Refugio sucht Sprachmittler*innen

Das psychosoziale Zentrum für traumatisierte Geflüchtete Refugio sucht Sprach- und Kulturvermittler*innen in Stuttgart und Tübingen.

Viele Geflüchtete haben schwere Menschenrechtsverletzungen erlebt und leiden psychisch darunter. In den psychosozialen Zentren in Stuttgart und Tübingen bietet Refugio psychologische, sozialpädagogische, psychotherapeutische und ärztliche Hilfe an.

Die Arbeit ist ohne die Unterstützung von Sprachmittler*innen nicht denkbar. Deshalb sucht Refugio nach Muttersprachler*innen für verschiedene Sprachen. Gesucht wird u.a. Paschtu, Dari, Urdu, Französisch, Kurmandschi oder Sorani, Ukrainisch und Russisch.

Für Interessierte findet im April und Mai 2023 eine Schulung statt. Die Arbeit erfolgt auf Honorarbasis.



Online-Seminar: Implementierung von Bewohner*innenräten in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Geflüchtete Menschen an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, sollte ein Mindeststandard in Gemeinschaftsunterkünften sein.

Die Initiative DeBUG (Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften), empfiehlt eine strukturelle Verankerung von Beteiligungsmechanismen in Sammelunterkünften. Tipps und weitere Informationen dazu, soll die Online- Veranstaltung am 28.02.2023 geben.

Im Fokus stehen vor allem Handlungsempfehlungen und Gelingensbedingungen zum Aufbau von Bewohner*innenräten. Anhand von best practice Beispielen aus Pilotprojekten aus dem Jahr 2022 werden konkrete Strategien vorgestellt. Es wird ausreichend Raum für Vernetzung und Austausch geben.

Das Online-Seminar richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter*innen in kommunalen Unterkünften für geflüchtete Menschen sowie in kommunalen Behörden in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bremen. Die Teilnehmenden sollen dazu ermutigt werden, Bewohner*innenräte in Unterkünften zu implementieren und die Partizipationsmöglichkeiten der Bewohner*innen zu stärken.

Das Seminar wird veranstaltet von der Diakonie Osnabrück und der Caritas Karlsruhe e.V.


Weitere Informationen finden Sie hier:


ProAsyl fordert Maßnahmen gegen Überbelastung der Ausländerbehörden

Lange Wartezeiten in den Ausländerbehörden auf dem Rücken der Betroffenen – Anlässlich des Flüchtlingsgipfels am Donnerstag den 16.02.2023 macht ProAsyl gemeinsam mit den Landesflüchtlingsräten auf die Überbelastung in den Ausländerbehörden aufmerksam.

Geflüchtete bekommen keine Aufenthaltserlaubnis, Arbeitende keine Verlängerung der Arbeitserlaubnis, Geduldete keine Verlängerung ihrer Duldung: Grund dafür ist die aktuelle Überbelastung der Ausländerbehörden, die zu langen Wartezeiten von bis zu mehreren Monaten führen. Problematisch ist das unter anderem für die Menschen, denen mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht ein sicherer Aufenthalt versprochen wurde. So könnte sich die Bearbeitung ihrer Anträge über Monate ziehen – während derer sie rechtlich weiterhin nicht vor Abschiebungen geschützt sind.

Das Zusammenkommen mehrerer Faktoren, wie der allgemeine Personalmangel, ein hoher Krankenstand bei Mitarbeitenden während und nach der Pandemie und die Mehrbelastung der Ausländerbehörden durch Antragsstellungen von Geflüchteten aus der Ukraine trägt zu einer äußerst angespannten Personallage bei. In den Behörden stapeln sich die Akten und Mitarbeitende kommen kaum noch dazu diese zu bearbeiten.

Jedoch darf die angespannte Situation nicht auf Kosten der Menschen ausgetragen werden, die diese Situation nicht zu verantworten haben. Deshalb hat ProAsyl einen Maßnahmenkatalog mit lang- und kurzfristigen Lösungsvorschlägen veröffentlicht.

Langfristig muss ein Umdenken innerhalb der Verwaltungsstrukturen stattfinden. Statt weiterhin eine restriktive Asylpolitik zu verfolgen, soll nun endlich die Vision des Koalitionsvertrags, der Neuanfang in der Migrationspolitik, gestaltet und umgesetzt werden. Es muss auf eine Migrationspolitik hingewirkt werden, welche einem modernen Einwanderungsland wie Deutschland gerecht wird, einem Land welches auf die Zuwanderung von Fachkräften langfristig angewiesen ist. Dafür muss ausreichend Personal ausgebildet und eingestellt werden. Da dies jedoch nicht von heute auf morgen geschehen kann, muss kurzfristige Abhilfe geschaffen werden. So soll die Anzahl der Termine in den Ausländerbehörden verringert werden, indem Aufenthaltstitel für längere Zeiträume ausgestellt werden, die Ausweitung digitaler Angebote geprüft und die Ausstellung von Ausweisersatzpapieren vereinfacht werden. Da wegweisende und auch Arbeit reduzierende Elemente des Koalitionsvertrages wie die Abschaffung der Arbeitsverbote, die Klärung der Identität mit eidesstattlicher Versicherung und die Abschaffung der Duldung light noch nicht realisiert wurden, müssen die Ausländerbehörden sich weiterhin mit diesen bürokratischen, vom Gesetzgeber auferlegten, Aufgaben befassen, was nicht im Sinne des Neuanfangs in der Migrationspolitik sein kann.



Appell: Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Aber die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland das sogenannte Bürgergeld. Das Bürgergeld tritt an die Stelle der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Geflüchtete wurden dabei allerdings nicht mitgedacht: Denn wie schon bei Hartz IV bleiben asylsuchende und geduldete Menschen auch vom Bürgergeld ausgeschlossen. Statt des regulären Sozialrechts gilt für sie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Das Asylbewerberleistungsgesetz besteht seit 1993. Es ist ein Sonderrecht für geflüchtete Menschen. Das Leistungsniveau des Asylbewerberleistungsgesetzes unterschreitet das sozialrechtliche Existenzminimum erheblich. Die Regelsätze sind viel niedriger. Oft werden Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt, die die Menschen diskriminieren und entmündigen. Weil Sachleistungen den individuellen Bedarf nie wirklich decken können, stellen sie in der Konsequenz eine weitere drastische Leistungskürzung dar. Die Einschränkung der Gesundheitsversorgung führt oft zu verschleppter, verspäteter und unzureichender Behandlung. Sanktionen führen häufig zu weiteren Kürzungen, die mitunter über viele Jahre aufrechterhalten werden. Durch die fehlende Einbindung in das reguläre Sozialsystem werden die Betroffenen zudem von den Maßnahmen der Arbeitsförderung weitgehend ausgeschlossen.

Erklärtermaßen hoffte man auf eine abschreckende Wirkung: Niedrige Geldbeträge und die Sachleistungsversorgung sollten Geflüchtete zur Ausreise bewegen. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Anwält*innenverbände sind sich seit Einführung des Gesetzes darin einig, dass das Asylbewerberleistungsgesetz wieder abgeschafft werden muss.

2012 hat das Bundesverfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung dafür gesorgt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zumindest vorübergehend annähernd dem Hartz-IV-Niveau entsprachen. Zugleich erteilte das höchste deutsche Gericht dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ (Beschluss vom 18.7.2012 – 1 BvL 10/10).

Trotzdem kürzte die große Koalition die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2014 bis 2019 in mehreren Schritten erneut und weitete den Anwendungszeitraum von 15 auf 18 Monate aus. 2022 hat das Verfassungsgericht die 2019 eingeführten zusätzlichen Leistungskürzungen für Alleinstehende in Sammelunterkünften als verfassungswidrig gekippt (Beschluss vom 19.10.2022 – 1 BvL 3/21). Ein weiteres Verfahren ist anhängig (1 BvL 5/21).

Auch zu den Sanktionen, die das Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht, hat sich das Bundesverfassungsgericht geäußert. Aus dem Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen vom 5.11.2019 geht klar hervor, dass die Sanktionen des Asylbewerberleistungsgesetzes mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.

Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt damit gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das Grundrecht auf Gleichheit, das Sozialstaatsgebot (Art. 1, 3, 20 GG), das Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), die UN-Kinderrechtskonvention und den UN-Sozialpakt.

Die Bundesregierung will das Asylbewerberleistungsgesetz laut Koalitionsvertrag von 2021 „im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ überarbeiten, doch das reicht nicht aus. Letztlich bleibt es damit beim doppelten Standard.

Unsere Forderungen

Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben. Wir fordern das gleiche Recht auf Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne diskriminierende Unterschiede. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden. Dies erfordert insbesondere folgende Änderungen:

1. Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld bzw. die Sozialhilfe (SGB II/XII). Auf migrationspolitisch motivierte Kürzungen und Sanktionen ist gemäß dem Urteil des BVerfG aus 2012 ausnahmslos zu verzichten.

2. Einbeziehung aller Geflüchteten in die Sprach‑, Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsinstrumente des SGB II.

3. Einbeziehung geflüchteter Menschen in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V/XI). Dabei muss sichergestellt sein, dass auch Menschen ohne Papiere jederzeit ohne Angst vor Abschiebung Zugang zum Gesundheitssystem haben. Insbesondere muss ein Anspruch auf Sprachmittlung bei Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitswesen verankert werden.

4. Von Krankheit, Traumatisierung, Behinderung, Pflegebedürftigkeit Betroffene sowie schwangere, alleinerziehende und ältere Menschen und geflüchtete Kinder müssen – entsprechend ihrem Recht aus der EU-Aufnahmerichtlinie – einen Anspruch auf alle aufgrund ihrer besonderen Situation erforderlichen zusätzlichen Leistungen erhalten (insbesondere nach SGB IX, SGB VIII u.a.).

5. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind als Geldleistungen auszugestalten.

Die Liste der unterzeichnenden Organisationen finden Sie hier.

Eine umfangreiche Analyse und Stellungnahme zu Asylbewerberleistungsgesetz, Hartz IV und Bürgergeldgesetz finden Sie hier.


Studie: Benachteiligung in Jobcentern

SGB II anspruchsberechtigte EU-Bürger*innen und Geflüchtete erhalten Sozialleistungen vom Jobcenter. Eine aktuelle Studie kommt zu dem Ergebnis, dass diese Ansprüche allerdings auf Grund struktureller Diskriminierung innerhalb der Jobcenter häufig nicht geltend gemacht werden können.

Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat im November 2022 eine Studie zu formellen und informellen Ausdrücken institutioneller Diskriminierung gegenüber EU-Bürger*innen in deutschen Jobcentern veröffentlicht.

Die Studie zeigt auf, dass fehlende rechtliche, sprachliche und bürokratische Kenntnisse sich negativ auf die Erfolgsaussichten eines SGB II Antrags auswirken. Personen mit guten Deutschsprachkenntnissen und Know-how über die eigenen Rechte und Pflichten, haben Aussicht auf Erfolg.

Als strukturelle Probleme innerhalb der Jobcenter werden einerseits eine hohe Arbeitsbelastung und Zeitmangel benannt, andererseits aber auch ein zu enges Auslegen gesetzlicher Vorgaben und des Ermessens und insbesondere das Beharren auf eine ausschließliche Kommunikation auf Deutsch. Das MiGAZIN kommentiert dazu: „Antragssteller, die nicht genügend Deutsch können, sind deshalb im Nachteil. Dies widerspricht jedoch dem Prinzip der Gleichbehandlung: Sozialleistungen dürfen nicht an Sprachkenntnisse gekoppelt werden.“



1654 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2022

Die Anzahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Insgesamt wurden 1654 Personen abgeschoben. Davon wurden 713 Personen in ihr Herkunftsland abgeschoben. Alle anderen wurden in Länder abgeschoben, die sich für ihre Aufnahme bereit erklärt haben (z.B. Überstellungen von Dublin-Fällen oder Personen mit Schutzstatus in anderen europäischen Ländern).

Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist Nordmazedonien mit jeweils 204 abgeschobenen Personen. Das zweithäufigste Zielland ist Italien mit 127 Personen. Hierbei handelt es sich vermutlich überwiegend um Dublin-Überstellungen bzw. Personen mit Schutzstatus in Italien. An dritter Stelle kommen die Länder Gambia (87), Georgien (84), Pakistan (83) und Nigeria (81). Nach Afghanistan kann nach wie vor niemand abgeschoben werden.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

Abschiebungen nach Zielland

ZiellandAbschiebungen
Ägypten4
Albanien74
Algerien73
Argentinien2
Armenien4
Bangladesch1
Belgien5
Bosnien-Herzegowina35
Bulgarien34
Dänemark6
Dominikanische Republik1
Estland1
Finnland3
Frankreich53
Gambia87
Georgien84
Ghana8
Griechenland7
Großbritannien1
Irak6
Iran1
Italien127
Jordanien1
Kamerun2
Kasachstan2
Kolumbien1
Kosovo66
Kroatien29
Lettland5
Libanon2
Litauen9
Luxemburg11
Malaysia1
Malta4
Marokko6
Moldawien9
Montenegro7
Niederlande17
Nigeria81
Nordmazedonien204
Österreich44
Pakistan83
Polen35
Portugal9
Ruanda1
Rumänien65
Russische Föderation1
Schweden9
Schweiz29
Senegal4
Serbien72
Slowenien15
Spanien65
Sri Lanka26
Sudan1
Thailand1
Trinidad and Tobago1
Tschechische Republik4
Tunesien31
Türkei76
Ungarn5
USA1
Usbekistan1
Vietnam1
Gesamtergebnis1654

Abschiebungen nach Herkunftsland

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan75
Ägypten4
Albanien75
Algerien112
Argentinien2
Armenien4
Bangladesch1
Bosnien-Herzegowina35
Brasilien1
Bulgarien10
China1
Dominikanische Republik1
Eritrea7
Frankreich3
Gambia109
Georgien84
Ghana8
Griechenland2
Großbritannien1
Indien2
Irak37
Iran15
Italien12
Jordanien1
Kamerun16
Kasachstan2
Kolumbien1
Kosovo68
Kroatien8
Libanon2
Litauen6
Malaysia1
Marokko18
Moldawien9
Montenegro7
Niederlande6
Nigeria112
Nordmazedonien204
Österreich1
Pakistan83
Polen30
Portugal1
Ruanda1
Rumänien53
Russische Föderation16
Schweiz1
Senegal7
Serbien82
Somalia19
Spanien3
Sri Lanka27
Sudan1
Syrien96
Thailand1
Togo7
Trinidad and Tobago1
Tschechische Republik4
Tunesien48
Türkei95
Unbekannt7
Ungarn5
USA1
Usbekistan1
Vietnam1
Gesamtergebnis1654

Bad Boll: Die kurdische Perspektive aus Europa 2023

Die aktuelle Situation in der Region Kurdistan ist wieder einmal angespannt. Erst vor wenigen Wochen gab es wieder Angriffe auf kurdische Gebiete im Irak und in Syrien.

Die Veranstaltung „Die kurdische Perspektive aus Europa 2023“ greift die Fragen „Welche Chance haben Kurd*innen ihre Rechte geltend zu machen, und was setzen sie der Gefahr, zum Spielball internationaler Politik zu werden, entgegen?“ auf. Diese werden von Referent*innen aus Politik, Kultur und Wissenschaft bearbeitet. Außerdem wird das dreitägige Programm durch künstlerische Beiträge ergänzt und gestaltet.

Stattfinden wird die Veranstaltung in der Evangelischen Tagungsstätte Bad Boll. Die Anmeldung ist online bis zum 10.03.2023 möglich.



Deutschland unterstützt Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen

Die vorherrschende Gewalt an den EU-Außengrenzen gegenüber Menschen auf der Flucht ist bereits seit langem bekannt. Nun enthüllen aktuelle Recherchen die Unterstützung der Bundesregierung dieser Menschenrechtsverletzungen und decken neue menschenverachtende Praktiken auf.

Monitor berichtet in der aktuellen Sendung über den menschenunwürdigen Umgang an den EU-Außengrenzen. An der bulgarisch-türkischen und ungarisch-serbischen Grenze berichten Augenzeugen von illegalen Gefängnissen, die sich in der Nähe der Grenze befinden. Dort werden Asylsuchende unrechtmäßig von Stunden bis zu mehreren Tagen unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen festgehalten. Danach werden sie wieder in die Türkei bzw. nach Serbien zurückgeschoben. Die ungarische Regierung und in Bulgarien eingesetzte Frontex-Beamte leugnen jeweils diese Vorwürfe.

An der kroatisch-bosnischen Grenze wird von vergitterten Kleinbussen ohne Fenster berichtet, welche die kroatischen Behörden für Pushbacks nach Bosnien nutzen. Asylsuchende werden in den Kleinbussen über mehrere Stunden beengt festgehalten. Dann werden sie mit einem gefährlichen Fahrmanöver an die Grenze gefahren, bei dem sich viele Personen verletzen und sich teilweise auch übergeben müssen. Monitor kommentiert dazu: „Eine solche Behandlung gilt als Foltermethode.“

Pro Asyl berichtet weiterführend zum systematischen und brutalen Rechtsbruch an den kroatischen EU-Außengrenzen und der Zusammenarbeit mit Deutschland. Die Bundesregierung unterstützt Kroatien personell, materiell und logistisch im Rahmen des Grenzschutzes. Unterstützt werden dabei insbesondere auch die kroatische Spezialpolizei und die Interventionspolizei. Dabei gilt letztere als besonders berüchtigt und gewaltbereit.
In dem Bericht „German Funding To Croatian Border Enforcement“ von Border Violence Monitoring Network (BVMN) wurde die Kooperation von 2016 bis 2021 zwischen Deutschland und Kroatien untersucht und festgehalten.

Monitor und Pro Asyl kritisieren die kürzliche Aufnahme Kroatiens in den Schengenraum, da dort gegen internationale und europäische Rechtsstandards verstoßen wird.

Auch die europäische Grenz- und Küstenwache Frontex ist an Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen beteiligt. Vor kurzem hat die Antibetrugsbehörde OLAF weitere Beteiligungen aufgedeckt. Deshalb fordert die Organisation FragDenStaat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser in ihrer aktuellen Petition dazu auf, die deutsche Unterstützung in Form von Ausstattung und Personal an Frontex einzustellen.

Die Petition kann noch online unterschrieben werden!



Factsheet: Unterbringung von LSBTIQ* Asylsuchenden

LSBTIQ* Personen gehören zu der Gruppe der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten. Das Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften stellt für sie eine hohe psychosoziale Belastung dar, da sie dort Diskriminierung fürchten müssen und häufig von sozialer Isolation bedroht sind. Daher sollte die Vulnerabilität von LSBTIQ* Personen bei der Unterbringung im Rahmen des Asylverfahrens unbedingt berücksichtigt werden.

Das Factsheet zur Unterbringung von LSBTIQ* Asylsuchenden wurde von Kargah e.V. erstellt. Aufgezeigt werden besondere Bedarfe, Leitlinien und Hinweise zur Beratung und Unterbringung, und Erfahrungen aus der Praxis werden geteilt.

Kargah e.V. fordert die Berücksichtigung der Vulnerabilität von LSBTIQ* Personen bereits zu Beginn des Asylverfahrens.



Stellungnahmen: Grundleistungen nach § 3 AsylbLG auf dem Prüfstand

Auf Grund von zu niedrigen Leistungen, Intransparenz, fehlenden Begründungen  und  massiver Benachteiligung von Leistungsbezieher*innen ist der Grundbedarf des AsylbLG als verfassungswidrig und diskriminierend einzustufen. Zudem haben Leistungskürzungen im Bereich Bildung und Teilhabe eine negative Wirkung auf die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt.

Das Bundesverfassungsgericht prüft umfassend die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, die Asylsuchende in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts erhalten. Auch Geduldete erhalten unter Umständen diese Leistungen. Für das Verfahren wurden unter anderen Pro Asyl und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eingeladen, Stellungnahmen zu schreiben.

Volker Gerloff schreibt für Pro Asyl und stellt fest, dass es keine transparenten Begründungen und Nachweise für anscheinend geringere Bedarfe von Asylbewerber*innen und Geduldete gibt. Es kommt zu Bedarfsunterdeckungen und fehlerhaften Bescheiden. Bisher wurde politisch argumentiert, dass soziale Transferleistungen sogenannte Pull-Effekte für Migration auslösen. Dies wird durch die Migrationsforschung entkräftet, da es dazu keine empirisch belastbaren Befunde gibt, berichten Herbert Brücker und Philipp Jaschke für das IAB.

Deshalb fordert Pro Asyl, dass das AsylbLG abgeschafft wird und Geflüchtete in das reguläre Leistungssystem nach SGB II/XII aufgenommen werden.