Stuttgart: Basis-Schulung von Arrival Aid für Trauma-Helfer*innen

Flucht und Migration bringen Menschen in schwer traumatisierende Situationen – teils mit erheblichen psychischen Folgen. Ein Großteil der traumatisierten Geflüchteten erhält jedoch keine professionelle therapeutische Hilfe.

Im Rahmen einer zweitägigen Schulung können sich Ehrenamtliche zu Trauma-Helfenden ausbilden lassen. Es werden Grundlagen der Trauma- und Stressbewältigung vermittelt und Übungen aufgezeigt, die bei akuten Belastungssituationen Linderung verschaffen können. Nach der Fortbildung können Trauma-Helfende bei ArrivalAid Einsätze für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte durchführen.

Referent*innen: Alena Schäberle & Tobias Töpfer von ArrivalAid München



Neue Angebote zu Flucht und Behinderung von Handicap International

Im Projekt Crossroads von Handicap International wurde in Zusammenarbeit mit den Selbstvertreter*innen der Gruppe „NOW! Nicht Ohne das Wir“  sechs barrierefreie Broschüren mit Informationen in neun Sprachen entwickelt. Die Broschüren sind auf den Sprachen Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Arabisch, Dari, Englisch, Französisch, Kurmandschi und Türkisch erhältlich.

Außerdem steht Cossroads bundesweit geflüchteten Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen mit einer kostenlosen telefonischen Erst- und Orientierungsberatung individuell zur Seite. Die Beratung erfolgt ebenfalls auf neun Sprachen. Es werden grundlegende Fragen rund um das Hilfesystem für geflüchtete Menschen mit Behinderung beantwortet, z. B. zu Zugängen zu staatlichen Hilfen, Aufenthalt oder Asyl, Spracherwerb, Bildung und Beschäftigung. Darüber hinaus werden geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei unterstützt, passende Beratungs- und Hilfsangebote in der Nähe ihres Wohnorts zu finden und begleiten sie, bis eine bedarfsadäquate Anbindung erfolgt ist.


Seit 1. Juni 2024: Inkrafttreten der Chancenkarte und weiterer Neuregelungen

Zum 1. Juni 2024 ist die dritte und letzte Stufe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Umgesetzt wurden nun insbesondere die Regelungen zur Chancenkarte und eine Erhöhung des Kontingents für die sogenannte Westbalkanregelung. Außerdem ist es künftig in vielen Fällen (vor allem bei Studienzwecken) nicht mehr notwendig, dass die Ausländerbehörde am Visumverfahren beteiligt werden muss.



VG Berlin: Unionsrechtliche Zweifel an Einordnung Senegals als sicherer Herkunftsstaat

Der VG Berlin hat in seinem Beschluss vom 16.04.2024 – 31 L 670/23 A – erhebliche unionsrechtliche Zweifel an der Bestimmung Senegals als sicherer Herkunftsstaat geäußert:

„1. Es bestehen erhebliche unionsrechtliche Zweifel an der Bestimmung Senegals als sicherer Herkunftsstaat, da dort nicht generell und durchgängig weder Verfolgung noch ein ernsthafter Schaden zu befürchten sind.

2. Im Hauptsacheverfahren ist voraussichtlich eine Vorlage an den EuGH erforderlich. Denn es ist nicht geklärt, wie die Formulierung in Anhang 1 zur Asylverfahrensrichtlinie, dass „generell und durchgängig“ keine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden drohen, zu verstehen ist. Insbesondere ist zu klären, ob auch eine nur regionale Verfolgung bzw. die Verfolgung von Angehörigen nur bestimmter Gruppen bzw. ein nur regional oder nur einer bestimmten Gruppe drohender ernsthafter Schaden die Einstufung als sicheren Herkunftsstaat ausschließt.

3. Die Kammer geht davon aus, dass die unionsrechtlichen Begriffe „generell und durchgängig“ derart auszulegen sind, dass landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen Sicherheit bestehen muss. Auch das BVerfG hat ausgeführt, dass ein Staat nicht zum sicheren Herkunftsstaat bestimmt werden kann, wenn dort Angehörige einer bestimmten Gruppe, nicht hingegen andere, dieser Gruppe nicht angehörende Personen, verfolgt werden.

4. Mädchen und junge Frauen sind zumindest in einigen Regionen Senegals in relevantem Ausmaß geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgesetzt und stellen ebenso wie homosexuelle Personen, denen im Senegal Strafverfolgung droht, eine bestimmte soziale Gruppe dar. Eine große Anzahl von Kindern werden als sog. Talibé-Kinder zum Betteln auf der Straße missbraucht und stellen eine bestimmte soziale Gruppe dar, die der Staat nicht wirksam schützt. Menschen, die mit Strafverfolgung oder Untersuchungshaft konfrontiert sind, droht eine unmenschliche Behandlung.“


Informationsverbund Asyl & Migration, VG Berlin – Beschluss vom 16.4.2024


Wohnsitzauflage: großer Aufwand, kleine Wirkung

Die Wohnsitzregelung für Geflüchtete verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand und entfaltet sonst kaum positive Wirkung – im Gegenteil, sie behindert Geflüchtete beim Ankommen in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des DIW.



Online workshop FOR WOMEN ONLY: How to get German Citizenship

From 27 June 2024, there will be a new citizenship law in Germany. Among other things, the law establishes shorter deadlines for German citizenship as well as the possibility of dual citizenship. However, there are also stricter requirements, for example with regard to securing a livelihood. The online workshop provides an overview of the most important changes.

Please note: The event is aimed exclusively at persons who identify as women with a history of flight or migration (we would like to provide a safe space, so please refrain from registering otherwise).

Speaker: Melanie Skiba, Refugee Council Baden-Württemberg

This event will be conducted in English because of the high demand among the English speaking audience. The event is free of charge and will take place online as a video conference via Zoom. Information on data protection can be found here. Participation in the online seminar takes place on a PC. You will need a standard internet browser, a stable internet connection and headphones or speakers.

You will receive the access data before the event. Please note: We do not issue certificates of attendance for participation in free online seminars. We kindly ask you to refrain from such requests.

The event is being organised in conjunction with FIZ Infocafé. It is part of the project „Aktiv für Flüchtlinge“, supported by the Ministry of Justice and Migration (Ministerium der Justiz und für Migration) from state funds approved by the Baden-Württemberg state parliament.


Informationen über Aufenthalt & Abschiebung

Abschiebungen und Ankündigungen dieser Termine sorgen häufig für große Verunsicherung und Angst vor einer eigenen Abschiebung. Deshalb erklärt der Bayerische Flüchtlingsrat, wem potentiell eine Abschiebung drohen kann sowie wer nicht gefährdet ist, abgeschoben zu werden.

Der Bayerische Flüchtlingsrat möchte mit diesen Hinweisen über die Rechte von Geflüchteten aufklären und versuchen, ein wenig Angst vor einer Abschiebung zu nehmen. Wichtig ist zu klären, ob jemand überhaupt von einer Abschiebung bedroht ist. Wenn ja, gibt es in manchen Fällen noch rechtliche Möglichkeiten um eine Abschiebung zu verhindern. Dann ist eine Beratung durch Anwält*innen oder Beratungsstellen notwendig.

Die Hinweise liegen auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Georgisch vor. Weitere Übersetzungen in zunächst Kurdisch, Türkisch und Französisch werden folgen.



VGH BW: Verfahrensbeistand für Unbegleitete Minderjährige schon während Altersfeststellung

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat in seinem Beschluss vom 9.4.2024 (Aktenzeichen: 12 S 77/24) die Rechte potenzieller Unbegleiterer Minderjähriger gestärkt.

Der Antragsteller gab nach seiner Einreise in das Bundesgebiet an, Asyl beantragen zu wollen. Daraufhin nahm ihn die Stadt Freiburg vorläufig in Obhut und brachte ihn in einer geeigneten Einrichtung unter, nachdem er angegeben hatte, minderjährig zu sein. Daran zweifelte das Jugendamt der Stadt Freiburg jedoch, weshalb ein Altersfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. Die Mitarbeitenden kamen zu dem Ergebnis, dass die Person volljährig sei, woraufhin die vorläufige Inobhutnahme beendet wurde. Dagegen klagte der junge Mann.

Der VGH BW entschied, dass die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme rechtsfehlerhaft war, weil für den Antragsteller kein Verfahrensbeistand bestellt worden sei. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Pflicht zur Bestellung eines Verfahrensbeistands sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie (Art. 24 Absatz Abs. 1 Satz 1 Richtlinie 2013/33/EU) ergebe. Dies gelte für alle Fälle, bei denen ein Asylgesuch im Raum stehe und in denen der betroffene Mensch vertretbar behaupte, er sei minderjährig und dies nicht offensichtlich ausgeschlossen sei.



Antiziganismus gegen ukrainische Roma-Geflüchtete in Deutschland

Ukrainische Roma, die seit Februar 2022 vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland geflüchtet sind, erleben direkten, strukturellen und institutionellen Antiziganismus. Dies geht aus einem Monitoringbericht hervor, den die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus MIA am 17.04.2024 in Berlin veröffentlicht hat. „Die alltägliche Diskriminierung zeigt sich an dem fehlenden oder eingeschränkten Zugang dieser Menschen zu menschenwürdigem Wohnraum, zu Bildung, Sozialleistungen und zu weiteren Hilfs- und Dienstleistungen“ bilanziert MIA-Bundesgeschäftsführer Dr. Guillermo Ruiz Torres.

Der Monitoringbericht belegt anhand zahlreicher Vorfälle, die MIA gemeldet oder von ihr recherchiert wurden, unter anderem einen diskriminierenden Umgang der Betroffenen durch Polizeibeamte, Mitarbeitende der Deutschen Bahn, in der Verwaltung, in der Sozialen Arbeit sowie im Bildungssektor. Geflüchtete ukrainische Roma werden in Geflüchtetenunterkünften und Schulen segregiert und müssen zum Teil monatelang auf einen Schulplatz warten.



Fachtagung FGM/C – Handlungsstrategien für Baden-Württemberg

Gemeinsam mit dem EU-kofinanzierten Projekt Join our Chain von TERRE DES FEMMES e. V.,lädt Sie die Zentrale Anlaufstelle FGM/C Baden-Württemberg zur „Fachtagung FGM/C -Handlungsstrategien für Baden-Württemberg“ ein.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte aus sozialen Berufen, politische Vertreter:innen, Mitglieder der Zivilgesellschaft, Betroffene und alle, die sich für das Thema FGM/C engagieren möchten.