Workshop: Was hat Flucht mit Kolonialismus zu tun?

Spätestens seit dem sogenannten „langen Sommer der Migration“ (2015) wird in der deutschen Öffentlichkeit viel über die Bekämpfung von Fluchtursachen gesprochen. Parallel zu dieser Diskussion rückte in Deutschland und der EU spätestens seit der Ermordung George Floyds und des Globalwerdens der Black Lives Matter-Bewegung die Frage nach dem Fortbestehen kolonialer Strukturen immer mehr in das Zentrum. Die Verbindungen zwischen Ursachen von Flucht, „irregulärer“ Migration und dem Fortbestehen kolonialer Strukturen werden jedoch selten reflektiert.

Im Workshop werden wir die Zusammenhänge zwischen Kolonialismus und Flucht aufgreifen und analysieren. Außerdem werden wir gemeinsam mit den Teilnehmenden notwendige Handlungsoptionen erarbeiten.

Veranstaltungsort: Forum 1, Erbprinzenstraße 30, 75175 Pforzheim

Der Workshop wird veranstaltet von der Seebrücke Pforzheim und der Katholischen Kirche Pforzheim.

Anmeldung: severin.moosmann@kath-pforzheim.de


Online-Fachtag: Fünf Jahre Istanbul Konvention in Deutschland – Geflüchtete Frauen im Fokus

Im Rahmen des Fachtags wird ein Überblick über grundlegende Rechte im Aufnahme- und Asylsystem gegeben. Der Fokus dabei liegt vor allem bei geschlechtsspezifischen Aspekten und den Auswirkungen auf Schutz vor Gewalt. Die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten geflüchteter Frauen werden aufgezeigt, wie sie geltend gemacht werden können, aber auch die Hürden für ein Leben frei von Gewalt. Dabei geht es auch um die Möglichkeiten Deutsch zu lernen, eine Ausbildung machen zu können und finanziell unabhängig zu sein. Außerdem werden wir einen Blick auf individuelle Unterstützungsangebote, als auch die Bedeutung von Unterstützung in den eigenen Netzwerken werfen.

Hier finden Sie das ausführliche Programm.

Der online Fachtag ist kostenlos und wird vom bayrischen Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts We talk! Gewaltschutz für geflüchtete Kinder und Mütter durchgeführt.

Anmelden können Sie sich mit einer E-mail an: frauen@fluechtlingsrat-bayern.de


basiswissen.asyl.net: Neue Inforessource für Geflüchtete und Unterstützende

Zum Jahresbeginn ist die Website basiswissen.asyl.net online gegangen. Der Nachfolger des Portals fluechtlingshelfer.info richtet sich an geflüchtete Menschen und ihre Unterstützer*innen und bietet einen Überblick über Materialien und Handreichungen zu wichtigen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie zum Leben in Deutschland. Entsprechend umfassen die einzelnen Rubriken Themen wie „Asylverfahren“ und „Familiennachzug“ ebenso wie „Lernen und Arbeiten“, „Freiwilliges Engagement“ oder „Schutz vor Diskriminierung“.

basiswissen.asyl.net ist das neueste Informationsangebot des Informationsverbundes Asyl und Migration und ergänzt die bisherigen Informationsangebote asyl.net und familie.asyl.net, indem es einführende, grundständige Informationen und einen Überblick über weiterführende Materialien bietet. Es besteht aus zwei Bereichen: Unter „Wissen kompakt“ finden Sie 70 thematische Beiträge, untergliedert in elf inhaltliche Kategorien. Die einzelnen Beiträgen beinhalten einführende Informationen sowie Links auf weiterführende Materialien. Im Bereich „Informationen in verschiedenen Sprachen“ finden Sie 30 Beiträge, in denen wir mehrsprachige Materialien zu einer breiten Palette von Themen gesammelt haben.


Fortbildung: Wer profitiert vom Chancenaufenthaltsrecht?

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht will die Bundesregierung Ausländer*innen, die sich seit langem in Deutschland aufhalten, eine Bleibeperspektive ermöglichen. In der Fortbildung werden die Voraussetzungen des Chancenaufenthaltsrechts vorgestellt, mögliche Fallstricke benannt und praktische Tipps gegeben, wie die Chance im Einzelfall möglichst effektiv genutzt werden kann. Dabei besteht auch Raum für Austausch und Fragen, die darüber hinaus gehen.

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Adresse: Zeppelinstraße 21, 69469 Weinheim

Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Veranstaltet vom Arbeitskreis Asyl Weinheim in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Online-Seminar: Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht

Dieses Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl und Aufenthaltsrechts. Es werden aktuelle Gesetze und neue Rechtsprechungen aufgezeigt und erklärt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“ und den Veränderungen im Bereich Bleiberechtsregelungen bei nachhaltiger Integration (§§ 25a, 25b AufenthG).

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt und ist kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Veranstaltet von: Diakonisches Werk Göppingen in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Die Anmeldung ist geschlossen.


BVerfG: AsylbLG-Leistungskürzungen verfassungswidrig

Die Einstufung in Regelbedarf 2 für alleinstehende und alleinerziehende Gestattete und Geduldete in Sammelunterkünften ist mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 19. Oktober 2022, 1 BvL 3/21.

Im April 2021 wurde dem BVerfG von einem Sozialgericht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG vorgelegt. Auf dieser Grundlage erhalten seit 2019 alleinstehende/alleinerziehende Gestattete und Geduldete in Sammelunterkünften gekürzte Leistungen (Regelbedarf 2) in Höhe von 10%. Begründet wird dies mit einem Leben in einer eheähnlichen Lebenssituation in Gemeinschaftsunterkünften. Diese Annahme ist verfassungswidrig wie das BVerfG – mit Hilfe von Stellungnahmen durch Pro Asyl und anderen – urteilte.

Denn es gibt keine empirischen Befunde dafür, dass „in den Sammelunterkünften regelmäßig tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt werden oder werden können“. Die Begründung für die Kürzung der Leistungen ist daher nicht mehr tragfähig. Eine Absenkung von Leistungen sei nur möglich, wenn Betroffene „tatsächlich eröffnete, hierfür geeignete, erforderliche und zumutbare Möglichkeiten“ ergreifen können, „die Bedürftigkeit unmittelbar zu vermeiden oder zu vermindern“.

Das bedeutet in der Praxis:

Ab dem 24.11.2022 müssen alle alleinstehenden/alleinerziehenden Personen in Gemeinschaftsunterkünften im Analogleistungsbezug nach § 2 AsylbLG wieder Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 erhalten. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Bei manchen Personen lohnt es sich noch, in ein Widerspruchsverfahren einzusteigen. Dies hängt von den Bescheiden bzw. Auszahlungen ohne Bescheide ab. Widerspruchsverfahren können ohne rechtliche (siehe auch Arbeitshilfe der GGUA) oder mit rechtlicher Unterstützung eingeleitet werden.  

Alleinstehenden/alleinerziehenden Personen in Gemeinschaftsunterkünften in Grundleistungen nach §§ 3/3a AsylbLG erhalten ebenfalls nur Leistungen nach Regelbedarfsstufe 2. Pro Asyl und das Bundesministerium für Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) halten die Entscheidung des BVerfG aber übertragbar. Wie Baden-Württemberg dies umsetzt, ist noch unklar.

Gibt es Zweifel, ob höhere Leistungen gewährt werden, gilt: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig klagen.



Dokumentation: Black book of pushbacks 2022

Flüchtende erleben an den europäischen Außengrenzen extrem viel Gewalt. Sie werden misshandelt, gefoltert und geschlagen sowie illegal zurückgedrängt (push back). Das „Black book of pushbacks“ dokumentiert Übergriffe, analysiert Zahlen und liefert Fakten. Es liegt nun in einer aktualisierten Fassung (auf englisch) vor.



Verlängerung Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Sie war ursprünglich bis zum 28. November 2022 befristet. Somit sind nun bis zum 31.05.2023 weiterhin alle Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.


Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen

Seit Jahren verüben Mitgliedstaaten der Europäischen Union an den Außengrenzen der EU schwerwiegendste Menschenrechtsverletzungen. Statt frierenden Menschen in den Urwäldern zu Belarus medizinisch zu helfen und ihr Asylverfahren einzuleiten, prügeln polnische Grenzschützer sie über die Grenze zurück. Statt Menschen aus Seenot zu retten, drängt die griechische Küstenwache schutzsuchende Menschen auf der Ägäis Richtung Türkei.

Das ist eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Es ist auch eine Krise des europäischen Rechtsstaats. Ob es noch eine Chance geben wird, dass sich Europa auf grundlegende Werte wie Menschenwürde und Flüchtlingsschutz zurückbesinnt, entscheidet sich auch in den nächsten Tagen.

Koalitionsvertrag umsetzen: „Das Leid an den Außengrenzen beenden“
Die Bundesregierung hat es sich mit dem Koalitionsvertrag zum Ziel gemacht, „die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen [zu] beenden“. Wie ernst es die Koalitionäre ein Jahr nach dem Koalitionsvertrag mit diesem Versprechen meinen, wird sich nun zeigen. Denn in Brüssel steht am 8. Dezember die Entscheidung über einen Gesetzesvorschlag an, der diesem Ziel grundlegend zuwiderläuft. Der Vorschlag namens Instrumentalisierungsverordnung legitimiert Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen und untergräbt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien in Europa. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung hiermit auf, am 8. Dezember klar und deutlich mit „‚Nein“ zu stimmen.

Recht einhalten, nicht verbiegen
Die Instrumentalisierungsverordnung sieht vor, europäische Vorschriften für Asylverfahren sowie für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden weit unter jedes erträgliche Minimum abzusenken. Die Verordnung würde es durch die Schließung von Grenzübergängen für fliehende Menschen nahezu unmöglich machen, an den Außengrenzen einen Asylantrag zu stellen. Statt schutzsuchende Menschen zu schützen, erhöht die Verordnung sogar noch die Gefahr, illegal – und oft mit Gewalt – zurückgeschoben zu werden. Wenn es doch jemand schafft, einen Asylantrag zu stellen, erlaubt es die Verordnung, die Menschen bis zu fünf Monate zu inhaftieren. Dies betrifft auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Familien und allein fliehende Kinder. An den Grenzen werden die Bedingungen, wie auf den griechischen Inseln und anderswo häufig genug gesehen, absehbar menschenunwürdig sein. Notwendige unabhängige rechtliche Beratung oder medizinische und psychologische Unterstützung werden kaum
möglich sein.

Nein zur Instrumentalisierungsverordnung
Die Instrumentalisierungsverordnung droht, an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und gibt so denen, die es derzeit an den Außengrenzen brechen, recht. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung eindringlich auf, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.

Gemeinsames Statement von 35 Organisationen


Teilweiser Abschiebestopp in den Iran

Die Innenminister*innen von Bund und Ländern haben sich in ihrer Herbstkonferenz (IMK) darauf geeinigt, vorerst keine Menschen mehr in den Iran abzuschieben. Dabei handelt es sich nicht um einen formalen Abschiebestopp gemäß § 60a Abs 1 Aufenthaltsgesetz. So sollen auch weiterhin Gefährder und Straftäter sowie Personen, die „hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern“, abgeschoben werden. Mit dieser Entscheidung wird verkannt, dass allen Abgeschobenen im Iran Menschenrechtsverletzungen drohen. Einige Bundesländer haben einen eigenen Abschiebestopp erlassen, Baden-Württemberg gehört nach wie vor nicht dazu.