Online-Fortbildung: Einführung in die GEAS-Reform

Ab dem 12. Juni 2026 kommt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Anwendung. Bis dahin müssen alle Mitgliedstaaten, auch Deutschland, die neuen Rechtsakte umsetzen. Die Reform ist die größte Asylrechtsverschärfung seit 1993 – mit erheblichen Folgen für die Rechte Schutzsuchender.

Die Online-Fortbildung am 25. März 2026 von 17 bis 19 Uhr bietet eine kompakte Einführung in das GEAS, ordnet die Reform politisch und rechtlich ein und stellt die neuen Rechtsakte sowie den Umsetzungsprozess in Deutschland vor.

Referentin: Wiebke Judith, Rechtspolitische Sprecherin Pro Asyl

Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Sie ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Sie benötigen einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Bitte melden Sie sich bis zum 23. März 2026 über das untenstehende Formular an.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenfreien Online-Fortbildungen stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


BAMF-Zulassungsstopp für Integrationskurse

Sogenannte Sprach- und Integrationskurse sollen Geflüchtete auf das Leben in Deutschland vorbereiten. Je nach Aufenthaltsstatus haben Geflüchtete einen Anspruch auf eine Teilnahme, viele nehmen aber auch freiwillig an solchen Kursen teil. Laut einem Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Anträge von Personen, die den Integrationskurs freiwillig machen wollen und finanzielle Unterstützung beantragen, nicht mehr zugelassen. Während Geflüchteten immer wieder vorgeworfen wird, sie würden sich nicht integrieren (wollen), wird ihnen die gesellschaftliche Teilhabe nun von staatlicher Seite verwehrt.

Bereits im November letzten Jahres berichteten die Träger von Integrationskursen, darunter vor allem Volkshochschulen, dass das BAMF offenbar keine Anträge für Integrationskurse mehr bearbeite. Es handelt sich dabei um Anträge von Personen, die keinen Anspruch auf eine Teilnahme haben, aber freiwillig teilnehmen möchten. Einen Anspruch haben u.a. Menschen, die im Asylverfahren einen Schutzstatus bekommen haben (Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz) oder im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind (siehe § 44 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)).

Auf Nachfrage Seitens der Träger antworteten die Behörden, man solle „von weiteren Nachfragen absehen und noch etwas Geduld aufbringen“ (Frankfurter Rundschau, Februar 2026). Es schien vorerst, als handle es sich um einen kurzfristigen Bearbeitungsstopp. Inzwischen ist ein Trägerrundschreiben inkl. Anlage vom BAMF veröffentlicht worden, in dem darüber informiert wird, dass „im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG erteilt werden können. Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten ihre Gültigkeit. Es ist möglich, dass die Träger anfragende Personen, die keine Zulassung erhalten können, als Selbstzahlende in die Kurse aufnehmen.“

Der Zulassungsstopp soll für das gesamte Haushaltsjahr 2026 gelten. Begründet wird die Entscheidung mit „finanziellen Herausforderungen der vergangenen Jahre, in denen mehrere überplanmäßige Ausgaben beantragt werden mussten“, offenbar würde die Entscheidung des BAMF „eine dauerhaft tragfähige Finanzierung des Integrationskursangebots sicher[]stellen“. Der Sprecher des BAMF verkündete hingegen, dass für 2026 ca. eine Milliarde Euro Haushaltsgelder für die Finanzierung der Integrationskurse zur Verfügung ständen, eine vergleichbare Summe wie im vergangenen Jahr. Mitte des Jahres 2025 war die Finanzierung für Integrationskurse von der Bundesregierung erst aufgestockt worden, nachdem die Ampel-Regierung diese Ausgaben im November 2024 halbiert hatte. Gelder aus dem Bundeshaushalt stehen also eigentlich zur Verfügung. Als weitere Gründe für die Entscheidung des BAMF werden reduzierte Migrationszahlen und die Senkung von „Fehlanreize[n]“ genannt.

Dieser Zulassungsstopp wirkt sich auch auf Menschen aus, die einen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Da die vom Bundesamt vorgegebene Mindestanzahl an Teilnehmer*innen nicht erfüllt ist, starten geplante Kurse verspätet oder fallen komplett aus, denn: mehr als die Hälfte der Teilnehmenden war bisher freiwillig dort. Dies bedeutet auch erhebliche finanzielle Schäden für Träger und Deutschlehrkräfte.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert diesen Zulassungsstopp scharf. Gesellschaftliche Teilhabe funktioniert nicht ohne Sprache. Dass Geflüchtete bei den geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als Selbstzahlende teilnehmen dürfen, ist zynisch und ein Armutszeugnis für den Sozialstaat. Es ist heuchlerisch, von Geflüchteten gesellschaftliche Teilhabe zu fordern und gleichzeitig die Zulassung zu Integrationskursen zu verweigern.

Auch andere Fachleute warnen vor dem negativen Effekt für die Gesellschaft: Wer kein Deutsch lerne, finde oft keinen Job und sei auf staatliche Leistungen angewiesen. Auf lange Sicht bedeute dies höhere Kosten für den Staat, da u.a. weniger Einnahmen durch Steuern und Abgaben von weniger Beschäftigten mit geringeren Löhnen bevorständen. Durch den erschwerten Zugang zu Integrationskursen werde die gesellschaftliche Teilhabe beschränkt sowie Arbeits- und Fachkräften der (zukünftige) Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt. Daher sei der Zulassungsstopp sowohl integrationspolitisch katastrophal als auch ökonomisch fatal.

Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) hält den Zulassungsstopp zudem für rechtlich nicht haltbar:

  • Der Zulassungsstopp verletze das Diskriminierungsverbot für Unionsbürger*innen aus Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 24 Absatz 1 der Unionsbürger*innen-Richtlinie (RL 2004/38/EG). Demnach müssen Unionsbürger*innen gleichbehandelt werden wie die eigenen Staatsangehörigen, was nun nicht mehr der Fall ist. Denn neu einreisende deutsche Staatsangehörige, die als Spätaussiedler*innen anerkannt sind, haben gemäß § 9 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) einen Anspruch auf kostenlosen Integrationskurs. Neu einreisende Unionsbürger*innen können hingegen nun keinen (kostenlosen) Integrationskurs mehr machen, sofern sie nicht über das Jobcenter dazu verpflichtet werden. Dies dürfte eine unzulässige Diskriminierung sein.
  • Die Entscheidung des BAMF widerspreche ab Inkrafttreten der GEAS-Reform im Juni dem Artikel 18 der neuen EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2024/1346), wenn Asylsuchende keinen (kostenlosen) Zugang mehr zum Integrationskurs haben. Denn demnach hat Deutschland dafür zu „sorgen“ bzw. es zu „erleichtern“, dass Asylsuchende einen Zugang zu Sprachkursen bekommen. Kosten dürfen nur verlangt werden, wenn die Person ausreichende Mittel hat. Die Richtlinie wird somit nicht korrekt umgesetzt werden, Asylsuchende können sich unmittelbar auf EU-Recht berufen.

Außerdem liefert Claudius Voigt eine Einordnung, wie ausgeschlossene Personengruppen möglicherweise doch einen finanzierten Integrationskurs besuchen können. Für Personen im Leistungsbezug nach SGB II oder AsylbLG besteht oft eine anderweitige Zugangsmöglichkeit über Jobcenter oder Sozialämter bzw. die Bezirksregierung. Auf kommunaler Ebene sollten hier Gespräche gesucht werden, damit der Jobcenter oder das Sozialamt die Zulassung bzw. Verpflichtung im konstruktiven Sinne nutzen, um den Weg in den Integrationskurs zu ermöglichen. Für Personen, die keine Leistungen beziehen, ist dieser Weg jedoch versperrt. Es könnte aber die Ausländerbehörde helfen, indem diese die Teilnahme verpflichtet und somit eine Berechtigung zum Integrationskurs herstellt. Ausführlich erläutert werden diese alternativen Wege auf der Homepage der GGUA.

Trotz dieser Umgehungsmöglichkeiten muss der Zulassungsstopp so schnell wie möglich aufgelöst werden, damit geflüchteten Menschen zeitnah nach Ankunft eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland ermöglicht wird. Außerdem müssen wichtige Trägerstrukturen erhalten bleiben – und die finanziellen Mittel für all dies wurden im Haushalt für 2026 eigentlich schon eingeplant. Finanzielle Argumente greifen folglich nicht. Dies scheint eine rein politische Entscheidung zu sein, die Zeichen der aktuellen, immer menschenfeindlicheren Migrationspolitik ist. Aber: Ein Integrationskurs darf nicht an Bleiberechtsperspektiven geknüpft sein und muss allen Menschen eine gesellschaftliche Teilhabe erleichtern!   



Policy Paper: Die Menschenrechtslage im Iran und die deutsche Asylpraxis

Massenfestnahmen, Folter, sexualisierte Gewalt, immer mehr Hinrichtungen. Obwohl die Repression in der Islamischen Republik Iran im Jahr 2025 und Anfang 2026 massiv zugenommen hat, nimmt die Quote der Verfolgten, die in Deutschland Schutz bekommen, massiv ab. Dreiviertel der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inhaltlich geprüften Asylanträge wurden 2025 trotz eindeutiger Menschenrechtsverletzungen abgelehnt.

Diesen Widerspruch benennt PRO ASYL im veröffentlichten Policy Paper Die Menschenrechtslage im Iran und die deutsche Asylpraxis, analysiert problematische Argumentationsmuster des BAMF und fordert Konsequenzen: Schutz statt Abschiebung, faktenbezogene Entscheidungen im BAMF und die Anerkennung struktureller Verfolgung.



Tübingen: Fortbildung zu syrischen Geflüchteten nach dem Sturz des Assad-Regimes

Der politsche Umbruch in Syrien wirft viele Fragen auf – besonders für hier lebende syrische
Geflüchtete sowie für Menschen, die sie begleiten und unterstützen. Dieser Infoabend schafft einen groben Überblick über die aktuelle asyl- und aufenthaltsrechliche Situation syrischer
Schutzsuchender in Deutschland. Eine Einzelfallberatung wird vor Ort nicht möglich sein.

Die Veranstaltung wird organisiert vom AK Asyl Südstadt in Tübingen. Als Referentin ist Meike Olszak, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, vor Ort. Die Fortbildung richtet sich an syrische Geflüchtete, ehrenamtliche Begleiter*innen und alle Interessierten.

Wann? Donnerstag, 5. März 2026, 18 Uhr

Wo? Katholische Kirche St. Michael (Hechinger Str. 45, 72072 Tübingen)

Themen des Abends:

  • Auswirkungen auf Asyl- und Aufenthaltsverfahren
  • Widerrufsprüfungen und Schutzstatus
  • Handlungsmöglichkeiten und Beratungsangebote
  • Zeit für Fragen und Austausch

Die Teilnahme ist kostenfrei, herzliche Einladung!


Online-Workshop: Grenzkontrollen mit KI

Die europäische Migrationspolitik setzt alles auf Abschottung und gefährdet damit das Leben von Menschen, die zur Flucht gezwungen sind. Um erzwungene Migration in die EU zu verhindern, setzt die EU neben Stacheldraht und ominösen Deals mit Drittstaaten zunehmend auch auf digitale Technologien und Künstliche Intelligenz (KI). Ob autonome Drohnen, biometrische Identifizierung oder KI-unterstütze Visavergabe – das Instrumentarium an verwendeten Technologien ist groß, der Zweck gesetzt: Abschottung, Ausgrenzung und Ausweisung.

AlgorithmWatch hat sich in den letzten drei Jahren in zahlreichen Recherchen mit KI-Nutzung und KI-Forschung an Europas Grenzen beschäftigt und für Transparenz und Verantwortung bei politischen Entscheider*innen geworben.

In diesem Workshop am 4. März 2026 um 17 Uhr geht es um die aktuellen Tendenzen und Zukunftsszenarien in der Grenzkontrolle mithilfe von KI und es werden folgende Fragen thematisiert:

  • Welche Technologien werden wofür eingesetzt?
  • Welche Schutzmechanismen gibt es, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen?
  • Was muss auf politischer Ebene geschehen, um den Einsatz dieser Technologien menschenrechtskonform zu gestalten?

Der Workshop dauert eine Stunde, findet online über Zoom statt und wird in deutscher Lautsprache durchgeführt. Nach der Anmeldung wird der Link zum Zoom-Raum per E-Mail zugesendet.


Online-Veranstaltung: sprachreduzierte Interventionen in der Traumatherapie

Am 24. März 2026 von 18.00 bis 19.30 Uhr findet die 2. Informationsveranstaltung im Rahmen des Qualitätszirkels Migration, Flucht und seelische Gesundheit statt. Dieser entsteht aktuell in Zusammenarbeit von Plus e.V. und dem ZI Mannheim und soll Möglichkeiten zur Vernetzung, Austausch und gegenseitiger Fortbildung im Themenbereich Migration und Flucht geben.

Die Veranstaltung beschäftigt sich mit der Frage, wie psychiatrische und psychotherapeutische Hilfe bei sprachlichen und kulturellen Barrieren gelingen kann. Dazu wird es einen Impulsvortrag zum Thema Wenn die Worte fehlenSprachreduziertes therapeutisches Arbeiten mit Geflüchteten geben, anschließend besteht die Möglichkeit sich über Fälle auszutauschen und sich über die Angebote in der Region zu informieren.

Die Online-Veranstaltung findet über Zoom statt und richtet sich an alle ärztlichen und psychotherapeutischen Kollegen und Kolleginnen, die Patient*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte behandeln. Gerne auch noch im Ausbildungsstadium.

Um Anmeldung per E-Mail bis zum 17.03.2026 wird gebeten: team@plus-rheinneckar.de
Geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie gerne einen Fall vorstellen wollen.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Dann wenden Sie sich an:

  • Kristin Pelzer, Psychologische Psychotherapeutin und Leiterin des Bereichs PLUS for Refugees: leitung.refugees@plus-rheinneckar.de
  • Sophie Kalweit de Arbulu, Psychologische Psychotherapeutin und Beauftragte für interkulturelle Öffnung, ZI Mannheim: Sophie.Kalweit@zi-mannheim.de

Stuttgart: Demo gegen die Bezahlkarte

Als Antwort auf Angriffe auf soziale Rechte ist diese Demonstration ein Zeichen für ein emanzipatorisches und solidarisches Krisenverständnis, bei dem niemand zurückgelassen wird.
Herzliche Einladung an alle zur landesweiten Demonstration in Stuttgart am 21. Februar 2026, Beginn ist um 13 Uhr am Schlossplatz in Stuttgart (Herzog-Christoph-Denkmal).

Überall in Deutschland und auch in Baden-Württemberg müssen geflüchtete Personen seit fast einem Jahr mit erheblichen Einschränkungen durch die Bezahlkarte leben. So beziehen Geflüchtete ihre Asylbewerberleistungen auf eine ausgrenzende Bezahlkarte statt als Barauszahlung oder Überweisung auf das eigene Konto. Damit geht ein großer Teil der Selbstbestimmung verloren: Geflüchtete können weder frei entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben, noch können sie damit überall bezahlen. Gleichzeitig geht mit der Bezahlkarte ein hoher Verwaltungsaufwand einher: Das Land Baden-Württemberg veranschlagt Kosten in Höhe von 10,6 Millionen Euro für die Implementierung des Bezahlkartensystems in den Verwaltungen in den Jahren 2025 und 2026.

Die diskriminierende Praxis der Bezahlkarte reiht sich ein, in die gesamtgesellschaftliche Rechtsentwicklung: Von Rechtsextremen bis hin zu rechtsaußen orientierten Kräften, von Influencern auf TikTok oder YouTube bis in bürgerliche Parteien hinein, treiben politische Kräfte eine (sozial) rassistische Spaltung der Gesellschaft voran. Diese Spaltung in Menschen mit und ohne deutschen Pass und in Menschen mit und ohne ausreichend finanziellen Mitteln führt zu Ausgrenzungen im Bereich der Existenzsicherung und zur Aberkennung von Rechten und Selbstbestimmung, wie beispielsweise die Bezahlkarte zeigt. Die materiellen Gegensätze zwischen diesen Gruppen werden so weiter zunehmen, neoliberale autoritäre Sozialpolitik tut in Zeiten der kapitalistischen Krise ihr Möglichstes, diese Unterschiede weiter zu verschärfen.


Online-Gespräch: LAKA spricht mit Landtagswahl-Kandidat*innen

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) lädt ein zu einer Online-Veranstaltung, bei der die Wahlprüfsteine des LAKA mit den Kandidierenden besprochen werden.

  • Welche Themen bearbeitet und vertritt der LAKA?   
  • Wie stehen die Parteien zu den Positionen des LAKA? 

Teilnehmende haben die Möglichkeit, Themen und Positionen des LAKA und die unterschiedlichen Perspektiven der Kandidierenden zur Landespolitik kennenzulernen.

Wann? Dienstag, 17. Februar 2026, 19.30 – 21.00 Uhr

Gäst*innen:                                                                                 

  • Fadime Tuncer (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Dorothea-Kliche Behnke (SPD)
  • Hans-Dieter Scheerer (FDP)
  • Weitere Kandidierende sind angefragt.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich.


VG Berlin: Aufnahmeverweigerung für Menschen aus Afghanistan rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in einem Beschluss vom 16. Januar 2026 (33 L 585/25 V) entschieden, dass Entscheidungen über die Abkehr von einer einmal erteilten und nach außen kommunizierten Aufnahmeerklärung gemäß § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Dabei geht es um die Aufnahmezusagen für Menschen aus Afghanistan. Im konkreten Fall erklärte es die Abkehr von der Aufnahmezusage für rechtswidrig.

Mit Blick auf den Grundsatz rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes (Art. 2 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Absatz 3 GG) und die grundgesetzliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Absatz 4 GG) muss überprüft werden, ob das (regierungs-)behördliche Handeln nachvollziehbar und begründet ist und keine Willkür vorliegt. Für diese verwaltungsgerichtliche Kontrolle sprächen vor allem die individuellen Gefährdungsbeurteilungen, die der Erteilung der Aufnahmeerklärungen zugrunde lägen. Die Bundesregierung hätte ein „Mindestmaß an Nachvollziehbarkeit der Gründe“ für den Wegfall der politischen Interessen (nach § 22 Satz 2 AufenthG) kommunizieren müssen.

Das VG Berlin hat deshalb entschieden, dass die Aufnahmeerklärung weiter fortbestehe und sich ein Anspruch auf Visumerteilung ergebe.

Das VG Berlin sieht außerdem eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Es sei unklar, warum die Rechtsstellung von über das Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Absatz 2 AufenthG) aufgenommenen Personen stärker sein solle als jene von Menschen, denen Aufnahmezusagen über das Listenverfahren (Menschenrechtsliste, Überbrückungsliste) erteilt wurden, da die Personengruppen ein identisches Gefährdungsprofil aufwiesen.



Stuttgart: Vortrag und Gespräch mit Mark Terkessidis

Im Rahmen der Aktionswochen gegen Rassismus Stuttgart findet am 18. März 2026 von 18.00 bis 21.00 Uhr ein Vortrag und Gespräch mit Mark Terkessidis zum Thema Rückblick und Ausblick: Migration und Rassismus in Deutschland statt.

In den letzten fünf Jahrzehnten hat sich die Bundesrepublik dramatisch verändert, in vielerlei Hinsicht, aber vor allem demographisch: In den Städten der alten Bundesrepublik werden in absehbarer Zeit die Menschen mit Migrationshintergrund in der Mehrheit sein. Offensichtlich – und das zeigt sich etwa an Debatten über Probleme mit dem „Stadtbild“ – kommt die Mentalität zumal in der Politik mit den Veränderungen nicht mit: Die Vorstellungen von Normalität erscheinen nostalgisch und realitätsfern, und strukturelle Probleme in Wirtschaft und Verwaltung werden auf das Thema Migration verlagert.

Mark Terkessidis ist freier Autor mit den Schwerpunkten Migration, Interkultur und Rassismus. In der langen Liste seiner Veröffentlichungen wird sein Weitblick und tiefes Verständnis für gesellschaftliche Entwicklungen in diesen Zusammenhängen deutlich. Im Anschluss an den Vortrag von Mark Terkessidis vertiefen die Journalistin Anna Koktsidou und Mustafa Arab vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg das Thema aus ihren persönlichen Perspektiven – zudem wird die Gesprächsrunde auch für Impulse aus dem Publikum geöffnet. Den Abend moderiert Kerim Arpad, Geschäftsführer des Deutsch-Türkischen Forums Stuttgart.

Die Veranstaltung findet im Haus der Katholischen Kirche (Königstraße 7, 70173 Stuttgart) statt und wird organisiert vom Forum der Kulturen Stuttgart, vom Stadtjugendring Stuttgart und vom Deutsch-Türkischen Forum. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung wird gebeten.