Bad Boll: Die kurdische Perspektive aus Europa 2023

Die aktuelle Situation in der Region Kurdistan ist wieder einmal angespannt. Erst vor wenigen Wochen gab es wieder Angriffe auf kurdische Gebiete im Irak und in Syrien.

Die Veranstaltung „Die kurdische Perspektive aus Europa 2023“ greift die Fragen „Welche Chance haben Kurd*innen ihre Rechte geltend zu machen, und was setzen sie der Gefahr, zum Spielball internationaler Politik zu werden, entgegen?“ auf. Diese werden von Referent*innen aus Politik, Kultur und Wissenschaft bearbeitet. Außerdem wird das dreitägige Programm durch künstlerische Beiträge ergänzt und gestaltet.

Stattfinden wird die Veranstaltung in der Evangelischen Tagungsstätte Bad Boll. Die Anmeldung ist online bis zum 10.03.2023 möglich.



Deutschland unterstützt Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen

Die vorherrschende Gewalt an den EU-Außengrenzen gegenüber Menschen auf der Flucht ist bereits seit langem bekannt. Nun enthüllen aktuelle Recherchen die Unterstützung der Bundesregierung dieser Menschenrechtsverletzungen und decken neue menschenverachtende Praktiken auf.

Monitor berichtet in der aktuellen Sendung über den menschenunwürdigen Umgang an den EU-Außengrenzen. An der bulgarisch-türkischen und ungarisch-serbischen Grenze berichten Augenzeugen von illegalen Gefängnissen, die sich in der Nähe der Grenze befinden. Dort werden Asylsuchende unrechtmäßig von Stunden bis zu mehreren Tagen unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen festgehalten. Danach werden sie wieder in die Türkei bzw. nach Serbien zurückgeschoben. Die ungarische Regierung und in Bulgarien eingesetzte Frontex-Beamte leugnen jeweils diese Vorwürfe.

An der kroatisch-bosnischen Grenze wird von vergitterten Kleinbussen ohne Fenster berichtet, welche die kroatischen Behörden für Pushbacks nach Bosnien nutzen. Asylsuchende werden in den Kleinbussen über mehrere Stunden beengt festgehalten. Dann werden sie mit einem gefährlichen Fahrmanöver an die Grenze gefahren, bei dem sich viele Personen verletzen und sich teilweise auch übergeben müssen. Monitor kommentiert dazu: „Eine solche Behandlung gilt als Foltermethode.“

Pro Asyl berichtet weiterführend zum systematischen und brutalen Rechtsbruch an den kroatischen EU-Außengrenzen und der Zusammenarbeit mit Deutschland. Die Bundesregierung unterstützt Kroatien personell, materiell und logistisch im Rahmen des Grenzschutzes. Unterstützt werden dabei insbesondere auch die kroatische Spezialpolizei und die Interventionspolizei. Dabei gilt letztere als besonders berüchtigt und gewaltbereit.
In dem Bericht „German Funding To Croatian Border Enforcement“ von Border Violence Monitoring Network (BVMN) wurde die Kooperation von 2016 bis 2021 zwischen Deutschland und Kroatien untersucht und festgehalten.

Monitor und Pro Asyl kritisieren die kürzliche Aufnahme Kroatiens in den Schengenraum, da dort gegen internationale und europäische Rechtsstandards verstoßen wird.

Auch die europäische Grenz- und Küstenwache Frontex ist an Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen beteiligt. Vor kurzem hat die Antibetrugsbehörde OLAF weitere Beteiligungen aufgedeckt. Deshalb fordert die Organisation FragDenStaat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser in ihrer aktuellen Petition dazu auf, die deutsche Unterstützung in Form von Ausstattung und Personal an Frontex einzustellen.

Die Petition kann noch online unterschrieben werden!



Factsheet: Unterbringung von LSBTIQ* Asylsuchenden

LSBTIQ* Personen gehören zu der Gruppe der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten. Das Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften stellt für sie eine hohe psychosoziale Belastung dar, da sie dort Diskriminierung fürchten müssen und häufig von sozialer Isolation bedroht sind. Daher sollte die Vulnerabilität von LSBTIQ* Personen bei der Unterbringung im Rahmen des Asylverfahrens unbedingt berücksichtigt werden.

Das Factsheet zur Unterbringung von LSBTIQ* Asylsuchenden wurde von Kargah e.V. erstellt. Aufgezeigt werden besondere Bedarfe, Leitlinien und Hinweise zur Beratung und Unterbringung, und Erfahrungen aus der Praxis werden geteilt.

Kargah e.V. fordert die Berücksichtigung der Vulnerabilität von LSBTIQ* Personen bereits zu Beginn des Asylverfahrens.



Stellungnahmen: Grundleistungen nach § 3 AsylbLG auf dem Prüfstand

Auf Grund von zu niedrigen Leistungen, Intransparenz, fehlenden Begründungen  und  massiver Benachteiligung von Leistungsbezieher*innen ist der Grundbedarf des AsylbLG als verfassungswidrig und diskriminierend einzustufen. Zudem haben Leistungskürzungen im Bereich Bildung und Teilhabe eine negative Wirkung auf die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt.

Das Bundesverfassungsgericht prüft umfassend die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, die Asylsuchende in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts erhalten. Auch Geduldete erhalten unter Umständen diese Leistungen. Für das Verfahren wurden unter anderen Pro Asyl und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eingeladen, Stellungnahmen zu schreiben.

Volker Gerloff schreibt für Pro Asyl und stellt fest, dass es keine transparenten Begründungen und Nachweise für anscheinend geringere Bedarfe von Asylbewerber*innen und Geduldete gibt. Es kommt zu Bedarfsunterdeckungen und fehlerhaften Bescheiden. Bisher wurde politisch argumentiert, dass soziale Transferleistungen sogenannte Pull-Effekte für Migration auslösen. Dies wird durch die Migrationsforschung entkräftet, da es dazu keine empirisch belastbaren Befunde gibt, berichten Herbert Brücker und Philipp Jaschke für das IAB.

Deshalb fordert Pro Asyl, dass das AsylbLG abgeschafft wird und Geflüchtete in das reguläre Leistungssystem nach SGB II/XII aufgenommen werden.



Bundesverfassungsgericht: Leistungskürzungen für Geflüchtete verfassungswidrig

Flüchtlingsrat fordert vollständige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Seit 2019 werden die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften um zehn Prozent gekürzt. Begründet wird diese Kürzung damit, dass die Betroffenen als „Schicksalsgemeinschaft“ wie Ehepartner*innen „aus einem Topf“ zusammen wirtschaften und dadurch Geld sparen würden (Bundestagsdrucksache 19/10052 S. 24). Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Diese Praxis ist verfassungswidrig!

In seinem aktuellen Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren hinreichend tragfähig dargelegt wurde, dass durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften tatsächlich Einsparungen erzielt werden können (Rn 90).

Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren
 
Das Bundesverfassungsgericht betont, dass ein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum nicht durch migrationspolitische Erwägungen gerechtfertigt werden könne. Ob Deutschland durch ein möglicherweise im internationalen Vergleich hohes Leistungsniveau einen Migrationsanreiz schaffe oder nicht, sei verfassungsrechtlich irrelevant. Denn „die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Rn. 56)

Das heutige Urteil zeigt ganz klar, dass die Menschenwürde für alle Menschen in Deutschland gleichermaßen gilt. Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis eine klare Absage erteilt wird.

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
 
Das Urteil bestärkt nicht zuletzt die bisherige Kritik am Asylbewerberleistungsgesetz. Seit Jahren forderen Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes. Die Bundesregierung versprach in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes „im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“. Geändert wurde bislang jedoch nichts.
„Das heutige Urteil ist ein Erfolg im Kleinen – dennoch gilt mit dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland nach wie vor ein Gesetz, welches gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgebots, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Menschenrecht auf Gesundheit verstößt. Wenn die Bundesregierung es mit dem Schutze der Menschenwürde ernst meint, muss dieses Gesetz endlich abgeschafft werden“, so Meike Olszak, Geschäftsleiterin des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg.

Wichtig für die Praxis

Das Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von Pro Asyl auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte.


Geflüchtete Frauen besser schützen!

Forderung von PRO ASYL und Flüchtlingsräten zum internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Deutschland muss mehr tun, um geflüchtete Frauen vor Gewalt zu schützen und sie menschenwürdig aufzunehmen.

Krieg in der Ukraine, Unterdrückung und massive Gewalt in Afghanistan und im Iran: Das Jahr 2022 zeigt sehr deutlich, dass Frauen von Krieg und Krisen häufig besonders betroffen sind. „Wir stehen solidarisch mit all jenen, die derzeit im Iran unerschrocken auf die Straße gehen, und allen anderen Frauen weltweit, die in ihren Ländern teils unter Lebensgefahr für ihre Rechte als Menschen, als Frauen, kämpfen“, so Simone Eiler vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

Von Deutschland erwarten PRO ASYL und die Flüchtlingsräte einen besseren Schutz von geflüchteten Frauen und menschenwürdige Aufnahmebedingungen: „Ob es um Unterbringung in sicheren Wohnungen geht, um ein geschlechtersensibles Asylverfahren oder um medizinische und psychosoziale Unterstützung – Deutschland muss deutlich mehr dafür tun, dass schutzsuchende gewaltbetroffene Frauen aufgenommen werden, gut ankommen, und sicher, selbstbestimmt und in Würde hier leben können“, so Andrea Kothen, Referentin von PRO ASYL.

Vergewaltigungen gehören oft zur Kriegsstrategie

Weltweit sind rund 50 Millionen Frauen und Mädchen auf der Flucht. In den Herkunftsländern geflüchteter Frauen ist physische, sexualisierte, psychische und strukturelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen vielfach alltägliche Praxis. Dazu gehören Zwangsverheiratungen, drohende Femizide, Genitalverstümmelung/-beschneidung*, häusliche Gewalt, Zwangsprostitution und Menschenhandel. In Kriegen gehören systematische Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen häufig zur Kriegsstrategie.

In Afghanistan sind Unterdrückung und Gewalt gegen Frauen spätestens seit der Machtübernahme der Taliban mit aller Brutalität zurückgekehrt. Frauenrechtsaktivistinnen sind unter den Taliban derart bedroht, dass ihnen nichts anderes bleibt, als sich zu verstecken und auf eine Chance zur Ausreise zu hoffen. „Das Bundesaufnahmeprogramm ist im Oktober offiziell angelaufen, aber es ist äußerst intransparent und bietet vielen gefährdeten Frauen keine Perspektive“, sagt Maryam Mohammadi, Referentin vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Leidvolle Erfahrungen, Diskriminierung und Gewalt auch in Deutschland 

Frauen, denen die Flucht aus ihrer Heimat gelingt, befinden sich regelmäßig in einer kaum endenden Gewaltspirale: Auf dem oft monate- oder jahrelangen Fluchtweg erleben sie überproportional häufig weitere Gewalt. Nicht selten setzen sich leidvolle Erfahrungen, Diskriminierung und Gewalt sogar für diejenigen Frauen fort, die nach Deutschland geflohen sind.

Das Kontrollgremium für die Istanbul Konvention GREVIO hat der Bundesregierung im Oktober 2022 bescheinigt, dass der Gewaltschutz von Frauen insbesondere in Bezug auf mehrfach diskriminierte Frauen wie Asylsuchende oder Frauen mit Behinderung große Mängel aufweist und mehr für ihren Schutz getan werden muss. So kritisiert GREVIO etwa die Unterbringungssituation von geflüchteten Frauen vor dem Hintergrund, dass sie „vor geschlechtsspezifischer Verfolgung geflohen sind oder auf der Flucht ungeheuerliche Formen sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt erlebt haben“.

Forderungen an die Bundesregierung 

Das Gremium sieht »ein größeres Muster der Bereitstellung von Unterkünften, die keine Sicherheit gewährleisten“. Sie böten keine Bedingungen, „welche Frauen und Mädchen die Möglichkeit geben, ihre Erlebnisse mit Hilfe von spezialisierter Beratung und Unterstützung zu verarbeiten, um sie den Interviewern offen zu legen und den Genesungsprozess zu beginnen“.

In einem umfassenden Bericht listet GREVIO zahlreiche Mängel auf und gibt der Bundesregierung konkrete und zügig umzusetzende Aufgaben. Was der Ausschuss mit Blick auf geflüchtete Frauen von der Bundesregierung konkret erwartet, ist in dieser News von PRO ASYL vom Oktober 2022 nachzulesen.



Regierungspräsidium Karlsruhe schiebt angehende Fachkraft nach Georgien ab

Die Erzieherin in Ausbildung, Tamar Subeliani, wurde letzte Woche aus Baden-Württemberg nach Georgien abgeschoben, nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Nur wenige Wochen später hätte sie fristgerecht einen Antrag auf Ausbildungsduldung stellen können. Das Regierungspräsidium hätte in diesem Fall einen Ermessenspielraum gehabt, welcher nicht genutzt wurde.

Der SWR berichtet in der Sendung vom 17. Oktober 2022 über Tamar Subeliani und das Unverständnis über ihre Abschiebung.



Flüchtlingsräte: Für eine qualifizierte Asylverfahrensberatung

Die Ampel-Koalition hat einen Entwurf zur Einführung einer bundesweiten behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgelegt. Die Landesflüchtlingsräte kritisieren die Pläne der Bundesregierung und fordern ihre grundlegende Nachbesserung.

Anja Bartel vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kommentiert: „Die Pläne der Bundesregierung sind nicht geeignet, eine fachkundige Beratung von Geflüchteten im Asylverfahren zu gewährleisten. Sie sind unzureichend finanziert und lassen zivilgesellschaftlichen Organisationen die Kosten für die Umsetzung einer staatlichen Aufgabe tragen. Zudem schließen die Pläne NGOs, die über langjährige Expertise in der Arbeit mit Geflüchteten verfügen, grundsätzlich von einer Beteiligung an der Asylverfahrensberatung aus und benachteiligen sie dadurch gegenüber den Wohlfahrtsverbänden.“

Die Landesflüchtlingsräte fordern die Bundesregierung auf, ihre Pläne wie folgt nachzubessern:

1. Einbeziehung von NGOs

Nach Vorstellungen der Bundesregierung sollen ausschließlich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt berechtigt sein, Förderanträge für die Asylverfahrensberatung zu beantragen. Das benachteiligt ohne sachlichen Grund die Zivilgesellschaft, so z.B. Flüchtlingsräte, deren Arbeit vor allem auf die Arbeit mit schutzsuchenden Menschen ausgerichtet ist und deren langjährige Expertise in der Asylberatung somit ungenutzt bleibt. Im Kontext des hier angewendeten Subsidiaritätsprinzips müssen deshalb alle für diese Rechtsdienstleistung geeigneten Träger, v.a. NGO und MSO einen gleichberechtigten Zugang zur Förderung haben.

2. Angemessene Finanzierung

Umfang und Ausrichtung der Aufgabenstellungen in der Asylverfahrensberatung entsprechen dem Grunde nach einer Rechtsdienstleistung. Zwar erkennt die Bundesregierung an, dass eine Asylverfahrensberatung auch eine Rechtsdienstleistung sein kann – die Vergütung des Personals soll jedoch maximal nach TVöD 9c erfolgen. Damit widerspricht die aktuelle Eingruppierung in eklatanter Weise den tarifrechtlichen Regelungen. Als Orientierungsgröße für die Dotierung der Stellen muss – entsprechend der mit ihr verbundenen Anforderungen – mindestens TvöD 12 herangezogen werden.

3. Vollständige Finanzierung

Die Ampel-Koalition verlangt von den Trägern der Asylverfahrensberatung, dass diese 10% der entstehenden Kosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Da die Bundesregierung jedoch mit der Asylverfahrensberatung eine staatliche Verpflichtung aus der EU-Aufnahmerichtlinie umsetzt, sind die im Rahmen der Asylverfahrensberatung entstehenden Kosten vollständig vom Bund zu übernehmen.

4. Asylverfahrensberatung auch an Flughäfen

Die Bundesregierung muss auch an Flughäfen, an denen Asylanträge im sog. Flughafenverfahren geprüft werden (derzeit Berlin-Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München) eine Asylverfahrensberatung für Asylsuchende implementieren, um ihren Verpflichtungen aus der EU-Verfahrensrichtlinie vollumfänglich nachzukommen.

5. Eigenständiges Förderprogramm für die Identifizierung vulnerabler Geflüchteter

Für die Asylverfahrensberatung von Geflüchteten, die aufgrund ihrer Vulnerabilität besonders schutzbedürftig sind, sollen insgesamt 10% der vorgesehenen Mittel verwendet werden. Wie die Beratung von vulnerablen und nichtvulnerablen Personen in der Praxis voneinander abgegrenzt werden soll, bleibt unklar.

Die Identifizierung von Vulnerablen ist nicht nur für das Asylverfahren, sondern auch für Fragen einer angemessenen Unterbringung und Unterstützung im Alltag von entscheidender Bedeutung. Daher sollte für diesen Zweck ein eigenes Förderprogramm aufgelegt werden. Im Rahmen der Asylverfahrensberatung sollten ohne eine feste Quote auch Träger gleichberechtigt einbezogen werden, die sich auf die Beratung von vulnerablen Geflüchteten spezialisiert haben.

Hintergrund:

Die Einführung einer Rechtsgrundlage für eine vom Bund finanzierte Asylverfahrensberatung ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ als §12a Asylg -E vorgesehen. Der Entwurf wurde nach der ersten Lesung im Bundestag an den federführenden Ausschuss abgegeben und soll zum Jahresende verabschiedet werden. Begleitend hat die Bundesregierung ein Konzept sowie den Entwurf für ein Merkblatt und eine Interessensbekundung entwickelt.

Mit der Asylverfahrensberatung setzt die Bundesregierung die sich aus Art. 19 Asylverfahrensrichtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten um, „dass den Antragstellern auf Antrag unentgeltlich rechts- und verfahrenstechnische Auskünfte erteilt werden; dazu gehören mindestens Auskünften zum Verfahren unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Antragstellers“.  Diese staatliche Aufgabe setzt die Bundesregierung um, indem sie auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips die Wohlfahrtsverbände mit der Umsetzung der Asylverfahrensberatung beauftragt. Für 2022 sind fünf Millionen Euro im Haushalt eingeplant, für 2023 sind es 20 Millionen. In der Folgezeit soll die Asylverfahrensberatung eine flächendeckende Versorgung mit Asylverfahrensberatung gewährleisten, wobei die Bundesregierung davon ausgeht, dass im Schnitt 60% aller Asylsuchenden eine Beratung aufsuchen wollen. Unter Zugrundelegung von 180 Asylsuchenden pro Beratungsstelle berechnet die Bundesregierung daraus einen Bedarf von bundesweit 700 benötigten Vollzeitstellen und Kosten in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro. Die Beratung umfasst auch Zweit- und Folgeanträge sowie Widerrufsverfahren.


Pro Asyl: Bundesregierung muss endlich den Familiennachzug erleichtern

Geflüchtete Kinder warten jahrelang auf Väter und Mütter, Eltern auf ihre Mädchen und Jungen, Kinder auf ihre Geschwister: Zum Internationalen Tag der Kinderrechte (20. November) fordert PRO ASYL die  Bundesregierung dazu auf, endlich die Verbesserungen beim Familiennachzug umzusetzen, die sie vor einem Jahr im Koalitionsvertrag angekündigt hat.

„Der Koalitionsvertrag war für viele auf der Flucht getrennte Familien ein Hoffnungsschimmer. Doch ein Jahr später hat sich für die meisten nichts geändert – die Verfahren ziehen sich weiterhin über Jahre, Termine bei den Botschaften sind schwer zu bekommen. Selbst die vergleichsweise einfachen Gesetzesänderungen, die mehr Menschen einen Anspruch auf Familiennachzug verleihen würden, wurden noch immer nicht auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigen und die Einführung eines Geschwisternachzugs“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

„Seit Jahren verhindern das langsame Handeln der Behörden und der deutsche Paragrafendschungel, dass Familien, die auf der Flucht getrennt wurden, schnell wieder zusammenfinden. Weder die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte der Kinder noch der besondere grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie stehen in der deutschen Praxis beim Familiennachzug im Mittelpunkt. Die Bundesregierung muss ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und Familiennachzug erleichtern und beschleunigen“, kritisiert Wiebke Judith weiter

Verbesserungen werden bislang nur durch Klagen erreicht 

Die einzige Verbesserung, die es bislang unter der Ampel-Regierung gab, wurde nur durch Klagen erreicht, über die in letzter Instanz der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied. Dieser entschied am 1. August 2022 in zwei wegweisenden Urteilen, dass Eltern beziehungsweise Kindern der Familiennachzug auch dann nicht verwehrt werden darf, wenn die Kinder im Verlauf des Verfahrens volljährig geworden sind. Bislang war der Familiennachzug oft ein Wettlauf gegen die Zeit: Wenn die Kinder während der langwierigen Asyl- und Nachzugsverfahren volljährig wurden, hielten die deutschen Behörden das Recht auf Familie quasi für „abgelaufen“.

Damit ein Anspruch auf Familiennachzug nicht durch langsames Behördenhandeln verloren gehen kann,  ist laut EuGH entscheidend, dass die Kinder zu dem Zeitpunkt minderjährig waren, als sie den Asylantrag stellten. Damit ist deutlich: Die Erteilungspraxis der deutschen Behörden in den vergangenen Jahre war rechtswidrig. Neu war diese Rechtsauffassung nicht: Schon im April 2018 hatte der EuGH in einem Fall aus den Niederlanden klargestellt, dass der Anspruch auf Familiennachzug nicht verfällt, wenn die Kinder während des Nachzugsverfahrens volljährig werden.

Nach Urteil: Regierung muss kulante Regelungen finden und Urteil konsequent umsetzen

Wie die Bundesregierung im Oktober 2022 in einer Antwort auf eine Anfrage der Partei Die Linke bekannt gab, wurden die Auslandsvertretungen angewiesen, die Urteile umzusetzen. „Eine schnelle Umsetzung der EuGH-Urteile zum Familiennachzug ist notwendig und europarechtlich vorgeschrieben. Doch damit ist es nicht getan. Denn viele Familien, deren Zusammenführung durch das Ignorieren der früheren EuGH-Rechtsprechung verhindert wurde, werden weiterhin von der Bundesregierung im Stich gelassen. Von der Ampel-Regierung, die sich eine humanitäre und progressive Flüchtlingspolitik auf die Fahnen geschrieben hat, erwarten wir, dass sie kulante Lösungen für solche Fälle findet“, fordert Judith.

Die EuGH-Urteile beziehen sich aus europarechtlichen Gründen nur auf die Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden. Wenn die Ampel-Regierung nun, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, subsidiär Schutzberechtigte – zu denen viele Syrer*innen und Eritreer*innen gehören – mit Flüchtlingen gleichstellt, dann muss sie die beiden Gruppen auch in Bezug auf das EuGH-Urteil zur Fristenregelung gleichsetzen. Sonst würde für viele Familien der Wettlauf gegen die Zeit weitergehen.

Auch Geschwister müssen nachziehen dürfen

Zusammen mit terre des hommes Deutschland und vielen weiteren Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert PRO ASYL zum Internationalen Tag der Kinderrechte auch, besonders den Nachzug von Geschwistern unbürokratisch zu ermöglichen: #GeschwisterGehörenZusammen.

Im September hatten mehr als 20 Organisationen zudem die Bundesregierung in einem Aufruf an ihren Koalitionsvertrag erinnert und Forderungen zum Familiennachzug aufgestellt. An diesen seit Jahren immer wieder wiederholten Forderungen hat sich nichts geändert:

  • Den Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wiederherstellen.
  • Den Rechtsanspruch für Geschwister beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten verankern.
  • Die aktuellen EuGH-Urteile bezüglich des Zeitpunkts der Minderjährigkeit für volljährig werdende und bereits im Verfahren volljährig gewordene Minderjährige umsetzen.
  • Administrative Hürden im Visumsverfahren abbauen durch digitale Antragstellung und ausreichende Finanzierung.
  • Das Erfordernis von Sprachkenntnissen vor der Einreise generell abschaffen.


Nein zum Abschiebezentrum am Flughafen Berlin Brandenburg (BER)

Mehr als 60 Organisationen fordern das Land Brandenburg sowie die Bundesregierung auf, auf die geplante Errichtung und Inbetriebnahme eines sog. Ein- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Schönefeld zu verzichten. Sie lehnen das Projekt „aus menschenrechtlichen und humanitären Gründen“ ab, so die Unterzeichnenden in einer heute veröffentlichten Stellungnahme. Sie fordern die Abschaffung von Flughafenasylverfahren, die Schließung der bestehenden Haftanstalt am BER und ein Ende der Inhaftierung von Geflüchteten.

Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) soll laut Grundsatzverständigung zwischen Bundes- und Landesinnenministerium vom 25.10.2021 ein „integriertes Einreise- und Ausreisezentrum“ entstehen. Neben einem Funktions- und Justizgebäude ist ein „Gewahrsams- und Transitgebäude“ vorgesehen, in dem insgesamt bis zu 120 Personen zum Zweck der Abschiebung bzw. für Asylschnellverfahren (sog. Flughafenasylverfahren) inhaftiert werden können. Außerdem soll ein „Rückführungsgebäude“ zur Abwicklung von Abschiebungen unter der Ägide der Bundespolizei entstehen, das vom Bund angemietet wird.

„Die Rückführungsoffensive der Bundesregierung zeigt mit dem hunderte Millionen schweren Prestigeprojekt eines Abschiebungszentrums am BER ihr hässliches Gesicht. Das gleiche Geld könnte für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden verwendet werden und geht stattdessen in rechtsstaatlich höchst problematische Schnellverfahren und Inhaftierungen von unschuldigen Menschen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Errichtung und Inbetriebnahme des Abschiebezentrums sofort zu stoppen“, kommentiert Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Am BER gibt es bereits ein Haftgebäude, das als Ausreisegewahrsam und zur Inhaftierung von Menschen im Flughafenasylverfahren genutzt wird. Die aktuellen Pläne sehen einen Ausbau der Haftplätze für Geflüchtete, eine massive Ausweitung des Flughafenasylverfahrens und einen Anstieg von Abschiebungen vor. Die Unterzeichnenden der Stellungnahme lehnen das Vorhaben ab. Sie fordern die Abschaffung von Flughafenasylverfahren, die Schließung der bestehenden Haftanstalt am BER und ein Ende der Inhaftierung von Geflüchteten.

Abschiebezentrum wird bei Haushaltsverhandlungen in Brandenburg beschlossen

Die Pläne zum Bau des Abschiebezentrums sollen bei den aktuellen Haushaltsverhandlungen im Land Brandenburg beschlossen werden: Der Haushaltsplan 2023/2024 enthält u.a. eine Verpflichtungsermächtigung für Mieten und Pachten für das Zentrum ab 2026 in Höhe von 315 Millionen Euro.

„Bei dem schönfärberisch als Ein- und Ausreisezentrum bezeichneten Projekt handelt es sich um ein Abschiebezentrum. Das Brandenburger Innenministerium will um jeden Preis ein ‚Vorzeigeprojekt von internationaler Bedeutung‘ – wir wollen die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten. Wir fordern die Brandenburger Landesregierung und insbesondere die Mitglieder des Landtags sowie das Bundesinnenministerium auf, auf die geplante Errichtung und Inbetriebnahme des Abschiebezentrums zu verzichten. Schönefeld darf nicht zu einem Hot-Spot für Abschiebungen, Inhaftierungen und Asylschnellverfahren werden“, kommentiert Henrike Koch, Sprecherin vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

Die Unterzeichnenden der Stellungnahme kritisieren mit Blick auf die heutige Sitzung des Brandenburger Innenausschusses am 10.11.2022 und des Landtages Brandenburg Mitte November, dass die Pläne als Vermächtnis des ehemaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer „in einer Kontinuität der Abschreckung und Abschottung“ stehen. In Brandenburg und bundesweit müssten stattdessen „die Förderung von Teilhabe von Geflüchteten sowie das Ausschöpfen von Bleiberechtsmöglichkeiten im Zentrum stehen“.

Zu den Unterzeichnenden gehören unter anderem PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, Sea-Watch, Women in Exile, JUMEN, Seebrücke und das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS). Zu der Stellungnahme geht es hier.

Hintergrund

In dem geplanten Zentrum sollen auf einer Fläche von rund 4 Hektar neben Bundespolizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch die zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) und Dependenzen des Verwaltungs- und Amtsgerichts vertreten sein. Außerdem sollen dort „Unterbringungsmöglichkeiten“ für Menschen geschaffen werden, die ein Flughafenasylverfahren durchlaufen oder die abgeschoben werden sollen – faktisch handelt es sich dabei um Haftplätze.