Gutachten: Diaspora-Status für Eritreer*innen

Der Diaspora-Status, den Eritreer*innen im Ausland bekommen können, schützt nicht unbedingt vor Verfolgung. So geht es aus dem Gutachten von Pro Asyl und Connection e.V. hervor. Dies hatte das BAMF angenommen und Widerrufsverfahren von anerkannten Eritreer*innen eingeleitet. Zudem ist es für die Beantragung des Diaspora-Status notwendig, eine Reueerklärung zu unterzeichnen. Dies ist nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 11.10.2022 nicht zumutbar.

Im September 2022 wurde von Pro Asyl zusammen mit Connection e.V. ein unabhängiges Gutachten zu den Voraussetzungen und rechtlichen Auswirkungen des eritreischen Diaspora-Status veröffentlicht. Dafür wurden 14 Fragen von den Juristen Daniel Mekonnen und Amanuel Yohannes aufgearbeitet und beantwortet. Die Juristen betonen, dass der Diaspora-Status nicht zwingend vor Verfolgung in Eritrea schützt. Vorfälle wurden bekannt, bei denen Reisende in Eritrea verhaftet wurden.

Der Diaspora-Status wird von der eritreischen Regierung an Eritreer*innen ausgegeben, die im Ausland leben und Eritrea besuchen möchten. Der Status soll reisen nach und aus Eritrea vereinfachen und garantieren, dass Inhaber*innen nicht in den Militärdienst einbezogen werden. Um diesen Status zu erlangen, muss eine Reueerklärung unterzeichnet und eine Steuer bezahlt werden. Der Status ist zeitlich begrenzt und wird nach ein bis drei Jahren ungültig. Das BAMF hatte teilweise Schutzstatus von Eritreer*innen widerrufen, mit der Begründung diese wären über den Diaspora-Status vor Verfolgung geschützt. Dies war eine falsche Annahme, wie das Gutachten aufdeckt.


Broschüre: Wohnungssuche in Deutschland

Sie suchen schon lange nach einer Wohnung und stoßen dabei immer wieder auf Hindernisse? Möglicherweise wissen Sie nicht wo Sie suchen sollen, bekommen keine Rückmeldungen auf Ihre Anfragen oder kennen Ihre eigenen Rechte nicht? Dann könnte dieser Ratgeber ein hilfreiches Instrument für Sie sein, welcher Ihnen noch einige Tipps und Tricks mit auf den Weg geben kann.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Juni 2022 einen Ratgeber zum Thema Wohnungssuche herausgegeben. Der Ratgeber deckt folgende Themen ab: Wohnungssuche, Basisinformationen zum Mietrecht, staatliche Unterstützung und Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Zudem gibt es Informationen zu Kosten und zur Kostenübernahme durch das Jobcenter, zu wichtigen Fristen (z.B. Kündigung), Wohnungsberechtigungsschein und Beratungsstellen.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat ebenfalls hilfreiche Informationen zum Thema Wohnungsuche zusammengestellt. Mit den beiden Ausarbeitungen „Tipps und Hinweise für die Wohnungssuche in Niedersachsen“ und „Informationen für Vermieter:innen“ werden praktische Informationen für Vermieter:innen und geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellt, die einen Beitrag zur Überwindung von vielfältigen Barrieren auf dem Weg zur passenden Unterkunft leisten sollen.


Konstanz: Ausstellung „Klimaflucht“

Die Deutsche Klimastiftung macht mit der Wanderausstellung „Klimaflucht“ auf die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Migration aufmerksam. Persönliche Schicksale werden hierbei lebensnah über Audiobeiträge an die Besucher*innen vermittelt. Vorträge, Filmvorführungen und weitere Beiträge bieten ein umfangreiches Rahmenprogramm zur Ausstellung.
Bei der Ausstellung handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von diversen Organisationen in Konstanz. Genauere Informationen finden Sie in der Presseinfo der Seebrücke Konstanz.


426 Abschiebungen im dritten Quartal 2022

Im dritten Quartal des Jahres hat Baden-Württemberg 426 Menschen abgeschoben. Diese Zahl kommt dem Durchschnittswert aus dem ersten Halbjahr 2022 sehr nahe. Die meisten Abschiebungen erfolgten nach Gambia (46 Personen) und Nordmazedonien (38 Personen). Im ersten Halbjahr stammten die meisten abgeschobenen Personen aus Nordmazedonien und wurden auch dorthin abgeschoben.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind (Gambia 46 Personen). Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind (50 Gambier*innen). Die Differenz zwischen den Zahlen lässt darauf schließen, dass nicht alle Gambier*innen nach Gambia abgeschoben worden sind, sondern auch in andere Zielländer.

Abschiebungen nach Zielland

ZiellandAbschiebungen
Ägypten3
Albanien16
Algerien21
Armenien4
Bangladesch1
Belgien3
Bosnien-Herzegowina25
Bulgarien6
Frankreich15
Gambia46
Georgien7
Ghana5
Griechenland2
Italien23
Jordanien1
Kamerun1
Kasachstan2
Kosovo8
Kroatien5
Litauen2
Marokko2
Moldawien5
Niederlande6
Nigeria18
Nordmazedonien38
Österreich17
Pakistan23
Polen12
Portugal1
Rumänien16
Schweden2
Schweiz11
Serbien19
Slowenien6
Spanien20
Sri Lanka6
Tunesien4
Türkei22
Ungarn1
Usbekistan1
Gesamtergebnis426

Abschiebungen nach Herkunftsland

HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan22
Ägypten3
Albanien16
Algerien29
Armenien4
Bangladesch1
Bosnien-Herzegowina25
Bulgarien2
Eritrea3
Frankreich1
Gambia50
Georgien7
Ghana5
Griechenland1
Indien1
Irak6
Iran7
Italien4
Jordanien1
Kamerun5
Kasachstan2
Kosovo8
Kroatien2
Litauen1
Marokko8
Moldawien5
Niederlande3
Nigeria26
Nordmazedonien38
Pakistan23
Polen10
Rumänien11
Russische Föderation4
Senegal1
Serbien19
Somalia4
Spanien2
Sri Lanka7
Syrien20
Togo1
Tunesien8
Türkei26
Unbekannt2
Ungarn1
Usbekistan1
Gesamtergebnis426


Online-Infoabend Zusammenleben Willkommen

Zusammenleben Willkommen kritisiert die zentrale Unterbringung in Massenunterkünften, die Menschen stigmatisiert und ausgrenzt. Es setzt sich politisch und aktivistisch für eine dezentrale Unterbringung ein. Wenn Sie aktiv werden und mit einem ehrenamtlichen Team geflüchtete Menschen bei der WG-Zimmersuche unterstützen wollen, nehmen Sie an dem nächsten online Infoabend teil.

Zusammenleben Willkommen Stuttgart bietet regelmäßig Infoabende für Interessierte und Ehrenamtliche an. Die Veranstaltung wird einmal im Monat jeden zweiten Freitagabend stattfinden Der nächste Infoabend findet am 14. Oktober 2022, um 18:30 Uhr statt.

Willkommen sind alle, die sich für ihre Arbeit interessieren und/oder sich vielleicht sogar vorstellen könnten sich Zusammenleben Willkommen anzuschließen.

Mehr Informationen und Link zum Treffen finden Sie im Flyer.


Ummendorf: Fachtag & digitale Workshop-Woche

Die Ökumenische Migrationsarbeit (ÖMA) von Caritas und Diakonie lädt haupt- und ehrenamtlich Engagierte in der Integrations- und Migrationsarbeit herzlich zum Fachtag „Leben in einem Land, frei und ohne Angst“ ein.

Sicherheit ist ein extrem wichtiger Faktor in unserem Leben – er beeinflusst unsere psychische Gesundheit, Zufriedenheit und unser Befinden. Das Sicherheitsempfinden kann allerdings aus verschieden Gründen beeinträchtigt werden. Im Kontext der Migration erfolgt das häufig wegen des Hasses gegen geflüchtete Menschen. Deswegen wird der Fachtag der Ökumenischen Migrationsarbeit im Landeskreis Biberach einen tieferen Einblick in die Auswirkungen dieses Hasses auf unsere Realität geben.

Nach dem Fachtag, d.h. in der Woche ab 14. bis 18. November, findet eine Reihe von digitalen Workshops statt. Informationen zur Anmeldung, das Programm des Fachtages und Themen der Workshop-Woche finden Sie im Flyer.


Pressemitteilung: Die vergessenen Flüchtlinge

In Folge des Kriegs in der Ukraine fliehen viele ukrainische Staatsangehörige von dort in andere europäische Länder. In Deutschland begegnet ihnen viel Wohlwollen und Hilfsbereitschaft und auch politisch werden viele Hürden zur Aufnahme dieser Flüchtlinge abgebaut. Wir begrüßen das ausdrücklich und freuen uns, dass die folgenden Forderungen von Flüchtlingsorganisationen für eine humane Aufnahme, für die auch wir schon lange Zeit plädieren und kämpfen, nun zum ersten Mal konkret und im großen Stil umgesetzt werden:

  • Schaffung legaler und sicherer Fluchtwege
  • Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für einen rechtmäßigen Aufenthalt statt einem langen Asylverfahren
  • Freie Wahl des Wohn- und Aufenthaltsorts im Bundesgebiet
  • Unterbringung in Einzelwohnungen statt in Sammelunterkünften
  • Bezug von SGB II-Leistungen statt höchst prekärer Leistungen nach dem AsylbLG

Auch wenn die Aufnahme der Flüchtlinge mit ukrainischer Staatsbürgerschaft unter diesen Voraussetzungen aktuell problemlos und menschenwürdig stattfinden kann, so werden diese Aufnahmemaßnahmen von politischer Seite doch nur einseitig und äußerst ungleich angewandt.

In Vergessenheit geraten Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern. Sie müssen nach zum Teil langen und gefährlichen Fluchtwegen weiterhin unfreiwillig menschenverachtende Unterbringungsbedingungen ertragen oder stecken dabei jahrelang in einem Asylverfahren fest, mit eingeschränktem Zugang zu Deutschkursangeboten oder zu Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten.

Um den vergessenen Flüchtlingen eine Stimme zu geben, veröffentlichen wir an diesem Tag eine Video-Interviewreihe über den Youtube-Kanal des Flüchtlingsrat RLP e.V. In den Interviews kommen insgesamt vier Flüchtlinge aus unterschiedlichen Herkunftsländern zu Wort: Ghada aus Syrien, Evon aus dem Irak, Salim aus Somalia und Saneh aus Afghanistan. Sie erzählen wie sie selbst die beschriebene Ungleichbehandlung und Diskriminierung erfahren und empfinden.

„Entschuldige, aber das ist Rassismus!“ Mit diesem Statement bringt es Ghada am Ende ihres Interviews auf den Punkt. Sie kann sich die ungleichen Voraussetzungen für Flüchtlinge in der aktuellen Situation nicht anders erklären. „Wir sind nicht gegen die ukrainische Leute. Nein, wir haben gleich Situation gelebt und wir wissen was passiert, wenn man hat in seinem Land Krieg.“ Ghada ist froh darüber, dass es ukrainische Staatsangehörige so einfach haben, hier anzukommen. Sie betont aber auch, dass es ihre Familie nicht so leicht hatte: Um nach Europa zu kommen, mussten sie in einem kleinen Boot über das Meer fliehen.

Auch Evon schildert starke rassistische Diskriminierung. „Und wir haben immer gefragt wegen Wohnung und dass mein Mann hat auch gearbeitet, alles Vollzeit. Und die Frage das war von welche Land kommst du. Wenn wir sagen aus dem Irak, die sagen nein, tut mir leid. Für Araber oder die arabische Länder die sofort das sagen so.“ Evon sagt klar, dass sie die Situation der geflüchteten Ukrainer:innen sehr gut kennt, da im Irak bis heute Krieg herrscht. Sie kann jedoch nicht nachvollziehen, dass bei ihr und ihrem Mann immer wieder nach der Herkunft gefragt wird. Jahrelang haben sie zu zweit in einem Ein-Zimmer-Apartment mit einem Einzelbett gewohnt.

Salim erzählt viel von seinem Freund Abdul Rashid, der seit acht Jahren mit ihm in Deutschland lebt, aufgrund seines Aufenthaltstitels aber nie einen Deutschkurs besuchen durfte. Im Nachgang zu seinem Interview schreibt uns Salim in einer E-Mail außerdem, dass er ein wichtiges Thema noch ansprechen möchte: Das Thema Einbürgerung: „Obwohl wir arbeiten und alles Voraussetzung erfüllt haben, leider wir können uns nicht eingebürgert werden, weil unsere Reisepass aus Somalia nicht bei Deutsche anerkannt ist. Das ist eine große Problem, die wir jetzt erleben.“ Auch seine Kinder, die in Deutschland geboren sind, sind bisher „identitätslos“, da somalische Dokumente nach 1991 von deutschen Behörden weiterhin nicht anerkannt werden.

Anlässlich des Tags des Flüchtlings am 30. September 2022 nehmen wir, der Flüchtlingsrat RLP e.V. und das Projekt civi kune RLP, Ghadas Worte ernst, erhoffen uns ein solidarisches Miteinander ohne Ungleichbehandlung und Rassismus und fordern Schutz für alle!


Ludwigsburg: Schulungen „Führerschein für Engagierte in der Flüchtlingsarbeit“

Ökumenische Fachstelle Asyl lädt herzlich zu einer Reihe der Schulungen zu grundlegenden Themen für einfache Einführung in die Flüchtlingsarbeit. Ihre verschiedenen Aspekte, wie Trauma im Fluchtkontext, Grenzen und Möglichkeiten im Ehrenamt und Interkulturelle Kommunikation, werden in den Schulungen besprochen.

Es gibt eine Möglichkeit, ein Zertifikat für die Teilnahme zu bekommen. Die Anmeldung ist weiterhin möglich.

Mehr Informationen und Kontaktangaben finden Sie im Flyer.


Pro Asyl: EuGH stellt fest: BAMF handelte während Pandemie europarechtswidrig!

Erneut rügt der EuGH Deutschland wegen europarechtswidriger Handlungen in Flüchtlingsfragen. Das BAMF hatte während der Covid-Pandemie Überstellungsfristen nach der Dublin-Verordnung rechtswidrig ausgesetzt. Asylsuchenden drohte die Abschiebung in ein anderes EU-Land, obwohl die Zuständigkeit für ihr Asylverfahren auf Deutschland übergegangen war.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem heutigen Urteil festgestellt, dass Geflüchtete nicht die Leidtragenden sein dürfen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) pandemiebedingt keine Rückführungen in andere EU-Mitgliedstaaten durchführen kann. „Das ist ein wichtiges Urteil für den Flüchtlingsschutz in Europa, das den Betroffenen Rechtssicherheit gibt“, erklärt Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. „Die Luxemburger Richter und Richterinnen haben deutlich gemacht, dass ein Land nicht nach Belieben Fristen zur Überstellung von Geflüchteten in ein anderes EU-Land aussetzen darf, nur weil es aufgrund der Covid-19-Pandemie oder anderen Umständen Schwierigkeiten hat, schutzsuchende Menschen tatsächlich in ein anderes EU-Land zu bringen. Die betroffenen Menschen müssen jetzt endlich in Deutschland ein inhaltliches Asylverfahren bekommen, denn nun steht höchstgerichtlich fest, dass die vom BAMF betriebene Praxis europarechtswidrig war“, erläutert Judith.

Nach der Dublin-Verordnung werden Asylbewerber:innen in den europäischen Mitgliedsstaat zurückgeschickt, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben und registriert wurden. Am 18. März 2020 beschloss das BAMF jedoch, aufgrund der Corona-Pandemie keine Dublin-Überstellungen mehr durchzuführen. Bei einer nicht erfolgten Überstellung innerhalb von sechs Monaten wird eigentlich der Mitgliedstaat für die asylsuchende Person zuständig, der die Überstellung angefragt hat – in diesen Fällen also Deutschland. Um zu verhindern, dass die Verantwortung auf die Bundesrepublik übergeht, hatte das BAMF aber eine Aussetzung dieser Überstellungsfristen veranlasst. Mit diesem juristischen Trick sollte die Überstellungsfrist bei erneuter Aufnahme des Verfahrens komplett neu beginnen. So wollte sich das Bundesamt erneut sechs Monate Zeit verschaffen, um die Rückführung zu organisieren. Dieses Vorgehen kündigte das BAMF allen Personen im Dublin-Verfahren schriftlich an. Über 21.000 Asylsuchende erhielten laut Angaben der Bundesregierung ein entsprechendes Schreiben, bei vermutlich circa 9.000 Personen wurde an der Aussetzung der Frist festgehalten.

EuGH rügt Bundesregierung das dritte Mal binnen kurzer Zeit für europarechtswidriges Verhalten

„Das Bundesamt hat Tausende Schutzsuchende inmitten einer Pandemie, in der zu Beginn aufgrund von Kontaktbeschränkungen der Zugang zu Beratung und Anwälten kaum möglich war, mit ihren Schreiben zur Aussetzung der Dublin-Fristen massiv verunsichert. PRO ASYL hat von Anfang an auf die offensichtliche Europarechtswidrigkeit hingewiesen, die auch die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zu Asylverfahren während der Covid-Pandemie vom 17. April 2020 festgestellt hat. Es ist ein Skandal, dass es überhaupt notwendig war, einen solchen Fall bis vor den EuGH zu bringen. Leidtragende sind die Menschen, die durch das europarechtswidrige Handeln des Bundesamtes bis heute auf die Prüfung ihrer Verfolgungsgründe warten müssen“, kommentiert Judith.

PRO ASYL unterstützt gezielt entsprechende Klageverfahren, darunter auch eines der Verfahren, das dem EuGH vorgelegt wurde

Nachdem der EuGH bereits im August in zwei Urteilen zum Familiennachzug deutschen Behörden europarechtswidriges Verhalten bescheinigte, ist dies eine erneute Schlappe der Bundesregierung vor dem höchsten Gericht der EU. „Man fragt sich, warum deutsche Behörden immer wieder versuchen, geltendes Recht zum Nachteil von Geflüchteten auszulegen und anzuwenden. Die neue Bundesregierung muss den Behörden auf den Zahn fühlen und Konsequenzen ziehen. Es braucht ganz offensichtlich eine Änderung in der Behördenkultur, sodass der Schutz von Menschen im Zentrum steht – und nicht deren Abwehr“, so Judith.

Nach Fristablauf hat Deutschland die Pflicht zur Durchführung des Asylverfahrens

Für die Betroffenen hat eine Aussetzung der Fristen harsche Konsequenzen: Die reguläre Überstellungsfrist von sechs Monaten beginnt von vorne, selbst wenn sie eigentlich schon mehrere Monate der Frist hinter sich hatten. Während dieser Zeit haben die Asylbewerber*innen keinen Zugang zu einem inhaltlichen Asylverfahren und befinden sich in einem zermürbenden Schwebezustand. Dabei ist ein Kernanliegen der Dublin-Verordnung, genau einen solchen Schwebezustand zu verhindern und durch die Fristen für klare Zuständigkeiten zu sorgen.

Am 26. Januar 2021 legte das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens drei Rechtsfragen vor. Zusammengefasst geht es insbesondere um folgende Frage: Kann ein Mitgliedstaat aufgrund von Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen Überstellung wegen der Corona-Pandemie die Dublin-Frist unterbrechen?
Mit dem heutigen Urteil macht der EuGH klar: Die Aussetzung der Fristen ist nicht rechtmäßig. Die Dublin-III-Verordnung sieht eine solche Aussetzung nur für klar umfasste Situationen vor, insbesondere um den Rechtsschutz der Betroffenen zu gewährleisten. Eine Fristaussetzung widerspricht dem Beschleunigungsgebot, das vorsieht, für Betroffene zügig Rechtssicherheit zu schaffen.

Im Ergebnis bedeutet das Urteil für die betroffenen Personen, dass ihre Überstellungsfristen je nach Einzelfall überschritten wurden. Nach der Dublin-III-Verordnung hat nach Fristablauf der Mitgliedstaat, in dem sich die Geflüchteten aufhalten – in diesem Fall Deutschland – die Pflicht zur Durchführung des Asylverfahrens.


Forderung an die Bundesregierung: Recht auf Familiennachzug umsetzen!

Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition Verbesserungen beim Familiennachzug für Geflüchtete versprochen. Zum Weltkindertag am 20. September ruft das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden zur Umsetzung dieser Verbesserungen sowie der EuGH-Urteile und zur Abschaffung zahlreicher Hürden beim Familiennachzug auf.

Die Forderung nimmt Bezug auf das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. August 2022, in dem festgestellt wurde, dass Deutschland europarechtswidrig Familiennachzug verhindert. Geflüchteten Jugendlichen wurde der Familiennachzug verweigert, wenn sie zwischen Antragsstellung und Entscheidung über den Asylantrag volljährig geworden sind. Das Bündnis fordert die Umsetzung der minderjährige Geflüchtete begünstigenden EuGH-Urteile.

Überdies fordern die Organisationen, einen Rechtsanspruch für den Nachzug der Geschwister beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu schaffen. Nach derzeitiger Rechtslagekönnen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwar ihre Eltern, nicht aber ihre Geschwister nachziehen lassen. Diese Form von Familientrennung sei für viele Kinder und Jugendliche eine starke psychische Belastung, die negative Folgen für ihre weitere Entwicklung haben kann.

Des Weiteren fordert die Initiative sowohl die Herstellung des Rechtanspruchs auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten als auch den Abbau der administrativen Hürden im Visumsverfahren. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihren Versprechungen zur Verwirklichung des Grundrechts auf Familienleben für Geflüchtete oberste Priorität einräumt“, erklärte Beat Wehrle, Vorstandssprecher von terre des hommes.