Bundesregierung setzt Abschiebungen nach Afghanistan aus

Angesichts der sich verschärfenden Sicherheitslage in Afghanistan hat die Bundesregierung Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt. Zuvor hatten mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der Flüchtlingsrat BW, einen Abschiebestopp gefordert. Eine wesentliche Rolle für diese politische Entscheidung dürfte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gespielt haben, der eine für den 3. August geplante Abschiebung von Österreich nach Afghanistan im Eilverfahren gestoppt hatte.

In der Folge hat auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Entscheidungen über Asylanträge von Geflüchteten aus Aufghanistan vorläufig ausgesetzt. Die Behörde will einen aktualisierten Lagebericht des Auswärtigen Amts abwarten, der die durch das Vorrücken der Taliban veränderte Situation im Land berücksichtigt. Pro Asyl kritisiert diesen Entscheidungsstopp. Geflüchtete bräuchten Schutz und keine Warteschleife im Asylverfahren. Stattdessen fordert Pro Asyl eine sofortige Notaufnahme von gefährdeten Menschen aus Afghanistan sowie ein unbürokratisches Familiennachzugsverfahren.


Studie: „Ohne Angst zum Arzt“

Wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitssystem für die Gesellschaft, aber auch für jede*n Einzelne*n ist, wurde uns allen durch die Corona-Pandemie vor Augen geführt. Der Besuch beim Arzt ist jedoch nicht für alle Menschen in Deutschland so einfach möglich: Hunderttausende Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sind praktisch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Denn – im Gegensatz zur Praxis in anderen europäischen Staaten – sind staatliche Stellen hier dazu verpflichtet, Menschen ohne Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde zu melden. Mit einem Arztbesuch riskieren Personen ohne geregelten Aufenthalt also im schlimmsten Fall eine Abschiebung.

Die Pflicht zur Datenübermittlung sorgt in der Folge dafür, dass Betroffene lieber auf einen Arztbesuch verzichten. Damit steht diese Regelung im Gegensatz zum Grundrecht auf ein medizinisches Existenzminimum, welches den Betroffenen einen Anspruch auf Behandlung bei akuten Erkrankungen einräumt.  

Eine neue Studie der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und „Ärzte der Welt“ zeigt nun die Auswirkungen der Übermittlungspflicht und macht daran deutlich, weshalb diese Regelung als verfassungswidrig einzustufen ist.


Interkulturelle Veranstaltungsreihe „Stuttgarter Diwan“ sucht noch Teilnehmer*innen

Ziel des Projektes „Stuttgarter Diwan“ des Theaters am Olgaeck ist es, Menschen unterschiedlicher Nationen, Geschlechter und verschiedenen Alters zusammenbringen. In Zusammenarbeit mit Referent*innen aus den Bereichen Text, Tanz, Kulinarik und Musik werden gemeinsam neue Rituale erschaffen, Unterschiede fruchtbar gemacht und Gemeinsamkeiten entdeckt – und so ein Raum für Begegnung geschaffen.

Derzeit ist das Projekt noch im Aufbau. Die Zeitpunkte und Häufigkeit der Treffen sind daher noch in Abstimmung. Die Teilnehmer*innen bestimmen die Eckdaten gemeinsam.

Bei Fragen oder Interesse: theater@theateramolgaeck.de


#unteilbar-Demo am 4. September in Berlin

Die gesellschaftliche Ungleichheit hat sich im vergangenen Jahr zugespitzt: Immer mehr Menschen sind von Armut betroffen oder fürchten um ihre Existenz. Gleichzeitig werden die Auswirkungen des Klimawandels bedrohlicher. Während Menschenfeindlichkeit und Rassismus vermehrt Zustimmung finden, sterben täglich Menschen an den EU-Außengrenzen.

Um diesen Entwicklungen etwas entgegenzusetzen, ruft das Bündnis #unteilbar am 4. September ab 13 Uhr zur Demo in Berlin auf. Neben dem Flüchtlingsrat BW sind beispielsweise auch Pro Asyl und die Seebrücke Teil des Bündnisses. Gefordert werden neben menschenwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen, eine soziale Verteilung von Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum. Zudem fordert das Bündnis aus 300 Organisationen ein konsequentes Handeln gegen die Klimakrise und weltweit gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen.

Weitere Informationen sind auf unteilbar.org zu finden.


Tagung: Die Würde JEdes Menschen ist unantastbar

Wie sieht eine menschenwürdige Migrations- und Asylpolitik aus? Wie können Integration und Teilhabe in der Gesellschaft gelingen? Können Geflüchtete in Deutschland von Anfang an ein Leben in Würde führen? Diese und weitere Fragen werden am 24. und 25. September in der Evangelischen Akademie Bad Boll diskutiert.

Bei der Tagung sprechen Expert*innen u.A. zu den Themen Flüchtlingsschutz und Menschenrechte in der aktuellen Asyl- und Integrationspolitik sowie Rassismus in Coronazeiten. Den Eröffnungsvortrag hält Dr. Dana Schmalz zum Thema „Menschenrechte auf der Flucht – ein Blick auf de Außengrenzen der EU“.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


Arbeitshilfe zu Kostenübernahme bei der Passbeschaffung

Drittstaatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, sind – anders als EU-Bürger*innen – dazu verpflichtet, einen gültigen Pass zu besitzen. Die Kosten für eine Passbeschaffung, beispielweise für die Fahrten zum Konsulat und den Pass selbst, können dabei zu einer immensen finanziellen Belastung werden. Bei einer vierköpfigen Familie fallen, je nach Herkunftsstaat, bis zu vierstellige Beträge an.

Wer kommt für diese Kosten auf? Müssen die Sozialämter bzw. Jobcenter die Kosten übernehmen und wenn ja, nach welchem Gesetz? Erfolgt die Leistung als Beihilfe oder dürfen Darlehen gewährt werden?

In einer neuen Arbeitshilfe der GGUA werden die diesbezüglichen Ansprüche und Rechtsgrundlagen für die Leistungssysteme SGB II, SGB XII und AsylbLG (Grundleistungen, Analogleistungen, § 1a AsylbLG) übersichtlich dargestellt.

GGUA (Verena Wörmann), Juli 2021: Arbeitshilfe: Übernahme der Kosten bei Passbeschaffung


Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert: AnkER-Zentren abschaffen


Drei Jahre nach Öffnung der ersten AnkER-Zentren fällt die Bilanz düster aus. Das Konzept ist gescheitert, die Asylverfahren wurden nicht beschleunigt, die Menschen sind oft isoliert, entrechtet und ausgegrenzt. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, darunter PRO ASYL, Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, AWO Bundesverband und Amnesty International, fordern die Schließung der Zentren und faire Asylverfahren.

PRO ASYL fordert zusammen mit rund 65 bundes- und landesweiten Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, die AnkER-Zentren und vergleichbare Einrichtungen in Deutschland abzuschaffen, die Verweildauer der Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich zu begrenzen und eine zukunftsweisende Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland zu organisieren. In einem am 29. Juli veröffentlichten Aufruf heißt es: „Wir fordern die Abschaffung von AnkER-Zentren und ähnlich konzipierten Einrichtungen sowie die gesetzliche Begrenzung der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wenige Wochen, maximal drei Monate.“

Menschen in den Mittelpunkt stellen

Nötig für ein faires Asylverfahren sind  „Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie bestmöglich auf das Asylverfahren und den Aufenthalt in Deutschland vorbereiten“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf „Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen. Aufruf für eine zukunftsorientierte Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland“ weiter, der von Diakonie Deutschland, Deutschem Caritasverband, Paritätischem Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband und PRO ASYL initiiert wurde.
Die ersten AnkER-Zentren (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Zentren) sowie vergleichbare Einrichtungen sind vor drei Jahren, am 1. August 2018, eröffnet worden.

Konzept gescheitert: Verfahren sind nicht substantiell schneller

„Das Konzept der AnkER-Zentren ist gescheitert“, ziehen die unterzeichnenden Organisationen im Aufruf Bilanz. So ist es nicht gelungen, die Asylverfahren substantiell  zu beschleunigen – was für die Bundesregierung ein Ziel der Zentren war. Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, hatten das Konzept von Anfang an kritisiert – und fühlen sich darin bestätigt, auch von einer Untersuchung des BAMF selbst (Evaluationsbericht des BAMF vom 24. Februar 2021):  So dauert ein Asylverfahren in AnkER-Einrichtungen durchschnittlich 77 statt der sonst durchschnittlichen 82 Tagen, obwohl die Asylverfahren aus AnkER-Einrichtungen priorisiert werden.

„AnkER-Zentren führen vielfach zu Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung“, kritisieren die Organisationen. Die Menschen verlieren dort wertvolle Zeit für die Integration, können kaum Kontakte nach außen haben, dürfen neun Monate lang nicht arbeiten, haben nur beschränkte Möglichkeiten, um sich zu bilden und werden durch die frühe Konfrontation mit der möglichen Rückkehr verunsichert. „Das Aufnahmeverfahren und die Bedingungen in den AnkER-Zentren verletzten damit die Würde und die Rechte der Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen und anderen besonders Schutzbedürftigen“, heißt es im Aufruf weiter.

Flüchtlinge können ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt wird, können „ihre Rechte zum Teil nur eingeschränkt wahrnehmen“: Die Isolation erschwert den Kontakt zu Ehrenamtlichen, Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen. Das zeigt auch die Auseinandersetzung zwischen dem Münchner Flüchtlingsrat und der Regierung von Oberbayern vor Gericht darüber, ob der Infobus des Flüchtlingsrats auf das Gelände der AnkER-Zentren fahren und dort Beratung anbieten darf. Die Frage, ob es ein Zugangsrecht zu AnkER-Zentren und anderen Erstaufnahmeeinrichtungen gibt, wurde am 28. Juli 2021 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt und hat bundesweite Bedeutung.

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern stattdessen Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie gut auf das Asylverfahren vorbereiten. Dazu gehört unter anderem eine systematische Erfassung von besonders verletzlichen Gruppen wie Traumatisierten, Kindern, alten Menschen und von Gewalt betroffenen Frauen (dazu auch  der von PRO ASYL mitherausgegebene Bericht „Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland“).

Für faire Asylverfahren und mehr Eigenständigkeit

Ebenso sind gefordert: ein faires Asylverfahren inklusive behördenunabhängiger Asylverfahrensberatung und Krankenbehandlung für die notwendigen medizinischen Leistungen. Nötig sind auch  kostenlose Dolmetscherleistungen und „möglichst wohnungsähnliche Unterbringung unter Wahrung der Privatsphäre; effektiver Schutz vor Gewalt; Möglichkeiten zur eigenständigen Organisation des Alltags und Abschaffung des Arbeitsverbotes“, heißt es in dem Aufruf weiter. Auch „Sozialleistungen, die das gesetzlich festgelegte Existenzminimum zur Führung eines menschenwürdigen Lebens nicht unterschreiten“ gehören dazu. Weitere Informationen zum Aufruf und zu AnkER-Zentren mit Zitaten von Bewohnern hier

Laut BAMF wurden die ersten sieben AnkER-Einrichtungen in Bayern (Augsburg/Donauwörth, Bamberg, Deggendorf, Manching, Regensburg, Schweinfurt und Zirndorf) am 1. August 2018 in Betrieb genommen, ebenso die sächsische AnkER-Einrichtung in Dresden. Am 1. Oktober 2018 öffnete die AnkER-Einrichtung in Lebach im Saarland.
Inzwischen gibt es AnkER-Zentren in Bayern, Sachsen und im Saarland. Funktionsgleiche Einrichtungen existieren in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein.


Stellungnahme der SFH: Covid-19-Zwangstests sind nicht grundrechtskonform

Ein neuer Gesetzesentwurf des Schweizer Bundesrates räumt die Möglichkeit ein, Covid-19-Tests bei abgewiesenen Asylsuchenden gegen deren Willen durchführen zu können. Durch die Zwangstests sollen Abschiebungen erleichtert werden, wenn beispielsweise Aufnahmeländer oder Fluggesellschaften ein negatives Testresultat verlangen.

In einer Stellungnahme lehnt die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) den Gesetzentwurf mit Verweis auf das Grundrecht auf körperliche Integrität ab. Dabei, so die SFH, ginge es nicht nur um etwaige Schmerzen bei der Durchführung der Tests. Vielmehr sei der Test selbst ein instrumenteller Eingriff in den menschlichen Körper und damit ein solcher Testzwang nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf physische Integrität. Die strengen Voraussetzungen, die für eine Einschränkung des Grundrechts erfüllt werden müssten, seien durch den vorgebrachten Gesetzentwurf nicht erfüllt.

Die Organisation verweist außerdem auf das Prinzip der Gleichbehandlung, welches durch die vorgesehenen Zwangstests verletzt würde.

Die Stellungnahme der SFH können Sie hier in Gänze nachlesen.


Neue Studie: „Der Moria-Komplex“

Die katastrophale Situation der Geflüchteten an den EU-Außengrenzen sei ein direktes Resultat der momentanen EU-Politik und keine von politischer Verantwortung unabhängige „humanitäre Katastrophe“. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Studie „Der Moria-Komplex“ von Maximilian Pichl, die er im Auftrag von medico international erstellt hat.

In der Studie macht Pichl auf den direkten Zusammenhang zwischen politischen, zivilgesellschaftlichen sowie rechtlichen Institutionen und der Situation von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen aufmerksam. Die einzelnen Akteure und deren Zusammenspiel fasst Pichl als „Moria-Komplex“ zusammen.

Neben den EU-Institutionen, habe nämlich auch die nationale Politik der Mitgliedstaaten konkrete Auswirkungen auf die Lebensrealität von Geflüchteten in den Camps. Außerdem seien internationale Hilfsorganisationen inzwischen Teil des Problems geworden, da sie die entstandenen Strukturen durch entsprechende Hilfsleistungen eher stützten statt an einer Lösung zu arbeiten. Durch die Auslagerung der Migrationspolitik in Lager auf den griechischen Inseln, werde so eine Struktur der Verantwortungslosigkeit bzw. „Unzuständigkeit“ gefördert, welche die menschenunwürdigen Zustände begünstigt oder sogar begründet.

Als Lösung schläft Maximilian Pichl eine Repolitisierung der Situation an den EU-Außengrenzen vor, welche zum Ziel haben muss, die Rechte von Geflüchteten zu stärken.

Weitere Information und die Studie „Der Moria-Komplex“ finden Sie hier.


Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan

Angesichts des Abzugs internationaler Streitkräfte in Afghanistan und der sich seither zuspitzenden Lage im Land werden voraussichtlich zunehmend afghanische Ortskräfte in Niedersachsen und anderen Bundesländern aufgenommen. Diese Information könnte Familienangehörige von bereits in Deutschland lebenden jungen Geflüchteten betreffen. Die Aufnahme läuft über ein Visumsverfahren, ein Asylantrag ist nicht notwendig und schadet sogar!

Zum Hintergrund
Nach dem Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan wird dort eine besonders angespannte Sicherheitslage erwartet. Afghanische Ortskräfte, die die Bundeswehr und deutsche Polizeimissionen vor Ort seit Jahren unterstützt haben, werden dabei besonders im Fadenkreuz der radikalislamischen Taliban stehen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hatte sich deshalb im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2021 in Rust (Baden-Württemberg) mit Nachdruck für eine deutlichere Unterstützung afghanischer Ortskräfte und ihrer Familien eingesetzt. Diesem Vorschlag ist die IMK gefolgt und hat beschlossen, die Aufnahme von Ortskräften und deren Familienangehörigen deutlich zu erleichtern. Dies ermöglicht – nun neben weiteren Erleichterungen – die Aufnahme von weiteren Ortskräften und deren Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland.

Ortskräfte, die eine Gefährdungsanzeige stellen und ein Visum beantragen wollen, können dies über folgende IOM – Kontakte tun:

iomkabulgeapmb(at)iom.int
iommazargeapmb(at)iom.int
Telefonnummer IOM +93 701 104 001

Die Gefährdungsanzeige beinhaltet idealerweise auch gleich im Anhang Arbeitsverträge, Personalpapiere sowie eine Übersicht der miteinreisenden Familienangehörigen. Die Gefährdungsanzeige wird an den zuständigen Ressortbeauftragen der Ministerien weitergeleitet. Eine inhaltliche Vor-Prüfung durch IOM erfolgt nicht.

Die jeweiligen Ressorts haben für die Bearbeitung etwaiger Gefährdungsanzeigen ihrer Ortskräfte einen Kriterienkatalog entwickelt, anhand dessen die jeweiligen Ressortbeauftragten die vorgetragene individuelle Gefährdung beurteilten. Dabei erfolge eine Einstufung in eine von drei Gefährdungskategorien durch die Ressortbeauftragten in eigener Verantwortung. Eine Einstufung in die Kategorien 1 oder 2 ermögliche eine Aufnahme in Deutschland, wenn gegen die betreffende Person keine Sicherheitsbedenken existierten. Nach Rückmeldung des Ressortbeauftragen vermittelt IOM einen Video-Call zwischen Ressortbeauftragtem und Ortskraft. Dies soll in dem IOM-Büro in Kabul stattfinden.

Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Deutsch

Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Dari

Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Pashtu