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Handreichung der Caritas zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Mitarbeitende der Migrationsdienste sind mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Entscheidend in der Beratungspraxis ist, unter welchen Umständen Mitarbeitende Ratsuchenden einen Rechtsrat erteilen dürfen und wo Grenzen der Beratung liegen. Die Handreichung möchte die Systematik des Rechtsdienstleistungsgesetzes gerade auch für Beratende, die keine (vertieften) juristischen Kenntnisse haben, nachvollziehbar und verständlich machen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, den Handlungsspielraum der Beratenden im Migrationsdienst zu klären. Zur Veranschaulichung werden zahlreiche Beispiele aus dem Beratungsalltag herangezogen.

Hinweis: Das Rechtsdienstleistungsgesetz gilt auch für ehrenamtlich Engagierte, daher ist die Handreichung auch für diese Personengruppe interessant.



Offener Brief an die Bundesregierung

In großer Sorge um die Gesundheit schutzsuchender Menschen in Deutschland rufen bundesweit 50 Organisationen Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Abgeordnete des Deutschen Bundestages dringend auf, sofort die geplante Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zu stoppen.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

in großer Sorge um die Gesundheit schutzsuchender Menschen in Deutschland rufen wir Sie mit aller Dringlichkeit dazu auf: Stoppen Sie sofort das Vorhaben, den Zeitraum von 18 auf 36 Monate zu verlängern, in dem Asylsuchende nur Anspruch auf abgesenkte Sozial- und Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen!
Seit es das Asylbewerberleistungsgesetz gibt – seit über 30 Jahren – bezeugen zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände in ihrer humanitären Arbeit die ernsten Folgen, die es für die Gesundheit geflüchteter Menschen hat, sie von notwendigen Sozialleistungen und insbesondere medizinischer Versorgung auszuschließen. Aktuell noch haben Asylsuchende in den ersten 18 Monaten lediglich Anspruch auf medizinische Versorgung bei akuten Schmerzen, Schwangerschaft und Geburt. Oft entscheidet medizinisch nicht geschultes Personal in den Sozialämtern, ob darüber hinaus Leistungen in Anspruch genommen werden können – zum Beispiel bei chronischen und psychischen Erkrankungen. Daneben haben Geflüchtete mit massiven Barrieren wie Diskriminierungen und Verständigungsproblemen zu kämpfen.
Die Bundesregierung wurde bereits mehrfach von den Vereinten Nationen dafür gerügt, dass Deutschland Asylsuchenden das Recht auf Gesundheitsversorgung verwehrt. Sie nun noch länger zu benachteiligen, ist menschenrechtswidrig und ignoriert die jüngste ausdrückliche Aufforderung des UN-Komitees zur Konvention gegen Rassismus (ICERD), die Ungleichbehandlung im Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen zu beenden (08.12.2023).
Auch das Bundesverfassungsgericht hat schon vor über zehn Jahren entschieden, dass die „Menschenwürde…migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist. Der Versuch, die Flucht nach Deutschland zu begrenzen, indem man Geflüchteten den Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung versagt, ist also nicht nur unwirksam (Sozial- und Gesundheitsleistungen als Pull-Faktor für Migration sind empirisch nicht belegt und wird von neuerer Migrationsforschung als unterkomplexe Theorie problematisiert) und unmenschlich, sondern auch verfassungswidrig.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag den klaren politischen Willen geäußert, das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterzuentwickeln und den Zugang zu Gesundheitsversorgung für Asylsuchende zu vereinfachen. Das aktuelle Vorhaben läuft dieser Absicht massiv entgegen, würde sogar das Gegenteil bewirken.
Letztlich kommt eine Schlechterbehandlung bei der Gesundheitsversorgung ganzer Bevölkerungsgruppen die Gemeinschaft auch teuer zu stehen. Denn wenn Krankheiten chronifizieren oder zum Notfall werden, kosten sie das Gesundheitssystem mehr, als wenn man sie präventiv oder bei den ersten Symptomen behandelt.
Anstatt die Leistungen für Asylsuchende immer weiter zu kürzen, fordern die unterzeichnenden Organisationen deshalb:

  • Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
  • Den Anspruch auf alle Gesundheitsleistungen aus dem Leistungskatalog der
    gesetzlichen Krankenkassen für Geflüchtete gesetzlich verankern
  • Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen
    Bundesländern
  • Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung gesetzlich verankern
  • EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Geflüchtete
    flächendeckend und systematisch umsetzen
    Wir bitten Sie, rechten Parolen und populistischen Hetzkampagnen gegen Migrant*innen und
    geflüchteten Menschen entschieden entgegenzustehen und unsere freiheitlich-
    demokratischen und menschen- und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien mit Ihrer Politik
    zu verteidigen.

Gerne stehen wir für Rückfragen und zum persönlichen Austausch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

  1. François De Keersmaeker, Direktor, Ärzte der Welt e.V.
  2. Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband –
    Gesamtverband e. V.
  3. Gerhard Trabert, 1. Vorstandsvorsitzender, Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.
  4. Karl Kopp, Geschäftsführer, PRO ASYL e.V.
  5. Ulrike Schneck, Vorsitzende & Lukas Welz, Geschäftsführung, BAfF
  6. Nicolay Büttner, Politische Arbeit und Advocacy, Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige
    geflüchtete Menschen
  7. Dr. Claudia Tamm, MediNetz Koblenz e.V.
  8. Birgit Naujoks, Geschäftsführerin, Flüchtlingsrat NRW e.V.
  9. Katrin Bahr, Geschäftsführende Vorständin, Condrobs e.V.
  10. Ute Hausmann, Vorstand, Refugio Stuttgart e.V.
  11. Sophia Wirsching, Geschäftsführerin, Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel –
    KOK e.V.
  12. Medinetz Gießen e.V.
  13. Elisabeth Helm & Almut Leiß, Vorstand, Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e. V.
  14. Timmo Scherenberg, Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat
  15. Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
  16. Martin Link, Geschäftsführer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
  17. Dr. med. Angelika Leist und Kollegen, Medinetz Karlsruhe
  18. Nele Wilk, Sozialarbeiterin, Clearingstelle Krankenversicherung Rheinland-Pfalz
  19. Kai Weber, Geschäftsführer, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V
  20. Bundesverband Anonymer Behandlungsschein und Clearingstellen für Menschen ohne
    Krankenversicherung (BACK)
  21. Johanna Schwarz, Medinetz Mainz e.V.
  22. Medinetz Bielefeld
  23. Christiane Bachelier, Co-Vorsitzende des Vereins demokratischer Ärzt*innen
  24. Dr. Lars Pohlmeier (Vorsitzender) für den Vorstand der IPPNW (Internationale Ärztinnen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärztinnen in sozialer Verantwortung) e. V.
  25. Jonah Lunnebach, Vorstand, MediNetzBonn e.V.
  26. Andrea Günther, Sozialarbeiterin, MedMobil – Ambulante Hilfe e.V. Stuttgart
  27. Lucia Braß und Bärbel Mauch für den Vorstand, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V.
  28. Medinetz Freiburg
  29. FRABS (Freiburger Anonymisierter Behandlungsschein) e.V.
  30. MediNetz Hannover e.V.
  31. Walter Schlecht, Kampagne für die Abschaffung des AsylbLG
  32. Elisa Cazzato, Vorstand Medinetz Marburg e.V.
  33. Community for all, Darmstadt
  34. Gesundheitskollektiv Berlin e.V
  35. Michaela Rosenbaum, Geschäftsführerin AWO Kreisverband Mülheim e. V.
  36. Dr. Maria Decker, Vorsitzende SOLWODI Deutschland e.V.
  37. Regina Begander, Bernadette Tusch, Institut für angewandte Kulturforschung, ifak. e.V. Göttingen
  38. Flüchtlingsrat Berlin e.V.
  39. Noah Peitzmann, Projektkoordinator, Anonymer Krankenschein Bonn e.V.
  40. Kölner Flüchtlingsrat e.V.
  41. Bayerischer Flüchtlingsrat
  42. Flüchtlingsrat RLP e.V.
  43. Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.
  44. Torsten Jäger, Geschäftsführer, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz.
  45. Flüchtlingshilfe Langenfeld e.V.
  46. Dr. med. Roland Fressle, erster Vorsitzender der Refudocs Freiburg e.V.
  47. Medibüro Berlin
  48. Dr. med. Gerhard Bonnekamp, MediNetz Essen
  49. Nanne Wienands, 2. Vorsitzende, Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Hof e. V.
  50. Dr. Udo Puteanus, VdPP-Vorstandsmitglied, Verein demokratischer Pharmazeutinnen und
    Pharmazeuten e.V.

Reader/Arbeitshilfe: Vorgehen Härtefallantrag

Die Ende 2023 überarbeitete Arbeitshilfe der Diakonie und der Caritas gibt wertvolle Informationen und Tipps für Personen, die eine Eingabe bei der Härtefallkommission in Baden-Württemberg machen möchten.

Die Arbeitshilfe finden Sie hier:


2099 Abschiebungen aus Baden-Württemberg 2023

2099 Menschen wurden 2023 aus Baden-Württemberg abgeschoben. Die Zahl stieg im Vergleich zu 2022 deutlich (1654 Personen). Nicht alle Menschen wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Einige wurden in Länder abgeschoben, die sich für ihre Aufnahme bereit erklärt haben (z.B. Überstellungen von Dublin-Fällen oder Personen mit Schutzstatus in anderen europäischen Ländern). Dies wird am Beispiel Afghanistan deutlich: 124 Afghan*innen wurden abgeschoben, aber keine einzige Abschiebung durfte nach Afghanistan erfolgen.

Das häufigste Herkunfts- und Zielland ist Nordmazedonien mit jeweils 311 abgeschobenen Personen. Auf Platz zwei folgt Gambia (301) – hier sind Abschiebungen massiv angestiegen (2022: 87). Das dritthäufigste Zielland ist Österreich mit 164 Personen. Hierbei handelt es sich vermutlich überwiegend um Dublin-Überstellungen bzw. Personen mit Schutzstatus in Österreich. Danach kommen Georgien (118), Türkei (102), Serbien (99) und Nigeria (84).

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan124
Ägypten3
Albanien57
Algerien101
Armenien2
Äthopien2
Benin1
Bosnien-Herzegowina63
Bulgarien8
China13
Dominikanische Republik2
Eritrea1
Frankreich3
Gambia321
Georgien124
Ghana16
Griechenland2
Großbritannien2
Guinea6
Guinea-Bissau1
Indien28
Irak54
Iran15
Italien10
Jordanien1
Kamerun17
Kasachstan3
Kirgisistan1
Kolumbien1
Kosovo57
Kroatien8
Lettland5
Libanon1
Litauen9
Luxemburg1
Marokko18
Moldawien5
Montenegro11
Mosambik1
Niederlande3
Nigeria93
Nordmazedonien311
Pakistan42
Polen33
Portugal4
Rumänien48
Russische Föderation31
Russland1
Senegal4
Serbien100
Slowakische Republik5
Slowenien1
Somalia16
Spanien2
Sri Lanka11
Staatenlos2
Syrien35
Togo9
Tschechische Republik2
Tunesien45
Türkei165
Turkmenistan1
Ukraine4
unbekannt14
Ungarn5
USA3
Usbekistan1
Venezuela1
Vietnam6
Weißrussland3
Gesamtergebnis2099
ZiellandAbschiebungen
Ägypten3
Albanien57
Algerien81
Armenien2
Belgien8
Benin1
Bosnien-Herzegowina63
Bulgarien28
China10
Dänemark5
Dominikanische Republik2
Finnland9
Frankreich61
Gambia301
Georgien118
Ghana15
Griechenland12
Großbritannien2
Guinea5
Indien6
Irak29
Iran2
Israel1
Italien36
Jordanien1
Kamerun12
Kasachstan2
Kirgisistan1
Kolumbien1
Kosovo55
Kroatien38
Lettland6
Litauen11
Luxemburg1
Malta2
Marokko8
Moldawien5
Montenegro11
Mosambik1
Niederlande9
Nigeria84
Nordmazedonien311
Norwegen1
Österreich164
Pakistan38
Polen50
Portugal11
Rumänien58
Schweden14
Schweiz20
Senegal2
Serbien99
Slowakische Republik6
Slowenien7
Somalia2
Spanien51
Sri Lanka9
Togo4
Tschechische Republik5
Tunesien24
Türkei102
Turkmenistan1
Ungarn6
USA2
Venezuela1
Vietnam5
Zypern1
Gesamtergebnis2099

Aufzeichnung: Einigung zum GEAS

Die Mitgliedstaaten der EU und das europäische Parlament haben sich auf fatale Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 20.12.23 geeinigt. Die Organisation Europe Calling hat deswegen kurzfristig eine Online-Veranstaltung organisiert gehabt, um die Ergebnisse einzuordnen. Die Aufzeichnung dafür ist auf Youtube frei zugänglich.

Das GEAS diskutierten Dr. Raphael Bossong (Forscher), Anne Pertsch (Juristin) und Erik Marquardt (Europaabgeordneter). Die nun vereinbarten Änderungen wurden scharf kritisiert – vor allem im Hinblick auf die bereits jetzt bestehende Lage an den Außengrenzen der EU mit zahlreichen Menschenrechtsverletzungen. Das GEAS werde zukünftig die schweren Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen rechtlich legalisieren. Bei den Verhandlungen herrschte großer Druck eine Einigung zu erzielen, sodass viele Teile der Gesetzestexte gar nicht verhandelt wurden. Da viele Details nicht klar seien, wird man sehen wie die Mitgliedstaaten die Reformen umsetzen.

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Einigung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Die GEAS-Einigung zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem EU-Parlament ist da und sieht eine massive Entrechtung von Geflüchteten an den Außengrenzen vor. Auch vor der Inhaftierung von Kindern oder Flüchtlingsdeals mit autokratischen Staaten macht die EU keinen Halt. PRO ASYL analysiert die fatalen Beschlüsse.

Nach zwei Tagen und zwei Nächten Marathon-Verhandlungen verkündeten die Sprecher*innen der verschiedenen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten am Mittwoch, den 20. Dezember 2023, die Einigung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Wer noch auf Verbesserungen der Ergebnisse durch das EU-Parlament gehofft hatte, wurde bitter enttäuscht. Die Mitgliedstaaten konnten sich mit ihren extremen Verschärfungen, die sie im Juni und Oktober beschlossen hatten, fast vollständig durchsetzen. Damit steht eine Einigung, die den Flüchtlingsschutz in Europa massiv untergräbt und zeigt, wie weit der Rechtsruck in Europa schon vollzogen ist.

Die dystopische Vision eines Europas der Haftlager – die PRO ASYL seit dem Beginn der Reformpläne befürchtet – wird Realität werden. Denn die Mitgliedstaaten haben erreicht, dass eine Vielzahl an Geflüchteten zukünftig ihr Asylverfahren abgeschottet von der Außenwelt hinter Stacheldraht an den Außengrenzen durchlaufen muss. Die Asylgrenzverfahren, die nach einem ersten Screening nach Ankunft erfolgen, sollen in zwölf Wochen abgeschlossen sein. Daran anschließen kann sich dann ein neues Abschiebungsgrenzverfahren, was ebenfalls bis zu zwölf Wochen dauern kann. Während dieser Zeit sollen die Asylsuchenden als »nicht eingereist« gelten und in absehbar geschlossenen Asylzentren an den Außengrenzen festgehalten werden. Die Rede ist von der Fiktion der Nichteinreise, einem rechtlich fragwürdigem Konstrukt, das schon an deutschen Flughäfen zu de facto Inhaftierungen von Schutzsuchenden führt. Auch diese deutschen Grenzverfahren müssen dann an die neuen EU-Regeln angepasst und somit stark ausgeweitet und verlängert werden. Für drei Gruppen von schutzsuchenden Menschen ist die Anwendung dieser Grenzverfahren verpflichtend: Für Menschen aus Herkunftsländer mit einer europaweiten Schutzquote von unter 20 Prozent, für Personen – selbst unbegleiteten Minderjährigen – denen unterstellt wird, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sein sowie für Schutzsuchenden denen vorgeworfen wird, die Behörden zu täuschen, weil z.B. vermeintlich Dokumente zerstört wurden.

Außerdem können mit der Europäischen Einigung zukünftig deutlich mehr außereuropäische Drittstaaten als sicher eingestuft werden, um Flüchtlinge in diese Länder abzuschieben. Weder muss in dem Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention gelten, noch muss das ganze Land sicher sein. Wenn es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Drittstaat und EU gibt, soll die Sicherheit schlicht angenommen werden können. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, dass Mitgliedstaaten sich weitgehend aus dem Flüchtlingsschutz zurückziehen, indem sie Nachbarländer oder andere Staaten entlang der Fluchtrouten als »sicher« einstufen.

Die bisherige Dublin-III-Verordnung, die festlegt welcher Mitgliedstaat für die Durchführung von Asylverfahren zuständig ist, wird durch die Verordnung für ein Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt. Doch vieles wird unverändert bleiben, Grundprobleme des europäischen Asylsystems werden nicht gelöst. Denn weiterhin sind es die Außengrenzstaaten, die primär für die Durchführung der Asyl(grenz)verfahren zuständig sind.


Vernetzungstreffen Freiburg und Umgebung

Die EU einigt sich auf ein neues Asylsystem mit haftähnlichen Lagern an den Außengrenzen. Deutschlandweit diskutieren Politiker*innen aller Parteien darüber, wie man Abschiebungen erleichtern kann. Einige fordern sogar eine Obergrenze für die Aufnahme geflüchteter Menschen in Deutschland. Der aktuelle migrationspolitische Diskurs und die gesetzlichen Neuerung machen betroffen und bergen enormes Potential für Wut, Frust und Verzweiflung. Umso wichtiger ist es, dass Menschen, die sich solidarisch mit Geflüchteten zeigen, zusammenkommen, sich austauschen und gegenseitig in ihrem Engagement bestärken!

Daher laden wir alle Menschen aus dem Raum Freiburg und Umgebung, die sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzen, zu einem Austausch- und Vernetzungstreffen ein!

Wann: Am 10.02.2024

Wo: Bewegungsraum Grethergelände, Adlerstraße 12, 79098 Freiburg

Das Programm für den Tag sieht wie folgt aus:

11:00 – 11:30                   Begrüßung & Kennenlernen

11:30 – 12:00                   Überblick über Angebote in der Region

12:00 – 13:30                   Workshop: Nachhaltig aktiv sein und bleiben

Menschen, die sich gegen Rassismus und für Geflüchtete engagieren, haben oft das Gefühl, Alles, was sie machen, tue zwar im Kleinen gut, sei aber angesichts der schieren Gewalt der multiplen Krisen und des bedrohlichen Rechtsrucks in unserer Gesellschaft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das kann zu Stress oder gar Ausbrennen führen und zu einem Gefühl der Hoffnungslosigkeit. Der Workshop gibt einen Überblick über Hintergründe und Wurzeln von nachhaltigem Aktivismus und regenerativem Engagement, wo für Trauer und Wut um den Zustand der Welt ebenso Platz ist, wie für neue Kreativität und Hoffnung. In kurzen Übungen erforschen wir, wie wir uns individuell und kollektiv als Gruppe, Organisation oder Bewegung stärken können.

Referentin: Mona Bricke ist Leiterin des Projekts „Demokratiefreundinnen inklusiv“ bei den NaturFreunden NRW und baut dort den Arbeitsbereich „Nachhaltig aktiv sein und bleiben“ auf. Seit vielen Jahren ist sie in der Menschenrechtsarbeit und als Klimaaktivistin engagiert.

13:30 – 14:30                   Mittagspause (vor Ort, Verpflegung ist inklusive)

14:30 – 16:00                   Austausch in Form von Arbeitsgruppen

Am Nachmittag wollen wir nach Bedarf zu unterschiedlichen Themen in Arbeitsgruppen mit euch diskutieren. Nutzt gerne das Anmeldeformular, um uns weitere Themenwünsche mitzuteilen, die dann bei der Planung der finalen Arbeitsgruppen berücksichtigt werden. 

16:00 – 16:30                   Gemeinsamer Abschluss

Mit dem Treffen möchten wir allen Interessierten die Möglichkeit bieten, andere Angebote aus dem Raum Freiburg und Umgebung kennenzulernen, sich zu unterschiedlichen Themen auszutauschen und ggf. gemeinsame Aktionen zu planen.

DIE ANMELDUNG IST GESCHLOSSEN. Wenn Sie noch vorbeikommen möchten, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: info@fluechtlingsrat-bw.de

Das Vernetzungstreffen findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation“ gefördert durch Aktion Mensch e.V. statt.


Forschungsbericht: Einbürgerungspotenziale bei Geflüchteten

Die Analyse aus dem Jahr 2021 zeigt, dass Geflüchtete sehr hohe Einbürgerungsabsichten haben, aber unter der jetzigen Gesetzeslage nur 16 Prozent die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt hätten. Zu den Voraussetzungen zählen Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse. 71 Prozent der Geflüchteten verfügten über einen erforderlichen Aufenthaltsstatus. 43 Prozent waren lange genug in Deutschland (Aufenthaltsdauer). 48 Prozent verfügte über ausreichende Deutschkenntnisse. 57 Prozent sicherte ihren Lebensunterhalt. Trotzdem konnten alle vier Voraussetzungen nur 16 Prozent erfüllen. Sollten die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz kommen, dann wird eine Vielzahl an Personen alle vier Kriterien erfüllen (2021 wären das 21 Prozent gewesen).

Es ist mit steigenden Einbürgerungszahlen in den nächsten Jahren zu rechnen.

Die Studie stammt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).



Schwäbisch Hall: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde beschlossen. Ein Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz wird bereits diskutiert. Ein zweites Migrationspaket wird noch erwartet. In dieser Fortbildung wird es einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben und -änderungen im Bereich Asyl und Flucht geben. Außerdem gibt es praktische Tipps in bestimmten Themen in der Geflüchtetenarbeit.

Die Fortbildung richtet sich an Interessierte und ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Vorkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Ort: Haus der Bildung, Salinenstr. 6-10 (Raum 1.07, 1. OG, Eingang Nord), Schwäbisch Hall

Referentinnen: Maren Schulz und Lara Kühnle

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt, um Anmeldung wird gebeten: integration@schwaebischhall.de

Eine Kooperation der Integrationsbeauftragten der Stadt Schwäbisch Hall mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.