Aktualisierte Arbeitshilfe “Wie können Sie eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten?” für afghanische Gefüchtete

Move on – menschen.rechte Tübingen e.V. hat eine aktualisierte zweisprachige Arbeitshilfe mit Informationen für afghanische Geflüchtete und ihre Unterstüzer*innen veröffentlicht. Die Arbeitshilfe beschäftigt sich vor allem damit, wie afghanische Geflüchtete eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten können.

Seit Anfang des Jahres 2021 stellt das Afghanische Konsulat in München nämlich selbst afghanische Tazkiras aus. Bisher wurden diese afghanischen Identitätsdokumente nur in Kabul ausgestellt und mussten in einem komplizierten Verfahren beantragt und beschafft werden. Teil der Neuregelung ist auch, dass Anträge auf Ausstellung einer Tazkira ab sofort per Online-Formular gestellt werden müssen. 

In dieser Arbeitshilfe sind vor allem die Änderungen beschrieben, die sich durch die Einführung der Möglichkeit ergeben haben, eine Tazkira online zu beantragen. 

Die Arbeitshilfe richtet sich an afghanische Geflüchtete aus Baden-Württemberg (und Bayern), für die das Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan in München zuständig ist. 

move on – menschen.rechte Tübingen e.V., Mai 2021: Informationen für afghanische Flüchtlinge und Ihre Unterstützer*innen “Wie können Sie eine Tazkira, einen Pass oder andere Dokumente erhalten?”


LSG SH: Unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung unter Bescheiden verhilft zur Jahresfrist

Nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts ist die bundesweit vielfach genutzte Rechtsbehelfsbelehrung, mit der Jobcenter nur Rechtsanwält*innen den elektronischen Weg für Widersprüche eröffnen, unvollständig. Über § 66 Abs. 2 SGG sei damit die Jahresfrist für das Rechtsmittel eröffnet. Dem Jobcenter sei es konkret verwehrt, den Zugang für die elektronische Kommunikation auf einen bestimmten Kreis potentieller Absender zu beschränken.

Praktische Bedeutung hat dieses Thema immer dann, wenn Anwält*innen oder Beratungsstellen mit Bescheiden konfrontiert werden, die außerhalb der Monatsfrist des Widerspruchs liegen.

Gerade unter den Bedingungen der Pandemie, während der es vielen Betroffenen nicht möglich war, zeitnah eine Beratungsstelle aufzusuchen, sind „verloren“-geglaubte Fälle nunmehr noch anfechtbar. Das ist insofern wichtig, da ein nachträglich eingereichter Widerspruch, wenn er in der Jahresfrist liegt, aufschiebende Wirkung hat.

Thomé Newsletter 18/2021, 09.05.

Den Beschluss des LSG SH vom 06. Mai 2021 finden Sie hier


Studie: Keine positiven Entwicklungen zur Teilhabe Geflüchteter am Arbeitsmarkt

Eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) berichtet von zunehmend positiven Entwicklungen bei der Teilhabe von Geflüchteten am Arbeitsmarkt. Wissenschaftler*innen vom Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) e.V. stellen mit ihrer Studie “Hinter den Kulissen des Erfolgs”, welche sich ebenfalls mit den Themen Ausbildung und Erwerbsarbeit von Geflüchteten beschäftigt, allerdings genau das Gegenteil dar.

Ihrer Studie zur Folge ist die Arbeitsbereitschaft vieler Geflüchteter hoch, da ihr Verbleib in Deutschland an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt ist. Arbeitgeber*innen nutzen diese Zwangslage leider oft aus: In ihrer Studie berichten die Wissenschaftler*innen von problematischen Arbeitsbedingungen und niedrigen Löhnen in Branchen und Beschäftigungsverhältnissen, die statistisch gesehen als typisch für die Beschäftigung von Geflüchteten gelten. Untersucht wurden hier vor allem die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, im Online-Versandhandel, im Gesundheitswesen sowie in der der Metall- und Elektroindustrie.

Die Verkopplung von Erwerbstätigkeit und Bleibeperspektive führt außerdem oft dazu, dass Geflüchtete Jobs annehmen die eigentlich nicht ihren Qualifikationen und Interessen entsprechen. Von einer gelungenen Teilhabe kann dann eher nicht geredet werden.

Die Wissenschaftler*innen des Göttinger Forschungsinstituts fordern für eine allgemeine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse von Geflüchteten die Schaffung von sicheren, nicht an Arbeit gekoppelte Aufenthaltsperspektiven, sowie bessere Arbeitsbedingungen in Branchen, in denen Geflüchtete schwerpunktmäßig Beschäftigung finden.

Einen ausführlicheren Artikel des MiGAZINs sowie die Möglichkeit zum Download der Studie “Hinter den Kulissen des Erfolgs” finden Sie hier


Online-Veranstaltung: “Familientrennungen beenden! Über die Blockade des Familiennachzugs zu Geflüchteten aus Eritrea”

Das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen veranstaltet in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Berlin eine Info-Veranstaltung rund um das Thema Familiennachzug zu Geflüchteten aus Eritrea. Durch ausufernde Bürokratie und teils unerfüllbare Anforderungen durch das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen wird Geflüchteten aus Eritrea dieses Recht leider oft verwehrt: Sowohl auf einen Botschaftstermin zur Antragstellung als auch auf eine Entscheidung über ihren eingereichten Antrag müssen Familien oft jahrelang warten. Oft werden auch Dokumente zum Nachweis der Identität und der familiären Bindungen verlangt, die die Familien nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen beschaffen können. 

Die Veranstaltung findet am 11.05. von 18.30 – 20.30 Uhr über die Plattform Zoom statt. Anwesend werden unter anderem Vertreter*innen der Initiative Familiennachzug Eritrea, sowie Corinna Ujkašević von Equal Rights Beyond Borders sein.

Für eine Teilnahme bitte bis spätestens eine Stunde vor Veranstaltungs-Beginn eine E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung VA Eritrea 15.05.“ an s.muy(at)kommmitbbz.de schicken


Datenschutz soll für Geflüchtete weiter ausgehöhlt werden

Persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu sammeln und sie dann in einer zentralen Datei zusammenzuführen, ist in Deutschland eigentlich ein Tabu. Das hat nicht zuletzt die Diskussion über eine zentrale Erfassung von anonymisierten Daten zu Corona-Infektionen gezeigt. Anders verhält es sich jedoch im Falle von Geflüchteten: Geht es nach der Bundesregierung, scheint der Datenschutz für Menschen ohne deutschen Pass nicht zu zählen. PRO ASYL, die Flüchtlingsräte und der Verein Digitalcourage fordern: Datenschutz muss auch für Geflüchtete sichergestellt werden. Der derzeit verhandelte Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister muss dringend überarbeitet werden.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters will die Bundesregierung zahlreiche Informationen über Geflüchtete zentralisiert erfassen und staatlichen Stellen zugänglich machen – inklusive der Erkenntnisse aus den Asylverfahren. Dazu zählen auch intime Details wie sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit, politische Ansichten und Fluchtgeschichten. Das Ausländerzentralregister (AZR) kann schon jetzt von rund 16.000 Einrichtungen eingesehen werden. Dazu gehören unter anderem Sozialämter und Ausländerbehörden, Zolldienststellen und Jobcenter, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften sowie deutsche Auslandsvertretungen. Mehr als 150.000 Einzelnutzer*innen können laut Bundesinnenministerium auf das AZR als Informationsquelle zugreifen, ein großer Teil davon soll auch auf die Asylakten und ähnliches Zugriff erhalten. „Das ist eine brandgefährliche Entwicklung, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Zu viele greifen unkontrolliert auf Daten zu, es besteht die Gefahr, dass selbst die Herkunftsstaaten Informationen erhalten“, warnt Andrea Kothen, Referentin bei PRO ASYL, die eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben verfasst hat.

Dass derartige Befürchtungen von missbräuchlicher Verwendung dieser Daten nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigt der Fall eines ägyptischen Flüchtlings, den das ARD-Magazin FAKT aufgedeckt hat: Dessen AZR-Daten wurden von einem Mitarbeiter des Jobcenters abgerufen, um den Betroffenen Angst zu machen und ihn zu maßregeln. War ein solcher Zugriff auf die Daten Geflüchteter bisher einem begrenzten Personenkreis möglich, soll er künftig massiv ausgeweitet werden.

Gesetzentwurf missachtet das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

In der neuen zentralen Dokumentenablage sollen beispielsweise die Asylbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Entscheidungen der Gerichte sowie Identitätsdokumente automatisiert abrufbar sein. Eine nachvollziehbare Erklärung, worin das erhebliche öffentliche Interesse bestehen soll, sensible Informationen etwa über den Gesundheitszustand eines Geflüchteten einer ganzen Behördenriege zugänglich zu machen, bleibt die Bundesregierung schuldig.

Aber auch Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörden könnten intime Daten – beispielsweise zur sexuellen Orientierung oder politischen Haltung von Betroffenen – der Asylakte entnehmen. Im Rahmen einer Kooperation bei der Passbeschaffung könnten diese persönlichen Informationen dann in die Hände der Behörden des Herkunftsstaates gelangen, ob missbräuchlich oder unbeabsichtigt. So droht nicht nur den Geflüchteten selbst Verfolgung, sondern auch ihren Angehörigen in der Heimat.

Diese Preisgabe sehr persönlicher Informationen an eine Vielzahl von Behörden greift erheblich in das Recht der Betroffenen auf den Schutz des Privatlebens (Art. 8 EMRK, Art.17 UN-Zivilpakt) und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 GG) ein.

Datenschutzrechtlich ist der Gesetzentwurf vor allem deshalb inakzeptabel, weil wirksame Möglichkeiten der Betroffenen, die Kontrolle über ihre Daten zu wahren, nicht im Gesetzentwurf verankert sind. Auf die Rechtswidrigkeit der Regelungen haben deshalb das Netzwerk Datenschutzexpertise mit dem ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert, der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Caritasverband hingewiesen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht etwa einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und somit einen „Verstoß gegen höherrangiges Europarecht“.

Erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verwaltungsvereinfachung und –modernisierung. Das politische Ziel des Gesetzentwurfs steht aber schon im Koalitionsvertrag von 2018, in dem die Bundesregierung ihren Willen erklärt, das Ausländerzentralregister zu „ertüchtigen, um (…) allen relevanten Behörden unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen und es auch zur besseren Steuerung der Rückführung und freiwilligen Ausreise einsetzen zu können“.

In den kommenden Wochen soll der Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ im Bundestag diskutiert und verabschiedet werden. PRO ASYL, die Flüchtlingsräte und der Verein Digitalcourage rufen die Bundestagsabgeordneten dazu auf, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Denn welche Informationsflüsse im Zuge künftiger „Abschiebungskooperation“ mit den Herkunftsstaaten für legitim gehalten werden, ist nicht absehbar.

Weiterführende Informationen:
Pro Asyl: Zum Missbrauch freigegeben? Asylakten ins Ausländerzentralregister


Das Recht auf Akteneinsicht bei der Behörde

Viele Fragen rund um asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren können über Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde beantwortet werden. Dabei mag für manch eine*n überraschend sein, dass das Recht auf Akteneinsicht nicht nur von Rechtsanwält*innen geltend gemacht werden kann. Grund genug, sich im nachfolgenden Beitrag etwas näher mit dem Recht auf Akteneinsicht zu beschäftigen. Der Artikel soll zugleich Ermutigung sein, von diesem so wichtigen Recht zukünftig selbstbewusster und selbstverständlicher Gebrauch zu machen, als es bislang zu beobachten ist.

Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 3/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


Interview „Der Pakt bedeutet kein Mehr an Europa“

Anfang September 2020 zerstörte ein Brand das Flüchtlingslager Moria auf Lesbos. Zum Zeitpunkt der Katastrophe lebten über 12.000 Geflüchtete in dem Lager, obwohl es ursprünglich für gerade mal 2.800 Personen ausgelegt war. Unter anderem als Reaktion auf den Brand legte die EU-Kommission einen Reformvorschlag für die europäische Flüchtlingspolitik vor, den »New Pact on Migration and Asylum«. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat mit Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von Pro Asyl, über die Situation der Geflüchteten in Griechenland und die europäische Flüchtlingspolitik gesprochen.

Stella Hofmann und Lucia Grandinetti, in Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Rundbrief „perspektive“ 3/2020: Interview „Der Pakt bedeutet kein Mehr an Europa“

Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 3/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt


Studie: Arbeitsfelder der Ankunft

In Deutschland arbeiten viele Migrant*innen in den Bereichen Gastrononomie, Hotel, Haushalts- und Gebäudereinigung sowie in zunehmendem Maße auch in der Pflege.

Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Forschungsprojekt „Arbeitsfelder der Ankunft. Kompetenzentwicklung in durch Migration geprägten Arbeitsfeldern“ der Universität Kassel beschäftigt sich mit der Frage, wie Migrant*innen die Arbeit in Deutschland erleben und wie sie diese Arbeit darüber hinaus mitgestalten.

Ziel des Forschungsprojektes ist ein besseres Verständnis, wie sich sowohl die Kompetenzen als auch die Teilhabemöglichkeiten der in diesen Arbeitsbereichen beschäftigten Migrant*innen entwickeln.

Zu diesem Zwecke werden Interviewpartner*innen mit Beschäftigten aus diesen Bereichen gesucht.

Interviews können auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Arabisch und Türkisch durchgeführt werden.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


244 Abschiebungen im ersten Quartal 2021

Im ersten Quartal des Jahres wurden insgesamt 244 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Das häufigste Zielland war dabei Georgien, wohin 37 Abschiebungen durchgeführt wurden. Nach Gambia wurden 18 Personen abgeschoben, nach Afghanistan acht. Im Vergleich zum ersten Quartal 2020, wo es insgesamt 514 Abschiebungen gab, wurden 270 Personen weniger abgeschoben. 

Abschiebungen nach Zielland

Afghanistan8
Albanien14
Armenien2
Bosnien-Herzegowina11
Bulgarien2
Chile1
Frankreich13
Gambia18
Georgien37
Ghana3
Guinea2
Iran1
Italien11
Kolumbien2
Kosovo24
Kroatien1
Lettland1
Litauen3
Luxemburg1
Moldawien1
Montenegro1
Niederlande2
Nordmazedonien15
Pakistan11
Polen9
Rumänien10
Russische Föderation2
Schweden2
Schweiz6
Senegal1
Serbien9
Spanien1
Sri Lanka1
Tunesien4
Türkei9
Ukraine3
Ungarn2
Gesamtergebnis244

Abschiebungen nach Herkunftsland

Afghanistan9
Albanien14
Algerien4
Armenien2
Bosnien-Herzegowina11
Bulgarien1
Chile1
China1
Eritrea2
Frankreich6
Gambia19
Georgien41
Ghana3
Guinea2
Irak1
Iran1
Italien4
Kolumbien2
Kosovo24
Kroatien1
Litauen3
Moldawien1
Montenegro1
Niederlande1
Nigeria2
Nordmazedonien15
Pakistan11
Polen5
Rumänien11
Russische Föderation6
Schweden1
Senegal1
Serbien9
Somalia1
Spanien1
Sri Lanka2
Syrien3
Togo1
Tunesien5
Türkei11
Ukraine3
Ungarn1
Gesamtergebnis244

EU-Außengrenzen: Kriminalisierung von Geflüchteten

In Malta droht aktuell drei jungen Geflüchteten eine lebenslange Haftstrafe, auf Lesbos wurden zwei Minderjährige zu fünf Jahren Haft verurteilt. Schutzsuchende werden an den europäischen Außengrenzen kriminalisiert, während Politiker*innen straflos menschenunwürdige Lager, rechtswidrige Push-Backs und die Aussetzung rechtsstaatlicher Mindeststandards in Asylverfahren veranworten bzw. hinnehmen.

Malta: Im März 2019 dolmetschten drei junge Geflüchtete für die Besatzung eines Frachtschiffes, welches 100 Geflüchtete gerettet hatte. Sofort nachdem das Schiff am Hafen von Malta anlegte, wurden die drei Männer, von denen zwei zu dem Zeitpunkt noch minderjährig waren, festgenommen. Seitdem befinden sich aller drei in einem Ermittlungsverfahren u.a. wegen Terrorismus.

Lesbos: Am 9. März 2021 wurden auf Lesbos zwei Minderjährige schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihnen wurde Brandstiftung im Lager Moria sowie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Ein Urteil erfolgte innerhalb weniger Stunden, trotz Mangel an Beweisen. 

Diese beiden Prozesse stehen beispielhaft für den sicherheitspolitisch geprägten Diskurs, die sich auf die Rechtsprechung auswirkt und aus Schutzsuchenden böswillige Täter macht.