Mitgliederversammlung 2025: Neuwahlen des Vorstands

Bei der diesjährigen Frühjahrstagung des Flüchtlingsrats am 12.4.2025 finden Vorstandswahlen statt. Bis zum 16. März können sich Interessierte für die Mitarbeit im Vorstand bewerben. Alle Informationen über den Vorstand und die Wahlen finden sich im folgenden Text.

Unten findest du eine Kurzversion in einfacher Sprache


Du möchtest beim Flüchtlingsrat mitmachen?

Wir suchen Mitglieder, die sich im Vorstand engagieren wollen und auf diese Weise an der politischen Ausrichtung und täglichen Arbeit des Flüchtlingsrates mitwirken. Besonders freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung. Der zeitliche Aufwand ist flexibel – alle bringen so viel ein, wie sie können.

Wer ist der Vorstand?

Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden und zehn weiteren Sprecherrät*innen, die in Baden-Württemberg leben oder einen Bezug zum Bundesland haben. Wir sind Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen, die sich für die Rechte von geflüchteten Menschen einsetzen. Manche von uns arbeiten hauptamtlich zum Beispiel in der rechtlichen Beratung, als Dolmetscher*innen oder Sozialarbeiter*innen, andere engagieren sich einfach in ihrer freien Zeit für Geflüchtete. Es braucht keinen speziellen Hintergrund oder ein bestimmtes Vorwissen, um Teil des Vorstands zu werden. Engagement ist das einzige, was zählt!

Was kannst du im Vorstand machen?

Als Mitglied des Vorstandes kannst du an der politischen Ausrichtung und täglichen Arbeit des Flüchtlingsrates mitwirken. Der Vorstand trifft sich ungefähr sechs Mal im Jahr in Präsenz oder online, um über den Umgang mit aktuellen Anfragen, anstehende Veranstaltungen, Personalentscheidungen, aktuelle Kampagnen und vieles mehr zu beraten. Seine Beschlüsse sollen der Geschäftsstelle eine Leitlinie geben, an der diese sich bei ihrer Arbeit orientieren kann.

Dazu kommt zweimal im Jahr eine Klausur, bei der wir uns Zeit nehmen, um über die großen Fragen zu diskutieren. Wo wollen wir als Flüchtlingsrat hin? Was fehlt uns noch in unserer Arbeit? Erreichen wir die Menschen, die wir erreichen wollen? Was sind unsere politischen Ziele? Wofür stehen wir? Auf unseren Klausurtagungen wollen wir uns strategisch ausrichten und nehmen uns daher die Zeit, über diese Dinge zu sprechen. Wir treffen uns dafür gemeinsam mit den Mitarbeitenden über zwei Tage in einem Tagungshaus, wo wir neben den geschäftlichen Dingen auch die Möglichkeit haben, uns in netter Runde auszutauschen.

Aber auch bei weiteren Aktionen und Veranstaltungen kannst du dich aktiv einbringen oder Eigeninitiative übernehmen. Hier entscheidet jede Person selbst, wie viel sie einbringen kann und will. Immer wieder übernehmen Mitglieder des Sprecher*innenrates beispielsweise die Organisation oder Leitung von Workshops, moderieren Veranstaltungen, unterstützen bei der Pressearbeit oder stehen für Hintergrundinfos zur Verfügung. Eigene Ideen sind immer willkommen. Bei diesem Engagement anfallende Reisekosten können nach Absprache vom Verein bezuschusst werden.

Du hast Interesse Teil des Vorstandes zu werden?

Schicke uns bis zum 16. März eine kurze Nachricht (max. 150 Wörter) per Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de mit ein paar Zeilen zu dir und einem Foto:

  • Warum würdest du gerne Teil des Vorstandes werden?
  • Welche Themen interessieren dich?
  • In welchen Bereichen warst du schon aktiv?
  • Wo lebst du?

Den Text fügen wir vor der Wahl dem Einladungsschreiben für die Mitgliederversammlung bei. Mit weiteren Informationen zu den Wahlen und Rückfragen kommen wir dann auf dich zu. Eine kurzfristige Kandidatur ist ebenfalls möglich, allerdings können wir dich dann nicht im Vorfeld schon unseren Mitgliedern vorstellen.

Hast du noch Fragen?

Falls wir dein Interesse wecken konnten, du aber noch ein paar Fragen hast, melde dich gerne bei uns unter: info@fluechtlingsrat-bw.de


Mach mit beim Flüchtlingsrat!

Am 12.4. wählen wir den Vorstand vom Flüchtlingsrat. Bewerbe dich für den Vorstand. Damit kannst du Geflüchteten helfen. Alle Menschen können sich bewerben. Wir freuen uns sehr über Bewerbungen von Menschen, die selbst geflüchtet sind.

Wer ist der Vorstand?

Der Vorstand besteht aus 2 Vorsitzenden und 8 weiteren Personen. Sie leben in Baden-Württemberg oder sind oft in Baden-Württemberg.

Was macht der Vorstand?

  • Der Vorstand diskutiert viel und trifft Entscheidungen. Zum Beispiel über politische Ziele und Veranstaltungen.
  • Er plant Veranstaltungen. Zum Beispiel: Demonstrationen.
  • Er hilft 3-mal im Jahr bei einer großen Veranstaltung in Stuttgart.
  • Er trifft sich 6-mal im Jahr. Manchmal online, manchmal in Stuttgart.
  • Er trifft sich 2-mal im Jahr mit Übernachtung. Da sprechen wir über wichtige und aktuelle Themen. Die Mitarbeitenden des Flüchtlingsrats sind auch dabei.

Du kannst bei der Pressearbeit helfen. Du kannst bei Veranstaltungen sprechen. Du kannst politische Arbeit machen. Deine Arbeit ist flexibel. Du machst nur so viel, wie du möchtest.

Wie kannst du dich bewerben?

Schreib uns eine E-Mail bis zum 16. März: info@fluechtlingsrat-bw.de
Schreib ein bisschen über dich:

  • Warum möchtest du im Vorstand sein?
  • Welche Themen interessieren dich?
  • Hast du schon Erfahrungen mit geflüchteten Menschen?
  • Wo lebst du?

Beschreibe dich mit ungefähr 150 Wörtern.

Schicke uns bitte auch ein Foto.

Wir kontaktieren dich nach deiner Bewerbung per Email.

Hast du noch Fragen? Dann schreibe eine E-Mail an: info@fluechtlingsrat-bw.de


Leitfaden zur Beratung von Geflüchteten mit Behinderung

Die Bedarfe von Geflüchteten mit Behinderung werden noch immer nur sehr unzureichend berücksichtigt. Daher ist der aktualisierte „Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht“ ein wertvoller Ratgeber für die praktische Beratung. Der Leitfaden wurde von Dr. Barbara Weiser (Caritas Osnabrück) und Maren Gag (passage gGmbH) erstellt und gibt wertvolle Hinweise, zu welchen Leistungen, die für Menschen mit einer Behinderung von Bedeutung sein können, Geflüchtete Zugang haben.



Handreichung Dublinverfahren

Die bei asyl.net neu erschienene Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über die Dublin-III-Verordnung und über den Ablauf von Dublin-Verfahren. Sie ist zugleich mit zahlreichen Praxistipps als Arbeitshilfe für die Beratungspraxis aufgebaut.

In der Handreichung werden die Grundlagen und Zuständigkeitskriterien der Dublin-III-Verordnung systematisch analysiert. Die weiteren Abschnitte befassen sich mit dem Ablauf des Dublin-Verfahrens, wobei besonders auch auf Handlungsoptionen eingegangen wird, die bei einem „Dublin-Bescheid“ infrage kommen. Weitere Abschnitte befassen sich u.a. mit der Frage, wie Überstellungsfristen zu berechnen sind, wie Überstellungen ablaufen und in welchen Konstellationen Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wird. Die Darstellung der rechtlichen Grundlagen wird ergänzt um zahlreiche Fallbeispiele, Hinweise sowie Schemata.

Die Broschüre wurde verfasst von Maria Bethke, Laura Kahlbaum und Kristina Pröstler (Diakonie Hessen/Ev. Dekanat Gießen), herausgegeben wird sie vom Informationsverbund Asyl und Migration, der Diakonie Deutschland und Pro Asyl.


Bildungsstipendien für Frauen mit Fluchterfahrung

SABA begleitet Menschen ab 18 Jahren mit Migrations- und Fluchterfahrung auf ihrem Weg zu einem qualifizierten Schulabschluss. Das Programm bietet auch in diesem Jahr wieder ein Digital-Stipendium für Frauen* aus ganz Deutschland. Das SABA-Bildungsstipendium ist ein Programm der Crespo Foundation in Kooperation mit beramí berufliche Integration e.V.. Weitere Informationen zu SABA und die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Website der Crespo Foundation und im Infoflyer.

Außerdem gibt es die Möglichkeit an Online-Infoterminen mehr über SABA erfahren. Diese finden am 6.2.2024, 13.03.2024 und 17.04.2024 jeweils von 16 – 17 Uhr über Zoom statt. Das SABA-Team freut sich über ihre Teilnahme und schickt auf Anfrage gerne den Link zu.


Netiquette: Unsere Social-Media-Regeln

Liebe Nutzer*innen,

für ein respektvolles, faires und solidarisches Miteinander im Netz stellen wir für unsere Social-Media-Kanäle folgende Regeln auf, gegen die wir keine Verstöße dulden:

1. Nicht tolerierbar

Jede Form der Diskriminierung oder Diffamierung von Menschen oder Gruppen aufgrund deren Herkunft, religiöser Zugehörigkeit, Nationalität, körperlicher Verfassung, sexueller Identität, Geschlechts, Einkommensverhältnisse oder ihres Alters wird nicht akzeptiert. Entsprechende Beiträge werden von uns gelöscht, um Betroffenen einen geschützten Raum bieten zu können. Die User*innen sperren wir für unsere Seite und erstatten ggf. Anzeige. Das Gleiche gilt für persönliche Beleidigungen, verletzende Äußerungen oder Drohungen sowie Fake-News.


2. Identität von Unser*innen

Fake-Profile sind von uns nicht erwünscht. Hier behalten wir uns die Löschung von Kommentaren und die Sperrung von Fake-Profilen vor.  


3. Verantwortlichkeit

Wir übernehmen keine Verantwortung für die Beiträge der User*innen, diese liegt bei der jeweiligen Person selbst.


4. Verstöße gegen die Netiquette

Kommentare die gegen unsere Netiquette verstoßen werden gelöscht und gegebenenfalls gemeldet. Hierbei behalten wir uns das Recht vor auch ohne Angaben von Gründen Beiträge zu entfernen. Bei Verstößen können User*innen geblockt, gemeldet oder angezeigt werden (u.a. § 185 StGB). Dies bezieht sich ebenfalls auf das Zusenden von Direkt-Nachrichten. Mit der Interaktion auf den Social-Media-Kanälen des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg stimmt ihr diesen Regeln zu.


5. Beratung und Anfragen

Wir können über unsere Social-Media-Kanäle keine Beratung anbieten und Anfragen beantworten. Bitte wendet euch dafür per Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de oder ruft  uns an: Mo, Di, Mi: 14.00 – 16.00 Uhr, 0711 / 55 32 83-4

Mit solidarischen Grüßen, Euer Social Media Team vom FRBW


Stuttgart: Europa schottet sich ab

Die EU hat ihre Abschottungspolitik gegenüber Menschen auf der Flucht 
erneut massiv verschärft. Die Bundesregierung hat dies unter dem Druck 
rechter Wahlerfolge ermöglicht und plant für Deutschland selbst weitere 
Verschärfungen. Die heute schon inhumane Situation in den grenznahen 
Flüchtlingslagern wird dadurch weiter eskalieren. 

Dr. Arndt Dohmen, Refudocs Freiburg e.V., Facharzt für Innere Medizin, 
ehemals Chefarzt der Hochrhein-Klinik Bad Säckingen, berichtet über 
seine ärztlichen Erfahrungen aus dem Erstaufnahme-Lager Moria 
(Griechenland). 

Veranstalter: Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkrieges, Ärzt*innen in sozialer 
Veantwortung e.V.“(IPPNW), Stuttgart und Refugio Stuttgart e.V.

Ort: Bürgerzentrum West, Bebelstr. 22, 70193 Stuttgart


APPELL: Die Menschenwürde gilt für alle – auch für Geflüchtete!

Seit einigen Wochen werden beharrlich Sachleistungen und Leistungskürzungen für Geflüchtete gefordert. Dabei erhalten die Betroffenen schon jetzt vielfach lediglich die reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Debatte werden Gruppen gegeneinander ausgespielt, und die Menschenwürde wird offen in Frage gestellt. Wir lehnen sozialrechtliche Verschärfungen ab und fordern: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.

Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Die Diskussionen über Sozialleistungen sind dafür ein gutes Beispiel. Solange Geflüchtete bedürftig sind, haben sie Anspruch auf das sozialrechtlich definierte Existenzminimum. Nun geht es offenkundig darum, diesen grundlegenden Anspruch Asylsuchender einzuschränken, mit der Begründung, so könne die Zahl der Geflüchteten in Deutschland reduziert werden. Die im Raum stehenden Forderungen reichen von einer generellen Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten und eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll.

Diese Debatte suggeriert, Geflüchtete seien die zentrale Ursache für die zweifellos vorhandenen gesellschaftlichen Missstände wie fehlender Wohnraum oder fehlende Schul- und Kitaplätze. Diese haben jedoch andere Ursachen und würden auch bestehen, wenn Deutschland keine Asylsuchenden aufnehmen würde. Geflüchtete werden so zu Sündenböcken für die verfehlte Sozialpolitik der letzten Jahre, ohne dass dadurch die tatsächlich bestehenden Probleme gelöst werden. Wer aber Scheinlösungen präsentiert, verspielt Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit.

Bereits 2012 hat das Verfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung das Recht jedes Menschen auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgehalten und dafür gesorgt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zumindest vorübergehend annähernd dem Hartz-IV-Niveau (heute „Bürgergeld“) entsprachen. Zugleich erteilte das höchste deutsche Gericht dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Beschluss vom 18.7.2012 – 1 BvL 10/10) Mit anderen Worten: Sozialleistungen dürfen nicht gekürzt werden, um Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuschrecken. Rund zehn Jahre später, im Jahr 2022, verurteilte das Bundesverfassungsgericht eine zehnprozentige Kürzung der Grundleistungen für alleinstehende Geflüchtete, die in „Gemeinschaftsunterkünften“ leben müssen, als verfassungswidrig.

Im Übrigen ist die Behauptung, bessere soziale Bedingungen würden zu mehr Schutzsuchenden führen, seit langer Zeit wissenschaftlich widerlegt. Bereits heute erhalten Geflüchtete vor allem in den Erstaufnahmeeinrichtungen drastisch reduzierte Geldbeträge, neben einem Platz im Mehrbettzimmer, Kantinenessen und Hygienepaketen und einer oft unheilvoll verzögerten Gesundheitsversorgung. Kein Mensch, der aus einem Krieg oder vor politischer Verfolgung flieht, gibt die Flucht auf, weil er oder sie in Deutschland demnächst mit noch mehr Sachleistungen leben muss. Wenn in diesem Jahr 2023 das Bundesamt in über 70 Prozent aller Asylanträge, die bis September inhaltlich entschieden wurden, einen Schutzstatus feststellt, wird nur allzu deutlich, dass die Menschen nicht wegen der Sozialleistungen kommen, sondern hier Schutz suchen. Die Behauptung, von den geringen Asylbewerberleistungen würden relevante Geldbeträge in Herkunftsländer überwiesen oder im Nachhinein an Schlepper ausgehändigt, ist zynisch und realitätsfern.


Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantieren ein menschenwürdiges Existenzminimum – für alle Menschen. Wir sagen: Wer unterschiedliche Gruppen gegeneinander ausspielt und die Menschenwürde, Artikel 1 unserer Verfassung, offen in Frage stellt, wendet sich gegen zentrale Errungenschaften unserer Demokratie und des Sozialstaates. Und wer das durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum missachtet, unterminiert den Rechtsstaat. Wir erneuern deshalb den Appell, zu dem sich im laufenden Jahr bereits mehr als 200 Organisationen zusammenfanden: Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben. Wir fordern das gleiche Recht auf Sozial-leistungen für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne diskriminierende Unterschiede. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.


Zum Tag der Geflüchteten: Ein klares Zeichen der Solidarität

Zum Tag der Geflüchteten haben wir gemeinsam mit vielen Menschen ein Zeichen gesetzt für eine offene und solidarische Gesellschaft und eine menschliche Flüchtlingspolitik!

Während sich der politische Diskurs aktuell immer weiter nach rechts verlagert und international durch die Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems die Aushebelung des Asylrechts droht, erfahren Geflüchtete Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung. Anschläge auf Unterkünfte, Verschärfungen im Asylrecht, Hass und Hetze sind die Folgen. Die menschenverachtende Rhetorik von Rechtspopulist*innen zeigt ihre Wirkung und vergiftet das politische und gesellschaftliche Klima: „Besonders erschreckend sind die rassistischen Diskurse über geflüchtete Menschen bis in die Mitte der Gesellschaft. Anstatt über Erfolge geflüchteter Menschen zu sprechen, schüren Politiker*innen Hass. Und diese Diskussionen und Wortwahlen haben direkte Konsequenzen.“, kommentiert Julian Staiger aus unserem Vorstand.

Wir sagen daher: Klare Kante gegen Rassismus und Diskriminierung, für ein offenes und solidarisches Miteinander, für eine menschliche Flüchtlingspolitik und eine rassismuskritische Gesellschaft!

Vielen Dank an alle, die sich an unserer Aktion beteiligt haben und ein Zeichen gesetzt haben!


Mitmachaktion zum Tag der Geflüchteten 2023

English, Turkish and Arabisch below

Am 29. September ist der Tag der Geflüchteten. Wir wollen gemeinsam ein Zeichen setzen: für ein offenes und solidarisches Miteinander, für eine menschliche Flüchtlingspolitik und eine rassismuskritische Gesellschaft.

Während international durch die Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems die Aushebelung des Asylrechts droht, erfahren Geflüchtete Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung. Anschläge auf Unterkünfte, Verschärfungen im Asylrecht, Hass und Hetze sind die Folgen.

Die menschenverachtende Rhetorik von Rechtspopulist*innen zeigt ihre Wirkung und vergiftet das politische und gesellschaftliche Klima. Wir sagen: Klare Kante gegen Rassismus und Diskriminierung, für eine offene und solidarische Gesellschaft und eine menschliche Flüchtlingspolitik! Beteiligt euch jetzt an unserer Aktion!

Wie könnt ihr mitmachen?

1. Ladet euch eines der Statements herunter & druckt es aus.
2. Macht ein Bild (Hochformat) von euch mit dem Statement.
3. Schickt uns das Bild bis Mittwoch, den 27. September per Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de oder über Social Media. Ihr könnt es auch auf eurem Profil hochladen und uns markieren!

Die Bilder werden wir zum Tag des Flüchtlings in einer Collage auf unseren Kanälen veröffentlichen und in der nächsten Perspektive abdrucken. Lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen!

Statements auf deutsch:

Statements auf englisch:

Statements auf türkisch:

Statements auf französisch:

Statements auf arabisch:

Statements auf Kurmandschi:

Statements auf Sorani:


Join-in action for the Day of Refugees 2023

September 29 is the Day of Refugees. Together we want to set an example: for openness and solidarity, for a humane refugee policy and a society critical of racism.

While internationally the reform of the Common European Asylum System threatens to undermine the right to asylum, refugees experience violence, discrimination and exclusion. Attacks on shelters, tightening of asylum laws, hatred and agitation are the consequences.

The inhuman rhetoric of right-wing populists is having an effect and poisoning the political and social climate. We call for a clear stance against racism and discrimination, for an open and solidary society and a humane refugee policy! Take part in our action now!

How can you participate?

1. Download one of the statements and print it out.

2. Take a picture (portrait format) of yourself with the statement.

3. Send us the picture until Wednesday, 27 September by email to info@fluechtlingsrat-bw.de or via social media. You can also upload it to your profile and tag us!

We will publish the pictures in a collage on our channels on Refugee Day and print them in the next edition of our magazine Perspektive. Let’s make a statement together!


Mülteciler Günü 2023 için eyleme katılın

29 Eylül Mülteciler Günü. Birlikte örnek olmak istiyoruz: açık ve dayanışmacı bir birliktelik, insancıl bir mülteci politikası ve ırkçılığı eleştiren bir toplum için.

Uluslararası alanda Ortak Avrupa Sığınma Sistemi reformu sığınma hakkını baltalama tehdidinde bulunurken, mülteciler şiddet, ayrımcılık ve dışlanma ile karşı karşıya kalmaktadır. Sığınma evlerine yönelik saldırılar, sığınma yasalarının sıkılaştırılması, nefret ve ajitasyon bunun sonuçlarıdır.

Sağcı popülistlerin insanlık dışı söylemleri bir etki yaratıyor ve siyasi ve sosyal iklimi zehirliyor. Irkçılık ve ayrımcılığa karşı net bir duruş, açık bir toplum ve insancıl bir mülteci politikası için çağrıda bulunuyoruz! Şimdi eylemimize katılın!

Nasıl katılabilirsiniz?

1. İfadelerden birini indirin ve çıktısını alın.

2. İfadeyle kendinizin bir fotoğrafını (dikey boyut) çekin.

3. Fotoğrafı 27 Eylül Çarşamba gününe kadar info@fluechtlingsrat-bw.de adresine e-posta ile veya sosyal medya aracılığıyla bize gönderin. Ayrıca profilinize yükleyebilir ve bizi etiketleyebilirsiniz!

Fotoğrafları Mülteciler Günü’nde kanallarımızda kolaj halinde yayınlayacağız ve Perspektive dergimizin bir sonraki sayısında basacağız.