Initiative: Brand New Bundestag

Brand New Bundestag (BNB) ist eine unabhängige und überparteiliche Graswurzel-Organisation, die sich für zukunftsorientierte Politik einsetzt. Das Ziel: Parlamente, die alle Teile der Gesellschaft repräsentieren sowie progressive Politik, die gemeinsam mit der Zivilgesellschaft mutige Lösungen für die drängendsten Probleme unserer Zeit findet.

Dafür unterstützen sie Menschen,die in der Politik bislang unterrepräsentiert sind, bei ihrem Weg in politische Ämter. Heißt konkret: Mehr junge Menschen, Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte, PoC, Arbeiter*innen, Menschen aus Ostdeutschland u.v.m. sollen als Abgeordnete unsere Zukunft gestalten! Darüber hinaus bauen sie Brücken zwischen Zivilgesellschaft und Politik, damit die Stimmen der Bewegungen endlich stärker in politische Entscheidungsfindungen einbezogen werden.

Wenn Ihnen also potenzielle Kandidat*innen einfallen, gerne auf der Website vorbeischauen und nominieren!


Sammlung: GEAS Rechtsakte

Im Mai 2024 wurde die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet. Dadurch wird sich im Laufe der nächsten 2 Jahre einiges im Asylrecht tun. Was genau das inhaltlich bedeutet, ist in einer Vielzahl verschiedener Rechtsakte festgehalten. Eine deutsche Textausgabe der zehn im Mai verabschiedeten Rechtsakte gibt es nun zum kostenlosen Download bei HRRF.


HRRF, Mai 2024: GEAS-Reform 2024


Umfrage: Defizitäre Unterbringungs- und Versorgungssituation junger Geflüchteter

Laut einer Umfrage des Bundesfachverbands UMF e.V. weist die Unterbringungs-und Versorgungssituation junger Geflüchteter in Deutschland gravierende Mängel auf. Für die Studie wurden rund 700 Fachkräfte, die junge geflüchtete Menschen begleiten, zur Situation im Jahre 2023 befragt.

Die Befragten beobachteten u.a. zunehmenden Gewalt- und Rassismuserfahrungen der jungen Menschen sowie einen signifikant erschwerten Zugang zu Bildung und zur Gesundheitsversorgung.


BumF / Helen Sundermeyer & Johanna Karpenstein, Juni 2024: Die Situation junger geflüchteter Menschen in Deutschland


Befragung Unterbringung: Lage der Kommunen hat sich verbessert

Laut einer Befragung der Universität Hildesheim und des Mediendienst Integrations hat sich die Situation der Kommunen bzgl. der Aufnahme von Geflüchteten verbessert. Die Forscher*innen hatten sowohl im Herbst 2023 als auch im April 2024 deutschlandweit Kommunen zur Situation der Aufnahme von Geflüchteten befragt.

Dabei ergab sich u.a. das folgende Bild:

  • 71,2 Prozent der Kommunen sehen die Situation als herausfordernd, aber machbar an. 22,9 Prozent der Kommunen geben an, im Notfallmodus zu arbeiten – im Herbst 2023 waren es noch 40 Prozent.
  • Ostdeutsche Kommunen kommen tendenziell besser zurecht – hier sind nur rund 7,7 Prozent der Kommunen im Notfallmodus. Sie müssen etwa deutlich seltener auf Notunterkünfte zurückgreifen.  
  • Viele Kommunen haben zusätzliche Kapazitäten für Geflüchtete aufgebaut und bereiten sich auf weitere Aufnahmen vor.  
  • Andere Bereiche der Aufnahme und Integration scheinen stärker belastet zu sein als die Unterbringung. Dazu gehören besonders die Ausländerbehörden und Kitas. 

Eine ausführlichere Zusammenfassung des Mediendienstes Integration finden Sie hier.


Universität Hildesheim & Mediendienst Integration / Boris Kühn, Franziska Ziegler, Mai 2024: Expertise – Weiter am Limit? Zur Lage der Kommunen bei der Aufnahme Geflüchteter



650 Abschiebungen im ersten Quartal 2024

Im ersten Quartal des Jahres wurden insgesamt 650 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Mit Abstand betraf dies am häufigsten Menschen aus Nordmazedonien (151), gefolgt von Personen aus der Türkei (85) und Gambia (48). Am häufigsten abgeschoben wurde nach Nordmazedonien (151), aber auch nach Österreich (57) und Gambia (48).

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandAbschiebungen
Albanien8
Algerien26
Belgien8
Bosnien-Herzegowina6
Brasilien2
Bulgarien21
China8
Finnland1
Frankreich20
Gambia48
Georgien1
Georgien24
Ghana1
Griechenland9
Indien3
Irak37
Italien5
Jordanien1
Kamerun14
Kasachstan1
Kosovo6
Kroatien33
Lettland1
Litauen2
Marokko7
Moldawien2
Montenegro5
Niederlande6
Nigeria5
Nordmazedonien151
Österreich57
Pakistan9
Paraguay1
Polen6
Portugal3
Rumänien18
Schweden1
Schweiz5
Serbien24
Slowakische Republik4
Spanien15
Sri Lanka2
Thailand1
Togo5
Tschechische Republik6
Tunesien4
Türkei24
Ungarn2
Vietnam1
Gesamtergebnis650
  
HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan32
Albanien8
Algerien38
Bosnien-Herzegowina6
Brasilien2
Bulgarien2
China11
Elfenbeinküste2
Eritrea2
Frankreich1
Gambia48
Georgien1
Georgien25
Ghana1
Indien8
Irak43
Iran2
Jordanien1
Kamerun16
Kasachstan1
Kosovo6
Kroatien4
Libanon4
Litauen1
Marokko13
Moldawien2
Montenegro5
Nigeria12
Nordmazedonien151
Pakistan13
Paraguay1
Polen4
Rumänien15
Russische Föderation6
Serbien24
Slowakische Republik4
Somalia1
Spanien1
Sri Lanka2
Syrien19
Thailand1
Togo6
Tschechische Republik1
Tunesien7
Türkei85
Ukraine1
Unbekannt7
Ungarn2
Vietnam2
Gesamtergebnis650

Infopapier: Einbürgerung

Durch die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat sich auch bei der Einbürgerung einiges getan. In diesem Infopapier hat das ‚Netzwerk Unternehmen Integrieren Flüchtlinge‘ die wichtigsten Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zusammengefasst.



Stuttgart: Einführung ins Asyl-und Aufenthaltsrecht

Im Rahmen dieser halbtägigen Fortbildung beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dabei wird es u.a. um folgende Fragen gehen:

  • Wie läuft das Asylverfahren ab?
  • Welche Anerkennungsformen gibt es?
  • Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung?
  • Welche Bleiberechtsoptionen gibt es nach einer Ablehnung im Asylverfahren?

Die kostenlose Fortbildung richtet sich an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit, die kein oder wenig Vorwissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht haben. Die Veranstaltung wird primär für Mitarbeitende des Ausbildungscampus organisiert – andere Interessierte können nach vorheriger Anmeldung aber ebenfalls dazu stoßen. Bitte senden Sie dazu eine E-mail an info@fluechtlingsrat-bw.de. Die verbleibenden Plätze sind begrenzt.

Referentin: Lara Kühnle, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Stuttgart: Einführung in’s Asyl-und Aufenthaltsrecht

Im Rahmen dieser halbtägigen Fortbildung beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dabei wird es u.a. um folgende Fragen gehen:

  • Wie läuft das Asylverfahren ab?
  • Welche Anerkennungsformen gibt es?
  • Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung?

Die kostenlose Fortbildung richtet sich an Engagierte in der Geflüchtetenarbeit, die kein oder wenig Vorwissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht haben. Die Veranstaltung wird primär für Mitarbeitende der Malteser organisiert – andere Interessierte können nach vorheriger Anmeldung aber ebenfalls dazu stoßen. Bitte senden Sie dazu eine E-mail an info@fluechtlingsrat-bw.de. Die verbleibenden Plätze sind begrenzt.

Referentin: Lara Kühnle, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Waiblingen: Fakten gegen Mythen – Asylverfahren und Flüchtlingspolitik

Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem DGB – Kreisverband Rems-Murr in der Reihe „After Work Bildung.“

Es kursieren viele Mythen und Halbwahrheiten, wenn es um das Thema Flucht und Asyl geht. Diesen wollen wir Fakten gegenüberstellen, wie Asylverfahren wirklich funktionieren und was das für die Betroffenen tatsächlich bedeutet. Außerdem blicken wir auf die aktuellen Entwicklungen, sprich die geplanten Veränderungen in der deutschen Flüchtlingspolitik.

Referentin: Lara Kühnle, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Ort: IG Waiblingen, Fronackerstr. 60, 71332 Waiblingen

Hinweis: Da das Thema vielfältig und komplex ist, werden nicht auf alle Aspekte eingegangen werden können. Wer vorab schon Fragen hat, kann diese gerne an andre.fricke@dgb.de schicken.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Wichtige Information für Ukrainer*innen mit § 24 AufenthG, die ins (EU-)Ausland reisen wollen

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die am 01.02.2024 gültig sind, gelten ohne Verlängerung im Einzelfall bis zum 04.03.2025 fort. Dies wurde durch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung geregelt. Auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) wird das aber nicht vermerkt – das kann bei Auslandsreisen zu Problemen führen.

Das liegt daran, dass auf dem eAT selbst nicht erkennbar ist, dass die Aufenthaltserlaubnis über den 04.03.2024 hinaus gültig ist. Auf Anfrage teilte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit, dass die anderen EU-Mitgliedsstaaten von der automatischen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG wissen. Die Aufnahme in das Handbuch zum Schengener Grenzkodex geschah am 31.1.24.

Bei Zweifeln wird empfohlen, die örtliche Ausländerbehörde um Unterstützung zu bitten.