Appell: Flüchtlingsschutz ist Teil unserer demokratischen Werte

Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, die uns schützt, unterstützt und in der wir respektiert werden. Deswegen sind die Säulen unserer Gesellschaft Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie schützen jeden von uns und wir müssen sie schützen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft – von Ideen zu Gedanken, von Herkunft zu Identität – ist unsere Stärke. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte. Die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen widersprechen diesem Selbstverständnis.

Das Recht, in Deutschland und Europa Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu suchen, gehört nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs zur DNA unserer Demokratie. Nach Deutschland geflüchtete Menschen sind Teil unserer Gesellschaft: Sie arbeiten und engagieren sich hier, ziehen ihre Kinder hier groß und gehören hierher. Fehlverhalten einzelner darf niemals dazu führen, dass pauschal bestimmte Gruppen von Menschen stigmatisiert, rassifiziert und als nicht zugehörig markiert werden. Wir lassen uns nicht spalten.

Damit stellen wir uns gegen politische Kräfte, die ein Interesse an Spaltung und Verunsicherung haben. In verschiedenen Ländern der EU haben wir den Fahrplan autoritärer Politiker*innen gesehen: Mit einem “Wir gegen die Anderen” wird gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen Stimmung gemacht. Gehetzt wird gegen queere Personen, eingewanderte oder rassifizierte Menschen, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung und andere gesellschaftliche Gruppen. Gewalt an den Grenzen – selbst gegen Kinder – wird normalisiert. Gleichzeitig werden die Institutionen des Rechtsstaats angegriffen – von der Unabhängigkeit der Justiz bis zur Arbeit von Anwält*innen. Eine solche Entwicklung lassen wir in Deutschland nicht noch einmal zu. Demokratische Parteien müssen hierfür an einem Strang ziehen, um den Versuchen der Spaltung den Zusammenhalt der Gesellschaft entgegenzustellen.

Das Asylrecht dient als erstes Ziel einer Politik, die zunehmend Menschenrechte infrage stellt. Dies zeigt sich an der aktuellen Debatte. Vorschläge wie Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen verstoßen eindeutig gegen europäisches Recht und menschenrechtliche Grundprinzipien. In vielen EU-Ländern droht Asylsuchenden ein Leben auf der Straße, Verelendung und willkürliche Haft. Aus diesen Gründen verbieten deutsche Gerichte immer wieder entsprechende Abschiebungen. Das macht deutlich: Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Abschiebung rechtens ist. Das gehört zu unserem Rechtsstaat und kann nicht ad hoc an der Grenze entschieden werden. Es gibt auch keine nationale Notlage, die ein Hinwegsetzen über diese Grundsätze rechtfertigen könnte.

Handlungsfähigkeit beweist sich durch realistische, wertegeleitete und rechtskonforme Politik. Anstatt sich zu stets neuen Verschärfungen treiben zu lassen, muss die Bundesregierung für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einstehen. Für alle Menschen.

Unterzeichnende Organisationen (Stand 09.09.2024, alphabetisch):

  • Amnesty International Deutschland e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • AWO Bundesverband e.V.
  • BAfF – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.
  • Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
  • Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V.
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (DKHW)
  • Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
  • European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
  • Handicap International e.V.
  • HÁWAR.help
  • Internationaler Bund (IB) – Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
  • APPELL AN DIE BUNDESREGIERUNG VON 27 ORGANISATIONEN
  • IPPNW – Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V.
  • Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
  • JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland
  • Kindernothilfe e.V.
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
  • Landesflüchtlingsräte der Bundesländer
  • LeaveNoOneBehind
  • LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e. V.
  • Moving Cities
  • Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V.
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) e.V.
  • Save the Children Deutschland e.V.
  • Terre des Hommes Deutschland e.V.


Passbeschaffung Eritrea

Obwohl seit dem Länderschreiben des Bundesinnenministeriums vom 16.8.23 und des Erlasses des Justizministeriums in BW vom 18.1.23 klar sein sollte, dass die Passbeschaffung für Eritreer*innen i.d.R. unzumutbar ist, gibt es weiterhin Probleme. Viele Personen werden vor allem im Rahmen der Einbürgerung immer wieder dazu aufgefordert, bei der eritreischen Auslandsvertretung vorzusprechen.

Für Einbürgerungen ist in BW das Innenministerium verantwortlich. Dieses meldete uns zurück:

„Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vertritt zur Frage der Zumutbarkeit der Beschaffung eritreischer Reisepässe zur Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit im Rahmen von Einbürgerungsverfahrens Folgendes:

„Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Urteil vom 11.10.2022 festgestellt, dass anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzbedürftigen eine Passbeschaffung nicht zugemutet werden kann, wenn von ihnen im Formular mit dem Titel „Immigration and Citizenship Services Request Form“ mit zu unterzeichnen ist, der/die Erklärende bedauere, seiner/ihrer nationalen Pflicht nicht nachgekommen zu sein und er/sie erkläre, eine eventuell dafür verhängte Strafe zu akzeptieren (sogenannte Reueerklärung).

Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, wann und von welchem Personenkreis die Abgabe der Reueerklärung von der eritreischen Auslandsvertretung verlangt wird. Alle eritreischen Staatsangehörigen, die nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses oder sonstigen ID-Dokuments mit Lichtbild sind, haben sich daher grundsätzlich, unabhängig vom gewährten Schutzstatus, um die Ausstellung eines eritreischen Nationalpasses zu bemühen. Sofern für dessen Ausstellung die Zahlung einer sogenannten Aufbausteuer verlangt wird, ist dies grundsätzlich zumutbar.

Sofern bei Flüchtlingen oder subsidiär Schutzbedürftigen auch die Abgabe einer Reueerklärung im obigen Sinne verlangt wird, ist die Passbeschaffung nicht mehr zumutbar. Die/der Einbürgerungsbewerber/-in hat das Verlangen der Auslandsvertretung zur Abgabe der Reueerklärung glaubhaft zu machen. An die Glaubhaftmachung sind allerdings an sich keine übersteigerten Anforderungen zu stellen. Es genügt aber auch nicht, sich lediglich darauf zu berufen, dass eine Reueerklärung abzugeben sei.“

Zum weiteren Vorgehen im Kontext Einbürgerung:

Betroffene müssen also regelmäßig zur eritreischen Auslandsvertretung fahren und dort versuchen, einen Pass zu beantragen. Müssen sie dafür dann eine Reuerklärung unterzeichnen, ziehen sie den Antrag zurück. Dann sollen sie versuchen, dort eine sog. Identitätsbescheinigung zu beantragen. Müssen sie auch dafür, eine Reueerklärung unterzeichnen, ziehen sie den Antrag zurück. Über den Besuch bei der Botschaft müssen Nachweise gesammelt werden: Tickets, Fotos von sich selbst vor der Botschaft, evtl. Bescheinigungen von der Botschaft, Gedächtnisprotokoll über den Botschaftsbesuch.

Mit all diesen Unterlagen und sonstigen Identitätsnachweisen (z.B. Taufbescheinigungen, Geburtsurkunde, Zeugnisse, Impfausweis, Nachbarschaftsausweis, Wohnsitzausweise (Nebarinet), Nahrungsmittelbezugsschein (Kubon) mit Familienkarte (Kard Sdra) etc.) sollte dann die Einbürgerung ermöglicht werden.


Online-Fortbildung: Antirassimusberater*in

Sie sind politisch engagierte zivilgesellschaftliche Akteur*in oder aktuelle/zukünftige Amts- und Mandatsträger*in mit Zuwanderungsgeschichte? Sie möchten ihre jeweiligen von Rassismus betroffenen oder bedrohten Communities beratend unterstützen? Sie haben Interesse an einem Antirassismusnetzwerk zur weiteren Unterstützung und Vernetzung, um an diesem Thema gemeinsam weiterzuarbeiten?

Dann sind Sie richtig bei dem Projekt Leuchttürme gegen Rassismus.

Ende September 2024 startet die kostenlose digitale Fortbildung mit fünf Modulen zu den Themen Antirassismus, Empowerment und Beratung.

Die Fortbildung findet im Rahmen des Projektes Leuchttürme gegen Rassismus getragen vom Bundesverband interkultureller Frauen in Deutschland e.V. (BIFeV), gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus.


Petition: Hände weg vom Kirchenasyl

Unterstützung der Petition: Hände weg vom Kirchenasyl – Schutz für geflüchtete Menschen bewahren! | WeAct (campact.de)

An: Nancy Faeser, Bundesinnenministerin, Innenminister*innen der Bundesländer

Im Mai stürmte die Polizei in Niedersachsen eine Kirche, um eine Abschiebung durchzuführen. In Mecklenburg-Vorpommern kam im Dezember 2023 ein bewaffnetes Sondereinsatzkommando zum Einsatz, um eine afghanische Familie aus einem Kirchenasyl abzuschieben. Auch in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz gab es Räumungen.

Das ist ein Angriff auf den Schutz geflüchteter Menschen durch das Kirchenasyl. Dabei hat Kirchenasyl eine lange humanitäre Tradition und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat erklärt, dass die Behörden das Kirchenasyl als solches respektierten.

Wir appellieren daher an die Innenminister*innen der Länder und die Bundesinnenministerin und fordern: 

  • Schützen Sie Kirchenasyle vor Räumungen! 
  • Ermöglichen Sie, dass in Härtefällen weiterhin die Möglichkeit besteht, Geflüchtete vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen!

Die Petition wurde von der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. gestartet. Es haben bereits 40.000 Menschen unterzeichnet.


BAMF versus Gerichte: Asylentscheidungen zu Gaza

Das BAMF entscheidet seit Januar 2024 bis dato über keine Asylanträge von Asylsuchenden aus Gaza mehr, wenn sich die Asylgründe auf die Lage in Gaza beziehen und nicht auf individuelle Verfolgungsschicksale oder Familienasyl betrifft. Die Lage im Gaza sei unübersichtlich und dynamisch, sodass eine Rückkehrgefährdung derzeit nicht belastbar eingeschätzt werden könne. Etliche Verwaltungsgerichte geben seitdem Untätigkeitsklagen statt und verpflichten das BAMF zu entscheiden.

Die Gerichte nehmen keine nur mehr „vorübergehende“ ungewisse Lage im Gaza nach mehreren Monaten gewaltsamer Auseinandersetzungen an. Der „bewaffnete Konflikt hat inzwischen längst ein Ausmaß erreicht, das den Anspruch auf internationalen subsidiären Schutz unabhängig von einzelnen Ereignissen trägt.“ Ob und wann sich die Lage dort bessern könne, sei nicht absehbar, so das VG Dresden (Urteil v. 24.4.24 – 11 K 104/24.A).

Viele Verwaltungsgerichte gehen davon aus, dass der subsidiäre Schutz anzuerkennen sei (VG Berlin, Urteil v. 26.2.24 – 34 K 5/23 A; VG Sigmaringen, Urteil v. 7.3.24 – A 5 K 1560/22; VG Dresden, Urteil v. 24.4.24 – 11 K 104/24.A; VG Hamburg, Bescheid v. 3.6.24 – 14 A 789/24)



    Practical Guide: Passport requirement and clarification of identity (e.g. Gambia)

    Deutsch siehe unten

    The practical guide contains information on obtaining Gambian identity documents and their recognition by the authorities in Baden-Wuerttemberg. The guide explains the legal terms „passport requirement“, „obligation to cooperate in obtaining a passport“ and „clarification of identity“.

    The original guide in German „Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia“ was published in March 2021. Hence not all the information is up to date. However, the guide remains relevant in understanding the legal categories and is of interest to all who deal with the procurement of Gambian identity documents.

    Die Arbeitshilfe enthält Informationen zur Beschaffung gambischer Identitätsdokumente und deren Anerkennung durch die Behörden in Baden Württemberg. Der Leitfaden erläutert die Rechtsbegriffe „Passpflicht“, „Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung“ und „Identitätsklärung“. Die deutsche Fassung „Passpflicht, Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia“ wurde im März 2021 veröffentlicht. Daher sind in der englischen Übersetzung nicht mehr alle Informationen aktuell. Der Leitfaden ist aber nach wie vor relevant für das Verständnis der rechtlichen Kategorien und ist für alle interessant, die sich mit der Beschaffung gambischer Identitätsdokumente beschäftigen.



    SG Nürnberg: Bezahlkarte muss individuell angepasst werden

    Das Sozialgericht (SG) Nürnberg hat mit zwei Beschlüssen vom 30.7.2024 (Az. S 11 AY 15/24 ER und S 11 AY 18/24 ER) entschieden, dass Bezahlkarten nicht ohne vorherige Anhörung ausgehändigt werden dürfen, die Umstände jedes Individuums berücksichtigt werden müssen und keine pauschalen Begrenzungen des Bargelds (hier: 50 €) vorgenommen werden dürfen.

    Die Sozialämter müssen jede Person anhören, bevor sie auf die Bezahlkarte umstellen. Dazu gehört auch eine Rechtsmittelbelehrung. Die Aushändigung der Bezahlkarte ist eine Ermessensentscheidung und das Ermessen muss bei jeder Entscheidung ausgeübt werden. Zudem müssen die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Bargeldbegrenzungen müssen im Ermessen und im Hinblick auf die Lebensumstände entschieden werden.

    Das SG kritisierte die Bezahlkarte auch ganz allgemein: Die Restriktionen der Bezahlkarte im Hinblick auf begrenzte Bargeldmittel und wegfallenende Onlineeinkäufe sowie Überweisungen führen dazu, dass Bedarfe nicht mehr gedeckt werden können. Auch seien Informations- und Teilhaberechte massiv beschränkt.

    Nun muss das Sozialamt die Leistungen wieder vollständig auf das Konto überweisen. Den Beschluss hat Rechtsanwalt Volker Gerloff mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstritten.



    Vorstandsmitglied verstorben: Eva Thien

    Eva Thien verstarb viel zu früh und viel zu plötzlich am 19. Juli 2024.

    Eva hatte sich jahrelang intensiv für die Rechte von Geflüchteten eingesetzt, sowohl in ihrer Arbeit bei der Sozial- und Verfahrensberatung der Caritas im Ankunftszentrum Heidelberg, als auch ehrenamtlich bei der Seebrücke Heidelberg und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Mit Ruhe und umfangreichem Wissen begleitete sie etliche Geflüchtete in ihrer ersten Zeit des Ankommens in Deutschland. Mit ihrer klaren Haltung für offene Fluchtwege und eine solidarische Welt sowie gegen rechte Hetze und Abschiebungen hat sie uns alle bereichert. Mit viel Energie kämpfte sie für Gerechtigkeit an vielen oft so unsichtbaren Ecken.

    Wir werden ihre besonnene, reflektierte und liebenswerte Art vermissen. Allen Angehörigen und Freund*innen sprechen wir unser Mitgefühl aus.


    Sommertagung 2024

    Ort: Bürgerräume Stuttgart-West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart (barrierefrei)

    البرنامج الكامل باللغة العربية / Information in English

    Herzliche Einladung zur Sommertag am Samstag, den 13. Juli 2024, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Im Hauptvortrag geht es um die lebensrettende Arbeit von Alarm Phone. In zwei Themenphasen können Sie wählen zwischen Familiennachzug, Abschiebungen in den Irak, familiäre Rollen und Umgang mit Hate Speech. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben.

    Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

    Unsere Tagung soll einen möglichst geschützten Raum für alle Beteiligten darstellen. Deshalb bitten wir alle Teilnehmenden, die Vereinbarung zum Umgang miteinander bei der Anmeldung zur Kenntnis und sich bei der Tagung zu Herzen zu nehmen.

    PROGRAMM

    09:45 Uhr: Anmeldung und Ankommen

    10:00 Uhr: Begrüßung

    10:15 11:30 Uhr: Ehrenamtliches Engagement – Projekte & Vernetzung

    Drei befreundete Initiativen des Flüchtlingsrats stellen ihre Projekte und Themen vor, in denen sie ehrenamtlich aktiv sind. Im Anschluss daran gibt es Zeit, sich zu vernetzen und auszutauschen.

    • Dilnaz Alhan stellt die letztes Jahr gegründete Initiative Pena.ger vor, die kostenlose Online-Beratung für Geflüchtete auf Deutsch, Kurdisch, Türkisch und Englisch anbietet (Pena.ger Stuttgart)
    • Björn Stoltze erzählt vom Kampf gegen erhöhte Nutzungsgebühren in Gemeinschaftsunterkünften (Verein Zuflucht, Müllheim)
    • Gabi Ayivi und Chibuzo Orame berichten über die Lage in Nigeria, insbesondere über die politischen Verhältnisse, die Menschen zur Flucht zwingen und die Situation von Rückkehrenden (Olileanya e.V.)

    11:30 – 13:00 Uhr: Themenphase I

    Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus.

    1. Vortrag: „Kann ich meine Familie nach Deutschland bringen?“ – Basiswissen Familiennachzug

    Die erste Antwort auf diese Frage ist: „Das kommt auf Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland an.“ Erst dann weiß man, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Familiennachzug nach Deutschland gelingen kann. Doch dann stehen noch jede Menge praktischer Hürden an, die zur Familienvereinigung gemeistert werden müssen. Im Vortrag wird Maria Kalin die rechtlichen Grundlagen von Familiennachzug erklären, insbesondere im Hinblick auf Personen, die im Asylverfahren eine Ablehnung erhalten haben und über verschiedene Bleiberechtsoptionen Aufenthaltstitel erhalten konnten.

    Referentin: Maria Kalin (Rechtsanwältin, Ulm)

    Seit Mitte 2023 sind die jahrzehntelangen Beschränkungen bei Abschiebungen in den Irak gefallen und es finden monatliche Sammelabschiebeflüge statt. Dies bringt große Unsicherheiten für viele geduldete Iraker*innen mit sich, die nun unmittelbar von Abschiebung bedroht sein könnten. Was sich politisch geändert hat, welche Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen müssen und was es für aufenthaltsrechtliche Bleibeoptionen für Geduldete gibt, wird Anwältin Geraldine Trotzier erklären. Oliver M. Piecha wird einen Einblick in die aktuelle Lage im Irak, die Lebensrealitäten vor Ort allgemein und das Problem der „umstrittenen Gebiete“ im Hinblick auf die Jesid*innen und andere Minderheiten geben.

    Referent*in: Geraldine Trotzier (Rechtsanwältin, Heidelberg), Dr. Oliver M. Piecha (Wadi e.V.)

    3. Arbeitsgruppe: Psychosoziale Dynamiken in Familien mit Fluchterfahrung

    Nicht nur die Fluchterfahrung, sondern auch das Ankommen in Deutschland stellt Familien und die Beziehungen innerhalb von Familien vor Herausforderungen. Bislang bewährte Zuständigkeiten und Selbstverständlichkeiten werden in Frage gestellt. Kompetenzen und ein Gefühl von Selbstwirksamkeit müssen neu gefunden werden. Sibel Koray wird die sich verändernden familiären Geschlechter- und Generationenbeziehungen beleuchten, die sich in dieser besonderen Situation ergeben, und auf Schwierigkeiten und Chancen eingehen. Nach einem kurzen Input der Referentin stehen Reflexion der Thematik und der eigenen Rolle (Selbsterfahrungsanteile) sowie der Erfahrungsaustausch im Fokus des interaktiv angelegten Workshops. Konkrete Fälle können zusammen betrachtet werden, um ein besseres Verständnis für die Situation der Betroffenen zu entwickeln und um mehr Handlungssicherheit zu erlangen.

    Referentin: Sibel Koray (Diplom-Psychologin, systemische Familientherapeutin und Supervisorin)

    4. Arbeitsgruppe: Gemeinsam gegen Hate Speech und Fake News

    Hate Speech und Fake News haben sich in den letzten Jahren zunehmend im digitalen Raum ausgebreitet. Insbesondere in sozialen Netzwerken begegnen uns Diskriminierung, Hasskommentare, Desinformationen und Verschwörungserzählungen, von denen sowohl Geflüchtete als auch ihre Unterstützer*innen betroffen sind. Wie können wir damit angemessen umgehen? Und was können wir dem an demokratischen Handlungsmöglichkeiten entgegensetzen? Joachim Glaubitz gibt in der Arbeitsgruppe zunächst einen Einblick in rechte Medienstrategien. Anhand konkreter Beispiele werden dann gemeinsam Formen digitaler Zivilcourage entwickelt und besprochen.

    Referent: Joachim Glaubitz (Trainer im Projekt Firewall der Amadeu Antonio Stiftung und Flüchtlingsrat BW)

    13.00 Uhr: Mittagessen

    14:00 15:15 Uhr: Hauptvortrag: Ein Telefon unterstützt in Seenot – die Arbeit von Watch the Med Alarm Phone

    Seit fast 10 Jahren gibt es das Alarm Phone – ein transnationales Netzwerk von Aktivist*innen, das über eine Notrufnummer Hilfe für in Seenot geratene Flüchtende auf dem Mittelmeer und an den Außengrenzen mobilisiert. Zusammen mit zivilen Rettungsschiffen konnten damit schon tausende Menschenleben gerettet und Menschenrechtsverletzungen denunziert und im besten Fall verhindert werden. Doch das Sterben auf dem Mittelmeer kann nur durch eine andere europäische Politik beendet werden.
    Über die Entstehung und Strukturen des Alarm Phone, die Koordinierung von Rettungseinsätzen, die involvierten Akteur*innen, den Kontakt mit den Betroffenen, die persönlichen Belastungen, die Kriminalisierung von Flüchtenden und Aktivist*innen sowie die politischen Herausforderungen und aktuellen Entwicklungen berichtet Conni Gunßer. Es wird ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.

    Referentin: Conni Gunßer (Watch the Med Alarm Phone)

    15:15 Uhr: Pause

    15:30 17:00 Uhr Themenphase II

    Wählen Sie ein Thema aus den vier folgenden aus. Es handelt sich um eine Wiederholung der Themenphase am Vormittag.

    1. Vortrag: „Kann ich meine Familie nach Deutschland bringen?“ – Basiswissen Familiennachzug

    3. Arbeitsgruppe: Psychosoziale Dynamiken in Familien mit Fluchterfahrung

    4. Arbeitsgruppe: Gemeinsam gegen Hate Speech und Fake News

    Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und die Deutsche Postcode Lotterie.

    Die Anmeldung ist geschlossen. Kommen Sie spontan vorbei!


    Nordheim: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

    Diverse Gesetze mit Änderungen im Bereich Asyl und Aufenthalt hat die Bundesregierung seit Mitte 2023 auf den Weg gebracht. Dazu zählen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, das Rückführungsverbesserungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Weitere Gesetzesvorhaben stehen kurz vor der Verabschiedung, insbesondere bezüglich Asylbewerberleistungen und der Einführung der Bezahlkarte.

    In diesem Seminar wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps zu wichtigen Themen in der Geflüchtetenarbeit.

    Vorkenntnisse im Bereich Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

    Eine Pause mit Gelegenheit zum Austausch ist eingeplant.

    Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat BW)

    Ort: Großen Saal im Gemeindezentrum alter Bauhof (hinter dem Rathaus) in der Hauptstraße 24/1, 74226 Nordheim

    Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige in der Geflüchtetenarbeit.

    Eine Veranstaltung der Gemeinde Nordheim in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

    Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration, aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.