Freiburg: Vielfalt leben

Eine Einladung zum kritischen Hinterfragen der eigenen Position im vielfältigen ehrenamtlichen Kontext.

Das Hinterfragen der eigenen Position, ein Perspektivwechsel und das kritische Betrachten des eigenen Handelns ist in einer ehrenamtlichen Tätigkeit, welche in einem vielfältigen Umfeld stattfindet, essentiell. Diese Selbstreflexion soll in dem Workshop angestoßen werden.

Der Workshop richtet sich in erster Linie and ehrenamtlich Engagierte.

Ort: Caritasverband Freiburg-Stadt, Herrenstraße 6, 79098 Freiburg

Die Anmeldung erfolgt bis Montag, den 04.11.2024 über folgende Mailadresse: ilona.mueller@caritas-freiburg.de.


Tübingen und online: Das Recht auf Bewegungsfreiheit verteidigen

Flucht und Migration werden immer mehr als Verbrechen dargestellt und Schutzsuchende kriminalisiert. An den Außengrenzen Europas werden die verbalen Attacken physisch umgesetzt und die Gewalt nimmt zu. Geflüchtete landen vor Gerichten und in Gefängnissen.

Dagegen richtet sich der Fonds für Bewegungsfreiheit, der konkrete Hilfe für die von Kriminalisierung Betroffenen bietet. Denn das Recht auf Bewegungsfreiheit gehört ganz wesentlich zu demokratischen Gesellschaften.

Die Tübinger Gruppe von medico international in Kooperation mit der Universität Tübingen, Institut für Erziehungswissenschaft (Prof. Barbara Stauber) und dem Netzwerk Rassismuskritische Migrationspädagogik laden zu dieser spannenden Veranstaltung ein.

Mit dabei sein werden:

Gilda Sahebi und Christian Jakob (Journalist*innen)
Moctar Dan Yayé (Alarme Phone Sahara (Niger))
Emmanuel Mbolela (Aktivist in Marokko)
Valeria Hänsel und Leonie Jantzer (medico international)

Musik von: Florian Dohrmann und Aleksi Rajala und Música con Señas

Uhrzeit: 19 Uhr
Ort: Alte Aula Tübingen | Münzgasse 30 | 72070 Tübingen
Livestream: medico YouTube Kanal
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und die Teilnahme ist kostenlos. Hier finden Sie weitere Informationen zu dieser Veranstaltung.


Pro Asyl: Minusrunde für Geflüchtete

Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sollen 2025 weniger Unterstützung bekommen. Bei Sozialhilfe und Bürgergeld wird es dagegen »nur« eine Nullrunde geben. Mit der Minusrunde für Geflüchtete setzen Bund und Länder ihre antisoziale Politik auf dem Rücken der Allerschwächsten fort.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Regelbedarfe für die Sozialleistungen jährlich an die Entwicklung von Preisen und Löhnen anzupassen. Am 18. Oktober 2024, zeitgleich mit der Abstimmung über das Sicherheitspaket im Bundestag, hat der Bundesrat der diesjährigen Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugestimmt. Sie führt jedoch nicht zu einer Steigerung, sondern zur Kürzung der Grundleistungen für Geflüchtete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Kürzung dürfte vermutlich um die 20 Euro monatlich für eine erwachsene Person betragen.

Die vom BMAS verantwortete und vom Bundesrat beschlossene Verordnung ist die vierte binnen zwölf Monaten, mit der die Verantwortlichen schutzsuchende Menschen tiefer in die existenzielle Not treiben. In diese Reihe gehören schon die diskriminierende Bezahlkarte, verlängerte Grundleistungen im AsylbLG und die infame Leistungsstreichung im Sicherheitspaket.

Diskriminierende Ungleichbehandlung

Als Grund für die Minusrunde gibt das zuständige BMAS an, die aktuelle Neuberechnung des Statistischen Bundesamtes hätte für das Jahr 2025 ein Minus ergeben. Allerdings sehe § 28a Absatz 5 SGB XII einen Bestandsschutz vor, so dass die Bürgergeld- und Sozialhilfe-Regelsätze unverändert bleiben. Für Asylsuchende hingegen bestreitet das BMAS die Anwendbarkeit des Bestandschutzes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die aktuelle Berechnungsmethode für die Anpassung bemängelt und kritisiert, dass auch die Nullrunde für Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger*innen angesichts gestiegener Preise und Löhne nicht sachgerecht ist. Arme Menschen verlieren damit an Kaufkraft. Für Asylsuchende gilt eigentlich dieselbe Berechnungsmethode. Schon jetzt sind die Leistungen nach dem AsylbLG geringer als die Bürgergeldsätze, nun geht die Schere noch weiter auf.

Die Minusrunde für Geflüchtete ist ein bislang einmaliger Vorgang. Die Idee jedoch, Geflüchtete über den Hebel der jährlichen Anpassungen zu benachteiligen, ist nicht neu: Das Bundesverfassungsgericht hat die Leistungen nach AsylbLG bereits in seinem wegweisenden Urteil von 2012 als »evident unzureichend« bezeichnet, weil sie, anders als die Sozialhilfe, über viele Jahre nicht an die Preisentwicklung angepasst worden waren und dadurch eine erhebliche Differenz entstanden war. Von 2017 bis 2019 kam es drei Mal in Folge erneut zu gesetzgeberischen Versäumnissen bei der Anpassung.

Pauschal niedrigere Leistungen sind nicht erlaubt

Aufgrund der Ungleichbehandlung der verschiedenen Gruppen bedürftiger Personen darf man erhebliche Zweifel haben, dass die nun beschlossene Regelung verfassungskonform ist. Das Verfassungsgericht hielt 2012 grundsätzlich fest, dass die Sozialleistungen für Geflüchtete nicht pauschal niedriger bemessen sein dürfen als die regulären Sozialleistungen. Der Gesetzgeber darf, wie es in den Leitsätzen des Urteils heißt »nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren«. Abweichende Leistungen sind nur möglich, sofern der Bedarf an existenznotwendigen Leistungen einer bestimmen Gruppe von Menschen »von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und dies folgerichtig in einem inhaltlich transparenten Verfahren anhand des tatsächlichen Bedarfs gerade dieser Gruppe belegt werden kann«.

Eine solche empirisch belegte, transparente Berechnung hat der Gesetzgeber allerdings seit mehr als zwölf Jahren nicht geliefert.  Das ist nicht überraschend: Auch Geflüchtete im AsylbLG-Bezug sind Menschen, die alle Bedarfe haben, die Menschen nun einmal haben. Dass die Asylbewerberleistungen nicht bedarfsdeckend sind, haben PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin 2022 ausführlich analysiert. Zahlreiche Organisationen kritisieren das Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt als verfassungswidrig und fordern seine Abschaffung.



Statement: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weiterführen

Im gemeinsamen Statement anlässlich 2 Jahre Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) wird gefordert: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weiterführen! „Haushaltskollateralschaden“ vermeiden und der humanitären und menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden! Das Statement für die Weiterführung des BAP wird getragen von move on – menschen.rechte Tübingen e.V., dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. und Afghanische Frauen Verein Stuttgart e.V..

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern:
 
Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) sollte besonders gefährdeten Afghan*innen Schutz in Deutschland über einen geregelten Zufluchtsweg ermöglichen. Mit dem Programm verpflichtete sich die Bundesregierung zu ihrer humanitären Verantwortung gegenüber der afghanischen Zivilbevölkerung nach dem ungeordneten Abzug 2021. Genau zwei Jahre nach dem Beginn droht jedoch das vorzeitige Aus. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind im Budget des Bundesinnenministeriums keine Mittel mehr für das BAP vorgesehen.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Verbände, darunter auch mehrere Organisationen aus Baden-Württemberg, fordern die Weiterführung und Weiterfinanzierung des BAP gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Ampelregierung – denn ein vorzeitiges Ende hätte fatale und nicht verantwortbare Konsequenzen für die Betroffenen. Baden-Württemberg gehörte zu den ersten Landesregierungen, die das BAP bereits kurz nach Beginn in Frage stellten und ein Ende forderten. Wir fordern die grünschwarze Landesregierung auf, diese Haltung zu überdenken und das BAP und die Aufnahme von gefährdeten und schutzbedürftigen Menschen über dieses Programm im Land zu unterstützen.

Laut Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) sollten Aufnahmezusagen für monatlich bis zu 1.000 gefährdeten Afghan*innen erteilt werden. Mit einer angekündigten Laufzeit bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode war eine Aufnahme von bis zu 36.000 schutzbedürftigen Menschen geplant. Doch das BAP wurde bis jetzt nicht voll umfänglich umgesetzt: Statt den ursprünglich geplanten 1.000 Personen pro Monat sind bislang insgesamt lediglich 682 Personen nach Deutschland eingereist (Stand Oktober 2024). Seit Juli 2024 wurde die Bearbeitung tausender Anträge durch die zuständigen Behörden unterbrochen. Das betrifft etwa 17.000 Personen, die bereits von den Stellen der Bundesregierung vorausgewählt und kontaktiert wurden.
 
Seit August 2021 hat sich die Situation für die afghanische Zivilbevölkerung kontinuierlich verschlechtert. Insbesondere Frauen und Mädchen werden aufgrund ihres Geschlechts systematisch diskriminiert und sind von schwerwiegenden Verletzungen ihrer grundlegenden Freiheiten und Menschenrechte betroffen. Für diese Menschen ist das BAP die einzige Überlebensperspektive. Ein vorzeitiger und ungeordneter Abbruch des Programms hätte für alle diese Menschen fatale Konsequenzen.
Mit dem BAP getätigte Investitionen in die Umsetzung von Aufnahmeprogrammen wie der Aufbau der Koordinierungsstelle würden einfach abgewürgt werden. Mit einem Abbruch des Programms würde die Bundesregierung letztlich weder ihrer humanitären Verantwortung noch einer feministischen Außenpolitik gerecht zu werden und den gegenüber der Europäischen Union gemachten Zusagen für humanitäre Aufnahmen in 2025 zuwider handeln.

Für die am BAP mitwirkenden zivilgesellschaftlichen Organisationen (ca. 60 NGOs und Dachverbände) würde der Abbruch des Programms einen herben Vertrauensbruch darstellen. Sie haben durch ihre – zum größten Teil ehrenamtliche – Mitwirkung gezeigt, dass eine Aufnahmebereitschaft in der Gesellschaft vorhanden ist. Ihnen liegen zudem weiterhin zahlreiche Anfragen von besonders gefährdeten Menschen vor und jede Woche kommen neue  Hilferufe von bedrohten Menschen, insbesondere Frauen und queeren Personen aus Afghanistan hinzu: Obwohl es ein offizielles Versprechen bis mindestens zum Ende der Legislaturperiode gibt, könnten keine neuen Schutzanträge für das Programm mehr gestellt werden.

Zivilgesellschaftliche und Menschenrechtsorganisationen appellieren an die Bundesregierung sowie die Mitglieder des Bundestags:  
1. das BAP wie geplant mindestens bis Ende der Legislaturperiode vollumfänglich weiterzufinanzieren. 
2. das gesteckte Ziel der Aufnahme von bis zu 1.000 gefährdeten Personen im Monat – also insgesamt bis zu 36.000 Personen in der gesamten Laufzeit – weiterzuverfolgen und umzusetzen.
3. die Auswahlrunden, die Bearbeitung der Anträge, die Visumverfahren und die Umsetzung der Ausreisen umgehend fortzusetzen

„Es darf nicht geschehen, dass ein so wichtiges Menschenrechtsprogramm auf dem Altar der Migrationsdebatte, des Rechtsrucks und der „Zeitenwende“ geopfert wird.“ (Andreas Linder, Geschäftsführer des Vereins move on Tübingen und aktiv im Afghanistan-Hilfsprojekt „save our families“)

„Das Aufnahmeprogramm ist die einzige Hoffnung für uns afghanische Frauen. Sie sollten die afghanischen Frauen im Kampf gegen die gender apartheid nicht allein lassen und die Taliban hart sanktionieren.“ (Aktivistin des Afghanistan Women Movement for Justice)



Herbsttagung 2024

Arabisch عربي I English

Herzliche Einladung zur Herbsttagung am Samstag, den 16. November 2024, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Im Hauptvortrag geht es um die innerhalb Europas diskutierten und praktizierten Verschärfungen des Asylrechts. In zwei Themenphasen können Sie wählen zwischen der Lage in Syrien, Unterstützung für Geflüchtete mit psychischen Erkrankungen, Kirchenasyl und Rassismus in Ausländerbehörden. Bei einer Podiumsdiskussion wollen wir uns zudem mit der aktuellen Debatte um die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auseinandersetzen. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

Ort: Bürgerräume Stuttgart-West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Es gibt ein veganes Mittagessen, Kinderbetreuung und Dolmetscher für Englisch und Arabisch.

Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

Italien errichtet exterritoriale Lager für Geflüchtete in Albanien, in den Niederlanden sollen Leistungen für abgelehnte Asylsuchende komplett gestrichen werden, Polen will das Asylrecht temporär aussetzen und Deutschland weitet Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen aus. Das sind nur einige Beispiele, wie derzeit in Europa eine Abschottungspolitik vorangetrieben und durchgesetzt wird. Dabei wurde auf EU-Ebene erst im April 2024 eine Verschärfung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen, das einerseits auf nationaler Ebene in vielen Punkten noch nicht umgesetzt ist, andererseits den rechtlichen Rahmen für Praktiken bietet, die vor allem an den EU Außengrenzen bereits seit Jahren Realität sind.
Kann mit diesen verschäften Maßnahmen einem Rechtsruck in der Gesellschaft entgegengewirkt werden? Inwieweit sind die angedachten und praktizierten Maßnahmen mit geltendem Recht vereinbar? Und was kann der Abschottungslogik entgegengesetzt werden? Diesen Fragen geht Hannah Sommer in ihrem Vortrag nach. Sie arbeitete zuletzt im Rahmen des SOLiDi (Solidarity in Diversity) Projekts an der Universität Wien.

Referierende: Hannah Sommer (Universität Wien)

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

In Deutschland wird Syrien heute vor allem im Zusammenhang mit Abschiebungen thematisiert. Die brutale Niederschlagung der syrischen Revolution und die anhaltende Repression durch das Assad-Regime, die über die Hälfte der Bevölkerung zur Flucht zwangen, sind weitgehend aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden. Gleichzeitig zeichnet die Politik das Bild eines befriedeten Landes, in dem es zumindest einige sichere Gebiete gebe. Mehrere EU-Staaten arbeiten bereits an der Anerkennung solcher Regionen als ’sicher‘. Dem gegenüber stehen Berichte über Menschenrechtsverletzungen, Repression, Verfolgung, Folter und fortgesetzte Bombardierungen. Wie ist die Lage in Syrien wirklich?
Adopt a Revolution (AaR) wurde 2011 angesichts der brutalen Verfolgung des friedlichen Aufstands gegen das Regime von Baschar al-Assad von syrischen und deutschen Aktivist*innen ins Leben gerufen. Die Solidaritäts- und Menschenrechtsorganisation unterstützt seitdem gewaltfreie zivilgesellschaftliche Projekte in Syrien gegen Diktatur und Terror und setzt sich für Gerechtigkeit und Frieden ein.

Referierende: Vertreter*in von Adopt a Revolution

Viele Geflüchtete sind schwer belastet und leiden an psychischen Erkrankungen. Doch die Diagnose und der Zugang zu psychotherapeutischer/medizinischer Versorgung ist extrem erschwert. Sei es durch den Aufenthaltsstatus, Sprachbarrieren, fehlende Fachkräfte oder hochschwellige Strukturen. In der Arbeitsgruppe soll es grundlegend um psychische Erkrankungen gehen und um vorhandene Unterstützungsstrukturen wie Einrichtungen, Beratungsstellen und medizinische Dienste. Exkurse zu Psychosen und Sucht und den Umgang damit sind möglich. Britta Schymura und Jochen Greiner arbeiten mit psychisch erkrankten Geflüchteten in Stuttgart.

Referierende: Britta Schymura und Jochen Greiner (Caritasverband für Stuttgart)

Besonders bei Dublin-Ablehnungen im Asylverfahren suchen viele Geflüchtete verzweifelt nach einem Kirchenasyl. Sie haben (häufig leider sehr berechtigt) die Sorge, bei der Überstellung in ein anderes europäisches Land kein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren zu bekommen. In diesen Härtefällen können Kirchenasyle eine Option sein, damit das BAMF den Einzelfall erneut und genauer prüft. Doch wie bekommt man ein Kirchenasyl organisiert? Welche Schwierigkeiten und Fragen gibt es dabei?
Zwei Initiativen berichten aus ihrer Praxis, wie sie erfolgreich Kirchenasyle umsetzen, welche Motivation sie antreibt, welche Herausforderungen es gibt und wo man sich Unterstützung holen kann. Kirchenasyle sind umsetzbar – hier können Sie sich vernetzen, Erfahrungsberichte einholen, Bedenken teilen und viele Tipps bekommen.

Referierende: Theresa Lennartz & Markus Klumpp (Freiburg), Bärbel Neef & Gabriele Koch (Lahr)

Lange Warteschlangen, überarbeitete Mitarbeitende und ein oft rauer Umgangston charakterisieren (leider) die Situation in Ausländerbehörden. Für Geflüchtete wird der Gang zur Ausländerbehörde zum Alptraum. Das liegt auch an institutionellem Rassismus. Was ist unter institutionellem Rassismus zu verstehen? Wie zeigt er sich speziell bei Ausländerbehörden? Was bedeutet das für von Rassismus betroffene Menschen? Und gibt es Möglichkeiten, Rassismus entgegenzuwirken und die Betroffenen zu unterstützen? In der Arbeitsgruppe wird es auch Raum geben, über eigene Erfahrungen ins Gespräch zu kommen und sich auszutauschen. Johannes Siegel und Josephin Wandt forschen zum Thema Institutionen und Rassismus (InRa).

Referierende: Johannes Siegel (Jurist & Mitbegründer der Refugee Law Clinic Konstanz) und Josephin Wandt (Soziologin & Lehrbeauftragte an der Akademie der Polizei Hamburg)

Kontrovers diskutiert, rechtlich anfechtbar, aus praktischer Sicht problembehaftet: Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll eine verwaltungsentlastende Alternative zur Bankkarte und Bargeldauszahlung darstellen und demnächst landesweit eingeführt werden. Doch schon erste Umsetzungsversuche stehen in der Kritik, benachteiligend und dikriminierend zu sein, die ersten Klagen landen vor Gericht. Bargeldauszahlungen sind mit der Bezahlkarte limitiert, manchmal örtlich beschränkt und in bestimmten Fällen mit anfallenden Gebühren verbunden.
Aus unterschiedlichen Perspektiven wollen wir die rechtlichen Grundlagen, die praktische Umsetzung und die Kritik an der Bezahlkarte diskutieren.

Diskutierende: Andrea Kothen (Pro Asyl); Jürgen Kraft (ehemaliger Leiter des Amts für Flüchtlinge und Integration Biberach); Anja Bartel (Flüchtlingsrat BW)
Moderation: Joachim Glaubitz (Flüchtlingsrat BW)

Die Podiumsdiskussion findet in Kooperation mit der Seebrücke Stuttgart statt.

Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase am Vormittag.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Deutsche Postcode Lotterie.

Die Anmeldung ist geschlossen, kommen Sie spontan vorbei! Registration is closed, pass by spontaneously!


Muster: Untätigkeitsklage im Asylverfahren

Viele Asylsuchende warten unglaublich lange bis das BAMF über ihren Asylantrag entscheidet. Dabei soll das BAMF innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung treffen und davon gibt es nur wenige Ausnahmen (§ 24 Abs. 4 AsylG). Für Geflüchteten, die auf jeden Fall eine positive Entscheidung des BAMF bekommen werden, macht es Sinn, eine Untätigkeitsklage anzudrohen und in die Wege zu leiten, wenn das BAMF weiterhin nicht reagiert.

Eine Untätigkeitsklage muss gut vorbereitet sein. Deshalb hat SAGA zwei Muster entworfen mit einer Anleitung. Die Anleitung besteht aus einer Mischung aus Arabisch, Deutsch und Englisch. Bitte die Untätigkeitsklage nur nach vorheriger Beratung in die Wege leiten. Die Anleitung muss sorgfältig durchgelesen werden. Bei Fragen nehmen Sie gerne unsere Beratung in Anspruch.



Ulm: Diskussion zum Rechtsruck in der Asylpolitik

Entzug der Sozialleistungen, Abschiebeoffensive, Grenzsicherung. Das Grundrecht auf Asyl wird in Frage gestellt; Politiker*innen fordern, Asylbewerber*innen an der deutschen Grenze abzuweisen. Aktuell befinden wir uns in einer beispiellosen Zeit von populistischen Forderungen. Geflüchtete Menschen werden zum Sündenbock für strukturelle Probleme gemacht. In der Diskussion geht es unter anderem darum, welche Forderungen seitens einzelner Regierungsparteien und seitens der Opposition haltbar sind und inwiefern sie gegen geltendes Recht verstoßen.

Diskussionsteilnehmer*innen:

  • Ronja Kemmer, Abgeordnete des Bundestags für Ulm/Alb-Donau-Kreis (CDU)
  • Anja Bartel, Geschäftsleitung Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Ort: Diakonie Ulm, Grüner Hof 1, 89073 Ulm

Die Veranstaltung wird organisiert vom Forum Asyl und Menschenrechte des evangelischen Diakonieverbands Ulm/Alb-Donau, vom Flüchtlingsrat Ulm/Alb-Donau-Kreis e.V., von Menschlichkeit Ulm e.V. und der Caritas Ulm-Alb-Donau.


EuGH: Alle Frauen in Afghanistan verfolgt

Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 (C‑608/22 und C‑609/22) sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle Frauen in Afghanistan im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als verfolgt an. Afghanische Frauen bilden aufgrund der diskriminierenden Maßnahme der Taliban eine schutzbedürftige soziale Gruppe. Ein Nachweis der individuellen Betroffenheit ist nicht notwendig.



Stuttgart: Psychische Erkrankungen

Kinder, Jugendliche und Familien erleben traumatische Erfahrungen in der Heimat und auf der Flucht. Sie haben spezielle (geschlechtsspezifische) Fluchtgründe. All dies hat Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit. Manche leiden unter posttraumatischen Belastungsstörung. All das wird in der Veranstaltung beleuchtet.

Die Veranstaltung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Fachpersonal, die mit Geflüchteten, traumatisierten Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Referentin: Ann-Cathrin Lanz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Refugio Stuttgart e. V., Regionalstelle Tübingen.

Ort: Frauen*ProjekteZentrum, Weberstraße 8, 72070 Tübingen

Anmeldung für den Vortrag mit anschließender Diskussion- und Fragerunde: info@maedchentreff-tuebingen.com.

Organisiert wird die Veranstaltung von Mädchen*treff e. V. und Refugio Stuttgart e. V., Regionalstelle Tübingen.


Forderungspapier: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) für besonders gefährdete Afghan*innen soll eingestellt werden. Dabei sind nicht mal ein Bruchteil aller Personen eingereist, wie das Programm vorgesehen hatte. Bis Herbst 2024 sind lediglich 682 Personen eingereist, 3082 Personen warten mit einer Aufnahmezusage auf die Einreise und ca. 17.000 Personen wurden vorausgewählt und kontaktiert.

Im Haushaltsentwurf für 2025 ist kein Budget mehr für das BAP vorgesehen. Dies widerspricht dem Koalitionsvertrag. Etliche Afghan*innen sind weiterhin extrem bedroht und verfolgt. Aufnahmezusagen würden verfallen. Personen im Aufnahmeprozess würden in Pakistan steckenbleiben.

Deshalb fordern 13 Organisationen die Fortführung des BAP.