Stuttgart: Workshop „Im Iran kämpfen sie für Freiheit. In Deutschland um Asyl.“

Seit Herbst 2022 protestieren die Menschen im Iran für Menschenrechte und erleben Verfolgung, Inhaftierungen, Vergewaltigungen, Folter und Hinrichtungen. Insbesondere Frauen sind in ihrem Kampf um Freiheit davon betroffen. In der Arbeitsgruppe berichtet Farnaz Schaefer über die aktuelle Lage im Iran aus Sicht der Frauen und wirft einen Blick in Vergangenheit und Gegenwart. Anschließend geht es um die Entscheidungspraxis des BAMF und die Rechtsprechung der Gerichte zur Schutzgewährung von Iraner*innen in Deutschland. Rechtsanwältin Laura Noethe analysiert die behördliche und gerichtliche Bewertung der Ereignisse im Iran. Es wird Raum für Fragen und Austausch geben.

Referentinnen: Farnaz Schaefer (psychologische Beraterin und Aktivistin aus Schwäbisch Hall) und Laura Noethe (Rechtsanwältin aus Mannheim)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Der Workshop wird im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April angeboten. Zwischen 13:45 und 15:15 Uhr finden zeitgleich vier Workshops statt. Wir bitten um Anmeldung über den untenstehenden Link.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


Stuttgart: Workshop „Von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis“

Geflüchtete mit einer Duldung leben mit einer großen Unsicherheit und in ständiger Angst vor Abschiebung. Es gibt einige Bleiberechtsoptionen für Geduldete mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ebnen zum Beispiel den Weg in eine Aufenthaltserlaubnis. Oder die Aufenthaltserlaubnisse § 25a und § 25b AufenthG sollen nachhaltige Integration belohnen. Ganz neu gibt es seit 2023 das Chancen-Aufenthaltsrecht. Ein Härtefallantrag kann als letzte Möglichkeit ein Bleiberecht erwirken. Für manche kommt aber auch ein § 25 Abs. 5 AufenthG in Frage. Durch den Dschungel der Bleiberechtsoptionen führt die Anwältin Maria Kalin. Die Arbeitsgruppe gibt einen Überblick über alle Möglichkeiten und bietet Raum für Nachfragen und Austausch.

Referentin: Maria Kalin (Rechtsanwältin, Ulm)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Der Workshop wird im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April angeboten. Zwischen 13:45 und 15:15 Uhr finden zeitgleich vier Workshops statt. Wir bitten um Anmeldung über den untenstehenden Link.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


Stuttgart: Workshop „Empowerment für People of Color”

People of Color erleben auch in flüchtlingssolidarischen Netzwerken Rassismus. Der Workshop bietet Raum für Austausch, Vernetzung und Stärkung untereinander. Der Workshop soll einen sicheren Rahmen bieten, sich über Rassismuserfahrungen austauschen zu können und ist daher ausschließlich für Menschen mit Rassismuserfahrungen.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos und richtet sich an People of Color und Menschen mit Rassismuserfahrungen.

Der Workshop wird im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April angeboten. Zwischen 13:45 und 15:15 Uhr finden zeitgleich vier Workshops statt. Wir bitten um Anmeldung über den untenstehenden Link.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


Stuttgart: Vortrag „Ich kann doch nicht rassistisch sein; ich unterstütze Flüchtlinge seit 30 Jahren“ oder?

Können Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln? Diese Frage beschäftigt in den letzten Jahren viele zivilgesellschaftliche Akteur*innen individuell aber auch als Organisationen. Im Rahmen des Vortrages wird diese Frage aus einer rassismuskritischen menschenrechtlichen Position erörtert.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April finden ein Vortrag und vier verschiedene Workshops statt. Diese sind kostenlos und richten sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


BVerwG: Handydaten-Auswertung durch das BAMF war rechtswidrig

Eine afghanische Geflüchtete klagte gegen das Auslesen ihres Handys – und bekommt Recht. Damit steht die langjährige Praxis des Bundesamtes für Migration und Geflüchtete (BAMF) in Frage. 

Kommen Asylsuchende in Deutschland an, haben wenige einen gültigen Pass. Um die Identität und Staatsangehörigkeit dieser Menschen zu prüfen, kann das BAMF Metadaten von Mobiltelefonen auslesen (§15a AsylG). Dies ist nur möglich, wenn keine milderen Mittel zur Identitätsprüfung zur Verfügung stehen. In der Vergangenheit hatte sich beim BAMF die Praxis eingestellt, schon vor der Anhörung Daten von Mobiltelefonen auf Vorrat auszuwerten und zu speichern, ohne vorherige Prüfung, ob die Identitätsklärung durch mildere Mittel erfolgen könnte.

Diese Erfahrung machte auch eine Frau aus Afghanistan. Noch vor der Anhörung wurde sie aufgefordert, ihr Handy mitsamt Zugangsdaten auszuhändigen, obwohl sie eine Tazkira, ein afghanisches Ausweisdokument, und eine Heiratsurkunde vorlegen konnte. Mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte sie im Mai 2020 Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin ein – mit Erfolg. Am 16.02.2023 bestätigte dies das BVerwG (16.02.2023, 1 C 19.21) nachdem das BAMF in Revision gegangen war: Dem Bundesamt wäre es möglich gewesen, zunächst mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit heranzuziehen. Im vorliegenden Fall hätten dies gezielte Fragen zum Herkunftsland und -ort, ein Gutachten eines*r Sprachmittler*in und die Überprüfung der Dokumente, wie die Heiratsurkunde und die Tazkira, sein können.

Das Auslesen der Mobiltelefone ist problematisch, da es einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre einzelner Personen darstellt. Das Auslesen der Daten ist außerdem fehleranfällig. Die durch das BAMF genutzte Analysesoftware liest Metadaten, wie Ländervorwahlen ein- und ausgehender Anrufe, geografischen Daten von Fotos und verwendete Sprachen im Browserverlauf und Messenger Nachrichten aus. Wurde ein Handy beispielsweise von mehreren Personen genutzt, kann dies zu fehlerhaften Annahmen über das vermeintliche Herkunftsland führen.



Refugio sucht Sprachmittler*innen

Das psychosoziale Zentrum für traumatisierte Geflüchtete Refugio sucht Sprach- und Kulturvermittler*innen in Stuttgart und Tübingen.

Viele Geflüchtete haben schwere Menschenrechtsverletzungen erlebt und leiden psychisch darunter. In den psychosozialen Zentren in Stuttgart und Tübingen bietet Refugio psychologische, sozialpädagogische, psychotherapeutische und ärztliche Hilfe an.

Die Arbeit ist ohne die Unterstützung von Sprachmittler*innen nicht denkbar. Deshalb sucht Refugio nach Muttersprachler*innen für verschiedene Sprachen. Gesucht wird u.a. Paschtu, Dari, Urdu, Französisch, Kurmandschi oder Sorani, Ukrainisch und Russisch.

Für Interessierte findet im April und Mai 2023 eine Schulung statt. Die Arbeit erfolgt auf Honorarbasis.



Online-Seminar: Implementierung von Bewohner*innenräten in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Geflüchtete Menschen an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen, sollte ein Mindeststandard in Gemeinschaftsunterkünften sein.

Die Initiative DeBUG (Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften), empfiehlt eine strukturelle Verankerung von Beteiligungsmechanismen in Sammelunterkünften. Tipps und weitere Informationen dazu, soll die Online- Veranstaltung am 28.02.2023 geben.

Im Fokus stehen vor allem Handlungsempfehlungen und Gelingensbedingungen zum Aufbau von Bewohner*innenräten. Anhand von best practice Beispielen aus Pilotprojekten aus dem Jahr 2022 werden konkrete Strategien vorgestellt. Es wird ausreichend Raum für Vernetzung und Austausch geben.

Das Online-Seminar richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter*innen in kommunalen Unterkünften für geflüchtete Menschen sowie in kommunalen Behörden in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bremen. Die Teilnehmenden sollen dazu ermutigt werden, Bewohner*innenräte in Unterkünften zu implementieren und die Partizipationsmöglichkeiten der Bewohner*innen zu stärken.

Das Seminar wird veranstaltet von der Diakonie Osnabrück und der Caritas Karlsruhe e.V.


Weitere Informationen finden Sie hier:


ProAsyl fordert Maßnahmen gegen Überbelastung der Ausländerbehörden

Lange Wartezeiten in den Ausländerbehörden auf dem Rücken der Betroffenen – Anlässlich des Flüchtlingsgipfels am Donnerstag den 16.02.2023 macht ProAsyl gemeinsam mit den Landesflüchtlingsräten auf die Überbelastung in den Ausländerbehörden aufmerksam.

Geflüchtete bekommen keine Aufenthaltserlaubnis, Arbeitende keine Verlängerung der Arbeitserlaubnis, Geduldete keine Verlängerung ihrer Duldung: Grund dafür ist die aktuelle Überbelastung der Ausländerbehörden, die zu langen Wartezeiten von bis zu mehreren Monaten führen. Problematisch ist das unter anderem für die Menschen, denen mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht ein sicherer Aufenthalt versprochen wurde. So könnte sich die Bearbeitung ihrer Anträge über Monate ziehen – während derer sie rechtlich weiterhin nicht vor Abschiebungen geschützt sind.

Das Zusammenkommen mehrerer Faktoren, wie der allgemeine Personalmangel, ein hoher Krankenstand bei Mitarbeitenden während und nach der Pandemie und die Mehrbelastung der Ausländerbehörden durch Antragsstellungen von Geflüchteten aus der Ukraine trägt zu einer äußerst angespannten Personallage bei. In den Behörden stapeln sich die Akten und Mitarbeitende kommen kaum noch dazu diese zu bearbeiten.

Jedoch darf die angespannte Situation nicht auf Kosten der Menschen ausgetragen werden, die diese Situation nicht zu verantworten haben. Deshalb hat ProAsyl einen Maßnahmenkatalog mit lang- und kurzfristigen Lösungsvorschlägen veröffentlicht.

Langfristig muss ein Umdenken innerhalb der Verwaltungsstrukturen stattfinden. Statt weiterhin eine restriktive Asylpolitik zu verfolgen, soll nun endlich die Vision des Koalitionsvertrags, der Neuanfang in der Migrationspolitik, gestaltet und umgesetzt werden. Es muss auf eine Migrationspolitik hingewirkt werden, welche einem modernen Einwanderungsland wie Deutschland gerecht wird, einem Land welches auf die Zuwanderung von Fachkräften langfristig angewiesen ist. Dafür muss ausreichend Personal ausgebildet und eingestellt werden. Da dies jedoch nicht von heute auf morgen geschehen kann, muss kurzfristige Abhilfe geschaffen werden. So soll die Anzahl der Termine in den Ausländerbehörden verringert werden, indem Aufenthaltstitel für längere Zeiträume ausgestellt werden, die Ausweitung digitaler Angebote geprüft und die Ausstellung von Ausweisersatzpapieren vereinfacht werden. Da wegweisende und auch Arbeit reduzierende Elemente des Koalitionsvertrages wie die Abschaffung der Arbeitsverbote, die Klärung der Identität mit eidesstattlicher Versicherung und die Abschaffung der Duldung light noch nicht realisiert wurden, müssen die Ausländerbehörden sich weiterhin mit diesen bürokratischen, vom Gesetzgeber auferlegten, Aufgaben befassen, was nicht im Sinne des Neuanfangs in der Migrationspolitik sein kann.



Appell: Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Aber die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland das sogenannte Bürgergeld. Das Bürgergeld tritt an die Stelle der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Geflüchtete wurden dabei allerdings nicht mitgedacht: Denn wie schon bei Hartz IV bleiben asylsuchende und geduldete Menschen auch vom Bürgergeld ausgeschlossen. Statt des regulären Sozialrechts gilt für sie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Das Asylbewerberleistungsgesetz besteht seit 1993. Es ist ein Sonderrecht für geflüchtete Menschen. Das Leistungsniveau des Asylbewerberleistungsgesetzes unterschreitet das sozialrechtliche Existenzminimum erheblich. Die Regelsätze sind viel niedriger. Oft werden Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt, die die Menschen diskriminieren und entmündigen. Weil Sachleistungen den individuellen Bedarf nie wirklich decken können, stellen sie in der Konsequenz eine weitere drastische Leistungskürzung dar. Die Einschränkung der Gesundheitsversorgung führt oft zu verschleppter, verspäteter und unzureichender Behandlung. Sanktionen führen häufig zu weiteren Kürzungen, die mitunter über viele Jahre aufrechterhalten werden. Durch die fehlende Einbindung in das reguläre Sozialsystem werden die Betroffenen zudem von den Maßnahmen der Arbeitsförderung weitgehend ausgeschlossen.

Erklärtermaßen hoffte man auf eine abschreckende Wirkung: Niedrige Geldbeträge und die Sachleistungsversorgung sollten Geflüchtete zur Ausreise bewegen. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Anwält*innenverbände sind sich seit Einführung des Gesetzes darin einig, dass das Asylbewerberleistungsgesetz wieder abgeschafft werden muss.

2012 hat das Bundesverfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung dafür gesorgt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zumindest vorübergehend annähernd dem Hartz-IV-Niveau entsprachen. Zugleich erteilte das höchste deutsche Gericht dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ (Beschluss vom 18.7.2012 – 1 BvL 10/10).

Trotzdem kürzte die große Koalition die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2014 bis 2019 in mehreren Schritten erneut und weitete den Anwendungszeitraum von 15 auf 18 Monate aus. 2022 hat das Verfassungsgericht die 2019 eingeführten zusätzlichen Leistungskürzungen für Alleinstehende in Sammelunterkünften als verfassungswidrig gekippt (Beschluss vom 19.10.2022 – 1 BvL 3/21). Ein weiteres Verfahren ist anhängig (1 BvL 5/21).

Auch zu den Sanktionen, die das Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht, hat sich das Bundesverfassungsgericht geäußert. Aus dem Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen vom 5.11.2019 geht klar hervor, dass die Sanktionen des Asylbewerberleistungsgesetzes mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.

Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt damit gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das Grundrecht auf Gleichheit, das Sozialstaatsgebot (Art. 1, 3, 20 GG), das Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), die UN-Kinderrechtskonvention und den UN-Sozialpakt.

Die Bundesregierung will das Asylbewerberleistungsgesetz laut Koalitionsvertrag von 2021 „im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ überarbeiten, doch das reicht nicht aus. Letztlich bleibt es damit beim doppelten Standard.

Unsere Forderungen

Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben. Wir fordern das gleiche Recht auf Sozialleistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne diskriminierende Unterschiede. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden. Dies erfordert insbesondere folgende Änderungen:

1. Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld bzw. die Sozialhilfe (SGB II/XII). Auf migrationspolitisch motivierte Kürzungen und Sanktionen ist gemäß dem Urteil des BVerfG aus 2012 ausnahmslos zu verzichten.

2. Einbeziehung aller Geflüchteten in die Sprach‑, Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsinstrumente des SGB II.

3. Einbeziehung geflüchteter Menschen in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V/XI). Dabei muss sichergestellt sein, dass auch Menschen ohne Papiere jederzeit ohne Angst vor Abschiebung Zugang zum Gesundheitssystem haben. Insbesondere muss ein Anspruch auf Sprachmittlung bei Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitswesen verankert werden.

4. Von Krankheit, Traumatisierung, Behinderung, Pflegebedürftigkeit Betroffene sowie schwangere, alleinerziehende und ältere Menschen und geflüchtete Kinder müssen – entsprechend ihrem Recht aus der EU-Aufnahmerichtlinie – einen Anspruch auf alle aufgrund ihrer besonderen Situation erforderlichen zusätzlichen Leistungen erhalten (insbesondere nach SGB IX, SGB VIII u.a.).

5. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind als Geldleistungen auszugestalten.

Die Liste der unterzeichnenden Organisationen finden Sie hier.

Eine umfangreiche Analyse und Stellungnahme zu Asylbewerberleistungsgesetz, Hartz IV und Bürgergeldgesetz finden Sie hier.


Studie: Benachteiligung in Jobcentern

SGB II anspruchsberechtigte EU-Bürger*innen und Geflüchtete erhalten Sozialleistungen vom Jobcenter. Eine aktuelle Studie kommt zu dem Ergebnis, dass diese Ansprüche allerdings auf Grund struktureller Diskriminierung innerhalb der Jobcenter häufig nicht geltend gemacht werden können.

Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat im November 2022 eine Studie zu formellen und informellen Ausdrücken institutioneller Diskriminierung gegenüber EU-Bürger*innen in deutschen Jobcentern veröffentlicht.

Die Studie zeigt auf, dass fehlende rechtliche, sprachliche und bürokratische Kenntnisse sich negativ auf die Erfolgsaussichten eines SGB II Antrags auswirken. Personen mit guten Deutschsprachkenntnissen und Know-how über die eigenen Rechte und Pflichten, haben Aussicht auf Erfolg.

Als strukturelle Probleme innerhalb der Jobcenter werden einerseits eine hohe Arbeitsbelastung und Zeitmangel benannt, andererseits aber auch ein zu enges Auslegen gesetzlicher Vorgaben und des Ermessens und insbesondere das Beharren auf eine ausschließliche Kommunikation auf Deutsch. Das MiGAZIN kommentiert dazu: „Antragssteller, die nicht genügend Deutsch können, sind deshalb im Nachteil. Dies widerspricht jedoch dem Prinzip der Gleichbehandlung: Sozialleistungen dürfen nicht an Sprachkenntnisse gekoppelt werden.“