtsspezifischen Fluchtursachen und -bedingungen wird Dagmar Ihlau, AMICA-Referentin für den Nahost, am Beispiel Libanon berichten. Nach dem Vortrag wird es noch Möglichkeit zu einer gemeinsamen Diskussion geben. Die Veranstaltung richtet sich an bürgerschaftlich Engagierte, Hauptamtliche in der Integrationsarbeit sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Die Veranstaltung findet digital als Live Vortrag statt. Anmeldung per E Mail an o. g. Adresse. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anmeldung über Carmen Langenbacher, 07222 381 4336, c.langenbacher@landkreis-rastatt.deeinige Tage vor der Veranstaltung.


Familien gehören zusammen!

Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie, ein offizieller Gedenktag der Vereinten Nationen. Doch hunderttausende Geflüchtete leben nicht mit ihren Liebsten zusammen. Krieg und Verfolgung haben Familien getrennt. Ein Weg zurück in die Herkunftsländer wie z.B. in Syrien, Afghanistan oder Eritrea ist den Geflüchteten aufgrund der dortigen politischen Verhältnisse versperrt. Um wieder gemeinsam als Familie in Sicherheit zusammen zu leben, bleibt nur der Familiennachzug nach Deutschland.

In Deutschland erschweren oder verhindern das Auswärtige Amt und die gesetzlichen Bestimmungen massiv die Familienzusammenführung. PRO ASYL startet deshalb die Aktion #FamilienGehörenZusammen mit der heutigen Veröffentlichung des Aufrufs #FamilienGehörenZusammen. Sieben (Ober-) Bürgermeister aus unterschiedlichen Parteien gehören zu den Erstunterzeichnern, darunter: Mike Schubert – Oberbürgermeister von Potsdam (SPD), Belit Onay – Oberbürgermeister Hannovers (Grüne), Stephan Neher – Oberbürgermeister von Rottenburg (CDU), sowie Burkhard Jung – Oberbürgermeister von Leipzig und Präsident des Deutschen Städtetags (SPD). Der Aufruf wird getragen von rund 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen – von der Caritas und der Diakonie über verschiedene evangelische Landeskirchen, den Kinderschutzbund bis hin zu Flüchtlingsräten und Verbänden wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der AWO. Ziel ist es, dass getrennte Familien schnell zusammenkommen.

Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf: 

Stellen Sie sicher, dass Geflüchtete als Familie zusammenleben können! Setzen Sie sich ein:

  • Für eine rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten und Flüchtlingen 
  • Für eine digitale Beantragung von Visaanträgen und die Bearbeitung innerhalb von wenigen Wochen
  • Auch minderjährige Geschwisterkinder dürfen nicht vom Familiennachzug ausgeschlossen werden“

Zur Begründung unserer Forderungen:
Für subsidiär Geschützte, vor allem aus Syrien, Afghanistan und Eritrea nach Deutschland gekommen, ist am 1. August 2018 das Familiennachzugsneuregelungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass pro Monat maximal 1000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrer Kernfamilie mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen dürfen. Diese Kontingentregelung hat aus dem Rechtsanspruch auf Familiennachzug einen Gnadenakt des Staates gemacht. Und noch nicht einmal dieses Kontingent wird ausgeschöpft. In 2020 wurden nur 5300 Visa erteilt – statt der 12 000 möglichen. Die Unterzeichnenden des Aufrufes fordern daher die rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützten mit Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Das Auswärtige Amt erschwert den Familiennachzug durch bürokratische Hürden zusätzlich massiv: Tausende Geflüchtete warten jahrelang auf ihre engsten Angehörigen, weil keine Termine zur Visabeantragung bei den Botschaften zeitnah vergeben werden und eine digitale Antragstellung nicht möglich ist. Ist der Antrag irgendwann endlich gestellt, zieht sich das Visumsverfahren selbst in den meisten Fällen noch einmal unzumutbar lange hin. Das führt dazu, dass selbst nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Schutzberechtigte mit Rechtsanspruch auf sofortigen Familiennachzug über Jahre getrennt sind. Die langen Wartezeiten allein auf einen Termin zur Antragstellung eines Visums könnten vermieden werden. Die Tatsache, dass es bei Familiennachzug im Rahmen von Fachkräften um ein Vielfaches schneller geht, zeigt, dass dies prinzipiell möglich ist.

PRO ASYL und alle Unterzeichner*innen fordern weiterhin, dass minderjährige Geschwisterkinder nicht weiter vom Familiennachzug ausgeschlossen werden dürfen. Eltern haben rechtlich einen Anspruch darauf, zu ihrem als Flüchtling in Deutschland anerkannten Kind zu ziehen; Geschwisterkindern wird dieses Recht jedoch verweigert. Konkret bedeutet dies, dass sich Eltern zwischen ihren Kindern entscheiden müssen: Entweder sie lassen ihre weiteren minderjährigen Kinder allein im Ausland zurück, oder die Eltern verzichten auf den Familiennachzug und damit auf die familiäre Gemeinschaft mit ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Kind.

PRO ASYL ruft dazu auf, die Trennung von Familien zu einem Schwerpunkt der Interkulturellen Wochen zu machen und alle Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag zu befragen, wie sie diese Ungerechtigkeit lösen wollen. Die Interkulturelle Woche findet bundesweit in 500 Kommunen auf Initiative der Kirchen und in zeitlicher Nähe zur Wahl des Deutschen Bundestages statt.

Zum Aufruf mit der Liste der Erstunterzeichnenden geht es hier.


Kampagne „GleichBeHandeln“

Ohne Angst zum Arzt zu gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Ein Bündnis von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter Ärzte der Welt, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Amnesty International, die Diakonie, Pro Asyl, die Arbeiterwohlfahrt, der Dachverband Migrantinnenorganisationen, die Deutsche Aidshilfe, die Seebrücke – fordert mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ daher eine Gesetzesänderung. Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Kampagne.

Die Kampagne fordert die Abschaffung von § 87 Aufenthaltsgesetz. Gemäß dieser Vorschrift ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde illegalisierten Personen die Abschiebung drohen. Mit der Petition wollen die beteiligten Organisationen die Übermittlungspflicht einschränken und allen Menschen – unabhängig von ihrem Status – ermöglichen, ohne Angst zum Arzt gehen zu können.


Freispruch: Angeklagte von Bürger*innenasyl-Initiativen

In zwei Städten wurden in der ersten Maiwoche Aktivist*innen, die sich für Bürger*innenasyle einsetzen, freigesprochen. Mit Bürger*innenasyl ist gemeint, dass Geflüchtete privat aufgenommen werden, um vor einer Abschiebung geschützt zu sein und ein Bleiberecht erhalten zu können. Es gibt in mehreren deutschen Städten Bürger*innenasyl-Initiativen.

In Münster endete das Strafverfahren gegen drei Engagierte vor dem Amtsgericht Münster, das einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft abwies und auf die Meinungs- und Pressefreiheit verwies. Die drei Angeklagten hatten einen Presseartikel veröffentlicht und wurden dann angeklagt öffentlich zu einer Straftat aufgerufen zu haben, indem sie sich für die Aufnahme von durch Abschiebung Bedrohten aussprachen.

In Aschaffenburg entschied das Langericht bereits in zweiter Instanz den Fall eines Engagierten aus Hanau. Auch er war wegen „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ angeklagt gewesen – hier weil er mit seinem Namen im Impressum der Webseite https://aktionbuergerinnenasyl.de steht. Die Staatsanwaltschaft hat nun auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht verloren, das die Berufung als unbegründet zurückwies.