Petition: Hände weg vom Kirchenasyl

Unterstützung der Petition: Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren! | WeAct (campact.de)

An: Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, Innenminister*innen der Bundesländer

Im Mai stürmte die Polizei in Niedersachsen eine Kirche, um eine Abschiebung durchzuführen. In Mecklenburg-Vorpommern kam im Dezember 2023 ein bewaffnetes Sondereinsatzkommando zum Einsatz, um eine afghanische Familie aus einem Kirchenasyl abzuschieben. Auch in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz gab es Räumungen.

Das ist ein Angriff auf den Schutz geflüchteter Menschen durch das Kirchenasyl. Dabei hat Kirchenasyl eine lange humanitäre Tradition und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat erklärt, dass die Behörden das Kirchenasyl als solches respektierten.

Wir appellieren daher an die Innenminister*innen der Länder und die Bundesinnenministerin und fordern: 

  • Schützen Sie Kirchenasyle vor Räumungen! 
  • Ermöglichen Sie, dass in Härtefällen weiterhin die Möglichkeit besteht, Geflüchtete vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen!

Die Petition wurde von der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. gestartet. Es haben bereits 40.000 Menschen unterzeichnet.


BAMF versus Gerichte: Asylentscheidungen zu Gaza

Das BAMF entscheidet seit Januar 2024 bis dato über keine Asylanträge von Asylsuchenden aus Gaza mehr, wenn sich die Asylgründe auf die Lage in Gaza beziehen und nicht auf individuelle Verfolgungsschicksale oder Familienasyl betrifft. Die Lage im Gaza sei unübersichtlich und dynamisch, sodass eine Rückkehrgefährdung derzeit nicht belastbar eingeschätzt werden könne. Etliche Verwaltungsgerichte geben seitdem Untätigkeitsklagen statt und verpflichten das BAMF zu entscheiden.

Die Gerichte nehmen keine nur mehr „vorübergehende“ ungewisse Lage im Gaza nach mehreren Monaten gewaltsamer Auseinandersetzungen an. Der „bewaffnete Konflikt hat inzwischen längst ein Ausmaß erreicht, das den Anspruch auf internationalen subsidiären Schutz unabhängig von einzelnen Ereignissen trägt.“ Ob und wann sich die Lage dort bessern könne, sei nicht absehbar, so das VG Dresden (Urteil v. 24.4.24 – 11 K 104/24.A).

Viele Verwaltungsgerichte gehen davon aus, dass der subsidiäre Schutz anzuerkennen sei (VG Berlin, Urteil v. 26.2.24 – 34 K 5/23 A; VG Sigmaringen, Urteil v. 7.3.24 – A 5 K 1560/22; VG Dresden, Urteil v. 24.4.24 – 11 K 104/24.A; VG Hamburg, Bescheid v. 3.6.24 – 14 A 789/24)



    Practical Guide: Passport requirement and clarification of identity (e.g. Gambia)

    Deutsch siehe unten

    The practical guide contains information on obtaining Gambian identity documents and their recognition by the authorities in Baden-Wuerttemberg. The guide explains the legal terms „passport requirement“, „obligation to cooperate in obtaining a passport“ and „clarification of identity“.

    The original guide in German „Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia“ was published in March 2021. Hence not all the information is up to date. However, the guide remains relevant in understanding the legal categories and is of interest to all who deal with the procurement of Gambian identity documents.

    Die Arbeitshilfe enthält Informationen zur Beschaffung gambischer Identitätsdokumente und deren Anerkennung durch die Behörden in Baden Württemberg. Der Leitfaden erläutert die Rechtsbegriffe „Passpflicht“, „Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung“ und „Identitätsklärung“. Die deutsche Fassung „Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia“ wurde im März 2021 veröffentlicht. Daher sind in der englischen Übersetzung nicht mehr alle Informationen aktuell. Der Leitfaden ist aber nach wie vor relevant für das Verständnis der rechtlichen Kategorien und ist für alle interessant, die sich mit der Beschaffung gambischer Identitätsdokumente beschäftigen.



    SG Nürnberg: Bezahlkarte muss individuell angepasst werden

    Das Sozialgericht (SG) Nürnberg hat mit zwei Beschlüssen vom 30.7.2024 (Az. S 11 AY 15/24 ER und S 11 AY 18/24 ER) entschieden, dass Bezahlkarten nicht ohne vorherige Anhörung ausgehändigt werden dürfen, die Umstände jedes Individuums berücksichtigt werden müssen und keine pauschalen Begrenzungen des Bargelds (hier: 50 €) vorgenommen werden dürfen.

    Die Sozialämter müssen jede Person anhören, bevor sie auf die Bezahlkarte umstellen. Dazu gehört auch eine Rechtsmittelbelehrung. Die Aushändigung der Bezahlkarte ist eine Ermessensentscheidung und das Ermessen muss bei jeder Entscheidung ausgeübt werden. Zudem müssen die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Bargeldbegrenzungen müssen im Ermessen und im Hinblick auf die Lebensumstände entschieden werden.

    Das SG kritisierte die Bezahlkarte auch ganz allgemein: Die Restriktionen der Bezahlkarte im Hinblick auf begrenzte Bargeldmittel und wegfallenende Onlineeinkäufe sowie Überweisungen führen dazu, dass Bedarfe nicht mehr gedeckt werden können. Auch seien Informations- und Teilhaberechte massiv beschränkt.

    Nun muss das Sozialamt die Leistungen wieder vollständig auf das Konto überweisen. Den Beschluss hat Rechtsanwalt Volker Gerloff mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstritten.



    Vorstandsmitglied verstorben: Eva Thien

    Eva Thien verstarb viel zu früh und viel zu plötzlich am 19. Juli 2024.

    Eva hatte sich jahrelang intensiv für die Rechte von Geflüchteten eingesetzt, sowohl in ihrer Arbeit bei der Sozial- und Verfahrensberatung der Caritas im Ankunftszentrum Heidelberg, als auch ehrenamtlich bei der Seebrücke Heidelberg und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Mit Ruhe und umfangreichem Wissen begleitete sie etliche Geflüchtete in ihrer ersten Zeit des Ankommens in Deutschland. Mit ihrer klaren Haltung für offene Fluchtwege und eine solidarische Welt sowie gegen rechte Hetze und Abschiebungen hat sie uns alle bereichert. Mit viel Energie kämpfte sie für Gerechtigkeit an vielen oft so unsichtbaren Ecken.

    Wir werden ihre besonnene, reflektierte und liebenswerte Art vermissen. Allen Angehörigen und Freund*innen sprechen wir unser Mitgefühl aus.


    Sommertagung 2024

    Ort: Bürgerräume Stuttgart-West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

    البرنامج الكامل باللغة العربية / Information in English

    Herzliche Einladung zur Sommertag am Samstag, den 13. Juli 2024, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Im Hauptvortrag geht es um die lebensrettende Arbeit von Alarm Phone. In zwei Themenphasen können Sie wählen zwischen Familiennachzug, Abschiebungen in den Irak, familiäre Rollen und Umgang mit Hate Speech. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

    Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

    Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

    PROGRAMM

    09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

    10:00 Uhr: Begrüßung

    10:15 11:30 Uhr: Ehrenamtliches Engagement – Projekte & Vernetzung

    Drei befreundete Initiativen des Flüchtlingsrats stellen ihre Projekte und Themen vor, in denen sie ehrenamtlich aktiv sind. Im Anschluss daran gibt es Zeit, sich zu vernetzen und auszutauschen.

    • Dilnaz Alhan stellt die letztes Jahr gegründete Initiative Pena.ger vor, die kostenlose Online-Beratung für Geflüchtete auf Deutsch, Kurdisch, Türkisch und Englisch anbietet (Pena.ger Stuttgart)
    • Björn Stoltze erzählt vom Kampf gegen erhöhte Nutzungsgebühren in Gemeinschaftsunterkünften (Verein Zuflucht, Müllheim)
    • Gabi Ayivi und Chibuzo Orame berichten über die Lage in Nigeria, insbesondere über die politischen Verhältnisse, die Menschen zur Flucht zwingen und die Situation von Rückkehrenden (Olileanya e.V.)

    11:30 – 13:00 Uhr: Themenphase I

    Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

    1. Vortrag: „Kann ich meine Familie nach Deutschland bringen?“ – Basiswissen Familiennachzug

    Die erste Antwort auf diese Frage ist: „Das kommt auf Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland an.“ Erst dann weiß man, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Familiennachzug nach Deutschland gelingen kann. Doch dann stehen noch jede Menge praktischer Hürden an, die zur Familienvereinigung gemeistert werden müssen. Im Vortrag wird Maria Kalin die rechtlichen Grundlagen von Familiennachzug erklären, insbesondere im Hinblick auf Personen, die im Asylverfahren eine Ablehnung erhalten haben und über verschiedene Bleiberechtsoptionen Aufenthaltstitel erhalten konnten.

    Referentin: Maria Kalin (Rechtsanwältin, Ulm)

    Seit Mitte 2023 sind die jahrzehntelangen Beschränkungen bei Abschiebungen in den Irak gefallen und es finden monatliche Sammelabschiebeflüge statt. Dies bringt große Unsicherheiten für viele geduldete Iraker*innen mit sich, die nun unmittelbar von Abschiebung bedroht sein könnten. Was sich politisch geändert hat, welche Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen müssen und was es für aufenthaltsrechtliche Bleibeoptionen für Geduldete gibt, wird Anwältin Geraldine Trotzier erklären. Oliver M. Piecha wird einen Einblick in die aktuelle Lage im Irak, die Lebensrealitäten vor Ort allgemein und das Problem der „umstrittenen Gebiete“ im Hinblick auf die Jesid*innen und andere Minderheiten geben.

    Referent*in: Geraldine Trotzier (Rechtsanwältin, Heidelberg), Dr. Oliver M. Piecha (Wadi e.V.)

    3. Arbeitsgruppe: Psychosoziale Dynamiken in Familien mit Fluchterfahrung

    Nicht nur die Fluchterfahrung, sondern auch das Ankommen in Deutschland stellt Familien und die Beziehungen innerhalb von Familien vor Herausforderungen. Bislang bewährte Zuständigkeiten und Selbstverständlichkeiten werden in Frage gestellt. Kompetenzen und ein Gefühl von Selbstwirksamkeit müssen neu gefunden werden. Sibel Koray wird die sich verändernden familiären Geschlechter- und Generationenbeziehungen beleuchten, die sich in dieser besonderen Situation ergeben, und auf Schwierigkeiten und Chancen eingehen. Nach einem kurzen Input der Referentin stehen Reflexion der Thematik und der eigenen Rolle (Selbsterfahrungsanteile) sowie der Erfahrungsaustausch im Fokus des interaktiv angelegten Workshops. Konkrete Fälle können zusammen betrachtet werden, um ein besseres Verständnis für die Situation der Betroffenen zu entwickeln und um mehr Handlungssicherheit zu erlangen.

    Referentin: Sibel Koray (Diplom-Psychologin, systemische Familientherapeutin und Supervisorin)

    4. Arbeitsgruppe: Gemeinsam gegen Hate Speech und Fake News

    Hate Speech und Fake News haben sich in den letzten Jahren zunehmend im digitalen Raum ausgebreitet. Insbesondere in sozialen Netzwerken begegnen uns Diskriminierung, Hasskommentare, Desinformationen und Verschwörungserzählungen, von denen sowohl Geflüchtete als auch ihre Unterstützer*innen betroffen sind. Wie können wir damit angemessen umgehen? Und was können wir dem an demokratischen Handlungsmöglichkeiten entgegensetzen? Joachim Glaubitz gibt in der Arbeitsgruppe zunächst einen Einblick in rechte Medienstrategien. Anhand konkreter Beispiele werden dann gemeinsam Formen digitaler Zivilcourage entwickelt und besprochen.

    Referent: Joachim Glaubitz (Trainer im Projekt Firewall der Amadeu Antonio Stiftung und Flüchtlingsrat BW)

    13.00 Uhr: Mittagessen

    14:00 15:15 Uhr: Hauptvortrag: Ein Telefon unterstützt in Seenot – die Arbeit von Watch the Med Alarm Phone

    Seit fast 10 Jahren gibt es das Alarm Phone – ein transnationales Netzwerk von Aktivist*innen, das über eine Notrufnummer Hilfe für in Seenot geratene Flüchtende auf dem Mittelmeer und an den Außengrenzen mobilisiert. Zusammen mit zivilen Rettungsschiffen konnten damit schon tausende Menschenleben gerettet und Menschenrechtsverletzungen denunziert und im besten Fall verhindert werden. Doch das Sterben auf dem Mittelmeer kann nur durch eine andere europäische Politik beendet werden.
    Über die Entstehung und Strukturen des Alarm Phone, die Koordinierung von Rettungseinsätzen, die involvierten Akteur*innen, den Kontakt mit den Betroffenen, die persönlichen Belastungen, die Kriminalisierung von Flüchtenden und Aktivist*innen sowie die politischen Herausforderungen und aktuellen Entwicklungen berichtet Conni Gunßer. Es wird ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.

    Referentin: Conni Gunßer (Watch the Med Alarm Phone)

    15:15 Uhr: Pause

    15:30 17:00 Uhr Themenphase II

    Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase am Vormittag.

    1. Vortrag: „Kann ich meine Familie nach Deutschland bringen?“ – Basiswissen Familiennachzug

    3. Arbeitsgruppe: Psychosoziale Dynamiken in Familien mit Fluchterfahrung

    4. Arbeitsgruppe: Gemeinsam gegen Hate Speech und Fake News

    Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Deutsche Postcode Lotterie.

    Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie spontan vorbei!


    Nordheim: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

    Diverse Gesetze mit Änderungen im Bereich Asyl und Aufenthalt hat die Bundesregierung seit Mitte 2023 auf den Weg gebracht. Dazu zählen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, das Rückführungsverbesserungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Weitere Gesetzesvorhaben stehen kurz vor der Verabschiedung, insbesondere bezüglich Asylbewerberleistungen und der Einführung der Bezahlkarte.

    In diesem Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit.

    Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

    Eine Pause mit Gelegenheit zum Austausch ist eingeplant.

    Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat BW)

    Ort: Großen Saal im Gemeindezentrum alter Bauhof (hinter dem Rathaus) in der Hauptstraße 24/1, 74226 Nordheim

    Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige in der Geflüchtetenarbeit.

    Eine Veranstaltung der Gemeinde Nordheim in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

    Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


    Pforzheim: Landesweite Demonstration „Social Rights for ALL“

    Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits – und Wohnungslosen.

    Ein landesweites Bündnis fordert am Samstag, den 22.6.24 um 14 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Pforzheim:

    Kein Ausspielen gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander.

    Sozialleistungen sind keine Almosen, sondern überlebensnotwendig, sie müssen bedingungslos gewährt werden.

    Keine Einführung einer ausgrenzenden Bezahlkarte, für niemanden. Rassismus raus aus den Gesetzen!

    Keine Kürzungen beim Bürgergeld. Für ein ausreichendes Existenzminimum. Der Mensch darf nicht auf seine Leistungsfähigkeit, sprich Verwertbarkeit auf den (Arbeits-)Markt reduziert werden.

    Keine Arbeitspflicht für 80 Cent/h oder 1€/h. Wir stellen uns gegen alle politischen Bestrebungen, ein national-autoritäres Sozialsystem aufzubauen. Dazu muss das Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos gestrichen werden.

    Schluss mit den Abschiebungen und der Zivilhaft in Abschiebegefängnissen gegen Geflüchtete.

    Gehen wir gemeinsam in Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen auf die Straße. Erkämpfen wir das gute Leben für alle!

    Mehr Informationen


    Spendenaufruf: Ausreisen aus Afghanistan

    Viele Afghan*innen verstecken sich verzweifelt vor den Taliban und sehnen sich nach einer Möglichkeit, aus Afghanistan zu fliehen. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan soll besonders gefährdeten Menschen eine Ausreise nach Deutschland ermöglichen. Doch das Programm läuft nur schleppend. Zudem: Selbst nach einer Zusage stehen die Betroffenen vor riesigen Herausforderungen: u.a. müssen sie selbst die sehr teuren Visa von Afghanistan nach Pakistan zahlen.

    Deshalb ruft move on – menschen.rechte Tübingen e.V. als eine Meldestelle im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auf, für Menschen mit Aufnahmezusagen zu spenden oder ein Darlehen zu gewähren. Diese werden benötigt damit:

    • Afghan*innen vorübergehend bis zur Ausreise an einem möglichst sicheren Ort untergebracht werden können
    • Reisepässe (Kosten pro Person ca. 200 Euro) und Visa für Pakistan (pro Person Kosten von ca. 1.000 Euro) beantragt werden können
    • Reisekosten und sonstige Kosten, die zum Gelingen der Ausreise beitragen, beglichen werden können

    Folgende Möglichkeiten gibt es:

    Private Darlehen von 1.000 Euro oder mehr (mehr Infos bei Andreas Linder info@menschen-rechte-tue.org.
    Spende: Andreas Linder, GLS Bank, IBAN DE55 4306 0967 7007 8401 00, BIC GENODES1GLS. (Spendenbescheinigung nicht möglich).

    Spenden für sonstige Afghanistan-Hilfe im Rahmen von save our families nimmt menschen.rechte Tübingen e.V. auf dem Vereinskonto an: menschen.rechte Tübingen e.V. ,Volksbank in der Region,
    IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02, BIC: GENODES1VBH, 
ggf. Verwendungszweck: Afghanistan-Hilfe


    Pro Asyl: Rechtsruck und Angriffe auf Flüchtlingsrechte

    Anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes wurde am 23.5.24 der „Grundrechte-Report 2024. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. PRO ASYL gehört seit vielen Jahren zum Kreis der Herausgeber*innen. 

    Schwerpunkte des 28. Grundrechte-Reports sind die Gefährdung von Grundrechten durch den Aufstieg der radikalen Rechten sowie die Angriffe auf die Rechte von geflüchteten Menschen und anderen marginalisierten Gruppen infolge des gesellschaftlichen Rechtsrucks. Diskutiert werden zudem Einschränkungen bei liberalen Kernthemen wie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Betont werden auch die sozialen Grundrechte, etwa beim Thema Kindergrundsicherung, dem Recht auf Wohnen und der Überwachung am Arbeitsplatz.

    Der Report versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Er wird von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben.

    Dr. Gerhart Baum, ehemaliger Bundesminister des Inneren, präsentierte den Grundrechte-Report heute per Zuschaltung in Berlin. Er betonte die Bedeutung der Verteidigung von Grundrechten: „Wir kritisieren heftig die Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt. Aber nur dann sind wir dabei glaubwürdig, wenn wir solche Verletzungen auch in unserer Demokratie benennen und bekämpfen. Das tut der Grundrechte-Report in jedem Jahr.“

    Stefanie Tiepelmann-Halm ist bei schrankenlos e.V. im Thüringischen Nordhausen aktiv und betreibt ein interkulturelles Café. Sie beschrieb ihre Situation vor Ort: „Die Bedrohung von rechts greift lokal ganz subtil um sich, zum Beispiel in Gesprächen, Blicken auf der Straße. Der Hass gegen Minderheiten ist alltagstauglich geworden. In Kommunalparlamenten wird die Arbeit von Vereinen bereits erschwert, sogar offene Drohungen werden ausgesprochen. Dagegen müssen wir uns stellen.“

    Hedi Tounsi, Vertrauensmann von ver.di und Betriebsratsmitglied bei Amazon, berichtete von der Dauerüberwachung im Logistik-Unternehmen und resümierte: „Amazon interessiert der Schutz der Kolleg*innen nicht wirklich, für das Unternehmen zählt nur: Wie viele Pakete schaffst du in der Stunde? In dieser Situation müssen wir jeden Tag für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.“

    Marie Volkmann, die Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und Mitglied im Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen ist, verdeutlichte die Ziele der Redaktion des Grundrechte-Reports: „Der Report will eine Brücke schlagen. Indem er über die Lage der Menschenrechte informiert, soll er zugleich Grundlage und Bestärkung für die aktivistische Arbeit sein.“

    Der Grundrechte-Report 2024 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte