SG Stuttgart: Kein Leistungsausschluss für Dublin-Fälle

Das Sozialgericht (SG) Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 23.07.2026 (S 9 AY 2055/ 26) geurteilt, dass der vollständige Leistungsausschluss nach §1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AsylbLG für vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung im Dublin-Verfahren europarechtswidrig ist:

„[Zudem] ist die angewandte Vorschrift europarechtswidrig, was sich aus der Entscheidung des EuGH zur Vorgängerregelung des §1a Abs.7 AsylbLG, die lediglich eine Leistungsabsenkung vorsah […] folgerichtig ergibt.“


Bundesweiter Gedenktag für die Toten in Abschiebungshaft

Am 30. August wird bundesweit der Toten in Abschiebungshaft gedacht. Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg nimmt diesen Tag zum Anlass, an Menschen zu erinnern, die in deutscher Haft gestorben sind, und ein Ende der Abschiebungshaft zu fordern.Abschiebungshaft ist keine abstrakte verwaltungsrechtliche Maßnahme, sondern ein Freiheitsentzug, der Menschenleben kostet“, so Anja Bartel vom FRBW.

Der bundesweite Gedenktag wurde 2002 von PRO ASYL ins Leben gerufen und erinnert an mehrere Menschen, die an diesem Datum in verschiedenen Jahren in Zusammenhang mit Abschiebung und Abschiebungshaft starben – darunter Kemal Altun, der sich 1983 nach 13 Monaten Auslieferungshaft aus dem Fenster des Westberliner Verwaltungsgerichts stürzte, sowie drei weitere Todesfälle in den Jahren 1994, 1999 und 2000.

Auch in Baden-Württemberg starb im letzten Jahr ein inhaftierter Mensch in der Abschiebungshaft. Anfang November 2025 nahm sich ein Mann in der Einrichtung in Pforzheim das Leben. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hatte bereits damals auf die katastrophalen Bedingungen für psychisch erkrankte Inhaftierte hingewiesen und einen migrationspolitischen Kurswechsel gefordert. Bis heute ist offen, welche Konsequenzen die Landesregierung aus dem Todesfall in der Abschiebungshaft zieht.

Stattdessen plant die baden-württembergische Landesregierung im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) den Bau einer weiteren Hafteinrichtung am Stuttgarter Flughafen. Tatsächlich ist das Bundesland dafür verpflichtet, 15 Plätze für sog. Asylgrenzverfahren einzurichten, die unter haftähnlichen Bedingungen durchgeführt werden. Aus der Perspektive des Flüchtlingsrats ist es allerdings skandalös, dass die Landesregierung diese Verpflichtung als Vorwand nutzt, eine zweite Abschiebungshaft im Bundesland einzurichten: „Die Behörden sind jetzt schon nicht in der Lage, in Pforzheim eine angemessene psychologische und medizinische Versorgung sicherzustellen. In einer neuen Einrichtung drohen dieselben strukturellen Probleme mit gravierenden Folgen für die Betroffenen“, so Lara Böllhoff vom FRBW.

Grundsätzlich fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine Abschaffung der Abschiebungshaft.: „Es ist und bleibt falsch, Menschen ausschließlich aufgrund ihrer Herkunft einzusperren“, so Anja Bartel vom FRBW.


VG Sigmaringen: Ausbildungsduldung für Anerkannte

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) hat in seinem Urteil vom 23.07.2026 (8 K 2362/26) entschieden, dass vorbereitende Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, die über einen Zeitraum von drei Monaten hinausgehen, keine Sperrwirkung für eine Ausbildungsduldung entfalten.

„Zum „hinreichenden zeitlichen Zusammenhang“ einer konkreten Maßnahme zur Vorbereitung der Aufenthaltsbeendigung i.S.d. § 60c Abs. 2 Nr. 5 Buchst. d) AufenthG (hier: unbeantwortetes Rückübernahmeersuchen für einen Begünstigten internationalen Schutzes gegenüber Griechenland) mit derAufenthaltsbeendigung selbst.“

(amtlicher Leitsatz)


Online-Workshop: Die Toolbox „Unbegleitete Minderjährige & Asyl“ kennenlernen

Die Toolbox „Unbegleitete Minderjährige & Asyl“ unterstützt Vormund*innen und rechtliche Vertreter*innen sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Beratungsstellen bei der Begleitung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren. Sie bündelt praxisnahes Fachwissen zur GEAS-Reform ab Juni 2026 sowie mehrsprachige Materialien für eine verständliche und zielgerichtete Anhörungsvorbereitung beim BAMF.

Am 01.09.2026 findet von 13:00 bis 14:00 Uhr online via Zoom ein Workshop statt, der einen kompakten Einblick in die Toolbox und ihre Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bietet. Vorgestellt werden das Praxishandbuch, die mehrsprachige Broschüre für Jugendliche sowie die Infoposter. Zudem wird aufgezeigt, wie sich die Materialien wirkungsvoll in Beratung, Vormundschaft und Jugendhilfe einsetzen lassen.

Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Zoom-Link:
https://us06web.zoom.us/j/88532296695?pwd=sIVdjvA8Wfma7MAe3uLlkh0RjVZ5k2.1

Weitere Informationen zum Workshop gibt es auf der Homepage des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt e.V.

Die Toolbox kann ab Anfang September 2026 kostenfrei vorbestellt werden und wird ab Anfang Oktober kostenfrei versendet.
Die Toolbox Unbegleitete Minderjährige & Asyl wurde vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. und Flüchtlingsrat Thüringen e.V. im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ entwickelt.


Flyer Vorstellungsworkshop Toolbox


Land übernimmt endlich die Kosten der obligatorischen Anschlussversicherung

Lange wurde darauf gewartet: Mit Erlass vom 04.08.2026 hat das Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg (JuM)  überraschend seine eigenen Vorgaben geändert und übernimmt nun endlich die Kosten der obligatorischen Anschlussversicherung (OAV) (§ 188 Abs. 4 SGB V) für Menschen im AsylbLG-Grundleistungsbezug.

Die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung soll verhindern, dass Menschen ohne Krankenversicherungsschutz dastehen. Menschen, die arbeiten und ihre Beschäftigung wieder verlieren, werden entsprechend automatisch weiter durch die gesetzliche Krankenkasse versichert. Das ist an sich gut, aber für Menschen im AsylbLG-Bezug bedeutet das immense Summen, die sie kaum stemmen können.

Nach der bisherigen Rechtsauffassung des JuM mussten die Kosten nämlich von den Betroffenen selbst getragen werden, da die Übernahme der Versicherungsbeiträge nicht über das AsylbLG erstattungsfähig sei. Nach baden-württembergischer Auffassung handelte es sich hierbei um eine zu regelnde Gesetzeslücke beim Bundesgesetzgeber. Im Ergebnis bedeutete das, dass Menschen aus ihren monatlich 455 Euro-AsylbLG-Leistungen (für alleinstehende Personen) ungefähr 250€ Krankenversicherungsbeitrag zahlen sollten. Kaum zu bewältigen; viele verschuldeten sich entsprechend.

Betroffene klagten gegen die Nichtübernahme der monatlichen Beiträge und bundesweit fielen die Urteile in ihrem Sinne aus (bspw. S 3 AY 61/25 ER, S 12 AY 706/25 ER). Auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied, dass die OAV-Beitragskosten unter „sonstige Leistungen“ nach §6 AsylbLG fallen, die übernommen werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind.  

Nun hat das JuM nachgezogen und seine Auffassung an die zahlreichen Entscheidungen der Sozialgerichte und Praxis anderer Ministerien wie der in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfahlen angepasst. Die laufenden Beiträge, die durch die OAV anfallen und die aufgelaufenen Beitragsschulden können auf Grundlage des §6 Abs.1 AsylblG übernommen werden. Das gilt auch dann, wenn die Übernahme von Beiträgen davor bereits abgelehnt wurde.

Damit hat das JuM nun endlich umgesetzt, was von zivilgesellschaftlichen Organisationen seit Jahren gefordert und in diversen Urteilen bestätigt wurde. Viele Menschen in Baden-Württemberg werden endlich entlastet und nicht mehr dafür bestraft, dass sie gearbeitet und ihren Job dann wieder verloren haben.



VGH BW: Recht ukrainischer Geflüchteter Mitgliedstaat zu wählen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in seinem Urteil vom 03.07.2026 (11 S 1284/26) entschieden, dass ukrainische Staatsangehörige das Recht haben den EU-Mitgliedstaat frei zu wählen, der vorübergehenden Schutz nach der Massenzustrom-Richtlinie gewähren soll, auch wenn sie zuvor in einem anderen Mitgliedstaat einen entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten hatten, der wieder erloschen ist.

„Auf Basis dieser Beschlusslage ist die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union […], wonach der Betreffende frei in der Wahl des schutzgewährenden Mitgliedstaats ist[…]. Es dürfte vielmehr weiterhin maßgeblich darauf ankommen, dass der vorübergehende Schutz nicht gleichzeitig in mehreren Mitgliedstaaten gewährt wird.“


Karlsruhe: Landesweites Vernetzungstreffen für Unterstützer*innen junger Geflüchteter

Austausch, Wissen und praktische Unterstützung

Die Arbeit mit jungen Geflüchteten ist vielfältig und bringt immer wieder neue Herausforderungen mit sich. Rechtliche Veränderungen, Fragen rund um das Asyl- und Aufenthaltsrecht, die Auswirkungen von Fluchterfahrungen oder ganz praktische Fragen wie die Passbeschaffung stellen Haupt- und Ehrenamtliche in ihrer Arbeit immer wieder vor neue Aufgaben.

Gleichzeitig gibt es zahlreiche Erfahrungen, Kompetenzen und Lösungsansätze, von denen wir gegenseitig profitieren können.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt deshalb gemeinsam mit dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht und dem Caritasverband Karlsruhe e.V.: zu einem baden-württembergweiten Vernetzungstreffen für haupt- und ehrenamtliche Unterstützer*innen junger Geflüchteter ein.

Das Treffen bietet Raum für Information, Austausch, Vernetzung und praktische Unterstützung. Neben einem Impuls zum aktuellen Stand der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gibt es zwei praxisorientierte Workshops.

Wir wollen nicht nur auf bestehende Herausforderungen schauen, sondern auch darauf, was sich positiv verändert hat, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und wo Unterstützer*innen konkrete Hilfe finden können.

Es gibt vegetarisches Mittagessen, die Teilnahme ist kostenfrei.

Was bedeutet die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) für junge Geflüchtete und diejenigen, die sie begleiten und unterstützen? Der Impuls gibt einen Überblick über den aktuellen Stand und richtet den Blick insbesondere auf die praktischen Auswirkungen. Dabei soll es nicht nur um bestehende Herausforderungen gehen, sondern auch um positive Entwicklungen.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der begrenzten Kapazität des Raumes die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Die Anmeldung wird geschlossen, sobald diese Zahl erreicht ist. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Das Vernetzungstreffen findet im Rahmen des Projektes „Perspektive durch Partizipation 2.0“ gefördert durch Aktion Mensch e.V. und in Kooperation mit dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BUMF) und dem Caritasverband Karlsruhe e.V. statt.


1423 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026

Im ersten Halbjahr 2026 wurden insgesamt 1423 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Dies entspricht einem Rückgang von rund 22,71 % im Vergleich zum ersten Halbjahr von 2025. Die Türkei ist das häufigste Herkunfts- und Zielland. Von den 206 Menschen aus der Türkei wurden 141 in das Land abgeschoben. Die Differenz erklärt sich damit, dass die verbliebenen Personen in andere Länder, vermutlich im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben wurden. Das zweithäufigste Herkunftsland ist mit 109 Personen Algerien und Griechenland war mit 102 Abschiebungen das zweithäufigste Zielland.

Besonders hervorzuheben sind Abschiebungen nach Afghanistan trotz Terror- und Willkürherrschaft der Taliban. Während im gleichen Zeitraum des Vorjahres niemand nach Afghanistan abgeschoben wurde, waren es im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 16 Personen. Außerdem wurden sechs Personen in die russische Föderation (erstes Halbjahr 2025: 2) und eine Person in den Iran abgeschoben.

In der Tabelle wird zwischen Ziel- und Herkunftsland unterschieden. Anhand der Zahlen zu den Zielländern wird ersichtlich wie viele Personen in ein bestimmtes Land abgeschoben worden sind. Die Zahlen zu Herkunftsländern geben die Anzahl der Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit an, die abgeschoben worden sind.

ZiellandAbschiebungen
Afghanistan16
Ägypten2
Albanien18
Algerien80
Armenien1
Belgien4
Bosnien-Herzegowina10
Brasilien2
Bulgarien45
China5
Frankreich46
Gambia43
Georgien81
Ghana2
Griechenland102
Guinea21
Guinea-Bissau1
Indien21
Irak73
Iran1
Italien21
Jordanien4
Kamerun16
Kasachstan1
Korea1
Kosovo38
Kroatien75
Lettland3
Libanon2
Litauen2
Luxemburg1
Malta1
Marokko55
Moldawien7
Montenegro3
Niederlande16
Niger1
Nigeria34
Nordmazedonien91
Österreich30
Pakistan9
Peru2
Polen18
Portugal3
Ruanda3
Rumänien33
Russische Föderation6
Schweden10
Schweiz34
Senegal1
Serbien39
Slowenien9
Somalia2
Spanien45
Sri Lanka5
Syrien1
Togo6
Tschechische Republik1
Tunesien67
Türkei141
Unbekannt1
Ungarn2
USA5
Vietnam4
Gesamtergebnis1423
HerkunftslandAbschiebungen
Afghanistan65
Ägypten5
Albanien17
Algerien109
Armenien1
Äthopien1
Bosnien-Herzegowina10
Brasilien2
Bulgarien6
Chile2
China16
Eritrea3
Frankreich2
Gambia51
Georgien81
Ghana2
Griechenland3
Guinea33
Guinea-Bissau1
Indien24
Irak83
Iran11
Italien10
Jordanien4
Kamerun21
Kasachstan1
Korea1
Kosovo38
Kroatien5
Lettland1
Libanon1
Litauen2
Marokko59
Moldawien7
Montenegro3
Niederlande2
Niger1
Nigeria38
Nordmazedonien90
Österreich1
Pakistan10
Peru2
Polen14
Portugal2
Ruanda1
Rumänien28
Russische Föderation30
Senegal2
Serbien40
Slowenien2
Somalia14
Sri Lanka9
Staatenlos1
Syrien93
Togo10
Tschechische Republik1
Tunesien69
Türkei206
Turkmenistan1
Ukraine2
Unbekannt60
Ungarn4
USA5
Vietnam4
Gesamtergebnis1423

Online-Fachtagung: Professionelles Handeln in krisenhaften Zeiten von Migration und Flucht

Refugio München lädt Sie herzlich zur Online-Fachtagung am Mittwoch, den 25.11.2026 von 9:00 – 15:00 Uhr mit dem Titel „Zwischen Ohnmacht und Verantwortung – Professionelles Handeln in krisenhaften Zeiten von Migration und Flucht“ ein!

Gesellschaftliche Polarisierung, migrationspolitische Verschärfungen und der Abbau sozialer Strukturen verändern die Lebensrealitäten geflüchteter Menschen und stellen Fachkräfte vor zunehmende Herausforderungen. Viele bewegen sich dabei im Spannungsfeld zwischen Ohnmacht und Verantwortung: Wie kann professionelles Handeln unter Bedingungen von Unsicherheit, Belastung und begrenzten Handlungsspielräumen gelingen? Und wie können Fachkräfte ihre Handlungsfähigkeit bewahren und Menschen weiterhin wirksam begleiten?

Der Online-Fachtag greift diese Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven auf. Praxisnahe Impulse zur Krisenintervention werden mit Beiträgen zu kritischer Sozialer Arbeit, Selbstfürsorge und professioneller Handlungsfähigkeit in Zeiten gesellschaftlicher Dauerkrisen verbunden. Ergänzt werden sie durch internationale Perspektiven aus der Begleitung, Beratung und Unterstützung geflüchteter Menschen. Eine abschließende virtuelle Podiumsdiskussion bündelt Erfahrungen aus Praxis und Zivilgesellschaft und richtet den Blick auf konkrete Möglichkeiten, auch unter schwierigen Bedingungen handlungsfähig zu bleiben. Der Fachtag versteht sich nicht als Ort für einfache oder abschließende Lösungen, sondern als fachliche Orientierungshilfe in einem komplexen und von Unsicherheit geprägten Handlungsfeld. Er richtet sich an Fachkräfte aus der psychosozialen, therapeutischen und sozialen Arbeit sowie an alle Interessierten, die Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrungen begleiten. Das vollständige Programm finden Sie im Flyer.


Freiburg: Fortbildungsangebot zur psychosozialen Unterstützung geflüchteter Kinder und Familien

Save the Children Deutschland bietet ein kostenloses zweitägiges Fortbildungsangebot zur psychosozialen Unterstützung geflüchteter Kinder und Familien an.  

Das Training richtet sich an Ehrenamtliche und Fachkräfte, die sich für geflüchtete Kinder und Familien engagieren. Folgende Themen sind Teil des Trainings: Psychologische erste Hilfe, traumasensible Arbeit und Selbstfürsorge. Im Flyer finden Sie weitere Informationen zu den Themen des Trainings.

In Freiburg wird folgender Trainingstermin angeboten: Dienstag und Mittwoch, 29. und 30. September 2026.  

Das Training findet an beiden Tagen von 9 – 17 Uhr statt. Die Räumlichkeiten für die Termine werden Ihnen nach Anmeldung bekannt gegeben.   

Falls Sie Fragen haben oder sich anmelden möchten, finden Sie weitere Informationen auf der Webseite.

Die kostenlosen Trainings richten sich an Einzelpersonen. Wenn mehrere Mitarbeitende oder Ehrenamtliche einer Organisation gemeinsam fortgebildet werden möchten, werden zusätzlich kostenpflichtige Inhouse-Schulungen für Gruppen von 10 bis 15 Personen angeboten. Weitere Informationen zu der Inhouse-Schulung können der Webseite entnommen werden.