Das NIFA-Netzwerk sucht freiwillig Engagierte für eine Bewerbungswerkstatt für geflüchtete Menschen in Stuttgart

Das „Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ unterstützt geflüchtete Menschen bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssuche ist das Schreiben von Bewerbungen. Dabei möchte das NIFA-Netzwerk Menschen mit Fluchthintergrund künftig noch besser unterstützen und sucht daher nach ehrenamtlicher Unterstützung für eine im Aufbau befindliche Bewerbungswerkstatt. Der Umfang des Engagements kann ganz individuell festgelegt werden. Computerkenntnisse und Vorkenntnisse über das Erstellen von Bewerbungen sind von Vorteil. Ort des Engagements sind das Familienzentrum Nord und der Begegnungsraum in Stuttgart West. Digitale Unterstützung ist ebenfalls möglich. Fachliche Begleitung durch das Projekt NIFA. Bei Interesse und/oder offenen Fragen kann Julie Leube (julie.leube@agdw.de) kontaktiert werden.


Studie von PRO ASYL zum Flughafenverfahren

PRO ASYL hat eine Studie mit dem Titel „Abgelehnt im Niemandsland“ zum deutschen Flughafenverfahren veröffentlicht. Das deutsche Flughafenverfahren wird häufig als Positivbeispiel für funktionierende Grenzverfahren gesehen, doch für die Schutzsuchenden sieht die Praxis anders aus: Die Betroffenen stehen unter hohem psychischen Druck, die gestellte Rechtsberatung ist unzureichend, um faire Verfahren zu gewährleisten, und die Menschen sind auch nicht „kurz“ am Flughafen, sondern oft über Monate. Die Studie schlägt auch den Bogen zu den aktuellen Verhandlungen zum „New Pact on Migration and Asylum“. Denn dieser übernimmt einige Elemente des Flughafenverfahrens – wie die vorgelagerte Befragung durch den Grenzschutz und die Fiktion der Nicht-Einreise –, weshalb die Erkenntnisse zum Flughafenverfahren für die Diskussion um den »New Pact« höchst relevant sind. Eine neue Asylverfahrensverordnung würde aber auch das deutsche Flughafenverfahren gravierend verändern, insbesondere durch die Vervierfachung der Dauer des Asylverfahrens. PRO ASYL fordert basierend auf der Studie, dass der Europäische Gesetzgeber bei einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die Regeln zu Grenzverfahren grundsätzlich streichen und auf das Screening verzichten sollte.


Kein Datenschutz zweiter Klasse! Baden-Württemberg muss AZR-Gesetz im Bundesrat ablehnen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg erwartet von der Landesregierung, dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag die Zustimmung zu verweigern. Mit dem Gesetz sollen die im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Datensätze, die von allen in Deutschland lebenden Ausländer*innen erhoben werden, erheblich ausgeweitet werden. Bereits in der Anhörung im Bundestag war der Gesetzentwurf von Verbänden und Datenschützer*innen – auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten – einhellig abgelehnt worden. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) bezeichnete das Gesetz als „gefährlich“ und „massive Gefahr“ für LSBTTIQ*-Geflüchtete, weil im Asylverfahren gemachte Angaben zur sexuellen Orientierung und Identität nun im AZR gespeichert werden sollen.

Auch die Opposition im Bund, allen voran Bündnis90/Die Grünen, lehnte den Entwurf aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken ab. „Mit der immer weiter ausufernden Datensammelwut in Bezug auf ausländische Menschen wird der Datenschutz komplett ausgehöhlt, für Ausländer:innen gilt nur ein Datenschutz zweiter Klasse“, erklärte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg angesichts der Planungen. „Ein ohnehin schon problematisches Gesetz wird durch die Änderungen noch einmal deutlich verschärft.“ Insbesondere sollen im Fall von Schutzberechtigten auch die Bescheide des Bundesamtes sowie Gerichtsentscheidungen gespeichert werden, und somit die Gründe für einen Schutzstatus für eine unübersichtliche Anzahl von Menschen zugänglich gemacht werden.

Über 16.500 Behörden haben nach Aussage des Bundesverwaltungsamts Zugriff auf das Bundeszentralregister. Zwar sollen laut Gesetzentwurf „Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ unkenntlich gemacht werden, doch es bleibt die Frage, wie und mit welchem Aufwand dies geschehen wird und welchen Nutzen die Speicherung fast vollständig geschwärzter Dokumente haben würde – denn dies wäre die Konsequenz, wenn man das Schwärzungsvorhaben in Bezug auf Asylverfahren ernst nähme.

Für die Betroffenen hingegen bliebe unklar, welche sensiblen Informationen über sie denn nun dort gespeichert und für eine große Zahl von potentiellen Nutzer*innen zugänglich sind, und wer welche Informationen als schwärzungswürdig ansieht. „Wir haben gerade in letzter Zeit erlebt, wie gespeicherte Daten missbräuchlich abgerufen wurden, wie beispielsweise der Skandal um den NSU 2.0 eindrücklich zeigt. Jetzt soll ein Gesetz verabschiedet werden, mit dem sehr viel mehr und sehr viel sensiblere Daten einem sehr viel größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden sollen“, empörte sich McGinley. „Wir erwarten insbesondere von Bündnis90/Die Grünen als stärkste Partei in der Landesregierung, dass sie sich der Haltung ihrer Bundespartei anschließen und dafür sorgen, dass Baden-Württemberg diesen Gesetzesentwurf im Bundesrat ablehnt.“ Gerade unter Schutzberechtigten ist die Gefahr groß, dass Informationen über die Asylverfahren auch in das Herkunftsland gelangen können – mit fatalen Folgen für die Flüchtlinge und ihre Angehörigen.


Einstiegsqualifizierung für Jugendliche bei der Deutschen Bahn

Das Einstiegsqualifizierungsprogramm der Deutschen Bahn, Chance plus, soll Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz für 2021 gefunden haben, innerhalb von 6-12 Monaten auf den Berufseinstieg vorbereiten.

Das Programm wird an 10 Standorten in Baden-Württemberg mit Schwerpunkten im kaufmännisch-serviceorientierten und gewerblich-technischen Bereich angeboten.

Weitere Informationen sowie Beratungstermine finden Sie hier


Wir klagen an! – Menschenrechte sind #Unverhandelbar

Am Wochenende des 19. und 20.06. rufen die Seebrücken Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat zu unterschiedlichen Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen in zahlreichen baden-württembergischen Städten und Gemeinden auf. Im Rahmen des überregionalen Aktionstages finden in ganz Deutschland rund um den Weltflüchtlingstag am 20. Juni Veranstaltung unter dem Motto “Wir klagen an! – Menschenrechte sind #Unverhandelbar statt. 

„Uns ist es wichtig, erneut deutlich zu machen, dass zahlreiche Städte und Kommunen in Baden-Württemberg aufnahmebereit sind. Das Landesaufnahmeprogramm, dass in dem Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung festgeschrieben wurde, muss schnell umgesetzt werden – das Warten, z.B. auf eine neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl, kann den Menschen an Europas Außengrenzen nicht zugemutet werden. Deshalb fordern wir schnelles Handeln!“, so Ulrich Bamann vom Aktionsbündnis Sicherer Hafen Bad Waldsee, das die Seebrücken Baden-Württemberg unterstützt. .

Anlässlich des Kampagnenstarts #Unverhandelbar zur Bundestagswahl im September adressiert die Seebrücke deutschlandweit ihre scharfe Kritik hinsichtlich der Politik der Untätigkeit nicht nur an die aktuelle, sondern auch an die zukünftige Bundesregierung. Die Bewegung formuliert dabei vier Kernforderungen:

  1. Die sofortige Evakuierung aller Lager an den EU-Außengrenzen und die selbstbestimmte Aufnahme der Menschen in aufnahmebereite Länder und Kommunen
  2. Das Ende deutscher Beteiligung an allen Frontex- und EUNAVFOR MED-Einsätzen. 
  3. Staatlich organisierte Seenotrettung und ein Ende der Kriminalisierung ziviler Seenotrettung
  4. Sichere und legale Fluchtwege und die Gewährleistung des individuellen Rechts auf Asyl. 

“Auch neun Monate nach dem Brand in Moria gehören Polizeigewalt, Überschwemmungen und Stürme zum Alltag der Menschen in griechischen Lagern. Frontex und die europäische Mission IRINI unterstützen weiterhin die sogenannte libysche Küstenwache bei ihren menschenrechtswidrigen Pushbacks, verweigern die Rettung aus Seenot und lassen schutzsuchende Menschen ertrinken. Menschenrechte werden an den europäischen Außengrenzen gezielt missachtet” sagt Ines Fischer von den Seebrücken Baden-Württemberg.

“Menschenrechte dürfen nicht weiter als Verhandlungsmaße und Spielball der Parteien und Politiker*innen benutzt werden. Für uns ist klar: Menschenrechte sind unverhandelbar!”, so Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Die Einhaltung gesundheitlicher Hygienemaßnahmen wird von den Veranstalter*innen durch Abstandsregelungen und das obligatorische Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes aller Teilnehmer*innen sichergestellt.

Aktionen in Baden-Württemberg finden u.a. in Stuttgart am 19. Juni ab 10 Uhr am Kronprinzplatz (Protestcamp) , in Mannheim am 20. Juni am Paradeplatz ab 15 Uhr (Laufdemo) und in Reutlingen am 20. Juni am Listplatz/Bahnhof ab 15 Uhr (Demo). In weiteren Städten sind Aktionen geplant, siehe dazu mehr unter www.sichererhafen-baden-wuerttemberg.com


Aufruf: Leave no one in bihac – Sammelaktion bis 21. Juni

Das Bündnis Bleiberecht Tübingen, move on – menschen.rechte Tübingen e.V., Fluchtpunkte Tübingen e.V. und die Seebrücke Tübingen rufen zu Sach- und Geldspenden für Geflüchtete an der bosnisch-kroatischen Grenze auf. Die Situation rund um Bihac hatte sich in letzter Zeit immer weiter zugespitzt, es werden jetzt dringende Hilfen vor Ort benötigt. 

Sachspenden bis zum 21. Juni:
– stabile (Turn-)Schuhe in den Größen 40 bis 44
– Hosen/ Jogginghosen Größen S/M/L
– T-Shirts Größe S/M/L
– Schlafsäcke, (große) Rucksäcke, Zelte, Planen, Decken, Taschenlampen, Powerbanks und Anderes für das Überleben unter freiem Himmel

Annahme von Sachspenden:
– Mittwoch von 11 – 13 Uhr: Fairer Kaufladen, Marktgasse 12, Tübingen
– Freitag 12 – 15 Uhr: Marktladen, Vogelbeerweg 4, Tübingen
– Samstag 11 bis 15 Uhr, SOS-Lager, Pfrondorferstr. 12/1, Tübingen

Geldspenden
– für weitere Hilfstransporte und Aktivitäten aus Tübingen und der Region
– zur Unterstützung von Hilfsorganisationen wie SOS Bihac, Sea-Watch, Balkanbrücke, Frach-Kollektiv, NoNameKitchen, Medical Volunteers International u.a.
– zur Unterstützung von Organisationen, die die Gewalt gegen Geflüchtete bei „Pushbacks“ an der Grenze dokumentieren und auf der rechtlichen und politischen Ebene dagegen vorgehen
– zur Unterstützung von lokalen Organisationen wie z.B. pomozi.ba, die soziale und humanitäre Projekte für die lokale (Armuts-)Bevölkerung organisieren.

Konto:
menschen.rechte Tübingen e.V.
VR Bank Tübingen, IBAN: DE25 6406 1854 0308 1020 02, BIC: GENODES1STW
ggf. Verwendungszweck: Bihac


Online-Veranstaltung: „Menschen-Rechte sind Frauen-Rechte“

Die Gruppe „Women Without Borders Tübingen“ lädt am 18.06.21 von 18.00 bis 19.00 Uhr zu einem Gespräch mit geflüchteten Frauen ein.

Bei dem Online-Vortrag werden von Menschenrechtswoche Tübingen e.V. durchgeführte Interviews von geflüchteten Frauen vorgetragen, in denen sie über ihre Diskriminierungserfahrungen sprechen und was sich aufgrund dessen ihrer Meinung nach in Deutschland ändern sollte. Das Ziel der Veranstaltung ist es, die Stimmen von geflüchteten Frauen hörbar zu machen. Die Interviews werden eingebettet in den Rahmen einer moderierten Veranstaltung.

Das Programm ist in leichter Sprache gemacht.
Um an der Veranstaltung teilzunehmen, können Sie hier dem Zoom-Meeting beitreten.


EuGH-Urteil: Voraussetzungen subsidiärer Schutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10.6.21 in einem wegweisenden Urteil über die Voraussetzungen zur Gewährung des subsidiären Schutzes entschieden (Az: C‑901/19). Konkret geht es um das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung. Dieses quantitative Verhältnis ist nach der Rechtspraxis des Bundesverwaltungsgerichts entscheidender Ausgangspunkt, wenn es um die Zuerkennung des subsidiären Schutzes im Rahmen eines bewaffneten Konflikts geht. Der EuGH hat nun entschieden, dass ein hohes Verhältnis an Opfern zur Gesamtbevölkerung zwar geeignet sei, eine ernsthafte Bedrohung nachzuweisen, es könne aber nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium für die Feststellung einer ernsthaften individuellen Bedrohung sein.

In der Entscheidung ging es um zwei Kläger mit afghanischer Staatsbürgerschaft. In deren Verfahren hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg den EuGH im November 2019 im Wege eines sogenannten Vorabentscheidungsersuchens um Klärung gebeten. Bisher war zynischerweise die Anzahl der zivilen Opfer in Afghanistan nicht hoch genug, um afghanischen Geflüchteten subsidiären Schutz gewähren zu können. Der EuGH räumt damit auf, denn es muss eine Gesamtschau der zu beachtenden Umständen des Einzelfalls vorgenommen werden.

Nach dem Urteil muss sich die bisherige Rechtsprechung in Deutschland ändern – erst recht vor dem Hintergrund der sich weiter zuspitzenden Sicherheitslage in Afghanistan.


Digitale Sommertagung 2021

Herzliche Einladung zur diesjährigen digitalen Sommertagung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg! Von Samstag, den 24. Juli, bis Donnerstag, den 29. Juli, erwartet Sie ein spannendes Programm. Wir freuen uns auf den Hauptvortrag von Frau Prof. Dr. Annette Treibel, in dem sie mit uns einen kritischen und konstruktiven Blick auf das politisch und sozial aufgeladene Thema Integration herangeht. Im Anschluss daran finden verschiedene Arbeitsgruppen statt. Mit einem ganz aktuellen Thema beschäftigt sich die Arbeitsgruppe zur politischen Situation in und Abschiebungen nach Sri Lanka. Ständige Dauerbrenner werden in den Arbeitgsgruppen zu Abschiebungshaft und Kosten in Gerichtverfahren behandelt. Die Arbeitsgruppe zum Thema geflüchtete Männer greift ein sozio-pädagogisches Thema auf. Eine detaillierte Beschreibung entnehmen Sie gerne dem Programm (siehe unten).

Alle Veranstaltungen werden mit Zoom durchgeführt und sind kostenlos. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten nach Anmeldung einen Tag vor der jeweiligen Veranstaltung.

Die digitale Sommertagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

PROGRAMM

Samstag, 24.7.2021

10:00 – 12:00 Uhr Hauptvortrag: Integration als Projekt für alle
Der Begriff Integration ist in aller Munde. Im Kontext der Geflüchtetenarbeit ist vor allem von Integrationsbedarf, Integrationsverweigerung einerseits oder gelungener Integration andererseits die Rede. Meist geht es dabei um eine ‚Bringschuld‘ der Neuankömmlinge. Warum Integration jedoch nur gelingen kann, wenn auch die Aufnahmegesellschaft selbst aktiv ist, wird Frau Prof. Dr. Treibel in ihrem Vortrag aufzeigen. Sie wird die unterschiedlichen Bedeutungen des Integrationsbegriffs erörtern und darstellen, welch‘ große Bedeutung Kooperationen, aber auch und gerade Konflikte im Projekt Integration haben. Der Vortrag mit anschließender Diskussion soll dazu anregen, unsere eigenen Handlungs- und Sprachmuster machtkritisch hinterfragen zu können.
Referentin: Prof. Dr. Annette Treibel (Professorin für Soziologie und Leiterin des Masterstudiengangs Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit an der PH Karlsruhe) 

Die Anmeldung ist geschlossen.

14:00 – 16:00 Uhr Arbeitsgruppe: Schon wieder eine Rechnung aus dem Gerichtsverfahren – kann das sein?
In der Begleitung von Geflüchteten, die sich in Klageverfahren vor Verwaltungs- und (Sozial)Gerichten befinden, stellen sich immer wieder Fragen rund um entstehende Kosten: Wie berechnen eigentlich Anwält*innen ihre Kosten? Was für Kosten entstehen bei Gericht? Welche Finanzierungshilfen gibt es (z.B. Prozesskostenhilfe, Beratungsscheine oder Rechtshilfefonds)? Was passiert bei gewonnen bzw. verlorenen Verfahren mit den bereits entstandenen Kosten? Welche Handlungsmöglichkeiten hat man, wenn der*die Anwält*in bezahlt wurde, aber nicht das getan hat, wofür er*sie beauftragt wurde?
In der Arbeitsgruppe klären die beiden Referenten zu diesen Fragen auf und geben hilfreiche Tipps, damit sich Geflüchtete im juristischen Dschungel von rechtlichen Verfahren besser zurechtfinden können – zumindest was Kostenfragen angeht. 
Referenten: Manfred Weidmann (Rechtsanwalt in Tübingen) und Dominik Keicher (Rechtsreferendar in Tübingen)

Die Anmeldung ist geschlossen.

Montag, den 26.7.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Begleitung von inhaftierten Geflüchteten in der Abschiebehaft Pforzheim
Werden Personen in Abschiebehaft genommen, dann ist die Not der Betroffenen und Unterstützer*innen meist groß. Das fängt bei ganz praktischen Dingen an. Oft ist beispielsweise der Kontakt seit der Inhaftierung abgerissen und es ist unklar wie man miteinander kommunizieren kann, ob Besuche möglich sind usw. Außerdem werden Fragen aufgeworfen, insbesondere nach rechtlichen Möglichkeiten, aus der Haft entlassen zu werden. In dieser Arbeitsgruppe geht es deshalb zum einen um die rechtliche Unterstützung von Inhaftierten und zum anderen um die Gegebenheiten in der Abschiebehafteinrichtung Pforzheim und den dort vorhandenen Hilfesystemen.
Referent*in: Frank Gockel (Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.) und Nancy Gelb (Verfahrensberatung Diakonie Abschiebehaft Pforzheim)

Die Anmeldung ist geschlossen.

Dienstag, den 27.7.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Lebenslagen von geflüchteten Männern
In der Arbeitsgruppe berichtet in einem ersten Teil Sadiq Zartila aus der Perspektive von geflüchteten Männern und wie sich ihre Rolle(n) und Aufgaben sowie Selbst- und Fremdwahrnehmung durch die Flucht nach Deutschland verändern. In einem zweiten Teil geht Prof. Dr. Zülfukar Çetin auf die besonderen Lebenslagen der geflüchteten Männer in Deutschland ein:  
1. Mit welchen diskriminierenden Strukturen haben die geflüchteten Männer zu kämpfen? 
2. Wie gehen sie mit diesen um, und welche Bewältigungsmöglichkeiten haben sie? 
3. Welche Auswirkungen hat die Fluchtmigration auf die Persönlichkeit und auf ihr „neues“ Leben als Geflüchtete und Männer? 
Ziel ist es, einerseits für die besonderen und komplexen Lebenssituationen der geflüchteten Männer zu sensibilisieren, andererseits darüber zu diskutieren, wie ressourcenorientierte, geschlechtersensible, stigmatisierungsfreie und reflektierte Begleitung von geflüchteten Männern möglich ist.
Referenten: Sadiq Zartila (Sprecher*innenrat Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) und Prof. Dr. Zülfukar Çetin (Professur für Migration und Diversity an der Evangelischen Hochschule Berlin)

Die Anmeldung ist geschlossen.

Donnerstag, den 29.7.2021

18:00 – 20:00 Uhr Arbeitsgruppe: Sri Lanka: Kein sicheres Land für Tamil*innen
Die Situation von Tamil*innen aus Sri Lanka ist seit einigen Jahren aus dem Blickfeld vieler in der Flüchtlingsarbeit engagierten geraten. Doch das Ende des Bürgerkrieges hat keineswegs Frieden und Sicherheit gebracht: Im Gegenteil. Wie die UN-Menschenrechtsbeauftragte jüngst feststellte, hat eine massive Militarisierung des Landes stattgefunden, es hat Todesfälle in Polizeihaft gegeben und es gibt glaubwürdige Berichte über erneute Entführungen, Folter und sexualisierte Gewalt durch Sicherheitskräfte. Trotzdem werden in letzter Zeit verstärkt Tamil*innen nach Sri Lanka abgeschoben – auch aus Baden-Württemberg. In dieser Veranstaltung werden Hintergründe zur Situation der Tamil*innen und zur aktuellen Menschenrechtslage sowie ein Überblick über die aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF und der Verwaltungsgerichte gegeben.
Referentinnen: Luxcy Alex Lambert (Juristin und tamilische Aktivistin) und Anne Feßenbecker (Rechtsanwältin)

Die Anmeldung ist geschlossen.


Online-Filmvorführung „Wir sind jetzt hier!“ – Geschichten über das Ankommen in Deutschland

Nach einer Online-Filmvorführung des Films „Wir sind jetzt hier! Geschichten über das Ankommen in Deutschland“ haben Zuschauer*Innen die Möglichkeit, sich in einem Filmgespräch mit dem Filmemacher Niklas Schenck, dem Protagonisten Ahmed Abdikarim, der Pfarrerin für Flucht und Migration Sigrid Zweygart-Pérez und Khaled Mohammadbek aus Heidelberg auszutauschen und zu diskutieren.

Der Film handelt von sieben jungen Männern, die in die Kamera vom Ankommen in Deutschland – von lustigen und beglückenden Momenten, von Momenten tiefster Verzweiflung, von Ängsten, Rassismus und Liebe erzählen.

Kontakt und Anmeldung unter begegnung@weststadtsagtja.de