Regierungsentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform ermöglicht Inhaftierung von Kindern

Der Kabinettsentwurf für eine Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in nationales Recht ist menschenrechtlich höchst problematisch. Er ermöglicht sogar eine Inhaftierung von Kindern.

Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 den Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes sowie des GEAS-Anpassungsfolgengesetzes beschlossen. Die Regierungsentwürfe starten das Gesetzgebungsverfahren: sie werden im Bundesrat und in den Ausschüssen des Bundestags diskutiert, bevor es zur Abstimmung im Bundestag kommt.

Hintergrund ist eine im Frühjahr 2024 beschlossene Reform auf EU-Ebene, mit der die Regeln für das gemeinsame Asylsystem aller EU-Staaten erheblich verschärft wurden. Diese Reform muss bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Der hierfür vorgelegte Gesetzentwurf ist aus menschenrechtlicher Sicht höchst problematisch und wird daher von Verbänden, die sich für die Rechte geflüchteter Menschen einsetzen, unter anderem wegen folgender Punkte scharf kritisiert:

  • Alle geflüchteten Menschen, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat eingereist sind, sollen zum Wohnen in sog. „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Sekundärmigration“ verpflichtet werden, wo sie auch de-facto inhaftiert werden können. Ein solches Zentrum mit nächtlicher Ausgangssperre existiert bereits in Brandenburg. Die Bewohner*innen haben sich aufgrund der unzumutbaren Bedingungen vor Ort mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit gewandt.
  • Neu eingeführt wird auch die Möglichkeit der Inhaftierung während des laufenden Asylverfahrens. In diesem Rahmen dürfen auch Kinder gemeinsam mit ihren Eltern oder zu „ihrem Schutz“ inhaftiert werden. Die garantierte Beiordnung eine*r Pflichtanwält*in wird parallel abgeschafft.
  • Das sog. Flughafenasylverfahren bzw. Grenzverfahren soll häufiger angewandt werden dürfen. In diesem Verfahren wird innerhalb von 12 Wochen ein Asylverfahren durchgeführt, während die asylsuchenden Menschen am Flughafen bzw. an der Grenze festgehalten werden. Eine kompetente anwaltliche Vertretung ist unter diesen Bedingungen sehr schwierig.
  • Außerdem werden weitere Möglichkeiten für die Einschränkung von Sozialleistungen während des Asylverfahrens geschaffen. Gleichzeitig soll aber bereits während des Asylverfahrens der Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet werden.

Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL, kritisierte: „Geflüchtete in Sonder-Einrichtungen zu isolieren und auszugrenzen ist unverantwortlich und verursacht bei den Betroffenen Verzweiflung, Stress und Depressionen. Auch nach der UN-Kinderrechtskonvention ist ganz klar: Geflüchtete Kinder sollten nie inhaftiert werden.“

Die Opposition im Bundestag und die Zivilgesellschaft sollten jetzt dringend öffentlichen Druck aufbauen, sodass zumindest die Regelungen, die die schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen könnten, noch abgeändert werden können. Vorbild für eine möglichst menschenrechtsfreundliche Umsetzung der GEAS-Reform könnte ein bereits 2024 veröffentlichtes Statement von 26 bundesweit tätigen Verbänden sein.