Offener Brief an die innen- und integrationspolitischen Sprecher*innen des Landtags von Baden-Württemberg

Eine menschenrechtlich orientierte Flüchtlingspolitik und Konsequenzen beim asyl- und aufenthaltsrechtlichen Umgang mit afghanischen Geflüchteten fordern neun Organisationen, darunter der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

In dem ausführlichen offenen Brief wird gefordert, dass abgelehnte Asyl(folge)anträge von Afghan*innen revidiert werden müssen. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten, wie die Erfüllung einer Passpflicht, seien aktuell nicht möglich und daran anknüpfende Sanktionen daher direkt einzustellen. Die Organisationen fordern außerdem, dass Abschiebungen nach Afghanistan dauerhaft ausgesetzt werden und auf Bundesebene ein Abschiebungsstopp nach nach § 60 a Abs. 1 AufenthG beschlossen wird.

Generell gelte es die Aufnahme von gefährdeten Menschen zu ermöglichen statt Europa weiter abzuschotten!

Der gesamte offene Brief ist hier zu finden.


Wochenendseminar: Die kurdische Perspektive aus Europa

Kurdische Akteur*innen berichten über die Vielfalt ihrer Kultur, die Verfolgung in Kurdistan und die Stigmatisierung in Deutschland. An drei Tagen finden viele verschiedene Vorträge und Workshops statt. Am Samstagabend wird die Veranstaltung mit einem Konzert kulturell abgerundet.

Die Veranstaltung findet in der Evangelischen Akademie Bad Boll statt.

Das komplette Programm, sowie Hinweise zur Anmeldung sind hier zu finden.


Pressemitteilung Pro Asyl: Flüchtlingen Einreise in die EU gestatten, humanitäre Soforthilfe in der EU leisten

„Wir fordern, dass Deutschland all denjenigen die Einreise nach Deutschland gestattet, die familiäre Bezüge zu Deutschland haben.“

In einer Pressemitteilung fordert das bundesweite Netzwerk PRO ASYL einen humanitären Umgang mit Geflüchteten an der polnisch- belarussischen Grenze. Illegale Pushbacks durch so genannte EU-Grenzschützer müssen beenden werden.

Die gesamte Pressemittelung ist hier nachzulesen.


Kinderhandel und Ausbeutung im Migrations- und Asylkontext

Menschenhandel, auch mit Kindern, spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle im Migrations- und Asylkontext. Kinder und Jugendliche, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, geben sich aus verschiedenen Gründen selten von sich aus als Betroffene zu erkennen. Sie lernen, welche Anzeichen es für Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen gibt und wie Sie Betroffene erkennen können. Außerden werden spezielle Phänomene des Menschenhandels und besondere Vulnerabilitäten im Migrations- und Asylkontext sowie die aufenthalts- un asylrechtliche Relevanz von Menschenhandel beleuchtet.

ECPAT Deutschland e.V. bietet das Online-Seminar an zwei Terminen an.


Aktuelles zu Afghanistan

Die Lage in Afghanistan ist unübersichtlich und kann sich täglich ändern.

Dieser Überblick gibt den aktuellen Stand der Informationen wieder. Er wird ständig aktualisiert.

Hinweise für Personen in Afghanistan

Stand 26.08.2021 hat die Bundesregierung die Evakuierungen von Schutzbedürftigen aus Afghanistan eingestellt. Unter vielen afghanischen Geflüchteten in Deutschland herrscht große Unsicherheit und Verzweiflung – was geschieht beispielsweise mit Familienangehörigen, die sich noch im Heimatland befinden?

Hier finden Sie aktuelle Informationen des Auswärtigen Amtes zur Unterstützung von deutschen Staatsangehörigen und weiteren Schutzbedürftigen nach Einstellung der Evakuierungsflüge. Das Bundesinnenministerium hat am 8.10.2021 „FAQ“ zum Themenkomplex Afghanistan an die Behörden der Länder und Kommunen herausgegeben.

Eine hervorragende  Zusammenstellung aktueller Informationen auf Deutsch, Englisch, Dari und Pashto finden Sie auf der Seite „Handbook Germany“.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen aktualisiert regelmäßig seine Informationen zur Ausreise aus Afghanistan auf dieser Seite. Auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, das Netzwerk „Berlin hilft“ und der Informationsverbund Asyl & Migration bieten hierzu aktuelle Informationen.

Anderweitig können Personen in Afghanistan über das Aufladen von Handyguthaben unterstützt werden: Über „Ding-Seite“ ist es möglich von außerhalb des Landes kostenlos (also ohne Gebühren) das Handyguthaben von Menschen in Afghanistan aufzuladen, sodass diese Personen ihre Häuser nicht verlassen müssen.

Hier gibt es wichtige Hinweise wie man digitale personenbezogene Daten schützt, sodass sie nicht (von den Taliban) gefunden werden können.

Informationen für nach Deutschland eingereiste Afghan*innen

Informationen zum Aufenthaltsstatus, der Frage einer Asylantragstellung und Unterbringung finden sich auf der Seite vom Flüchtlingsrat Niedersachsen und Pro Asyl. In diesem Zusammenhang informiert das Netzwerk „Berlin hilft“ auch zum Thema Familiennachzug für Ortskräfte, die sich bereits in Deutschland befinden. Die Frage nach Sozialleistungen (i.d.R. SGB II-Leistungen) beantwortet das BMAS hier.

Das Bundesinnenministerium hat am 8.10.2021 „FAQ“ zum Themenkomplex Afghanistan an die Behörden der Länder und Kommunen herausgegeben. Diese Hinweise spiegeln die Behördensicht wider, es gibt unter Umständen auch andere Rechtsauffassungen.

Hinweise für Afghan*innen in Deutschland

Derzeit finden keine Abschiebungen mehr nach Afghanistan statt. Viele geduldete Afghan*innen, aber auch einige mit Aufenthaltserlaubnissen, fragen sich, ob sie Asylfolgeanträge stellen sollen. Dies ist eine Einzelfallfrage. Mehr Informationen finden Sie hier.

Allgemeine Hinweise

Das umfängliche Informationspapier der Diakonie Württemberg informiert zur Ausreise aus Afghanistan, zur aufenthaltsrechtlichen Situation von Ortskräften und anderen Afghan*innen in Deutschland (Familiennachzug, Asylfolgeanträge usw.) sowie zur Lage in Afghanistan.

Ähnliche Themen finden sich in dem Informationspapier von Rechtsanwalt Hubert Heinhold der Kanzlei Wächtler und Kollegen. 

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung aller aktuellen Artikel von Pro Asyl zur Situation in Afghanistan.

Zu empfehlen ist zudem der sehr informative und regelmäßig aktualisierte Blog des Afghanistan-Experten Thomas Ruttig.

Allgemeine Infos zu Afghanistan finden Sie in der Materialiensammlung des Flüchtlingsrats Niedersachsen.

Druck auf die Politik

Jetzt heißt es, den Druck auf die Politik weiter zu erhöhen. Unterzeichnen Sie die Petition des Flüchtlingsrats an die Landesregierung Baden-Württemberg „Solidarität mit Afghan*innen: Humanitäre Aufnahme und sichere Bleibeperspektiven jetzt!“.

Pro Asyl fordert die schnellstmögliche Aufnahme von gefährdeten Menschen aus Afghanistan. Zu den aktuellen Pressemitteilungen von Pro Asyl gelangen Sie hier.


Online Seminar Flucht und Menschenhandel

Der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. bietet am 2. Dezember von 14- 16 Uhr ein kostenfreies Web-Seminar mit dem Thema „Einführung in das Phänomen Menschenhandel in Deutschland im Kontext von Flucht“ an.

Das Web-Seminar bietet umfassende Information zum Thema Menschenhandel im Kontext von Flucht und ermöglicht den Austausch mit Expert*innen. Zudem werden konkrete Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte aufgezeigt.

Es richtet sich vor allem an Ehren- und Hauptamtliche die mit Geflüchteten arbeiten.

Zum Seminar können Sie sich hier anmelden.


Corona Hotline auf vier Fremdsprachen

Die Corona-Hotline des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist ab dem 5. November auch in vier Fremdsprachen erreichbar.

Unter der Nummer 0711 410 11160 können sich Ratsuchende in den Sprachen Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch an die Hotline wenden.

Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Die Corona-Hotline informiert bei Fragen rund um das Thema Coronavirus. Dies sind zum Beispiel Fragen bei Unklarheiten zu Tests und Testpflicht, Quarantäne, zum Impfen, zur Einreise nach Baden-Württemberg oder andere aktuelle Regelungen.

Die Hotline ist auf Deutsch erreichbar unter der Nummer 0711 904 39555.

Für gehörlose Menschen steht die Hotline ebenfalls von Montag bis
Freitag von 9 bis 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung.


Positionspapier: Uneingeschränkte Leistungen für Geflüchtete mit Behinderungen

Das Asylbewerberleistungsgesetz schließt geflüchtete Menschen mit Behinderung von vielen Leistungen aus. Dabei zählen Personen mit einer Behinderung zur Gruppe von besonders schutzbedürftigen Menschen.

In dem Positionspapier des bundesweiten Netzwerkes Flucht, Migration und Behinderung wird auf die medizinische Rehabilitation, Pflege, soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung, Teilhabe an Arbeitsleben sowie auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises eingegangen.

Folgende Forderungen werden in dem Papier aufgestellt:

  • Das Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert Asylantragssteller*innen und muss
    daher abgeschafft werden.
  • Allen Asylsuchenden muss der Zugang zu Leistungen der gesetzlichen
    Krankenversicherung offenstehen.

§ 100 Abs. 2 SGB IX muss ersatzlos gestrichen werden. Der Anspruch auf
Leistungen der Eingliederungshilfe ist unabhängig vom Aufenthaltstitel und von der
voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts einzuräumen.

Netzwerk Flucht, Migration und Behinderung, 14.10.2021: Geflüchteten Menschen mit Behinderung muss das Recht auf Leistungen ohne Einschränkungen gewährt werden


EU-Pläne zur Abschottungspolitik

Bisher unveröffentlichte Dokumente zeigen weiter auf, wie die EU mit Hilfe von Frontex bereits auf dem afrikanischen Kontinent Geflüchtete an der Weiterreise aufhalten möchte. Dabei arbeitet die EU mit Regimen zusammen, denen unter anderem Folter und die Hinrichtung Geflüchteter vorgeworfen wird. Die Pläne sind Teil des so genannten »New Pact on Migration and Asylum« der Europäischen Union. Pro Asyl und viele andere Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Pakt als eine Aushebelung des faktischen Zugangs zu Asyl.

Das transnationale Netzwerk migration control klärt kontinuierlich über die Vorverlegung der europäischen Grenzen zur Abwehr Geflüchteter auf. Aktuell stellen sie Informationen aus bisher unveröffentlichten Dokumenten der EU-Kommission mit Libyen, Marokko, Niger und Tunesien zur Verfügung.

Direkt zu den Dokumenten:
Libyen // Marokko // Niger // Tunesien


Pushbacks an Polens EU-Außengrenze

An der polnisch-belarussischen Grenze drängen polnische EU-Beamt*innen seit Wochen rechtswidrig Schutzsuchende zurück nach Belarus. Die belarussische Regierung wiederum schickt Flüchtende an die EU-Grenze, um den Konflikt mit der EU weiter eskalieren zu lassen. Sowohl die EU als auch Belarus tragen damit ihren Konflikt auf dem Rücken von schutzbedürftigen Menschen aus und begehen Menschenrechtsverletzungen.

Die Lage der Flüchtenden im Grenzgebiet Polen zu Belarus ist prekär. Sie werden weder vor- noch zurückgelassen und sitzen in der Kälte in Wäldern fest. Von vielen wird der gesundheitliche Zustand immer kritischer, mindestens sieben Personen sind bereits gestorben bzw. getötet worden. Zahlreiche illegale Pushbacks hat Amnesty International dokumentiert. Hinzu kommt, dass Polen in der Grenzregion den Ausnahmezustand weiter verlängert hat und so keine Menschenrechtler*innen und Journalist*innen Zugang zu dem Gebiet erhalten.  In Deutschland warnt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor einer angeblichen „Flüchtlingswelle wie 2015“. Neonazis rufen dazu auf selbstständig die „Grenze zu schützen“ und mobilisieren in das Grenzgebiet zu Polen. Die Abschottung der EU geht offenbar vor Menschlichkeit und Menschenrechte. Dementgegen müssen wir Solidarität und Aufklärung setzen.

PRO ASYL hat zu dieser Situation konkrete Forderungen aufgestellt:

  • Ein Ende der rechtswidrigen Push-backs – sei es in Griechenland, Kroatien oder Polen
  • Die unbedingte Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts
  • Eine internationale Untersuchung der Todesfälle an der polnisch-belarussischen Grenze
  • Die Entsendung unabhängiger Menschenrechtsbeobachter*innen an die EU-Grenzen Polen und den baltischen Staaten zu Belarus.
  • Die Gewährleistung des Zugangs zu einem fairen Asylverfahren
  • Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen wegen Missachtung der Menschenrechte