Aktualisierter Leitfaden zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

In der Reihe „Migration im Fokus“ hat der Deutsche Caritasverband eine vollständig aktualisierte Neuauflage des Bands „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland“ herausgegeben. Neben wichtigen Hintergrundinformationen enthält der Leitfaden die Positionen der Caritas zu verschiedenen Themenbereichen.

Die Broschüre behandelt Themen wie Altersfeststellungsverfahren, Clearingverfahren, Vormundschaft, Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status/Asylverfahren, Zugang zu Bildung und Ausbildung, Familiennachzug, sowie den Übergang in die Volljährigkeit.

Außerdem sind in der Broschüre Informationen darüber erhalten, wie die Caritas vor Ort Unterstützung für unbegleitete Minderjährige leistet.

Deutscher Caritasverband, Dezember 2020: Migration im Fokus: Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland


Zugang zu Integrationskursen für Asylsuchende aus Somalia

Somalia gilt ab dem 01.03.21 wieder als Land mit guter Bleibeperspektive. Dies hat zur Folge, dass Asylbewerbende aus Somalia ab sofort einen Antrag auf Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationssprachkurs nach § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1a AufenthG stellen können.


BVerfG: Prüfung aktueller Lebensbedingungen vor Abschiebung

Das Bundesverfassungsgericht beschließt eine Verschärfung der Abschieberegelung, die eine zwingende Evaluation der humanitären Lage im Herkunftsland voraussetzt. Die Behörden und Gerichte sind nun dazu verpflichtet sicherzustellen, dass das Überleben der betroffenen Person im Zielland möglich ist.

Wird ein Asylantrag abgelehnt oder gibt es grobe Verstöße, gegen die Aufenthaltsbestimmungen darf eine Person nicht mehr einfach in ihr Heimatland abgeschoben werden. Oftmals lassen wirtschaftliche und gesundheitliche Bedingungen in den jeweiligen Herkunftsländern nicht zu, dass das Überleben des aus Deutschland abgeschobenen Menschen gesichert werden kann. Deshalb wurde am Freitag dem 9. Februar 2021 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Beschluss gefasst, dass es vor einer Abschiebung zunächst zu einer sinnvollen Evaluation der möglichen Lebensqualität im Zielland kommen muss, welche dann im Urteil berücksichtigt wird (AZ: 2 BvQ 8/21). Hierbei müssen die zuständigen Behörden und Gerichte vor allem die Sicherheitslage sowie die politische und gesundheitliche Gesamtsituation vor Ort analysieren. Zudem kommt auch der sozialen Situation, unter anderem der Frage nach der Existenz eines familiären Netzwerkes, der Einzelperson im Zielstaat eine große Bedeutung zu.

Die Abschiebung kann demnach nur dann erfolgen, wenn sicher ist, dass die Person im Zielland langfristig überleben kann. Hierbei spielt unter anderem der Pandemieverlauf im jeweiligen Land eine erhebliche Rolle. Wer aufgrund einer eingebrochenen Wirtschaft im Zuge von Corona-Maßnahmen seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann darf also nicht abgeschoben werden. Auch wird gewichtet wie die Zukunftsaussichten sich im jeweiligen Land entwickeln könnten. Nimmt beispielsweise die Sicherheitslage im Zielland zunehmend ab, sodass das Überleben der Person nicht mehr gewährleistet werden kann, darf keine Abschiebung stattfinden. Besonders an diesem Beschluss ist, dass die persönliche Meinung des*r Geflüchteten* in Bezug auf die Lebensbedingungen im Herkunftsland eine Rolle bei der Evaluation spielt und sich letzten Endes auf das eigene Urteil auswirkt.


Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“

ab dem 25. März bieten Mitarbeitende des Flüchtlingsrats im Rahmen des Projekts NIFA die Online-Fortbildungsreihe „Nach der Ablehnung des Asylverfahrens – Wege zum Bleiberecht“ an. An vier Vormittags-Terminen werden die unterschiedliche Bleibeoptionen für geduldete Menschen vorgestellt:

Donnerstag, 25. März 2021, 09:30-11:30 Uhr: Ausbildungsduldung

Donnerstag, 1. April 2021, 09:30-11:30 Uhr: Beschäftigungsduldung

Donnerstag, 15. April 2021, 09:30-11:00 Uhr: Aufenthaltserlaubnis nach § 25a und § 25b

Mittwoch, 21. April 2021, 09:30-11:00 Uhr: Aufenthaltserlaubnis nach § 19d

Die Teilnahme ist kostenfrei und ist an einzelnen, oder auch an allen Terminen möglich. Nähere Informationen zu den Terminen und Inhalten sowie zum Anmeldeverfahren finden Sie im Flyer zur Veranstaltungsreihe.


Was ist eigentlich ein (ausländerrechtliches) Beschäftigungsverbot?

Mit dieser Frage beschäftigt sich der Beitrag aus dem Rundbrief 2/2020. Sie betrifft vor allem Menschen, die im Besitz einer Duldung sind, und denen vorgeworfen wird, nicht ausreichend an der Beseitigung eines bestehenden Abschiebungshindernisses mitzuwirken.


Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


Sammelunterbringung im Corona-Zeitalter

Die „Corona-Krise“ hat die Frage aufgeworfen, ob in einer Aufnahmeeinrichtung untergebrachte Personen die Verteilung in eine Unterkunft beanspruchen können, in der ausreichender Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus gewährleistet ist. Dieser Frage geht der Beitrag aus dem Rundbrief 2/2020 nach. Anlass dafür sind mehrere Gerichtsentscheidungen, in denen ein Anspruch auf Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung bejaht wurde.



Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 2/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.


Die Änderungen beim Sprachkurszugang durch das Migrationspaket

Am 1. August 2019 trat das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes in Kraft, durch welches sich unter anderem Änderungen bezüglich des Zugangs zur Sprachförderung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung ergaben. Außerdem werden Iran, Irak und Somalia seit dem 1. August 2019 nicht mehr als Länder mit sogenannter „guter Bleibeperspektive“ eingestuft. Mehr zu den Auswirkungen dieser Änderungen können Sie im Artikel „Verbesserungen ohne Blick nach vorne“ lesen, welcher in unserem Rundbrief 01/2020 erschien.



Offener Brief des RAV an Justizministerien, Gerichte und das BAMF

In einem offenen Brief an die Justizminister der Bundesländer, jegliche Gerichte, sowie an den Präsidenten des Bundesamt für Migration und Flucht, appelliert der republikanische Anwältinnen und Anwälteverein e.V. (RAV) an die Pflicht der Justiz und Behörden. Er fordert längst überfällige Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden.

Ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung wäre zum Beispiel die Aussetzung der Zustellung negativer Asylbescheide bis zum Ende des Lockdowns, so wie es schon im Frühjahr 2020 praktiziert wurde. Für Betroffene ist der Zugang zu anwaltlicher Beratung oder Unterstützung durch unabhängige Beratungsstellen im Moment oft nicht gegeben. Außerdem sind viele Unterkünfte für Geflüchtete durch Quarantäneanordnungen abgeriegelt, was ein Verlassen nahezu unmöglich macht. Auch eine oft zwingende Nutzung des ÖPNV zum Wahrnehmen von Beratungsterminen oder Gerichtsterminen wäre eine unnötige Risikoaussetzung. Des Weiteren fordert der RAV, alle nicht eilbedürftigen Gerichtstermine unverzüglich auszusetzen, sowie das Personalbedarfsberechnungssystem der Justiz vorübergehend außer Kraft zu setzen und die räumliche Situation in Gerichtssälen der Pandemie anzupassen.

Den offenen Brief des RAV finden Sie hier


Mehrsprachige Lernhilfen für „Leben in Deutschland“-Test

Das erfolgreiche Bestehen des „Leben in Deutschland“-Tests ist in vielen Fällen eine wichtige Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis und für die Einbürgerung, aber auch etwa für die Bleiberechtsregelung nach § 25b AufenthG. Der Test wird üblicherweise am Ende des Integrationskurses abgelegt, kann aber auch unabhängig vom Kurs absolviert werden. Vor allem, aber nicht nur für Personen, die außerhalb eines Kurses den Test machen wollen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie in Eigenverantwortung für den Test lernen und üben. Dies ist auf der Website des BAMF möglich – Fragen können dort beliebig oft beantwortet, und die Antworten ausgewertet werden lassen. Als nützliche Lernhilfen können dabei die folgenden Videos, in denen die richtigen Antworten vorgestellt und in andere Sprachen übersetzt bzw. in der jeweils anderen Sprachen erläutert werden.

Arabisch

Persisch

Deutsch mit Englischen Untertiteln

Türkisch


BAMF hebt Verlängerungen von Überstellungsfristen bei Dublin-Kirchenasylen auf

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bekanntgegeben, die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von sechs auf 18 Monate zu verlängern. Zwar sieht die Dublin III-Verordnung die Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – im Gegensatz dazu ist der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt. Dies bestätigte auch ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 2020 und bezeichnete die Verlängerung als rechtswidrig. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche hatte die Verlängerung der Überstellungsfrist deswegen scharf kritisiert und begrüßt nun umso mehr die Entscheidung des BAMF.

Die vollständige Pressemitteilung der BAG finden Sie hier