Demokratie bleibt Handarbeit

Zum Weltgeflüchtetentag am 20. Juni mahnt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die baden-württembergische Landesregierung und die Bundesregierung an, die Menschenrechte endlich konsequent in den Fokus der Sozial- und Migrationspolitik zu rücken.

Haftähnliche Lager an den EU-Außengrenzen, die Verabschiedung des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes, die Einführung einer diskriminierenden und entmündigenden Bezahlkarte oder die Forderung demokratischer Parteien, das individuelle Recht auf Asyl abzuschaffen – die Liste ist lang. In letzter Zeit bestimmten rassistische Forderungen und Sprachbilder der AfD auch die Migrationspolitik demokratischer Parteien. Geflüchtete Menschen und Migration wurden immer wieder von Neuem als Problem dargestellt. Ausgrenzende und menschenfeindliche Gesetze wurden umgesetzt. Einige dieser Maßnahmen sind verfassungs- und europarechtswidrig. Das Leben geflüchteter Menschen wurde dadurch immer weiter erschwert. Begründet wurden die gesetzlichen Verschärfungen oft damit, dass man dadurch ein „Erstarken der AfD“ verhindern wolle. Faktisch trugen die Parteien aber dazu bei, den Diskurs nach rechts zu verschieben. Menschen, die hier Schutz suchen, wird ihre Würde und ihr Recht auf Rechte abgesprochen.

Es stärkt aber nicht die Demokratie, wenn rechtes Gedankengut in angepasster Sprache verbreitet wird. Die Brandmauer gegen rechts braucht eine klare Haltung und erfordert politischen Einsatz. Demokratie ist kein leeres oder abstraktes Wort. Sie ist und bleibt Handarbeit. Zu ihrem Kern gehört die Verteidigung der Rechte ALLER Menschen. „Nicht Geflüchtete sind das Problem, sondern die soziale Ungleichheit und vernachlässigte sozialpolitischen Baustellen. Die Entrechtung von Geflüchteten wird nicht die Krise im Bereich Wohnen, Schule oder im Gesundheits- und Sozialsystem lösen. Viele Politiker*innen haben sich im Rahmen der großen und bundesweiten Proteste gegen rechts in den letzten Monaten für Demokratie und Menschenrechte ausgesprochen. Schöne Worte reichen aber nicht aus, sondern es müssen Taten folgen: Maßnahmen und Gesetze, die zeigen, dass der Schutz von Menschenrechten über Abschottung und Ausgrenzung steht“, so Lena Schmid vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Das Thema Migration ist – mal wieder – in den aktuellen Debatten und im Wahlkampf allgegenwärtig. Es wird über Migration und geflüchtete Menschen diskutiert – ohne, dass geflüchtete Menschen selbst zu Wort kommen. Räume der Sichtbarkeit werden ihnen jenseits von stereotypierten Bildern oder ökonomischer Verwertbarkeit verwehrt. Ihre vielfältigen Perspektiven sind so nicht hör- und sichtbar. „Die lebendigen Lebensgeschichten, Erfahrungen und Forderungen geflüchteter Menschen bleiben eine Leerstelle im öffentlichen Diskurs über Flucht“, so Monzer Haider vom Flüchtlingsrat. „Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle Menschen teilhaben können und in der wir das Narrativ geflüchteter Menschen als Problem überwinden“, so Haider weiter.

Zum #Weltgeflüchtetentag setzen wir uns für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, ein solidarisches Miteinander zu verteidigen. Deswegen rufen wir alle Menschen, die sich solidarisch mit Geflüchteten zeigen dazu auf, laut zu werden und ein Zeichen für Menschlichkeit zu setzen: Beteiligt euch an der landesweiten Aktionswoche #ZusammenMenschSein und feiert am 22. Juni mit uns zusammen ein Fest der Solidarität am Stuttgarter Feuersee.


Arbeitshilfe: Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0

Mit Blick auf einen bestehenden und in den kommenden Jahren voraussichtlich stark zunehmenden Mangel an Arbeitskräften ist das Thema der Fachkräfteeinwanderung zu einem zentralen politischen Anliegen geworden. Bereits in den vergangenen Jahren gab es diverse gesetzliche Neuregelungen, die darauf abzielten, die Erwerbsmigration nach Deutschland zu erhöhen. In der Praxis zeigten sich jedoch weiterhin zahlreiche Hürden, denen mit den aktuellen Novellierungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes begegnet werden soll.
Sowohl für viele Fachkräfte und Auszubildende, als auch für geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten wird es künftig einfacher werden, einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken zu erhalten. Gleichzeitig sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sehr komplex und zum Teil in ihrer Anwendung – unter anderem durch Stichtagsregelungen – weiterhin begrenzt.

Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe zu den neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung veröffentlicht.


Kommunalwahlen in Baden-Württemberg

Am 9. Juni sind nicht nur Europawahlen, sondern auch Kommunalwahlen in Baden-Württemberg. Für die nächsten fünf Jahre werden Gemeinde- bzw. Ortschaftsräte, Kreisräte und Mitglieder der Regionalversammlung Stuttgart gewählt. Asylpolitik wird zwar zum großen Teil auf Europa- oder Bundesebene gemacht. Doch auch Kommunalpolitiker*innen treffen Entscheidungen, die Einfluss auf die Lebensbedingungen geflüchteter Menschen haben. Kommt daher jetzt mit Lokalpolitiker*innen bei euch vor Ort ins Gespräch. Setzt euch dafür ein, dass in eurer Stadt oder eurer Gemeinde Spielräume im Sinne geflüchteter Menschen genutzt werden. In diesem Artikel haben wir verschiedene Möglichkeiten gesammelt, wie Kommunalpolitiker*innen die Lebensbedingungen geflüchteter Menschen verbessern können.

Menschenwürdige Unterbringungsbedingungen schaffen

Im Jahr 2023 haben in Baden-Württemberg knapp über 36 000 Menschen (vor allem aus der Türkei, Syrien und Afghanistan) einen Asylantrag gestellt. Außerdem haben seit Beginn des Angriffskriegs Russlands im Februar 2022 über 190 000 Schutzsuchende aus der Ukraine ihren Weg nach Baden-Württemberg gefunden. Dass ein Anstieg der Zugangszahlen Kommunen vor Herausforderungen stellt, ist kein neues Phänomen. Dennoch sind die Versorgungslagen in den Kommunen weitaus heterogener, als das in der mit großer Vehemenz geführten öffentlichen Debatte zur Unterbringung und der damit verbundenen Forderung nach Aufnahmestopps suggeriert wurde: „Die Spanne reicht von öffentlich beklagtem Notstand, herausfordernden, aber dennoch leistbaren Anforderungen, bis hin zu relativ entspannten Situationen, weit entfernt von einer Überlastung“, heißt es in einer Expertise vom Mediendienst Integration aus dem Juli 2023. Diese zeigt auf, dass es Kommunen, die besonders aktiv, kommunikativ geschickt und flexibel vorgehen, gut gelingt, bei Bedarf zügig neue Unterkünfte zu akquirieren. Kommunen können zum Beispiel Reserveplätze in Unterkünften freihalten, sich gut mit Wohnungsbaugesellschaften vernetzen, sich um ein solides Datenmanagement bemühen und Auszugskonzepte erarbeiten. Auch in Zeiten sinkender Zugangszahlen muss das Thema Unterbringung konstruktiv angegangen werden und kurzfristige Notlösungen müssen durch menschenwürdige Unterbringungsformen ersetzt werden, die das Recht auf Privatsphäre und freie Entfaltung der Persönlichkeit ebenso gewährleisten wie den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen. Um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass Unterkünfte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind und dass es in den Unterkünften freies WLAN gibt.

Ausländerbehörden entlasten

Mehrere Monate Wartezeit, nicht angetretene Jobs, die dauerhafte Angst vor der Abschiebung – unzählige Menschen in Deutschland leiden darunter, dass sich in den Ausländerbehörden die Anträge stapeln. Doch auch an dieser Stelle können die Kommunen eine zentrale Rolle spielen, indem sie unnötig komplizierte Abläufe vereinfachen. Nebenbei werden dadurch denjenigen die Argumente entzogen, die auf Überlastung verweisen, um ihren Forderungen nach noch mehr Abschottungspolitik Nachdruck zu verleihen. Untere Ausländerbehörden sind in Baden-Württemberg in den Landkreisen die Landratsämter bzw. die Gemeindeverwaltungen in den kreisangehörigen und kreisfreien Städten. Die Kommunen können verschiedene Maßnahmen zur kurzfristigen und langfristigen Entlastung der Ausländerbehörden vornehmen und so dafür sorgen, die Lebensrealitäten geflüchteter Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. So kann beispielsweise die Anzahl an Terminen bei der Ausländerbehörde reduziert werden, indem Duldungen und Aufenthaltserlaubnisse für eine im Rahmen der gesetzlichen Spielräume längstmögliche Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Auch bei der Wohnsitzauflage können Abläufe vereinfacht werden. Zum Beispiel ist eine Beteiligung von zwei Behörden, wenn gestattete oder geduldete Person mit Wohnsitzauflage umziehen möchten, anders als bei der Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG für Personen mit Aufenthaltserlaubnis, gesetzlich nicht vorgesehen und deshalb unzulässig. Dennoch wird in der aktuellen Praxis in der Regel sowohl die Ausländerbehörde am aktuellen Wohnort als auch die am Zuzugsort involviert. Außerdem können die Ausländerbehörden durch die Implementierung digitaler Akteneinsicht, den Gebrauch von einfacher Sprache in der Kommunikation mit Geflüchteten, sowie rassismuskritische und aufenthaltsrechtliche Schulungen für ihre Mitarbeitenden entlastet werden.

Schulbesuche und Kinderbetreuung sichern

Ähnlich wie beim Thema „Wohnen“ machen sich strukturelle Defizite und jahrelange Versäumnisse auch in der Kinderbetreuung bemerkbar und betreffen alle Menschen in Form von fehlenden Kapazitäten, die zu langen Wartezeiten führen. Ein mangelnder Ausbau der Schul- und Kinderbetreuungsplätze darf nicht zu Lasten geflüchteter Kinder gehen. Geflüchtete Kinder haben – wie alle anderen Kinder auch – ein Recht auf Bildung. Schulen und Kindergärten müssen zudem geschützte Orte für alle Kinder und Jugendlichen sein. Deshalb müssen sich die Kommunen dafür einsetzen, dass es keine Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen geben wird. Vor allem im Interesse der Förderung der Teilhabe geflüchteter Eltern oder Alleinerziehender ist es wichtig, dass während der Integrations- und Sprachkurse Kinderbetreuung angeboten wird. Zudem müssen die Landkreise ausreichend Geld für psychosoziale Beratungsangebote sowie Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stellen.

Ehrenamtliches Engagement fördern

Ehrenamtliche haben in den vergangenen Jahren enorm viel geleistet und damit auch die staatlichen Strukturen erheblich entlastet und teilweise vor dem Kollaps bewahrt. Es ist mehr als beachtlich, wie viele Menschen – mit oder ohne eigene Fluchterfahrung – weiterhin mit großem Engagement ehrenamtlich geflüchtete Menschen unterstützen. Viele Kommunen erkennen den Wert dieses Engagements an und sorgen dafür, dass die Ehrenamtlichen eingebunden und beteiligt werden und dass ihr Engagement unterstützt und gefördert wird. Sie stellen zum Beispiel Räume bereit, organisieren Fortbildungen und schaffen beziehungsweise erhalten Stellen für Koordinator*innen für ehrenamtliches Engagement. Andernorts haben Ehrenamtliche jedoch das Gefühl, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise sie eher als lästig empfinden. Alle Kommunen sollten die Ehrenamtlichen als wichtige Akteur*innen sehen, ihr Engagement wertschätzen und vor allem auch praktisch unterstützen. Gleichzeitig sollten sie ihre Unabhängigkeit respektieren und ihnen Freiräume zur selbstbestimmten Entfaltung ihres Engagements lassen. Sie sollten sie auch nicht unter Druck setzen, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt oder versuchen, sie zu Handlangern der Behörden zu machen.

Menschen über ihre aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten informieren

Anträge auf Asyl werden natürlich nicht auf kommunaler Ebene entschieden und für Duldungen ist zentral das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Doch lokale Ausländerbehörden entscheiden über Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse, was zentral ist, wenn es zum Beispiel um Bleiberechtsregelungen geht. Ein großes Problem ist, dass viele derjenigen, die möglicherweise von diesen Regelungen profitieren könnten, nicht hinreichend informiert sind. Seit Anfang 2023 gibt es das Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) – eine einmalige und befristete Aufenthaltserlaubnis für am 31.10.2022 seit fünf Jahren in Deutschland lebende und geduldete Personen, welche auch viele Menschen in Baden-Württemberg bereits erfolgreich beantragt haben. Doch um nach 18 Monaten nicht wieder in den prekären Status einer Duldung zurückzufallen, müssen Betroffene rechtzeitig über anschließende Bleiberechtsoptionen nach § 25a und § 25b AufenthG informiert werden. Die Kommunen sollen darauf achten, dass die Ausländerbehörden potenziell Betroffene in einer Art und Weise informieren, dass Informationen auch tatsächlich ankommen und verstanden werden können.

Rassistische Strukturen bekämpfen und Diversität fördern

Kommunen müssen das Signal aussenden, dass sie für alle Einwohner*innen da sind. Hierzu gehört die Förderung von rassismuskritischer Kompetenz des Personals in kommunalen Einrichtungen und Behörden, die mit entsprechenden Fortbildungen sensibilisiert und aufgeklärt werden müssen. Kommunen müssen auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang ihres Personals mit allen Menschen bestehen und Diskriminierung bekämpfen. Kommunen sollten sich auch als Arbeitgeber öffnen und bei Einstellungen darauf achten, die gesellschaftliche Diversität widerzuspiegeln. Mit verschiedenen Maßnahmen wie Praktika, Einstiegsqualifizierungen und Ausbildungen können Kommunen geflüchtete Menschen in ihren Bemühungen um gesellschaftliche Teilhabe im Bereich der Arbeit unterstützen. Die Organisation von Dolmetscher*innenpools auf lokaler Ebene ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe. Ein weiteres Beispiel dafür, wie Kommunen ein Zeichen der Offenheit an Geflüchtete und neu Hinzugezogene aussenden können, sind mehrsprachige lokale Wegweiser, wie es sie an einigen Orten gibt.

Kommunalwahlen 2024: Wo ist die Stimme der Engagierten?

Für die am 9. Juni stattfindenden Kommunalwahlen werben Politiker*innen auf kommunaler Ebene um Stimmen. Alle, die mehr Einsatz für eine menschliche Geflüchtetenpolitik auf lokaler Ebene fordern, sollten diese Gelegenheit nutzen: Fragt eure Kandidat*innen, wie sie die in dieser Mail genannten Spielräume nutzen möchten. Überlegt euch, welche Kommunalpolitiker*innen und Bewerber*innen in den letzten Jahren dazu beigetragen haben, die Lebensbedingungen geflüchteter Menschen in Baden-Württemberg zu verbessern. Ermutigt andere Engagierte und Personen aus eurem Umfeld, das Gleiche zu tun! Tragt so dazu bei, dass in den kommenden fünf Jahren in den Gemeinderäten und Kreistagen Baden-Württembergs eine starke Stimme für eine menschliche Geflüchtetenpolitik vertreten ist!


Save the Date: Fest der Solidarität am Stuttgarter Feuersee

Anlässlich des Weltgeflüchtetentages laden wir ein zu einem großen Fest der Solidarität am Stuttgarter Feuersee: Das Fest der Solidarität erinnert daran, dass wir gemeinsam etwas erreichen können, wenn wir uns für eine humanitäre Flüchtlingspolitik und die Achtung der Menschenrechte einsetzen. Gemeinsam stehen wir für eine gerechtere Welt, für Menschenrechte und für Solidarität statt Abschottung! Diese Botschaft wird auf dem Fest der Solidarität durch Redebeiträge und ein vielfältiges Kulturprogramm mit Musik, Gesang und Tanz bekräftigt.

Programm

  • ab 14 Uhr: Begrüßung, Rebebeiträge, Musik und Tanz
    • Tanzgruppe „Koma Jîyan Stuttgart“: Wir sind Koma Jîyan aus Stuttgart – junge kurdische Frauen, die ihre Wurzeln durch Tanz zum Leben erwecken. Durch Govend, unseren traditionellen Gruppentanz, symbolisieren wir Gemeinschaft, Kultur und Identität und drücken gemeinsame Emotionen wie Freude, Trauer, Liebe und Widerstand aus.
    • Sänger Sidar Ferid: Mein Name ist Sidar Ferid und ich komme aus Kurdistan. Ich bin Musiker, spiele Gitarre und singe. Seit November 2023 bin ich in Deutschland. Ich freue mich, zum Weltflüchtlingstag in Stuttgart zu sein und meine Musik mit Euch zu teilen.
    • Band „Back on Holiday“: Souly Funkpoprock aus dem Kessel – Wir machen Urlaub – mit unserer Musik für uns und für euch- zwischen Entfliehen und Entdecken, zwischen Utopie und Realität – Popkultur und Gesellschaftskritik – für die Leichtsinnigkeit und fürs Sinnieren – jede*r nimmt sich davon was sie*er gerade braucht.
    • und weitere!
  • ab 16 Uhr: Demozug durch die Stadt
  • ab 17 Uhr: Ausklang mit Musik, Kinderspielen und gemeinsamem Picknick
    (Bringt Essen und Decken mit!)

Außerdem wird es Infostände verschiedener Stuttgarter Organisationen mit spannenden Materialien und kreativen Aktionen geben.

Das Fest der Solidarität wird veranstaltet vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Amour sans frontières (ASF), Just Human e.V., der Seebrücke Stuttgart, Amnesty International Stuttgart, AGDW e.V., Penager Stuttgart und Fridays for Future Stuttgart und ist Teil der landesweiten Aktionswoche #ZusammenMenschSein.



Esslingen: Populismus in der Flüchtlingspolitik – Wieso Abschreckung nicht funktioniert

Größtmögliche Abschreckung durch Abschottung, Ausgrenzung und Schikane wird immer mehr zur Leitlinie in der aktuellen flüchtlingspolitischen Debatte. Vor sich hergetrieben von der AfD liefern sich die Parteien im Bund und in den Ländern einen Wettkampf mit immer brutaleren Vorschlägen zur Abschreckung geflüchteter Menschen und zur Einschränkung ihrer Lebensmöglichkeiten in Deutschland: Migrationsabkommen mit Autokraten aushandeln, Menschen an den europäischen Außengrenzen einsperren, Bezahlkarten einführen, Sozialleistungen senken, Arbeitszwang verhängen – je drastischer die Mittel, desto populärer. In der Debatte geht es immer mehr um die Eindämmung der wahlweise als „irregulär“ oder „illegal“ bezeichneten Migration. Im Vortrag benennt die Referentin populistische Narrative und dekonstruiert Vorschläge der aktuellen Flüchtlingspolitik.

  • Referentin: Anja Bartel, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Der Vortrag mit anschließender Diskussion findet im Mehrgenerationen- und Bürgerhaus Esslingen-Pliensauvorstadt, Weilstraße 8 statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Offenen Aktionsgruppe Migration & Integration Esslingen, der Caritas Fils-Neckar-Alb und dem Kreis-Diakonieverband Landkreis Esslingen organisiert.


Tübingen: Lasst meinen Papa frei! -#freeHomayoun

Homayoun Sabetara ist einer von tausenden Menschen, die in Griechenland mit dem Vorwurf der Schleuserei hinter Gittern sitzen. Wie Homayoun sind die meisten dieser Menschen selbst Geflüchtete, denen lebenslange Haftstrafen auferlegt wurden. Ihr einziges Verbrechen: Sie haben eine Grenze überquert oder anderen dabei geholfen eine Grenze zu überqueren. Die Kriminalisierung von Fluchthilfe ist nicht nur ein griechisches, sondern ein europäisches Problem. Sie ist tief in der Europäischen Gesetzgebung verankert und soll in Zukunft weiter verschärft werden.

  • Mit Mahtab Sabetara, Aktivistin und Tochter von Homayoun Sabetara, der in Griechenland mit dem Vorwurf der Schleuserei inhaftiert ist.
  • Und Valeria Hänsel, Migrationsforscherin und Referentin für Flucht und Migration bei medico international.

Der Abend wird von der Tübinger Gruppe von medico international veranstaltet und findet im Gemeindehaus St. Michael, Hechinger Straße, Tübingen statt. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.


GEAS-Reform im EU-Parlament

Kinder in Haft, Asylschnellverfahren an den Außengrenzen, Abschiebungen in Länder ohne Schutz für Flüchtlinge, immer mehr Deals mit autokratischen Regierungen. Das wird bei Zustimmung des EU-Parlaments zur GEAS-Reform die Zukunft des Flüchtlingsschutzes in Europa. PRO ASYL zeigt, was das für fliehende Menschen konkret bedeutet.

Nach acht Jahren und unterschiedlichen Vorschlägen sowie langer Verhandlungen wird die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 10. April 2024 voraussichtlich final durch das Europäische Parlament beschlossen. Durch verpflichtende Grenzverfahren unter Haftbedingungen – auch für Kinder – sowie gesenkte Standards für sogenannte »sichere Drittstaaten« und zusätzliche Verschärfungen im Fall von »Krisen« stellt die Reform eine massive Verschlechterung des bisherigen EU-Asylrechts dar. Der zuständige Ausschuss des Europaparlaments hat bereits im Februar 2024 dem Kompromiss zugestimmt, den die Mitgliedstaaten und das Parlament im Dezember 2023 verkündet hatten. Obwohl sich die Mitgliedstaaten mit ihren restriktiven Vorschlägen in den allermeisten Punkten durchsetzen konnten, ist mit einer Mehrheit im Parlament für die Reform zu rechnen.

Was passiert konkret künftig mit nach Europa fliehenden Menschen, wenn die Verordnungen ab 2026 – zwei Jahre nach Inkrafttreten – angewendet werden? Ganz genau lässt sich das nicht vorhersagen, denn schon in den letzten Jahren sind EU-Staaten vor allem dadurch aufgefallen, das geltende Recht falsch oder gar nicht anzuwenden. Auch unterlaufen einige Regierungen schon jetzt das EU-Recht, indem sie es mit neuen Deals umgehen wollen – wie die italienische Ministerpräsidentin Meloni mit ihrem Albanien-Deal.

Um zu verdeutlichen, um wen und um was es geht, hat PRO ASYL basierend auf den zur Abstimmung stehenden Verordnungen und einer realistischen Umsetzungsprognose folgende Einzelfälle fingiert, die in der Ausgangslage auf typischen Fluchtgeschichten beruhen.


CDU-Vorschläge zur Abschaffung des Asylrechts

In ihrem neuen Entwurf eines Grundsatzprogramms plädiert die CDU faktisch für die Abschaffung des Asylrechts in Europa. Nun wird das Programm ausgerechnet am Weltfrauentag in Stuttgart vorgestellt. Zu diesem Anlass appelliert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg an alle Vertreter*innen und Mitglieder der Partei, sich für eine Überarbeitung des Programms einzusetzen und sich klar zum Recht auf Asyl in Europa zu bekennen.

Bereits in den letzten Wochen hatten die Vorstellungstermine des neuen Grundsatzprogramms der CDU in Mainz, Hannover, Chemnitz und Köln den Protest flüchtlingspolitischer Organisationen auf sich gezogen. Nun nimmt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Vorstellung des Programms in Stuttgart am 8. März zum Anlass, seinem Entsetzen angesichts der dort verschriftlichten Pläne für einen „grundlegenden Wandel des europäischen Asylrechts“ Ausdruck zu verleihen. Obwohl sich das Programm zur Würde des einzelnen Menschen, den Grund- und Menschenrechten sowie dem Rechtsstaat bekennt, sieht es gleichzeitig die faktische Abschaffung des Asylrechts in Europa vor. Wörtlich heißt es in dem Programmentwurf: „Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren.“ Menschen, die vor Kriegen und Verfolgung fliehen, sollen auf dieser Basis in Europa keinen Schutz mehr bekommen. Seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes vor 75 Jahren ist das Grundrecht auf Asyl noch nie so grundsätzlich in Frage gestellt worden.

„Die asylpolitischen Passagen im Programmentwurf lassen uns fassungslos zurück. Sie zeugen von Ignoranz gegenüber der deutschen Geschichte, die insbesondere während des Nationalsozialismus deutlich gemacht hat, dass das Fehlen von Schutzmechanismen für Verfolgte tödliche Konsequenzen hat. Aus diesem Grund wurde das Recht auf Asyl ins Grundgesetz aufgenommen und die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Diese Lehren aus der Geschichte dürfen nicht über Bord geworfen werden, nur weil es im aktuellen politischen Kontext opportun erscheint, sich für die Begrenzung der Geflüchtetenzahlen nach Deutschland einzusetzen“, so Bärbel Mauch vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg.

Der Verein appelliert an alle Mitglieder und Vertreter*innen der CDU, sich grundlegende menschenfreundliche Bekenntnisse des eigenen Programmentwurfs zu Herzen zu nehmen und seine Asylpolitik daran auszurichten. Denn „immer zuerst den einzelnen Menschen mit seiner unantastbaren Würde“ zu sehen, wie es dort geschrieben steht, ist ganz offensichtlich nicht mit dem Vorhaben vereinbar, Geflüchtete nach ihrer Ankunft direkt abzuschieben. „Hält die Partei an den Vorschlägen zur Abschaffung des Asylrechts in Europa fest, dann kann sie sich das C direkt aus dem Namen streichen“, so Mauch abschließend.


Briefaktion zur Bezahlkarte

Die Bezahlkarte wird bundesweit eingeführt. Das ist beschlossene Sache. Bund und Länder haben damit ein zusätzliches Instrument zur Diskriminierung geflüchteter Menschen geschaffen. Die Umsetzung der Bezahlkarte liegt nun bei den Bundesländern. Der Flüchtlingsrat fordert die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, dabei Spielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen. Werden auch Sie aktiv und appellieren Sie an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises, bei der Einführung der Bezahlkarte von möglichst vielen der aktuell diskutierten Einschränkungen abzusehen. Gerne können Sie dafür folgende Textvorlage nutzen, die Sie per Mail oder Brief an Ihre Abgeordneten schicken können.

Sehr geehrte*r Landtagsabgeordnete*r X,

ich melde mich bei Ihnen im Rahmen der Debatte um die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Nachdem wir uns mit deren bundesweiten Einführung wohl leider abfinden müssen, geht es nun darum, sich mit der Frage der Umsetzung der Bezahlkarte in Baden-Württemberg zu beschäftigen.

Es liegt beim Land, über die konkrete Ausgestaltung der Karte zu entscheiden. Allerlei Einschränkungen – keine Überweisungsmöglichkeit, limitierte Bargeldauszahlungen, Beschränkung auf Postleitzahlgebiete, Ausschluss bestimmter Waren – werden diskutiert. In der Konsequenz würde das Leben der betroffenen Menschen noch drastischer eingeschränkt, als dies ohnehin schon der Fall ist. Alltägliches, wie der Kauf einer Wasserflasche am Kiosk oder das Abschließen eines Handyvertrages, wird erschwert bis unmöglich. Auch das Bezahlen eines anwaltlichen Beistands, wenngleich von immenser Bedeutung, könnte an einer restriktiv ausgestalteten Bezahlkarte scheitern.

Die Bezahlkarte basiert auf einer abschreckungspolitischen Logik. Sie wurde eingeführt, um die Anzahl der nach Deutschland fliehenden Menschen zu reduzieren. Das kann nicht funktionieren, denn es gibt keinerlei wissenschaftliche Evidenz dafür, dass Sozialleistungen ausschlaggebend dafür sind, wohin ein Mensch flieht. Das Modell der Pull-Faktoren ist aus wissenschaftlicher Sicht veraltet.

Der Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr soll geflüchtete Menschen davon abhalten, Geld an ihre Angehörigen im Herkunftsstaat zu schicken. Allerdings gibt es keinerlei Erhebungen, die belegen würden, dass solche Überweisungen von den ohnehin sehr geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den frühen Monaten nach der Ankunft in Deutschland überhaupt regelmäßig getätigt würden.

Auch die Kommunen werden nicht bei der Unterbringung Geflüchteter unterstützt, indem die Bezahlkarte mit möglichst vielen Einschränkungen versehen wird. Die Bezahlkarte ist Symbolpolitik mit verheerenden Konsequenzen.

Wir bitten Sie eingehend darum, sich entschieden gegen diese massive Entrechtung von Geflüchteten zu stellen und in der informellen sowie öffentlichen Debatte klar Position zu beziehen. Setzen Sie sich zumindest dafür ein, dass mit der Bezahlkarte auch Überweisungen getätigt werden, Bargeld abgehoben und ohne geografische Beschränkung bezahlt werden kann.

Wir zählen auf Ihre Unterstützung!

Mit besten Grüßen
X


Recht auf Arbeit, anstatt populistische Arbeitspflicht-Debatten

„Es ist rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse – während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen,“ sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Statt politischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete, sollten endlich alle Arbeitsverbote für Geflüchtete und die Duldung-Light-Regelung aufgehoben werden – ein bisher nicht erfülltes Versprechen des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung“, so Alaows weiter.

„Wenn Geflüchtete mit Sanktionen belegt werden können, wenn sie prekäre Arbeitsgelegenheiten ablehnen, hat das nichts mit fairen Beschäftigungsverhältnissen zu tun, sondern grenzt an Zwangsarbeit. Statt eine sinnvolle und nachhaltige Migrationspolitik voranzubringen, wird hier erneut deutlich, dass die Politik lieber weiterhin den menschenfeindlichen Diskurs der letzten Monate befeuert und damit dem Rechtsruck in der Gesellschaft und der Stigmatisierung von Geflüchteten Vorschub leistet“, sagt Dajana Strunz vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ über Schutzsuchende, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Dabei sind die hausgemachten gesetzlichen Restriktionen und komplizierten Verbote, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Geduldete versperren, der Grund dafür, dass viele Geflüchtete nicht arbeiten – nicht eine fehlende Arbeitsbereitschaft bei den Menschen.

Statt auf diese Scheindebatte aufzuspringen, fordern PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte von den Länderchef*innen lösungsorientierte Vorschläge. So würden beispielsweise schon die ausgebaute Förderung von Deutschkursen und einige gesetzliche Änderungen dazu beitragen, viel mehr Geflüchteten die Aufnahme einer Arbeit zu ermöglichen. Dies zeigen nicht zuletzt die Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Darin wird bestätigt, dass mit dem Erlernen der deutschen Sprache und mit der Streichung des Beschäftigungsverbots die Zahl der erwerbstätigen Geflüchteten signifikant steigen würde. Weiterhin würden mit der Streichung aller Arbeitsverbote die Ausländerbehörden massiv entlastet und Geflüchtete könnten sich direkt auf Arbeitsstellen bewerben, ohne durch die monatelangen Erlaubnisverfahren bei den Behörden von der Arbeitsaufnahme abgehalten zu werden.