Herbsttagung des BumF

Vom 08.11 bis 09.11.2021 findet die Herbsttagung des BumF (Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) unter dem Titel „Gut vernetzt – wo steht die Arbeit mit jungen Geflüchteten?“ statt. Neben aktuellen Themen aus der Praxis der Arbeit mit (unbegleiteten) minderjährigen Geflüchteten steht vor allem die Vernetzung im Vordergrund. Die Veranstaltung wird hybrid durchgeführt – Interessierte, die digital über Zoom teilnehmen möchten, können sich noch bis zum 20.10.2021 anmelden.
Weitere Informationen zum Programm sowie zu den Anmeldemodalitäten finden Sie auf der Website des BumF.


Rechtsgutachten: Grundsicherungs-Regelbedarfe sind verfassungswidrig

Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze nach SGB II und SGB XII verfassungswidrig. Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber, die Sätze der Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen, um eine Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende zu verhindern. Schon 2014 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe in Verbindung mit der anziehenden Inflation kommt einer faktischen Kürzung der existenzsicheren Leistungen wie z.B. Hartz IV gleich. Dies läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat.

Das Fazit der Rechtswissenschaftlerin: Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstößt er damit gegen die Verfassung.

Allerdings hat der Bundesrat bereits am 08.10.2021 dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzupassen.

Mehr dazu und zum Gutachten hier: https://t1p.de/9fz0


Aktionstag #NoLagerNowhere

Am 9. Oktober findet der bundesweite Aktionstag #NoLagerNowhere gegen die widrigen Zustände in den deutschen Massenunterkünften für Geflüchtete statt.

Die Demonstration in Freiburg startet am 9. Oktober 2021 ab 11 Uhr bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung, Müllheimer Straße 7. Die Hauptkundgebung findet um 12:30 Uhr in der Kaiser-Joseph-Straße statt.

In Stuttgart gibt es auf dem Rotebühlplatz von 11 Uhr bis 16 Uhr Infostände und Aktionen.

In Karlsruhe findet von 12-13:30 Uhr eine Mahnwache vor der LEA in der Felsstraße statt. Von 14-17 Uhr gibt es verschiedene Aktionen und eine Kundgebung am Kirchplatz St. Stephan.

In folgenden Städten wird es außerdem Aktionen geben: Reutlingen, Berlin, Hannover, Münster, Oldenburg, Osnabrück, Recklinghausen, Siegen, Suhl

Weitere Infos zu den Kundgebungen und den Erstaufnahmeeinrichtungen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Bündnis Lager Watch: https://lager-watch.org/

Informationen zur LEA Freiburg: https://grundrechte-am-eingang-abgeben.de/

Informationen zur Demo in Freiburg: https://tacker.fr/node/9102

Aktion Bleiberecht: https://www.aktionbleiberecht.de/


ABGESAGT – Veranstaltung von medico international: Das System Moria

Die Veranstaltung musste leider abgesagt werden.

Ort: Osthafenforum im medico-Haus, Lindleystraße 15, 60314 Frankfurt
Livestream über YouTube

Seit der Brandkatastrophe im ehemaligen Flüchtlingslager Moria auf Lesbos vor gut einem Jahr ist die Situation der Flüchtlinge auf der griechischen Insel Lesbos wieder weitestgehend aus der öffentlichen Debatte verschwunden. Noch weniger ist von den Hotspots auf den anderen griechischen Inseln und weiter entfernten Lagern die Rede. Doch das Leid und die Internierung von Menschen an Europas Grenzen hat System. An vielen Orten, wie auch in Moria, existiert die menschliche Not weiter und ist zum Teil noch gravierender geworden.

Am 5. Oktober lädt medico international dazu ein, mit dem Rechtswissenschaftler Maximilian Pichl und dem Journalisten Martin Gerner über das „System Moria“ zu diskutieren.

Maximilian Pichl, Rechts- und Politikwissenschaftler, hat mit seiner Studie „Der Moria-Komplex. Verantwortungslosigkeit, Unzuständigkeit und Entrechtung“ herausgearbeitet, dass das Elend von Moria keine „humanitäre Katastrophe“ ist, sondern Ergebnis einer europäischen Politik, die auf der Auslagerung der Verantwortung für Flüchtlinge und Migrant*innen basiert.

Martin Gerner, freier Journalist, Dozent und Autor, hat viele Gespräche sowohl mit Geflüchteten als auch mit Einheimischen und Helfer*innen vor Ort geführt und eindrückliche Fotografien gemacht. Sein Buch „Moria. System. Zeugen.“ ist eine Dokumentation des katastrophalen Versagens der EU-Flüchtlingspolitik und ein Plädoyer für eine politisch-juristische Aufarbeitung der Ereignisse von Moria.

Moderation: Ramona Lenz, Sprecherin der Stiftung medico international, Frankfurt/Main

Der Abend ist als Hybrid-Veranstaltung geplant, wodurch Sie sowohl online als auch in Präsenz teilnehmen können. Hier finden Sie Informationen zur Präsenz-Teilnahme. Für die Online-Teilnahme ist keine Anmeldung erforderlich.


Tag des Flüchtlings 2021

Aktionen und Veranstaltungen an 59 Orten im Land

Der Tag des Flüchtlings im Rahmen der Interkulturellen Woche findet dieses Jahr am Freitag, 1. Oktober statt. An vielen Orten wird es an diesem Tag (oder um den Tag herum) Veranstaltungen und Aktionen geben. Organisiert werden diese meist von Asyl-Arbeitskreisen, Kirchen, Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Initiativen. Vielleicht auch bei Ihnen vor Ort? Der Flüchtlingsrat möchte diese unterstützen. Auf der Website der Interkulturellen Woche finden Sie eine Übersicht der geplanten Veranstaltungen. Unter diesem Link sehen Sie die in Baden-Württemberg geplanten Aktionen und Veranstaltungen.

Von Achberg über die Landeshauptstadt Stuttgart bis nach Wolfegg bietet die interkulturelle Woche ein breit gefächertes Angebot: Am Tag des Flüchtlings wird im Alten Feuerwehrhaus in Stuttgart zuerst zu einem Workshop zu vorurteilsbewusster Bildung und im Anschluss zu einem Fest mit Musik eingeladen. Pandemiebedingt findet das alles unter den gewohnten 3G- Regeln statt: geimpft, genesen oder getestet.

Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bietet eine Veranstaltung zum Tag des Flüchtlings an: Gemeinsam mit DaMigra e.V. laden wir am 1. Oktober um 18.30 Uhr zu einer digitalen Lesung mit der Schreibwerkstatt des Mutmacher*innen Projektes ein


Broschüre: Abschiebung trotz Krankheit

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine ausführliche Analyse unter dem Titel „Abschiebung trotz Krankheit Perspektiven aus der Praxis und menschenrechtliche Verpflichtungen“ veröffentlicht.

Die Broschüre bietet detaillierte und praxisnahe Informationen zu den unterschiedlichen Phasen im Asylverfahren, bei bestehender Ausreisepflicht und während des Abschiebevorgangs.

Am Ende wird das staatliche Vorgehen nochmals politisch eingeordnet:

„Von politischer und behördlicher Seite wird nicht selten die Einschätzung vertreten, dass zu viele Abschiebungen scheiterten – auch weil Asylsuchende oder Ausreisepflichtige Krankheiten vortäuschen würden, um der Abschiebung zu entgehen. Dieser Vorwurf wurde in den vergangenen Jahren als Begründung für eine Reihe von gesetzlichen Verschärfungen herangezogen. Er entbehrt aber jeglicher Datengrundlage.“ (S.45)


Netzwerk Pro Sinti und Roma sucht ehrenamtlich Engagierte

Das Netzwerk Pro Sinti und Roma ist ein Austausch- und Hilfsnetzwerk, in dem unter der Leitung und Koordination von Kemal Ahmed mittlerweile Haupt- und Ehrenamtliche von Lörrach über Waldkirch und Mannheim bis Nürtingen zusammenarbeiten.

Die Anlaufstellen des Netzwerks verstehen sich als Vermittlungs-, Kontakt- und Beratungsstellen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten für Sinti und Roma. Sie sind zunächst für deutsche Sinti und Roma wie auch für nichtdeutsche Sinti und Roma im Land Baden-Württemberg ein Ansprechpartner. Dies können geflohene Sinti und Roma aus Nicht-EU-Ländern sein wie auch Migrant:innen innerhalb der EU, dies können hier Geborene sein, ob mit oder ohne Migrationserbe. Eine weitere Zielgruppe sind aber auch ehrenamtliche Bürger, die sich für Sinti und Roma auf kommunaler Ebene einsetzen, wie auch Institutionen.

Für diese Tätigkeiten sucht das Netzwerk weitere ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum einen können die bestehenden Anlaufstellen vor Ort Mitarbeit und Zuarbeit brauchen, zum anderen können neue Kristallisationsstellen des Netzwerks an anderen Stellen entstehen.

Das Netzwerk bietet regelmäßigen Erfahrungsaustausch, sodass neue Mitarbeitende nicht auf sich allein gestellt sind. Umgekehrt ist das Netzwerk auch über weitere Erfahrene froh, die sich einbringen wollen. Einbringen können sich sowohl Angehörige der Minderheit, als auch Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft.

Interessierte können sich sehr gerne bei Kemal Ahmed melden: k.ahmed@ksew.de


Offener Brief gegen neue Hinweise zur Niederlassungserlaubnis

Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen fordern Bundestagsabgeordnete und -kandidat*innen zu einer parlamentarischen Intervention auf, um sich gegen die neuen Hinweise des BMI zur Niederlassungserlaubnis stark zu machen. Nach Überzeugung der Unterzeichnenden führen die – noch kurz vor der Bundestagswahl an den parlamentarischen Gremien vorbei – erlassenen neuen Kriterien und Anforderungen für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln („Niederlassungserlaubnis“) in diesem „Länderschreiben“ des BMI zu massiven Einschränkungen insbesondere bei der nachhaltigen Integration von anerkannten Flüchtlingen, von denen viele zwar absehbar dauerhaft in Deutschland leben werden, die aber nun Gefahr laufen, dauerhaft in immer wieder befristeten Aufenthaltsverhältnissen belassen zu werden.

Tübingen, 16.09.2021

Offener Brief an alle Bundestagsabgeordneten/-kandidat*innen des Wahlkreis Tübingen

Betr.: „Länderschreiben“ des Bundesministeriums des Inneren zu Niederlassungserlaubnissen vom 12.08.2021

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
sehr geehrte Frau Hänsel,
sehr geehrter Herr Kühn,
sehr geehrter Herr Rosemann,
sehr geehrter Herr Gohl,
sehr geehrter Herr Grünke,
sowie
sehr geehrter Herr Lede-Abal und
sehr geehrte Frau Kliche-Behnke zur Kenntnis,


als unterzeichnende Tübinger Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht wenden wir uns heute an Sie mit der Bitte um Unterstützung und parlamentarische Intervention.

Mit einem erst jetzt bekannt gewordenen „Länderschreiben“ vom 12.08.2021 an alle für das Aufenthaltsrecht zuständigen Landesbehörden hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) die Hürden für die Erteilung von dauerhaften Niederlassungserlaubnissen für in Deutschland ansässige Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel massiv verschärft.

Dies betrifft insbesondere die Erteilungsvoraussetzungen bezüglich der Identitätsklärung – so soll der von deutschen Behörden für anerkannte Flüchtlinge ausgestellte „blaue Reisepass“ künftig zwar weiterhin als offizielles Reisedokument gelten, nicht aber als Nachweis für die Erfüllung der Passpflicht und Identität bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis.

In dem Länderschreiben werden zudem die Zumutbarkeitskriterien und die Anforderungen an eine „Kooperation“ der Betroffenen mit den Behörden ihrer Herkunftsländer in einem bisher ungekannten Maß ausgeweitet, ebenso der Kreis der Betroffenen, die überhaupt einer „harten“ Verpflichtung unterliegen mit ihren heimatlichen Behörden in Kontakt treten zu müssen; dies betrifft insbesondere Geflüchtete mit einer Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Asylberechtigte nach Art. 16a GG, bei denen bisher aus guten Gründen von der Verpflichtung zu einer Vorsprache bei den Behörden des jeweiligen Verfolgerstaates abgesehen wurde.

In der Konsequenz werden durch dieses erlassähnliche Länderschreiben des BMI für potentiell viele Geflüchtete jegliche Chancen verunmöglicht, sich in Deutschland dauerhaft eine Lebensperspektive aufzubauen, und sie werden in der unbefriedigenden Situation belassen, dass trotz aller Integrationsanstrengungen ihr Aufenthalt in Deutschland immer nur befristet sein wird. Dies kann nicht im Sinne einer guten Integrationspolitik sein.

An der bürokratischen Realität vieler Herkunftsländer schlicht vorbei geht die Anforderung in dem Länderschreiben des BMI, dass von den Ausländerbehörden künftig nahezu ausschließlich maschinenlesbare Identitätsdokumente als Identitätsnachweise bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis akzeptiert werden sollen.

Bei allen in dem Schreiben aufgeführten Fallkonstellationen kann nunmehr die Beweislast, ob oder ob keine Identitätsdokumente auf zumutbarem Weg beschafft werden können, zu nahezu 100% auf die Schultern der Antragsteller abgewälzt werden. Es steht zu befürchten, dass die zuständigen Ausländerbehörden hier künftig bei Anträgen auf eine Niederlassungserlaubnis von vornherein noch restriktiver als bisher agieren werden, und keinerlei eigene Einschätzung (z.B. im Zuge des Amtsermittlungsgrundsatzes) bezüglich der Beschaffbarkeit von Dokumenten durch die Antragsteller mehr vornehmen werden.

Irreführend wird in dem BMI-Schreiben zudem der Eindruck erweckt, dass der Besitz einer Niederlassungserlaubnis zwingend Voraussetzung für eine spätere Einbürgerung sei. Faktisch kann die Einbürgerung bereits heute auch aus einer regulären Aufenthaltserlaubnis heraus beantragt werden – aus der Praxis wissen wir aber leider nur zu gut, zu welchem zusätzlichen Aufwand solche vermeintlich rechtsverbindlichen Aussagen wie in dem vorliegenden Länderschreiben nachher im Umgang von uns und unseren Klient*innen mit den Ausländerbehörden vor Ort führen, nur um die Rechtsgrundlagen (wieder) klar zu stellen.

Wir verkennen nicht, dass der Staat bei alldem auch ein berechtigtes Interesse an geklärten Identitäten von in Deutschland aufhältigen Ausländern geltend macht; dies wird jedoch bereits jetzt auch in sämtlichen einer Niederlassungserlaubnis vorgelagerten Verfahrensschritten, angefangen bei der Einreise und im Asylverfahren, mehrfach und intensiv geprüft, und Menschen, denen eine strafwürdige Täuschung über ihre Identität nachgewiesen wird verbauen sich damit bereits jetzt ihre Chancen auf eine nachhaltige und dauerhafte Bleibeperspektive.

Als Migrationsberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit Schwerpunkt Asyl-, Aufenthalts- und Migrationsrecht halten wir diese jetzt ergangenen neuen und noch limitierenderen Vorgaben des BMI (noch dazu kurz vor einer Bundestagswahl) daher für nicht zweckdienlich, sondern für fatal und langfristig strukturell integrationsverhindernd. Der ohnehin schon für viele hier lebende Menschen mit migrantischem und/oder Fluchthintergrund steinige Weg hin zu einer wirklich nachhaltigen und dauerhaften Verwurzelung und Integration in der Bundesrepublik Deutschland wird vom BMI hier mutwillig und dauerhaft zu einer Sackgasse umgestaltet.

Als Bundestagsabgeordnete und -kandidat*innen des Wahlkreises Tübingen möchten wir Sie und Ihre Fraktionen – trotz der laufenden Endphase des Bundestagswahlkampfes, in der flüchtlingspolitische Themen möglicherweise nicht so en vogue sind – hier äußerst dringend zu einer parlamentarischen Intervention auffordern, bevor das BMI unter seinem möglicherweise demnächst scheidenden Minister Seehofer hier unumkehrbar Nägel mit Köpfen macht und die nachhaltigen Integrationschancen einer Vielzahl von potentiell Betroffenen hier massiv geschädigt und zunichte gemacht werden.

Für einen Austausch zu diesem Thema stehen die Unterzeichnenden gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

  • move on – menschen.rechte tübingen e.V. / Beratungsstelle Plan.B
  • Asylzentrum Tübingen e.V.
  • Diakonisches Werk Tübingen / jmd – Jugendmigrationsdienst
  • RA Markus Niedworok, Tübingen (Anwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht)
  • RA Manfred Weidmann, Tübingen (Anwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht, Mitglied der deutschen Rechtsberaterkonferenz u. im Sprecherrat des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
  • RAe Axel Oswald und Franz Spindler, Tübingen (Anwälte für Migrationsrecht)
  • AK Asyl Südstadt Tübingen
  • RAin Lena Pfaff, Tübingen (Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Anwältin für Asyl- und Aufenthaltsrecht)
  • Anlaufstelle K.I.O.S.K / KIT Jugendhilfe, Tübingen

SG Kassel: Keine Leistungskürzung bei fehlenden Mitwirkungspflichten bei Somalia

Das Sozialgericht Kassel hat am 27.08.2021 (Az: S 11 AY 17/21 ER) im Eilverfahren entschieden, dass dem somalischen Kläger die Sozialleistungen nicht gekürzt werden dürfen. Der Betroffene weigerte sich, die für die Ausstellung eines somalischen Passes erforderliche Freiwilligkeitserklärung zur Ausreise zu unterschreiben. Daraufhin wurden seine Leistungen nach §1a Abs. 3 AsylbLG mit der Begründung gekürzt, die Abschiebung sei aus selbst zu vertretenden Gründen nicht durchführbar. Das sieht das SG Kassel anders, denn „zum einen ist die fehlende Passbeschaffung subjektiv nicht vorwerfbar, weil die dem tatsächlichen Willen entgegenstehende Erklärung zur freiwilligen Ausreise aus Deutschland nicht abverlangt werden kann und zum anderen Absicht und gegenwärtige Möglichkeit einer Abschiebung nach Somalia überhaupt zweifelhaft sind.“

Zudem merkt das Gericht an, dass es grundsätzliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bei Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG gebe. Entsprechende Vorlagen liegen bereits beim Bundesverfassungsgericht.

Das SG Kassel bestätigt damit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (U.v. 30.10.2013 – B 7 AY 7/12 R) zur Unzumutbarkeit der Unterzeichnung einer Erklärung entgegen des eigenen Willens. Dies sieht das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 10.11.2009 – 1 C 19.08) anders, weswegen zwar keine Leistungseinschränkungen erfolgen dürfen, aber z.B. ein Arbeitsverbot oder eine sog. Duldung Light verhängt werden können.

Wichtig ist allerdings, dass dem SG Kassel keine Erkenntnisse vorliegen, dass derzeit Abschiebungen nach Somalia möglich seien. Dies stellt auch die Praxis der Verhängung von Arbeitsverboten und einer sog. Duldung Light in Frage.


Asylfolgeanträge von Afghan*innen

Wer einen Asylfolgeantrag stellen möchte, sollte sich zuerst beraten lassen, denn das macht nicht in allen Fällen Sinn. Auch sollte man wissen, dass das BAMF nur bedingt über (Folge)Asylanträge entscheidet. D.h. die allermeisten Anträge werden erstmal liegen gelassen. Indizien, die für einen Asylfolgeantrag sprechen, finden sich in der Ablehnung des vorherigen Asylverfahrens. Wurde dieses aufgrund einer „inländischen Fluchtalternative“ trotz Verfolgung durch die Taliban abgelehnt, spricht das für einen Asylfolgeantrag. Auch in diesen Fällen sollte Beratung aufgesucht werden.

Weitere detaillierte Informationen über den Zeitpunkt der Folgeantragsstellung und Hinweise für verschiedene Personengruppen finden sich hier: