Online Angebot „Empowerment-Gruppen und Einzelberatung“


Das Forum der Kulturen Stuttgart e.V. lädt im Rahmen des Landesprogramms „Interkulturelle Qualifizierung vor Ort“ zu einem Online-Angebot zum Thema Empowerment-Gruppen und Einzelberatung ein.
Darin werden die Themen Diskriminierung, Rassismus und Intersektionalität auf Machtstrukturen untersucht, Methoden der Kollegialen Fallberatung sowie konkrete Handlungsstrategien dargestellt und erarbeitet.
Zielgruppe stellen Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen sowie Künstler*innen und Mitarbeiter*innen of Color der Kultureinrichtungen und –ämter in Baden-Württemberg dar.
Ziel der Veranstaltung ist neben der Vernetzung der Teilnehmender mit Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen vor allem deren Bestärkung im Umgang mit ihren Erfahrungen.


Es werden folgende Termine angeboten:
Gruppensitzung am 05.11.2020, 11.00-14.00 Uhr
Gruppensitzung am 19.11.2020, 14.30-17.30 Uhr
Einzelberatung im Zeitraum vom 12.11. – 18.11.
• 12.11.2020, 11-18.30 Uhr (4 Beratungen beginnend um 11.00/ 13.00/ 15.00 / 17.00)
• 16.11.2020, 10-17.30 Uhr (4 Beratungen beginnend um 10.00/ 12.00/ 14.00/ 16.00)
• 18.11.2020, 13-18.00 Uhr (3 Beratungen beginnend um 13.00/ 14.45/ 16.45)


Anmelden können Sie sich unter diversity@forum-der-kulturen.de

Weiter Informationen unter anderem zu den Referentinnen finden Sie hier.


Online Workshop “Liebe, Sex und Migration”

Das Kompetenzzentrum sexuelle Infektionen Mannheim und die AWO Kreisverband Mannheim laden am 04.12.2020  um 17.30 Uhr zu einem Online Workshop via Zoom rund um das Thema sexuelle Gesundheit ein. Ein Präventionsteam wird hierzu Informationen zu sexuell übertragbaren Krankheiten und HIV vermitteln und auch eine globale Perspektive einnehmen.

Anmelden können Sie sich unter c.schwab@awo-mannheim.de


Frontex verwickelt in illegale Pushbacks

Schon seit Jahren gibt es Berichte, dass die europäische Grenzagentur in illegale Zurückweisungen, Pushbacks, von schutzssuchenden Flüchtenden involviert ist. Erneut belegen detaillierte Recherchen, wo, wann und wie Beamt*innen von Frontex Pushbacks durchgeführt haben. Damit gefährden sie das Leben von Flüchtenden und handeln völkerrechtswidrig.

MDR Fakt, 27.10.2020: Schwerwiegende Vorwürfe gegen Frontex
ZDF, 23.10.2020: Europäische Grenzschutzagentur – Frontex soll Migranten-Boote abgedrängt haben


Rechtsstaatsgebot verbietet Abschiebungen in den Folterstaat Syrien

#SyriaNotSafe! Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert leichtfertiges, Menschenleben gefährdendes Gerede von Strobl, Seehofer und anderen


Nach dem tödlichen Anschlag in der Dresdner Innenstadt Anfang Oktober fordern die ersten Innenminister, vermeintliche „Gefährder*innen“ nach Syrien abzuschieben. In diesem Sinne hat sich auch der Baden-Württembergische Innenminister Strobl geäußert. Die Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl erteilen solcher Instrumentalisierung vermuteter islamistischer Gewalt zur Demontage des Flüchtlingsschutzes eine klare Absage.

„Unser tiefstes Beileid gilt den Angehörigen des Opfers, der verletzten Person wünschen wir eine schnelle Genesung“, erklärt Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und ergänzt: „Allerdings ist anstatt politischen Missbrauchs der Opfer durch einige Innenminister, ein rechtsstaatlicher Prozess notwendig.“ Die Landesflüchtlingsräte unterstreichen: „Extremistischer Hass schlägt oft willkürlich zu. Die Abschiebung von ‚Gefährder*innen‘ nach Syrien ist eine Nebelkerze und trägt weder zur Sicherheit aller in der Bundesrepublik noch anderen Orts bei.“

Syrien ist – sowohl unter Bashar al-Assad wie in Herrschaftsgebieten extremistischer Aufständischer – ein Folterstaat. Das Flüchtlingshochkommissariat der UN (UNHCR) erklärt zur internationalen Schutzbedürftigkeit von Personen aus Syrien, dass ganze Gruppen von Familien, religiöse oder ethnische Gemeinschaften, ganze Dörfer, Städte und Nachbarschaften unter Generalverdacht gestellt und verfolgt werden.1 Dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zufolge wurden ganze Städte und Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und entvölkert. Die Zahl der Binnenvertriebenen geht in die Millionen. Selbst einige humanitäre Akteure setzen ihre Arbeit wegen der unsicheren Lage aus.2 Amnesty berichtet über die landesweit und systematisch gegen die Zivilbevölkerung und zivile Institutionen gerichtete Gewalt.3 Auch das Auswärtige Amt weist auf die Praxis des Verschwindenlassens hin und darauf, dass es keine verfolgungssicheren Gebiete in Syrien gibt.4

Vor diesem Hintergrund ist das leichtfertige Gerede über angeblich sichere Gebiete, in die Syrer*innen abgeschoben werden könnten, wie es Bundesinnenminister und seiner Kollegen aus Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg dieser Tage in die Medien lancieren, fahrlässig und menschengefährdend.Offenbar soll von interessierter politischer Seite das öffentliche Klima gegen syrische Flüchtlinge geschürt und so ein Abschiebungsbeschluss der im Dezember in Weimar anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) schon im Vorfeld populär gemacht werden. „Innenminister Strobl hat schon in der Vergangenheit gezeigt, wie bereitwillig er die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte auf dem Altar des politischen Opportunismus opfert. Für ihn kommt es bei der Frage nach Abschiebungen nach Syrien, ebenso wie nach Afghanistan, nicht auf die Situation in den Ländern selbst an, sondern einzig auf die aktuelle Stimmung in Deutschland. Das ist der Grund, warum wir längst eine Situation haben, in der Grund- und Menschenrechte zur Verfügungsmasse der politischen Tagsform geworden sind, die nur noch ‚so lange der Vorrat reicht‘ gelten“, so Seán McGinley.

Hintergrund:

Rechtsstaatliches Gebot verbietet Abschiebungen in einen Folterstaat

Eine Abschiebung in einen Folterstaat, mit akuter Gefahr für Leib und Leben ist menschenrechtswidrig. Das Refoulement-Verbot aus Art. 3 EMRK gilt absolut und lässt –anders als Art. 33 Abs. 2 GFK – keine Ausnahmen zu. Der EGMR hat ausdrücklich und wiederholt festgestellt, dass der Refoulement-Schutz der EMRK ausnahmslos gilt und über den Schutz der GFK hinausgeht. Die menschenrechtlichen Vorgaben gehen daher dem allgemeinen Flüchtlingsschutz auch dort vor, wo die GFK eigentlich eine Rückschiebung erlauben würde.5 Dieses Europarechtsstaatsgebot steht also Versuchen entgegen, mit dem Begriff des*der Gefährder*in Menschen abschiebungsreif zu behaupten.

Würde die Person sehenden Auges der im Herkunftsland verbreiteten Folter oder Todesgefahr ausgeliefert werden, wäre die Bundesrepublik verantwortlich. Auch Boris Pistorius, niedersächsischer Innenminister, hatte an die Einhaltung völkerrechtlicher Grundsätze appelliert.6 Bei den Landesflüchtlingsräten steht darüber hinaus die Sorge im Raum, dass die Aufhebung des Abschiebestopps bei „Gefährder*innen“ die Tür für weitere Aufweichungen öffne. Gleiches ist in der Praxis von Abschiebungen nach Afghanistan zu beobachten.

Das Ausmaß des Folterregimes Assads wird auch durch das aktuelle Strafverfahren am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz deutlich, bei dem zwei Menschen syrischer Staatsbürgerschaft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt werden7. Das OLG Koblenz wendet das Weltrechtsprinzip an, bei dem Staaten auch Straftaten außerhalb der eigenen Justiziabilität verfolgen und verurteilen können, wenn Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen vorliegen. Es wäre indes doppelzüngig, wenn Deutschland mutmaßliche Folterer strafrechtlich verfolgt und gleichzeitig via Abschiebung den Folterknechten in Syrien zuarbeitet und neue Opfer schafft.


Offener Brief des Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung

Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung fordert in einem Offenen Brief an die Landesregierung Baden-Württemberg einen Abschiebestopp in die Länder des Balkans während der Corona-Pandemie. Trotz der aktuellen Situation gab es in den letzten Monaten Abschiebungen in die Westbalkanstaaten. Zum Unterschreiben des offenen Briefs können Sie eine E-Mail an info@freiburger-forum.net senden. Bitte geben Sie auch an, ob Ihre Unterschrift öffentlich genannt werden darf.


Online Seminar „Covid 19 & Lieferkettengesetz – Einfluss auf Biodiversität und Ernährungssicherheit“

Das NaturFreunde Netzwerk Global lädt am 24.10.20 von 15.00 bis 18.30 Uhr zu einem Online-Seminar ein. Referent*innen aus dem Senegal, Togo, Gambia und Honduras werden über die aktuelle Situation in dem jeweiligen Land während der Corona-Pandemie berichten, sowie die veränderte Wirtschafts- und Ernährungssituation aufzeigen. Außerdem wird das geplante Lieferkettengesetz thematisiert.

Weitere Informationen sowie das Anmeldungsformular finden Sie hier


Online-Seminar „Hiergeblieben!? – Aufenthaltsgefährdung und Abschiebung bei Minderjährigen“

Der AK Asyl – Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V. und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge veranstalten am 22.10.2020 von 12.30 bis 17.00 Uhr ein Online-Seminar zum Thema Aufenthaltsgefährdung und Abschiebung bei Minderjährigen.

Anmelden können Sie sich hier


Überblick zum neuen Asyl- und Migrationspaket der EU

Am 23. September hat die EU-Kommssion einen neuen Reformvorschlag (»New Pact on Migration and Asylum«) für die Asylpolitik der EU vorgestellt. Unter anderem sind umfassendere Registrierungen als bisher mit Identifizierungen und Registrierungen mit Sicherheitsüberprüfungen und Gesundheitschecks an den EU Außengrenzen vorgesehen. Außerdem sind für bestimmte Personengruppen beschleunigte Grenzverfahren vorgesehen, beispielsweise für Geflüchtete, die die Behörden hintergehen wollen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die aus Ländern stammen, aus denen Antragsteller in der EU häufig nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. Während der Grenzverfahren gelten die Geflüchteten als nicht in die EU eingereist. Dies bedeutet auch, dass sie sich während der Dauer der Grenzverfahren und der sich bei Ablehnung anschließenden Rückführungsverfahren nicht frei bewegen dürfen und in geschlossenen Zentren untergebracht sind.  

Eine Pflicht zur Umverteilung von Geflüchteten aus überlasteten EU-Mitgliedsstaaten auf andere Mitgliedsstaaten nach einem bestimmten Schlüssel ist auch diesem Migrationspaket nicht vorgesehen, lediglich eine Pflicht zu Solidarität: Die EU-Mitgliedsstaaten könnten zum Beispiel nach dem Relocation-Prinzip Geflüchtete aufnehmen, Ressourcen bereitstellen oder sogenannte „Abschiebe-Patenschaften“ eingehen. Bei „Abschiebe-Patenschaften“ , übernehmen Länder, die keine Geflüchteten aufnehmen möchten, die Verantwortung für die Abschiebung von abgelehnten Geflüchteten aus anderen Ländern. Gffs. beinhaltet dies auch eine Aufnahme in das eigene Land,  um sie dann von dort aus abzuschieben. Dies dient der Entlastung überlasteter Mitgliedsstaaten. Wie sie aber  ihre Pflicht zur Solidarität gestalten, bleibt letztendlich den Mitgliedsstaaten selbst überlassen. Somit besteht  die Gefahr, dass nur wenige Länder auch wirklich Geflüchtete aufnehmen und die meisten ihre Pflicht zur Solidarität lediglich in Form von Ressourcen oder „Abschiebe-Patenschaften“ erfüllen.

Neben den konkreten Maßnahmen betont die EU-Kommission, sich um eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern von Migranten und Geflüchteten bemühen zu wollen.

Reaktion von PRO ASYL auf das neue Migrationspaket

In einer von PRO ASYL verfassten Pressemitteilung kritisiert Günther Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL, den New Pact on Migration and Asylum sehr scharf. Er ruft das EU-Parlament  dazu auf, den Pakt  abzulehnen und so den Rechtsstaat und die Menschenrechte aller Geflüchteten zu verteidgen.

Vor allem das sogenannte „Screening“  und das beschleunigte Grenzverfahren bereitet PRO ASYL große Sorgen: Der Mechanismus zum Vorsortieren von Geflüchteten lasse ein Zwei-Klassen-Asylsystem entstehen und verhinderee faire Asylverfahren an den Grenzen, da es keine umfassende, individuelle Prüfung der Fluchtgründe gebe. Laut PRO ASYL drohe der Pakt somit, den Rechtsstaat an den Außengrenzen abzuschaffen.

Auch bemängelt PRO ASYL, dass es auf Grund von zu langsamen Registrierungsprozessen erneut zu überfüllten Zentren kommen könnte, in denen Geflüchtete über 6 Monate unter Haftbedingungen und ohne Zugang zu Rechtsberatung ausharren müssen. Innerhalb weniger Monate könnten so weitere Hotspots entstehen, in denen Geflüchtete unter menschenunwürdigen Bedingungen leben müssen.

Auch die Pflicht zu Solidarität ist laut PRO ASYL lange nicht zufriedenstellend: Dass die Mitgliedsstaaten nun die Option haben, ihre Pflicht zur Solidarität wahrzunehmen, ohne Geflüchtete aufzunehmen, wird höchstwahrscheinlich von vielen Ländern auch so umgesetzt werden. Die neue europäische Solidarität heiße, sich darin einig zu sein, Menschen abzuschieben, so Pro Asyl.


PROGRAMM Digitale Herbsttagung und Mitgliederversammlung November 2020

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle Interessierten herzlich zu seiner Herbsttagung ein, welche dieses Jahr vom 21. November 2020 bis zum 26. November 2020 als digitale Veranstaltungsreihe angeboten wird.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe wird auch die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats-Baden-Württemberg nachgeholt, welche im März wegen Covid-19 ausfallen musste.

Samstag, 21.11.2020

09.30 10:45 Uhr   Hauptvortrag Klima und Flucht: Beispiele zum Zusammendenken
Hala Elamin und Bastian Bender geben gemeinsam in ihrem Vortrag mit anschließender Fragerunde eine Einführung in die klimabedingte Flucht von Menschen. Beispiele, insbesondere aus einigen Staaten aus Zentralasien und aus Sudan und Tansania, geben einen Einblick in die vielfältigen Fluchtursachen, die unter anderem durch den Klimawandel ausgelöst werden. Damit schlagen die Referent*innen eine Brücke zwischen den Themen Klima und Flucht, sodass diese in Zukunft gemeinsam gedacht werden können.
Referent*innen: Hala Elamin und Bastian Bender (Entwicklungspädagogisches Zentrum Reutlingen)


10.45 11:00 Uhr  15 Minuten Pause


11:00 12:00 Uhr Mitgliederversammlung
Einmal pro Jahr hält der Flüchtlingsrat BW eine Mitgliederversammlung ab. Da die  Mitgliederversammlung im März wegen Covid-19 ausfallen musste, wird sie nun digital nachgeholt. Themen sind der Abschluss des Finanzjahres 2019 inkl. Entlastung des Vorstandes.

Für eine Anmeldung zum Hauptvortrag und zur Mitgliederversammlung füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus und klicken Sie anschließend auf JETZT ANMELDEN.

Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per Email den Link zu dem entsprechneden Zoom-Meeting für den Hauptvortrag und die Mitgliederversammlung. Nicht-Mitglieder sind herzlich eingeladen nach dem Hauptvortrag online zu bleiben und an der sich anschließenden Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Dienstag, 24.11.2020 18:30 – 20:30 Uhr

Grundlagen des Asylverfahrens
Was erwartet Geflüchtete, die in Baden-Württemberg einen Asylantrag stellen? Wie funktioniert das Asylverfahren? Welche Formen der Anerkennung und Ablehnung gibt es? Welche Behörden sind involviert? In dieser Arbeitsgruppe geht es um das Einmaleins des Asylverfahrens. Einsteiger*innen bekommen hier einen ersten Überblick und einfache Praxistipps.
Referentinnen: Laura Gudd (Asylzentrum Tübingen) und Maren Schulz (Geschäftsstelle Flüchtlingsrat BW)

Anmeldung: https://www.edudip.com/de/webinar/grundlagen-des-asylverfahrens/475058

Mittwoch, 25.11.2020 18:30 – 20:30 Uhr

Vorurteile und Diskriminierung: Was ist das eigentlich und was kann man dagegen machen?
Geflüchtete nehmen uns die Arbeitsplätze weg, Beamte sind faul und Frauen können nicht rückwärts einparken? Das sind Vorurteile, die fast jede*r schon mal gehört hat. Doch warum haben Menschen eigentlich Vorurteile? Und wie wird man sie wieder los? In dem Online-Seminar werden wir nicht nur über die Hintergründe von Vorurteilen und Diskriminierung insbesondere von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund sprechen, sondern auch diskutieren, wie man damit umgehen kann. Um etwas zu verändern muss man nämlich nicht gleich Spitzenpolitiker*in oder einflussreiche*r Millionär*in sein, sondern kann ganz einfach bei sich selbst anfangen.
Referentin: Johanna Bärhold (Mitarbeiterin in einer Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus und Referentin zu vorurteilsbewusster Bildung und interkultureller Kompetenz)

Anmeldung: https://www.edudip.com/de/webinar/vorurteile-und-diskriminierung-was-ist-das-eigentlich-und-was-kann-man-dagegen-machen/475046

Donnerstag, 26.11.2020 18:30 – 20:30 Uhr

Queerness-Flucht-Sexarbeit
Das Cafe Strich-Punkt ist eine Beratungs- und Anlaufstelle für Menschen in der Sexarbeit und Betroffene von sexueller Ausbeutung. Die Themen Queerness und Flucht verschränken sich in diesem Arbeitsfeld. Das Café trifft also auf Menschen, die in verschiedenen Bereichen massive Herausforderungen meistern und gegen gesellschaftliche Stigmatisierung und Gewalt ankämpfen. Der Workshop möchte ausgehend von einer Darstellung der Arbeit des Café Strich-Punkt einen Austausch zu unterschiedlichen Perspektiven im Kontext queer-migrantischer Sexarbeit ermöglichen. Queer ist ein Oberbegriff und bezieht sich auf Menschen, welche sich nicht eindeutig männlich* oder weiblich* bzw. in ihrer sexuellen Orientierung als hetero verorten.
Für den Workshop wird keinerlei Vorwissen vorausgesetzt. Das Café Strichpunkt freut sich über alle Interessierten!
Referent*innen: Patrick Herzog (Antihelden*) & Valérie Sarholz (Café Strich-Punkt) vom Verein zur Förderung von Jugendlichen.

Anmeldung: https://www.edudip.com/de/webinar/queerness-flucht-sexarbeit/475012


Radiointerviews bei Wüste Welle zum Tag des Flüchtlings

Im Rahmen des Tag des Flüchtlings fanden am 2. Oktober zwei Radiointerviews bei dem freien Radio Wüste Welle zum Thema Migration und Flucht statt. Bei dem Interview „Plan B für die Solidarität“ waren unter anderem Jana Pfeiffer aus dem Sprecher*innenrat des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, Andreas Linder, der ehemalige Geschäftsführer des Vereins und Sanja Jäger von der Seebrücke Böblingen vertreten. In dem knapp 50minütigen Interview berichten Sie von Ihren Tätigkeiten als Ehrenamtliche und diskutieren gemeinsam über die europäische Flüchtlingspolitik.
Die Geflüchteten Hasan aus Syrien und Buba aus Gambia hatten bei einem zweiten Interview „Geflüchteten eine Stimme geben“ die Möglichkeit über ihre eigenen Erfahrungen zu Flucht, Asylrecht sowie ihrem politischen und sozialen Aktivismus zu erzählen.


Das Interview „Plan B für die Solidarität“ finden Sie hier
Das Interview „Geflüchteten eine Stimme geben“ finden Sie hier