Herzlich Willkommen: Neuer Vorstand

Am Samstag, den 12. April 2025, wählte die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates einen neuen Vorstand für die kommenden zwei Jahre.

Im Rahmen der Frühjahrstagung fand am vergangenen Samstag die jährliche Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates statt. Insgesamt stellten sich über 20 engagierte Personen als Vorstandskandidat*innen auf. Erneut wurde Lucia Braß (Biberach) als erste Vorsitzende des ehrenamtlichen Vorstands gewählt. Zum zweiten Vorsitzenden wurde Sadiq Zartila (Schwäbisch Hall) gewählt. In den erweiterten Vorstand wurden folgende Personen gewählt:

  • Alma Stankovic (Stuttgart)
  • Amer Alabdallah (Ulm)
  • Bärbel Mauch (Reutlingen)
  • Dilnaz Alhan (Stuttgart)
  • Julian Staiger (Freiburg)
  • Kalilu Banja (Herrenberg)
  • Monzer Haider (Tübingen)
  • Mustafa Arab (Stuttgart)
  • Ommolbanin Mirzaie (Karlsruhe)
  • Volker Schilling (Weinstadt)

Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit! Darüber hinaus ermutigen wir die ausgeschiedenen Kandidat*innen sowie alle interessierten Mitglieder, sich mit ihren Anliegen, Erfahrungswerten und Kenntnissen aktiv in die Arbeit des Flüchtlingsrates einzubringen.


Beratungsangebot für Menschen aus Muslimischen und Schwarzen Communities

Die Türkische Gemeinde Baden-Württemberg bietet ab sofort Antirassismusberatung im Großraum Stuttgart, Esslingen, Fellbach, Tübingen, Freiburg und Mannheim an. Die Beratung ist kostenlos und soll es Menschen aus Muslimischen (+muslimisch gelesenen) und Schwarzen Communities einfacher machen, direkt und niederschwellig Berater*innen aus der eigenen Community zu finden.

Die Berater*innen bieten unterschiedliche Herkünfte, Lebenserfahrungen, Alterserfahrung und Sprachen (arabisch, englisch, französisch, türkisch, mazedonisch). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des TGBW und im Flyer.


Unser Fortbildungsangebot

Sie haben Interesse an einer Fortbildung oder Schulung zu einem migrationsrechtlichen Thema? Dann fragen Sie uns gerne als Referent*innen an. Unser Schulungsangebot richter sich in erster Linie an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit, kann aber auch zielgruppenspezifisch z.B. für Geflüchtete selbst aufgearbeitet werden. Aktuell können wir Ihnen u.a. zu folgenden Themen Fortbildungen anbieten:

  • Einführung ins Asyl-und Aufenthaltsrecht – Grundlagen für die praktische Arbeit
  • Bleiberechtsoptionen: Von der Duldung zum Bleiberecht
  • Aufenthaltsverfestigung:
    • Niederlassungserlaubnis
    • Einbürgerung
  • Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht
  • Vorträge und Workshops zu aktuellen politischen Entwicklungen im Bereich Flucht und Migration

Im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“ gefördert durch die Aktion Menschen können wir außerdem unter anderem folgende Fortbildungen auf Anfrage anbieten:

  • Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts mit Fokus auf unbegleitete Minderjährige
  • Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen mit Behinderung
  • Unterstützung bei der Anhörungsvorbereitung queerer Geflüchteter
  • Frauen auf der Flucht mit Fokus auf frauenspezifische Fluchtgründe

Ihr Thema ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne per Mail, vielleicht können wir Ihrer Anfrage trotzdem nachkommen: info@fluechtlingsrat-bw.de


Factsheets: Die Kosten und der Mehraufwand der Bezahlkarte

Die Bezahlkarte steht in vielerlei Hinsicht in der Kritik. Aber nicht nur für Geflüchtete hat die Einführung negative Auswirkungen – auch für die Behörden stellt sie eine nicht unbeträchtliche Mehrbelastung dar. Konkret wird für die Verwaltung bundesweit mit Kosten von 68 Millionen Euro und 150.000 zusätzlichen Arbeitsstunden im Monat gerechnet.

Über diesen Umstand klärt ein Factsheet von der GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.) auf und schafft einen faktenbasierten Überblick. In einem weiteren Factsheet wird die teure Einführung der Bezahlkarte am Beispiel NRWs beleuchtet.


GGUA, Claudius Vogt, April 2025 Viel Geld für nichts. Die Kosten der Bezahlkarte.


SG Karlsruhe: Verpflichtung zur Übernahme obligatorischer Anschlussversicherungbeiträge

Das Sozialgericht Karlsruhe (SG Karlsruhe) hat mit Beschluss vom 31.03.2025 – S 12 AY 706/25 ER das Landratsamt Rastatt vorläufig verpflichtet, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der obligatorischen Anschlussversicherung nach § 6 AsylbLG zu übernehmen.

Bei Bezieher*innen von Grundleistungen nach den §§ 3, 3a AsylbLG, die gesetzlich krankenversichert sind, weigern sich seit dem 01.01.2025 viele Sozialämter in Baden-Württemberg die Beiträge zu übernehmen. Grund hierfür ist eine Anordnung des Justizministeriums.



PRO ASYL: Rückschrittskoalition gegen Menschenrechte und Humanität

PRO ASYL ist alarmiert über die Ergebnisse der Koalitionsgespräche, die  massive Verschärfungen für Schutzsuchende festschreiben, statt sich an Humanität und geltendem Recht zu orientieren.

„In den Koalitionsergebnissen wird eine gefährliche Abkehr von menschenrechtlichen Errungenschaften deutlich – es droht eine Rückschrittskoalition gegen Menschenrechte und  Humanität“, warnt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Massive Verschärfungen für Schutzsuchende

Das zeigt sich insbesondere an den geplanten Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen – dies ist weiterhin europa- und verfassungswidrig.

Fatal ist, dass Union und SPD sich auf die Streichung des sogenannten Verbindungselements für “sichere Drittstaaten” geeinigt haben. Hier geht es darum, Deals mit Ländern à la Modell Ruanda zu schließen. Damit soll dann ein Flüchtling in einen Drittstaat außerhalb der EU geschickt werden können, obwohl er dort nie zuvor war.

Die “sicheren Drittstaaten” sind im EU-Recht geregelt, und in Kürze wird ein Vorschlag der Kommission für eine Evaluierung erwartet. “Diese unscheinbar wirkende Rechtsänderung wird dramatische Konsequenzen für den Flüchtlingsschutz haben. Damit  schließt sich Deutschland den europäischen Hardlinern an und unterstützt den Versuch,  kollektiv aus dem internationalen Flüchtlingsschutz auszusteigen”, sagt Kopp.

Eine massive Verschärfung sieht der Koalitionsvertrag im Asylverfahren vor: Dort soll der Amtsermittlungsgrundsatz durch den Beibringungsgrundsatz, der die Beweislast den Schutzsuchenden aufbürdet,  ersetzt werden. Dagegen hatte es seit dem Sondierungspapier starke öffentliche Kritik von Jurist*innen und anderen Expert*innen gegeben. Ein Beibringungsgrundsatz im Asylverfahren wird zu falschen Ergebnissen führen und ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig: Ein faires Verfahren ist so für die Betroffenen nicht garantiert. Ausführlich hat PRO ASYL hier das Problem erklärt.

Es ist außerdem bitter, dass sich der Sozialpopulismus gegen ukrainische Flüchtlinge nun auch im Koalitionsvertrag niedergeschlagen hat. Neu ankommende ukrainische Flüchtlinge sollen bei Bedürftigkeit wieder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Das bedeutet nicht nur weniger Leistungen und seit letztem Jahr an vielen Orten die Bezahlkarte, sondern unter anderem auch schlechtere medizinische Versorgung.

Obwohl besonders schutzbedürftig: Frauen und Kinder bleiben auf der Strecke

PRO ASYL kritisiert insbesondere die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, die Beendigung humanitärer Aufnahmeprogramme sowie das Moratorium des UN-Umsiedlungsprogramms.

„Der Koalitionsvertrag kappt zentrale lebensrettende Maßnahmen. Wer reguläre Wege versperrt, zwingt Menschen auf lebensgefährliche Fluchtrouten. Dies betrifft auch Frauen und Mädchen aus Afghanistan, die dort laut europäischer Rechtsprechung massiv gefährdet sind“, sagt Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Die Aussetzung des Familiennachzugs verletzt das Menschenrecht auf Familie, führt zu dauerhaft zerrissenen Familienstrukturen und behindert Integration. Auch hier bleiben insbesondere Frauen und Kinder auf der Strecke – gerade jene, die am dringendsten Schutz benötigen.

Was der Koalitionsvertrag in der Praxis bedeutet: Noch mehr Tote

Während in Berlin über eine härtere Gangart gegenüber Schutzsuchenden verhandelt wurde, kamen in der Ägäis erneut Menschen ums Leben. Vor der Insel Lesbos ereignete sich ein Schiffsunglück, bei dem überwiegend Frauen und Kinder starben.

Trauernde Angehörige aus Frankfurt, Bochum, Köln und Berlin identifizieren derzeit ihre Angehörigen in der Gerichtsmedizin auf Lesbos. Sieben Tote wurden bisher geborgen: vier Kinder, zwei Frauen und ein Mann aus Afghanistan.

„Die Umsetzung des Koalitionsvertrags wird unweigerlich zu mehr Toten führen“, so Kopp.  „Weitere schutzbedürftige Menschen werden auf gefährliche und häufig tödliche Fluchtrouten gezwungen.“



Ukraine: Visumsfreie Einreise für weitere Personen

Am 27. November 2024 war die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum sechsten Mal in der Weise geändert worden, dass Bestimmungen über die (erstmalige) Einreise ohne Visum verlängert wurden. Am 21. März 2025 wurde diese Verordnung zum siebten Mal geändert und bezieht nun weitere Gruppen mit ein, nämlich: ukrainische Staatsangehörige und anerkannte Flüchtlinge, die im Februar 2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten hatten, und die bis zum 4. Dezember 2025 ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland eingereist sind. Diese Personen sind für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (BGBl. 2025 I Nr. 95 vom 21.03.2025).

Es scheint sich um die Korrektur eines redaktionellen Versehens zu handeln, da bereits im November für die in § 2 Abs. 1 der UkraineAufenthÜV genannten Personengruppen diese Regelungen verlängert worden waren und die Verordnung nunmehr auch rückwirkend zum 1.1.2025 gilt.



VG Berlin: Georgien kein sicherer Herkunftsstaat

Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) hat in den Beschlüssen vom 11.03.2025 – VG 31 L 473/24 A und VG 31 L 475/24 A erhebliche Zweifel an der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat geäußert. Ende 2023 hatte der Bund Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.

Mit Abchasien und Südossetien stünden zwei Gebiete des Landes nicht unter der Kontrolle der Regierung Georgiens. Diese Regionen stünden faktisch unter russischer Kontrolle und wiesen eine prekäre Menschenrechtslage auf, so das VG Berlin. Die Freizügigkeit sowie politische und religiöse Freiheiten seien dort eingeschränkt und es gebe ethnische Diskriminierungen.


VG Köln: Rechtswidrige Strafverfahren in der Türkei

Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat im Beschluss vom 20.03.2025 – 22 L 550/25.A bezweifelt, dass in Gerichtsverfahren in der Türkei bei politisierten Strafverfahren rechtsstaatliche Standards eingehalten werden. Betroffenen Personen stehe damit grundsätzlich Flüchtlingsschutz gemäß §§ 3 ff. Asyl G zu.

In der Türkei sei eine „sehr lockere Anwendung“ des Strafrechts auf eigentlich rechtskonforme Handlungen zu beobachten, was zu einem Grad an Rechtsunsicherheit und Willkür führe, der das Wesen des Rechtsstaates gefährde. Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit von Richter*innen in der Ausübung ihrer Ämter werde tatsächlich durch einfachgesetzliche Regelungen und politische Einflussnahme unterlaufen, in der Folge komme es in konkreten Strafverfahren zu einer „schablonenhaften Entscheidungsfindung“ ohne Bezugnahme auf den konkreten Fall.


Oberste Gerichtshof Griechenlands: Die Türkei ist kein “sicherer Drittstaat” für Geflüchtete

Der Oberste Gerichtshof Griechenlands hat in einem wegweisenden Urteil verkündet: Die Türkei ist kein “sicherer Drittstaat” für Flüchtlinge. Griechenland darf damit Schutzsuchende aus Syrien, Afghanistan, Pakistan, Somalia und Bangladesch nicht wie bislang üblich ohne Prüfung ihrer individuellen Asylgründe im Asylverfahren ablehnen, weil die Türkei für sie angeblich sicher sei. Das hat Signalwirkung für ganz Europa, bedeutet vermutlich gar das Ende des EU-Türkei-Deals. Auch bei den deutschen Koalitionsverhandlungen sollte das Urteil beachtet werden.