Basisinformationen zu Rechten und Pflichten von Asylsuchenden

Der Informationsverbund Asyl & Migration hat die dritte Ausgabe ihrer Reihe „Basisinformationen“ zum Thema „Die Rechte und Pflichten von Asylsuchenden“ in völlig überarbeiteter Neuauflage veröffentlicht. Die Handreichung befasst sich mit der Situation von Personen, die sich im Asylverfahren befinden. Dabei werden vor allem die Rechtsstellung (also in der Regel die Aufenthaltsgestattung) und die daraus folgenden Rechten und Pflichten betrachtet.

Die einzelnen Abschnitte der Basisinformation behandeln diese Themen:

1. Rechtsstellung
2. Unterbringung
3. Geld- und Sachleistungen
4. Medizinische Versorgung
5. Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildung
6. Zugang zu Bildung
7. Familienzusammenführung
8. Garantien für unbegleitete Minderjährige
9. Weitere besonders schutzbedürftige Gruppen
10. Mitwirkungspflichten

Neben dieser Handreichung gibt es noch weitere Basisinformationen für die Beratungspraxis.


Folgen strafrechtlicher Verurteilungen für das Aufenthaltsrecht – Wann gefährden Straftaten den Aufenthalt in Deutschland?

Viele von uns werden – möglicherweise unbewusst – schon eine Straftat begangen haben. Wird man dafür verurteilt, erhält man zumeist eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann eine solche Verurteilung zusätzlich gravierende aufenthaltsrechtliche Folgen haben, wie den Verlust eines bestehenden oder den Ausschluss eines erhofften Bleiberechts. Die Veranstaltung gibt einen Überblick zu den Konstellationen, in welchen dies der Fall ist und in welchen nicht. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich mit eigenen Fragen einzubringen.

Die kostenlose Veranstaltung findet im Rahmen des Plenums des AK Asyl Stuttgart statt. Der Vortrag startet um 20 Uhr. Interessierte sind aber auch herzlich zur Teilnahme am Plenum eingeladen, das um 19 Uhr beginnt. Der Vortrag findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Referent: Sebastian Röder

Anmeldung: Joachim.Schlecht@elkw.de


Aufnahmeprogramm Afghanistan

Die Bundesregierung hatte nach der Übernahme der Taliban 2021 ein Aufnahmeprogramm für gefährdete Menschen in Afghanistan versprochen. Am 02.06.2022 gab der Haushaltsausschuss des Bundestags 25 Millionen Euro für ein Bundesaufnahmeprogramm frei.

Wie genau das Programm ausgestaltet werden soll und wie viele Personen darüber einreisen könnten, ist allerdings noch unklar. Befürchtet wird, dass statt der angestrebten 20.000 gefährdeten Afghan*innen nur ca. 5.000 einreisen könnten. Dies alles soll bis Ende August geklärt werden.



Griechisches Festland, Kreta und Rhodos: Seit 6 Monaten kein geregelter Zugang zum Asylsystem

Die Bedingungen, unter denen Geflüchtete in Griechenland leben, stehen immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Dabei geht es meistens um die menschenunwürdigen Zustände in den Camps auf den ägäischen Inseln. Aber auch auf dem griechischen Festland sind die Herausforderungen, denen Geflüchtete begegnen, umfassend. Unser Mitglied des Sprecher*innenrates Mariella Lampe arbeitet derzeit mit der NGO Mobile Info Team in Thessaloniki und untersucht von dort aus die Lebensumstände der Menschen, die teilweise seit Jahren keinen Zugang ins griechische Asylsystem finden.

Seit einer Neuregelung im November 2021 besteht auf dem griechischen Festland, Rhodos und Kreta kein allgemein gültiger Zugang zum Asylsystem mehr. Schon vorher war dieser signifikant erschwert, da für die persönliche Antragstellung eine Vorab-Registrierung per Skype notwendig war. Diese funktionierte jedoch nur äußerst mangelhaft, was dazu führte, dass Asylsuchende im Schnitt 14 Monate auf einen Termin bei der zuständigen Behörde warten mussten.

Seit das Skype-System ausschließlich für Folgeanträge geöffnet ist, gibt es nur noch drei Ausnahmefälle, in denen Menschen außerhalb der griechischen “Hotspots”auf Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos Asyl beantragen können: wenn sie bereits bei der Polizei registriert sind und entsprechende Papiere (“police notes”) erhalten haben, indem sie eine Vulnerabilität nachweisen oder wenn sie sich selbst bei dem einzigen zuständigen “Reception and Identitfication Center” (RIC) im Norden Griechenlands, Fylakio, vorstellen.

Die in Thessaloniki ansässige Nichtregierungsorganisation Mobile Info Team (MIT) hat in ihrem neusten Bericht “Blocked from the system” (www.mobileinfoteam.org/blockedfromthesystem)  untersucht, inwieweit diese Zugänge zum Asylsystem funktionieren und die Situation der Menschen dokumentiert, die sich aus diesem Grund ohne Papiere in Griechenland aufhalten.

Die Auswertung von 144 Fällen aus der Datenbank der Rechtsberatung von MIT sowie 18 semi-strukturierten Interviews ergab, dass auch diese Wege ins griechische Asylsystem häufig nicht gangbar sind, selbst wenn die jeweiligen Kriterien erfüllt sind.

So ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, unter welchen Umständen die Polizei “police notes” ausgibt. In vielen Fällen haben Menschen, die sich an die Polizei gewendet haben, keine Papiere ausgehändigt bekommen. Dazu kommt die Angst, sich überhaupt an die Behörden zu wenden, da die Gefahr von gewaltsamen und illegalen Rückführungen in die Türkei besteht (sogenannte Pushbacks).

Zudem stellte es sich heraus, dass es äußerst schwierig ist, eine Vulnerabilität nachzuweisen. Zum einen liegt dies daran, dass Menschen ohne Papiere keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben und somit in der Regel keine Arztberichte erhalten können. Zum anderen ist unklar, welche Vulnerabilitäten eigentlich anerkannt werden und welchen Schweregrad diese aufweisen muessen.

Zu guter Letzt stellt die Alternative, sich selbst im RIC Fylakio zu registrieren, keinen gangbaren Weg dar: 71% der in Griechenland im letzten Jahr stattgefundenen Pushbacks spielte sich in der Region Evros ab, wo das RIC gelegen ist. Die Wahrscheinlichkeit, auf dem Weg dorthin festgenommen und illegal abgeschoben zu werden, ist demnach extrem hoch. MIT hat gemeinsam mit dem  Border Violence Monitoring Network, dessen Mitglied die NGO ist, diverse Pushbacks im Zusammenhang mit dem RIC Fylakio dokumentiert. In einem besonders signifikanten Fall war ein kubanisches Paar betroffen, welches sich selbstständig zum RIC begeben hatte, dort gedemütigt und dann ohne gesetzliche Grundlage in die Türkei zurückgeführt wurde – ohne dort jemals gewesen zu sein.

Die von MIT durchgeführten Interviews zeigen außerdem die äußerst schwierigen Lebensumstände, die Geflüchtete und Migrant*innen ohne Papiere in Griechenland erdulden müssen. 80% der befragten Personen hatten Obdachlosigkeit erlebt oder waren darauf angewiesen, dass Bekannte oder auch Fremde sie umsonst bei sich wohnen ließen. 60% berichteten von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen mit Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden für 20 bis 25 Euro am Tag. Daraus resultierend scheint es wenig überraschend, dass 60% der Befragten angaben, unter körperlichen oder mentalen Einschränkungen zu leiden, ohne eine entsprechende Unterstützung erhalten zu können.


Krankheit, Tod und Trauer: Netzwerk für Kinderpalliativangebote

Der Bundesverband Kinderhospiz e.V. hat ein Netzwerk der Kinderpalliativangebote für Geflüchtete errichtet und vermittelt Kinderhospizangebote. Diese Hilfen richten sich sowohl an Geflüchtete mit lebensbedrohlich erkrankten Kindern als auch an trauernde Kinder und Familienangehörige, die um ein Kind trauern.

Der Bundesverband hat hierfür eine Website mit ukrainischem, russischem, englischem und deutschem Text zu der Kinderhospizarbeit eingerichtet. Zudem gibt es eine telefonische, kostenlose Sprechstunde (deutsch, englisch, russisch und ukrainisch):

Telefon:           +49 800 8888 4713
Montags:         19:00 – 20:00 h
Freitags:          13:00 – 14:00 h

Auch per E-Mail erreichen Sie den Bundesverband Kinderhospiz e.V. in den angegebenen Sprachen unter: fluechtlingshilfe@bundesverband-kinderhospiz.de



PRO ASYL und Connection e.V.: Russische Deserteure und Militärdienstflüchtige

Das Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V. und PRO ASYL begrüßen die Erklärung des Innenministeriums, dass russischen Deserteuren Schutz zugesichert wird. Zugleich weisen die Organisationen auf immer noch fehlende Schutzzusagen hin: Für Militärdienstflüchtige aus Russland, für Kriegsdienstverweigerer und Militärdienstentzieher aus Belarus und der Ukraine.

In einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestags hat das Innenministerium am 17. Mai 2022 erklärt, dass „bei glaubhaft gemachter Desertion eines russischen Asylantragstellenden derzeit in der Regel von drohender Verfolgungshandlung für den Fall der Rückkehr in die Russische Föderation ausgegangen“ werde. Ergänzend schreibt das Innenministerium: „Da bereits die Bezeichnung ‚Krieg‘, bezogen auf den Angriff auf die Ukraine, in der Russischen Föderation als oppositionelle politische Darstellung geahndet werden kann, kann eine Desertion – als aktives Bekunden gegen die Kriegsführung – als Ausdruck einer oppositionellen Überzeugung gewertet werden.“

„Dass russischen Deserteuren Schutz im Asylverfahren angeboten wird, ist ein erster wichtiger Schritt“, sagt heute Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. „Bislang gab es für Deserteure trotz ihrer Entscheidung gegen eine Kriegsteilnahme im deutschen Asylverfahren viele Hürden. Die aktuelle Stellungnahme des BMI führt hoffentlich zu einer schneller Zuerkennung eines Schutzstatus für russische Deserteure.“

Connection e.V. und PRO ASYL weisen zugleich daraufhin, dass in der Mitteilung des Innenministeriums ausdrücklich „Wehrdienstflüchtlinge von den Ausführungen nicht umfasst“ sind. „Es ist ein untragbarer Zustand, dass Menschen, die sich rechtzeitig den Rekrutierungen zu Militär und Krieg entziehen, von der Regelung ausgeschlossen werden“, erklärt Rudi Friedrich von Connection e.V.. „Wir brauchen eine klare Zusage der deutschen Bundesregierung, dass auch die Militärdienstentziehung in Russland in Zeiten des Krieges in der Ukraine als oppositionelle politische Haltung gewertet wird und diese Menschen damit auch den notwendigen Schutz erhalten.“

Es fehlt ein klares Bekenntnis zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung – auch für Ukrainer und Belarussen

Die Organisationen bedauern zudem, dass auch die drohende Rekrutierung und die mittelbare Kriegsbeteiligung von Belarus nicht in die Aussage des Innenministeriums einfließt. PRO ASYL und Connection e.V. fordern gemeinsam mit 40 weiteren Organisationen in einem im März 2022 veröffentlichten Appell an den Bundestag, auch belarussischen Soldaten und Soldatinnen, die sich dem Einsatz im Militär und somit dem möglichen Kriegseinsatz in der Ukraine entzogen haben oder desertiert sind, Asyl zu gewähren.

Darüber hinaus fehlt ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, gerade bezüglich der Ukraine. „Es hat sich gezeigt“, so Rudi Friedrich, dass sowohl in Russland als auch in Belarus und insbesondere in der Ukraine die Regelungen zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung völlig unzureichend sind. Es ist kein Wunder, dass auch Tausende Militärdienstpflichtige aus der Ukraine ins Ausland geflohen sind. Ihnen wird im Herkunftsland das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verwehrt. Auch sie brauchen nach dem Auslaufen der momentanen Aufenthaltsregelung für Geflüchtete aus der Ukraine Schutz.“


Podiumsdiskussion zur Bilanz der Landesregierung

Das Asylzentrum e.V., der AK Asyl Südstadt und die Katholischen Gesamtkirchengemeinde Tübingen veranstalten am 20.06.2022 um 19.30 Uhr in Tübingen eine Poduiumsdiskussion zur Bilanz der Landesregierung im Rahmen der Menschenrechtswoche 2022: „Ressourcen fallen nicht vom Himmel. Wovon hängen Menschenrechte ab?“

Menschenrechte werden beklagenswerterweise sehr oft auf der Welt verletzt – auch in Europa, das sich gerne selbst als „Wertegemeinschaft“ bezeichnet. Menschen ertrinken im Mittelmeer, weil wir in Europa sie nicht retten. Menschen werden an den EU-Außengrenzen zurückgeprügelt, weil unsere Gesellschaften sie nicht passieren lassen.

Dabei wird auf Tübingen, auf Baden-Württemberg geschaut: Welche Ressourcen müssen bereitgestellt werden, damit die verbürgten Menschenrechte und Grundfreiheiten für Geflüchtete gewährleistet sind?

Dazu wird das Kapitel „Migration und Integration“ des Koalitionsvertrags der grün-schwarzen Landesregierung ein Jahr nach Unterzeichnung unter die Lupe genommen. Was wurde umgesetzt? Was nicht und warum? Und was fehlt grundsätzlich?

Referent*innen:

  1. Badiah Jazzaa, Jesidin, Buchautorin, 2014 vor dem IS aus dem Nordirak geflohen
  2. Dorothea Kliche-Behnke, Sprecherin für Integration der SPD-Landtagsfaktion
  3. Daniel Lede Abal, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Grünen im Landtag und Sprecher für Migration und Integration
  4. Séan McGinley, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Leiter der Geschäftsstelle

PRO ASYL: Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft!

PRO ASYL begrüßt, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reguläre Sozialleistungen sowie einen Anspruch auf Kindergeld und BAföG erhalten sollen. Das ist gut – andere Geflüchtete aber profitieren weiterhin nicht davon.

Am 12. Mai 2022 wird im Bundestag über den Gesetzesentwurf für das „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ der Bundesregierung abgestimmt. Tritt dieses Gesetz in Kraft, sollen ukrainische Flüchtlinge ab dem 1. Juni 2022 in das normale Sozialhilfesystem (SGB II und SGB XII) eingegliedert werden anstatt wie bisher die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten. Eine sinnvolle und notwendige Gleichstellung, die aber für alle Geflüchteten gelten sollte.

„Die Eingliederung der ukrainischen Geflüchteten in die normale Sozialhilfe ist richtig – denn nur so wird ein möglichst selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilnahme an der Gesellschaft ermöglicht. Doch vielen anderen Geflüchteten wird dies weiterhin verweigert – sie unterliegen verschiedensten Einschränkungen während des Asylverfahrens, darunter den reduzierten Leistungen  des Asylbewerberleistungsgesetzes“, kommentiert Wiebke Judith, Leiterin des Teams Recht & Advocacy bei PRO ASYL. „Das Asylbewerberleistungsgesetz ist gekennzeichnet durch reduzierte Geldbeträge, diskriminierende Sachleistungen und unzureichende Minimalmedizin – es gehört endlich für alle abgeschafft“, fordert Judith.

Mit den geplanten Änderungen sollen ukrainische Geflüchtete ab Juni in die reguläre Krankenversicherung aufgenommen werden. Zudem sollen sie Anspruch auf Kindergeld haben und mit BAföG finanzielle Unterstützung für Studium oder Ausbildung bekommen können.

Verzögerungen sind zu erwarten

PRO ASYL kritisiert bei der Umsetzung jedoch administrative Hürden. Die Bundesregierung setzt nämlich für den Erhalt der Sozialleistungen voraus, dass die Betroffenen über einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (der sogenannte vorübergehende Schutz) oder bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels über eine Bescheinigung über ihren rechtmäßigen Aufenthalt verfügen (eine sogenannte Fiktionsbescheinigung) und dass ihre Fotos und Fingerabdrücke aufgenommen wurden.

Bislang stellen die Ausländerbehörden aber häufig gar keine formgerechte Fiktionsbescheinigung aus. Wiebke Judith gibt zu bedenken: „Viele Behörden schaffen es aktuell nicht, die ukrainischen Geflüchteten zeitnah zu registrieren oder nehmen die Anträge von nicht-ukrainischen Menschen, die vorher in der Ukraine gelebt haben und vor dem Krieg geflohen sind, gar nicht erst zur Prüfung an. Dadurch sind Verzögerungen bei der Auszahlung der Sozialleistungen zu befürchten.“

Hintergrund

Flüchtlinge aus der Ukraine können seit dem 4. März 2022 auf Grundlage der EU-Massenzustromsrichtlinie den „vorübergehenden Schutz“ in Deutschland bekommen. Sie erhalten dadurch vergleichsweise unkompliziert ein Aufenthaltsrecht und nun auch Zugang zum normalen Sozialleistungssystem, ohne vorher ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Bisher hatten sie lediglich Anspruch auf die reduzierten Sonderleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – so wie viele andere Geflüchtete, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, Geduldete und einige andere Gruppen, die weiterhin den diskriminierenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes unterworfen bleiben.

Weitere Informationen und Einschätzungen zu dem Gesetzentwurf finden Sie auf der News-Seite von PRO ASYL.


Frontex-Chef tritt zurück

Nach jahrelangen Vorwürfen zu illegalen Pushbacks von Flüchtenden im Mittelmeer ist Frontex-Chef Fabrice Leggeri zurückgetreten. Pushbacks sind (zumeist brutale) Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Außengrenzen Europas, die nach internationalen Recht illegal sind. Trotzdem häufen sich die Berichte, wonach Frontex in Pushbacks involviert war oder zumindest davon wusste und nicht eingegriffen hatte. Es ist skandalös, dass der Direktor einer EU-Agentur Menschenrechtsverletzungen jahrelang vertuschte, Beweise manipulierte und das Parlament belog.

Wir brauchen einen demokratischen, parlamentarisch kontrollierten Grenzschutz. Nötig ist eine unabhängige Überwachung von Frontex, um sicherzustellen, dass die EU-Agentur im Einklang mit dem Völkerrecht und der EU-Grundrechtecharta agiert.



Dänemark: Auslagerung des Asylverfahrens

Die sozialdemokratische Regierung scheut sich nicht, sich unangenehme Probleme vom Hals zu schaffen, indem sie Geflüchtete wie Güter behandelt und in andere Länder verfrachten will. Ende April 2022 unterzeichneten der dänische Justizminister und seine kosovarische Amtskollegin den Vertrag über eine 10-jährige Anmietung von Haftplätzen im Gefängnis Gjilan, beginnend ab 2023. In diesem „Kosovo-Knast“ sollen 300 Abschiebehäftlinge untergebracht werden. Als ob der Plan nicht schon genüge, sollen die Insassen für die Kosten selbst aufkommen bspw. durch unbezahlte Arbeit.

Aufgrund dessen wird Kopenhagen „modernes Kolonialdenken“ vorgeworfen. Jedoch auch wegen des Plans, das komplette Asylverfahren nach Ruanda auszulagern. Dies wurde bereits von Großbritannien umgesetzt, das ein entsprechendes Abkommen mit Ruanda abgeschlossen hat. Im Gegenzug soll Ruanda dafür Geld und Bildungsangebote erhalten.

Mit wirksamen Konsequenzen der EU ist derzeit nicht zu rechnen. Die EU-Flüchtlingskommissarin hatte schon bei den illegalen Pushbacks von Flüchtenden durch Polen und Litauen nach Belarus bewiesen, dass sie mit dem Bruch von europäischen und internationalem Recht keine übergroßen Probleme zu haben scheint.