Stuttgart: Demo gegen die Bezahlkarte

Als Antwort auf Angriffe auf soziale Rechte ist diese Demonstration ein Zeichen für ein emanzipatorisches und solidarisches Krisenverständnis, bei dem niemand zurückgelassen wird.
Herzliche Einladung an alle zur landesweiten Demonstration in Stuttgart am 21. Februar 2026, Beginn ist um 13 Uhr am Schlossplatz in Stuttgart (Herzog-Christoph-Denkmal).

Überall in Deutschland und auch in Baden-Württemberg müssen geflüchtete Personen seit fast einem Jahr mit erheblichen Einschränkungen durch die Bezahlkarte leben. So beziehen Geflüchtete ihre Asylbewerberleistungen auf eine ausgrenzende Bezahlkarte statt als Barauszahlung oder Überweisung auf das eigene Konto. Damit geht ein großer Teil der Selbstbestimmung verloren: Geflüchtete können weder frei entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben, noch können sie damit überall bezahlen. Gleichzeitig geht mit der Bezahlkarte ein hoher Verwaltungsaufwand einher: Das Land Baden-Württemberg veranschlagt Kosten in Höhe von 10,6 Millionen Euro für die Implementierung des Bezahlkartensystems in den Verwaltungen in den Jahren 2025 und 2026.

Die diskriminierende Praxis der Bezahlkarte reiht sich ein, in die gesamtgesellschaftliche Rechtsentwicklung: Von Rechtsextremen bis hin zu rechtsaußen orientierten Kräften, von Influencern auf TikTok oder YouTube bis in bürgerliche Parteien hinein, treiben politische Kräfte eine (sozial) rassistische Spaltung der Gesellschaft voran. Diese Spaltung in Menschen mit und ohne deutschen Pass und in Menschen mit und ohne ausreichend finanziellen Mitteln führt zu Ausgrenzungen im Bereich der Existenzsicherung und zur Aberkennung von Rechten und Selbstbestimmung, wie beispielsweise die Bezahlkarte zeigt. Die materiellen Gegensätze zwischen diesen Gruppen werden so weiter zunehmen, neoliberale autoritäre Sozialpolitik tut in Zeiten der kapitalistischen Krise ihr Möglichstes, diese Unterschiede weiter zu verschärfen.


Online-Gespräch: LAKA spricht mit Landtagswahl-Kandidat*innen

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) lädt ein zu einer Online-Veranstaltung, bei der die Wahlprüfsteine des LAKA mit den Kandidierenden besprochen werden.

  • Welche Themen bearbeitet und vertritt der LAKA?   
  • Wie stehen die Parteien zu den Positionen des LAKA? 

Teilnehmende haben die Möglichkeit, Themen und Positionen des LAKA und die unterschiedlichen Perspektiven der Kandidierenden zur Landespolitik kennenzulernen.

Wann? Dienstag, 17. Februar 2026, 19.30 – 21.00 Uhr

Gäst*innen:                                                                                 

  • Fadime Tuncer (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Dorothea-Kliche Behnke (SPD)
  • Hans-Dieter Scheerer (FDP)
  • Weitere Kandidierende sind angefragt.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich.


VG Berlin: Aufnahmeverweigerung für Menschen aus Afghanistan rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem Beschluss vom 16. Januar 2026 (33 L 585/25 V) entschieden, dass Entscheidungen über die Abkehr von einer einmal erteilten und nach außen kommunizierten Aufnahmeerklärung gemäß § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Dabei geht es um die Aufnahmezusagen für Menschen aus Afghanistan. Im konkreten Fall erklärte es die Abkehr von der Aufnahmezusage für rechtswidrig.

Mit Blick auf den Grundsatz rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes (Art. 2 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Absatz 3 GG) und die grundgesetzliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Absatz 4 GG) muss überprüft werden, ob das (regierungs-)behördliche Handeln nachvollziehbar und begründet ist und keine Willkür vorliegt. Für diese verwaltungsgerichtliche Kontrolle sprächen vor allem die individuellen Gefährdungsbeurteilungen, die der Erteilung der Aufnahmeerklärungen zugrunde lägen. Die Bundesregierung hätte ein „Mindestmaß an Nachvollziehbarkeit der Gründe“ für den Wegfall der politischen Interessen (nach § 22 Satz 2 AufenthG) kommunizieren müssen.

Das VG Berlin hat deshalb entschieden, dass die Aufnahmeerklärung weiter fortbestehe und sich ein Anspruch auf Visumerteilung ergebe.

Das VG Berlin sieht außerdem eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Es sei unklar, warum die Rechtsstellung von über das Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Absatz 2 AufenthG) aufgenommenen Personen stärker sein solle als jene von Menschen, denen Aufnahmezusagen über das Listenverfahren (Menschenrechtsliste, Überbrückungsliste) erteilt wurden, da die Personengruppen ein identisches Gefährdungsprofil aufwiesen.



Stuttgart: Vortrag und Gespräch mit Mark Terkessidis

Im Rahmen der Aktionswochen gegen Rassismus Stuttgart findet am 18. März 2026 von 18.00 bis 21.00 Uhr ein Vortrag und Gespräch mit Mark Terkessidis zum Thema Rückblick und Ausblick: Migration und Rassismus in Deutschland statt.

In den letzten fünf Jahrzehnten hat sich die Bundesrepublik dramatisch verändert, in vielerlei Hinsicht, aber vor allem demographisch: In den Städten der alten Bundesrepublik werden in absehbarer Zeit die Menschen mit Migrationshintergrund in der Mehrheit sein. Offensichtlich – und das zeigt sich etwa an Debatten über Probleme mit dem „Stadtbild“ – kommt die Mentalität zumal in der Politik mit den Veränderungen nicht mit: Die Vorstellungen von Normalität erscheinen nostalgisch und realitätsfern, und strukturelle Probleme in Wirtschaft und Verwaltung werden auf das Thema Migration verlagert.

Mark Terkessidis ist freier Autor mit den Schwerpunkten Migration, Interkultur und Rassismus. In der langen Liste seiner Veröffentlichungen wird sein Weitblick und tiefes Verständnis für gesellschaftliche Entwicklungen in diesen Zusammenhängen deutlich. Im Anschluss an den Vortrag von Mark Terkessidis vertiefen die Journalistin Anna Koktsidou und Mustafa Arab vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg das Thema aus ihren persönlichen Perspektiven – zudem wird die Gesprächsrunde auch für Impulse aus dem Publikum geöffnet. Den Abend moderiert Kerim Arpad, Geschäftsführer des Deutsch-Türkischen Forums Stuttgart.

Die Veranstaltung findet im Haus der Katholischen Kirche (Königstraße 7, 70173 Stuttgart) statt und wird organisiert vom Forum der Kulturen Stuttgart, vom Stadtjugendring Stuttgart und vom Deutsch-Türkischen Forum. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung wird gebeten.


VG Berlin: Alleinstehende Frauen im Jemen als soziale Gruppe verfolgt

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (1 K 6/24 A) festgestellt, dass Frauen „von der sie umgebenen Gesellschaft im Jemen insgesamt als bestimmte soziale Gruppe“ angesehen werden. „Alleinstehende Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige werden im Jemen […] wegen ihrer Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen verfolgt“. Sie sind systematisch und bewusst einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt und aus der Zivilgesellschaft ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass für sie kein menschenwürdiges Alltagsleben möglich ist. Nach dieser Einstufung steht alleinstehenden Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige aus dem Jemen Schutz (Flüchtlingseigenschaft) zu.


Hintergrundinformationen:


Stuttgart-Hohenheim/online: Vortrag und Gespräch zu Einwanderungsgeschichte(n)

Ob „Stadtbild“, „Ausländer“ oder „Migrantin“, ob „Flüchtlingswelle“ oder „Einwanderungsland“: Wie wir über Einwanderung nach Deutschland, die einwandernden Personen und die sich dadurch verändernde Gesellschaft sprechen, ist nicht nebensächlich. Sprache prägt Wahrnehmung und schafft Tatsachen. Politische, gesellschaftliche und mediale Diskurse stehen nicht im luftleeren Raum, sondern in unmittelbarem Zusammenhang mit Gesetzgebung, Bürokratie und individuellen Lebensläufen. Das gilt heute genauso wie zu Zeiten der „Gastarbeiter:innen“ oder in den Debatten um die Einschränkung des Asylrechts Anfang der 1990er Jahre.

Wir wollen im Vorfeld der baden-württembergischen Landtagswahl diskutieren, wie wirkmächtig das Sprechen über Migration ist und wie wir – sowohl aus historischer als auch aus aktueller und praktisch-politischer Perspektive – zu neuen Narrativen über das Einwanderungsland Deutschland gelangen können.

Welche roten Fäden ziehen sich durch die Vorstellungen und Erzählungen über Einwanderung und Einwanderer:innen nach Deutschland? Wie wird rassistisches Wissen konstruiert und weitergetragen – und was können wir ihm entgegensetzen? Kann die Erinnerung an die lange deutsche Einwanderungsgeschichte für aktuelle Diskurse konstruktiv fruchtbar gemacht werden? Welche Folgen haben Rückkehrdebatten für Politik und gesellschaftliche Diskurse? Wie könnte Sprechen und Handeln über Flucht und Migration dem Menschen zugewandt und sachorientiert gestaltet werden? Und schließlich: Wie erleben Menschen mit relativ junger „Migrationsgeschichte“ die Diskurse in Deutschland und Europa? Wie können – auch aus migrantischen Communitys heraus – gelingende, konstruktive Erzählungen entstehen?

Die Veranstaltung Vortrag und Gespräch: Einwanderungsgeschichte(n). Wie wollen wir Migration erzählen? findet am 5. März 2026 von 18.00 bis 21.00 Uhr und im Rahmen von Nachgefragt – Abendgespräche zu Gesellschaft, Religion und Politik der Diözese Rottenburg-Stuttgart statt. Die Teilnahme ist sowohl vor Ort im Tagungszentrum Stuttgart-Hohenheim (Paracelsusstraße 91, 70599 Stuttgart) als auch online möglich. Um Anmeldung wird gebeten.


Stipendium der START Stiftung für Schüler*innen mit Migrationsbezug

Seit dem 1. Februar 2026 können sich Schüler*innen mit Migrationsbezug aller weiterführenden und berufsbildenden Schulen für ein kostenfreies dreijähriges START Stipendium bewerben. Unterstützt und befürwortet wird das START-Programm in Baden-Württemberg durch die Dieter Schwarz Stiftung und die Dietmar Hopp Stiftung.

Das bietet das START Stipendium:

  • Drei Jahre lang Kurse und Workshops zu Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Engagement und vielem mehr
  • Betreuung durch pädagogische Fachkräfte im eigenen Bundesland
  • Insgesamt 3.500 Euro finanzielle Unterstützung

Die formalen Kriterien sind:

  1. Die Schüler*innen sind zwischen 14 und 20 Jahre alt.
  2. Die Schüler*innen besuchen ab dem Schuljahr 2026/27 voraussichtlich noch drei Jahre eine weiterführende oder berufsbildende Schule im Bundesgebiet.
  3. Die Schüler*innen sind selbst nach Deutschland zugewandert oder Kind eines zugewanderten Elternteils.

Für START sind die schulischen Leistungen, die besuchte Schulform oder der angestrebte Abschluss nicht entscheidend. Was zählt, sind Persönlichkeit und Gestaltungswille. 

So funktioniert die Bewerbung:

Interessierte Jugendliche können sich seit dem 1. Februar 2026 registrieren. Für die einzelnen Programme gelten unterschiedliche Anmeldefristen sowie Aufnahmeverfahren. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der START-Geschäftsstelle telefonisch unter der 069/300 388 419 oder per Mail an campus@start-stiftung.de zu Verfügung.


Online-Veranstaltung: Updates von der „Balkanroute“

Am Mittwoch, den 11. Februar 2026 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr findet die Veranstaltung Updates von der ‚Balkanroute‘ – Fluchtmigration und die europäische Asylpolitik zwischen Reform und Realität statt. Die Organisation Balkanbrücke gibt aktuelle Updates von der Balkanroute und ordnet Entwicklungen rund um Fluchtmigration und europäische Asylpolitik zwischen Reformankündigungen und der Realität vor Ort ein. Im Fokus stehen unter anderem aktuelle Verschärfungen der europäischen Migrations- und Grenzpolitik und ihre Auswirkungen auf die Region. Dabei werden sowohl politische Dynamiken als auch Erfahrungen und Geschichten aus dem Alltag entlang der Route und in Camps aufgegriffen.

Referent*innen: Franz und Theresa von der Balkanbrücke

Eine kostenlose Anmeldung ist erforderlich. Die Zugangsdaten für den Zoomraum erhalten angemeldete Personen einen Tag vor der Veranstaltung.


Freiburg im Breisgau: Filmabend und Gespräch mit Olympiateilnehmer Saeid Fazloula

Am 23. März 2026 findet von 17 Uhr bis 19.30 Uhr ein Filmabend mit Gespräch mit Olympiateilnehmer Saeid Fazloula statt. Bei der Veranstaltung mit dem Titel Deutschland hat mein Leben gerettet! erzählt der ehemalige Profi-Kanute Saeid Fazloula von seiner Flucht aus dem Iran, seinem Weg zu Olympia und wie wichtig sein Verein Rheinbrüder für diesen erfolgreichen Weg war.

Gemeinsam wird zuerst ein Teil der SWR-Dokumentation angeschaut, danach berichtet Saeid Fazloula von spannenden Abschnitten aus seinem Leben und steht für Fragen und Gespräche bereit. Die Veranstaltung wird vom Badischen Sportbund Freiburg e. V. (Team Integration durch Sport) organisiert und findet im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus statt. Sie widmet sich der Frage: Integration durch Sport – wie gelingt das?

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Veranstaltungsort: Walter Hasper-Raum (Multimedia-Raum) in der Act-Now-Halle der Freiburger Turnerschaft von 1844 e. V. (barrierefrei)
Schwarzwaldstraße 181
79117 Freiburg im Breisgau
Baden-Württemberg


Schutzquote für geflüchtete Menschen in Deutschland sinkt

Betrachtet man die Zahlen des BAMF zu den Schutzquoten 2026, entsteht der Eindruck, weltweit gebe es weniger Konflikte und Krisen als in den vergangenen Jahren. Doch Betroffene, Augenzeug*innen und Berichte unabhängiger Medien zeigen das Gegenteil: Die Lage in Syrien und Afghanistan, im Iran, in Venezuela, im Sudan oder in Eritrea hat sich nicht verbessert. Stattdessen wird die Suche nach Schutz für Menschen, die keinen anderen Ausweg sehen, als aus ihrem Herkunftsland zu flüchten, immer schwieriger.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge für das Jahr 2025 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr wurden 113.236 Erstanträge gestellt. Das ist die niedrigste Zahl seit 2013 – mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020.

Aus den Zahlen des BAMF lässt sich die (bereinigte) Schutzquote errechnen. Die Schutzquote zeigt, wie groß der Anteil an Menschen aus einem bestimmten Herkunftsland ist, die in Deutschland einen Schutzstatus bekommen. Die „bereinigte Schutzquote“ bedeutet, dass nur die Asylanträge gezählt werden, die inhaltlich geprüft wurden und nicht die Gesamtzahl der gestellten Asylanträge. So wird sichergestellt, dass Dublin-Fälle, Rücknahmen oder andere Asylanträge, die aus formalen Gründen abgelehnt wurden und daher keiner inhaltlichen Prüfung unterlagen, nicht die Schutzquote verzerren.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat eine Liste der bereinigten Schutzquoten 2025 für Asylsuchende pro Herkunftsland erstellt – sortiert ist diese nach Anzahl der geprüften Asylanträge.

Im Fall von Syrien zeigt sich das Sinken der Schutzquote am drastischsten: Während diese im Jahr 2024 noch bei 100 % lag, ist sie im Jahr 2025 nach dem Sturz Assads auf 5,3 % gefallen. Insgesamt liegt die Schutzquote für alle Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, im vergangenen Jahr bei 37,5 %, im Jahr 2024 betrug sie noch 59,3 %. Die Schutzquote für Menschen aus Afghanistan ist mit 78,9 % noch relativ hoch. Diese Zahl lässt sich jedoch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückführen, nach der Frauen und Mädchen aus Afghanistan als soziale Gruppe als verfolgt gelten. Im Jahr 2025 haben daher viele Frauen und Mädchen, die in Deutschland bereits einen Schutzstatus haben, einen Asylfolgeantrag gestellt, um den Flüchtlingsstatus zu erlangen. Die Schutzquote von Männern aus Afghanistan hingegen lag im Juni 2025 bei nur 33,7 % und beträgt inzwischen vermutlich weniger als 30 %.

Die rechtswidrigen Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen, die härtere Abschiebepraxis und die geplante besonders restriktive Umsetzung der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland – nicht nur hier zeigt sich der zunehmend harte Umgang mit geflüchteten Menschen. Die gesunkenen Schutzquoten für Menschen aus verschiedensten Herkunftsländern passen in dieses Bild.


Eine gute Nachricht gibt es aber:

Zwar hat das BAMF im vergangenen Jahr mehr Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen eingeleitet, doch der Schutzstatus der betroffenen Menschen wurde in den meisten Fällen bestätigt. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken wurden von Januar bis November 2025 insgesamt 23.101 Widerrufs- oder Rücknahmeprüfungen neu eingeleitet, mehr als noch 2024. In ungefähr 93 % der Fälle wurde der bereits zugesprochene Schutzstatus erneut anerkannt. Schutzberechtigte aus Syrien waren besonders von den Prüfungen betroffen – doch auch hier wurde sogar in 96,7 % der Fälle der bestehende Schutzstatus bestätigt.

Das lässt die Hoffnung auf eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik, in welcher der einzelne Mensch und seine individuelle Geschichte im Mittelpunkt steht, etwas wachsen.