Vorübergehender Schutz bis März 2028 – außer für neue Anträge von wehrpflichtigen Ukrainern

Mehr als 4,4 Millionen Ukrainer*innen besitzen derzeit vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union. Lange mussten Betroffene bangen, dass ihr aktueller Schutzstatus nicht über März 2027 hinaus verlängert wird. Nun steht fest: Die EU führt den vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine bis März 2028 fort. Doch das gilt nicht für alle.

Wehrpflichtige Männer im Alter von 23 und 60 Jahren, die einen neuen Antrag stellen, erhalten künftig keinen vorübergehenden Schutz in der EU. Ukrainer müssen in Zukunft nachweisen, dass sie ihren militärischen Verpflichtungen nachgekommen sind und die Ukraine auf legalem Weg verlassen haben. Für Männer im besagten Alter besteht ein Ausreiseverbot. Nicht betroffen sind jene, die bereits einen Schutzstatus in der EU besitzen. Begründet wird die neue Regelung durch die Wahrung der Verteidigungsfähigkeit der Ukraine. Man wolle sicherstellen, dass die Sicherheitsinteressen der Ukraine respektiert werden. 

Der vorübergehende Schutz geht auf die sogenannte EU-Massenzustromsrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) zurück, welche Ukrainer*innen einen kollektiven Schutzstatus gewährt. Betroffene müssen also kein individuelles Asylverfahren durchlaufen und erhalten außerdem sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Der Ausschluss bedeutet nicht, dass Betroffene, die in der EU einreisen, automatisch abgeschoben werden können. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, das reguläre Asylverfahren zu durchlaufen, in welchem der Einzelfall der Person geprüft wird.

Menschenrechtler*innen und Kritiker*innen warnen jedoch vor der neuen Regelung. Durch die individuellen Prüfungen und Gerichtsverfahren kann es zu starken Belastungen der nationalen Asylbehörden kommen. Zudem besteht für Ukrainer so ein höheres Risiko, ein Leben ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Armut zu führen oder faktisch zur Rückkehr gezwungen zu werden. Auch rechtlich gibt es Bedenken: Die Richtlinie beinhaltet bereits eine abschließende Liste möglicher Ausschlussgründe und die Missachtung von Ausreisevorschriften und militärischer Verpflichtungen gehört nicht dazu. Da die Regelung fast ausschließlich Männer im wehrfähigen Alter betrifft, zieht sie außerdem die Gefahr mittelbarer Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Alter mit sich.



Anlaufstelle „Migration und Teilhabe“ (MuT) in Stuttgart

Das bhz Stuttgart hat den besonderen Bedarf von geflüchteten Menschen mit Behinderung erkannt und bietet mit dem Projekt „Migration und Teilhabe“ (MuT) Verlinkung zu Migration und Teilhabe – bhz Stuttgart e.V. praxisnahe Unterstützung. Im Juni 2025 wurde die barrierefreie Anlaufstelle im Quartiers- und Service-Haus „Kitz 7“ in Stuttgart-Feuerbach eröffnet. Dort informieren Projektleiterinnen Hedda Gienger und Jana Maurer mit Unterstützung von Naser Rostami in geschütztem Rahmen zu rechtlichen Möglichkeiten und Unterstützungsangeboten für Geflüchtete mit Beeinträchtigungen.

Eine zentrale Rolle spielen auch Ehrenamtliche, die meist selbst eine Behinderung, Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund haben. Sie fungieren als Sprachvermittler*innen, Begleiter*innen im Alltag oder leisten bei Angeboten des Projekts einen großen Beitrag.

Zum vielfältigen Angebot der Anlaufstelle gehören inklusive Deutschkurse, Koch- und Kunstkurse, ein wöchentlich stattfindendes Begegnungscafé, inklusive Musik- und Tanzworkshops und Kinderbetreuung für Kinder auf dem autistischen Spektrum.

Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt und wird im Rahmen von „Mittendrin – Chancen für morgen gestalten“ unterstützt, einer gemeinsamen Förderinitiative der Bürgerstiftung Stuttgart und Mercedes-Benz. Weitere Fördergelder kommen von der Aktion Mensch und der Lechler-Stiftung

Im Mai belegte das das Projekt “Migration und Teilhabe” des bhz Stuttgart den 3. Platz des mitMenschPreises, der vom evangelischen Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) vergeben wird. Ausgezeichnet wurden Projekte, die neue Wege für mehr Teilhabe eröffnen und Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Erkrankung und/oder hohem Unterstützungsbedarf stärken.

„MuT macht Menschen sichtbar, die sonst unsichtbar bleiben. Hieraus entsteht auch öffentliche Verantwortung für Politik und Kommune Ressourcen bereit zu stellen“, sagte Laudator Andreas Seeger, Leiter Ressort Eingliederungshilfe bei der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Preisgeldstifter). Anlässlich der Preisverleihung wurde ein Kurzfilm über das Projekt gedreht. Verlinkung zu https://www.youtube.com/watch?v=_QMjGsF4GiY&feature=youtu.be


Neues Projekt: „Flucht und Queer – Ankommen in Deutschland“

Das bundesweite Projekt „Flucht und Queer – Ankommen in Deutschland“ unterstützt LSBTIQ* Geflüchtete, Neuzugewanderte und Menschen mit Migrationsgeschichte auf ihrem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus bietet das Projekt praxisnahe Fortbildungen für Fachkräfte, Ehrenamtliche und Multiplikator*innen zu Themen wie Arbeitsmarktintegration, Aufenthaltsrecht, Antidiskriminierung und Beratungskompetenz an.

Die kostenlosen Online-Schulungen richten sich an Fachkräfte, Ehrenamtliche sowie alle Interessierten, die queere Geflüchtete und Neuzugewanderte beim Einstieg in Arbeit und Ausbildung begleiten und unterstützen möchten.

Auf der Homepage des Projekts finden Sie alle aktuellen Schulungstermine sowie weitere Informationen.

Im beigefügten Flyer finden Sie außerdem eine ausführliche Übersicht über die Schulungsinhalte sowie weitere Informationen zum Projekt.


Heidelberg: Human Rights of Girls and Women in Afghanistan

Vortrag und Publikumsgespräch mit Dr. Sima Samar

Altes Tabakmuseum Interkulturelles Zentrum Heidelberg Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg

Mit der erneuten Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 wurden die Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan massiv eingeschränkt. Sie sind heute weitgehend von Bildung, Beruf und öffentlichem Leben ausgeschlossen. Die wiederholten Bemühungen um Demokratie, Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe der vergangenen zwei Jahrzehnte wurden damit größtenteils zunichtegemacht.

Die afghanische Ärztin und Menschenrechtsaktivistin Dr. Sima Samar setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Frauen und Mädchen ein. Sie war unter anderem Ministerin für Frauenangelegenheiten, Vizepräsidentin Afghanistans und Vorsitzende der Afghanistan Independent Human Rights Commission. Für ihr Engagement wurde sie unter anderem mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet. 2025 erschien ihr Buch „Mit zwölf wusste ich, dass sich Afghanistan verändern muss“.

Im Anschluss an den Vortrag findet ein Publikumsgespräch statt.

Es wird um Anmeldung bis zum 23. Juli 2026 unter anmeldung.iz@heidelberg.de gebeten.

Die Veranstaltung wird vom Interkulturellen Zentrum Heidelberg gefördert und in Kooperation mit der Interkulturellen Promotorin Dr. Rajya Karumanchi- Dörsam im Regierungsbezirk Karlsruhe sowie dem Flüchtlingsrat Baden- Württemberg durchgeführt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Homepage des IZ Heidelberg.


Behördliche Informationen: Praktische Umsetzung der GEAS-Reform

Das EU-weite Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 hat zu einer Vielzahl von Unsicherheiten von Unterstützer*innen und Betroffenen geführt. Offene Fragen zur praktischen Umsetzung der Screeningverfahren, potenzielle Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder der Ablauf von Überstellungen in andere Staaten („Dublin 2.0“) erschweren die Arbeit von Ehren- und Hauptamtlichen bundesweit.

Während viele Ungewissheiten vermutlich erst durch die behördliche Umsetzungspraxis im Laufe der Zeit geklärt werden, gibt es für bestimmte Reformpunkte offizielle Informationen, die etwas Klarheit schaffen können.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bereits eine Vielzahl an Informationen aktualisiert und veröffentlicht: Die Broschüre über das deutsche Asylverfahren liefert einen Überblick über die unterschiedlichen Verfahrensarten und Abläufe im Rahmen der GEAS-Reform. Auf  der Webseite des BAMF zu Asyl und Internationaler Schutz finden sich gut strukturiert und umfangreiche Informationen. Beispielsweise Erläuterungen zur Überstellung von Personen, für deren Asylverfahren ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist, dem Ablauf von Grenzverfahren und vielen weiteren Aspekten der GEAS-Reform.

Auch das Justizministerium (JUM) Baden-Württemberg beantwortet in Form eines FAQ grundlegende Fragen zur Umsetzung der GEAS-Reform in Baden-Württemberg. Alle Erlasse und Anwendungshinweise veröffentlicht das JUM auf seiner Internetseite.



Befragung: Praxis-Einblicke in die soziale Lage von Kindern im AsylbLG

Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden von Beratungsstellen, Kitas und Unterkünften mit Geflüchteten. Die Fachkräfte schlagen Alarm: 87 Prozent sehen die Teilhabe der Kinder eingeschränkt; 74 Prozent halten die Gesundheitsversorgung für unzureichend; über 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung der Kinder sei nicht möglich. Die Bezahlkarte erweist sich in der Praxis als nicht alltagstauglich und stigmatisierend. 

Rund 100.000 Kinder in Deutschland beziehen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vom Baby bis zum Teenager erhalten sie noch weniger Leistungen als Kinder, die Grundsicherung beziehen – dabei deckt nach Einschätzung vieler Fachleute schon die Grundsicherung den Bedarf nicht ausreichend. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die am meisten Unterstützung bräuchten: Neugeborene, Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, psychisch belastete Kinder und jene, die in abgelegenen Unterkünften leben. Wie sich das auf ihren Alltag auswirkt, zeigt die Befragung in Bereichen wie Ernährung, Gesundheit, finanzieller Unterstützung, Wohnen, Teilhabe und Mobilität. 

Für die Bezahlkarte sehen 90 Prozent derjenigen Befragten, die dazu Auskunft geben konnten, negative Folgen: vor allem Stigmatisierung und weniger Teilhabe am sozialen Leben. Ob Kuchenbasar oder Jugendclub, ohne Bargeld bleiben Kinder vielfach außen vor. Auch bei Leistungskürzungen sind Kinder mittendrin: Fast jede zweite Fachkraft berichtet, dass Familien mit Kindern zumindest im Einzelfall vollständig von Leistungen ausgeschlossen werden. Verzögerungen bei der Leistungsgewährung bringen ähnlich oft Kinder und Neugeborene in Notsituationen, sagen knapp 70 Prozent der Befragten. Beim Wohnen sehen 73 Prozent Nachteile: Sammelunterkünfte sind selten auf Kinder ausgelegt. 

74 Prozent der Fachkräfte berichten von unzureichender Gesundheitsversorgung der Kinder. Dabei soll das neue GEAS-Gesetz, das die EU-Asylreform umsetzt, beim Leistungsumfang Verbesserungen bringen. Was vielleicht in der Theorie besser wird, scheitert jedoch in der Praxis oft an bürokratischen Hürden und fehlender Übersetzung. Besonders hart trifft es die Kleinsten: Weil Geburtsurkunden oft verzögert ausgestellt werden, bleiben manche Neugeborene monatelang ohne Leistungen und ohne Gesundheitsversorgung.  

Mehr als 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung sei mit dem AsylbLG nicht möglich. Ein Drittel berichtet, dass die Verpflegung in Sammelunterkünften weder ausreicht noch kindgerecht ist. Besonders hart trifft es Kinder außerdem, wenn Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden: Dann fehlt Familien das Geld für Kleidung, Lebensmittel, Schulmaterial oder Hygieneprodukte.

Der Paritätische Gesamtverband und Save the Children haben die Ergebnisse ihrer Umfrage unter dem Titel „Praxis-Einblicke in die soziale Lage von Kindern im AsylbLG“ veröffentlicht.



Freiburg: Fortbildung zur Härtefallkommission – Kriterien, Verfahren, Antragstellung

Der Flüchtlingsrat lädt in Kooperation mit dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. herzlich zu einer Fortbildung zum Thema „Härtefallkommission“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an engagierte Haupt- und Ehrenamtliche, die sich mit dem Verfahren der Härtefallkommission vertraut machen oder ihre Kenntnisse dazu vertiefen möchten. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Informationen und zentrale Fragestellungen, die für die Antragstellung von Bedeutung sind: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Kommission ein positives Ersuchen an das Ministerium ausspricht? Wie kann ein Härtefallantrag inhaltlich überzeugend und formal korrekt verfasst werden? Und: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen Antrag einzureichen?

Neben fachlichen Impulsen bietet die Fortbildung konkrete Hinweise für die Praxis sowie Raum für Fragen und Austausch. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich über das unten stehende Anmeldeformular an.

Referent: Rechtsanwalt Berthold Münch

Wann: 22. September 2026 – 17:00 bis 19:00 Uhr

Wo: Weihbischof-Gnädinger-Haus, Alois-Eckert-Str. 6, 79111 Freiburg

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme!


Online-Schulung: GEAS und unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Die GEAS-Anpassungsgesetze sind zum 12.6.2026 in Kraft getreten und passen die deutsche Rechtslage an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an. Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF e.V.) bietet am 29.07.2026 von 10.00 – 13.30 Uhr eine Online-Schulung zu diesem Thema an.

Was ändert sich damit für unbegleitete minderjährig Geflüchtete?

  1. Einführung und grundsätzliche Einordnung der GEAS-Gesetzgebung
  2. Primat der Kinder- und Jugendhilfe im Screeningverfahren
  3. Alterseinschätzung
  4. Rechtliche Vertretung
  5. Veränderungen Asylantragsstellung und -verfahren

Referent*innen: Irmela Wiesinger (Landeskoordination Hessen), Helen Sundermeyer und Lennart Scholz (BuMF)

Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Mehr Informationen und die Anmeldung finden Sie auf der Homepage des BuMF.


Arbeitshilfen: Basisinformationen zur GEAS-Reform

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Jahr 2024 durch die Verabschiedung neuer Rechtsakte der Europäischen Union eingeleitet. Nach einer Übergangsphase werden die meisten Neuregelungen im Juni 2026 wirksam. 

Die Basisinformationen sollen einen Einstieg in die wichtigsten Elemente der GEAS-Reform ermöglichen. Sie basieren auf der Online-Schulungsreihe zur GEAS-Reform, die im ersten Halbjahr 2026 vom Informationsverbund Asyl und Migration angeboten wurde. 

Bislang sind folgende Basisinformationen erschienen:

Zu diesem Thema sind weitere Veröffentlichungen des Informationsverbunds Asyl und Migration geplant. Sie werden fortlaufend auf der Homepage des Informationsverbunds eingestellt.


Online-Seminar: Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund und Behinderung unterstützen

Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, die zusätzlich mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leben, stehen oft vor besonderen Herausforderungen. In dieser kostenlosen Fortbildung des Münchner Bildungswerks erhalten die Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick über die Lebenssituation dieser Zielgruppe sowie über bestehende Unterstützungs- und Hilfsangebote in München.

Dieser Kurs zählt als optionales Vertiefungsmodul zum Qualifizierungskurs für Ehrenamtliche: Behörden und Formularbegleiter:innen, Kurs 166757. Die Anmeldung kann bis zum 20.07.2026 hier erfolgen.

Ihre Referentinnen sind Johanna Bueß, Projektleiterin AbilityAid/ArrivalAid und Katharina Stoib, Projektkoordination Kursprogramm bei AbilityAid.

Kooperation: ArrivalAid gUG, AbilityAid, Bellevue di Monaco, Caritas Netzwerkteam Willkommen-in-München, Caritas Freiwilligen Zentrum Mitte, Ev. Migrationszentrum