Welche Chance gibt es in Syrien auf nachhaltige Stabilität und Frieden? Wie sind die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen einzuschätzen? Was ist in Bezug auf den Schutz von Minderheiten und Frauen erwarten und was sollten Länder wie Deutschland tun, um demokratische Prozesse zu unterstützten? Diese und andere Fragen diskutiert die Friedrich-Ebert-Stiftung mit ihren Gästen und Teilnehmenden am 26. März online um 19 Uhr. Weitere Infos zur Veranstaltung gibt es auf der Webseite und dem Link zur Anmeldung.
Monat: März 2025
Pro Asyl: Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung brauchen besseren Schutz vor Gewalt!
Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2025 kritisieren DaMigra, Frauenhauskoordinierung e.V. und PRO ASYL: Geflüchtete und migrantische Frauen sind immer noch in besonderer Weise mit Gewalt konfrontiert und strukturelle Hürden erschweren ihnen den Weg zu adäquater Hilfe. Deutschland muss die Istanbul-Konvention wirksam umsetzen und das Schutz- und Hilfesystem für Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung dringend verbessern.
Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung sind häufig mehrfacher Gewalt ausgesetzt: Sie erleben strukturelle Diskriminierung und sind sowohl rassistischen Übergriffen als auch geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt – sei es im öffentlichen Raum, in Unterkünften für Geflüchtete oder im häuslichen Umfeld. Dennoch unternimmt Deutschland nach wie vor nicht genug, um Frauen und Mädchen wirksam und umfassend vor Gewalt zu schützen.
Die Ehebestandszeit zwingt gewaltbetroffene Frauen, bis zu drei Jahre in der Ehe zu verbleiben, bevor sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten (§ 31 Aufenthaltsgesetz). Ein Härtefallantrag ist mit großen Hürden und unsicherem Ausgang verbunden. Zudem liegt eine hohe Beweislast bei den Betroffenen. Besonders psychische, wirtschaftliche oder digitale Gewalt wird von Behörden oft nicht anerkannt.
Dr. Delal Atmaca vom Dachverband der Migrantinnenorganisationen DaMigra erklärt: „Die Ehebestandszeit ist in der Praxis ein großes Problem. Gewaltausübende Partner nutzen die Vorschrift als Druckmittel und drohen der Frau im Fall der Trennung mit Abschiebung durch die Behörden. Vorgesehene Härtefallregelungen scheitern oft an der Behördenpraxis. Frauen und ihre Kinder verharren so oft viel zu lang in einer gefährlichen Situation.” Viele Frauen, die sich aus schwierigen Lebenssituationen befreien wollen, müssen erst ihren Lebensunterhalt selbst sichern, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Erschwerend hinzu kommen der Gender- und Migrations-Pay-Gap, prekäre Jobs und nicht anerkannte Abschlüsse. „Die Politik fordert Eigenständigkeit, hält Frauen aber strukturell in Abhängigkeit. Aufenthaltsrechtliche Sicherheit muss Vorrang haben – erst dann wird ökonomische Unabhängigkeit möglich.”
Geflüchtete Frauen unterliegen oft einer Wohnsitzauflage, die ihnen den Umzug verbietet. Sibylle Schreiber von Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) kritisiert: „Die Wohnsitzauflage verhindert oft, dass Frauen schnell und unbürokratisch in ein Frauenhaus aufgenommen werden können. Die vorhandene Härtefallregelung ist unzureichend. Zudem gibt es noch immer zu wenig Frauenhausplätze und für Sprachmittlung keine Finanzierung. Die durch das im Februar 2025 beschlossene Gewalthilfegesetz geplanten Verbesserungen sind sehr begrüßenswert – aber es wird noch Jahre dauern, bis sie flächendeckend in allen Bundesländern greifen. Das System außerhalb der Schutzhäuser, wie etwa die spezialisierte psychosoziale und psychologische Versorgung von Gewaltbetroffenen, ist unterfinanziert.”
Andrea Kothen von PRO ASYL kritisiert: „Die Wohnsituation geflüchteter Frauen ist vielerorts katastrophal und selbst strukturell gewaltvoll: Die Misere beginnt schon damit, dass sie, statt in Wohnungen leben zu können, über viele Monate und sogar Jahre in kasernenartige Massenunterkünfte gezwungen werden. Die Frauen leiden dort unter den beengten Wohnverhältnissen, fehlender Privatsphäre, einer isolierten Lage, mangelnden Beschwerdestrukturen und sogar eklatanten Sicherheitsmängeln wie nicht abschließbaren Sanitärräumen. Es muss endlich flächendeckende und verbindliche Gewaltschutzstandards geben.”
Die 2024 erfolgte Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes, wonach Geflüchtete nun drei Jahre statt wie zuvor 18 Monate von den normalen Gesundheitsleistungen der Krankenkassen ausgeschlossen bleiben, verschlimmert die Lage weiter. „Viele geflüchtete Frauen, auch solche mit gravierenden Gewalterfahrungen und Traumatisierungen, erhalten kaum Zugang zu medizinischer oder psychologischer Hilfe. Das ist nicht nur unzureichender Gewaltschutz – hier wird die Gesundheit und Zukunft der Frauen aufs Spiel gesetzt“, beklagt Andrea Kothen von PRO ASYL.
Istanbul-Konvention für alle Frauen in Deutschland umsetzen!
Die Istanbul-Konvention („Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“) verpflichtet die Bundesrepublik dazu, ausnahmslos alle Frauen vor Gewalt zu schützen und im Gewaltfall Hilfe zu gewähren. DaMigra, FHK und PRO ASYL appellieren an die künftige Bundesregierung, die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention schnellstmöglich anzupacken. Für die Beseitigung konkreter Missstände, besonders mit Blick auf Migrierte oder Geflüchtete, sieht das Europaratsgremium GREVIO eine Umsetzungsfrist bis Dezember 2025 vor.
- Pro Asyl, März 2025: Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung brauchen besseren Schutz vor Gewalt!
Bericht: Situation ukrainischer Kriegsgeflüchteter
Über vier Millionen Geflüchtete aus der Ukraine erhielten bis Ende letzten Jahres Schutz innerhalb der Europäischen Union, davon ca. 40 Prozent in Osteuropa. Grundlage für die rasche Schutzgewährung bildet die europäische Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, die zu Beginn des russischen Angriffskrieges das erste Mal aktiviert wurde.
Ein neuer Bericht von bordermonitoring.eu befasst sich mit der Lebenssituation dieser ukrainischen Geflüchteten in Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Tschechien und dem Nicht-EU-Land Moldau. Darüber hinaus umfasst er die Geschichte der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, den Prozess ihrer erstmaligen Aktivierung im März 2022 und die darauf folgende innereuropäische Zusammenarbeit. Der Tenor des Berichts: Eine menschenwürdige und solidarische Migrationspolitik Europas ist durchaus möglich.
- bordermonitoring.eu e.V., März 2025: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz und ihre Umsetzung in Osteuropa
Bundesweiter Aktionstag: NEIN zur Bezahlkarte
Viele Engagierte im Bereich Flucht stellen sich hinter die Forderung „Nein zur ausgrenzenden Bezahlkarte. Gleiche soziale Rechte für alle“. Deshalb ruft das bundesweites Netzwerk „Gleiche soziale Rechte für ALLE!“ zu Aktionen am Internationalen Tag gegen Rassismus auf. In den sozialen Medien soll der Protest sichtbar werden:
Postet Protestbilder vor Sozialämtern, Rathäusern oder dem Justizministerium. Nutzt diese Hashtags: #neinzurbezahlkarte2103 und #TagGegenBezahlkarte.
Vernetzt euch mit dem Bündnis und schreibt an info@asylblg-abschaffen.de.
- Netzwerk „Gleiche soziale Rechte für ALLE!“, März 2025: Bundesweiter Aktionstag am 21.03.2025 – MITMACHEN!
ARI-Dokumentation: Ehrenamtliche gesucht
Immer wieder sterben und werden Geflüchtete im Rahmen von Abschiebungen verletzt. Die Aufarbeitung solcher Menschenrechtsverletzungen ist schwierig. Die Antirassistische (ARI) Dokumentationsstelle sammelt bundesweit solche Fälle seit über drei Jahrzehnten und veröffentlicht sie. Dabei wird tatkräftige Unterstützung benötigt.
Hast Du Lust auf Einzelfall-Recherche zu dem Thema? Die Organisation braucht Hilfe beim Recherchieren, Texten, der Öffentlichkeitsarbeit, Technik, Netzwerk-Arbeit und vieles mehr. Wenn Du mehr als zwei Stunden pro Woche Zeit für ein solches Ehrenamt hast, melde dich gerne bei ARI: ari-berlin-dok@gmx.de
Vernetzungstreffen: „Gemeinsam warten“ für Menschen im Visumsverfahren
lle Menschen, die sich in Visaverfahren befinden und sich gerne mit anderen austauschen möchten, gibt es am 31. Mai ein Vernetzungstreffen in Stuttgart Bad Cannstatt. Dabei soll ein Raum zum Austauschen, Vernetzen und gegenseitigem Kraft geben entstehen. Die Treffen sind kostenlos und werden vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. organisiert. Es wird ein kleines Frühstück vorbereitet. Mitgebrachte Speisen sind willkommen. Eine Kinderspielecke ist vorgesehen.
Zielgruppe: Für alle Menschen, die sich in Visaverfahren (Familiennachzug/Ehegattennachzug, o.Ä.) befinden oder diese abgeschlossen haben sowie mit weiteren rechtlichen Hürden konfrontiert sind.
Ort: Bahnhofstraße 14-18, Stuttgart Bad Cannstatt
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. arbeitet an der Schnittstelle zu Familien-, Migrations-, sowie Bildungspolitik. Er arbeitet bundesweit mit hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Strukturen und hat auch in Stuttgart ein Büro.
Vernetzungstreffen: „Gemeinsam warten“ für Menschen im Visumsverfahren
Für alle Menschen, die sich in Visaverfahren befinden und sich gerne mit anderen austauschen möchten, gibt es am 5. April ein Vernetzungstreffen in Stuttgart Bad Cannstatt. Dabei soll ein Raum zum Austauschen, Vernetzen und gegenseitigem Kraft geben entstehen. Die Treffen sind kostenlos und werden vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. organisiert. Es wird ein kleines Frühstück vorbereitet. Mitgebrachte Speisen sind willkommen. Eine Kinderspielecke ist vorgesehen.
Zielgruppe: Für alle Menschen, die sich in Visaverfahren (Familiennachzug/Ehegattennachzug, o.Ä.) befinden oder diese abgeschlossen haben sowie mit weiteren rechtlichen Hürden konfrontiert sind.
Ort: Bahnhofstraße 14-18, Stuttgart Bad Cannstatt
Ein weiteres Treffen ist für den 31. Mai geplant.
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. arbeitet an der Schnittstelle zu Familien-, Migrations-, sowie Bildungspolitik. Er arbeitet bundesweit mit hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Strukturen und hat auch in Stuttgart ein Büro.
Diskussionsabend: Dauerhafte Grenzkontrollen, Pushbacks und Racial Profiling
Die Situation von Geflüchteten an der Grenze zwischen Deutschland und Schweiz hat sich in den letzten Wochen weiter zugespitzt. Am 19. März findet daher um 20 Uhr eine Veranstaltung zum Thema „Dauerhafte Grenzkontrollen, Pushbacks und Racial Profiling – Ein Diskussionsabend über vergangene und bevorstehende Auswirkungen der Europäischen Migrationspolitik auf die Grenzregion (CH/DE/FR).“ statt.
Es diskutieren:
- Johannes Siegel (Universität Konstanz)
- Dr. Lisa Maria Borrelli (HES-SO Valais-Wallis)
- Lara Hoeft (Pikett Asyl und Bündnis „NoGEAS“)
- Moritz Bachmann (Freiplatzaktion Basel)
Ort: „Bar du Nord“ in der Bahnhofshalle des Badischen Bahnhofs, Basel (Schweiz)
Nähere Informationen zu Inhalt und Barrieren sind auf dem Plakat zur Veranstaltung zu finden. Die Veranstaltung ist kostenlos und findet auf Deutsch statt. Auf Wunsch kann über infos@freiplatzaktion-basel.ch eine Übersetzung angefragt werden.
Pro Asyl: Schutz für Ukrainer*innen: Drei Jahre gelebte Solidarität
Drei Jahre nach der Aktivierung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine erinnert PRO ASYL daran: Europa kann solidarisch aufnehmen – wenn der politische Wille vorhanden ist.
Am 4. März 2022, nur wenige Tage nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, wurde erstmals die EU-Richtlinie 2001/55/EG aktiviert. Millionen aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhielten schnell und unbürokratisch vorübergehenden Schutz, durften ihren Wohnort frei wählen und erhielten direkten Zugang zum Arbeitsmarkt, getragen von der breiten Mehrheit der Bevölkerung – ein historischer Moment europäischer Solidarität.
Diese Offenheit steht in starkem Kontrast zu der zunehmend restriktiven Asylpolitik der Europäischen Union und Deutschlands. Die Bilder der vielen unterstützenden Menschen an den Bahnhöfen, die geflüchteten Menschen Unterstützung und Wohnraum anbieten, wirken heute fast wie aus einer anderen Welt.
„Die Aufnahme geflüchteter Menschen aus der Ukraine hat gezeigt, dass Europa und Deutschland fähig sind, solidarisch und schnell zu handeln. Eine menschenwürdige und solidarische Flüchtlingsaufnahme ist möglich – das muss die Lehre aus den letzten drei Jahren sein. Doch Schutz darf nicht an Herkunft oder Hautfarbe gebunden sein. Was mit ukrainischen Geflüchteten gelang, ist ein Exempel, wie wir mit allen geflüchteten Menschen umgehen sollten, unabhängig von ihrer Herkunft”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
Ein Rückblick – mit Blick nach vorn
Mit beeindruckender Entschlossenheit und Menschlichkeit reagierten Europa und Deutschland auf die große Zahl der Vertriebenen aus der Ukraine. Dies gilt auch insbesondere für die Länder Osteuropas, wie aus einem aktuellen Bericht des Vereins bordermonitoring.eu, entstanden mit Unterstützung von PRO ASYL, hervorgeht. Städte, Gemeinden und die Zivilgesellschaft haben bewiesen, dass die Aufnahme und der Schutz geflüchteter Menschen möglich sind – wenn dafür die politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Die Bilder der Solidarität und Hilfsbereitschaft von Politik und Zivilgesellschaft von vor drei Jahren wirken heute fast surreal, besonders im Hinblick auf die zunehmend flüchtlingsfeindliche Stimmung und die gesellschaftliche Spaltung. „Doch wir dürfen die Bilder nicht vergessen – sie erinnern uns daran, wozu unsere Gesellschaft fähig ist, wenn Menschlichkeit an erster Stelle steht”, so Alaows weiter.
Die Aufnahme von über vier Millionen Ukrainer*innen verlief weitgehend reibungslos – weil schnelle, unbürokratische Regelungen getroffen wurden. Dank Rechtssicherheit, freiem Zugang zum Arbeitsmarkt und freier Wahl des Wohnorts konnten Schutzsuchende schnell ein neues Leben beginnen.
PRO ASYL fordert: Diese Erfahrung muss zum Modell für eine faire Asylpolitik werden – anstatt Angst und Ressentiments gegen Geflüchtete zu schüren.
Solidarität ist keine Momentaufnahme – sie ist unser Auftrag!
Informationshinweis
PRO ASYL veröffentlichte gestern zusammen mit dem Verein bordermonitoring.eu den umfangreichen Bericht „Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz und ihre Umsetzung in Osteuropa”, der sich mit der Aufnahme von rund 40 Prozent aller ukrainischen Flüchtlinge in Polen, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Tschechien sowie mit dem Nicht-EU-Land Moldau auseinandersetzt. Eine Zusammenfassung finden Sie hier.