Online Veranstaltung zur Situation von Syrer:innen in Deutschland

Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Syrien und dem Ende des Assad-Regimes lädt der Hessische Flüchtlingsrat am 18.12. um 18 Uhr zu einer Online-Veranstaltung für Syrer:innen in Hessen und Deutschland ein, um eine erste Einschätzung zu vielen Fragen zu geben, die derzeit gestellt werden, unter anderem:

Wird jetzt der Schutzstatus von Leuten aus Syrien widerrufen, und was heißt das für den Aufenthalt?
Welche Möglichkeiten für einen sicheren Aufenthalt gibt es in Deutschland noch?
Was sind die Bedingungen für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?
Was ist mit Leuten, die noch im Asylverfahren sind?
Was passiert bei Reisen nach Syrien?

Referenten: Samer Aboutara und Timmo Scherenberg,Hessischer Flüchtlingsrat

Die Veranstaltung wird zweisprachig in Arabisch und Deutsch abgehalten.

Mehr Informationen zur Veranstaltung
Einwahldaten: https://us02web.zoom.us/j/83792326907?pwd=MGs5V1NBRXBhZkJQTHpjaTFVeklsUT09

Einladung auf Arabisch


Online-Seminar: Was hat sich bei der Einbürgerung geändert?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht u.a. kürzere Fristen für die Einbürgerung und die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft vor. Es gibt allerdings auch Verschärfungen, u.a. bei der Lebensunterhaltssicherung. Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Menschen mit Fluchtgeschichte.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Sie ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Fellbach: Reflexionsraum „kritisches weiß-Sein“

Dieser Workshop richtet sich an weiße Menschen, die sich mit Rassismus auseinandersetzen möchten. Anhand von verschiedenen Impulsen werden wir uns das Machtverhältnis Rassismus genauer anschauen, unsere privilegierte Rolle darin reflektieren und uns zu Handlungsmöglichkeiten austauschen.

Mit den Worten von Tupoka Ogette ausgedrückt: „Ich wünsche mir, dass der Kampf gegen Rassismus von weißen Menschen nicht als Bürde, sondern als Chance gesehen wird. Als Chance, Teil der Veränderung zu sein. Teil der Lösung und nicht Teil des Problems.“

Referentin: Susanne Belz vom BfDA Stuttgart e.V.

Ort: PLEKS. Fellbach, Schorndorfer Str. 37/1, 70736 Fellbach

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Haupt-und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, doch auch ein*e jede*r mit Interesse am Thema ist herzlich willkommen.

Die kostenlose Fortbildung wird im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, angeboten. Es stehen nur begrenzt Plätze zur Verfügung, daher bitten wir um Anmeldung. Die Anmeldung ist über die Diversity Akademie möglich.

Die Räumlichkeiten sind barrierefrei. Für Getränke und Snacks ist gesorgt. Alle Teilnehmenden sind herzlich eingeladen, ein paar Minuten früher anzukommen, damit wir pünktlich um 17:30 Uhr starten können.


Artikel zur Einordnung der Debatten rund um die Ereignisse in Solingen

Drei Tote und acht zum Teil sehr schwer verletzte Menschen – das ist die Bilanz eines Angriffs auf ein Stadtfest, das unter dem Motto „Festival der Vielfalt“ am 23. August in Solingen stattfand. Der Flüchtlingsrat BW ist erschüttert und trauert um die Opfer.

Da es sich bei dem Tatverdächtigen um einen syrischen Staatsangehörigen handelt, der über Bulgarien nach Deutschland eingereist ist, begannen schon wenige Stunden nach der Tat zahlreiche Diskurse zur Asylpolitik. Diese werden mehrheitlich auf sehr populistische Art und Weise geführt. Gefordert werden unter anderem mehr Abschiebungen, eine vollständige Aussetzung des Asylrechts für bestimmte Gruppen und umfassende Kontrollen an deutschen Außengrenzen. Sogar die Forderung nach einem vollständigen Leistungsentzug für Menschen im Dublin-Verfahren wird laut. In diesen Debattten wird insbesondere Syrer* innen und Afghan*innen pauschal die Schutzbedürftigkeit abgesprochen und sie werden unter Generalverdacht gestellt. Als Beitrag zur Einordnung der Debatten werden hier die Pressemitteilungen von PRO ASYL und dem Abschiebereporting NRW dokumentiert.

Der Flüchtlingsrat BW setzt sich für eine Welt ein, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte für alle Menschen gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sonstiger Merkmale. Sowohl islamistisch als auch rechtsextremistisch orientierte Menschen zielen auf eine andere, eine unfreie Gesellschaft ab. Lasst uns also zusammenstehen und gemeinsam für die Freiheitsrechte aller Menschen eintreten anstatt uns von Rechtsextremisten instrumentalisieren zu lassen!


Geflüchtete Menschen mit Behinderungen – Nachweise über die Behinderungen und Schwerbehindertenausweis

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen haben zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen. Unter anderem gestaltet es sich häufig schwierig, einen Schwerbehindertenausweis sowie andere Nachweise über die Behinderungen zu erhalten. Daher hat der Flüchtlingsrat BW eine Arbeitshilfe zu diesen Themen veröffentlicht. Neben umfangreichen rechtlichen Informationen enthält die Arbeitshilfe auch einige Impulse zu Fragestellungen, die Handeln und Haltung im ehrenamtlichen Engagement mit geflüchteten Menschen mit Behinderungen betreffen. Gegenüber der ersten Fassung von September 2023 wurden in der aktuellen Fassung die im Februar 2024 geänderten Zeiträume für die Grund- bzw. Analogleistungen angepasst.


Stuttgart: Basis-Schulung von Arrival Aid für Trauma-Helfer*innen

Flucht und Migration bringen Menschen in schwer traumatisierende Situationen – teils mit erheblichen psychischen Folgen. Ein Großteil der traumatisierten Geflüchteten erhält jedoch keine professionelle therapeutische Hilfe.

Im Rahmen einer zweitägigen Schulung können sich Ehrenamtliche zu Trauma-Helfenden ausbilden lassen. Es werden Grundlagen der Trauma- und Stressbewältigung vermittelt und Übungen aufgezeigt, die bei akuten Belastungssituationen Linderung verschaffen können. Nach der Fortbildung können Trauma-Helfende bei ArrivalAid Einsätze für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte durchführen.

Referent*innen: Alena Schäberle & Tobias Töpfer von ArrivalAid München



Neue Angebote zu Flucht und Behinderung von Handicap International

Im Projekt Crossroads von Handicap International wurde in Zusammenarbeit mit den Selbstvertreter*innen der Gruppe „NOW! Nicht Ohne das Wir“  sechs barrierefreie Broschüren mit Informationen in neun Sprachen entwickelt. Die Broschüren sind auf den Sprachen Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Arabisch, Dari, Englisch, Französisch, Kurmandschi und Türkisch erhältlich.

Außerdem steht Cossroads bundesweit geflüchteten Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen mit einer kostenlosen telefonischen Erst- und Orientierungsberatung individuell zur Seite. Die Beratung erfolgt ebenfalls auf neun Sprachen. Es werden grundlegende Fragen rund um das Hilfesystem für geflüchtete Menschen mit Behinderung beantwortet, z. B. zu Zugängen zu staatlichen Hilfen, Aufenthalt oder Asyl, Spracherwerb, Bildung und Beschäftigung. Darüber hinaus werden geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei unterstützt, passende Beratungs- und Hilfsangebote in der Nähe ihres Wohnorts zu finden und begleiten sie, bis eine bedarfsadäquate Anbindung erfolgt ist.


Seit 1. Juni 2024: Inkrafttreten der Chancenkarte und weiterer Neuregelungen

Zum 1. Juni 2024 ist die dritte und letzte Stufe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Umgesetzt wurden nun insbesondere die Regelungen zur Chancenkarte und eine Erhöhung des Kontingents für die sogenannte Westbalkanregelung. Außerdem ist es künftig in vielen Fällen (vor allem bei Studienzwecken) nicht mehr notwendig, dass die Ausländerbehörde am Visumverfahren beteiligt werden muss.



Arbeitshilfe: Das Dublin-Verfahren

Bei jeder Person, die in Deutschland einen Asylantrag stellt, wird zunächst geprüft, ob Deutschland überhaupt für die inhaltliche Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Hintergrund dafür ist, dass es eine europäische Verordnung gibt, die regelt, welcher Mitgliedstaat des sog. Dublin-Raums für einen Antrag auf internationalen Schutz zuständig ist: die sog. Dublin III-Verordnung (VO).

Die vorliegende Arbeitshilfe erklärt den Ablauf des Dublin-Verfahrens und zeigt auf, wie ehrenamtlich Engagierte hier unterstützen können.



VG Berlin: Unionsrechtliche Zweifel an Einordnung Senegals als sicherer Herkunftsstaat

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in seinem Beschluss vom 16.04.2024 – 31 L 670/23 A – erhebliche unionsrechtliche Zweifel an der Bestimmung Senegals als sicherer Herkunftsstaat geäußert:

„1. Es bestehen erhebliche unionsrechtliche Zweifel an der Bestimmung Senegals als sicherer Herkunftsstaat, da dort nicht generell und durchgängig weder Verfolgung noch ein ernsthafter Schaden zu befürchten sind.

2. Im Hauptsacheverfahren ist voraussichtlich eine Vorlage an den EuGH erforderlich. Denn es ist nicht geklärt, wie die Formulierung in Anhang 1 zur Asylverfahrensrichtlinie, dass „generell und durchgängig“ keine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden drohen, zu verstehen ist. Insbesondere ist zu klären, ob auch eine nur regionale Verfolgung bzw. die Verfolgung von Angehörigen nur bestimmter Gruppen bzw. ein nur regional oder nur einer bestimmten Gruppe drohender ernsthafter Schaden die Einstufung als sicheren Herkunftsstaat ausschließt.

3. Die Kammer geht davon aus, dass die unionsrechtlichen Begriffe „generell und durchgängig“ derart auszulegen sind, dass landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen Sicherheit bestehen muss. Auch das BVerfG hat ausgeführt, dass ein Staat nicht zum sicheren Herkunftsstaat bestimmt werden kann, wenn dort Angehörige einer bestimmten Gruppe, nicht hingegen andere, dieser Gruppe nicht angehörende Personen, verfolgt werden.

4. Mädchen und junge Frauen sind zumindest in einigen Regionen Senegals in relevantem Ausmaß geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgesetzt und stellen ebenso wie homosexuelle Personen, denen im Senegal Strafverfolgung droht, eine bestimmte soziale Gruppe dar. Eine große Anzahl von Kindern werden als sog. Talibé-Kinder zum Betteln auf der Straße missbraucht und stellen eine bestimmte soziale Gruppe dar, die der Staat nicht wirksam schützt. Menschen, die mit Strafverfolgung oder Untersuchungshaft konfrontiert sind, droht eine unmenschliche Behandlung.“

(Leitsätze von asyl.net)