Online-Seminar: „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“

Dieses Online-Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Dazu gehören die neue Beschäftigungsduldung und Änderungen bei der Ausbildungsduldung, außerdem Neuerungen aus den Themenbereichen Abschiebung und Erstaufnahme, im Asylbewerberleistungsgesetz und beim Arbeitsmarktzugang

Die Infoveranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Sie wird mit Zoom durchgeführt.

HINWEIS: Die Veranstaltung ist voll, Anmeldungen sind leider nicht mehr möglich.

Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW

Das Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Unterstützung der UNO Flüchtlingshilfe und der Deutschen Postcode-Lotterie


Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Vorbild Deutschland?

Die Asylkoordination Österreich stellt in ihrem Magazin die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung vor. Autorin ist Veronika Faller, die ein Praktikum beim Flüchtlingsrat BW absolviert hat und bei Pro Bono Mannheim tätig ist.


Rechtshilfefonds von PRO ASYL

Der Förderverein PRO ASYL betreibt einen Rechtshilfefonds, über den Anwalts- und Verfahrenskosten von Flüchtlingen bezuschusst werden können. Über den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg können Asylinitiativen oder Einzelpersonen aus Baden-Württemberg Anträge an diesen Rechtshilfefonds stellen. Bitte senden Sie die Anträge NICHT direkt an PRO ASYL, sondern an den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, wir leiten die Anträge an PRO ASYL weiter. In den folgenden Dokumenten finden Sie weitere Detailinformationen. Bitte beachten Sie diese Hinweise, lesen Sie die unten verlinkten Dokumente sorgfältig durch und füllen Sie den Antrag entsprechend digital (nicht handschriftlich) aus. Gerne erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats weitere Auskünfte und Informationen, melden Sie sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns.


Geduldete Personen – Herausforderungen der Städte

Der Deutsche Städtetag spricht sich in seinem Positionspapier u.a. für einen besseren Zugang von Geduldeten zu alltagsstrukturierenden Angeboten sowie Bildung/Beschäftigung und für eine großzügige Auslegung der Bleiberechtsregelungen aus. Arbeitsverbote sowie die sog. „Duldung light“ sieht der Städtetag kritisch, da durch den Ausschluss von Teilhabemöglichkeiten Probleme für die Städte und für die Betroffenen einhergehen.


Mahnwache „Aufnahme statt Abschottung“ in Konstanz

Rund 80 Menschen folgten am 30.01.2021 dem Aufruf der „Konstanzer Seebrücke“ zu einer Mahnwache im Herosé-Park anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Aufnahme statt Abschottung. Kein Pushback ist legal“. Die Demonstrantinnen und Demonstranten wollten damit ein Zeichen setzen für einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten.

Dazu zählt für sie, dass die Lager an den Außengrenzen der Europäischen Union zügig aufgelöst werden und die dort untergebrachten Menschen auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Aufgerufen wurde auch dazu, eine Petition zu unterstützen, dass Baden-Württemberg sich zum sicheren Hafen erklärt, Geflüchtete bevorzugt aufnimmt und sich gegenüber der Bundesregierung für eine humanere Aufnahmepolitik einsetzt.

Bei einer Spendensammlung im Rahmen der Veranstaltung kamen knapp 200 Euro zusammen. Diese gehen an die Organisation „Search and Rescue for all human beeings“ (SARAH). Diese will die Mittel für den Bau eine neuen Schiffs einsetzen, das die zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer unterstützen soll.


Interviews zum Thema Passbeschaffung

Viele geflüchtete Menschen haben große Befürchtungen und Vorbehalte, was die Passbeschaffung und insbesondere das Aufsuchen ihrer Auslandsvertretung anbelangt. Gleichzeitig ist die Passbeschaffung häufig Voraussetzung für soziale Teilhabe (z.B. Arbeitsmarktzugang, ungekürzte Sozialleistungen). Wir haben uns daher gefragt: Was geht in Geflüchteten vor, die mit der Aufforderung zur Passbeschaffung konfrontiert werden? Aus welchen Gründen entscheiden sich manche dafür und andere dagegen, dieser Aufforderung nachzukommen? Und was erleben betroffene Personen bei einem Besuch in ihrer Auslandsvertretung? Diese und weitere Fragen haben wir drei Personen mit Fluchthintergrund aus verschiedenen Ländern und in unterschiedlichen Lebenssituationen gestellt. Die Interviews wurden in unserem Rundbrief 01/2020 veröffentlicht.


Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 1/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


OVG Nordrhein-Westfalen: Abschiebungen anerkannter Flüchtlinge nach Griechenland nicht zulässig

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 21.01.2021 entschieden, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte aktuell nicht dorthin rücküberstellt werden dürfen. Dem Gericht zufolge bestehe generell die ernsthafte Gefahr, dass Flüchtlinge bei einer Rückkehr nach Griechenland ihre elementarsten Bedürfnisse (»Bett, Brot, Seife«) über einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können.


Online-Veranstaltung „Wir Frauen* schaffen das!“

Die Evangelischen Frauen in Württemberg führen in Kooperation mit den Evangelischen Frauen in Baden einen Online-Talk mit Frauen, die mit Geflüchteten arbeiten, durch. Engagierte Frauen können sich auf der Homepage der Evangelischen Frauen in Baden anmelden.


VGH BW zu EuGH-Urteil Syrien: Berufung nicht zugelassen

Der VGH Baden-Württemberg hat sich Ende Dezember 2020 mit der EuGH-Entscheidung zum Wehrdienst bei Syrer*innen befasst und die Berufung nicht zugelassen bei einem Kläger, der als Minderjähriger eingereist ist. Das Gericht urteilte, dass aus dem EuGH-Urteil nicht folgt, dass unterschiedslos jedem*r Syrer*in im wehrpflichtigen Alter „automatisch“ die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist.

Für die Beratungspraxis lässt sich aus dem Urteil ableiten, dass sowohl Geflüchteten, die sich im Erst- oder Folgeverfahren auf das EuGH-Urteil beziehen möchten, genau herausarbeiten müssen, warum in ihrem konkreten Einzelfall wegen der Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen Verfolgung droht.