Erklärung des Netzwerks „Gleiche Soziale Rechte für alle!“

Wir, die teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen der bundesweiten Tagung „Gleiche soziale Rechte für alle!“ in Hannover, stellen fest:

Das Asylbewerberleistungsgesetz dient als Testfeld für den Abbau sozialer Rechte und der Errichtung eines autoritären Sozialstaats. Es grenzt geflüchtete Menschen strukturell aus. Ihnen wird eine gleiche Teilhabe an der Gesellschaft verweigert. Es geht um Leistungen unterhalb des Existenzminimums, Wohnen unter unwürdigen Bedingungen, um eine eingeschränkte medizinische Versorgung, um Arbeit in Zwangsverhältnissen. Das Gesetz existiert seit mehr als 30 Jahren und bestimmt das soziale Leben von Geflüchteten. Es holt das Grenzregime in unsere Nachbarschaften und Communities und zieht eine rassistische Trennlinie zwischen Menschen.

Die autoritären Regeln wurden immer wieder verschärft, im letzten Jahr mehrmals. Die reduzierten Grundleistungen gelten jetzt für 36, statt bislang 18 Monate. Sie liegen bis zu 22 % unter dem Existenzminimum. Auch die medizinische Versorgung bleibt damit nun drei Jahre lang auf akute Erkrankungen und Schmerzen beschränkt. Die Arbeitspflicht für 80 Cent pro Stunde wurde ausgeweitet. Mit populistischen Argumenten wurde eine diskriminierende Bezahlkarte eingeführt, die den Alltag der Betroffenen weiter erschwert. Für Geflüchtete, für deren Asylverfahren ein anderer europäischer Staat zuständig ist, können die Leistungen komplett gestrichen werden.    

Im Asylbewerberleistungsgesetz zeigt sich ein autoritärer Sozialstaat, dessen Verfestigung wir unbedingt verhindern sollten. Stattdessen treten wir ein für eine Gesellschaft der Vielen, in der soziale Rechte und Teilhabe für alle gelten. Das kann uns nur in einer bundesweiten solidarischen Vernetzung gelingen. Deshalb rufen wir auf: Werdet Teil dieser Vernetzung!

Die Einführung der diskriminierenden Bezahlkarte wirkt sich nachteilig auf das Zusammenleben und die Stimmung in den Städten und Gemeinden aus. Mit ihr wird sich die strukturelle Ausgrenzung von Geflüchteten weiter verfestigen und die Gesellschaft in den Städten und Gemeinden weiter nach rechts kippen. Am 21. März 2025, dem internationalem Tag gegen Rassismus, haben wir uns deshalb zu einem ersten bundesweiten dezentralen Aktionstag verabredet. Gemeinsam sagen wir NEIN zur Bezahlkarte und fordern den sofortigen STOPP ihrer Einführung.

Wir sehen auch die Angriffe auf das soziale Leben und die Rechte von Bürgergeldbezieher*innen, Wohnungslosen und anderen von Armut und Ausgrenzung betroffenen Menschen. Wir sehen die Ausbeutung derer, die im Niedriglohnsektor arbeiten müssen. Wir verurteilen politische Kampagnen gegen Menschen, die Transferleistungen beziehen, in denen eine Absenkung oder gar Streichung von Leistungen gefordert und die Einführung einer sogenannten ‚Bürgergeld-Bezahlkarte‘ diskutiert wird. Das Recht auf ein würdiges Leben muss an erster Stelle stehen. Dafür braucht es soziale Rechte.

Wir sind mit systemischen Krisen konfrontiert, die sich weiter verschärfen werden – auch im Hinblick auf die Klimakatastrophe. Für viele Menschen stellt sich bereits die Frage des Überlebens. Politische Akteure von rechts setzen weiter auf Spaltung und den Abbau von Grundrechten. Dagegen stellen wir ein emanzipatorisches Verständnis von Solidarität, in dem niemand ausgeschlossen oder ausgegrenzt wird.

Als Netzwerk „Gleiche Soziale Rechte für alle!“ positionieren wir uns mit vereinter politischer Kraft gegen sozial-politische Verwerfungen und Rassismus. Schluss mit der Ausgrenzung marginalisierter Gruppen! Lasst uns gemeinsam für eine solidarische Gesellschaft streiten!

Wir haben uns bei der Tagung zu einer Folgekonferenz im Herbst in Berlin verabredet.

NETZWERK ‚Gleiche soziale Rechte für alle‘



Flüchtlingsrat BW: Leider keine Beratung vor Ort

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Immer wieder klingeln Ratsuchende bei unserer Geschäftsstelle in Stuttgart und bitten um Beratung. Der Flüchtlingsrat hat jedoch keine personellen und räumlichen Kapazitäten, um vor Ort zu beraten. Wir beraten gerne landesweit per Email und Telefon. Wir bitten daher, keine Personen zu uns in die Geschäftsstelle zu schicken. Es ist für alle Beteiligten äußerst unangenehm abgewiesen zu werden bzw. abzuweisen.

Hilfreiche Kontakte finden Sie auf unserer Internetseite unter Kontaktadressen.

Neueinreisende Geflüchtete, die einen Asylantrag stellen möchten, wenden sich bitte an eine Erstaufnahmeeinrichtung. Die Erstaufnahmeeinrichtung in der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe ist die erste Anlaufstelle. Geflüchtete aus der Ukraine können sich an die Ausländerbehörden an ihrem Wunschwohnort werden.

Refugee Council BW: Unfortunately no legal advice is offered on the spot

Occasionally, people seeking advice come directly to our office in Stuttgart. However, the Refugee Council does not have the personnel or the facilities to provide in-person consultations. We are happy to offer advice by email and telephone on a statewide basis. We therefore kindly ask you not to send individuals to our office. It is extremely uncomfortable for everyone involved to either be turned away or to have to turn someone away.

You can find helpful contacts on our website under contact addresses.

Newly arrived refugees who wish to apply for asylum are advised to contact a reception centre. The central reception centre is located at Durlacher Allee 100 in Karlsruhe. Refugees from Ukraine can contact the immigration authorities in their desired place of residence.

Conseil des Réfugiés du Land du Baden Wurttemberg: Malheureusement, aucun conseil juridique n’est proposé sur place

Des personnes en quête de conseils sonnent régulièrement à notre bureau de Stuttgart pour demander des conseils. Le Conseil aux réfugiés n’a cependant pas les capacités en termes de personnel et de locaux pour conseiller sur place / sur rendez-vous. Nous conseillons volontiers dans toute la Région du Baden Wurttemberg par e-mail et par téléphone. Nous vous prions donc de ne pas envoyer de personnes à notre bureau. Il est extrêmement désagréable pour toutes les personnes concernées de se voir refuser l’accès ou d’être rejeté.

Vous trouverez des contacts utiles sur notre site Internet sous la rubrique Adresses de contact.

Les nouveaux arrivants qui souhaitent déposer une demande d’asile doivent s’adresser à un centre de premier accueil. Le centre de premier accueil de la Durlacher Allee 100 à Karlsruhe est le premier point de contact. Les personnes ayant fui l’Ukraine peuvent s’adresser aux services d’immigration du lieu de résidence de leur choix.

باللغة العربية: للأسف لا نستطيع تقديم أي استشارة قانونية في الموقع ضمن مكتبنا

يأتي الأشخاص الذين يطلبون المشورة مراراً وتكراراً الى مكتبنا في شتوتغارت. للأسف يتوجب علينا إبلاغكم أن مجلس اللاجئين ليس لديه موظفين أو مكان مناسب لتقديم المشورة في الموقع ضمن مكاتبنا. يسعدنا تقديم المشورة عن طريق البريد الإلكتروني والهاتف. لذلك نطلب منكم عدم إرسال الأشخاص إلى مكتبنا. فمن غيرالمُلائم للغاية بالنسبة لجميع المعنيين أن يتم إبعادهم أو رفضهم دون القدرة على تقديم المشورة لهم.

يمكنكم العثور على جهات اتصال مفيدة على موقعنا الإلكتروني تحت قسم عناوين الاتصال

بالنسبة اللاجئين الوافدين حديثاً الذين يرغبون في تقديم طلب اللجوء الاتصال يرجى الاتصال بمركز الاستقبال الأولي
 مركز الاستقبال الأولي في كارلسروه هو نقطة الاتصال الأولى. يمكن للاجئين من أوكرانيا الاتصال بمكتب الهجرة في المكان الذي ينوون الإقامة به

در شورای مهاجرین ایالت بادن-وورتمبرگ: متأسفانه مشاوره حضوری امکان‌پذیر نیست.

بارها و بارها، مراجعه‌کنندگان به دفتر ما در اشتوتگارت مراجعه کرده و درخواست مشاوره می‌کنند. اما شورا نه ظرفیت پرسنلی و نه فضای کافی برای ارائه مشاوره حضوری دارد. ما با کمال میل در سراسر ایالت از طریق ایمیل و تلفن مشاوره ارائه می‌دهیم. بنابراین، خواهشمندیم از فرستادن افراد به دفتر ما خودداری کنید. برای همه افراد به تازگی وارد کشور شدن و مشکلات زیادی دارن بسیار ناخوشایند است که از مراجعه در دفتر جلوگیری شود.

شما می‌توانید اطلاعات تماس مفید را در وب‌سایت ما در بخش آدرس‌های تماس پیدا کنید https://fluechtlingsrat-bw.de/adressen/

پناهندگان تازه‌وارد که می‌خواهند درخواست پناهندگی بدهند، لطفاً به یک مرکز پذیرش اولیه مراجعه کنند. آدرس مرکز پذیرش اولیه در Durlacher Allee 100 در شهر کارلسروهه است، آنجا اولین نقطه تماس است.
پناهندگان اهل اوکراین می‌توانند به اداره‌های امور خارجه در محل اقامت موردنظر خود مراجعه کنند.

Рада у Справах Біженців землі Баден-Вюртемберг: На жаль, особисті консультації не надаються 

Останнім часом до офісу Ради у Справах Біженців у м. Штутгарті  надходять чисельні дзвінки з проханням в особистій консультації. На превеликий жаль, Рада у Справах Біженців не має в своєму розпорядженні достатньої кількості персоналу та приміщень для надання подібної послуги. Тому ми щиро просимо Вас, будь ласка,  не радити наш офіс для проведення індивідуальних зустрічей, оскільки, як нам не було би прикро, ми будемо вимушені Вам відмовити у допомозі. 

Проте ми з радістю приймаємо і оброблюємо запити електронною поштою або телефоном з усієї території землі Баден-Вюртемберг. 

Корисні контактні дані ви можете знайти на нашому вебсайті в розділі «Контактні адреси». 

Новоприбулі біженці, які бажають подати заяву на отримання притулку, будь ласка,  звертайтесь до установи первинного прийому, яка знаходиться  за адресою Алея Дюрлахер, 100 у м. Карлсруе. Біженці з України можуть звертатися до відомств у справах іноземців за самостійно обраним місцем проживання. 


„Our Voice“: Aufruf zur Bundestagswahl

Die selbstorganisierte Geflüchtetenredaktion „Our Voice“ vom Radio Dreyeckland hat einen Aufruf zur Bundestagswahl veröffentlicht. Die Redaktion appeliert an alle Menschen, die am 23. Februar wählen dürfen. Es ist Zeit, demokratische Verantwortung zu übernehmen, für die Rechte von Geflüchteten einzustehen und solidarisch mit allen Menschen zu sein. Für eine sozial gerechtere Welt, in der Menschen nicht miteinander konkurrieren, sondern sich gegen Ungerechtigkeit verbünden und gemeinsam füreinander da sind: „Stimmt für eine Gesellschaft, in der Vielfalt keine Bedrohung, sondern eine Bereicherung ist!“



Erklärung von Menschenrechtsorganisationen zu Angriffen auf den Rechtsstaat

Als Bürger:innen- und Menschenrechtsorganisationen sowie als juristische Berufsvertretungen wenden wir uns mit Nachdruck gegen die Infragestellung rechtsstaatlicher Mechanismen in diesem Bundestagswahlkampf. Überzogene Law and Order-Forderungen und verfassungswidrige Gesetze sind für uns nichts neues, gegen diese politisch und juristisch vorzugehen, ist schon lange ein Teil unserer Arbeit. Aber dieser Wahlkampf hat eine andere, gefährliche Qualität: Im Zuge einer radikalisierten Migrationspolitik, die durch den Aufstieg der AfD in den Wahlumfragen begünstigt wird, werden das Recht an sich und die Institutionen des Rechtsstaats, allen voran die Gerichte und die Rechtsanwaltschaft, auch von demokratischen Parteien offen in Zweifel gezogen. Durch die Zustimmung zum sog. „5-Punkte-Plan“ fordern CDU/CSU, FDP, BSW und AfD unverhohlen den Bruch mit Europarecht und Verfassungsrecht. Durch einen kalkulierten Rechtsbruch qua permanenter Grenzkontrollen soll Druck auf die europäische Gesetzgebung ausgeübt werden. Ob Urteile des Europäischen Gerichtshofs noch umgesetzt werden, ist zu einer offenen Frage geworden. In den letzten Jahren ist neben dem Migrationsrecht auch im Klima- und Umweltrecht öfter von einem sog. „exekutiven Ungehorsam“ die Rede, indem Gerichtsentscheidungen seitens der Regierung und Verwaltung schlicht ignoriert werden. Hinter vorgehaltener Hand sprechen Politiker:innen aus den Reihen der CDU laut Medienberichten bereits von den „Scheiß-Gerichten“. Sie stoßen in eine rhetorische Kerbe, die unter den extrem rechten Regierungen in Italien, Polen und in Ungarn bereits autoritär umgeschlagen ist: Richter:innen werden zu Feinden des Staates erklärt. SPD und Grüne haben in der denkwürdigen Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2025 zwar rhetorisch den Rechtsstaat hochgehalten, aber auch sie selbst haben zuvor in der Migrations- und Sicherheitsgesetzgebung europa- und verfassungswidrige Vorhaben vorangetrieben: darunter zuletzt die Kontrollen an den deutschen EU-Binnengrenzen und das „Sicherheitspaket“ vom 18. Oktober 2024.

Gegen die Einhaltung des gesetzten Rechts wird von Politiker:innen und in Teilen der Medien das Argument vorgebracht, das Recht dürfe nicht gegen „den Willen des Volkes stehen“. Falls es dies tue, müsse es verändert werden. Aber erstens geht es bei den allermeisten rechtlichen Aspekten, die aktuell infrage gestellt werden, nicht um einfaches Gesetzesrecht. Stattdessen geht es um Grund- und Menschenrechte, internationale und europäische Verträge oder um die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit an sich. Richtig ist, dass das Recht immer das Ergebnis von gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen ist. Aber unteilbare Grund- und Menschenrechte dürfen in politischen Verhandlungen nicht zur Disposition stehen. Im Übrigen lässt sich Recht nicht mit einem Faustschlag von Regierungsvertretern auf den Tisch hinwegfegen, sondern muss selbst Gegenstand von Verfahren im Parlament oder mit Partnern aus anderen Ländern sein. Zweitens sind diese Rechtsgrundlagen gerade in Deutschland das Ergebnis der historischen Erfahrungen aus zwei Weltkriegen und der NS-Herrschaft. Sie sind ein Teil der Aufarbeitung von Vergangenheit, die nichts an ihrer Gültigkeit verloren hat. Dazu zählt vor allem die Unteilbarkeit der menschlichen Würde und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, auch unabhängig von ihrer Herkunft. Und drittens geht die Gegenüberstellung von Demokratie und Recht implizit von einer „vollständigen“ Demokratie aus, in der die Interessen aller repräsentiert werden. Aber in unseren aktuellen demokratischen Verfahren sind Armutsbetroffene, die Mehrzahl der Lohnabhängigen, migrantische Personen ohne europäische Staatsbürgerschaft und solche diverser sexueller Orientierung viel zu oft ausgeschlossen. Um ihre Positionen in der Gesellschaft zu verbessern bedarf es einer Veränderung politischer Machtverhältnisse. Solange das aber nicht passiert ist, können diese Menschen in Verfahren vor Gericht mittels der Grund- und Menschenrechte ihren Platz und ihre Teilhabe an dieser Gesellschaft geltend machen.

Aktuell ist die Migrationspolitik der Schauplatz, auf dem um die Zukunft der rechtsstaatlichen Verfasstheit und um die Unteilbarkeit von Grundrechten gekämpft wird. Doch bleiben diese Entwicklungen dort nicht stehen. Der erstarkende Autoritarismus manifestiert sich auch dort, wo die Wissenschaftsfreiheit missachtet, das Streikrecht angegriffen, das Versammlungsrecht eingeschränkt und Anwält:innen in Klimaschutzverfahren als vermeintliche Gegner:innen der Demokratie gebrandmarkt werden.

Als Bürger:innenrechtsorganisationen und juristische Berufsvertretungen setzen wir uns für einen demokratischen und menschenrechtsbasierten Rechtsstaat ein, in dem die Staatsgewalt umfassend an Grundrechte gebunden ist, sowie für eine unabhängige Justiz und eine engagierte Rechtsanwaltschaft. Die Verteidigung der Verfassung und der Menschenrechte ist ein Teil in dem Kampf um Demokratie. Es gilt, nicht länger der Aushöhlung des Rechts das Wort zu reden, sondern den Rechtsstaat in schwierigen Zeiten offensiv zu verteidigen.

Humanistische Union (HU)
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Neue Richtervereinigung (NRV)
Postmigrantischer Jurist*innenbund
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)



Mitgliederversammlung 2025: Neuwahlen des Vorstands

Bei der diesjährigen Frühjahrstagung des Flüchtlingsrats am 12.4.2025 finden Vorstandswahlen statt. Bis zum 16. März können sich Interessierte für die Mitarbeit im Vorstand bewerben. Alle Informationen über den Vorstand und die Wahlen finden sich im folgenden Text.

Unten findest du eine Kurzversion in einfacher Sprache


Du möchtest beim Flüchtlingsrat mitmachen?

Wir suchen Mitglieder, die sich im Vorstand engagieren wollen und auf diese Weise an der politischen Ausrichtung und täglichen Arbeit des Flüchtlingsrates mitwirken. Besonders freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung. Der zeitliche Aufwand ist flexibel – alle bringen so viel ein, wie sie können.

Wer ist der Vorstand?

Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden und zehn weiteren Sprecherrät*innen, die in Baden-Württemberg leben oder einen Bezug zum Bundesland haben. Wir sind Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen, die sich für die Rechte von geflüchteten Menschen einsetzen. Manche von uns arbeiten hauptamtlich zum Beispiel in der rechtlichen Beratung, als Dolmetscher*innen oder Sozialarbeiter*innen, andere engagieren sich einfach in ihrer freien Zeit für Geflüchtete. Es braucht keinen speziellen Hintergrund oder ein bestimmtes Vorwissen, um Teil des Vorstands zu werden. Engagement ist das einzige, was zählt!

Was kannst du im Vorstand machen?

Als Mitglied des Vorstandes kannst du an der politischen Ausrichtung und täglichen Arbeit des Flüchtlingsrates mitwirken. Der Vorstand trifft sich ungefähr sechs Mal im Jahr in Präsenz oder online, um über den Umgang mit aktuellen Anfragen, anstehende Veranstaltungen, Personalentscheidungen, aktuelle Kampagnen und vieles mehr zu beraten. Seine Beschlüsse sollen der Geschäftsstelle eine Leitlinie geben, an der diese sich bei ihrer Arbeit orientieren kann.

Dazu kommt zweimal im Jahr eine Klausur, bei der wir uns Zeit nehmen, um über die großen Fragen zu diskutieren. Wo wollen wir als Flüchtlingsrat hin? Was fehlt uns noch in unserer Arbeit? Erreichen wir die Menschen, die wir erreichen wollen? Was sind unsere politischen Ziele? Wofür stehen wir? Auf unseren Klausurtagungen wollen wir uns strategisch ausrichten und nehmen uns daher die Zeit, über diese Dinge zu sprechen. Wir treffen uns dafür gemeinsam mit den Mitarbeitenden über zwei Tage in einem Tagungshaus, wo wir neben den geschäftlichen Dingen auch die Möglichkeit haben, uns in netter Runde auszutauschen.

Aber auch bei weiteren Aktionen und Veranstaltungen kannst du dich aktiv einbringen oder Eigeninitiative übernehmen. Hier entscheidet jede Person selbst, wie viel sie einbringen kann und will. Immer wieder übernehmen Mitglieder des Sprecher*innenrates beispielsweise die Organisation oder Leitung von Workshops, moderieren Veranstaltungen, unterstützen bei der Pressearbeit oder stehen für Hintergrundinfos zur Verfügung. Eigene Ideen sind immer willkommen. Bei diesem Engagement anfallende Reisekosten können nach Absprache vom Verein bezuschusst werden.

Du hast Interesse Teil des Vorstandes zu werden?

Schicke uns bis zum 16. März eine kurze Nachricht (max. 150 Wörter) per Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de mit ein paar Zeilen zu dir und einem Foto:

  • Warum würdest du gerne Teil des Vorstandes werden?
  • Welche Themen interessieren dich?
  • In welchen Bereichen warst du schon aktiv?
  • Wo lebst du?

Den Text fügen wir vor der Wahl dem Einladungsschreiben für die Mitgliederversammlung bei. Mit weiteren Informationen zu den Wahlen und Rückfragen kommen wir dann auf dich zu. Eine kurzfristige Kandidatur ist ebenfalls möglich, allerdings können wir dich dann nicht im Vorfeld schon unseren Mitgliedern vorstellen.

Hast du noch Fragen?

Falls wir dein Interesse wecken konnten, du aber noch ein paar Fragen hast, melde dich gerne bei uns unter: info@fluechtlingsrat-bw.de


Mach mit beim Flüchtlingsrat!

Am 12.4. wählen wir den Vorstand vom Flüchtlingsrat. Bewerbe dich für den Vorstand. Damit kannst du Geflüchteten helfen. Alle Menschen können sich bewerben. Wir freuen uns sehr über Bewerbungen von Menschen, die selbst geflüchtet sind.

Wer ist der Vorstand?

Der Vorstand besteht aus 2 Vorsitzenden und 8 weiteren Personen. Sie leben in Baden-Württemberg oder sind oft in Baden-Württemberg.

Was macht der Vorstand?

  • Der Vorstand diskutiert viel und trifft Entscheidungen. Zum Beispiel über politische Ziele und Veranstaltungen.
  • Er plant Veranstaltungen. Zum Beispiel: Demonstrationen.
  • Er hilft 3-mal im Jahr bei einer großen Veranstaltung in Stuttgart.
  • Er trifft sich 6-mal im Jahr. Manchmal online, manchmal in Stuttgart.
  • Er trifft sich 2-mal im Jahr mit Übernachtung. Da sprechen wir über wichtige und aktuelle Themen. Die Mitarbeitenden des Flüchtlingsrats sind auch dabei.

Du kannst bei der Pressearbeit helfen. Du kannst bei Veranstaltungen sprechen. Du kannst politische Arbeit machen. Deine Arbeit ist flexibel. Du machst nur so viel, wie du möchtest.

Wie kannst du dich bewerben?

Schreib uns eine E-Mail bis zum 16. März: info@fluechtlingsrat-bw.de
Schreib ein bisschen über dich:

  • Warum möchtest du im Vorstand sein?
  • Welche Themen interessieren dich?
  • Hast du schon Erfahrungen mit geflüchteten Menschen?
  • Wo lebst du?

Beschreibe dich mit ungefähr 150 Wörtern.

Schicke uns bitte auch ein Foto.

Wir kontaktieren dich nach deiner Bewerbung per Email.

Hast du noch Fragen? Dann schreibe eine E-Mail an: info@fluechtlingsrat-bw.de


Online-Vertiefungsseminar: Flucht, Asyl, (Aus-)Bildung und Arbeit – Rechtliche Rahmenbedingungen

NIFA plus bietet im März wieder die Grundlagenschulung „Flucht, Asyl, (Aus-)Bildung und Arbeit – Grundlagen-Schulung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen“, bestehend aus einem Einstiegsseminar am 13. März und dem Vertiefungsseminar am 20. März 2025.

Diese Schulung richtet sich an Fachkräfte aus dem sozialen Bereich, dem Integrationsmanagement sowie an Mitarbeitende kommunaler Behörden. Sie wurde speziell für Personen konzipiert, die neu in dieesem Themenfeld tätig sind oder ihre bestehenden Kenntnisse vertiefen möchten.

Besonders angesprochen sind:

  • Flüchtlingssozialarbeiter*innen und Integrationsmanager*innen
  • Fachkräfte in Beratungseinrichtungen
  • Hauptamtliche in kommunalen Strukturen

Die Schulung ist Teil des bundesweiten ESF-plus-Programms „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“. Ziel ist es, den spezifischen Bedarfen von Geflüchteten in Bezug auf ihre Arbeitsmarktintegration gerecht zu werden. Entwickelt wurde die Schulung von Autor*innen der WIR-Netzwerke und inhaltlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft und freigegeben. Landesspezifische Inhalte wurden von den lokalen WIR-Netzwerken eingearbeitet und entsprechend gekennzeichnet. Die Koordination und Durchführung der WIR-Schulungen in Baden-Württemberg erfolgt landesweit über NIFA plus.

Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenfrei und aufbauend. Auf Wunsch stellt Ihnen NIFA plus gerne eine Teilnahmebestätigung aus.


Online-Einstiegsseminar: Flucht, Asyl, (Aus-)Bildung und Arbeit – Rechtliche Rahmenbedingungen

NIFA plus bietet im März wieder die Grundlagenschulung „Flucht, Asyl, (Aus-)Bildung und Arbeit – Grundlagen-Schulung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen“, bestehend aus dem Einstiegsseminar am 13. März und einem Vertiefungsseminar am 20. März 2025.

Diese Schulung richtet sich an Fachkräfte aus dem sozialen Bereich, dem Integrationsmanagement sowie an Mitarbeitende kommunaler Behörden. Sie wurde speziell für Personen konzipiert, die neu in dieesem Themenfeld tätig sind oder ihre bestehenden Kenntnisse vertiefen möchten.

Besonders angesprochen sind:

  • Flüchtlingssozialarbeiter*innen und Integrationsmanager*innen
  • Fachkräfte in Beratungseinrichtungen
  • Hauptamtliche in kommunalen Strukturen

Die Schulung ist Teil des bundesweiten ESF-plus-Programms „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“. Ziel ist es, den spezifischen Bedarfen von Geflüchteten in Bezug auf ihre Arbeitsmarktintegration gerecht zu werden. Entwickelt wurde die Schulung von Autor*innen der WIR-Netzwerke und inhaltlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geprüft und freigegeben. Landesspezifische Inhalte wurden von den lokalen WIR-Netzwerken eingearbeitet und entsprechend gekennzeichnet. Die Koordination und Durchführung der WIR-Schulungen in Baden-Württemberg erfolgt landesweit über NIFA plus.

Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenfrei und aufbauend. Auf Wunsch stellt Ihnen NIFA plus gerne eine Teilnahmebestätigung aus.


Pro Asyl: BAMF drängt Asylsuchende zur „freiwilligen“ Ausreise nach Griechenland

Mit irreführenden Informationen und Verweis auf ein ominöses Unterstützungsprogramm drängt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktuell Asylsuchende, die zuvor in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt wurden, zur »freiwilligen« Ausreise. Was hinter dem Programm steckt, ist völlig unklar. PRO ASYL dokumentiert, was bisher bekannt ist.



Fakten zur aktuellen Migrationsdebatte

Nicht zum ersten Mal wird der Wahlkampf auf dem Rücken von schutzbedürftigen und geflüchteten Menschen ausgetragen. Politische Akteur*innen ringen um immer migrationsfeindlichere Positionen. Dabei ist die Debatte geprägt von Abschreckung, Ausgrenzung und Falschinformationen.

Um diesen Entwicklungen entgegenzutreten, hat die Caritas eine Reihe von Faktenblättern veröffentlicht. In 13 Dokumenten wird eine Vielzahl an Themenbereichen abgedeckt. Beispielweise geht es darum, wie eine bessere Teilhabe von geflüchteten Menschen zu einer umfassenden Sozialpolitik gehört oder inwiefern die psychosoziale Versorgung große Lücken aufweist. Die Faktenblätter gehen auch einer Reihe an Irrtümern über Asylpolitik auf den Grund, wie etwa dem Mythos, Sozialleistungen stellten Anziehungsfaktoren für Menschen dar. In Zeiten von Polarisierung und Ausgrenzung tragen Informationen wie diese dazu bei, den aktuellen Diskurs auf den Boden der Tatsachen zu bringen und Lösungen statt Spaltung zu bieten.  



Online-Beratung für Eltern auf Farsi

Die Elternstiftung Baden-Württemberg bietet auch 2025 wieder regelmäßig kostenlose Sprechstunden für Eltern an. Das Angebot richtet sich an Eltern, die neu in Baden-Württemberg sind und sich in ihrer Muttersprache über die Themen Kita, Schule und Berufsausbildung informieren möchten. In den Online-Beratungen mit Übersetzung haben sie die Gelegenheit Fragen zu stellen.

Am 27. Mai findet von 17 bis 19 Uhr die nächste Sprechstunde mit Übersetzung auf Farsi statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Einwahldaten für die Online-Sprechstunde sowie weitere Termine sind in der Ausschreibung zu finden.

Weitere Termine werden auch mit Übersetzung auf Ukrainisch, Türkisch, Englisch und Arabisch angeboten. Interessierte, die keine dieser Sprachen sprechen, können sich an info@elternstiftung.de wenden.


بنیاد والدین بادن-وورتمبرگ مجدداً در سال 2025 ساعات مشاوره رایگان منظم را برای والدین ارائه می دهد. این پیشنهاد برای والدینی است که تازه وارد بادن-وورتمبرگ شده اند و می خواهند درباره مهدکودک، مدرسه و آموزش حرفه ای به زبان مادری خود اطلاعات بیشتری کسب کنند. در مشاوره آنلاین با ترجمه شما این فرصت را دارید که سوالات خود را بپرسید.

ساعت مشاوره بعدی با ترجمه به فارسی در 27 اردیبهشت از ساعت 17 تا 19 انجام می شود. ثبت نام لازم نیست. جزئیات شماره گیری برای ساعات مشاوره آنلاین و سایر تاریخ ها در آگهی موجود است.

تاریخ های بیشتر نیز با ترجمه به اوکراینی، ترکی، انگلیسی و عربی ارائه می شود. علاقه مندانی که به هیچ یک از این زبان ها صحبت نمی کنند می توانند با info@elternstiftung.de تماس بگیرند.

با گوگل ترنسلیت ترجمه شده است.