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392 Abschiebungen im ersten Quartal 2022

Im ersten Quartal des Jahres wurden insgesamt 392 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Das häufigste Zielland war dabei Nordmazedonien, wohin 76 Abschiebungen durchgeführt wurden (1. Quartal 2021: 15). Deutlich angestiegen ist auch die Anzahl der nach Pakistan abgeschobenen Personen, und zwar von 11 im ersten Quartal des Vorjahres auf nunmehr 44. Damit war Pakistan das zweithäufigsten Zielland. Im ganzen Jahr 2021 wurden 58 Personen nach Pakistan abgeschoben. Nach Gambia wurde eine Person abgeschoben. Im Vergleich zum ersten Quartal 2021, wo es insgesamt 244 Abschiebungen gab, wurden 148 Personen mehr abgeschoben. Das ergibt ein Plus von über 60% gegenüber dem Vorjahr.

Abschiebungen nach Zielland

Albanien13
Algerien13
Bosnien-Herzegowina1
Bulgarien6
Estland1
Frankreich8
Gambia1
Georgien19
Ghana2
Griechenland3
Irak2
Italien43
Kolumbien1
Kosovo23
Kroatien4
Libanon1
Litauen4
Luxemburg10
Moldawien2
Montenegro1
Niederlande2
Nigeria7
Nordmazedonien76
Österreich3
Pakistan44
Polen7
Portugal6
Rumänien18
Russische Föderation1
Schweden2
Schweiz3
Senegal2
Serbien12
Slowenien5
Spanien5
Sri Lanka8
Tschechische Republik4
Tunesien15
Türkei14
Gesamtergebnis392

Abschiebungen nach Herkunftsländern

Afghanistan12
Albanien13
Algerien18
Bosnien-Herzegowina1
Eritrea2
Gambia5
Georgien19
Ghana2
Griechenland1
Irak9
Iran2
Italien2
Kamerun5
Kolumbien1
Kosovo23
Kroatien4
Libanon1
Litauen2
Marokko1
Moldawien2
Montenegro1
Nigeria15
Nordmazedonien76
Pakistan44
Polen7
Portugal1
Rumänien14
Russische Föderation1
Senegal3
Serbien22
Somalia8
Spanien1
Sri Lanka8
Syrien21
Togo2
Tschechische Republik4
Tunesien19
Türkei17
Unbekannt3
Gesamtergebnis392

Arbeitshilfe: Unterstützung geflüchteter Frauen

Rund 50 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen müssen ihre Herkunftsländer aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung verlassen. Sowohl auf der Flucht als auch bei der Ankunft in Deutschland stehen Frauen häufig vor ganz besonderen Herausforderungen. Diese ausführliche Online-Arbeitshilfe will ehrenamtlichen Unterstützer*innen von geflüchteten Frauen eine Orientierung zu relevanten Aspekten des Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrechts bieten. An einigen Stellen wird zunächst auf allgemeine Informationen, die unabhängig vom Geschlecht der geflüchteten Person gelten, eingegangen. Somit kann diese Arbeitshilfe auch für ehrenamtlich Engagierte, die nicht ausschließlich Frauen unterstützen, interessant sein. An einigen Stellen wird auf vertiefende Arbeitshilfen zum jeweiligen Thema verwiesen. Neben den rechtlichen Informationen enthält die Arbeitshilfe auch einige Impulse zu Fragestellungen, die Handeln und Haltung im ehrenamtlichen Engagement betreffen.

  • Flüchtlingsrat BW, April 2022: Arbeitshilfe: Unterstützung geflüchteter Frauen


Online Seminar – Schutz und Asyl bei Kriegsdienstverweigerung und Desertion

Connection e.V. und PRO ASYL veranstalten am Mittwoch den 27.04 von 14.00 – 15.30 Uhr ein Online Seminar zum Thema „Schutz und Asyl bei Kriegsdienstverweigerung und Desertion im Rahmen des Ukraine-Krieges“. Als Referent*innen werden Rudi Friedrich (Connection e.V.), Peter von Auer (PRO ASYL) und der RAin Antje Becker die Veranstaltung begleiten.

Noch ist nicht bekannt, wie viele Kriegsdienstverweigerer und Deserteure der im Ukraine-Krieg beteiligten Länder nach Deutschland kommen werden. Relevant wird die Frage, ob die Verweigerung eines völkerrechtswidrigen Krieges die Flüchtlingseigenschaft zur Folge haben kann, jedoch auch wie es für ukrainische Kreigsdienstverweigerer nach dem einjährigen Aufenthalt nach der Massenzustromsrichtlinie weitergehen wird, wobei die Frage einer möglichen Verfolgung wegen ihrer Verweigerung ebenfalls Bedeutung haben wird.


„Die Würde des Menschen ist abschiebbar“

Ende April gibt es mehrere Lesungen mit dem Autor Sebastian Nitschke, in welchen es um das Buch „Die Würde des Menschen ist abschiebbar“ geht, welches von Sebastian Nitschke, Lina Droste und Oumar Mamabarkindo verfasst wurde.

Das Buch vereint politische Berichte und Wissenschaft rund um das Thema Abschiebungshaft, und es kommen Themen wie Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft sowie Erfahrungsberichte, Portraits und Gespräche mit Inhaftierten zur Sprache. Ergänzend dazu wird auf die momentane rechtliche Lage und die historische Einordnung der Abschiebungshaft eingegangen.

Die Veranstaltungstermine lauten wie folgt:


Verbände warnen vor Ungleichbehandlung

Angesichts des Vorschlages von Bauministerin Nicole Razavi nach einer gesonderten Förderung für die Vermietung von Wohnraum an Geflüchtete aus der Ukraine warnen der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, die Landesarmutskonferenz Baden-Württemberg, Zusammenleben Willkommen und der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg davor, unterschiedliche Gruppen von bedürftigen Menschen auf dem Wohnungsmarkt zu hierarchisieren und gegeneinander auszuspielen.

„Es gibt geflüchtete Menschen in Baden-Württemberg, die seit 2015 in Containern und anderen Provisorien leben und dafür teilweise horrende Gebühren bezahlen müssen, die manchmal um ein Vielfaches höher sind als ortsübliche Mieten. Diese Menschen ärgern sich zu Recht, wenn Sie von Wohnungsangeboten und staatlicher Unterstützung hören, die sich nur an Menschen aus der Ukraine richten“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Die Initiative „Zusammenleben Willkommen“ unterstützt seit vielen Jahren geflüchtete Menschen unabhängig von der Herkunft bei der Suche nach Wohnraum und wendet sich dezidiert gegen jede Ungleichbehandlung: „Der solidarische Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine ist super – nur sollte dieser für alle Menschen auf der Flucht gelten! Im Vergleich zu anderen Menschen auf der Flucht, werden Geflüchtete mit ukrainischer Staatsbürgerschaft auf allen Ebenen bevorzugt behandelt. Dies jetzt noch mit der angesprochenen Mietausgleichszahlung zu vertiefen während Menschen, die anderen Geflüchteten privaten Wohnraum anbieten, ständig Steine in den Weg gelegt werden, verfestigt die rassistische Ungleichbehandlung“, so Jonas Kakoschke von „Zusammenleben Willkommen“.

Auch Roland Saurer, Sprecher der Landesarmutskonferenz, beobachtet diese Entwicklung mit Sorge und fordert, alle bedürftigen Menschen mit und ohne Fluchthintergrund in den Blick zu nehmen: „Nicht nur ukrainische Geflüchtete brauchen eine Wohnung, sondern alle Geflüchteten. Ebenso benötigen Erwerbslose, Altersrentner*innen, Alleinerziehende, Kranke und behinderte Menschen Wohnraum. Die Lösung kann jetzt nicht sein, diese Gruppen gegeneinander auszuspielen, sondern der Wohnungsbau muss massiv befördert, Erleichterung bei der Bauplanung müssen geschaffen und die Angemessenheitsregeln für Unterkunftskosten für alle Gruppen zumindest vorübergehend ausgesetzt werden, bis der Wohnungsmarkt sich wieder entspannt hat.“ DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert darüber hinaus ein grundlegendes Umdenken und Umsteuern bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen: „Die Herausforderungen bei der Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten, zeigen nur die Spitze des Problems. Die äußerst prekäre Situation von Menschen in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften ist seit Jahren bekannt. Deshalb fordern wir grundsätzlich, Sammel- und Gemeinschaftsunterkünfte abzuschaffen und durch dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten und integrierende Nachbarschaften zu ersetzen“, so Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg.


Festnahme zwecks Dublin-Haft bis August 2019 rechtswidrig: Klagen noch möglich

Mehrere Gerichte haben festgestellt, dass es bis zum Inkrafttreten des sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ am 21. August 2019 keine Rechtsgrundlage gab, um Betroffene zwecks Sicherstellung einer Dublin-Rückführung festzunehmen. Da Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit solcher Festnahmen keinen Fristen unterliegen, kann auch jetzt noch jede Person, die vor dem 21.8.2019 zur Sicherung einer Dublin-Überstellung inhaftiert wurde, einen solchen Antrag stellen. Rechtswidrige Freiheitsentziehungen ziehen Schadensersatzansprüche nach sich. Die Landesregierung hat gegenüber dem Flüchtlingsrat mitgeteilt, dass es in Baden-Württemberg keine solche Fälle gegeben habe, da Festnahmen zwecks Dublin-Überstellungen in dieser Zeit immer auf Grundlage von einstweiligen Anordnungen erfolgten. Falls es doch Personen gibt, die eine solche Klage erwägen, werden sie gebeten, den Flüchtlingsrat zu informieren.

Bisherige Entscheidungen zum Thema:


Ukraine: SGB II bzw. SGB XII Leistungen ab Juni

In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder der Bundesregierung am 07.04.2022 wurden weitere Beschlüsse zwecks Verteilung, Registrierung, Arbeitsmarktzugang, Anerkennung von ukrainischen Abschlüssen, Zugang zu Schulen und Hochschulen und Anspruch auf Sozialleistungen getroffen. Neu ist vor allem, dass ab Juni 2022 alle Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, statt wie bisher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhalten sollen. „Voraussetzung dafür wird eine
Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG sein“. Ein entsprechendes Gesetz muss noch erarbeitet und verabschiedet werden.


Ukraine: Visumsfreie Einreise und legaler Aufenthalt bis 31.8.22

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis zum 31. August 2022 verlängert. Damit bleiben die Ausnahmeregelungen zur Einreise von Geflüchteten aus der Ukraine weiter bestehen. Dies hat der Bundesrat mit am 8. April 2022 beschlossenen. Eigentlich sollte die Verordnung am 23.05.2022 auslaufen. Mit der Verlängerung ist nun sichergestellt, dass Geflüchtete weiterhin visumsfrei einreisen und sich legal in Deutschland aufhalten dürfen. Sie dürfen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen und sollten dies bis zum 31.08.2022 tun.


Geflüchtete Menschen mit palästinensischer Volkszugehörigkeit

Die Situation von geflüchteten Menschen mit palästinensischer Volkszugehörigkeit ist höchstkomplex, was nicht zuletzt mit der Frage der Anerkennung des Staates Palästina und der palästinensischen Diaspora zusammenhängt. Bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung muss differenziert werden zwischen Personen, die in palästinentischen Autonomiegebieten wohnhaft waren und denjenigen, die in anderen Ländern des Nahen Osten als palästinensische Flüchtlinge aufgewachsen sind.

In diesem Artikel werden Fragestellungen zu den Themenkomplexen Staatenlosigkeit und Identitätsklärung/Passbeschaffung, die sich in Bezug auf palästinensische Geflüchtete ergeben, in den Grundzügen behandelt.

Der Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2021 der perspektive des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Diese erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie die perspektive immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


Neugeborenes Kind: Familienasylantrag oder eine familiäre Aufenthaltserlaubnis?

Geflüchtete Eltern mit einem neugeborenen Kind sind sich oft unsicher, welchen Aufenthaltsstatus das Kind bekommen kann. Kommt eine familiäre Aufenthaltserlaubnis in Frage oder soll ein Asylantrag gestellt werden, sind die häufigsten Fragen, mit denen sich Familien beschäftigen. Je nach Aufenthaltsstatus der Eltern variieren die Optionen für den*die neue*n Erdenbürger*in.

In diesem Artikel geht es um die in der Praxis häufigste Konstellation, in der beide Eltern eine Aufenthaltserlaubnis haben und mindestens eine davon auf einem asylrechtlichen Schutzstatus beruht.

Der Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2021 der perspektive des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Diese erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie die perspektive immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.