Positionspapier: Uneingeschränkte Leistungen für Geflüchtete mit Behinderungen

Das Asylbewerberleistungsgesetz schließt geflüchtete Menschen mit Behinderung von vielen Leistungen aus. Dabei zählen Personen mit einer Behinderung zur Gruppe von besonders schutzbedürftigen Menschen.

In dem Positionspapier des bundesweiten Netzwerkes Flucht, Migration und Behinderung wird auf die medizinische Rehabilitation, Pflege, soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung, Teilhabe an Arbeitsleben sowie auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises eingegangen.

Folgende Forderungen werden in dem Papier aufgestellt:

  • Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Asylantragssteller*innen und muss
    daher abgeschafft werden.
  • Allen Asylsuchenden muss der Zugang zu Leistungen der gesetzlichen
    Krankenversicherung offenstehen.

§ 100 Abs. 2 SGB IX muss ersatzlos gestrichen werden. Der Anspruch auf
Leistungen der Eingliederungshilfe ist unabhängig vom Aufenthaltstitel und von der
voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts einzuräumen.

Netzwerk Flucht, Migration und Behinderung, 14.10.2021: Geflüchteten Menschen mit Behinderung muss das Recht auf Leistungen ohne Einschränkungen gewährt werden


EU-Pläne zur Abschottungspolitik

Bisher unveröffentlichte Dokumente zeigen weiter auf, wie die EU mit Hilfe von Frontex bereits auf dem afrikanischen Kontinent Geflüchtete an der Weiterreise aufhalten möchte. Dabei arbeitet die EU mit Regimen zusammen, denen unter anderem Folter und die Hinrichtung Geflüchteter vorgeworfen wird. Die Pläne sind Teil des so genannten »New Pact on Migration and Asylum« der Europäischen Union. Pro Asyl und viele andere Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Pakt als eine Aushebelung des faktischen Zugangs zu Asyl.

Das transnationale Netzwerk migration control klärt kontinuierlich über die Vorverlegung der europäischen Grenzen zur Abwehr Geflüchteter auf. Aktuell stellen sie Informationen aus bisher unveröffentlichten Dokumenten der EU-Kommission mit Libyen, Marokko, Niger und Tunesien zur Verfügung.

Direkt zu den Dokumenten:
Libyen // Marokko // Niger // Tunesien


Passbeschaffung Afghanistan

Seit der Machtübernahme der Taliban stehen afghanische Auslandsvertretungen in Deutschland vor Schwierigkeiten, neue Pässe oder Personaldokumente auszustellen. Verlängerungen von Pässen und Personaldokumenten scheinen möglich zu sein. Für viele Afghan*innen ist es somit momentan nicht möglich, ihre aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten, insbesondere die Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung, zu erfüllen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Situation der Betroffenen haben. Beispielsweise wenn es um die Identitätsklärung von Geduldeten oder von Anwärter*innen auf Niederlassungserlaubnisse geht.

Die Diakonie Württemberg veröffentlicht hierzu Hinweise und die Diakonie Deutschland hat verschiedene Musterschreiben herausgegeben, die in der Beratungsarbeit verwendet werden können:

  1. Afghanische Staatsangehörige mit einer Duldung „für Personen mit ungeklärter Identität“ (§ 60b AufenthG) (Musterschreiben 1: Streichung des Zusatzes „für Personen mit ungeklärter Identität“ bei Duldung)
  2. afghanische Staatsangehörige, die die Ausstellung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen (Musterschreiben 2: Absehen/Ausnahme von der Passpflicht bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis),
  3. afghanische Staatsangehörige, die einen „Reiseausweis für Ausländer“ beantragen (Musterschreiben 3: Erteilung „Reiseausweis für Ausländer“),
  4. afghanische Staatsangehörige, die von Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 3 AsylbLG betroffen sind (weil aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden konnten) (Musterschreiben 4: Aufhebung von Leistungskürzungen)

Die Musterschreiben wurden von Rechtsanwältin Oda Jentsch (Berlin) verfasst. Sie sollten erst nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls durch erfahrene Berater*innen verwendet werden.


Pushbacks an Polens EU-Außengrenze

An der polnisch-belarussischen Grenze drängen polnische EU-Beamt*innen seit Wochen rechtswidrig Schutzsuchende zurück nach Belarus. Die belarussische Regierung wiederum schickt Flüchtende an die EU-Grenze, um den Konflikt mit der EU weiter eskalieren zu lassen. Sowohl die EU als auch Belarus tragen damit ihren Konflikt auf dem Rücken von schutzbedürftigen Menschen aus und begehen Menschenrechtsverletzungen.

Die Lage der Flüchtenden im Grenzgebiet Polen zu Belarus ist prekär. Sie werden weder vor- noch zurückgelassen und sitzen in der Kälte in Wäldern fest. Von vielen wird der gesundheitliche Zustand immer kritischer, mindestens sieben Personen sind bereits gestorben bzw. getötet worden. Zahlreiche illegale Pushbacks hat Amnesty International dokumentiert. Hinzu kommt, dass Polen in der Grenzregion den Ausnahmezustand weiter verlängert hat und so keine Menschenrechtler*innen und Journalist*innen Zugang zu dem Gebiet erhalten.  In Deutschland warnt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor einer angeblichen „Flüchtlingswelle wie 2015“. Neonazis rufen dazu auf selbstständig die „Grenze zu schützen“ und mobilisieren in das Grenzgebiet zu Polen. Die Abschottung der EU geht offenbar vor Menschlichkeit und Menschenrechte. Dementgegen müssen wir Solidarität und Aufklärung setzen.

PRO ASYL hat zu dieser Situation konkrete Forderungen aufgestellt:

  • Ein Ende der rechtswidrigen Push-backs – sei es in Griechenland, Kroatien oder Polen
  • Die unbedingte Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts
  • Eine internationale Untersuchung der Todesfälle an der polnisch-belarussischen Grenze
  • Die Entsendung unabhängiger Menschenrechtsbeobachter*innen an die EU-Grenzen Polen und den baltischen Staaten zu Belarus.
  • Die Gewährleistung des Zugangs zu einem fairen Asylverfahren
  • Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen wegen Missachtung der Menschenrechte


Online-Fachtag „Lokale Unterstützungsketten für junge Geflüchtete“

Die Hochschule München lädt zu einem Online-Fachtag unter dem Titel „Lokale Unterstützungsketten für junge Geflüchtete – Austausch von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Trägern“ ein.Neben Vorträgen, gibt es den Tag über verschiedene Workshops, Lesungen und weitere kulturelle Beiträge. Ziel ist ein lebendiger Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

Das vielfältige Programm können Sie hier aufrufen.

Eine Anmeldung ist bis zum 31.10.2021 möglich


Mitmachen: #KeinOrtFuerKinder

Die Kampagne #KeinOrtFuerKinder setzt sich dafür ein, dass der Aufenthalt von geflüchteten Menschen und insbesonderere von Kindern in Aufnahmeeinrichtungen auf max. einen Monat begrenzt wird, AnkER-Zentren abgeschafft und Geflüchtete in Wohnungen statt Sammelunterkünften untergebracht werden.

Machen Sie mit, sodass das Thema in den aktuell stattfindenden Ampel-Koalitionsverhandlungen Gehör findet. Schreiben Sie Ihren Abgeordneten Postkarten oder auch gerne ausführlichere Briefe. Die Postkarten können ganz einfach und kostenlos hier bestellt werden. Eine Briefvorlage gibt es ebenfalls zum download.


Online-Umfrage zu jungen Geflüchteten

Die Umfrage richtet sich an alle Fachkräfte, die mit begleiteten und/oder unbegleiteten, volljährigen und/oder minderjährigen jungen Geflüchteten arbeiten. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) möchte sich mithilfe der Umfrage einen Überblick über die Situation von jungen Geflüchteten in Deutschland verschaffen.

Die Teilnahme an der Umfrage ist noch bis zum 10.11.2021 möglich.

Zur Umfrage

„Die Umfrage hat auch das Ziel, über einen langfristigen Zeitraum Veränderungen in der Situation von jungen Geflüchteten und den Fachkräften, die mit ihnen zusammenarbeiten, abbilden zu können. In der diesjährigen Umfrage wird auch in den Blick genommen, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die Situation junger Geflüchteter hatte bzw. hat.“

Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.


Politikpapier: Afghanistan-Analyse

Das ifo Institut hat eine detaillierte Analyse zu Fluchtbewegungen in und aus Afghanistan veröffentlicht. Der Bericht skizziert übersichtlich und leser*innenfreundlich politische, ökonomische, soziale und ökologische Faktoren, die zu Fluchtbewegungen innerhalb und aus Afghanistan heraus führen. Auch wird auf die verschärfte Lage vor Ort durch die Eroberung der Taliban nach Abzug der internationalen Truppen und den Rückgang der Entwicklungshilfe eingegangen. Das Politikpapier schließt mit wichtigen Forderungen an die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft ab.

 – Clara Albrecht, Britta Rude und Tanja Stitteneder, Oktober 2021: ifo Migrationsmonitor: Afghanistan im freien Fall – Rückkehr der Taliban und Flucht als letzter Ausweg


Online Karte: Solidarische Städte „Moving Cities“

Die Rosa Luxemburg Stiftung stellt eine Karte zur Verfügung auf der 28 solidarische Städte in zehn europäischen Ländern vorgestellt werden. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, wie kommunale solidarische Migrationspolitik, trotz einer stockenden EU-Migrationspolitik, funktionieren kann. Die Informationen aus der Karte sollen einerseits motivieren und anderseits über vorhandene Möglichkeiten aufklären.

„Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der einzelnen Kommunen auf lokaler Ebene zu verbessern und die Stimmen der Städte und Städtenetzwerke als politische Akteure in der europäischen Migrationsdebatte zu stärken.“

Moving Cities


Online-Seminar: Das AsylbLG: Wem steht wieviel zu?

Personen im Asylverfahren (mit einer Aufenthaltsgestattung) und nach abgelehntem Asylverfahren (mit einer Duldung) erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In diesem online-Seminar schauen wir uns die Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes an. Insbesondere geht es um die Leistungshöhe und die gängigsten Leistungskürzungen. Die Veranstaltung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Asylbewerberleistungsgesetz, die sich immer wieder fragen bzw. gefragt werden, wieviel monatliche Leistungen einer gestatteten/geduldeten Person eigentlich zustehen.

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor dem Seminar.

Dieses Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen.