„Bürgergeld“ soll „Grundsicherungsgeld“ werden  

Am 5. März 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende verabschiedet. Nun muss der Bundesrat das Gesetz billigen, sodass es ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten kann.

Damit kommt nicht nur zur formalen Namensänderung, sondern zu weiteren zahlreichen Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II):

Durch den Vermittlungsvorrang soll eine Person vorrangig an eine Arbeit vermittelt werden, bevor Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden. Zudem soll im maximal zumutbaren Umfang gearbeitet werden, damit keine staatliche Unterstützung notwendig ist. Personen mit Kind(ern) sollen bereits nach Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes mit der Erwerbstätigkeit oder einer Eingliederungsmaßnahme beginnen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Jugendliche sollen besser unterstützt und beraten werden. Bei Nichteinhaltung des Kooperationsplans werden die Betroffenen von den Jobcentern zur Mitwirkung verpflichtet. Bei Abbruch oder Nichtbewerben einer Fördermaßnahme fallen stärkere Kürzungen an, der Regelbedarf darf dabei um 30 % für jeweils drei Monate gekürzt werden. Wenn Personen zweimal oder mehrmals in Folge einen Termin versäumt, kommt es zu Kürzungen sowie im schlimmsten Fall aufgrund von Nichterreichbarkeit der Person zu einer kompletten Leistungsstreichung, auch bei den Kosten der Unterkunft. Sogenannte „Arbeitsverweigerer“ sollen zudem schneller durch Leistungskürzungen bestraft werden.

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen. In Relation zu der Anzahl an leistungsberechtigten Menschen gibt es allerdings nur sehr wenig Fälle von „bandenmäßigem“ Leistungsmissbrauch – der allerdings in den Medien stark überrepräsentiert wird, so der AWO Bundesverband e.V. Es wird folglich durch diesen angeblich enormen Sozialleistungsmissbrauch viel weniger Geld eingespart werden, als die Bundesregierung zuvor dachte.

Der AWO Bundesverband bewertet diese Reform als Rückschritt und kritisiert, dass sich darin ein grundlegendes Misstrauen gegenüber den Betroffenen äußert, obwohl eigentlich deren Menschenwürde in den Mittelpunkt gestellt werden sollte. Eine Studie von Sanktionsfrei e.V. zeigt außerdem, dass sich 74 % der Bürgergeldempfänger*innen wünschen, unabhängig von den Sozialleistungen leben zu können. Es handelt sich demnach nicht um fehlenden Willen, sondern um körperliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen sowie strukturelle Hürden, die den Zugang zu Arbeit erschweren oder unmöglich machen.



Online-Veranstaltung: Rückblick und Status quo des Afghanistan-Aufnahmeprogramms

Im Rahmen der Nachgefragt-Reihe lädt die Fachstelle Migration der Diakonie Leipzig herzlich zu dieser digitalen Infoveranstaltung am 17. März 2026 um 19 Uhr ein.

Was bedeutet es, wenn eine erteilte Aufnahmezusage plötzlich nicht mehr gilt? In der Online-Veranstaltung spricht Eva Beyer von Kabul Luftbrücke über die dramatische Situation gefährdeter Afghan*innen. Seit 2021 setzt sich die Initiative dafür ein, Menschen in Sicherheit zu bringen, die sich für Werte wie Demokratie und Gleichstellung in Afghanistan engagiert haben. Rechtsanwalt Matthias Lehnert, welcher Betroffene in Verfahren gegenüber deutschen Behörden vertritt, erläutert, wie Betroffene gegen ausbleibende Visa juristisch vorgehen – und welche Erfolge es vor Gericht bereits gab. Tausende Menschen warten weiterhin in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland, während das Aufnahmeprogramm von der schwarz-roten Bundesregierung seit Anfang Mai ausgesetzt ist. Gemeinsam wird diskutiert, welche Verpflichtungen sich für die Bundesregierung ergeben und was Betroffene tun können, wenn das Auswärtige Amt nicht handelt.

Ein Anmeldung ist erforderlich.


Freiburg: Vortrag & Diskussion „Die autoritär-populistische Grenze“

Das europäische Grenzregime radikalisiert sich: Rechtsverstöße wie Pushbacks sind systemische Praxis, Gerichtsurteile werden ignoriert und illiberale Praktiken in Recht gegossen. Gleichzeitig erleben wir europaweit einen massiven Rechtsruck, begleitet von aggressiven anti-migrantischen Debatten und Politiken. Mit Sabine Hess (Direktorin des Centers for Global Migration Studies, Universität Göttingen) zeichnet Aktion Bleiberecht nach, wie beides die autoritären Entwicklungen befeuert.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe Solidarisches Handeln im Dreiländereck. Gegen den autoritären Umbau des Asyl- & Grenzsystems statt. Der Eintritt ist frei.

Wann? 13. März 2026, 20 Uhr 

Wo? Mensa der Hebelschule, Engelbergerstr. 2, 79106 Freiburg


Online-Austausch: Alterseinschätzung und GEAS

Diese Veranstaltung richtet sich explizit an Mitarbeitende der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter, Ministerien, Landesjugendämter). Aufgrund der hohen Nachfrage nach der Online-Austauschveranstaltung für Jugendämter zum Thema Alterseinschätzung und GEAS findet diese Veranstaltung am 15. April 2026 von 11.00 bis 12.30 Uhr zum zweiten Mal statt.

Die Alterseinschätzung unbegleiteter junger Menschen gem. § 42f SGBVIII ist eine Regelaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die vorrangige Methode der qualifizierten Inaugenscheinnahme ist gesetzlich verankert und dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine (vorläufige) Inobhutnahme vorliegen.

Auch im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bleibt diese Zuständigkeit bestehen. Die vorläufige Inobhutnahme muss – wie bisher – unmittelbar nach der Einreise erfolgen und parallel zum neuen Screening-Verfahren durchgeführt werden. Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass Altersangaben künftig häufiger als bisher durch das BAMF angezweifelt und erneut geprüft werden. Grundlage hierfür ist Artikel 25 der Asylverfahrensverordnung. Damit würden Alterseinschätzungen parallel zu bereits durchgeführten Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen.

Vor diesem Hintergrund lädt der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht zu einer Austauschveranstaltung ein, die sich exklusiv an Jugendämter, Landesjugendämter und zuständige Ministerien richtet.

Ziel der Veranstaltung ist es, frühzeitig über absehbare Veränderungen zu informieren, fachliche Positionen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und Möglichkeiten einer abgestimmten Zusammenarbeit zu diskutieren.

Geplante Inhalte:

  1. Vorstellung der geplanten Veränderungen im Kontext von GEAS (Stand der Kenntnisse)
  2. Fachlicher Austausch zur Rolle der Alterseinschätzung durch die Jugendämter:
    • Welche Auswirkungen haben zusätzliche Alterseinschätzungen durch das BAMF auf die Arbeit der Jugendämter?
    • Wie können Jugendämter ihre fachliche Expertise in der Alterseinschätzung künftig wirksam positionieren?
    • Wie könnte aus Sicht der Jugendämter ein sachgerechtes und koordiniertes Zusammenwirken mit dem BAMF gestaltet werden?

Die Teilnahme kostet 10€, eine Anmeldung ist notwendig.


Umsetzung der GEAS-Reform: Freiheitsbeschränkungen minimieren und Rechte Geflüchteter wahren

Der Bundestag hat am Freitag, 27. Februar 2026, den Weg für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) freigemacht. Der Flüchtlingsrat fordert nun ein klares Signal aus Baden-Württemberg: Die Landesregierung steht in der Verantwortung, ihre Spielräume bei der landesweiten Umsetzung so zu nutzen, dass Schaden begrenzt und Grund- und Menschenrechte konsequent gewahrt werden.

Mit den nun im Bundestag beschlossenen Gesetzen setzt Deutschland die GEAS-Reform um. Der Flüchtlingsrat warnt vor einer weiteren Aushöhlung der Rechte schutzsuchender Menschen: Die Reform droht Schutzstandards abzusenken, Freiheitsrechte weiter einzuschränken und den Zugang zu fairen Verfahren zu erschweren.

„Die Reform verspricht europäische Solidarität, schafft in der Praxis aber ein äußerst kompliziertes System abgestufter Rechte für unterschiedliche Personengruppen. Statt Schutz zu stärken, drohen beschleunigte Grenzverfahren, haftähnliche Unterbringung und höhere Hürden im Rechtsschutz – mit besonders harten Folgen für Kinder und andere schutzbedürftige Menschen“, erklärt Meike Olszak vom Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. „Baden-Württemberg muss bei der Umsetzung von GEAS jetzt Transparenz schaffen, die Zivilgesellschaft einbinden und jede vermeidbare Freiheitsbeschränkung unterlassen.“

Worum geht es?

Nach langjährigen und intensiven Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Mai 2024 auf die GEAS-Reform geeinigt. Die entsprechenden europäischen Gesetzgebungsakte sind bereits im Juni 2024 in Kraft getreten. Die Neuregelungen werden weitreichende Auswirkungen auf die aktuelle Praxis haben. Die heute beschlossene nationale Umsetzung bedeutet: noch mehr Schnellverfahren an Grenzen, strengere Kontrollen sogenannter Sekundärmigration, größere Sammelunterkünfte mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit, mehr Datenerhebung und weniger Zeit für Beratung und Rechtsmittel. Das trifft besonders Kinder, Familien und traumatisierte Menschen.

Spielräume der Länder

Allerdings haben die Bundesländer trotz des nationalen Anpassungsgesetzes bei der Umsetzung der europäischen Reform Spielräume und können somit schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verhindern. Vor allem auf Ausgestaltung der Freiheitsbeschränkungen können die Länder Einfluss nehmen. Diesen Spielraum sollte das Land Baden-Württemberg nutzen, denn sonst drohen langfristige negative Konsequenzen: Ein defacto Inhaftierung tagsüber wie nachts verursacht bei den Betroffenen Verzweiflung, Stress und Depressionen und verunmöglicht das Ankommen in Deutschland. Geflüchtete Menschen zunehmend zu isolieren und auszugrenzen ist unverantwortlich und verhindert gesellschaftliche Teilhabe.

Daher fordert der Flüchtlingsrat BW von der baden-württembergischen Landesregierung:

  • Freiheitsbeschränkungen minimieren: Keine geschlossenen oder haftähnlichen Einrichtungen; vorrangig offene, dezentrale Unterbringung. In Baden-Württemberg darf kein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum entstehen!
  • Transparent informieren: Einen öffentlichen, laufend aktualisierten Umsetzungsplan vorlegen – mit Zuständigkeiten, Zeitplan, Auswirkungen auf Kommunen und Rechte der Betroffenen.
  • Zivilgesellschaft einbeziehen: Wohlfahrtsverbände, Fachberatungsstellen, Kommunen, Selbstorganisationen und Betroffene früh und kontinuierlich an der GEAS-Umsetzung beteiligen.
  • Rechte sichern, Schaden begrenzen: Unabhängige Beratung, Dolmetschen und wirksamen Rechtsschutz garantieren; Zugang zu Anwält*innen in allen Einrichtungen; Zugang zu Schule, Kita, Gesundheitsversorgung und psychosozialer Beratung ab Tag eins.
  • Schutz für Kinder und besonders Schutzbedürftige: Besondere Bedarfe konsequent erkennen; kindgerechte Verfahren; Familienzusammenführung priorisieren; keine haftähnliche Unterbringung.

„Baden-Württemberg kann ein Zeichen setzen: Schutz statt Abschreckung, Rechte statt Restriktionen. Wir appellieren an die Landesregierung, die Spielräume zu nutzen, auf ein Sekundärmigrationszentrum zu verzichten und die Zivilgesellschaft als Partnerin einzubeziehen. Systematische Inhaftierungen Schutzsuchender müssen unbedingt verhindert werden.“, so Lucia Brass vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.


Karlsruhe: Film „On the Border – Europas Grenzen in der Sahara“

Tausend Kilometer vor dem Mittelmeer wird die Wüstenstadt Agadez zum Außenposten europäischer Migrationspolitik. Die nomadischen Tuareg transportieren hier seit Jahrhunderten Menschen durch die Wüste – bis neue Gesetze sie zu Schleusern erklären. Deutschland und Europa investieren Millionen in die lokale Sicherheit, die USA stationieren Drohnen. Doch was bringen Grenzkontrollen ohne wirtschaftliche Perspektiven für die Menschen? Ein Bürgermeister, eine Journalistin und ein Händler erzählen – bis ein Militärputsch 2023 alles verändert.

Der Film On the border wird am 23. März 2026 um 18 Uhr in der Kinemathek (Kaiserpassage 6, 76133 Karlsruhe) gezeigt. Danach findet ein Gespräch mit dem Regisseur Gerald Igor Hauzenberger statt.


Nürtingen: Vortrag von Dr. Kerem Schamberger von medico international

Wenn Menschen fliehen müssen, bleibt die Menschenwürde auf der Strecke. So berichtet Dr. Kerem Schamberger von seinen aktuellen Dienstreisen im Auftrag der Hilfsorganisation medico international nach Polen und in den Senegal. Zudem erläutert er die Verschärfungen des nationalen und europäischen Asylrechts und zeichnet Szenarien von deren Auswirkungen.

Der Vortrag findet am 18. März 2026 um 19 Uhr in der Alten Seegrasspinnerei in Nürtingen statt (Plochinger Straße 14, 72622 Nürtingen). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und die Teilnahme ist kostenlos.

Veranstaltet von: Bündnis für Asyl, Menschenwürde und Verantwortung im Rahmen der Nürtinger Internationalen Wochen gegen Rassismus.


Tübingen: Film & Gespräch „Vom Pfeifen im Walde“

Europa schottet sich vor Geflüchteten ab. Und mit ihm Polen. Fast 200 Kilometer lang und mehr als fünf Meter hoch ist die Mauer, die die polnische Regierung in den letzten Jahren an der Grenze zu Belarus errichtet hat, gespickt mit Stacheldraht, überwacht von tausenden Soldaten und Grenzbeamten. Sie soll Geflüchtete davon abhalten nach Europa zu kommen. Diejenigen, die es dennoch schaffen, werden zurückgewiesen, durch den Wald gejagt, geschlagen. Einen Asylantrag können sie nicht mehr stellen, seitdem die sogenannte Bürgerkoalition unter Ministerpräsident Donald Tusk im März 2025 das Recht auf Asyl suspendiert hat. Ein offener Verstoß gegen Europarecht, der von der EU jedoch nicht kritisiert wird. Trotz alledem gibt es im Grenzgebiet nach wie vor Menschen, die Solidarität zeigen und Geflüchteten bei ihrer gefährlichen Reise beistehen. Durch Anklagen und Repression versucht der polnische Staat diese Unterstützung zu brechen.

Um über die Situation vor Ort zu sprechen lädt medico international ihre Kooperations-Partnerinnen nach Deutschland ein: zwei Aktivistinnen des Szpila-Kollektivs. Sie unterstützen Menschen, die von staatlicher Repression betroffen sind, weil sie Geflüchteten im polnisch-belarussischen Grenzgebiet geholfen haben.

Herzliche Einladung am Dienstag, den 17. März 2026 um 20 Uhr nach Tübingen ins Kino Blaue Brücke (Friedrichstraße 19, 72070 Tübingen).
Zu Beginn wird der Dokumentarfilm „Forest“ gezeigt. Dieser begleitet Asia, Marek und ihre drei Kinder, die in ihrem eigenen Paradies leben: Ihr Haus liegt mitten in den letzten Urwäldern Europas, fast an den Außengrenzen der EU. Bei den täglichen Streifzügen durch den Wald finden sie eines Tages nicht nur atemberaubende Aufnahmen von Bisons, Elchen und Dachsen auf ihren Wildkameras. Stattdessen bewegen sich hungrige, unterkühlte und oft kranke Menschen durch das Dickicht – auf der Flucht in die EU. Die polnische Familie entscheidet zu helfen und zerbricht fast an den Schicksalen, die sich direkt vor ihrer Haustür abspielen.

Film: Forest, Polen 2024, Regisseur: Lidia Duda; Originalsprache: Polnisch, mit deutschen Untertiteln; Länge: 85 min.

Eintritt: € 8,00
Tickets: im Kino und online
Veranstaltet von: medico international


Weil am Rhein: Dreiländerdemonstration

Mit der am 12. Juni 2026 in Kraft tretenden Reform des Europäischen Migrations- und Asylpakts (GEAS) wird das Asylrecht auf jeder Ebene für geflüchtete Menschen fundamental angegriffen. Die EU-Länder – inklusive der Schweiz – verfolgen eine Abschottungspolitik, durch die Menschen entrechtet und in die Irregularität gedrängt werden. Das individuelle Asylrecht wird durch Verordnungen ausgehebelt und Geflüchtete werden an den EU-Außengrenzen in Haftlagern über Monate festgehalten. Auch im Inneren der Länder werden immer mehr Haftgründe für Geflüchtete geschaffen. 


Gruppen aus dem Dreiländereck rufen zu einer Protestaktion an den Grenzen der Schweiz, Frankreichs und Deutschlands auf. Demonstriert wird am 18. April 2026 für eine solidarische Gesellschaft, für das Recht auf Freizügigkeit und gegen die Gewalt an den Grenzen!

TREFFPUNKTE:


  • Für Menschen aus der Schweiz: 12:30 Uhr, Basel Badischer Bahnhof 
  • Für Menschen aus Deutschland und Frankreich 13:00 Uhr, Europaplatz, Nähe Bahnhof Weil am Rhein

  • Gemeinsame Demonstration mit Schlusskundgebung im Rheinpark (D)


Avec la réforme du pacte européen sur la migration et l’asile (GEAS) qui entrera en vigueur le 12 juin 2026, le droit d’asile des réfugiés est fondamentalement remis en cause à tous les niveaux. Les pays de l’UE, y compris la Suisse, mènent une politique de fermeture des frontières qui prive les personnes de leurs droits et les pousse vers l’irrégularité. Le droit d’asile individuel est vidé de sa substance par des règlements et les réfugiés sont détenus pendant des mois dans des camps aux frontières extérieures de l’UE. À l’intérieur des pays également, de plus en plus de motifs de détention sont créés pour les réfugiés.

Des groupes de la région des trois frontières appellent à une action de protestation aux frontières de la Suisse, de la France et de l’Allemagne. Le 18 avril 2026, nous descendrons ensemble dans la rue pour une société solidaire, pour le droit à la libre circulation et contre la violence aux frontières !

POINTS DE RENDEZ-VOUS :


  • Pour la Suisse : 12h30, gare Bâle Badischer Bahnhof
  • Pour l’Allemagne et la France : 13h00, Europaplatz, près de la gare de Weil am Rhein
 (D) 
  • Manifestation commune avec rassemblement final au Rheinpark (Allemagne)


Freiburg: Erzählcafé zur diskriminierenden Bezahlkarte

Was ist die Bezahlkarte? Von der Bezahlkarte sind alle Personen betroffen, die die minimalen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Mit der Bezahlkarte laufen die finanziellen Angelegenheiten nicht mehr über eine Bank, sondern direkt über die Behörden. Diese übernehmen die Tätigkeiten der Bank. So kann die Behörde über den monatlichen Barbetrag, erlaubte Lastschriften, Online-Einkäufe sowie Überweisungen bestimmen. Auch darüber, welche Geschäfte mit der Karte blockiert werden und in welchem Gebiet die Karte gültig ist. Ein Einblick in den Kontenverlauf ist für die Behörden jederzeit möglich. Das private Girokonto der betroffenen Personen wird, mit Ausnahmen, hinfällig, da sämtliche finanzielle Transaktionen über die Bezahlkarte laufen.

Wie erleben Betroffene diese intensiven Eingriffe in ihre finanzielle Selbstbestimmung? Wie wird ihr alltägliches Leben eingeschränkt? Darüber berichten betroffene Menschen beim Erzählcafé am 6. März 2026 ab 18:30 Uhr im Haus des Engagements (Rehlingstr. 9, Freiburg). Dies ist eine Veranstaltung in der Reihe „Die Ausgrenzung vor unserem Auge“, unterstützt von Aktion Bleiberecht Freiburg, Bezahlkarte STOPPEN und ANDA e. V.

Wie ist die Situation in Freiburg? Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald führte die Bezahlkarte im Rahmen eines Pilotprojekts ein. Die Stadt Freiburg wurde vom Land Baden-Württemberg nach einer Protesthaltung zweimal angewiesen, die Bezahlkarte im Stadtgebiet durchzusetzen. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurden rund 950 Personen zur Nutzung der Bezahlkarte verpflichtet. In Freiburg sind es rund 200 Personen. Auch in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in FR werden aktuell an rund 350 Personen Karten ausgegeben. Ab Juli 2026 sollen auch ukrainische Geflüchtete die Bezahlkarte erhalten.

Zu Ort und Austausch: Es wird ein laute französische Übersetzung sowie eine englische Flüsterübersetzung geben. Der Veranstaltungsraum ist über eine Rampe (Steigung 10%, 110 cm breit) im Innenhof erreichbar. Die Eingangstüren sind 110 cm und 93 cm breit. Eine berollbare all-gender Toilette mit Schiebetür steht zur Verfügung. Ebenso akustische Verstärkungsmöglichkeiten.


Qu’est-ce que la carte de paiement ? La carte de paiement concerne toutes les personnes qui perçoivent les prestations minimales prévues par la loi sur les prestations aux demandeurs d’asile.

Avec la carte de paiement, les opérations financières ne passent plus par une banque, mais directement par les autorités. Celles-ci prennent en charge les activités de la banque. Les autorités peuvent ainsi déterminer le montant mensuel en espèces, les prélèvements autorisés, les achats en ligne et les virements. Elles peuvent également décider des transactions qui seront bloquées avec la carte et de la zone dans laquelle la carte est valable. Les autorités peuvent consulter à tout moment l’historique du compte. Le compte courant privé des personnes concernées devient caduc, à quelques exceptions près, car toutes les transactions financières sont effectuées via la carte de paiement. 

Comment les personnes concernées vivent-elles ces interventions intensives dans leur autonomie financière ? Comment leur vie quotidienne est-elle restreinte ? Les personnes concernées en parleront lors du café-rencontre du 6 mars 2026 à partir de 18h30 à la Maison de l’engagement (Rehlingstr. 9, Fribourg).

Quelle est la situation à Fribourg ? Le district de Brisgau-Haute Forêt-Noire a introduit la carte de paiement dans le cadre d’un projet pilote. Après avoir manifesté son opposition, la ville de Fribourg a reçu deux fois l’ordre du Land de Bade-Wurtemberg d’imposer la carte de paiement dans la zone urbaine. Dans le district de Brisgau-Haute Forêt-Noire, environ 950 personnes ont été obligées d’utiliser la carte de paiement. À Fribourg, ce chiffre est d’environ 200 personnes. Dans le centre d’accueil régional de Fribourg, environ 350 personnes se voient actuellement remettre une carte. À partir de juillet 2026, les réfugiés ukrainiens devraient également recevoir la carte de paiement.

À propos du lieu et de l’échange : une traduction française à voix haute ainsi qu’une traduction chuchotée en anglais seront assurées. La salle de réunion est accessible par une rampe (pente de 10 %, largeur 110 cm) dans la cour intérieure. Les portes d’entrée mesurent 110 cm et 93 cm de large. Des toilettes accessibles aux personnes en fauteuil roulant avec porte coulissante sont disponibles. Des dispositifs d’amplification acoustique sont également disponibles.


What is the payment card? The payment card affects all persons who receive the minimum benefits under the Asylum Seekers Benefits Act.

With the payment card, financial matters are no longer handled by a bank, but directly by the authorities. The authorities take over the activities of the bank. This allows the authorities to determine the monthly cash amount, permitted direct debits, online purchases, and transfers. They can also decide which transactions are blocked with the card and in which area the card is valid. The authorities can view the account history at any time. With a few exceptions, the private checking accounts of the individuals concerned become obsolete, as all financial transactions are carried out via the payment card.

How do those affected experience these intense interventions in their financial self-determination? How is their everyday life restricted? People affected will report on this at the storytelling café on March 6, 2026, starting at 6:30 p.m. at the Haus des Engagements (Rehlinstr. 9, Freiburg).

What is the situation in Freiburg? The district of Breisgau-Hochschwarzwald introduced the payment card as part of a pilot project. After protests, the city of Freiburg was instructed twice by the state of Baden-Württemberg to enforce the payment card in the city area. In the district of Breisgau-Hochschwarzwald, around 950 people were required to use the payment card. In Freiburg, the number is around 200. Cards are also currently being issued to around 350 people at the state reception center in Freiburg. From July 2026, Ukrainian refugees will also receive the payment card.

About the venue and the discussion: There will be a loud French translation and a whispered English translation. The event room is accessible via a ramp (10% incline, 110 cm wide) in the courtyard. The entrance doors are 110 cm and 93 cm wide. A wheelchair-accessible, all-gender toilet with a sliding door is available. Acoustic amplification is also available.