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Schnell noch abschieben – bevor das Chancen-Aufenthaltsrecht kommt

Herr K. aus Sri Lanka lebt seit fast sieben Jahren in Deutschland, arbeitet seit fünf Jahren in Vollzeit, ist nie straffällig geworden und soll nun trotzdem abgeschoben werden. Die baden-württembergische Landesregierung weigert sich nicht nur, praktikable Lösungen zu finden bis das Bundesgesetz in Kraft tritt, sondern legt auch jeden rechtlichen Ermessensspielraum negativ aus. Wir fordern die Landesregierung auf, eine schnelle Lösung für Herr K. zu finden und sich endlich an die Versprechungen des Koalitionsvertrags zu halten.

Seit dem 01.01.2022 warten tausende Menschen mit einer Duldung darauf, dass endlich das neue Bundesgesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht, einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis, auf den Weg gebracht wird. Seit Juli gibt es einen Kabinettsentwurf der Bundesregierung, aber wann das Gesetz im Bundestag verabschiedet wird, ist noch unklar. Baden-Württemberg nutzt dieses Vakuum, um potentielle Kandidat*innen noch schnell abzuschieben. Ein „Vorgrifferlass“ auf Landesebene könnte schon vor Verabschiedung des Bundesgesetzes Personen, die alle Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht erfüllen, vor Abschiebung schützen. Offensichtlich entspricht dies jedoch nicht dem Willen der Landesregierung.

So ist nun wieder einmal ein potentieller Anwärter des Chancen-Aufenthaltsrechts in der Abschiebehaft Pforzheim inhaftiert und soll diesen Donnerstag abgeschoben werden. Obwohl er eigentlich eine Bleibeperspektive über das Chancen-Aufenthaltsrecht in Deutschland hätte. Zudem erfüllt er in sechs Wochen die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung, die ihn vor einer Abschiebung schützen würde. In solchen Fällen kann eigentlich ein Antrag bei der Härtefallkommission gestellt werden. Herr K. muss sich jedoch der akuten Abschiebegefahr nicht bewusst gewesen sein und zudem gab es offensichtlich niemand, der ihn bei einem solchen Antrag unterstützt hat. In genau diesen Fällen, kann die Landesregierung von einer Abschiebung absehen und sollte es laut dem Koalitionsvertrag auch tun! Denn dort heißt es, die Landesregierung wolle alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Bleiberechtsoptionen zu nutzen und Betroffene rechtzeitig vor einer drohenden Abschiebung zu beraten.

Doch wieder sträubt sich das Justizministerium, einem geliebten Onkel, einem hartarbeitenden und finanziell unabhängigen Menschen und einem unverzichtbaren Mitarbeiter einer Firma eine Zukunft in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Zum Beispiel über eine Ermessensduldung aus dringenden persönlichen Gründen. Dies hat das Regierungspräsidium Karlsruhe aber abgelehnt: Es ist wohl nicht dringlich oder persönlich genug, wenn in absehbarer Zeit Anspruch auf das Chancen-Aufenthaltsrecht oder eine Beschäftigungsduldung besteht. Die baden-württembergische Landesregierung zeigt ein weiteres Mal, dass sie eine unmenschliche Abschiebepolitik verfolgt, anstatt das Chancen-Aufenthaltsrecht per Vorgrifferlass zu ermöglichen. „Dass die Bundesregierung ihrem Vorhaben das Chancen-Aufenthaltsrecht auf den Weg zu bringen, hinterherstolpert, ist eine Sache. Dass wir immer wieder zusehen müssen, wie Kandidat*innen auf das Chancen-Aufenthaltsrecht in Baden-Württemberg abgeschoben werden, ist zynisch. Mir wird schlecht, wenn ich an die nun so hohlklingenden Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung denke. Aber da dieses Verhalten die Schwächsten unserer Gesellschaft betrifft, kann es ihr wohl egal sein“, so Maren Schulz, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg.

Herr K. ist nicht der Einzige, der abgeschoben werden soll, obwohl ein Bleiberecht zum Greifen nahe ist. In den letzten Monaten hat der Flüchtlingsrat ähnliche Fälle begleitet.

„Wir müssen davon ausgehen, dass die Landesregierung versuchen wird, noch weitere Personen, für die das Chancen-Aufenthaltsrecht in Frage kommt, abzuschieben. Doch wir bleiben dran, kämpfen für jeden Einzelfall, pochen auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages und bringen die Unmenschlichkeit dieser Regierung an die Öffentlichkeit,“ erklärt Lucia Braß, erste Vorsitzende des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg.


Offener Brief weiblicher Ortskräfte aus Afghanistan

Wer sind wir?

Wir sind eine Gruppe, die sich aus ehemaligen afghanischen Mitarbeiterinnen deutscher Organisationen, afghanischen Aktivistinnen und Verfechterinnen von Frauenrechten zusammensetzt. Wir haben für verschiedene deutsche Institutionen und andere Organisationen gearbeitet, die mit der Umsetzung von Entwicklungsprojekten betraut waren; wir haben u. a. für Menschenrechtsorganisationen und Initiativen für Frauen- und Kinderrechte gearbeitet, Demokratisierungs- und Bildungsprojekte umgesetzt, die Einhaltung des Wahlgesetzes durch unsere Arbeit gesichert, ausländische Regierungstruppen unterstützt und uns aktiv an Maßnahmen gegen den Terror der Taliban beteiligt. Wir haben den Kampf gegen Armut fortgeführt und uns für Klimaschutz eingesetzt, damit es eine bessere Zukunft für alle Menschen gibt. Vor unserer Evakuierung waren wir im direkten Kontakt mit den Medien, Institutionen der Regierung und einflussreichen Menschen. Daher sind wir bekannte Personen in unserer Gesellschaft und der Nachbarschaft.

Warum wenden wir uns an Sie?

Wir haben unser Land nur aus Sicherheitsgründen verlassen – aus keinem anderen Grund. Wir haben im selben Haushalt wie unsere Familien gelebt und jegliche Sicherheitsrisiken, die unser Leben bedrohen könnten, bedrohen auch das ihre. Die Taliban nutzen jede Gelegenheit, um die Häuser unserer Angehörigen zu durchsuchen. Unsere Familienmitglieder werden geschlagen, beleidigt, erniedrigt und mit dem Tode bedroht. Darüber hinaus gab es in letzter Zeit Entführungen und mysteriöse Morde an Aktivist:innen, Journalist:innen, internationalen Angestellten und deren Familien durch unbekannte Personen. Die Lage in Afghanistan ist für Menschen, die sich bekanntermaßen gegen die Taliban eingesetzt haben, sowie für deren Angehörige katastrophal.

Die Tatsache, dass unsere engen Angehörigen noch in Afghanistan sind, schränkt auch uns selbst in unserem Recht auf freie Meinungsäußerung und in unserer menschenrechtsaktivistischen, feministischen und politischen Arbeit ein. Wir haben Angst, uns online oder in anderen Medien zu äußern, denn damit könnten wir unsere Familien in Afghanistan in höchste Gefahr bringen. Viele von uns sind vor diesem Hintergrund in einer schlechten mentalen und physischen Verfassung. Wir sind hervorragend ausgebildet und würden uns gern aktiv in die deutsche Gesellschaft einbringen – die Angst um unsere Angehörigen macht das vielen von uns aber unmöglich.

Nachdem die Taliban am 15. August 2021 an die Macht kamen, wurden wir ohne unsere Familien nach Deutschland evakuiert. Uns wurde mitgeteilt, dass nur die Kernfamilie, also Ehefrauen, Ehemänner und minderjährige Kinder, nach Deutschland evakuiert würden. Wir konnten jedoch beobachten, dass viele andere Ortskräfte, Menschenrechtsaktivist:innen und Journalist:innen zusammen mit ihrer ganzen Familie inklusive ihren Eltern und teilweise sogar mit ihren verheirateten Söhnen und Töchtern nach Deutschland gebracht wurden.

Uns ist dieser Vorgang unverständlich. Die Definition von Kernfamilie ist zu eng, um die Menschen zu schützen, die durch unsere Verbindung zu ausländischen Organisationen in Gefahr sind. Das Leben unserer Eltern, unserer volljährigen Kinder und unserer Geschwister ist bedroht, auch wenn sie nicht unter die sog. „Kernfamilie“ fallen. Sie leben ununterbrochen in der begründeten Angst, dass die Taliban an ihnen Rache üben. Zugleich haben unsere Familienmitglieder durch unsere Ausreise auch ihre Versorgungssicherheit verloren, da wir in den meisten Fällen die Hauptverdienerinnen waren. Dass nun verschiedene Maßstäbe für unsere Angehörigen gelten als für die Familienmitglieder anderer als gefährdet eingestufter Personen, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Aus welchem Grund durfte ein Teil der Ausreisenden Angehörige mitnehmen, die nicht zur Kernfamilie gehören, während uns das verwehrt blieb?

Was erwarten wir?

Während der letzten Monate, haben wir mit großem Interesse und großer Bewunderung das politische und zivilgesellschaftliche Engagement beobachtet, mit dem ukrainischen Geflüchteten geholfen wurde. Wir halten diese Haltung den Flüchtenden gegenüber für angemessen und richtig.

Doch wir kommen nicht umhin, uns zu fragen, wo diese Unterstützung für unsere Familien in Afghanistan bleibt, die immer noch um ihr Leben fürchten und deren Situation sich in absehbarer Zeit noch verschlimmern wird: Beobachter:innen sind der Überzeugung, dass die Taliban die Ablenkung der internationalen Gemeinschaft durch den Krieg in der Ukraine nutzen werden, um weitere extreme Regelungen im Land einzuführen.

Wir erinnern uns genau an die Tage nach dem 15. August 2021, als die deutsche Regierung versprochen hat, alle Ortskräfte und ihre Familien in Sicherheit zu bringen. Es gab damals keine erkennbare Intention, die Familien zu trennen. Das Schicksal der Menschen in Afghanistan darf nicht vergessen werden. Deutschland muss seiner Verantwortung gerecht werden. Wir mussten unser Land, unsere Karrieren, unsere Familien und viele unserer Träume zurücklassen, weil wir mit den internationalen Truppen und Organisationen zusammen gearbeitet haben.

Unsere Forderung an die deutsche Regierung ist, dass Sie ihr Versprechen unsere Familien in Sicherheit zu bringen, einhalten. Für das kommende Bundesaufnahmeprogramm sollte die deutsche Regierung uns die Möglichkeit geben, unsere Familien auf die Liste der Personen setzen zu dürfen, die beschützt und nach Deutschland evakuiert werden.

Wir sind eine starke und große Gruppe ehemaliger Ortskräfte, und wir haben uns entschieden aufzustehen, unsere Stimmen für die Sicherheit unserer Familien zu erheben und unsere Forderung auf eine friedliche Art und Weise an politische Entscheidungsträger:innen, die Medien und weitere Organisationen heranzutragen, die unsere Rechte unterstützen wollen.

Mit hoffnungsvollen Grüßen

Amena Rahemy, KFW banking group
BiBi Mariam Arween, FEFA
Anisa Rahman Niazy, WHH (Welthungerhilfe)
Zala Alami, TDH (Terre des Hommes) Germany
Hosnia Eftikhari, GIZ/GFA Consulting Group
Brishna Habibi, Save the Children International
Gulbibi Juya, GIZ role of law

im Namen der Gruppe der afghanischen Aktivistinnen und weiblichen Ortskräfte


Der Brief wurde ursprünglich auf der Website des Flüchtlingsrates Niedersachsen veröffentlicht.


Fachinformation: Rechtsprechung des EuGH zum Familiennachzug

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen zu gravierenden Veränderungen in Eltern- und Kindernachzügen von anerkannten Flüchtlingen in Deutschland führen, da es entscheidend auf die Minderjährigkeit der involvierten Kinder ankommt. Dies hatte der EuGH in zwei Entscheidungen am 01.08.2022 erneut klar gestellt. Ausschlaggebend ist allein, ob das (in Deutschland oder im Herkunftsland lebende) Kind zum Zeitpunkt des Asylantrags noch minderjährig ist.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat eine ausführliche Fachinformation zum Familiennachzug zu und von anerkannten Flüchtlingen auf Basis der neuen Entscheidungen veröffentlicht. In der Publikation werden außerdem der Familiennachzug von und zu subsidiär Schutzberechtigen und prozessuale Voraussetzungen und Fristen erläutert.


Stellungnahme: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Asylbewerberleistungen

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind von erheblichen Unterdeckungen betroffen. Dies und vieles mehr macht die ausführliche Stellungnahme des Flüchtlingsrates deutlich, welche für ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingeholt wurde. So legitimieren haushaltspolitischen Gründe kein geringeres Existenzminimum. Auch gibt es keine Minderbedarfe, basierend auf einem angeblichen Näheverhältnis zwischen Alleinstehenden/Alleinerziehenden in Sammelunterkünften.

Im September 2019 wurden Leistungen nach dem AsylbLG für alleinstehende und alleinerziehende Geflüchtete in Sammelunterkünften gekürzt. Die Gesetzgeberin geht davon aus, dass diese gemeinsam wirtschaften und sich gegenseitig finanziell unterstützen würden, sodass es ihnen möglich sei, die gleichen Einsparungen wie Paarhaushalte zu erzielen. Diese Annahme wurde bereits mehrfach kritisiert. Nun befasst sich auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Verfassungsmäßigkeit der Herabstufung.

Das Sozialgericht Düsseldorf hatte das BVerfG um eine Prüfung gebeten, ob die Herabstufung mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sei. In diesem Verfahren wurde der Flüchtlingsrat Berlin um eine Stellungnahme gebeten.

Der Flüchtlingsrat betont: Das AsylbLG darf nicht als migrationspolitisches Instrument benutzt werden. Migrationspolitische Ziele, wie über Leistungskürzungen Migrant*innen zur Ausreise zu drängen und potentielle Migrant*innen abzuschrecken, können die Verletzung von Grundrechten nicht begründen. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.



Versicherung in Deutschland

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führt gemeinsam mit der international tätigen Kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrantinnen durch. In insgesamt neun Sitzungen werden Ihnen von hochqualifizierten Anwältinnen von DLA Piper wichtige Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht. Das vermittelte Wissen soll Ihnen dabei helfen, ein informiertes und selbstbestimmteres Leben in Deutschland zu führen. Erforderlich sind fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und eine technische Ausrüstung, die es Ihnen erlaubt, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen.

Die neunte letzte Sitzung findet am 23. November von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Bei der Sitzung „Versicherung in Deutschland“ werden folgende Themen im Fokus stehen: Verschiedene Arten von Pflichtversicherungen und freiwilligen Versicherungen in Deutschland.

Anmeldung:
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Liste aller Veranstaltungen im Rahmen der Seminarreihe „Know Your Rights“

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.


Arbeitsrecht

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führt gemeinsam mit der international tätigen Kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrantinnen durch. In insgesamt neun Sitzungen werden Ihnen von hochqualifizierten Anwältinnen von DLA Piper wichtige Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht. Das vermittelte Wissen soll Ihnen dabei helfen, ein informiertes und selbstbestimmteres Leben in Deutschland zu führen. Erforderlich sind fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und eine technische Ausrüstung, die es Ihnen erlaubt, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen.

Die achte Sitzung findet am 16. November von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Bei der Sitzung „Arbeitsrecht“ werden folgende Themen im Fokus stehen: Grundtypen von Arbeitsverträgen nach deutschem Recht, Grundlagen des Arbeitsrechts und von Arbeitnehmer/innenrechten in Deutschland.

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Liste aller Veranstaltungen im Rahmen der Seminarreihe „Know Your Rights“

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.


Entrepreneurship – Wie man sein eigenes Business gründet

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führt gemeinsam mit der international tätigen Kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrantinnen durch. In insgesamt neun Sitzungen werden Ihnen von hochqualifizierten Anwältinnen von DLA Piper wichtige Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht. Das vermittelte Wissen soll Ihnen dabei helfen, ein informiertes und selbstbestimmteres Leben in Deutschland zu führen. Erforderlich sind fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und eine technische Ausrüstung, die es Ihnen erlaubt, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen.

Die siebte Sitzung findet am 9. November von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Bei der Sitzung „Entrepreneurship – Wie man sein eigenes Business gründet“ werden folgende Themen im Fokus stehen: wie schreibt man einen Businessplan, rechtliche und praktische Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland, wie man Rechnungen ausstellt, Buchhaltung und Steuerregelungen.

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Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.


Wohn- und Mietrecht

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führt gemeinsam mit der international tätigen Kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrantinnen durch. In insgesamt neun Sitzungen werden Ihnen von hochqualifizierten Anwältinnen von DLA Piper wichtige Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht. Das vermittelte Wissen soll Ihnen dabei helfen, ein informiertes und selbstbestimmteres Leben in Deutschland zu führen. Erforderlich sind fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und eine technische Ausrüstung, die es Ihnen erlaubt, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen.

Die sechste Sitzung findet am 2. November von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Bei der Sitzung „Wohn- und Mietrecht“ werden folgende Themen im Fokus stehen: Wohnrecht in Deutschland, Wohnungsverträge und Rechte von Mieter/innen von öffentlichem und privatem Wohnraum.

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Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.


Vertragsrecht

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führt gemeinsam mit der international tätigen Kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrantinnen durch. In insgesamt neun Sitzungen werden Ihnen von hochqualifizierten Anwältinnen von DLA Piper wichtige Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht. Das vermittelte Wissen soll Ihnen dabei helfen, ein informiertes und selbstbestimmteres Leben in Deutschland zu führen. Erforderlich sind fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und eine technische Ausrüstung, die es Ihnen erlaubt, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen.

Die fünfte Sitzung findet am 26. Oktober von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Bei der Sitzung „Vertragsrecht“ werden folgende Fragen im Themen stehen: Grundlagen des deutschen Vertragsrechtes, Angebot, Annahme, allgemeine Geschäftsbedingungen, Abhilfe (Leistung, Beendigung des Vertrags, Schadensersatz wegen Nichterfüllung) und Standardverträge wie z. B. Verbraucherverträge.

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Liste aller Veranstaltungen im Rahmen der Seminarreihe „Know Your Rights“

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.


Finanzmanagement

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führt gemeinsam mit der international tätigen Kanzlei DLA Piper eine Vortragsreihe für Migrantinnen durch. In insgesamt neun Sitzungen werden Ihnen von hochqualifizierten Anwältinnen von DLA Piper wichtige Grundlagen des deutschen Rechts verständlich und praxisorientiert nähergebracht. Das vermittelte Wissen soll Ihnen dabei helfen, ein informiertes und selbstbestimmteres Leben in Deutschland zu führen. Erforderlich sind fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) und eine technische Ausrüstung, die es Ihnen erlaubt, von zu Hause aus an Online-Kursen teilzunehmen.

Die vierte Sitzung findet am 19. Oktober von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Bei der Sitzung „Finanzmanagement“ werden folgende Themen im Fokus stehen: Steuern in Deutschland, Steuererklärung, Eröffnung und Verwaltung eines Bankkontos, Aufnahme eines Kredits, Online-Banking.

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Liste aller Veranstaltungen im Rahmen der Seminarreihe „Know Your Rights“

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.