OVG Sachsen: Erfolgreiche Untätigkeitsklage wegen struktureller Überlastung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen hat mit Beschluss vom 14.02.2023 – 3 E 2/23 – über eine Untätigkeitsklage gegenüber der Einbürgerungsbehörde entschieden.

Welche Bearbeitungszeit für Anträge im Einzelfall angemessen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Sofern die Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde begründet wird, kann dies allenfalls bei einer vorübergehenden Erscheinung als zureichender Grund gelten, jedenfalls aber nicht mehr dann, wenn von einer strukturellen Überlastung auszugehen ist.

(Leitsätze von asyl.net)


VG Sigmaringen: Subsidiärer Schutz für Person aus dem Gaza-Streifen

Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat mit Urteil vom 07.03.2024 – A 5 K 1560/22 – entschieden, dass einer geflüchteten Person aus dem Gaza-Streifen der subsidiäre Schutz zusteht.

1. Einer Person aus dem Gaza-Streifen (Palästinensische Gebiete), ist der subsidiäre Schutz zuzuerkennen. Denn Zivilpersonen laufen Gefahr, gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AsylG Opfer der breit angelegten israelischen Militäroperation zu werden. Mit einem baldigen Ende der offenen Kampfhandlungen ist nicht zu rechnen. Auch die humanitäre Situation ist auf unabsehbare Zeit katastrophal, sodass gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AsylG eine unmenschliche Behandlung droht, die gemäß § 4 Abs. 3 S. 1, § 3c AsylG wohl auch einem Akteur zuzurechnen ist.

2. Anders als vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF] vorgetragen, steht einer Entscheidung nicht entgegen, dass die Sache wegen einer besonders volatilen Lage nicht spruchreif sei. Zwar regelt § 24 Abs. 5 AsylG seit dem 01.01.2023, dass im Falle einer vorübergehend ungewissen Lage, das BAMF eine Entscheidung aufschieben kann. Es ist jedoch nicht absehbar, dass die seit fünf Monaten andauernden Kampfhandlungen in absehbarer Zeit beendet würden und auch die desaströse humanitäre und wirtschaftliche Lage wird auf unabsehbare Zeit anhalten.

3. Eine Person aus dem Gaza-Streifen hat keine Möglichkeit, internen Schutz gemäß § 3e Abs. 1 AsylG zu erlangen. Insbesondere ist es für staatenlose Personen aus dem Gaza-Streifen nicht möglich, in das Westjordanland einzureisen.

(Leitsätze von asyl.net)


Gesetzliche Änderungen im AsylbLG zur Bezahlkarte

Die Bezahlkarte wurde in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen und steht kurz vor dem Inkrafttreten. Die Änderungen finden sich in dem „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“. Die GGUA Flüchtlingshilfe hat eine hilfreiche Übersicht zu den Änderungen veröffentlicht, die im Asylbewerberleistungsgesetz durch die Einführung der Bezahlkarte vorgenommen werden.



Handlungsempfehlungen: Förderung junger Geduldeter in Ausbildung und Arbeit

Junge Menschemit mit einer Duldung leben in einer prekären Situation: Sie haben einen unsicheren Aufenthaltsstatus, unzureichende Möglichkeiten physische, psychische und soziokulturelle Angeboten wahrzunehmen und einen eingeschränkten Zugang zu (Aus-)Bildung und Arbeit. Populistische Stimmungsmache stigmatisiert diese Gruppe weiter. Stattdessen braucht es aber gesellschaftliche Teilhabe.

Das Forschungsprojekt “Teilhabe trotz Duldung. Kommunale Gestaltungsräume für geduldete Jugendliche und junge Erwachsene ” untersucht die Lebenslagen junger Geduldeter und entwickelt empirisch fundiert Handlungsempfehlungen für eine Good Practice. Dabei geht es um soziokulturelle, ausbildungs- und arbeitsmarktpolitische Verbesserungen der Teilhabe von jungen Menschen in Duldung.



Pro Asyl: Neues Gutachten: Jesid*innen dürfen nicht in den Irak abgeschoben werden

Mit einem heute [24.04.24] veröffentlichten Gutachten machen PRO ASYL und Wadi e.V. auf die düstere Lage der Jesid*innen im Irak aufmerksam – und fordern zugleich einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp für Jesid*innen. Zudem müssen sie eine dauerhafte und sichere Bleibeperspektive in Deutschland bekommen.

Obwohl der Deutsche Bundestag Anfang 2023 die Verfolgung der Jesid*innen als Völkermord anerkannt hat und obwohl die Lage im Irak nach wie vor sehr unsicher ist, schieben seit einigen Monaten mehrere Bundesländer wieder Jesid*innen in den Irak ab. Und Tausende Jesid*innen fürchten, dass es ihnen bald ebenso ergeht.

„Es ist völlig unverantwortlich, jesidische Männer, Frauen und Kinder in ein Land abzuschieben, in dem sie keine Lebensgrundlage haben und kein sicheres Leben führen können. Abzuschieben in das Land des Völkermords, in dem sie ehemaligen Tätern begegnen und sich ständig bedroht fühlen müssen. Deshalb muss es sofort einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesid*innen geben, damit Tausende Jesid*innen nicht weiter in Angst vor einer Abschiebung leben müssen“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen

PRO ASYL und Wadi fordern die Bundesregierung auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und Klarheit zu schaffen. Ob Jesid*innen abgeschoben werden oder nicht, darf nicht einzelnen Bundesländern überlassen werden.

Spätestens seit dem Völkermord durch die Terrororganisation Islamischer Staat im Jahr 2014 ist das Sinjar-Gebiet im Nordirak, in dem die Jesid*innen seit Jahrhunderten leben, zu einem lebensgefährlichen Brennpunkt geworden, beschreibt das Gutachten „Zehn Jahre nach dem Völkermord: Zur Lage der Jesidinnen und Jesiden im Irak“. Dort kämpfen staatliche und nicht-staatliche Akteure rücksichtslos um Macht und Einfluss.

In dem strategisch wichtigen Grenzgebiet zwischen Irak, Syrien, Türkei und Iran prallen die Interessen aufeinander – und die Jesid*innen stehen mittendrin und zwischen allen Fronten. Rund 200.000 harren noch immer in irakischen Flüchtlingslagern aus ohne Aussicht, sie verlassen zu können. Auch die Rede von einer sogenannten innerirakischen Fluchtalternative geht an der Realität vorbei, weil eine jesidische Familie nicht in einen anderen Landesteil gehen könnte: Dort wäre sie ohne die lebenswichtige Gemeinschaft und ohne Schutz.

Nicht in das Land des Völkermords abschieben

„Menschen, die als Opfer eines Völkermords anerkannt wurden, dürfen nicht in das Land des Völkermords abgeschoben werden. Wenn der Bundestag in Berlin wenige Hundert Meter entfernt vom Holocaust-Denkmal einen Völkermord anerkennt, sollte er die daraus entstehende Verantwortung ernst nehmen. Dies wäre auch ein wichtiges Zeichen für andere europäische Länder. Deutschland muss den Jesid*innen Sicherheit geben, erst recht, nachdem es sie als Opfer eines Völkermords anerkannt hat“, sagt Thomas von der Osten-Sacken, Geschäftsführer von Wadi e.V.

In Deutschland existiert mit rund 250.000 Menschen nicht nur die größte jesidische Diaspora in Europa, sondern nach dem Irak die zweitgrößte weltweit. Sie leben vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Geschätzt sind derzeit 5.000 bis 10.000 irakische Jesid*innen ausreisepflichtig und von Abschiebungen in den Irak bedroht. Denn Mitte 2023 begannen die ersten Bundesländer auf dem Hintergrund einer enger werdenden Kooperation mit dem Irak und Gerichtsurteilen, wonach es im Irak keine gruppenspezifische Verfolgung mehr gebe, Jesid*innen in den Irak abzuschieben.

Gutachten als Entscheidungsgrundlage für Behörden und Gerichte

Das von PRO ASYL und Wadi e.V. in deutscher und englischer Sprache herausgegebene Gutachten stellt die tragische Lage der jesidischen Gemeinschaft im Irak und die Hintergründe dazu dar – kompakt und umfassend samt der innerirakischen Konflikte. Damit wollen die beiden Organisationen eine Informationslücke schließen und eine Grundlage für qualifizierte Entscheidungen schaffen. Denn immer wieder entscheiden Behörden und Gerichte über die Zukunft jesidischer Menschen und lassen dabei die dramatische Situation, in die sie die Menschen schicken, außer Acht.

Im Gutachten geht es auch um die Jesid*innen als Gruppe, deren Lebensgrundlagen systematisch – und darum geht es beim Völkermord – zerstört wurden. Das unterscheidet sie von vielen anderen aus dem Nahen Osten, die vor Krieg und Zerstörung fliehen: Der Islamische Staat wollte nicht nur Jesid*innen vernichten, sondern die jesidische Existenz. So wächst mit jeder Abschiebung die Angst, dass nicht nur Einzelne gewaltsam aus ihrer neuen Heimat gerissen und in eine ungewisse Zukunft geschickt werden, sondern dass auch hier die jesidische kollektive Existenz bedroht ist.

Seit vielen Monaten fordern jesidische und andere Organisationen wie PRO ASYL und Wadi e.V. einen Abschiebestopp für Jesid*innen, unter anderem mit einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten.

Das Gutachten kann in deutscher und englischer Sprache heruntergeladen werden.


Informationen über Aufenthalt & Abschiebung

Abschiebungen und Ankündigungen dieser Termine sorgen häufig für große Verunsicherung und Angst vor einer eigenen Abschiebung. Deshalb erklärt der Bayerische Flüchtlingsrat, wem potentiell eine Abschiebung drohen kann sowie wer nicht gefährdet ist, abgeschoben zu werden.

Der Bayerische Flüchtlingsrat möchte mit diesen Hinweisen über die Rechte von Geflüchteten aufklären und versuchen, ein wenig Angst vor einer Abschiebung zu nehmen. Wichtig ist zu klären, ob jemand überhaupt von einer Abschiebung bedroht ist. Wenn ja, gibt es in manchen Fällen noch rechtliche Möglichkeiten um eine Abschiebung zu verhindern. Dann ist eine Beratung durch Anwält*innen oder Beratungsstellen notwendig.

Die Hinweise liegen auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Georgisch vor. Weitere Übersetzungen in zunächst Kurdisch, Türkisch und Französisch werden folgen.



VGH BW: Verfahrensbeistand für Unbegleitete Minderjährige schon während Altersfeststellung

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat in seinem Beschluss vom 9.4.2024 (Aktenzeichen: 12 S 77/24) die Rechte potenzieller Unbegleiterer Minderjähriger gestärkt.

Der Antragsteller gab nach seiner Einreise in das Bundesgebiet an, Asyl beantragen zu wollen. Daraufhin nahm ihn die Stadt Freiburg vorläufig in Obhut und brachte ihn in einer geeigneten Einrichtung unter, nachdem er angegeben hatte, minderjährig zu sein. Daran zweifelte das Jugendamt der Stadt Freiburg jedoch, weshalb ein Altersfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. Die Mitarbeitenden kamen zu dem Ergebnis, dass die Person volljährig sei, woraufhin die vorläufige Inobhutnahme beendet wurde. Dagegen klagte der junge Mann.

Der VGH BW entschied, dass die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme rechtsfehlerhaft war, weil für den Antragsteller kein Verfahrensbeistand bestellt worden sei. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Pflicht zur Bestellung eines Verfahrensbeistands sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie (Art. 24 Absatz Abs. 1 Satz 1 Richtlinie 2013/33/EU) ergebe. Dies gelte für alle Fälle, bei denen ein Asylgesuch im Raum stehe und in denen der betroffene Mensch vertretbar behaupte, er sei minderjährig und dies nicht offensichtlich ausgeschlossen sei.



Esslingen: Populismus in der Flüchtlingspolitik – Wieso Abschreckung nicht funktioniert

Größtmögliche Abschreckung durch Abschottung, Ausgrenzung und Schikane wird immer mehr zur Leitlinie in der aktuellen flüchtlingspolitischen Debatte. Vor sich hergetrieben von der AfD liefern sich die Parteien im Bund und in den Ländern einen Wettkampf mit immer brutaleren Vorschlägen zur Abschreckung geflüchteter Menschen und zur Einschränkung ihrer Lebensmöglichkeiten in Deutschland: Migrationsabkommen mit Autokraten aushandeln, Menschen an den europäischen Außengrenzen einsperren, Bezahlkarten einführen, Sozialleistungen senken, Arbeitszwang verhängen – je drastischer die Mittel, desto populärer. In der Debatte geht es immer mehr um die Eindämmung der wahlweise als „irregulär“ oder „illegal“ bezeichneten Migration. Im Vortrag benennt die Referentin populistische Narrative und dekonstruiert Vorschläge der aktuellen Flüchtlingspolitik.

  • Referentin: Anja Bartel, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Der Vortrag mit anschließender Diskussion findet im Mehrgenerationen- und Bürgerhaus Esslingen-Pliensauvorstadt, Weilstraße 8 statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Offenen Aktionsgruppe Migration & Integration Esslingen, der Caritas Fils-Neckar-Alb und dem Kreis-Diakonieverband Landkreis Esslingen organisiert.


Antiziganismus gegen ukrainische Roma-Geflüchtete in Deutschland

Ukrainische Roma, die seit Februar 2022 vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland geflüchtet sind, erleben direkten, strukturellen und institutionellen Antiziganismus. Dies geht aus einem Monitoringbericht hervor, den die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus MIA am 17.04.2024 in Berlin veröffentlicht hat. „Die alltägliche Diskriminierung zeigt sich an dem fehlenden oder eingeschränkten Zugang dieser Menschen zu menschenwürdigem Wohnraum, zu Bildung, Sozialleistungen und zu weiteren Hilfs- und Dienstleistungen“ bilanziert MIA-Bundesgeschäftsführer Dr. Guillermo Ruiz Torres.

Der Monitoringbericht belegt anhand zahlreicher Vorfälle, die MIA gemeldet oder von ihr recherchiert wurden, unter anderem einen diskriminierenden Umgang der Betroffenen durch Polizeibeamte, Mitarbeitende der Deutschen Bahn, in der Verwaltung, in der Sozialen Arbeit sowie im Bildungssektor. Geflüchtete ukrainische Roma werden in Geflüchtetenunterkünften und Schulen segregiert und müssen zum Teil monatelang auf einen Schulplatz warten.



Fachtagung FGM/C – Handlungsstrategien für Baden-Württemberg

Gemeinsam mit dem EU-kofinanzierten Projekt Join our Chain von TERRE DES FEMMES e. V.,lädt Sie die Zentrale Anlaufstelle FGM/C Baden-Württemberg zur „Fachtagung FGM/C -Handlungsstrategien für Baden-Württemberg“ ein.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte aus sozialen Berufen, politische Vertreter:innen, Mitglieder der Zivilgesellschaft, Betroffene und alle, die sich für das Thema FGM/C engagieren möchten.