Beim Treffen der EU-Innenminister*innen im Rat der EU am 28. September 2023 wurde die lange umstrittene Krisenverordnung trotz massiven zivilgesellschaftlichen Protests zwischen den Mitgliedstaaten vereinbart. In Zeiten von Krise, „höherer Gewalt“ oder „Instrumentalisierung“ sollen Ausnahmeregeln gelten, die das Recht auf Asyl weitgehend aushebeln. Auch die Bundesregierung stimmt den Verschärfungen der GEAS-Reform zu und verabschiedet sich damit vollständig vom Koalitionsvertrag im Bereich der EU-Flüchtlingspolitik – hierfür kann sie noch nicht einmal einen Verhandlungserfolg in Brüssel vorweisen.
„Die Zustimmung der Bundesregierung zur Krisenverordnung ist ein dramatisches Signal, dass Menschenrechte keine Rolle mehr spielen. Während die Ampel-Regierung sich im Koalitionsvertrag noch vorgenommen hatte, rechtswidrige Pushbacks und das Leid an den Außengrenzen zu beenden, stimmt sie nun einer Verordnung zu, die genau dies massiv verschärfen würde. Damit knickt sie auch vor den rechten Hardlinern in der EU ein, die erneut erfolgreich ihre Agenda durchgesetzt haben. Das macht uns weniger als ein Jahr vor der Europawahl wirklich Angst“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Die Bundesregierung und die EU dürfen sich nicht weiter von rechten Kräften treiben lassen, die fluchtpolitische Themen für ihre (Wahlkampf-)Zwecke instrumentalisieren. Wer Forderungen von Rechtspopulist*innen übernimmt, trägt zur gesellschaftlichen Normalisierung rechter und rechtsextremer Positionen bei. Hierzu gehört insbesondere die Infragestellung grundlegender Menschenrechte wie dem Recht auf Asyl. Es ist eine Fehlannahme, dass man rechten Parteien durch eine noch restriktivere Flucht- und Migrationspolitik das Wasser abgraben könnte – das Gegenteil ist der Fall.
„Wenn aktuell tagtäglich mit menschenrechtswidrigen Vorschlägen die Grenzen des Denkbaren, Sagbaren und Machbaren verschoben werden, wird das Wertefundament der EU ausgehöhlt. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich“, warnt Wiebke Judith zur aufgeheizten öffentlichen Debatte. Auf Worte folgen Taten – die Zahl der Angriffe auf Geflüchtete ist in Deutschland und der EU beängstigend.
Das sieht die Krisenverordnung konkret vor
Im Falle einer (drohenden) „Krise“ sowie bei einer behaupteten „Instrumentalisierung“ durch staatliche oder nichtstaatliche Akteur*innen können Asylregistrierungen drei bzw. vier Wochen ausgesetzt werden. In Verbindung mit den bereits im Schengener Grenzkodex im Rat geeinten Verschärfungen im Fall einer „Instrumentalisierung“ (Schließung von Grenzübergängen und verstärkter Grenzüberwachung zur Verhinderung von „illegalen Einreisen“) ist dies ein Rezept für massive Pushbacks. Eine neue Verschärfung ist bei der Definition einer Instrumentalisierung wohl auch zuletzt reingekommen: Wenn humanitäre Aktionen wie Seenotrettungsmaßnahmen nicht nach „europäischen Standards“ verlaufen, können auch sie als solche Instrumentalisierung eingestuft werden, womit die ganzen Einschränkungen für die geretteten Schutzsuchenden auch anwendbar wären. Dies könnte zukünftig von rechten Regierungen wie in Italien gezielt genutzt werden.
Wer es trotz Grenzgewalt und Pushbacks überhaupt schafft während einer solchen „Krise“ oder „Instrumentalisierung“, einen Asylantrag zu stellen, wird anschließend an den Grenzen inhaftiert. Im Falle einer Krise kann dies alle Schutzsuchenden aus Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote von bis zu 75 Prozent treffen, im Falle einer „Instrumentalisierung“ ausnahmslos alle asylsuchenden Kinder, Frauen und Männer. Insgesamt könnten schutzsuchende Menschen auf diese Weise bis zu zehn Monate an den Außengrenzen inhaftiert werden. Eine Änderung in letzter Minute in den Vorschlägen ist, dass nun nicht mehr abgesenkte Unterbringungsstandards in dieser Zeit gelten sollen. Allerdings hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass bei monatelanger Haft oder Unterbringung an den Außengrenzen regelmäßig gegen solche Standards verstoßen wird und die EU nichts dagegen unternimmt.
Auf Basis der heute vereinbarten Position im Rat der EU werden nun die Verhandlungen mit dem Europaparlament beginnen (sogenannter Trilog). Das Europaparlament hatte im April 2023 jedoch eine deutliche andere Position zur Krisenverordnung beschlossen, die unter anderem einen neuen sofortigen Schutz asylsuchender Menschen vorsah sowie eine verbindliche Verteilung von Schutzsuchenden und keine Ausnahmen im Fall von „höherer Gewalt“ und auch keine Verschärfungen im Fall einer „Instrumentalisierung“. Die Verhandlungen dürften somit schwierig werden.
Mehr Informationen zur Krisen- und Instrumentalisierungsverordnung gibt’s hier.
Autor: Büro
Bundesweite Aktionstage: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurde Anfang der 90er Jahre ein diskriminierendes Sondergesetz beschlossen. Denn durch das Gesetz wurde erstmals eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu einem prekären Leben in Substandards gezwungen. Die Leistungen des AsylbLG sind nach wie vor viel zu wenig, deshalb rufen wir zur Beteiligung an den bundesweiten Aktionstagen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetztes vom 28.10. bis zum 01.11.2023 auf!
Die öffentliche und politische Stimmung hetzt gegen Geflüchtete und bauscht das Bild auf, dass Geflüchtete nur fliehen, um in Deutschland auf Kosten des Systems zu leben. Absurde Vorschläge zu noch weniger Leistungen werden gemacht, z.B. gar keine Auszahlung von einem eh schon geringen Bargeld. Dieser massive Rechtsruck in der deutschen und europäischen Politik darf nicht hingenommen werden.
Gemeinsam mit der AsylbLG abschaffen ruft der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg dazu auf, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG und jeglicher sozialpolitischer Ausgrenzung auf die Straße zu tragen. Unterzeichnet den Aufruf zur Abschaffung des AsylbLG und nehmt teil an der Aktionswoche vom 28.10. – 01.11.2023.
Im Rahmen der Aktionstage gegen das AsylbLG unterstützt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Forderungen des Aufrufs der Kampagne AsylbLG abschaffen:
- Selbstversorgung statt entmündigender Vollverpflegung
- Gesundheitskarte statt diskriminierender Papierkrankenscheine
- Privates Wohnen statt Lager
- Zugang zum Arbeitsmarkt statt Arbeitsverbote
- Tarifliche Entlohnung statt ausbeuterischer Arbeit für 80 Cent/h
- Eintreten für Grundrechte statt Akzeptanz rechtswidriger Kürzungen
Außerdem findet am 28. Oktober um 14 Uhr am Platz der alten Synagoge in Freiburg eine Demonstration gegen das AsylbLG im Rahmen der Aktionswoche statt.
Freiburg: Demonstration „Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“
Gemeinsam mit der Kampagne AsylbLG abschaffen ruft der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg dazu auf, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG und jeglicher sozialpolitischer Ausgrenzung auf die Straße zu tragen. Denn durch das AsylbLG wurde erstmals eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu einem prekären Leben in Substandards gezwungen. Die Leistungen des AsylbLG sind nach wie vor viel zu wenig, deshalb rufen wir dazu auf, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG auf die Straße zu tragen. Am 28. Oktober findet um 14 Uhr am Platz der alten Synagoge in Freiburg eine Demonstration gegen das AsylbLG statt.
Unterzeichnet darüber hinaus den Aufruf zur Abschaffung des AsylbLG und nehmt teil an der Aktionswoche vom 28.10. bis 01.11.2023.
Im Rahmen der Aktionstage gegen das AsylbLG unterstützt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Forderungen des Aufrufs der Kampagne AsylbLG abschaffen:
- Selbstversorgung statt entmündigender Vollverpflegung
- Gesundheitskarte statt diskriminierender Papierkrankenscheine
- Privates Wohnen statt Lager
- Zugang zum Arbeitsmarkt statt Arbeitsverbote
- Tarifliche Entlohnung statt ausbeuterischer Arbeit für 80 Cent/h
- Eintreten für Grundrechte statt Akzeptanz rechtswidriger Kürzungen
VG Berlin: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage im Jemen
Das Verwaltungsgericht Sachsen (VG) hat mit Beschluss vom 05.04.2023 (Az: 1 K 52/21 A) folgendes entschieden:
„Aufgrund der extrem prekären, sich immer weiter zuspitzenden humanitären Lage im Jemen ist regelmäßig vom Bestehen eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG auszugehen. Etwas anderes gilt nur, wenn im Einzelfall besondere tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Person, abweichend vom Durchschnitt der Bevölkerung, nicht von der allgemeinen prekären Lage und der Abhängigkeit von Nichtregierungsorganisationen betroffen sein würde.“
(Leitsatz von asyl.net)
Eine andere Ansicht vertritt das VG Schleswig-Holstein im Urteil vom 13.04.23 (Az: 9 A 106/22).
- Verwaltungsgericht Berlin, April 2023: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage im Jemen
OVG Sachsen: Abschiebungsverbot für jungen Mann aus Afghanistan
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen (OVG) hat mit Beschluss vom 24.05.2023 (Az: 1 A 472/20.A) folgendes entschieden:
„1. Es ist nicht mehr davon auszugehen, dass gesunde leistungsfähige junge Männer als Rückkehrer aus dem Ausland ohne Netzwerke ihren existenziellen Lebensunterhalt sichern können. Die allgemeinen humanitären Verhältnisse in Afghanistan würden den Kläger vielmehr in die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung bringen.
2. Auch durch die in Afghanistan verbliebene Familie könnte der Kläger seine Existenz nicht sichern, da diese vielmehr auf die Unterstützung durch ihn angewiesen ist.“
(Leitsätze von asyl.net)
- Oberverwaltungsgericht Sachsen, Mai 2023: Abschiebungsverbot für jungen Mann aus Afghanistan
VG Stuttgart: Flüchtlingsanerkennung für Person aus Tunesien wegen Kritik an der Regierung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) hat mit Beschluss vom 18.07.2023 (Az: A 1 K 1959/23) folgendes entschieden:
„1. Personen, die die tunesische Regierung insbesondere den Präsidenten Saïed sowie die Sicherheitsbehörden und die Armee kritisieren, droht eine Verfolgung durch staatliche Akteure (Rn. 20).
2. Die Verfolgung durch staatliche Akteure ist jedenfalls dann beachtlich wahrscheinlich, wenn die Äußerung der Kritik in sozialen Medien und unter Verwendung des eigenen Namens sowie des eigenen Bildes erfolgt (Rn. 27).“
(Leitsätze von asyl.net)
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Juli 2023: Flüchtlingsanerkennung für Person aus Tunesien wegen Kritik an der Regierung
VG Köln: Lebensgefährt*innen von Personen aus der Ukraine unterfallen vorübergehenden Schutz
Das Verwaltungsgericht Köln (VG) hat mit Beschluss vom 12.07.2023 (Az: 12 L 662/23) folgendes entschieden:
„Zu Familienangehörigen von ukrainischen Staatsangehörigen zählen gemäß Art. 2 Abs. 1 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 auch Lebensgefährt*innen, die glaubhaft machen, dass sie eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft eingegangen sind, ohne verheiratet zu sein. Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft liegt vor, wenn zwei Personen gleich welchen Geschlechts eine Lebensgemeinschaft eingehen, die keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt, sich durch innere Bindungen auszeichnet, ein gegenseitiges Einstehen der Personen in Not- und Wechselfällen des Lebens begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- oder Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht.“
(Leisatz von asyl.net)
- Verwaltungsgericht Köln, Juli 2023: Lebensgefährt*innen von Personen aus der Ukraine unterfallen vorübergehenden Schutz
PRO ASYL warnt vor Verlust von menschenrechtlichem Kompass in der Asyldebatte
An diesem Freitag debattiert der Bundestag in Zeiten einer überhitzten Debatte einmal mehr über die Aufnahme von Flüchtlingen. Doch statt positiver Impulse steht ein Abschottungs- und Abschreckungskatalog der CDU/CSU-Fraktion zur Debatte. PRO ASYL fordert alle demokratischen Parteien dazu auf, sich auf Humanität und Menschenrechte zu besinnen und mit ihrem Kurs anti-demokratische und rechtspopulistische Kräfte nicht weiter zu stärken.
„Aktuell scheint es in der Debatte um die Aufnahme schutzsuchender Menschen kein Halten mehr zu geben, von der Abschaffung des Asylrechts bis zu Rufen nach der Akzeptanz von ‚brutal klingender Politik‘ ist alles dabei. Die deutsche Politik verliert aktuell ihren menschenrechtlichen Kompass.“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL die aktuelle öffentliche Debatte.
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der am Freitag ab 10:20 Uhr im Parlament diskutiert werden soll, sieht verschiedene Maßnahmen vor, z.B. die Schaffung der Möglichkeit, Asylverfahren komplett in Drittstaaten durchzuführen, die Ausweitung der „sicheren Herkunftsstaaten“, die Einstellung von Aufnahmeprogrammen und mehr Binnengrenzkontrollen. „Das, was CDU/CSU vorlegen, ist ein Abschottungs- und Abschreckungskatalog sondergleichen. Mit Menschenrechten oder Europarecht haben diese Vorschläge nichts zu tun, doch scheint dies auch keine Kategorie zu sein, an der sich die Parteien noch messen lassen wollen. Erschreckend ist aber auch, dass viele der Vorschläge auch Anklang in der regierenden ‚Fortschrittskoalition‘ finden, die sich eigentlich einen Neuanfang in der Migrationspolitik auf die Fahnen geschrieben hatte. Davon ist zwei Jahre nach Regierungsbeginn kaum noch etwas übrig.“, kritisiert Judith.
Auch europäisch gesehen gibt es einen erschreckenden Verlust an Mitgefühl und dem Einstehen für Menschenrechte und Solidarität. Während in der Vergangenheit Katastrophen wie das Kentern von Flüchtlingsbooten europäische Regierungen zumindest zwischenzeitlich zum Handeln gebracht haben, war in diesem Jahr nach der Schiffskatastrophe von Pylos mit über 600 Toten schon nach wenigen Tagen ‚business as usual‘ – Aufklärung der Umstände unerwünscht.
Mit Blick auf Lampedusa wird aktuell ein Bild der Überforderung und Krise inszeniert, mit dem die postfaschistische Ministerpräsidentin Meloni nun die anderen europäischen Regierungen unter Druck setzt, um den Deal mit Tunesien und schärfere Asylregeln durchzusetzen. Anstatt durch Solidarität und Aufnahme von Flüchtlingen Druck aus der Situation zu nehmen, gehen die anderen Regierungen aus Angst vor rechtspopulistischen Parteien in ihren eigenen Ländern dieser Strategie auf den Leim. „Wir erleben ein Erstarken von rechtsextremen Parteien in Europa, die das Flucht – und Migrationsthema bewusst für sich instrumentalisieren. Anstatt dem deutlich Paroli zu bieten, knicken die meisten Regierungen aktuell ein – und setzen damit auch ein demokratisches Europa aufs Spiel, das Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit als Fundament hat und diese auch verteidigt.“, sagt Judith.
Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer
In der Woche vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte – vom 4. bis 10. Dezember – rufen mehr als 30 Organisationen aus Europa zu Aktionen zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern.
Derzeit drohen Menschen aus Russland, Belarus und der Ukraine für die Kriegsdienstverweigerung Repressionen, in Belarus bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht. Das Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, fordert darum
- von den Regierungen Russlands, Belarus` und der Ukraine, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen umgehend einzustellen.
- von der EU und der Bundesregierung Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen, die Einreise in die EU zu ermöglichen und ihnen Schutz und Asyl zu geben.
Diese Forderungen werden in der Aktionswoche durch Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwochen und weiteren kreativen Aktionen zum Ausdruck gebracht. Über geplante Aktionen kann unter office@connection-ev.org informiert werden.
- Object War Campaign, August 2023: Aktionswoche zum Internationalen Tag der Menschenrechte
Online-Fachtagung: Familien nach der Flucht
Vertreibung, Flucht und Ankommen in Deutschland bergen verschiedene Herausforderungen und Belastungen für Kinder und Eltern. Die psychosoziale Unterstützung geflüchteter Familien spielt sich dabei in dem Spannungsfeld einer meist restriktiven Asylpolitik und dem beruflichen Auftrag, Familien sinnvoll zu unterstützen, ab. Welche Aspekte müssen in Beratung, Betreuung und Therapie berücksichtigt werden?
Die Online-Fachtagung von Refugio München, einem Beratungs- und Behandlungszentrum für traumatisierte Menschen mit Fluchterfahrung, wird sich dazu mit verschiedenen Themenaspekten beschäftigen.
Die Anmeldung ist bis zum 20.11.2023 möglich.
- Refugio München: Online-Fachtagung: „In Deutschland wird alles besser? Familien nach der Flucht – enttäuschte Erwartungen und Perspektiven“