Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer

In der Woche vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte – vom 4. bis 10. Dezember – rufen mehr als 30 Organisationen aus Europa zu Aktionen zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern.

Derzeit drohen Menschen aus Russland, Belarus und der Ukraine für die Kriegsdienstverweigerung Repressionen, in Belarus bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht. Das Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, fordert darum

  • von den Regierungen Russlands, Belarus` und der Ukraine, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen umgehend einzustellen.
  • von der EU und der Bundesregierung Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen, die Einreise in die EU zu ermöglichen und ihnen Schutz und Asyl zu geben.

Diese Forderungen werden in der Aktionswoche durch Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwochen und weiteren kreativen Aktionen zum Ausdruck gebracht. Über geplante Aktionen kann unter office@connection-ev.org informiert werden.



Online-Fachtagung: Familien nach der Flucht

Vertreibung, Flucht und Ankommen in Deutschland bergen verschiedene Herausforderungen und Belastungen für Kinder und Eltern. Die psychosoziale Unterstützung geflüchteter Familien spielt sich dabei in dem Spannungsfeld einer meist restriktiven Asylpolitik und dem beruflichen Auftrag, Familien sinnvoll zu unterstützen, ab. Welche Aspekte müssen in Beratung, Betreuung und Therapie berücksichtigt werden?

Die Online-Fachtagung von Refugio München, einem Beratungs- und Behandlungszentrum für traumatisierte Menschen mit Fluchterfahrung, wird sich dazu mit verschiedenen Themenaspekten beschäftigen. 

Die Anmeldung ist bis zum 20.11.2023 möglich.



Online-Veranstaltung: Was bedeuten die EU-Planungen zum gemeinsamen Asylsystem?

Der im Juni 2023 beschlossene Asylkompromiss der EU-Innen- und Justizminister*innen schränkt gerechte Asylverfahren massiv ein. Durch die neuen Kriterien für sichere Drittstaaten können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen, denn Geflüchtete, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, können sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Diese Einigung steht im Gegensatz dazu, dass eine humanitäre und an Menschenrechten orientierte Asylpolitik eine tragende Säule der europäischen Leitlinien darstellt. Damit stellt die EU nicht nur ihr Selbstbild als internationale Verteidigerin von Menschenrechten infrage, sondern setzt massenweise Schutzsuchende einer ausweglosen Illegalisierung aus.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe gegen die Pläne des vereinbarten „Gemeinsamen Asylsystems“ GEAS statt. Diese setzt sich mit diesen aktuellen Herausforderungen und dem Anspruch einer gerechten Politik für Schutzsuchende auseinander.

Referentin: Wiebke Judith, PRO ASYL, Berlin

Grußwort: amnesty-Asyl-Gruppe, Kiel

Hier geht’s zur Anmeldung.

Mehr Informationen gibt’s hier.

Veranstaltende: amnesty international Kiel, Diakonie Schleswig-Holstein, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter SH, lifeline-Vormundschaftsverein e.V., Projekt Afghanistan, Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus Kiel, Omas gegen rechts Kiel, Seebrücken, ZBBS e.V.


Online-Veranstaltung: Bundesdeutsche Geflüchtetenpolitik

Der im Juni 2023 beschlossene Asylkompromiss der EU-Innen- und Justizminister*innen schränkt gerechte Asylverfahren massiv ein. Durch die neuen Kriterien für sichere Drittstaaten können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen, denn Geflüchtete, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, können sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Diese Einigung steht im Gegensatz dazu, dass eine humanitäre und an Menschenrechten orientierte Asylpolitik eine tragende Säule der europäischen Leitlinien darstellt. Damit stellt die EU nicht nur ihr Selbstbild als internationale Verteidigerin von Menschenrechten infrage, sondern setzt massenweise Schutzsuchende einer ausweglosen Illegalisierung aus.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe gegen die Pläne des vereinbarten „Gemeinsamen Asylsystems“ (GEAS) statt. Diese setzt sich mit diesen aktuellen Herausforderungen und dem Anspruch einer gerechten Politik für Schutzsuchende auseinander.

Referent: Dr. Thomas Hohlfeld, Referent Bundestagsfraktion Die Linke, Berlin

Grußwort: Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus, Kiel

Hier geht’s zur Anmeldung.

Mehr Informationen gibt’s hier.

Veranstaltende: amnesty international Kiel, Diakonie Schleswig-Holstein, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter SH, lifeline-Vormundschaftsverein e.V., Projekt Afghanistan, Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus Kiel, Omas gegen rechts Kiel, Seebrücken, ZBBS e.V.


Online-Veranstaltung: Aktuelle Rechtslage auf der EU-Ebene und in der deutschen Asylgewährung

Der im Juni 2023 beschlossene Asylkompromiss der EU-Innen- und Justizminister*innen schränkt gerechte Asylverfahren massiv ein. Durch die neuen Kriterien für sichere Drittstaaten können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen, denn Geflüchtete, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind, können sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Diese Einigung steht im Gegensatz dazu, dass eine humanitäre und an Menschenrechten orientierte Asylpolitik eine tragende Säule der europäischen Leitlinien darstellt. Damit stellt die EU nicht nur ihr Selbstbild als internationale Verteidigerin von Menschenrechten infrage, sondern setzt massenweise Schutzsuchende einer ausweglosen Illegalisierung aus.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe gegen die Pläne des vereinbarten „Gemeinsamen Asylsystems“ GEAS statt. Diese setzt sich mit diesen aktuellen Herausforderungen und dem Anspruch einer gerechten Politik für Schutzsuchende auseinander.

Referent: Reinhard Pohl, Gesellschaft für politische Bildung – Kiel

Grußwort: lifeline e.V.

Hier geht’s zur Anmeldung.

Mehr Informationen gibt’s hier.  

Veranstaltende: amnesty international Kiel, Diakonie Schleswig-Holstein, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter SH, lifeline-Vormundschaftsverein e.V., Projekt Afghanistan, Runder Tisch gegen Faschismus und Rassismus Kiel, Omas gegen rechts Kiel, Seebrücken, ZBBS e.V.


Zahlen zu Geflüchteten in Deutschland

Die aktuellen Zahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) bieten Einblicke in die Anzahl der registrierten Ausländer*innen mit verschiedenen Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeiten. Die Daten verdeutlichen die Situation im Bereich Asyl und Schutz geflüchteter Menschen in Deutschland.

Bis zum Stichtag am 30. Juni 2023 befanden sich laut AZR 44.500 Ausländer*innen mit einer Asylberechtigung nach dem Grundgesetz. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 12.405 Asylberechtigten, Syrien mit 5.989 Betroffenen und Iran mit 5.363 Personen.

Die Zahl der zur Jahresmitte im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 755.626. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 373.887 Personen vor dem Irak mit 106.079 und Afghanistan mit 64.795.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 307.471 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1, 2. Alt. des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 221.426 Personen sowie Irak mit 22.491 und Afghanistan mit 19.076.

Mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien zur Jahresmitte 174.845 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (112.922) vor Irak (10.497) und Syrien (6.581).

Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 224.768 an, wobei 27.954 Betroffenen aus dem Irak kommen, gefolgt von Afghanistan mit 16.067 und Nigeria mit 14.110.



  • Antwort der Bundesregierung (20/8182) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7829)Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/8046), 18.08.2023: Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2023

Fortbildungsangebot „Ratgeber*in für die Berufsausbildung“: Projekt PLAN A+

Beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung können Unterstützer*innen und Vertrauenspersonen für Jugendliche eine wichtige Rolle spielen. Das Projekt PLAN A + bietet Einzelberatungen und Workshops für alle Bezugspersonen ausbildungssuchender Jugendlicher, z.B. Familienangehörige, Ehrenamtliche, Pädagog*innen, Trainer*innen und Interessierte an. Diese beschäftigen sich mit allen Fragen rund um das Thema Übergang Schule-Berufsausbildung und helfen, die Rolle als Bezugsperson zu stärken. Auch für ehrenamtlich Engagierte, die mit geflüchteten Jugendlichen arbeiten, können die Workshops hilfreich sein.

Die Workshops sind kostenlos und finden digital statt. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Workshop-Programm.


Gutachten von medico international: Warum die Türkei nicht als „sicherer Drittstaat“ betrachtet werden kann

Die Türkei wird als „sicherer Drittstaat“ eingestuft, was Abschiebungen von Geflüchteten in diesen Staat möglich macht. Diese Einstufung wird durch ein Gutachten von medico international widerlegt.

Mit der EU-Türkei-Erklärung im Jahr 2016 ging die Annahme einher, dass die Türkei ein „sicherer Drittstaat“ sei. Seitdem können Geflüchtete, die durch die Türkei gereist sind, ohne Prüfung der Asylanträge dorthin zurückgeschoben werden. Medico international hat die Situation geflüchteter Menschen in der Türkei analysiert und dokumentiert. 

Das dabei entstandene Gutachten stellt fest, dass die Türkei die Kriterien eines „sicheren Drittstaats“ nicht erfüllt – weder nach dem derzeitigen Artikel 38 der EU-Asylverfahrensrichtlinie noch nach der geplanten GEAS-Reform. Denn Erfahrungen geflüchteter Menschen zeigen: „Sicher“ ist die Türkei nicht. Im Gegenteil: Die betroffenen Menschen sind Gewalt, Inhaftierungen und Kettenabschiebungen ausgesetzt. Die Gutachter*innen kommen zum Schluss, dass die Einstufung der Türkei als „sicherer Drittstaat“ eine politische Entscheidung darstellt, die das Recht auf Asyl komplett erodiert.



Policy Papers mit Ukraine-Fokus: Risiken für Minderjährige

Besonders Minderjährige sind während der Flucht sowie nach Ankunft im Aufnahmeland einem hohen Risiko für Übergriffe, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt und darum als eine besonders vulnerable Gruppe zu betrachten. Unter den geflüchteten Menschen aus der Ukraine befinden sich viele Minderjährige, oft von Eltern oder Bezugspersonen begleitet, teilweise aber auch unbegleitet. Wie steht es um den Kinderschutz auf der Fluchtroute und in Deutschland?  

Im Rahmen des Projekts „Vorbild Ukraine? Hilfesysteme der Zukunft” wurde die spezielle Aufnahmesituation von geflüchteten Minderjährigen aus der Ukraine und ihre spezifischen Implikationen überprüft und analysiert, sowie mit früheren großen Fluchtbewegungen verglichen. In diesem Kontext sind zwei Policy Papers entstanden, die sich mit Menschenhandel und Ausbeutung, sowie der Unterbringungssituation minderjähriger Geflüchteter befassen.



Stuttgart: Podiumsdiskussion Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

Anlässlich der Kampagne „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ findet eine Podiumsdiskussion zum Asylbewerberleistungsgesetz statt. Diskutiert wird unter anderem über

  • die migrations- und sozialrechtliche Perspektive
  • die Auswirkungen des Gesetzes auf Gesundheits- und Teilhabeleistungen für geflüchtete Menschen
  • den Zugang zum Arbeitsmarkt
  • die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die staatliches wie privates Handeln leiten sollen

Weitere Informationen finden sich im Programm der Veranstaltung.

Die Veranstaltung wird durch das „Stuttgarter Aktionsbündnis für Menschenrechte und Flucht“ – SAMFT durchgeführt. Beteiligt sind die Stuttgarter Amnesty Gruppen, AGDW e. V. , Just Human e. V., die Seebrücke, der Ak Asyl Stuttgart und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. 

Ort: Haus der Geschichte, Otto-Borst-Saal im EG, Stuttgart

Die Veranstaltung ist kostenlos. Aus technischen Gründen haben wir die Anmeldung bereits geschlossen. Selbstverständlich können Sie auch ohne Anmeldung die Veranstaltung besuchen.

Gerne nehmen wir Spenden zur Finanzierung der Podiumsdiskussion an.