Heidelberg: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Diverse Gesetze mit Änderungen im Bereich Asyl und Aufenthalt hat die Bundesregierung seit Mitte 2023 auf den Weg gebracht. Dazu zählen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, das Rückführungsverbesserungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Weitere Gesetzesvorhaben stehen kurz vor der Verabschiedung, insbesondere bezüglich Asylbewerberleistungen und der Einführung der Bezahlkarte.

In diesem Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit.

Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat BW)

Ort: Manfred-Lautenschläger-Hörsaal der Juristischen Fakultät Uni Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage 6 -10, 69117 Heidelberg

Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige in der Geflüchtetenarbeit.

Weitere Informationen.

Eine Veranstaltung von Pro Bono e.V. in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Ettlingen: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Mit diesem Seminar bieten wir Ihnen in dieser schnelllebigen Welt des Asyl- und Aufenthaltsrechts die Möglichkeit zu einem „Up-date“. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Gesetzentwürfe und -änderungen wie z.B. Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz, Verschärfung im Bereich Abschiebungen und sich daraus ergebende Neuerungen z.B. im Bereich Arbeit und Ausbildung.

Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit mit asylrechtlichem Grundlagenwissen.

Ort: K26 der Begegnungsladen, Kronenstrasse 26, 76275 Ettlingen

Referentin: Maren Schulz, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Anmeldung an: andrea.baisch-herrmann@diakonie-laka.de

Weitere Informationen.

Eine Veranstaltung der Caritas Ettlingen, Diakonie Landkreis Karlsruhe und Caritas Bruchsal in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Verein „Pro Sinti & Roma“: Honorarkräfte und Mitarbeitende auf Minijobbasis gesucht

Der Verein „Pro Sinti & Roma“ sucht ab sofort (Juni 2024) Engagierte auf Minijobbasis (30 Std./Monat) in u.a. Tübingen, Heidelberg, Karlsruhe und Freiburg sowie Honorarkräfte für die Beratung innerhalb des Projekts Community Plus.

„Pro Sinti & Roma“ setzt sich als soziale Beratungsstelle für politische, soziale sowie Alltags-, Bildungs- und Arbeitsbelange deutscher und nicht-deutscher Sinti und Roma in Baden-Württemberg ein. Daneben steht Antidiskriminierungsarbeit in Form von Aufklärung über und Bekämpfung von Antiziganismus im Vordergrund der Arbeit.

Für Bewerbungen und Nachfragen können Kjemal Ahmed oder Natascha Hofmann kontaktiert werden unter: k.ahmed@ksew.de oder n.hofmann@srnet.org



Pro Asyl: Zahlen & Fakten zur populistischen Debatte

Das Jahr 2023 war geprägt von populistischen Debatten. Geflüchtete wurden zum Sündenbock für gesellschaftliche Missstände gemacht und ihre Abschiebung und Abwehr als vermeintliche Lösung präsentiert. Pro Asyl hat die Zahlen, die dabei oft als Argumente angeführt werden, unter die Lupe genommen und möchte so zur Versachlichung der Debatte beitragen.



Weinstadt: Jubiläumsfeier des Integrationsvereins Weinstadt e.V.

Seit 2014 haben sich der Freundeskreis Asyl und ab 2016 der Integrationsverein Weinstadt e.V. die Hilfe für geflüchtete Menschen als Ziel gesetzt. Ebenso wie die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur und der Völkerverständigung. Die Angebote richten sich gleichermaßen an Geflüchtete wie auch an wirtschaftlich Bedürftige in Weinstadt.

Zur Jubiläumsfeier lädt der Ingerationsverein herzlich ein.

Ort: Jahnhalle Endersbach, Jahnstraße 2, 71384 Weinstadt

Datum: 28.09.2024, 13:00-19:00 Uhr

Weitere Informationen.


OVG Sachsen: Erfolgreiche Untätigkeitsklage wegen struktureller Überlastung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen hat mit Beschluss vom 14.02.2023 – 3 E 2/23 – über eine Untätigkeitsklage gegenüber der Einbürgerungsbehörde entschieden.

Welche Bearbeitungszeit für Anträge im Einzelfall angemessen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Sofern die Bearbeitungsdauer mit einer Arbeitsüberlastung der Behörde begründet wird, kann dies allenfalls bei einer vorübergehenden Erscheinung als zureichender Grund gelten, jedenfalls aber nicht mehr dann, wenn von einer strukturellen Überlastung auszugehen ist.

(Leitsätze von asyl.net)


VG Sigmaringen: Subsidiärer Schutz für Person aus dem Gaza-Streifen

Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat mit Urteil vom 07.03.2024 – A 5 K 1560/22 – entschieden, dass einer geflüchteten Person aus dem Gaza-Streifen der subsidiäre Schutz zusteht.

1. Einer Person aus dem Gaza-Streifen (Palästinensische Gebiete), ist der subsidiäre Schutz zuzuerkennen. Denn Zivilpersonen laufen Gefahr, gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AsylG Opfer der breit angelegten israelischen Militäroperation zu werden. Mit einem baldigen Ende der offenen Kampfhandlungen ist nicht zu rechnen. Auch die humanitäre Situation ist auf unabsehbare Zeit katastrophal, sodass gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AsylG eine unmenschliche Behandlung droht, die gemäß § 4 Abs. 3 S. 1, § 3c AsylG wohl auch einem Akteur zuzurechnen ist.

2. Anders als vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF] vorgetragen, steht einer Entscheidung nicht entgegen, dass die Sache wegen einer besonders volatilen Lage nicht spruchreif sei. Zwar regelt § 24 Abs. 5 AsylG seit dem 01.01.2023, dass im Falle einer vorübergehend ungewissen Lage, das BAMF eine Entscheidung aufschieben kann. Es ist jedoch nicht absehbar, dass die seit fünf Monaten andauernden Kampfhandlungen in absehbarer Zeit beendet würden und auch die desaströse humanitäre und wirtschaftliche Lage wird auf unabsehbare Zeit anhalten.

3. Eine Person aus dem Gaza-Streifen hat keine Möglichkeit, internen Schutz gemäß § 3e Abs. 1 AsylG zu erlangen. Insbesondere ist es für staatenlose Personen aus dem Gaza-Streifen nicht möglich, in das Westjordanland einzureisen.

(Leitsätze von asyl.net)


Gesetzliche Änderungen im AsylbLG zur Bezahlkarte

Die Bezahlkarte wurde in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen und steht kurz vor dem Inkrafttreten. Die Änderungen finden sich in dem „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“. Die GGUA Flüchtlingshilfe hat eine hilfreiche Übersicht zu den Änderungen veröffentlicht, die im Asylbewerberleistungsgesetz durch die Einführung der Bezahlkarte vorgenommen werden.



Handlungsempfehlungen: Förderung junger Geduldeter in Ausbildung und Arbeit

Junge Menschemit mit einer Duldung leben in einer prekären Situation: Sie haben einen unsicheren Aufenthaltsstatus, unzureichende Möglichkeiten physische, psychische und soziokulturelle Angeboten wahrzunehmen und einen eingeschränkten Zugang zu (Aus-)Bildung und Arbeit. Populistische Stimmungsmache stigmatisiert diese Gruppe weiter. Stattdessen braucht es aber gesellschaftliche Teilhabe.

Das Forschungsprojekt “Teilhabe trotz Duldung. Kommunale Gestaltungsräume für geduldete Jugendliche und junge Erwachsene ” untersucht die Lebenslagen junger Geduldeter und entwickelt empirisch fundiert Handlungsempfehlungen für eine Good Practice. Dabei geht es um soziokulturelle, ausbildungs- und arbeitsmarktpolitische Verbesserungen der Teilhabe von jungen Menschen in Duldung.



Pro Asyl: Neues Gutachten: Jesid*innen dürfen nicht in den Irak abgeschoben werden

Mit einem heute [24.04.24] veröffentlichten Gutachten machen PRO ASYL und Wadi e.V. auf die düstere Lage der Jesid*innen im Irak aufmerksam – und fordern zugleich einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp für Jesid*innen. Zudem müssen sie eine dauerhafte und sichere Bleibeperspektive in Deutschland bekommen.

Obwohl der Deutsche Bundestag Anfang 2023 die Verfolgung der Jesid*innen als Völkermord anerkannt hat und obwohl die Lage im Irak nach wie vor sehr unsicher ist, schieben seit einigen Monaten mehrere Bundesländer wieder Jesid*innen in den Irak ab. Und Tausende Jesid*innen fürchten, dass es ihnen bald ebenso ergeht.

„Es ist völlig unverantwortlich, jesidische Männer, Frauen und Kinder in ein Land abzuschieben, in dem sie keine Lebensgrundlage haben und kein sicheres Leben führen können. Abzuschieben in das Land des Völkermords, in dem sie ehemaligen Tätern begegnen und sich ständig bedroht fühlen müssen. Deshalb muss es sofort einen bundesweiten Abschiebestopp für Jesid*innen geben, damit Tausende Jesid*innen nicht weiter in Angst vor einer Abschiebung leben müssen“, sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen

PRO ASYL und Wadi fordern die Bundesregierung auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und Klarheit zu schaffen. Ob Jesid*innen abgeschoben werden oder nicht, darf nicht einzelnen Bundesländern überlassen werden.

Spätestens seit dem Völkermord durch die Terrororganisation Islamischer Staat im Jahr 2014 ist das Sinjar-Gebiet im Nordirak, in dem die Jesid*innen seit Jahrhunderten leben, zu einem lebensgefährlichen Brennpunkt geworden, beschreibt das Gutachten „Zehn Jahre nach dem Völkermord: Zur Lage der Jesidinnen und Jesiden im Irak“. Dort kämpfen staatliche und nicht-staatliche Akteure rücksichtslos um Macht und Einfluss.

In dem strategisch wichtigen Grenzgebiet zwischen Irak, Syrien, Türkei und Iran prallen die Interessen aufeinander – und die Jesid*innen stehen mittendrin und zwischen allen Fronten. Rund 200.000 harren noch immer in irakischen Flüchtlingslagern aus ohne Aussicht, sie verlassen zu können. Auch die Rede von einer sogenannten innerirakischen Fluchtalternative geht an der Realität vorbei, weil eine jesidische Familie nicht in einen anderen Landesteil gehen könnte: Dort wäre sie ohne die lebenswichtige Gemeinschaft und ohne Schutz.

Nicht in das Land des Völkermords abschieben

„Menschen, die als Opfer eines Völkermords anerkannt wurden, dürfen nicht in das Land des Völkermords abgeschoben werden. Wenn der Bundestag in Berlin wenige Hundert Meter entfernt vom Holocaust-Denkmal einen Völkermord anerkennt, sollte er die daraus entstehende Verantwortung ernst nehmen. Dies wäre auch ein wichtiges Zeichen für andere europäische Länder. Deutschland muss den Jesid*innen Sicherheit geben, erst recht, nachdem es sie als Opfer eines Völkermords anerkannt hat“, sagt Thomas von der Osten-Sacken, Geschäftsführer von Wadi e.V.

In Deutschland existiert mit rund 250.000 Menschen nicht nur die größte jesidische Diaspora in Europa, sondern nach dem Irak die zweitgrößte weltweit. Sie leben vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Geschätzt sind derzeit 5.000 bis 10.000 irakische Jesid*innen ausreisepflichtig und von Abschiebungen in den Irak bedroht. Denn Mitte 2023 begannen die ersten Bundesländer auf dem Hintergrund einer enger werdenden Kooperation mit dem Irak und Gerichtsurteilen, wonach es im Irak keine gruppenspezifische Verfolgung mehr gebe, Jesid*innen in den Irak abzuschieben.

Gutachten als Entscheidungsgrundlage für Behörden und Gerichte

Das von PRO ASYL und Wadi e.V. in deutscher und englischer Sprache herausgegebene Gutachten stellt die tragische Lage der jesidischen Gemeinschaft im Irak und die Hintergründe dazu dar – kompakt und umfassend samt der innerirakischen Konflikte. Damit wollen die beiden Organisationen eine Informationslücke schließen und eine Grundlage für qualifizierte Entscheidungen schaffen. Denn immer wieder entscheiden Behörden und Gerichte über die Zukunft jesidischer Menschen und lassen dabei die dramatische Situation, in die sie die Menschen schicken, außer Acht.

Im Gutachten geht es auch um die Jesid*innen als Gruppe, deren Lebensgrundlagen systematisch – und darum geht es beim Völkermord – zerstört wurden. Das unterscheidet sie von vielen anderen aus dem Nahen Osten, die vor Krieg und Zerstörung fliehen: Der Islamische Staat wollte nicht nur Jesid*innen vernichten, sondern die jesidische Existenz. So wächst mit jeder Abschiebung die Angst, dass nicht nur Einzelne gewaltsam aus ihrer neuen Heimat gerissen und in eine ungewisse Zukunft geschickt werden, sondern dass auch hier die jesidische kollektive Existenz bedroht ist.

Seit vielen Monaten fordern jesidische und andere Organisationen wie PRO ASYL und Wadi e.V. einen Abschiebestopp für Jesid*innen, unter anderem mit einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten.

Das Gutachten kann in deutscher und englischer Sprache heruntergeladen werden.