Die Visaerteilungen für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten schleppen sich über Jahre hin. Nach 18 Monaten Gnadenkontingent ist klar: Die Bundesregierung kommt nicht einmal dem veranschlagten Minimalkonsens nach. Tausende geflüchtete Familien leben seit Jahren getrennt und warten weiter auf ein Visum. Eineinhalb Jahre nach der de facto Abschaffung des Rechtsanspruchs und der Einführung eines Gnadenrechts bei der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten (sog. »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«) wird deutlich: Die Bundesregierung hält nicht einmal den politisch getroffenen Minimalkonsens ein. Die Große Koalition hatte sich nach einem langen Streit in einem Kompromiss auf ein monatliches Gnadenkontingent nach Ermessen von 1.000 Visa für Angehörige dieser Personengruppe geeinigt.
Monat: Februar 2020
VG Köln: Botschaftskontakt im Einzelfall auch für subsidiär Schutzberechtigte unzumutbar
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden (Urteil vom 04.12.2019 – 5 K 7317/18), dass es im Einzelfall auch für Menschen mit subsidiärem Schutz unzumutbar ist, die Botschaft ihres Heimatstaates zwecks Passbeschaffung aufzusuchen. Im vorliegenden Fall ging es um einen syrischen Wehrdienstverweiger. Das bedeutet, dass es sich für syrische Wehrdienstverweigerer mit subsidiärem Schutz lohnen kann, mit dieser Argumentation gegenüber den Behörden die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung geltend zu machen. Ob andere Gerichte die Auffassung des VG Köln teilen werden, ist noch nicht absehbar.
Begleitung bei Delegationsvorführungen „Grundsätzlich möglich“
Bei Vorführungen vor Delegationen der Republik Gambia ist es grundsätzlich möglich, dass eine Begleitperson und der oder die Anwält*in der vorgeführten Person anwesend sind. Das hat das Regierungspräsidium Karlsruhe nun schriftlich gegenüber dem Anwalt eines Betroffenen klargestellt. Die Begleitperson muss hierzu einen gültigen Ausweis und eine Vollmacht vorlegen. Das Regierungspräsidium würde dann bei der gambischen Delegation anfragen, ob die Begleitperson teilnehmen darf. Bisher, so das Regierungspräsidium, habe die Delegation jede Begleitperson zugelassen, die sich während dem Gespräch der Delegation mit dem oder Anzuhörenden ruhig verhalten hat.
Der Flüchtlingsrat empfiehlt, die gewünschte Begleitung bereits vor dem Termin der Vorführung beim Regierungspräsidium anzumelden. Sollte es Fälle geben, in denen trotz der Einhaltung der oben genannten Verhaltensweise die Teilnahme eines Beistandes verweigert wird, bittet der Flüchtlingsrat um Mitteilung.
Hürden bei ambulanter Psychotherapie für Geflüchtete beseitigen
Die fehlende Verfügbarkeit von qualifizierten Sprachmittler*innen und die fehlende Finanzierungsregelung für Sprachmittlung in der ambulanten kassenfinanzierten Psychotherapie stellen eine bedeutende Hürde in der Psychotherapie für Geflüchtete in Baden-Württemberg dar. Dies ist das Ergebnis einer Befragung niedergelassener psychologischer und ärztlicher Psychotherapeut*innen, die im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 insgesamt 215 Patient*innen mit Fluchthintergrund behandelt haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, die Landesärztekammer Baden-Württemberg und refugio stuttgart e.v. erwarten deshalb eine durch das Land geförderte Übergangsregelung zur Finanzierung von Sprachmittlung in der ambulanten Psychotherapie bis zu einer Entscheidung über Sprachmittlung als Kassenleistung.
In der Umfrage gaben 56 Prozent der Befragten an, dass sie Psychotherapien auf Englisch durchführen. 53 Prozent setzen Sprachmittler*innen ein. Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit kann nur ein Drittel dabei ausschließlich auf Sprachmittler*innen zurückgreifen, die explizit für den Einsatz in der Psychotherapie geschult sind. Dies ist bedenklich, da der Erfolg der Therapie eng mit der Sprachmittlung verbunden ist und weil ungeschulte Sprachmittler*innen einem hohen Risiko an Sekundärtraumatisierung ausgesetzt sind. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. setzen sich dafür ein, dass diesbezüglich zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden, die eine Zertifizierung für den Einsatz in der Psychotherapie beinhalten.
Die Übernahme der Kosten für die Sprachmittlung ist häufig nicht geklärt bzw. sehr aufwändig zu klären. Dies gilt insbesondere für von den Krankenkassen finanzierte Therapien. Die Kosten für Sprachmittlung werden von den Krankenkassen nicht übernommen, und es gibt keine alternative einheitliche Lösung für die Finanzierung des Sprachmittler-Einsatzes. Dies führt dazu, dass Sprachmittler*innen zum Teil nicht bezahlt werden oder dass Psychotherapeut*innen diese Kosten selbst übernehmen. Die Landespsychotherapeutenkammer fordert bereits länger, dass die Kosten für die Sprachmittlung in der Psychotherapie durch die Kassen übernommen werden sollten. Im April 2019 haben sich die Integrationsminister der Bundesländer darauf verständigt, dass sie die Aufnahme von Sprachmittler-Leistungen in den Leistungskatalog nach SGB V befürworten. Eine Finanzierung soll über Steuermittel des Bundes erfolgen. Die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesärztekammer und refugio stuttgart e.v. unterstützen diesen Vorschlag, eine bundesweite Umsetzung ist jedoch nicht in Sicht. Die Organisationen fordern die Landesregierung daher auf, eine Übergangsregelung zu finden und entsprechende finanzielle Mittel bereit zu stellen.
Caritas-Informationen zu Abschiebungen und Abschiebungshaft
In dieser Publikation werden Hintergrundinformationen zu den Themenbereichen Abschiebung und Dublin-Überstellung, Abschiebungs- und Überstellungshaft sowie Abschiebungsbeobachtung zur Verfügung gestellt sowie Forderungen und Positionen des Deutschen Caritasverbandes zu diesen Themen aufgeführt.
- Deutscher Caritasverband, Dezember 2019: Migration im Fokus 12/2019: Abschiebung und Abschiebungshaft
Neuausgabe „Leitfaden zum Flüchtlingsrecht“
Der Informationsverbund Asyl & Migration und der DRK haben ihre Broschüre „Leitfaden zum Flüchtlingsrecht“ aktualisiert herausgegeben. Diese beinhaltet eine Einführung in die materiellrechtlichen Rahmenbedingungen des Flüchtlingsschutzes. Die Broschüre wurde insbesondere mit Blick auf Personen erarbeitet, die in der Beratungspraxis tätig sind oder tätig werden wollen und sich dafür in das Thema einarbeiten wollen. Zugleich ist die Broschüre aber auch für alle geeignet, die sich mit den neuesten Entwicklungen in dem Rechtsgebiet vertraut machen wollen.
Informationsverbund Asyl & Migration / DRK, Januar 2020: Leitfaden zum Flüchtlingsrecht
Hinweise zur Ausbildungsduldung von „Berlin hilft“
Das Netzwerk „Berlin hilft“ hat ausführliche Hinweise zur Ausbildungsduldung erstellt. Diese stellen die am 1. Januar eingeführten Änderungen an der Ausbildungsduldung vor. In einigen Punkten wird die Erlasslage in Berlin geschildert, die nicht unbedingt mit der Praxis in Baden-Württemberg gleichzusetzen ist. Im Zweifel bitte bei uns nachfragen.
- Berlin hilft, Februar 2020: Ausbildungsduldung. Ausführliche Darstellung Teil 1.
Immer mehr Gerichte gegen die konstruierte „Schicksalsgemeinschaft“
Immer mehr Gerichte stoppen die im Rahmen des „Migrationspakets“ beschlossenen Leistungskürzungen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften. Die unterstellte „Schicksalsgemeinschaft“, die genauso gemeinsam wirtschaftet wie eine Familie und deshalb weniger Geld braucht, ist nach Ansicht der Gerichte verfassungswidrig. Nach den ersten Urteilen und Landshut und Freiburg gibt es nun inhaltlich gleiche Entscheidungen der Sozialgerichte Frankfurt, Hannover, Dresden und Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hebt hervor, wie bereits im Gesetzgebungsprozess zahlreiche Organisationen und Verbände gewarnt haben, dass diese Kürzungen verfassungswidrig seien.
Geflüchtete, denen mit Verweis auf die vermeintliche „Schicksalsgemeinschaft“ die Leistungen gekürzt werden, wird auf jeden Fall empfohlen, fristgerecht Widerspruch, Eilantrag und gegebenfalls Klage einzureichen. Hierfür gibt es Schriftsätze für Musterargumentationen, die von den Rechtsanwälten Volker Gerloff und Klaus Schank zusammengestellt wurden und verwendet werden können.
Merkblatt zu den Anforderungen an ärztliche Atteste zur Vorlage bei Asyl- und Ausländerbehörden
Die Beratungsstelle Fluchtpunkt Hamburg hat ein sehr kompaktes Merkblatt für Behandler*innen entworfen, um die verschärften gesetzlichen Anforderungen an ärztliche Stellungnahmen im Asylverfahren und zum Schutz vor Abschiebungen zu erläutern.
- Fluchtpunkt Hamburg, Januar 2020: Anforderungen an ärztliche Atteste für Geflüchtete zur Vorlage bei Behörden und Gerichten
Streit innerhalb der Landesregierung um Abschiebungen von Geflüchteten in Arbeit
Die SPD hatte Ende Januar im Landtag gefordert, Abschiebungen von Geflüchteten in Arbeit auszusetzen, indem vorhandene Ermessensspielräume genutzt werden. Insbesondere bezog sich dieser Vorschlag auf Geflüchtete, die die Kriterien der Beschäftigungsduldung (vor allem die lange Vorduldungszeit) noch nicht erfüllen. Ein entsprechender Antrag scheiterte am 29. Januar jedoch an den Gegenstimmen von Grünen, CDU und AfD. Anfang Februar wurde bekannt, dass Grüne und CDU beabsichtigen, die Härtefallkommission zur Anlaufstelle für Unternehmen zu erklären, deren Mitarbeiter*innen von Abschiebung bedroht sind, damit diese ggf. die zwölf Monate Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung überbrücken können. Der Flüchtlingsrat BW merkt hierzu an, dass es bereits jetzt möglich ist, für Mitarbeiter*innen in Unternehmen Härtefallanträge zu stellen, es handelt sich hierbei also um keine echte Neuerung.