Schwäbisch Hall: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde beschlossen. Ein Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz wird bereits diskutiert. Ein zweites Migrationspaket wird noch erwartet. In dieser Fortbildung wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps in bestimmten Themen in der Geflüchtetenarbeit.

Die Fortbildung richtet sich an Interessierte und ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Vorkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Ort: Haus der Bildung, Salinenstr. 6-10 (Raum 1.07, 1. OG, Eingang Nord), Schwäbisch Hall

Referentinnen: Maren Schulz und Lara Kühnle

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt, um Anmeldung wird gebeten: integration@schwaebischhall.de

Eine Kooperation der Integrationsbeauftragten der Stadt Schwäbisch Hall mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus

Immer wieder geschehen Abschiebungen aus stationärer Behandlung. Das ist grundsätzlich ein schwerer Eingriff in eine medizinische Behandlung. Durch Abschiebungen kann sich der Gesundheitszustand der Patient*innen massiv verschlechtern und langfristig negative Folgen nach sich ziehen. IPPNW (Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/in sozialer Verantwortung e.V.) haben eine erste unabhängige bundesweite Meldestelle geschaffen. Hier können Vorfälle von Abschiebungen und Abschiebeversuchen im Kontext stationärer Behandlung dokumentiert werden.

Abschiebungen aus Krankenhäusern und Kliniken sind bundesweit schlecht dokumentiert. Deshalb ruft IPPNW alle Personen auf, die Abschiebungen/Abschiebeversuche im Kontext stationärer Behandlung mitbekommen, diese anonym zu melden.

Mehr zu medizinischen und ärztlichen Grundsätzen, zur ärztlichen Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit, Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht sowie hilfreiche Infomaterialien finden Sie auf der Internetseite www.behandeln-statt-verwalten.de.



Ärztekammer: Menschen ohne Papiere brauchen Zugang zur Gesundheitsversorgung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg macht sich zum Tag der Menschenrechte (10. Dezember) dafür stark, dass Menschen ohne Krankenversicherung und ohne entsprechende Papiere („Papierlose“) schnellstmöglich landesweit Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung bekommen. „Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben jedes Gemeinwesens “, betont Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. „Ob und wie gut ein Mensch behandelt wird, darf weder vom Beruf noch vom sozialen Status und schon gar nicht von seinen Lebensverhältnissen abhängen. Das ist im ärztlichen Berufsethos fest verankert.“ Dr. Miller verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Genfer Gelöbnis und die ärztliche Berufsordnung.

In Deutschland besteht eigentlich eine Krankenversicherungspflicht; dennoch kann es vielfältige Gründe geben, ohne Krankenversicherung dazustehen: Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsstatus, Wohnungslose, Sexarbeitende oder Personen, die „aus der Bahn geworfen“ wurden und / oder ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlen können: Alle diese Menschen können zur Gruppe der „Papierlosen“ gehören. Sie können sich gesundheitliche Behandlung nicht leisten oder werden durch Bürokratie behindert. Manche befürchten sogar – wenn sie das Gesundheitswesen beispielsweise im Notfall in Anspruch nehmen müssen – schwerwiegende Konsequenzen wie beispielsweise die Abschiebung.

Auf lokaler Ebene gibt es zivilgesellschaftliche Initiativen, die (eingeschränkte) ärztliche Behandlung unter Wahrung der Anonymität möglich machen oder gegebenenfalls weitervermitteln. Auch wird im Rahmen von Clearingstellen versucht, Betroffene in eine Krankenversicherung zu bringen oder behördliche Kostenübernahme zu erreichen. „Vielerorts werden solche Vermittlungs- und Behandlungsleistungen ehrenamtlich geleistet und sind spendenfinanziert“, weiß Dr. Robin Maitra, der Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer. „Unser großer Dank gilt allen vor Ort Engagierten, die den Menschen in Not sehr konkret helfen.“

Hintergrund für die Redaktionen

Die Landesärztekammer hat das Vorhaben der baden-württembergischen Landesregierung begrüßt, neun Modellprojekte für die anonyme Krankenbehandlung und zum Clearing für Menschen ohne Papiere mit erschwertem Zugang zum Gesundheitswesen mit 400.000 Euro zu fördern. Flankierend soll eine Evaluation erfolgen, um unter anderem den Beratungs- und Behandlungsbedarf zu ermitteln. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Versorgung“, lobt Dr. Maitra. „Wir sind froh, dass diese Patientengruppe die Aufmerksamkeit bekommt, die sie so dringend braucht.“

Allerdings gibt der Menschenrechtsbeauftragte zu bedenken, dass die Not der Betroffenen schon jetzt groß ist und jeden Tag wächst. Zudem braucht es statt lokaler Initiativen ein landesweit gültiges und sich an einheitlichen Qualitätsstandards orientierendes Konzept, wie die Behandlung papierloser Menschen flächendeckend gelingen und bei Inanspruchnahme vor Repressalien geschützt werden kann. 

Die Kammer hat die Landesregierung daher erst kürzlich gebeten, weitere Finanzmittel bereitzustellen, um an der kurz- und langfristigen Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung zu arbeiten. Hierfür kann sie sich Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern zunutze machen: In Thüringen, Berlin und Niedersachsen gibt es – auch hinsichtlich Finanzierung und Bedarfsplanung – evaluierte Projekte, aus denen wertvolle Erkenntnisse gewonnen und für eine zügige Verbesserung der Situation im eigenen Land genutzt werden können.

Kurzfristig könnten durch die Bereitstellung weiterer Gelder neue lokale Projekte auf den Weg gebracht oder bestehende Projekte gestärkt und weiterentwickelt werden. Langfristig geht es darum, landesweite, einheitlichen Qualitätsstandards folgende Strukturen aufzubauen, die den Menschen ohne Papiere flächendeckend und dauerhaft Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg sichern. Dies vor allem vor dem Hintergrund, Hilfsangebote verstetigen zu können. 

Über die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de) vertritt alle Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Zu ihren Aufgaben gehören die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen.


Handreichung: Abschiebungen aus stationärer Behandlung

Immer werden Patient*innen aus stationären Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäuser und Psychiatrien, abgeschoben – auch in Baden-Württemberg. Diese Orte müssten eigentlich geschützte Orte sein, wo Abschiebungen nicht durchgeführt werden sollten. Nach Einschätzung von Ärztekammern und gemäß der Beschlusslage des Deutschen Ärztetages sind stationär behandlungsbedürftige Personen generell nicht reisefähig und sollten demnach nicht abgeschoben werden dürfen. Da Abschiebungen trotzdem stattfinden, richtet sich die Handreichung an Mitarbeitende in Kliniken. Sie informiert über deren Rechte und Möglichkeiten, in Abschiebesituationen aufzuklären und gegenüber Behörden, Amtspersonen und Polizei für das Wohl der Patient*innen einzutreten.

Die Handreichung wurde erarbeitet und veröffentlicht von IPPNW (Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzt*innen in Sozialer Verantwortung).

Sind Sie selbst Mitarbeitende in einer stationären Einrichtung und erfahren von einer Abschiebung? Dann melden Sie die Abschiebung bitte anonym bei der Meldestelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus.



Waldkirch: Infoabend und Diskussion geplante Landeserstaufnahmeeinrichtung

In Waldkirch soll eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) errichtet werden. In der Infoveranstaltung werden LEAs aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive problematisiert, rechtlich eingeordnet und aus Erfahrungen von anderen LEAs berichtet. Denn in LEAs wird intensiv in die Grundrechte der Bewohner*innen eingegriffen. Dazu gehören Eingriffe in die Handlungsfreiheit, in das Persönlichkeitsrecht und in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Selbstbestimmte Essenszubereitung und Besuche sind nicht möglich. Die Zimmer sind nicht abschließbar. Deshalb werden in der Diskussion Alternativen aufgezeigt, wie eine andere Aufnahme von geflüchteten Menschen möglich ist.

Die Veranstaltung wird von Aktion Bleiberecht Freiburg und LEA-Watch Freiburg organisert. Sie wird vom DGB Kreisverband Emmenendingen – Ortsgruppe Waldkirch, von DIE LINKE KV Emmendingen und von der Anlaufstelle PRO ROMA & SINTI Waldkirch unterstützt.



Stopp die GEAS-Reform: Eine Perspektive aus dem europäischen Grenzgebiet

Initiativen und Netzwerke aus Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien haben eine ausführliche Stellungnahme zu der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verfasst. Sie warnen vor einem drohenden Abbau der Menschenrechte und einer Legalisierung von Rechtsbrüchen an Menschen auf der Flucht. Es ist mit einer Zunahme an Pushbacks, Kollektivausweisungen und Kettenabschiebungen zu rechnen. Die Reform hindert weiter den effektiven Zugang zu Asyl, angemessenem Schutz, adäquater medizinischer Behandlung und zu Rechtsbeiständen. Menschen werden mehr Gewalt erfahren und in Haftanstalten festgehalten werden.

Die Unterzeichner:innen des gemeinsamen Statements: Balkanbrücke (Deutschland), SOS Balkanroute (Österreich), KlikAktiv (Serbien) und das tägliche Integrationszentrum INTERGreat (Bosnien-Herzegowina), Border Violence Monitoring (10 Organisationen aus ganz Europa),frachcollective (Deutschland), Compass071 (Bosnien-Herzegowina), Blindspots (Deutschland) und Centre for Peace Studies (Kroatien).



Online-Veranstaltung: Defending Human Rights on Lesvos

Das Legal Centre Lesvos stellt an seine Arbeit vor. Bestehend aus Anwält*innen und anderen Freiwilligen kämpft das Legal Centre auf der griechischen Insel Lesbos für die Einhaltung der Menschenrechte. Dazu gehört gegen illegale Abschiebungen (Push-backs) vorzugehen, Menschen zu verteidigen, denen die Schmugglerei unterstellt wird, gegen unzureichende medizinische Versorgung zu klagen und Vertuschungen von Menschenrechtsverletzungen aufzudecken.

Diese wichtige und staatlich unabhängige Arbeit wird bei der Online-Veranstaltung vorgestellt. Der Vortrag ist auf Englisch, es gibt Übersetzungen auf Deutsch und Arabisch.

Über diesen Zoom-Link kann man sich einwählen: https://fhws.zoom.us/j/65770623438

Zeitgleich gibt es eine Spendenkampagne, damit das Lega Centre weiter seine Arbeit machen kann.


Ukraine: Verlängerung Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, verlängern sich automatisch bis zum 4. März 2025. Das wurde in der UkraineAufenthFGV festgelegt. Diese Personen müssen also keine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Allerdings müssen elektronische Funktionen der Aufenthaltskarte reaktiviert werden. Die sogenannte Fortgeltung dieser Aufenthaltserlaubnisse endet wenn eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt wird, sie neu erteilt wird oder erlischt (§ 51 AufenthG). Alle anderen Personen, deren Aufenthaltserlaubnisse früher ablaufen und dementsprechend am 1. Februar 2024 nicht mehr gültig wären, müssen eine Verlängerung rechtzeitig beantragen.

Weitere Informationen finden sich im Länderschreiben des Bundesinnenministeriums vom 28.11.23.

Infos in unterschiedlichen Sprachen:


BayLSG & SG Nürnberg: Überprüfungsantrag bei Regelbedarfstufe 2 (statt 1) im AsylbLG

Das Sozialgericht (SG) Nürnberg hat am 26.10.2023 – S 17 AY 37/23 und das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat am 30.10.2023 – L 8 AY 33/23 zur Gewährung von Regelbedarfstufe 2 (statt 1) für Personen im Asylbewerberleistungsbezug entschieden. Hintergrund ist, dass Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften nur Regelbedarfstufe 2 statt 1 gewährt bekommen/bekamen. Dies ist verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2022, 1 BvL 3/21). Da das Bundesverfassungsgericht nur zu Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entschieden hatte, bekommen diese Personen seit der Entscheidung automatisch Leistungen nach der Stufe 1. Aber bei Grundleistungen nach § 3a AsylbLG hat der Gesetzgeber immer noch keine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Betroffene bekommen immer noch zu wenig Geld und müssen eigenständig dagegen vorgehen.

Dies kann nach den beiden bayerischen Gerichten im sog. Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X geschehen und Betroffene erhalten dann Nachzahlungen gemäß der Regelbedarfstufe 1 nach §§ 2, 3, 3a AsylbLG.

Das Bayerische LSG ist der Meinung, dass mit dem BVerfG-Urteil „keine Grundlage geschaffen worden [ist], um die Anwendbarkeit von § 44 SGB X auszuschließen… [bei] einer zu geringen Leistungsbewilligung [soll] eine Korrektur im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens möglich bleiben… überdies ergibt sich für den Senat aus der Entscheidung vom 19.10.2022 kein Anhaltspunkt dafür, dass das BVerfG dies hätte ausschließen wollen.“

Bitte: Gegen alle Bescheide für Alleinstehende in Sammelunterkünften nach §§ 2,3 AsylbLG, die seit dem 01.01.2022 keine Leistungen nach Regelbedarfstufe 1 gewähren, bis zum 31.12.2023 noch die Überprüfung nach § 44 SGB X beantragen!

Tipps für den Überprüfungsantrag finden Sie beim niedersächsischen Flüchtlingsrat und in der Arbeitshilfe „Handreichung zum Asylbewerberleistungsgesetz – Praxishilfe des Flüchtlingsrates Brandenburg für die Beratung von Geflüchteten„.

Es gibt kostenlose Hilfe von Anwält*innen. Es ist zwar kein*e Anwältin*Anwalt in Baden-Württemberg, aber das ist egal, weil man alles elektronisch zuschicken kann.

Ab dem 01.01.2024 können Nachzahlungen nur noch für Leistungszeiträume ab 01.01.2023 per Überprüfungsverfahren gewährt werden.


LSG Bayern: Ermessensausübung bei Leistungskürzungen § 1a AsylbLG

Das Bayerisches Landessozialgericht (LSG) hat mit Beschluss vom 30.10.2023 – L 8 AY 36/23 B ER entschieden, dass bei der Befristung von Bescheiden nach § 1a AsylbLG Ermessen auszuüben ist. Dies gilt insbesondere, wenn Betroffene bereits schonmal eine sechs monatige Leistungskürzung erhalten hatten. Will die Leistungsbehörde die Leistungskürzung verlängern, muss nach § 14 Abs. 2 AsylbLG zwingend Ermessen ausgeübt werden. Denn die gesetzliche Befristung einer Leistungskürzung soll verhindern, dass automatisch dauerhaft Leistungen gekürzt werden. Die Leistungsbehörden müssen stets im Einzelfall und gemäß des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes neu entscheiden, ob eine Kürzung fortgeführt werden darf. Daran fehlte es in dem konkreten Fall, da familiäre Gründe nicht beachtet wurden.