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Kurzfilm „Das Recht, Rechte zu haben“

Über 12 Millionen Menschen leben in Deutschland, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. 1,5 Millionen davon haben keinen deutschen Pass, obwohl sie hier geboren sind. Ein „Recht, Rechte zu haben“, wie es Hannah Arendt formulierte, hat dieser große Teil der Bevölkerung nicht: Wichtige Teilhaberechte und Freiheiten, die gesetzlich nur Staatsbürger*innen zustehen, sind ihnen verwehrt.

Der Kurzfilm „Das Recht, Rechte zu haben“ befasst sich mit dieser Thematik: Wie wirken sich Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit und Duldung auf die gesellschaftliche Teilhabe aus? Zehn Aktivist*innen setzen sich mit dieser Frage und dem Kampf um Gleichberechtigung von (nicht)geflüchteten Migrant*innen, BPoC und/oder Rom*nja und Sint*izze auseinander.

Herausgegeben wird der 31-minütige Kurzfilm von With Wings and Roots e.V. und RomaniPhen e.V. im Rahmen ihrer Kampagne “Pass(t) uns allen”.



Online-Diskussion: Syrien im Umbruch – Herausforderungen und Perspektiven

Welche Chance gibt es in Syrien auf nachhaltige Stabilität und Frieden? Wie sind die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen einzuschätzen? Was ist in Bezug auf den Schutz von Minderheiten und Frauen erwarten und was sollten Länder wie Deutschland tun, um demokratische Prozesse zu unterstützten? Diese und andere Fragen diskutiert die Friedrich-Ebert-Stiftung mit ihren Gästen und Teilnehmenden am 26. März online um 19 Uhr. Es diskutieren unter der Moderation von Marcus Schneider (Leiter, Projekt Frieden und Sicherheit, FES Libanon):

  • Kristin Helberg, freie Journalistin
  • Hussam Bavari, Projektmanager, FES Syrienprojekt

Weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es auf der Webseite.


Pro Asyl: Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung brauchen besseren Schutz vor Gewalt!

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2025 kritisieren DaMigra, Frauenhauskoordinierung e.V. und PRO ASYL: Geflüchtete und migrantische Frauen sind immer noch in besonderer Weise mit Gewalt konfrontiert und strukturelle Hürden erschweren ihnen den Weg zu adäquater Hilfe. Deutschland muss die Istanbul-Konvention wirksam umsetzen und das Schutz- und Hilfesystem für Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung dringend verbessern.

Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung sind häufig mehrfacher Gewalt ausgesetzt: Sie erleben strukturelle Diskriminierung und sind sowohl rassistischen Übergriffen als auch geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt – sei es im öffentlichen Raum, in Unterkünften für Geflüchtete oder im häuslichen Umfeld. Dennoch unternimmt Deutschland nach wie vor nicht genug, um Frauen und Mädchen wirksam und umfassend vor Gewalt zu schützen.

Die Ehebestandszeit zwingt gewaltbetroffene Frauen, bis zu drei Jahre in der Ehe zu verbleiben, bevor sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten (§ 31 Aufenthaltsgesetz). Ein Härtefallantrag ist mit großen Hürden und unsicherem Ausgang verbunden. Zudem liegt eine hohe Beweislast bei den Betroffenen. Besonders psychische, wirtschaftliche oder digitale Gewalt wird von Behörden oft nicht anerkannt.

Dr. Delal Atmaca vom Dachverband der Migrantinnenorganisationen DaMigra erklärt: „Die Ehebestandszeit ist in der Praxis ein großes Problem. Gewaltausübende Partner nutzen die Vorschrift als Druckmittel und drohen der Frau im Fall der Trennung mit Abschiebung durch die Behörden. Vorgesehene Härtefallregelungen scheitern oft an der Behördenpraxis. Frauen und ihre Kinder verharren so oft viel zu lang in einer gefährlichen Situation.” Viele Frauen, die sich aus schwierigen Lebenssituationen befreien wollen, müssen erst ihren Lebensunterhalt selbst sichern, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Erschwerend hinzu kommen der Gender- und Migrations-Pay-Gap, prekäre Jobs und nicht anerkannte Abschlüsse. „Die Politik fordert Eigenständigkeit, hält Frauen aber strukturell in Abhängigkeit. Aufenthaltsrechtliche Sicherheit muss Vorrang haben – erst dann wird ökonomische Unabhängigkeit möglich.”

Geflüchtete Frauen unterliegen oft einer Wohnsitzauflage, die ihnen den Umzug verbietet. Sibylle Schreiber von Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) kritisiert: „Die Wohnsitzauflage verhindert oft, dass Frauen schnell und unbürokratisch in ein Frauenhaus aufgenommen werden können. Die vorhandene Härtefallregelung ist unzureichend. Zudem gibt es noch immer zu wenig Frauenhausplätze und für Sprachmittlung keine Finanzierung. Die durch das im Februar 2025 beschlossene Gewalthilfegesetz geplanten Verbesserungen sind sehr begrüßenswert – aber es wird noch Jahre dauern, bis sie flächendeckend in allen Bundesländern greifen. Das System außerhalb der Schutzhäuser, wie etwa die spezialisierte psychosoziale und psychologische Versorgung von Gewaltbetroffenen, ist unterfinanziert.”

Andrea Kothen von PRO ASYL kritisiert: „Die Wohnsituation geflüchteter Frauen ist vielerorts katastrophal und selbst strukturell gewaltvoll: Die Misere beginnt schon damit, dass sie, statt in Wohnungen leben zu können, über viele Monate und sogar Jahre in kasernenartige Massenunterkünfte gezwungen werden. Die Frauen leiden dort unter den beengten Wohnverhältnissen, fehlender Privatsphäre, einer isolierten Lage, mangelnden Beschwerdestrukturen und sogar eklatanten Sicherheitsmängeln wie nicht abschließbaren Sanitärräumen. Es muss endlich flächendeckende und verbindliche Gewaltschutzstandards geben.”

Die 2024 erfolgte Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes, wonach Geflüchtete nun drei Jahre statt wie zuvor 18 Monate von den normalen Gesundheitsleistungen der Krankenkassen ausgeschlossen bleiben, verschlimmert die Lage weiter. „Viele geflüchtete Frauen, auch solche mit gravierenden Gewalterfahrungen und Traumatisierungen, erhalten kaum Zugang zu medizinischer oder psychologischer Hilfe. Das ist nicht nur unzureichender Gewaltschutz – hier wird die Gesundheit und Zukunft der Frauen aufs Spiel gesetzt“, beklagt Andrea Kothen von PRO ASYL.

Istanbul-Konvention für alle Frauen in Deutschland umsetzen!

Die Istanbul-Konvention („Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“) verpflichtet die Bundesrepublik dazu, ausnahmslos alle Frauen vor Gewalt zu schützen und im Gewaltfall Hilfe zu gewähren. DaMigra, FHK und PRO ASYL appellieren an die künftige Bundesregierung, die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention schnellstmöglich anzupacken. Für die Beseitigung konkreter Missstände, besonders mit Blick auf Migrierte oder Geflüchtete, sieht das Europaratsgremium GREVIO eine Umsetzungsfrist bis Dezember 2025 vor.



Bericht: Situation ukrainischer Kriegsgeflüchteter

Über vier Millionen Geflüchtete aus der Ukraine erhielten bis Ende letzten Jahres Schutz innerhalb der Europäischen Union, davon ca. 40 Prozent in Osteuropa. Grundlage für die rasche Schutzgewährung bildet die europäische Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, die zu Beginn des russischen Angriffskrieges das erste Mal aktiviert wurde.

Ein neuer Bericht von bordermonitoring.eu befasst sich mit der Lebenssituation dieser ukrainischen Geflüchteten in Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Tschechien und dem Nicht-EU-Land Moldau. Darüber hinaus umfasst er die Geschichte der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, den Prozess ihrer erstmaligen Aktivierung im März 2022 und die darauf folgende innereuropäische Zusammenarbeit. Der Tenor des Berichts: Eine menschenwürdige und solidarische Migrationspolitik Europas ist durchaus möglich.



Bundesweiter Aktionstag: NEIN zur Bezahlkarte

Viele Engagierte im Bereich Flucht stellen sich hinter die Forderung Nein zur ausgrenzenden Bezahlkarte. Gleiche soziale Rechte für alle“. Deshalb ruft das bundesweites Netzwerk „Gleiche soziale Rechte für ALLE!“ zu Aktionen am Internationalen Tag gegen Rassismus auf. In den sozialen Medien soll der Protest sichtbar werden:

Postet Protestbilder vor Sozialämtern, Rathäusern oder dem Justizministerium. Nutzt diese Hashtags: #neinzurbezahlkarte2103 und #TagGegenBezahlkarte.

Vernetzt euch mit dem Bündnis und schreibt an info@asylblg-abschaffen.de.



ARI-Dokumentation: Ehrenamtliche gesucht

Immer wieder sterben und werden Geflüchtete im Rahmen von Abschiebungen verletzt. Die Aufarbeitung solcher Menschenrechtsverletzungen ist schwierig. Die Antirassistische (ARI) Dokumentationsstelle sammelt bundesweit solche Fälle seit über drei Jahrzehnten und veröffentlicht sie. Dabei wird tatkräftige Unterstützung benötigt.

Hast Du Lust auf Einzelfall-Recherche zu dem Thema? Die Organisation braucht Hilfe beim Recherchieren, Texten, der Öffentlichkeitsarbeit, Technik, Netzwerk-Arbeit und vieles mehr. Wenn Du mehr als zwei Stunden pro Woche Zeit für ein solches Ehrenamt hast, melde dich gerne bei ARI:   ari-berlin-dok@gmx.de


Vernetzungstreffen: „Gemeinsam warten“ für Menschen im Visumsverfahren

lle Menschen, die sich in Visaverfahren befinden und sich gerne mit anderen austauschen möchten, gibt es am 31. Mai ein Vernetzungstreffen in Stuttgart Bad Cannstatt. Dabei soll ein Raum zum Austauschen, Vernetzen und gegenseitigem Kraft geben entstehen. Die Treffen sind kostenlos und werden vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. organisiert. Es wird ein kleines Frühstück vorbereitet. Mitgebrachte Speisen sind willkommen. Eine Kinderspielecke ist vorgesehen. 

Zielgruppe: Für alle Menschen, die sich in Visaverfahren (Familiennachzug/Ehegattennachzug, o.Ä.) befinden oder diese abgeschlossen haben sowie mit weiteren rechtlichen Hürden konfrontiert sind. 

Ort: Bahnhofstraße 14-18, Stuttgart Bad Cannstatt

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. arbeitet an der Schnittstelle zu Familien-, Migrations-, sowie Bildungspolitik. Er arbeitet bundesweit mit hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Strukturen und hat auch in Stuttgart ein Büro.


Vernetzungstreffen: „Gemeinsam warten“ für Menschen im Visumsverfahren

Für alle Menschen, die sich in Visaverfahren befinden und sich gerne mit anderen austauschen möchten, gibt es am 5. April ein Vernetzungstreffen in Stuttgart Bad Cannstatt. Dabei soll ein Raum zum Austauschen, Vernetzen und gegenseitigem Kraft geben entstehen. Die Treffen sind kostenlos und werden vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. organisiert. Es wird ein kleines Frühstück vorbereitet. Mitgebrachte Speisen sind willkommen. Eine Kinderspielecke ist vorgesehen. 

Zielgruppe: Für alle Menschen, die sich in Visaverfahren (Familiennachzug/Ehegattennachzug, o.Ä.) befinden oder diese abgeschlossen haben sowie mit weiteren rechtlichen Hürden konfrontiert sind. 

Ort: Bahnhofstraße 14-18, Stuttgart Bad Cannstatt

Ein weiteres Treffen ist für den 31. Mai geplant.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. arbeitet an der Schnittstelle zu Familien-, Migrations-, sowie Bildungspolitik. Er arbeitet bundesweit mit hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Strukturen und hat auch in Stuttgart ein Büro.


Vernetzungstreffen: „Gemeinsam warten“ für Menschen im Visumsverfahren

Für alle Menschen, die sich in Visaverfahren befinden und sich gerne mit anderen austauschen möchten, gibt es ab 15. März monatliche Vernetzungstreffen in Stuttgart Bad Cannstatt. Dabei soll ein Raum zum Austauschen, Vernetzen und gegenseitigem Kraft geben entstehen. Die Treffen sind kostenlos und werden vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. organisiert. Es wird ein kleines Frühstück vorbereitet. Mitgebrachte Speisen sind willkommen. Eine Kinderspielecke ist vorgesehen. 

Zielgruppe: Für alle Menschen, die sich in Visaverfahren (Familiennachzug/Ehegattennachzug, o.Ä.) befinden oder diese abgeschlossen haben sowie mit weiteren rechtlichen Hürden konfrontiert sind. 

Ort: Bahnhofstraße 14-18, Stuttgart Bad Cannstatt

Weitere Treffen sind für den 5. April und den 31. Mai geplant.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. arbeitet an der Schnittstelle zu Familien-, Migrations-, sowie Bildungspolitik. Er arbeitet bundesweit mit hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Strukturen und hat auch in Stuttgart ein Büro.


Diskussionsabend: Dauerhafte Grenzkontrollen, Pushbacks und Racial Profiling

Die Situation von Geflüchteten an der Grenze zwischen Deutschland und Schweiz hat sich in den letzten Wochen weiter zugespitzt. Am 19. März findet daher um 20 Uhr eine Veranstaltung zum Thema „Dauerhafte Grenzkontrollen, Pushbacks und Racial Profiling – Ein Diskussionsabend über vergangene und bevorstehende Auswirkungen der Europäischen Migrationspolitik auf die Grenzregion (CH/DE/FR).“ statt.

Es diskutieren:

  • Johannes Siegel (Universität Konstanz)
  • Dr. Lisa Maria Borrelli (HES-SO Valais-Wallis)
  • Lara Hoeft (Pikett Asyl und Bündnis „NoGEAS“)
  • Moritz Bachmann (Freiplatzaktion Basel)

Ort: „Bar du Nord“ in der Bahnhofshalle des Badischen Bahnhofs, Basel (Schweiz)

Nähere Informationen zu Inhalt und Barrieren sind auf dem Plakat zur Veranstaltung zu finden. Die Veranstaltung ist kostenlos und findet auf Deutsch statt. Auf Wunsch kann über infos@freiplatzaktion-basel.ch eine Übersetzung angefragt werden.