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Fachtag: Integration und innovative Konzepte

Was ist gemeint, wenn von „Integration“ gesprochen wird? Wenn wir von einem Prozess der Integration sprechen, wer trägt welche Verantwortung und wer leistet welchen Beitrag in diesem Prozess? Welche Ressourcen sind notwendig, um die Ziele, die wir vor Augen haben, wenn wir von einem Prozess der Integration sprechen, zu erreichen? Welche Rolle spielen Hauptamtliche, und inwiefern werden die vorhandenen Angebote an Unterstützung, Beratung und Begleitung den Bedürfnissen der Geflüchteten gerecht? Diesen und anderen Fragen wollen wir bei der Tagung am 10.06. Raum geben. Wir haben Expert*innen mit unterschiedlichen Perspektiven eingeladen, um mit einer Mischung aus Theorie und Praxis mit Ihnen in den Austausch zu gehen.

Da wir einen machtkritischen und reflektierten Blick auf die Rolle von Hauptamtlichen in der Arbeit mit Geflüchteten fördern wollen, empfehlen wir, dass Sie sich zur Einstimmung auf die Tagung den TED-Talk „The danger of a single story“ von Chimamanda Adichie anschauen. Für das Video sind deutschsprachige Untertitel verfügbar.

Die Tagung richtet sich primär an Personen, die hauptamtlich im Bereich Flucht und Migration tätig sind und die Inhalte sind auf diese Personen ausgerichtet. Grundsätzlich steht die Teilnahme aber allen Interessierten offen. Die Anmeldung ist nun geschlossen.

Die Teilnahme ist kostenfrei, lediglich für das Mittagessen erheben wir einen kleinen Unkostenbeitrag.

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Integration mit Perspektive Individuell. Kultursensibel.“ statt. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und der Heidehof Stiftung kofinanziert.

Programm als PDF

Programm

10.00 Begrüßung (Bärbel Mauch, 2. Vorsitzende Flüchtlingsrat BW)

10.05 Hauptvortrag „Integration als Projekt für alle“

Der Begriff Integration ist in aller Munde. Im Kontext der Geflüchtetenarbeit ist vor allem von Integrationsbedarf, Integrationsverweigerung einerseits oder gelungener Integration andererseits die Rede. Meist geht es dabei um eine ‚Bringschuld‘ der Neuankömmlinge. Warum Integration jedoch nur gelingen kann, wenn auch die Aufnahmegesellschaft selbst aktiv ist, wird Frau Prof. Dr. Treibel in ihrem Vortrag aufzeigen. Sie wird die unterschiedlichen Bedeutungen des Integrationsbegriffs erörtern und darstellen, welch‘ große Bedeutung Kooperationen, aber auch und gerade Konflikte im Projekt Integration haben. Der Vortrag mit anschließender Diskussion soll dazu anregen, unsere eigenen Handlungs- und Sprachmuster machtkritisch hinterfragen zu können.

Referentin: Prof. Dr. Annette Treibel (Professorin für Soziologie und Leiterin des Masterstudiengangs Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit an der PH Karlsruhe) 

12.30 Mittagspause

Es gibt ein vegetarisches und ein veganes Gericht, jeweils mit kleinem Salat, gegen einen Unkostenbeitrag von 6 Euro.

13.15 Arbeitsgruppen

A) Unterstützung von geflüchteten Menschen in der Ausbildung.

Auch für Menschen mit Fluchthintergrund bietet eine Ausbildung in Deutschland gute Möglichkeiten zum Erwerb von Kompetenzen sowie einer formalen Qualifikation. Gerade für Menschen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus kann eine Ausbildung daneben eine Bleibeperspektive eröffnen, z.B. über die Ausbildungsduldung. Gleichzeitig gibt es für geflüchtete Menschen, die eine Ausbildung machen, viele Hürden und Herausforderungen – angefangen bei sprachlichen und fachlichen Schwierigkeiten in der Ausbildung über Unstimmigkeiten im Betrieb bis hin zu aufenthaltsrechtlichen Unsicherheiten. Hier kann eine gute Abstimmung und Arbeitsteilung zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen, Betrieb, Schule und HWK/IHK von großem Vorteil sein. Welche Rolle verschiedene Hauptamtliche einnehmen können, wird in diesem Workshop diskutiert. Außerdem berichtet Yonas Salomon von seinen Erfahrungen als Geflüchteter, der eine Ausbildung erfolgreich absolviert hat und gibt Tipps für andere, die diesen Weg gehen wollen und für deren Unterstützer*innen.

Referenten: Ulrich Ziegler (AK Asyl Schwetzingen) und Yonas Salomon (Azubi)

B) Trauma als besondere Herausforderung für Integration und Teilhabe?

In der Arbeit mit Geflüchteten begegnen Viele auch traumatisierten Personen. Traumatische Erlebnisse aus der Heimat oder auf der Flucht können sich vielfältig auf die Gegenwart auswirken und sich im Verhalten der Betroffenen äußern. Was ist ein psychisches Trauma eigentlich, was ist wichtig zu wissen und zu beachten? Welche besonderen Bedarfe und Herausforderungen können sich daraus im Rahmen von Integration und Teilhabe ergeben?

Referentin: Hanna Hiltner (Traumazentrierte Fachberaterin und Traumapädagogin bei refugio stuttgart e.v., Regionalstelle Tübingen).

C) Gelungene Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen

Was können Haupt- und Ehrenamtliche dafür tun, um gemeinsam im Sinne der geflüchteten Menschen, die sie betreuen, agieren zu können? Welche Beispiele gibt es für gute Arbeitsteilungen, gelungene Kommunikation und sinnvolle Strukturen, die eine vertrauensvolle Kooperation fördern? Wo sind in der aktuellen Praxis Defizite und Verbesserungspotenziale? Wie bewerten geflüchtete Menschen die Unterstützung, die sie von Haupt- und Ehrenamtlichen erhalten und welche Verbesserungsbedarfe gibt es?

Referenten: Dr. Kibreab Habtemichael Gebereselassie (Sozialarbeiter / Integrationsmanager bei der AGDW Stuttgart und Dozent für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien an der Hochschule Darmstadt) und Awali Oumorou (Multiplikator im Projekt „Integration mit Perspektive: Individuell. Kultursensibel. Nachhaltig“)

15.00 Podiumsdiskussion

Zum Abschluss der Tagung möchten wir einige Gesprächsfäden aus dem vorherigen Programm zusammenführen und uns die Frage stellen, welche Vorstellungen von Integration und gesellschaftlicher Teilhabe wir haben, welchen Beitrag wir alle jeweils leisten können, um diese Ziele zu erreichen und welche Rahmenbedingungen und Ressourcen dafür bereitgestellt werden müssen.

Teilnehmer*innen: Prof. Annette Treibel, Dr. Kibreab Habtemichael Gebereselassie, Awali Oumorou.

Moderation: Dr. Lorenz Wiese (Projektmitarbeiter, „Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer (FFVT)“, Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) 

16.00 Ende


Frontex-Chef tritt zurück

Nach jahrelangen Vorwürfen zu illegalen Pushbacks von Flüchtenden im Mittelmeer ist Frontex-Chef Fabrice Leggeri zurückgetreten. Pushbacks sind (zumeist brutale) Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Außengrenzen Europas, die nach internationalen Recht illegal sind. Trotzdem häufen sich die Berichte, wonach Frontex in Pushbacks involviert war oder zumindest davon wusste und nicht eingegriffen hatte. Es ist skandalös, dass der Direktor einer EU-Agentur Menschenrechtsverletzungen jahrelang vertuschte, Beweise manipulierte und das Parlament belog.

Wir brauchen einen demokratischen, parlamentarisch kontrollierten Grenzschutz. Nötig ist eine unabhängige Überwachung von Frontex, um sicherzustellen, dass die EU-Agentur im Einklang mit dem Völkerrecht und der EU-Grundrechtecharta agiert.



Dänemark: Auslagerung des Asylverfahrens

Die sozialdemokratische Regierung scheut sich nicht, sich unangenehme Probleme vom Hals zu schaffen, indem sie Geflüchtete wie Güter behandelt und in andere Länder verfrachten will. Ende April 2022 unterzeichneten der dänische Justizminister und seine kosovarische Amtskollegin den Vertrag über eine 10-jährige Anmietung von Haftplätzen im Gefängnis Gjilan, beginnend ab 2023. In diesem „Kosovo-Knast“ sollen 300 Abschiebehäftlinge untergebracht werden. Als ob der Plan nicht schon genüge, sollen die Insassen für die Kosten selbst aufkommen bspw. durch unbezahlte Arbeit.

Aufgrund dessen wird Kopenhagen „modernes Kolonialdenken“ vorgeworfen. Jedoch auch wegen des Plans, das komplette Asylverfahren nach Ruanda auszulagern. Dies wurde bereits von Großbritannien umgesetzt, das ein entsprechendes Abkommen mit Ruanda abgeschlossen hat. Im Gegenzug soll Ruanda dafür Geld und Bildungsangebote erhalten.

Mit wirksamen Konsequenzen der EU ist derzeit nicht zu rechnen. Die EU-Flüchtlingskommissarin hatte schon bei den illegalen Pushbacks von Flüchtenden durch Polen und Litauen nach Belarus bewiesen, dass sie mit dem Bruch von europäischen und internationalem Recht keine übergroßen Probleme zu haben scheint.


 

 


Ehrenamtliche Unterstützung bei der Anhörungsvorbereitung von LSBTI* Geflüchteten

Lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen (LSBTI) Geflüchteten kann in Deutschland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden. Allerdings stehen die Betroffenen im Rahmen des Asylverfahrens vor besonderen Herausforderungen und sind daher oft auf ehrenamtliche Unterstützung angewiesen. Für viele LSBTI* Geflüchtete ist die eigene Identität mit Scham besetzt und die Angst, offen über diese zu sprechen, groß. Mangelndes Vertrauen in staatliche Strukturen erschwert es den Betroffenen zusätzlich, in der Anhörung offen über ihre Fluchtgründe zu sprechen.

Im Fokus dieses Online-Seminars steht die Anhörungsvorbereitung von LSBTI* Asylsuchenden. In diesem Rahmen kann es unter anderem helfen, zu wissen

  • was dazu beitragen kann, ein vertrauensvolles Verhältnis herzustellen,
  • wie vor und bei der Anhörung aktiv unterstützt werden kann,
  • welche besonderen Verfahrensgarantien den Betroffenen im Asylverfahren zustehen können,
  • welchen Rahmen die Rechtsprechung für die Geltendmachung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität feststeckt.

Aufgrund der schlechten Erfahrungen in ihren Herkunftsländern und aus Angst vor Gewalt und Anfeindungen in Deutschland entscheidet sich die große Mehrheit der LSBTI* Geflüchteten unsichtbar zu bleiben und auch den Behörden die wahren Fluchtgründe zu verschweigen. Daher stehen Ehrenamtliche bei der Unterstützung von LSBTI* Geflüchteten außerdem regelmäßig vor der Frage

  • ob ein verspätetes Outing etwas an einer negativen Entscheidung über den Asylantrag ändern kann,
  • wann es sich lohnen kann, gegen eine Entscheidung des BAMF gerichtlich vorzugehen.

All diese Fragen sowie weitere wichtige Aspekte der rechtlichen, politischen und sozialen Situation von LSBTI-Geflüchteten in Deutschland und in den Herkunftsländern sollen in dem Online-Seminar aufgegriffen und gemeinsam diskutiert werden.

Referentin: Meike Olszak, Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates BW

Das Online-Seminar richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit, die schon erste Grundkenntnisse des Asylverfahrens besitzen. Ziel ist es, die Handlungs- und Verweisungskompetenz der Teilnehmenden im Umgang mit LSBTI* Geflüchteten zu stärken.

Fragen können gerne vorab an olszak@fluechtlingsrat-bw.de geschickt werden.

Das Online-Seminar wird mit Zoom durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 3. Juni. Die Zugangsdaten erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.

Die kostenlose Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Perspektive durch Partizipation“, gefördert durch die Aktion Mensch, statt.


Afghanistan: Bundesaufnahmeprogramm wird zur Alibi-Veranstaltung

Auf die vom Spiegel bekanntgemachten Pläne des Bundesinnenministeriums für ein Aufnahmeprogramm Afghanistan reagiert PRO ASYL empört. 

„Ein Bundesaufnahmeprogramm für 5.000 Menschen aus Afghanistan ist lächerlich“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL. „So wird ein Bundesaufnahmeprogramm zur Alibiveranstaltung. Das sind gerade einmal rund 1.000 Fälle, mit Familienangehörigen 5.000 Personen.“

Die Ministerialbürokratie des BMI  unterläuft mit ihren Finanzplanungen den Koalitionsvertrag. Ministerin Faeser und Ministerin Baerbock haben wiederholt öffentlich deutlich gemacht, dass die Aufnahme aus Afghanistan für sie eine hohe politische Priorität hat. Bei einem Gespräch mit der Zivilgesellschaft am 9. März wurden von beiden Ministerinnen klare politische Willensbekundungen abgegeben, in Afghanistan Bedrohte zu schützen. Diese werden nun nicht eingelöst. Der Finanzrahmen ist so eng gestrickt, dass die Ziele des Koalitionsvertrages nicht erreicht werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es jedoch: „Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben.“

Es ist skandalös, dass nun das Bundesinnenministeriums dem Deutschen Bundestag mitteilt, dass aufgrund der noch fehlenden politischen Einigung auf eine Größenordnung für 2022 und die Folgejahre eine Planung bei einer Kostenkalkulation von 5.000 Personen ansetzt und nur hierfür die finanziellen Mittel fordert.

„Deutschland  zeigt großartige Solidarität mit den Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg fliehen. Aber die Menschen, die sich in Afghanistan für Menschenrechte und Demokratie eingesetzt haben, werden nun von Deutschland im Stich gelassen, sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen“, warnt Burkhardt. Burkhardt appelliert an Bundesinnenministerin Faeser, „diese Pläne ihres Hauses einzukassieren“.

Dem Auswärtigen Amt wurden im vergangenen Sommer viele tausend gefährdete Personen gemeldet. Bei Nichtregierungsorganisationen liegen zehntausende von Emails vor, die Anträge der Betroffene auf Schutz wurden vielfach ministeriell nicht bearbeitet. Nur ein Bruchteil wurde für die sogenannte Menschenrechtsliste berücksichtigt. Was zu tun ist, wurde im  Zehn-Punkte-Plan von PRO ASYL, Kabul Luftbrücke und dem Patenschaftsnetzwerk Afghanistan zur Aufnahme und Evakuierung Verfolgter Mitte Februar formuliert.

Eine Zusammenfassung des Zehn-Punkte-Plans finden Sie hier.


Broschüre „Gambia nach der Diktatur“

2019 veröffentlichte der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine viel beachtete, zweisprachige (Deutsch und Englisch) Broschüre unter dem Titel „Gambia nach der Diktatur“. In dieser schrieben Expert*innen aus Gambia über die aktuelle Lage in dem Land, das sich gerade in einem Transformationsprozess nach der Abwahl des langjährigen Diktators Jammeh befindet. Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe wurde die Broschüre vorgestellt, und ihre Inhalte sowie weitere Themen rund um Gambia, gambischen Geflüchteten und Fluchtursachen diskutiert.

Mittlerweile sind drei Jahre vergangen, und es hat sich im Gambia einiges weiterentwickelt. Die Broschüre ist natürlich nicht mehr ganz aktuell, aber in vielerlei Hinsicht dennoch weiterhin interessant. Wir veröffentlichen deshalb die Broschüre (die ursprünglich gegen eine kleine Schutzgebühr bestellt werden konnte) nun als frei zugängliche PDF-Datei. Falls Sie noch gedruckte Exemplare haben möchte, schreiben Sie uns gerne an: info@fluechtligsrat-bw.de.


119 Ukrainer*innen aus Moldau aufgenommen

Baden-Württemberg hat am 28. April 119 geflüchtete Ukrainer*innen aus Moldau aufgenommen. Die Personen wurden per Flugzeug nach Stuttgart gebracht. Die Ministerin für Justiz und Migration, Marion Gentges, MdL, informierte darüber, dass sich unter den Aufgenommenen auch viele besonders Schutzbedürftige befinden.

Meldung auf der Website der Landesregierung


Karlsruhe: Eindrücke aus Warschau und von der polnisch-belarusischen Grenze

Im Café Palaver (Steinstr. 23, Karlsruhe) wird Kerem Schamberger von seinen Eindrücken über die (rassistische) Ungleichbehandlung von Menschen auf der Flucht berichten. Gemeinsam mit seiner Kollegin Karoline Schaefer war er in Polen, in Warschau, Krakau und Orten an der polnisch-belarusischen und der polnisch-ukrainischen Grenze. In medico international schreibt er darüber.


Checkliste: Kinderschutz in temporären Unterkünften

Die „Checkliste für die temporäre Unterbringung von Kindern und Familien“ listet Vorgaben auf, um den Schutz von Kindern in Notunterkünften zu gewährleisten. Sie richtet sich zwar hauptsächlich an Betreiber*innen und Hauptamtliche, könnte aber auch für Ehrenamtliche interessant sein, die sich auf politischer Ebene für den Schutz von Kindern einsetzen möchten.

Die Checkliste basiert auf dem „Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder“ von Save the Children. Sie sollte nicht auf längerfristige Unterbringungen angewandt werden, da sie wichtige Punkte zu Kindeswohl und Kinderrechte (z.B. Zugang zu Bildung) ausklammert.


VG Mainz: Für Einbürgerung erforderliche Identitätsklärung auch mittels Zeugenaussagen möglich

Die Ein­bür­ge­rung eines Aus­län­ders in den deut­schen Staats­ver­band setzt unter an­de­rem vor­aus, dass seine Iden­ti­tät und Staats­an­ge­hö­rig­keit ge­klärt sind. Nach einem Ur­teil des Ver­wal­tungs­ge­richts Mainz vom 25.03.2022 (Az.: 4 K 476/21.MZ) kön­nen sich hier­für Be­le­ge bei einem Feh­len amt­li­cher (Aus­weis-) Doku­men­te im Ein­zel­fall auch aus den Er­klä­run­gen und Iden­ti­täts­un­ter­la­gen von Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­gen im Aus­land er­ge­ben.


Der Kläger ist nach eigenen Angaben somalischer Staatsangehöriger. Er reiste 2011 in das Bundesgebiet ein. Im Herbst 2019 stellte der Kläger einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Er legte dazu einen 2021 von der somalischen Botschaft in Berlin ausgestellten Pass vor. Die Behörde lehnte den Einbürgerungsantrag mit der Begründung ab, es fehle an einer zweifelsfreien Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit des Klägers, weil nach Januar 1991 ausgestellte Pässe von Deutschland nicht anerkannt werden.
Gegen die Ablehnung wandte sich der Kläger mit einem Widerspruch. Er reichte eine notarielle Erklärung seines Bruders, der als früherer Asylsuchender somalischer Herkunft nunmehr die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, sowie eine Kopie dessen amerikanischen Passes ein. Unter Beifügung von Kopien eines 1973 in Mogadischu ausgestellten Identitätsdokuments und seines schwedischen Passes legte er außerdem eine Erklärung seines Onkels mütterlicherseits vor, wonach dieser schwedischer Staatsangehöriger sei und ursprünglich aus Somalia stamme. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Das VG (Az.: 4 K 476/21.MZ) hat der anschließenden Klage des Mannes stattgegeben und die Behörde verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern. Es bestehe ein Anspruch des Klägers auf Einbürgerung, weil neben den sonstigen Voraussetzungen hierfür nach Überzeugung des Gerichts auch von einer Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit seiner Person auszugehen sei.
Allerdings bleibt die Klärung der Identität immer eine Einzelfallprüfung, in der die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. Es kommt in jedem Fall das gestufte Modell zur Prüfung der Identität zur Anwendung, wie es vom Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dargelegt wurde (Urteil des BVerwGs vom 23.09.2020 – 1C 36.19).